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| Eifersüchtelei unter KMs |
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Geschrieben von: Jessy - 28-02-2013, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Nachdem jetzt gut zwei Jahre lang mit der dritten Tochter meines LG, bzw. mit deren KM alles "Friede, Freude, Eierkuchen" gelaufen ist, sind wir in den letzten beiden Wochen auch in dieser Angelegenheit erstmalig auf (ernstzunehmende?) Probleme gestoßen.
Kurzer Abriß der Situation:
Gemeinsames Sorgerecht, Kind (4) lebt bei der KM, geht halbtags in die Kita da KM Vollzeit arbeitet.
Über UH besteht ein freiwilliger Titel, wird pünktlich bar mit Ouittung bezahlt, zudem zahlen wir die Hälfte der monatlichen Kita-Kosten. Eine volle Kinderausstattung (Kleidung, Spielzeug, etc.) hat die Kleine bei uns genau wie bei ihrer Mutter auch.
Keine Beistandschaft oder schriftliche Umgangsregelung, da bisher alles absolut reibungslos funktioniert hat, beim JA ist nur die gemeinsame Sorge bekundet und ansonsten bekannt, dass alles bestens läuft.
Die Kleine ist bei uns jedes zweite Wochenende von Freitag-Mittag bis Montag-Morgen, sowie jede Woche von Mittwoch-Mittag bis Donnerstag-Morgen. Zudem die Hälfte der Kiga-Ferien (eigentlich sogar etwas mehr), sowie Weihnachten/Sylvester im Wechsel, Geburtstag wird immer mit der KM gemeinsam gefeiert. Auch Kiga-Nikolaus/Laternenlauf wird immer gemeinsam gemacht, im Sommer gelegentlich auch mal zusammen gegrillt, etc. Arzttermine, Entwicklungsgespräch in der Kita usw. wird abwechselnd oder gemeinsam gemacht.
An den Tagen, an denen wir sie wochentags nicht haben (also Mo,Di, Do und jeder zweite Freitag) wird die Kleine von Oma/Opa/Tante der KM betreut.
Etwa alle sechs bis acht Wochen haben wir die Kleine zusätzlich am Donnerstag, da wir dann mit ihr von Mittwoch bis Sonntag zu meinen Eltern fahren, ist eine weitere Strecke, lohnt also für kürzer nicht. Folglich fehlt die Kleine dann Do und Fr in der Kita. War bisher auch kein Problem.
Ausserdem nehmen wir die Kleine schon auch mal kurzfristig, wenn die KM Weihnachtsfeier in der Arbeit oder sowas hat.
Im ganzen letzten Jahr gab es bzgl. der "Umgangstermine" etwa eine Handvoll abgesprochener Verschiebungen (wg. Krankheit der Kleinen, Arbeit des KV, etc.).
Soweit, sogut.
Nun musste vor zwei Wochen das Umgangswochenende leider ausfallen. Grund: Mein LG und ich waren wegen des Umgangsstreites mit der anderen KM (zwei Töchter, wohnt mehrere hundert Kilometer weit weg, Umgangsstreit seit ca. zweieinhalb Jahren) ziemlich fertig. Da die Kleine unglaublich sensibel ist und sehr stark auf schlechte Stimmung reagiert, haben wir mit der KM besprochen, den Umgang ausfallen zu lassen, damit die Kleine nicht irgendwie unter den Auswirkungen des Umgangsstreites wg. den anderen beiden Töchtern "leiden" muss. Angeblich alles kein Problem.
Letzte Woche nun haben wir die Kleine mittwochs ganz normal aus der Kita geholt und sind danach mit ihr zu meinen Eltern gefahren (die wohnen in relativer Nähe zum Ort des anderen Umgangsstreites), um dort auch das We zu verbringen und am Do den Gerichtstermin wahrzunehmen. Die KM hatten wir darüber schon in der Woche vorher informiert (angeblich wieder alles kein Problem).
Scheinbar hat die KM aber wohl vergessen, das in ihren Terminkalender einzutragen, denn als mein LG sie anrief um noch etwas nachzufragen, fiel sie buchstäblich aus allen Wolken.
Da kamen dann so Sätze wie "Das grenzt ja fast an Entführung, dass ich jetzt meine Tochter ungeplant so lange nicht sehe...", "Immer diese kurzfristigen Verschiebungen, nach denen ich mich richten muss...", "Jetzt müssen ich und die Kleine schon wieder hinter deiner anderen Ex und deinen anderen Kindern zurückstehen...", "Die Kleine braucht eine strukturierte Woche, und ihr nehmt sie einfach aus der Kita...", etc.
Und seitdem ist sie zickig und pampt bei jedem Telefonat rum. Sie will was ändern. Bisher äußert sie sich nicht klar dazu, was sie will und wo genau ihr Problem eigentlich liegt, macht aber so Andeutungen wie "Ich habe mich mal beraten lassen..." oder "In Zukunft müssen wir da was festlegen...".
Vielleicht schätze ich das jetzt zu pessimistisch ein, aber irgendwie sehe ich da schon die nächste Umgangsstreit-Lawine auf uns zurollen.
Meines Erachtens liegt das "Problem" allerdings ausschließlich darin, dass die KM jetzt eifersüchtig ist, weil mein LG wieder Umgang mit seinen anderen beiden Kindern hat/haben wird. Dass es da auch in Zukunft evtl. das eine oder andere mal zu Terminverschiebungen kommen wird ist klar, aber sicher wird sich das in überschaubaren Grenzen bewegen.
Die Frage ist nur - wenn das jetzt weiter hochköchelt und sich die Stimmung zusehends verschlechtert - was dann tun?
Warten ob die KM irgendwann die offiziellen Stellen anruft, oder selbst mal proaktiv zum JA gehen und die bisherige und jetzige Situation schildern?
Von unserer Seite her war eigentlich demnächst auch angedacht, den Umgang noch weiter auszubauen um zu einem echten Wechselmodell zu kommen - ich weiß aber nicht, ob es bei der aktuell angespannten Lage gut ist, das ausgerechnet jetzt zum Thema zu machen.
Vielleicht beruhigt sich auch alles wieder - aber es hat gut getan, darüber zu schreiben. ;)
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| Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto |
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Geschrieben von: Jessy - 27-02-2013, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
das hier ist ein "Was wäre wenn...?"-Szenario.
Angenommen das Geld ist gerade etwas knapp, bzw. so knapp, dass der titulierte UH nicht mehr bezahlt werden kann für ein oder zwei Monate. Danach würde sich die finanzielle Situation wieder verbessern, UH könnte dann wieder (wie bisher auch) bezahlt werden. Beistandschaft besteht.
Wenn man jetzt also einfach die Zahlung einstellt, wäre ja mit einer Kontenpfändung zu rechnen. Es besteht allerdings ein P-Schutz-Konto über genau die Summe des monatlichen Geldeinganges. Kann wegen UH trotzdem unter diese Grenze gepfändet werden (hab da mal was im Internet gelesen)?
Erfüllen ein oder zwei Monate "Nichtzahlen" schon den Tatbestand der UH-Pflichtverletzung?
Mitte des Jahres beginnt im übrigen auch die Verbraucherinsolvenz, d.h. die Rückstände würden da mit reinlaufen...
Vielen Dank schonmal für Meinung & Einschätzungen.
Gruß
Jessy
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| Befürchtetes schlechtes Zwischenzeugnis |
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Geschrieben von: Knecht - 26-02-2013, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
es hat sich das was ich befürchtete bewahrheitet. Die KM hat es binnen 7 Monate geschafft unser Kind so zu verunsichern, dass die schulischen Leistungen abgestürzt sind.
Im Gegensatz zum ersten Schuljahr hat sie sich in allen Fächern (herausgelesen aus der Codierung der Klassenlehrerin) eklatant verschlechtert.
Wie immer glaube ich zu wissen, dass mein Zutun nicht viel positives mitbringt wenn ich unser Kind nur alle 14 Tage für 48 Stunden habe und der rest der Zeit ein psychotische Frau die Erziehung alleine inne hat!
Frage?
Was kann ich jetzt machen?
Zeugnis dem Jugendamt zur Kenntnisnahme schicken?:
"Hallo Herr G, sehen Sie mal was sie mit Ihrer schriftlichen Kernaussage erreicht haben! Respekt vor so viel Weitsicht. Freundliche Grüße"
Ich habe der verdutzen Klassenlehrerin gestern erzählt was mein Kind schon am WE mir erklärte. "Die Mama hat gesagt dass Frau K. viele Lügen reingeschrieben hat".
Das Gesicht der Lehrerin war zu köstlich. Sie bemerkt nebenbei langsam die Beratungsresistenz meiner EX.
Manchmal ist es aus der Haut zu fahren, wenn so ein junges Leben durch falsche Erziehung fehlgeleitet wird!
Bitte um sachdienliche Antworten.
Grüße
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| Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht |
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Geschrieben von: calcaneus - 26-02-2013, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (157)
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Hi,
mich kotzt das alles so an. Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern, da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe. Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.
Ich bin psychisch ziemlich am Ende da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen und weiss nicht mehr ein noch aus. DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.
ICh würde auch gerne an die Presse damit gehen, doch bei meinem aktuellen Zustand bin ich zu nix zu gebrauchen, kann nicht mehr klar denken.
Könntet Ihr mir einige Tipps und Vorgehenweisen geben? Sorry, aber ich kann nicht mehr. Die Grenze ist überschritten, ich bin am Ende. Das ist wohl der Punkt bei dem die Meisten Amok laufen würden.
Grüße
Tom
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| Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW |
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Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 02:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Zusammen,
für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt wird mir als Unterhaltspflichtiger ein sogenannter Wohnvorteil meiner Wohnung angerechnet.
Rechtlich sehr zweifelhaft: Der Unterhaltsberechtige könnte durch eine ETW an Ausgaben sparen und ist dadurch weniger bedürftig (der Ursprungsgedanke des Gesetzgebers).
Aber ein Unterhaltspflichtiger wird durch Sparen kein zusätzliches Einkommen erzielen können (Phantomeinnahmen?). Woraus soll er den Unterhalt bestreiten?
Da ich meine Wohnung schon länger besitze, ist in den monatlichen Raten an die Bank für die Hypothek schon ein hoher Tilgungsanteil enthalten.
Da ich an anderer Stelle schon "ausreichend" (> 4 Prozent Brutto) Altervorsorge betreibe, wird mir die Tilgung nicht zusätzlich einkommensmindernd angerechnet. Außerdem sind die Nebenkosten der Wohnung recht hoch.
Sind die 4 bzw. 5 Prozent maximale Anrechnung von Altersvorsorge Beiträgen für rentenversicherungspflichtige Angestellte in Stein gemeißelt oder geht doch mehr?
Kann man bei der Berechnung des Wohnvorteils vom Mietwert nur den Zinsanteil der Ratenzahlung und nicht-umlegefähige-Nebenkosten abziehen oder gibt es Härtefallregelungen, wenn die Wohnung vor Aufnahme der Beziehung zur Ex gekauft und bezogen worden ist, das Hypothekendarlehen schon vorher bestanden hat?
Freue mich schon auf Eure Antworten!
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| Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen |
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Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 01:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
es geht um die Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt:
Sobald die Unterhaltsberechtigte klagt, kommt der Unterhaltspflichtige ohne sich dagegen wehren zu können dank der Anwaltspflicht in den Genuss von Rechtsanwaltskosten. Das können schnell 1000 Euro und mehr werden.
Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen? Hat das schon mal jemand versucht?
Andererseits werden Steuerrückerstattungen auf Basis von Sonderausgaben auch gerne als zusätzliches Einkommen angerechnet, während die Sonderausgaben nicht in Abzug gebracht werden dürfen...
Freue mich schon auf Eure Beiträge..
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| Was ist los! Umgang geregelt und plötzlich so? |
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Geschrieben von: dimax - 25-02-2013, 21:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kindesmutter will plötzlich Kind in der KIGA besuchen. Der Besuch ansich ist nicht das Problem bzw. wäre es nicht. Aber dazu muss man ein wenig weiter ausholen (leider kann ich nicht zu sehr ins Detail gehen da es den Rahmen sprengen würde somit werde ich nur relevante Dinge erwähnen ohne diese zu vertiefen).
Nach der Trennung bleibt Kind bei Mutter. Umgang wird dem Vater nur gestattet wie es ihr passt bzw., wenn er nicht das tut was sie verlangt geht sie tagelang nicht ans Telefon und öffnet nicht die Haustür usw. Mehrere male droht sie mit Selbstmord, schreibt auch Abschiedsbriefe. Wird die Polizei informiert, wird der KV runter gemacht das sie ihm ja egal sei etc. 6 Monate nach der Trennung bittet die KM den KV das Kind zu beaufsichtigen während sie ein paar Besorgungen macht. KM verschwindet an dem Tag (Kind zu dem Zeitpunkt 12 Monate alt) und taucht erst 1 Jahr später wieder auf
In der Zeit erfährt KV das KM hohe Schulden durch Spielsucht verursacht hat, das schon über Jahre. Auch besteht der Verdacht das KM unter einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet (bestätigt auch eine Auskunft der Schwester). KM taucht wieder auf, glaubt das KV ihr das Kind überlässt. Sie selber hat dies gegenüber einer dritten Person erwähnt "Ich hol mir ***** zurück und zieh in eine Wohnung". Vor Gericht sagt sie dann aus das hätte sie im Eifer des Gefechts gesagt. Es wird sich auf begleiteten Umgang geinigt. Nach 6 Monaten wird der Umgang auf über 1 Nacht später auf über 2 Nächte ausgeweitet.
Der Umgang ist jetzt so geregelt: Jedes 2te Wochenende und die Hälfte der Ferien. So läuft das jetzt seid über einem Jahr. Seid 2 Jahren geht Kind in KIGA in der Zeit hat KM nur Anfangs erwähnt, also kurz nachdem sie aufgetaucht ist, das sie die KIGA sehen will. Da Kind die Mutter zu dem Zeitpunkt erst 2 mal beim begleiteten Umgang gesehen hat, wurde ihr das verwehrt mit den Worten sie solle abwarten.
Der Umgang gestaltet sich schwierig im Moment. Sie sagt Termine ab. Begründung sie muss am Samstag arbeiten. Angeblicher KKH Aufenthalt wegen Schlaganfall, die Mail schrieb sie aber aus einem Internetcafe. Dann angeblicher Kurs vom Arbeitsamt der übers Wochenende geht (sie hat noch keine feste Arbeit sondern nur 400 euro Job). Die Hälfte der Ferien hat auch noch nicht geklappt weil sie keinen Urlaub kriegt....usw.
Nun eröffnet ihr KV, als sie Kind abliefert, das er wieder heiratet. Nur 2 Stunden nach diesem Gespräch schreibt KM eine Mail an den KIGA das sie gerne wissen möchte ob sie Kind im KIGA besuchen kann und man ihr doch mitteilen möge wie sich Kind entwickelt. Da KIGA in den 2 Jahren seitdem Kind dort hingeht noch nichts von KM gehört hat wundern die sich und treten an KV herran da alleiniges ABR bei ihm. Und am gleichen Tag erhält der KV einen Anruf von einer vom JA beauftragten Organisation die schon vorher bei Gesprächen zwischen den Eltern wegen des Umgangs begleitet hat. Laut Aussage der Dame wolle sie "Nur mal hören" Der KV nimmt an das sie von der KM kontaktiert wurden genau wie der Kiga, wäre ja schon ein echt dummer Zufall 
KV hat theoretisch sowieso keine Probleme damit das die KM die Einrichtung besucht. Wundert sich warum KM nicht ihn fragt. Macht sich wegen dieser Geheimnistuerei natürlich auch etwas Sorgen, wegen des plötzlich geheuchelten Interesse. Was denkt ihr könnte sie irgendetwas planen z.B. den Vater schlecht aussehen lassen?
Wie sollte der KV reagieren? Vielleicht die JA Dame nochmal kontaktieren und klarstellen das er weis das der Anruf micht "nur mal so " kam
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| Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Anonymous - 24-02-2013, 21:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (150)
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Hallo Community!
Mich hat es auch erwischt. Sie will die Trennung nach 11 gemeinsamen Jahren. Gründe dafür möchte ich erstmal nicht nennen. Sonst kommt wieder alles hoch.
Hier die Fakten!
Es geht um Kindesunterhalt, wir waren nicht verheiratet, haben ein Kind (9Jahre) das bei der Mutter lebt.
Ich darf noch in der Wohnung bleiben und kann/soll erst raus wenn ich eine neue Bleibe habe. Dies wird erst am 02.03.13 etwas werden.
Es existieren noch keine alten oder neue Unterhaltstitel, Gerichtsurteile und Vereinbarungen!
Das Nettoeinkommen bei mir liegt bei 1200€ und bei ihr bei 1450€! Wir sind beide angestellt.
Die Unterhaltsberechtigte (ich würde sie lieber nicht so nennen...aber naja) möchte das ich ausziehe und ab März Unterhalt zahle.
Ich kann (mündl. besprochen) meine Kleine jederzeit sehen soweit es im Rahmen ist.....alle 14Tage ist eh klar aber evtl darf/will ich die Kleine auch nehmen wenn sie Spätschicht hat. Das wäre 1-2 die Woche. Summasummerum 10Tage im Monat.
Sie ist bereit das per schriftl. Regelung festzuhalten.
Der Unterhaltsverpflichtete bietet an, keinen Krieg zu führen und denkt nur an das Wohl des Kindes!
Es wurde von mir noch keine Zahlung geleistet da der Unterhalt erst berechnet wird. War am Freitag beim JA und wurde gleich als Zahler auf Lebenszeit kategorisiert. Das tat so weh.....
Naja..man riet mir den berechneten Unterhalt urkundlich anzuerkennen wenn er denn berechnet wurde. Als Sicherheit! (jaja...ich hör dir trapsen)
Ich muss Dienstag nachmittag hin und alle meine Einkommensnachweise vorzeigen. Als würde ich in die Höhle des Löwen gehen. Scheiss Gefühl!
Sozialleistungen fliessen zu keinem der Beteiligten.....die Ex will aber Wohngeld beantragen. Aber das wird bei dem Gehalt wohl nix werden und die evtl. Auflage aus der 78m² in eine Wohnung gleich oder kleiner 60m² zu ziehen wird sie definitiv nicht nachkommen. Dann lieber kein Wohngeld? Wer weiss.
Ob es eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten gibt weiss ich nicht. Ich habe bisher nichts davon mitbekommen.
Stadium ist, das ich noch "zu Hause" wohne und wir halbwegs normal und gut miteinander umgehen. Anwaltliche Beratung nehme ich am kommenden Dienstag an. Sie hat bisher nur einen Termin beim JA gehabt.
Meine Hoffnung das sie an einer Caritas-Gesprächstherapie teilnimmt, wurde von ihr zerschlagen.
Meine Situation ist bald alles andere als gut.
1200€ Einkommen netto
-1215€ Ausgaben inkl. 200€ Unterhalt
-------------------------------
-15€
Das wären dann -15€ die ich zum Leben und zum Unternehmen mit meiner Kleinen habe. Wow.......
Dagegen hat sie hat 1450€ Lohn
+184€ Kindergeld
+272€ Unterhalt
---------------------
1906€
dann gehen davon 1524€ Unkosten ab.
------------------------------------
382€ bleiben ihr und dem Kind jeden Monat. Wenn sie noch Wohngeld bekommt, knackt sie die 2000€ netto-Grenze locker!
Gibt es für mich eine reelle Möglichkeit sinnvolle staatliche Unterstützung zu beantragen?
Welchen Deal ausserhalb des JA kann ich mit ihr machen? Ich lasse ja einiges an Sachwerten da. Aber auf Unterhalt und Wohngeld will sie nicht verzichten.
Das JA meinte bei Einigkeit und Deals seitens der Eltern halten sie sich raus. Stimmt das wirklich?
Warum muss ich mich dann nä. Woche beim JA blank machen?
Gruß
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| öffentliche Institution in Lippstadt? |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 23-02-2013, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Gibt es in Lippstadt oder unmittelbarer Nähe , eine Institution, die sich ähnlich wie Väterwiderstand mit der entsprechenden Thematik befaßt?
Also eher sowas wie eine öffentliche Einrichtung. Ich habe von einem Bekannten erfahren, das dem sein Bruder da erhebliche Probleme in der Thematik hat (u. a. nicht einmal mehr ein Dach überm Kopf, da seine ehemalige Frau auf seinem Haus sitzt.) Ebenfalls ist die Dame unterhaltpflichtig und hat bis heute nicht einen Cent gezahlt, obwohl sie entsprechen gut verdient, hat aber mittlerweile ihren Verdienst halbieren lassen. ALGII wird ihn nicht gewährt, da seine ehem. Frau zuviel verdienen würde.
(So sind mir die Angaben zugetragen worden, was seine Lage betrifft)
Der gute Mann braucht in der Nähe eine öffentliche Einrichtung, die ihm in dieser Thematik helfen kann.
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| hatte ich eine Borderline-Beziehung? |
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Geschrieben von: Interessent - 23-02-2013, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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hallo,
im mai 2012 habe ich in einer Discothek eine sehr nette gutaussehende Frau kennengelernt, ich hab mich auf anhieb sehr gut mit ihr verstanden.
es dauerte nicht lange, da kommunizierten wir reichlich per Facebook und anschliessend auch über Whatsapp, sie studierte in einer nicht weitenteferten stadt.
Nach einer Woche regen Nachritenkontakts, trafen wir uns schliesslich,hattren direkt sex und nach einer weiteren Woche hatte ich bereits eine Freundin, die mir nach weiteren 3 Tagen ihre Liebe zu mir gestand.
Sie passte so Perfekt zu mir, dass ich ernsthaft anahm, dass es die frau fürs leben ist, wir haben uns in verdammt vielen Dingen ergänzt, sie wohnte in Ihren Semesterferien hier, Plante bereits eine Hochzeit,gab unseren eventuellen Kindern bereits Namen (was ich Persönlich etwas beängstigent fand, aber dennoch gab es mir vertrauen, dass ihre Liebe ja wohl ehrlich sein muss).Sie richtete Mein Wohnzimmer komplett neu ein, machte das schlafzimmer gemütlicher und nannte alles nach kurzer zeit bereits "Unser".
Nun hatte diese Frau eine sagen wir mal "lesbische" Vergangenheit,d.h sie hatte eine eher bisexuelle neigung, das fand ich zunächst mal garnicht so schlimm.Sie hatte eine 5 Jährige Beziehung zu einer Frau hinter sich, die wohl sehr intensiv war, danach waren oftmals 2 Monatasbezeihungen zu Männern üblich.
Ausserdem hatte sie eine sehr gestörtes Verhältnis zu ihrer Mutter, welche meineserachtens ein eher Liebevoller Mensch war, nur ein Opfer Häuslicher Gewalt war, somit fehlte also auch der Mann/Vater in dieser Familie.
Ich war ihr "neuer toller Mann, den sie nie mehr loslassen würde und über alles liebt" , wir waren 8 Monate zusammen...
Nun ging es auf das neue Semester zu und meine Freundin kam tränenüberströmt aus dem Computerzimmer und heulte die ganze Nacht, dass ihre Ex freundin in die selbe stadt ziehen würde wo sie ist, dass es alles zerstören könnte..
ich habe sie natürlich getröstet und ihr gesagt, dass es ja qutsch ist, dass diese alles zerstören würde, wenn sie mich doch liebt, dann bedeutet diese Frau ihr ja nichts mehr.
Sie sagte ausserdem" die darf nicht wissen, wo ich hier wohne, die darf nicht von dir erfahren, die wird dich stalken, dich fertig machen, oh nein, sie darf nichts von dir wissen" ein Paar wochen später erfuhr ich dann, dass sie sich eben doch mit dieser Frau in ihrer Wohnung trifft, was mich sehr verletzt hat, war diese Frau doch das "Böse".
eine Nacht bevor ich das erfuhr sagte sie ernsthaft zu mir, dass sie mir doch nicht versprechen könnte treu zu sein, sie den Kontakt zu ihrer ex pflegen möchte, damit sie das "Mittagessen" nochmal warm machen kann und ihr der Sex zu Frauen ja so fehlt.
Ich tat das was wohl jeder tun würde und beendete diesen Kindergarten, an einem Wochenende kurz vor Weinachten.
Und dann ging es los, sie klammerte Regelrecht, beteuerte ihre Unschuld hielt mich wie verrückt fest, rannte mir hinterher und wollte mich doch so unbedingt zurück, da wurd ich weich und nahm sie wieder.
1-2 Tage danach war sie wieder am studieren und meinte dann per whatapp" du ich weis noch nicht ob das wieder was wird mit uns" ich war völlig ausser mir, war sie es doch die mich so umbedingt zurückwollte.
Dann habe ich es natürlich wieder beendet und erneut ging ihr "liebes-Terror " los..ich lies mich wieder weichkriegen. War mit ihr an weinachten zusammen, silvester und im Januar kam es wieder zur Trennung, durch mich, denn diesesmal gab es noch eine Lesbe,bei der sie Übernachtet hatte, diese Lesbe war in sie verliebt, dann gab es da noch einen Kerl und noch wen, ich konnte nicht mehr, ich habe diese Frau ehrlich geliebt, aber sie stand offensichtlich nicht zu mir und ich beendete diese Sache nun völlig, natürlich mit dem üblichen Terror.
Ich war so verzweifelt, dass ich die andere Lesbe Kontatktierte und sie frug was da denn gewesen sei und sie gestand, dass da was lief ausserdem bekam ich heraus, dass sie mich x-mal mit ihrer ex betrogen hat, mit mindestens einem kerl und in ihrem Dorf, den ruf als "promikes stück Unrat" galt um es mal freundlich auszudrücken, "Massagen für 20 euro!" waren dann noch das I-tüpfelchen!
Ich war so stinkesauer, dass ich sie beleidigt habe, ihren bekannten, die mich alle sehr mochten davon erzählte, die sich daraufhin von ihr abwandten, es begann eine ernsthafte schlammschlacht, mit einer Person die ich über alles liebte.
Ich wollte das nicht, es kam sogar soweit, das ein Anwaltsschreiben hier eintrudelte, dass ich mich von ihr und ihren Freunden fern halten soll...es ist jetzt Februar, das ging alles so schnell...
Das verrückte daran ist, dass ICH schuldgefühle habe und sie sich vollkommen im Recht fühlt und das schlimme ist, dass ich diese Frau noch immer Liebe.
Was soll ich nur tun....?
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