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  Diskussion zu "Vorstellung" kay
Geschrieben von: p__ - 09-02-2013, 00:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Diskussion zur Geschichte in http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6191

Gratulation, Kind bei dir! Vier Tage Verhandlung, das war ja Wahnsinn. Wie ist das denn inhaltlich abgelaufen, wie füllt man vier Tage im Gerichtssaal?

Die Dame ist wohl über sie selber gestolpert - glaubt du, dass es schiefgegangen wäre wenn sie besser geschauspielert hätte?

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  Wie kann ich in diesen zwei Fällen helfen?
Geschrieben von: N.P. - 08-02-2013, 01:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Als eigenenes Thema von anderem abgetrennt. - MfG Bluter

Ich abe selbst gerade in meinem Freundeskreis ein ähnliches Problem.
Dezember 2012 macht er ihr einen Heiratsantrag im Jahr darauf, also zwei Monate später, was sich heraus stellte,
betrog er sie. Sie fand es raus und es folgten eine Lüge nach der Anderen. Sie gab Chancen über Chancen, sie war noch nicht aus der Wohnung und die Neue zog ein. Er hat mit jedem Vaterwochende so alles falsch gemacht was man tun konnte. Direkt die Neue mit einbeziehen, trinken, am Spielautomaten hängen. Weitere lügen, ständiges zu spät kommen oder gar nicht auftauchen, sogar an Geburstag und Weihnachten. Zu Neujahr gab es eine SMS, die kleine kann noch nicht lesen.
Klar würde ich in solch einem Fall auch das Jugendamt mit einbeziehen, was sie auch tat. Sie gibt ihm wieder die Chance und bisher verläuft alles gut, bis auf sie. Sie leidet schrecklich, nochmehr wie das Kind. zurück gelassen und betrogen, sie erfuh es als Letzte.
Alleine und das Bild einer Familie zerstört für sich selbst und was sie richtig fertig macht, keine Erinnerungen später für das Kind von einer normalen Familie. Das ist hart.
Ein Mann muss nicht vor dem Jugendamt fürchten, denn auch ein Säufer empfinden sie nicht für schlimm, solange er sich dem Kind gerecht verhält, kann er sein Bier zwitschern so lange er will, so der Jugendbeamte.
Persönlich finde ich sollte weder dem Kind noch dem Vater der Umgang verwehrt werden, in diesem Fall kann ich mich schwer entscheiden. Ein Vater ist ein wichtiger Teil und trägt genauso viel zu der Persönlichkeit eines Kindes bei wie die Mutter, also sollte hier die Mutter immer das Wohl des Kindes, dem eigenen Empfinden vorziehen.
Denn ein anderer Fall in meiner Famile:
Trennung. Friedlich. Fünf Jahre kümmert er sich rührend um sein Kind. Vater und Mutter gehen freunschaftlich und respektvoll miteinander um. Er lernt seine neue Zukünftige Frau kennen, sie wird schwanger, möchte auf einmal nichts mehr mit seinem ersten Kind zu tun haben. er lässt sich darauf ein und von heute auf morgen ein Telefonat mit schweren Folgen. Er will nichts mehr mit seinem Kind zu tun haben. Er habe das ja nie gewollt. Schäden: Die Kleine hatte schlimme Verlustängste, noch ein Toillettengang war nicht möglich. Sie schaut aus dem Fenster zu den spielenden Kindern und möchte dabei sein, kann aber nicht aus Angst die Mutter ist danach nicht mehr da. Nach fast zehn Jahren und der Trennung seiner Ehe, möchte er wieder Kontakt.
Das Kind weiß darüber bescheid, aber hat bisher keinerlei Interesse.
Jeder der Kinder in die Welt setzt sollte alles daran setzen, auch nach der Trennung, dass es dem Kind gut geht. Das gilt für Beide und wie gesagt, für kleinen Bockmist braucht ein Vater vor dem Jugendamt keine Sorge zu haben, für ständig gebrochene Regeln allerdings die Sorge um das Wohl des Kindes.
In Trennungsratgeber für Eltern stehen gute Informationen um das Kind so wenig wie möglich zu schädigen.

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  Dänemark als Auswanderungsland?
Geschrieben von: K59 - 07-02-2013, 18:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Leidensgenossen

hat jemand Erfahrungen mit Dänemark als Auswanderungsland?

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  Die Scheinasylantin und das Kind
Geschrieben von: cowboy - 06-02-2013, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Forum,

bin neu hier und habe schon eine Weile mitgelesen. Danke Lt.Dino für deine Webseite.
Ich hoffe Ihr könnt mir einige Tipps und Ratschläge gebenSmile
Zu meiner Situation:
Bin 2011 auf eine Scheinasylantin hereingefallen, die Dame hat sich aus dem benutzten Kondom selbstbefruchtet zwecks Aufenthaltserlaubnis.
Ich habe dummerweise einen Vaterschaftstest durchführen lassen.
Ergebnis: Ich bin der Vater
Die Annerkennung der Vaterschaft steht nun an und ich weiß nicht ob ich
das unterschreiben soll? Weiterhin weiß ich nicht wie ich den Unterhalt bezahlen soll. Muß ich die Asylbewerberleistungen (für das Kind) seit Geburt zurückzahlen? Betreuungsunterhalt fürIdea?
Zu meinem Einkommen ich bin schwerbehindert(50%) und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente (466€).
Weiterhin besitze ich eine Eigentumswohnung (60m2), kann mir diese durch Jugendamt oder Gericht zwangsverteigert werden, bzw. Wohnvorteilanrechnung beim Einkommen (fiktives Einkommen)
Ich bin im Augenblick ziemlich durcheinander und weiß mir keinen Rat wie ich mich gegenüber Jugendamt und Anwältin derIdea verhalten soll?
War bereits bei einer RA aber habe nur schwammige Antworten bekommen?
Ich weiß ich hab jetzt viel durcheinander geschrieben, aber ich schlafe seit 2 Wochen kaum noch.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen?

Viele Grüße

cowboy

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  Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170
Geschrieben von: FreiHerr - 05-02-2013, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich werde die Vorgeschichte erstmals nicht groß erzählen. Ihr könnt ja suchen Smile
Kurz gefasst: habe ich eine extrem schmutzige Trennung/Scheidung wie viele anderen hier im Forum.

Jetzt läuft eine 170er Sache gegen mich (nicht die erste, die Exe ist da nicht besonders zimperlich). Ich bin zwar im Ausland, beabsichtige aber aus strategischen Gründen auf die Anzeige zu reagieren, zumindest mit einer Stellungnahme. Ich habe meine Akte sehen können – es ist beeindruckend was da so alles geschnüffelt wird Angel
Ich habe zwar einen Rechtsanwalt, aber er ist faul, unengagiert und nur am Geld und dem schnellen Beenden der Sache durch Zahlungen meinerseits interessiert.

Ich kann mir vorstellen, dass er vielleicht eine kurze Stellungnahme macht, ausschließlich zu den strafrechtlichen Aspekten (Leistungsfähigkeit früher und jetzt, Geldflüsse, Unterhaltspflichten…). Mehr wird er wahrscheinlich nicht machen wollen

Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben. Und zwar zu den Punkten, die nicht direkt mit dem Strafrecht zu tun haben, eher wird’s da um Umgang, gemeinsames Sorgerecht, Umgang der Mutter mit dem Unterhalt meiner Tochter, Umgang des Next mit meiner Tochter, Hausratteilung usw gehen…

Ich verstehe, das wird alles den Tatrichter wohl nicht interessieren, aber die Akte ist voll mit den Verleumdungen und Lügen (die auch nicht strafrechtlich relevant sind), aber mich in einem sehr schlechten Licht darstellen. Ich glaube eine „Richtigstellung“ (mit Belegen) würde den Richter zumindest mental beeinflussen. Außerdem möchte ich alle diese Fakten protokollieren und in der Akte haben – ich gehe davon aus, dass die aktuelle Anzeige eingestellt wird, aber die weiteren werden bestimmt folgen… Das Kind ist sehr jung.

Also, erstmals eine grundsätzliche Frage: würdet ihr so etwas schreiben und dem StA zuschicken?

Dann, wenn ja, in welchem Ton? Ich meine, in dem TFAQ steht – „nie negativ über die Kindsmutter sprechen“. Gilt dies auch beim Strafgericht für einen voll entsorgten Vater/Aufgeber? Momentane Skizze dieser Stellungnahme ist schon sehr negativ der Mutter gegenüber (ist ja "nur" als ein Gegenschlag gedacht, kein atomarer Erstangriff), soll ich versuchen möglichst „positiv“ zu formulieren?

Ganz harte Bandagen: wenn ihr gewusst hättet, dass euer Kind vom Next geschlagen und misshandelt wird – was würdet ihr machen? Stellt mal vor, diese Information kommt aus dem vertrauten Kreis und es gibt einige Indizien, dass sie stimmt. Aber keine hundertprozentige Wahrscheinlichkeit. Ich weiß, man kann eine Strafanzeige erstatten kann, aber zuerst die Frage ob man diesen Vorwurf im 170er Verfahren in den Mund nehmen sollte.

Ich freue mich auf eure Tipps und Diskussionen

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  Pfänden oder was tun???
Geschrieben von: Besolder - 04-02-2013, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo alle miteinander!

Folgendes Problem.

Die Mutter meines Sohnes hat sich im Mai vergangenen Jahres mit mir beim OLG Hamm verglichen, Unterhalt für unseren Sohn (16) in Höhe von 100% der D´dorfer Tabelle zu zahlen.

Seit Dezember arbeitet sie nun nur noch halbe Tage, da ihre Vollzeit befristet war, bzw. sie zu dösig sich zu bewähren oder halt absichtlich blöd.

Unsere Töchter 12 und 14 leben bei ihr. Ich zahle dort vollen Unterhalt, 105% der D´dorfer Tabelle.
Laut ärztlichem Gutachten ist sie auch voll arbeitsfähig, ausser den ganzen Tag zu stehen. Sie zieht es aber seit Jahren gnadenlos durch sich nicht um was anderes zu bemühen und nur 50% zu arbeiten. Nimmt dann lieber diverse Hilfen des Staates an.

Ihr seht, bis zu diesem Vergleich gab es schon eine längere Vorgschichte um sie überhaupt ordentlich an die Schüppe zu bekommen.

Anfang Dezember hat sie nun sofort einen Antrag auf Aufhebung des Vergleichs bei Gericht gestellt. Da sie jetzt unter 1000 Euro verdient möchte sie gar nichts mehr zahlen.

Seitdem dümpelt es bei Gericht rum und kommt nicht vorwärts.

Seit Januar hat sie die Zahlung eingestellt obwohl der Vergleich noch Bestand hat.

Da mir die Kosten mit unserem Sohn aufgrund von Abschlussfahrt, Bewerbungskosten, ...... im Moment weglaufen, weiß ich nicht was ich machen soll.

Kann man es Pfänden lassen, sollte man lieber warten bis das Gericht sich bequemt hat eine Entscheidung in welche Richtung auch immer zu treffen oder was???

Vielen Dank für eure Tipps

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  möglicher Missbrauchsvorwurf?
Geschrieben von: bio - 03-02-2013, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Im letzten Gespräch mit der KM hat sie eine Andeutung gemacht. Es sei nicht normal, wenn ein Vater mit seiner Tochter in einem Bett schlafe. Sie werde ja schließlich größer. Auf meine Nachfrage, was sie genau meine, hat sie nicht geantwortet. Auch scheint sie zu ignorieren, dass unsere Tochter bei ihr stets im ehelichen Bett schläft.
Bei mir ist es so, dass ich sie zunächst im großen Bett zum Schlafen lege und dann ins Kinderbett trage. Irgendwann nachts, kommt sie dann eben rüber in mein Bett. Meine Tochter ist 3,5 Jahre.

Meint ihr, dass sich hier ein falscher Missbrauchvorwurf anbahnt? Ist diese Aussage als indirekter Missbrauchsvorwurf zu deuten? Wie kann man darauf reagieren?

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  KM fordert BU...
Geschrieben von: wasnun - 03-02-2013, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo, ich brauche dringend ein paar Ratschläge von Euch. Danke schon mal.
Zu mir. Ich habe 2 Kinder (2 und 7) Zahle enstpr. dem DLG - Titel zahle ich mein KU regelmäßig. Da KM noch in Elternzeit ist und keinen Krippenplatz hat hat, fordert Sie nun über das JA noch BU ein. Ich bin mit den weiteren Zahlungen auf den Selbstbehalt gerutsch. Mitteilung an das JA erfolgte von meiner Seite, dass KM doch zum JC gehen sollte sowie ein Angebot von mir, was ich noch zusätzlich zum KU zahlen könnte, blieben unerhört. Das JA meinte, vom Gang zum JC der KM räht das JA ab. Das JA fragte, was ich noch zahlen könnte, ich machte ein Angebot, dass ist ungefähr die Hälfte des BU.
Das wurde erstmal entgegen genommen, aber jetzt kam ein Schreiben , dass....BgII...1603 ich zahlen muss. Es wurde abgewiegelt, dass im Selbstbehalt (habe schriftlich angegeben...Miete, Kredite...Schulden an RA, Wohnraum da ja 2 Kinder die sehr oft bei mir sind und wir in Verhandlung stehen, diese Zeiten zu erweitern etc.) ich den vollen Betrag (BU) nicht zahlen könnte. Darum habe ich ein Angebot gemacht. Fazit...Egal, ich soll von 1100 Euro leben.

Meine Frage, ich habe oft die Kinder, einen davon fast 11 Tage.
Kann ich da nicht eine Anerkennung-Entlastung verlangen ?
Können die nicht irgendwo in dem BU berücksichtigt werden?
Soll ich jetzt dem JA freundlich antworten, geht nicht, Belastungsgrenze ausgeschöpft ? Kann sonst meine Kinder nicht entsprechend versorgen ?
Bei der KM ist es jetzt so, dass Sie mit KU+BU+KG viel mehr als ich im Selbstbehalt habe.

Vielen Dank

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  Prangerseite für Kindesunterhaltsschuldner in Spanien
Geschrieben von: webmin - 03-02-2013, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Spanienkind
Hier ist ein schönes Exemplar, welches versucht über das Kind möglichst viel Geld zu generieren.
Hier kann man nur vermuten ob sie mehr angep**** ist, weil sie einfach verschmäht wurde, oder weil es ihr nicht gelingt Geld aus ihm herauszupressen.
Wie immer wird das Kind(hier 4,5J.) vorgeschoben wie unter "Aktuelles" zu lesen:

Zitat:Hallo Papa Herbert, ich bin traurig, dass Du nicht aus Deiner Haut kannst. Wünsche Dir viel Gesundheit, Erfolg und Glück in 2012. Deine Tochter Leonie Celine
Wie blöd ist die eigendlich?

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  Beratungskosten / Rechnung RA
Geschrieben von: Rockwurst - 02-02-2013, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Freunde,

wer von euch kennt sich mit Rechnungen vom Anwalt aus?
Folgender Fall:

Ich habe eine RSV (inkl. Beratung RSV Familienenrecht) und mich aufgrund einer Unterhaltsberechnung anwaltlich beraten lassen.
Nach einem kurzen Telgespräch hieß es, dass eine Erstberatung 190,-€ kosten würde.

7.1 erster Termin bei der RAin, Fall vorgetragen Fragen wurden nicht beantwortet die RAin meinte immer, sie müsste sich da erkundigen (hier hatte ich schon ein ungutes Gefühl) zudem noch eine Honorarvereinbarung über 200€/h unterschrieben, mit dem Hinweis auf meine RSV

Im Netz nach der Anwältin gegoogelt, rausgefunden, dass sie gerade mal ein halbes Jahr ihren Anwaltschein hat.

nach 1,5 Wochen hab ich bei der RAin angerufen, da ich immer noch keinen bescheid hatte "Sie erhalten von mir heute noch ein Schriftstück"

am nächste Tag, kein Schriftstück eingegangen (Mail),
Tel Nachfrage bei der RAin " bekommen Sie heute, aber ich kann ihnen sagen, dass...." ich darauf "was ist mit dem anderen Punkt" Sie:"muss ich nach Fragen, wenn Sie wollen bekommen Sie heute noch ein Gespräch bei meinem Chef" ich hatte eingewilligt.

Nachmittags beim RA, der hat sich nur kurz meine Unterlagen (70 Seiten) angeschaut und meine Fragen beantwortet (für mich war das eher ein Erstberatungsgespräch)

Heute Post vom RA, Kostenaufstellung:

7.1 = Gespräch mit Mdt. und Aktenbearbeitung 0,5h (eig Erstberatung?)
10.1 Aktenbearbeitung 1h (RAin vermutlich)
17.1 Aktenbearbeitung (0,5h RA vermutlich)
17.1 Gespräch mit Mdt. 0,5h

Rechnung:
2h á 200€
Auslagenpauschale 20€
19% UmSt
Gesamt 499,80€

Meine Fragen:
Kann ich dagegen angehen, dass ich Geld dafür bezahlen soll, dass ein Neuling mir keine Beratung gegeben hat, sich aber auf meine Kosten schlau machen muss?
Auslagenpauschale? Ich habe keine Anrufe oder irgendetwas schrifliches erhalten. Ist das Richtig?

Wieso ist auf der Rechnung nichts von meiner RSV zul lesen? (Müsste der Anwalt nicht direkt mit der RSV abrechnen?)
Was ist mit der Erstberatung von 190€, hier ist auch nirgends die Rede von (was eig zu meinem Vorteil ist, das der erste Termin grad mal ne halbe Stunde gedauert hat und ich somit statt 190€ "nur" 100€ zahlen muss)
Ist es normal, dass die Honorarvereinbarung ohne UmSt unterschrieben wird? Mir war das nicht bewusst und ich wurde nicht darauf hingewiesen.

Also 1h sehe ich durchaus ein, die wurde vom Chef persönlich bearbeitet und der war auch Kompetent aber seine RAin hat in meinen Augen keine Leistungen mir gegenüber erbracht....

Was soll ich nun am besten machen?

Danke für helfende Antworten


Ich seh gerade, dass insgesamt 3h aufgeschrieben worden sind:
7.1 Beratung 0,5 Akteineinsicht 0,5h
10.1 Akteneinsicht 1h
17.1 Akteneinsicht 0,5h
17.1 Beratung 0,5h

Demnach scheint eine Erstberatung über meine RSV abgewickelt worden zu sein (Laut Bedingungen max 200€ je Beratung)
Weitere Frage:
Ich musste mir den RA nehmen, da JA und ich nicht der gleichen Meinung waren.
Das JA hat mir letzendlich Recht gegeben, der RA hatte direkt nichts mit dem JA zu tun.
Kann ich das JA für die Kosten belagen?

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