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| Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung |
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Geschrieben von: ali mente - 21-02-2013, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Liebe Leidensgenossen,
im vergangenen Jahr habe ich die Rente wg. voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Das hat zur Folge, dass z.Z. eine Abänderungsklage beim Gericht läuft, da ich nur noch EUR 800,-- zur Verfügung habe (zahlte für 2 minderjährige Kinder bis Rentenauszahlung den Mindestunterhalt).
Es hat den Anschein, dass dem Gericht die Definition "volle Erwerbsminderung" nicht geläufig ist, da jetzt ärztl. Gutachten angefordert werden, die belegen sollen, dass ich keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen kann?????!
Falls die Sache für mich negativ ausgehen sollte möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten da ich weder den Unterhalt leisten noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann und hoffe auf ein paar hilfreiche Tipps.
Was muss ich tun, dass mir trotz Pfändung noch genug zum leben bleibt?
1. Wie kann ich die Rente vor Pfändung schützen?
2. Lohnt es sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein P-Konto einzurichten (Dispo habe ich vorsichtshalber schon mal auf 0 EUR gesetzt)?
3. Kann es passieren, dass auch eine Sachpfändung durchgeführt werden kann oder beschränkt sich eine derartige Pfändung i.d.R. auf Geldleistungen?
4. Andere Tipps?
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| Vaterschaftsfestellung umgehen? |
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Geschrieben von: vorsorge - 21-02-2013, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo,
Ich habe mich 3, 4 Mal mit einer Frau getroffen, die mir nichts bedeutet. Sie behauptet nun schwanger von mir zu sein. Sie könnte recht haben, aber sie hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Freund - womöglich mache ich mir also umsonst Sorgen.
Ich muss trotzdem vom schlimmsten ausgehen. Abtreiben kommt für sie nicht in Frage. Ich habe alles mögliche probiert um sie zu überzeugen.
Finanziell steht sie sehr schlecht da.
Ich muss davon ausgehen, dass sie -auch wenn sie behauptet keinen Kontakt mehr zu mir haben zu wollen- in Zukunft versuchen wird mich finanziell auszupressen.
Die Fakten:
Derzeitiger Aufenthalt: Österreich
Vermutlicher Aufenthalt eines möglichen Kindes: Österreich
meine derzeitige Meldeadresse: Nicht EU-Land
ihre derzeitige Meldeadresse: anderes EU-Land
Was muss ich tun, um ihr rechtlich zu "entkommen"? Ich bitte darum mir nicht mit der Moralkeule zu kommen. Wäre sie jemand, den ich lieben würde, wäre auch eine Heirat nicht ausgeschlossen. Aber sie ist charakterlich überhaupt nicht tragbar, geht auf kein Argument ein bzgl Abtreibung, und denkt/handelt wie ein Teenager (Alkohol, Parties, Untreue, dutzende Sexualpartner usw.) - sie ist aber deutlich älter als ein Teenie.
Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.
Wenn ich in ein anderes EU Land ziehe, ohne Anmeldung dort, kann sie die Vaterschaft überhaupt feststellen lassen?
Könnte ich denn nach Österreich zurück? Oder bekommt man dann Probleme an der Grenze? Ich weiß es nicht.
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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) |
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Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo miteinander,
ich habe mal Fragen bezüglich des Umgangsrecht für einen Kindsvater, der noch NIE Kontakt zum eigenen Kind hatte:
Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
Die Mutter des Kindes und er hatten sich bereits in der Schwangerschaft getrennt, er war aber von Anfang an bereit, seinen Verpflichtungen für das Kind nachzukommen.
Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen. Was die finanziellen Verpflichtungen seinerseits betraf, auf diese bestand sie selbstverständlich immer und diesen ist er auch immer - ohne Probleme zu machen - nachgekommen.
Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
Im Zuge des aktuellen Kontakts zum Jugendamt wegen des Unterhalts, haben wir überlegt, nochmal einen Versuch zu starten, dass er sein Kind endlich mal kennenlernen kann.
Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
Wir hatten erst überlegt, einen Brief an die Mutter zu schreiben, aber er befürchtet, dass sie nach wie vor sehr stur sein wird und alles abzuwehren versucht.
Nun überlegen wir, uns an das Jugendamt zu wenden und es langsam über das JA anzugehen.
Wie sieht es denn überhaupt mit der (Umgangs-) Rechtslage aus? Laut Internetrecherchen soll diese sich ja deutlich zugunsten der Väter geändert haben? Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?
Die Vaterschaft ist nachgewiesen und er ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen.
Kann mir jemand Ratschläge oder Tips diesbezüglich geben?
Viele Grüße
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Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel... |
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Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo miteinander,
ich habe mich hier registriert, weil ich (in Absprache) für meinen Freund bezüglich Unterhalt/ Unterhaltstitel recherchiere.
Er ist zeitlich und beruflich eingespannt und hat keine Erfahrungen mit Foren o.ä., daher unterstütze ich ihn "seelisch & moralisch".
Ich hatte in einem anderen Forum einige Fragen gestellt, die offen blieben, aber per PN wurde ich freundlicherweise auf dieses Forum hingewiesen.
Um zum eigentlichen Thema zu kommen,
mein Freund hat vor ein paar Tagen Post vom Jugendamt bekommen.
Er ist Vater eines 10 jähr. Kindes und hat seit vielen Jahren immer einen festen Betrag an Unterhalt gezahlt. Er war nie säumig, ist immer allen Anforderungen nachgekommen und hat immer pünktlich die volle geforderte Summe gezahlt.
Nachdem von ihm vor ein paar Wochen die Einkommensnachweise angefordert wurden, hat ihn das Jugendamt in relativ barschem Ton aufgefordert, einen Unterhaltstitel zu unterzeichen. Er ist laut deren Berechnungen in der Gehaltsklasse 4 (Düsseldorfer Tabelle). Er soll zukünftig monatlich 327€ zahlen und das auch so titulieren lassen.
Leider hat er absolut keine Ahnung (wie ich) worauf er bei solch einem Titel unbedingt zu achten hat.
Wichtig wäre vor allem zu wissen, welche Art Titel soll er unterschreiben?
Es gibt die statischen und die dynamischen, welcher ist sinnvoll und warum?
Wie sieht es mit den Befristungen aus? Ich habe gelesen dass man bis zur Volljährigkeit befristen kann, aber auch nur für 1-x Jahre. Was wäre denn am sinnvollsten?
Wo sollte er bestenfalls den Titel ausfertigen lassen, beim JA oder eher Notar?
Ich muss dazu sagen, dass wir "EVTL." selber auch zusammen noch Nachwuchs haben wollen (was aber noch nicht feststeht), muss er in einem Titel diesbezüglich was besonderes beachten (im Fall eines weiteren Kindes muss er zeitweise für mich und das weitere Kind ja mitaufkommen)?
Wie setzt sich das bereinigte Nettoeinkommen zusammen?
Was darf für den Unterhalt angerechnet werden und was nicht?
Ich habe gelesen, dass zb. Aufwand für Arbeit, Rentenversicherungen, priv. RV bei der Berechnung mit berücksichtigt werden müssen, gibt es noch andere relevante?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Er möchte sich ein Haus kaufen, muss die monatl. Rate dann auch bei Berechnungen berücksichtigt werden?
Darf er eigentllich auch die Verdienstnachweise der Kindsmutter verlangen um Einsicht zu bekommen? Die Kindsmutter ist seit einigen Jahren verheiratet und ihr Ehemann hat ebenfalls Einkommen. Muss das auch bei den Berechnungen mit berücksichtigt werden? Die Fragen deshalb, weil aufgrund des höheren Bildungsstatus von beiden (abgeschl. Studium) die Wahrscheinlichkeit besteht, das sowohl die Kindsmutter als auch ihr Ehemann ein viel höheres Einkommen haben, als der Kindsvater.
Um eines vorweg zu nehmen, er möchte dem Kind nichts vorenthalten.
Er wird den Unterhalt selbstverständlich weiterhin zahlen (was bisher ja problemlos lief). Aber aufgrund dessen, dass man so viel negatives in Bezug auf Jugendämter und Unwahrheiten/Drohungen/Abzocke/ liest, möchte er eben auch nur das zahlen, was er ehrlich und fair ist.
Er hat weder zum Kind, noch zur Mutter Kontakt, seit der Geburt des Kindes läuft alles übers JA.
Ich hoffe ich "erschlage" euch nicht mit den vielen Fragen ...
Ich würde mich über Infos und Tips eurerseits freuen .
Viele Grüße...
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| Umgangsrecht/Trennung |
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Geschrieben von: uschikowsky - 20-02-2013, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
hier kann mir bestimmt geholfen werden...
und zwar mein freund hat ein 3 jährigen sohn aus seiner vergangenen ehe. seine ex frau macht ihn damit das leben auch sehr schwer. er will sein kind sehen und es klappt auch mal gut und dann sucht sie irgenwelche gründe das er ihn nicht mehr sehen kann. beispiele:
über weihnachten und silverster durfte er jeweils paar tage bei uns schlafen...dann hieß es er fährt für 2 wochen ins ausland zu den großeltern und da war er dann einige wochen. seine ex war in der zeit auch nicht zu erreichen so dass mein freund nichts wusste etc... jetz erzählt sie dinge bei JA wie es sei bei ihm zu dreckig, oder bei mir (haben getrennte whg) oder irgendwelche andere geschichten... aber nichts von all dem stimmt.
seine ex erzählt den kleinen auch immer wo es mit den treffen noch klappte, das der papagleich kommt und sie fährt zu XXXX und da sind kinder..ist doch klar das der sohn dann lieber da mit hin will und nicht mit den papa mit den er eh kaum sieht...
heut war der fall das er sein sohn beim JA treffen konnte und wir und leider 15 min verspäteten und das JA darüber informierten. jetz soll er seinen sohn gar nicht mehr sehen???
was kann er tun? würde ihn zu gerne helfen...
über antworten und hilfe würde ich mich sehr freuen...
---UsChI---
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| Welche Kosten kommen auf einen zu ? |
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Geschrieben von: Agent-Smith - 18-02-2013, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Mahlzeit zusammen,
die Hintergründe meiner Geschichte sind sehr vielfältig und würden hier den Rahmen sprengen. Angefangen vom banalen auseianderleben über ständige Beschimpfungen und Vorhaltungen meiner Frau an mich bis hin zu der Tatsache, dass Sie vor einem Jahr einfach mal beschlossen hat, auf Sex zu verzichten (war vorher schon nur sporadisch) mal rein Interesse halber:
Also, ich bin seit 14 Jahren verheiratet, habe einen Sohn (14 Jahre), eine Tochter (8 Jahre) und wir haben ein Einfamilienhaus. Was würden denn da an regelmäßige Kosten anfallen, wenn mir mal die Scheidung bevor stünde ?
Also, meine Frau kommt aus einem Nachbarort - 50 km weit weg und würde sicherlich wieder dorthin ziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass mein Sohn nicht alle sozialen Kontakte abbrechen würde und meine, dass er bei mir bleiben würde. Sehe ich das richtig, dass ich lediglich Unterhalt nach DT für meine Tochter zahlen muss, oder hat meine Frau auch ncoh Anspruch ? Und wie wird denn dann das Kindergeld verrechnet ? KOmmt noch mehr auf mich zu ?
Danke erst einmal vorab !
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| Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 14-02-2013, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (101)
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Mit der Geburt meiner Zwillinge und der Anerkennung der Vaterschaft durch mich und durch die Kindesmutter, bin ich nach dem Gesetz her unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann ich aber nach dem Gesetz nicht nachkommen, da ich ALG II beziehe. Die Kindesmutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen seit 01-12-2012.
Somit liege ich in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.
Trotz alledem komme ich den Forderungen des JA nach, und habe den jeden Monat pünktlich meine „Bewerbungsbemühungen“ per Post offenbart. Da ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen meinen Erstberuf nicht mehr ausüben kann und darf, habe ich mich händeringend nach allen mir zur Verfügung stehenden kostengünstigen Mitteln im Bereich meines Zweitberufs beworben. – Bundesweit wohlbemerkt.
Nun bekomme ich zum 01-02-2013 ein freundliches Schreiben vom JA (voll mit unmöglichsten Schreibfehlern gespickt), mit dem folgenden Inhalt:
„Nach Auffassung des OLG sind dem Jugendamt monatlich 20 Bewerbungen vom Unterhaltspflichtigen vorzulegen, die konkret auf bestimmte Stellenangebote zugeschnitten sind, sog. „Blindbewerbungen“ reichen nicht aus. Die durch Sie eingereichten Bewerbungsschreiben sind so verfasst, das Sie auf eineunbestimmte Vielzahl von Stellenangeboten, nur konkret auf eine bestimmte Stelle als „Bürokaufmann“ zugeschnitten sind“
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Ich benutze Textbausteine, und ich schreibe nicht unbedingt bei jeder Bewerbung jedes Anschreiben immer komplett neu, sondern ändere mal etwas ab, entferne etwas, füge etwas hinzu. Letztendlich mag ich mich als BKN beworben haben, aber das Berufsfeld ist so umfangreich, das es damit noch lange nicht heißt, dass man in einem Unternehmen als BKN auch eingestellt werden muss.
Ebenfalls die Begründung, es seien alles „Blindbewerbungen“, fand ich schon recht fragwürdig, da zum einen die Adressaten bekannt und ersichtlich waren, und zum anderen Stellenausschreibungen ebenfalls vorhanden waren. Es kam schon mal vor, dass der Arbeitgeber anonymisiert war, aber dann ging damit die Bewerbung direkt an die Agentur für Arbeit, die das weiterleitet.
Mittlerweile bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen als „Mitarbeiter“ im Allgemeinen.
Ich bin schon beinahe wieder der Ansicht, dass denen das auch nicht recht sein wird, oder ist das nur beabsichtigte „Panikmache“ um sich ihre toten Gäule gefügig zu machen?
Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?
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| Kindesunterhalt Beurkunden lassen |
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Geschrieben von: ohnec - 10-02-2013, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo ich hab am Dienstag einen Termin beim JA um ein Urkunde erstellen zu lassen. Würde das Nachfolgende so durch gehen oder gibt es Punkte die ich anders formulieren müsste?
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Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie
über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:
1. Für mein Kind *** geboren am ***
bin ich **, geboren am *** unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch
des Kindes ist noch nicht tituliert.
2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt
im Voraus zu zahlen.
Vom 01.03.2013 an monatlich 333€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes,
ab der zweiten Altersstufe 383€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes und
ab der dritten Altersstufe 448€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
333,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Hälftiges Kindergeld = 241,00 Euro monatlich.
3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung
zu erteilen.
Diese Urkunde ist nur solange Gültig wie *** tatsächlich bei seiner Mutter wohnt.
Diese Urkunde verliert die Gültigkeit bei einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
***, welches am *** erreicht ist.
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Danke für eure Tipps schonmal im voraus.
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