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Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht |
Geschrieben von: calcaneus - 26-02-2013, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (157)
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Hi,
mich kotzt das alles so an. Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern, da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe. Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.
Ich bin psychisch ziemlich am Ende da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen und weiss nicht mehr ein noch aus. DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.
ICh würde auch gerne an die Presse damit gehen, doch bei meinem aktuellen Zustand bin ich zu nix zu gebrauchen, kann nicht mehr klar denken.
Könntet Ihr mir einige Tipps und Vorgehenweisen geben? Sorry, aber ich kann nicht mehr. Die Grenze ist überschritten, ich bin am Ende. Das ist wohl der Punkt bei dem die Meisten Amok laufen würden.
Grüße
Tom
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Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW |
Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 02:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Zusammen,
für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt wird mir als Unterhaltspflichtiger ein sogenannter Wohnvorteil meiner Wohnung angerechnet.
Rechtlich sehr zweifelhaft: Der Unterhaltsberechtige könnte durch eine ETW an Ausgaben sparen und ist dadurch weniger bedürftig (der Ursprungsgedanke des Gesetzgebers).
Aber ein Unterhaltspflichtiger wird durch Sparen kein zusätzliches Einkommen erzielen können (Phantomeinnahmen?). Woraus soll er den Unterhalt bestreiten?
Da ich meine Wohnung schon länger besitze, ist in den monatlichen Raten an die Bank für die Hypothek schon ein hoher Tilgungsanteil enthalten.
Da ich an anderer Stelle schon "ausreichend" (> 4 Prozent Brutto) Altervorsorge betreibe, wird mir die Tilgung nicht zusätzlich einkommensmindernd angerechnet. Außerdem sind die Nebenkosten der Wohnung recht hoch.
Sind die 4 bzw. 5 Prozent maximale Anrechnung von Altersvorsorge Beiträgen für rentenversicherungspflichtige Angestellte in Stein gemeißelt oder geht doch mehr?
Kann man bei der Berechnung des Wohnvorteils vom Mietwert nur den Zinsanteil der Ratenzahlung und nicht-umlegefähige-Nebenkosten abziehen oder gibt es Härtefallregelungen, wenn die Wohnung vor Aufnahme der Beziehung zur Ex gekauft und bezogen worden ist, das Hypothekendarlehen schon vorher bestanden hat?
Freue mich schon auf Eure Antworten!
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Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen |
Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 01:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
es geht um die Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt:
Sobald die Unterhaltsberechtigte klagt, kommt der Unterhaltspflichtige ohne sich dagegen wehren zu können dank der Anwaltspflicht in den Genuss von Rechtsanwaltskosten. Das können schnell 1000 Euro und mehr werden.
Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen? Hat das schon mal jemand versucht?
Andererseits werden Steuerrückerstattungen auf Basis von Sonderausgaben auch gerne als zusätzliches Einkommen angerechnet, während die Sonderausgaben nicht in Abzug gebracht werden dürfen...
Freue mich schon auf Eure Beiträge..
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Was ist los! Umgang geregelt und plötzlich so? |
Geschrieben von: dimax - 25-02-2013, 21:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kindesmutter will plötzlich Kind in der KIGA besuchen. Der Besuch ansich ist nicht das Problem bzw. wäre es nicht. Aber dazu muss man ein wenig weiter ausholen (leider kann ich nicht zu sehr ins Detail gehen da es den Rahmen sprengen würde somit werde ich nur relevante Dinge erwähnen ohne diese zu vertiefen).
Nach der Trennung bleibt Kind bei Mutter. Umgang wird dem Vater nur gestattet wie es ihr passt bzw., wenn er nicht das tut was sie verlangt geht sie tagelang nicht ans Telefon und öffnet nicht die Haustür usw. Mehrere male droht sie mit Selbstmord, schreibt auch Abschiedsbriefe. Wird die Polizei informiert, wird der KV runter gemacht das sie ihm ja egal sei etc. 6 Monate nach der Trennung bittet die KM den KV das Kind zu beaufsichtigen während sie ein paar Besorgungen macht. KM verschwindet an dem Tag (Kind zu dem Zeitpunkt 12 Monate alt) und taucht erst 1 Jahr später wieder auf
In der Zeit erfährt KV das KM hohe Schulden durch Spielsucht verursacht hat, das schon über Jahre. Auch besteht der Verdacht das KM unter einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet (bestätigt auch eine Auskunft der Schwester). KM taucht wieder auf, glaubt das KV ihr das Kind überlässt. Sie selber hat dies gegenüber einer dritten Person erwähnt "Ich hol mir ***** zurück und zieh in eine Wohnung". Vor Gericht sagt sie dann aus das hätte sie im Eifer des Gefechts gesagt. Es wird sich auf begleiteten Umgang geinigt. Nach 6 Monaten wird der Umgang auf über 1 Nacht später auf über 2 Nächte ausgeweitet.
Der Umgang ist jetzt so geregelt: Jedes 2te Wochenende und die Hälfte der Ferien. So läuft das jetzt seid über einem Jahr. Seid 2 Jahren geht Kind in KIGA in der Zeit hat KM nur Anfangs erwähnt, also kurz nachdem sie aufgetaucht ist, das sie die KIGA sehen will. Da Kind die Mutter zu dem Zeitpunkt erst 2 mal beim begleiteten Umgang gesehen hat, wurde ihr das verwehrt mit den Worten sie solle abwarten.
Der Umgang gestaltet sich schwierig im Moment. Sie sagt Termine ab. Begründung sie muss am Samstag arbeiten. Angeblicher KKH Aufenthalt wegen Schlaganfall, die Mail schrieb sie aber aus einem Internetcafe. Dann angeblicher Kurs vom Arbeitsamt der übers Wochenende geht (sie hat noch keine feste Arbeit sondern nur 400 euro Job). Die Hälfte der Ferien hat auch noch nicht geklappt weil sie keinen Urlaub kriegt....usw.
Nun eröffnet ihr KV, als sie Kind abliefert, das er wieder heiratet. Nur 2 Stunden nach diesem Gespräch schreibt KM eine Mail an den KIGA das sie gerne wissen möchte ob sie Kind im KIGA besuchen kann und man ihr doch mitteilen möge wie sich Kind entwickelt. Da KIGA in den 2 Jahren seitdem Kind dort hingeht noch nichts von KM gehört hat wundern die sich und treten an KV herran da alleiniges ABR bei ihm. Und am gleichen Tag erhält der KV einen Anruf von einer vom JA beauftragten Organisation die schon vorher bei Gesprächen zwischen den Eltern wegen des Umgangs begleitet hat. Laut Aussage der Dame wolle sie "Nur mal hören" Der KV nimmt an das sie von der KM kontaktiert wurden genau wie der Kiga, wäre ja schon ein echt dummer Zufall 
KV hat theoretisch sowieso keine Probleme damit das die KM die Einrichtung besucht. Wundert sich warum KM nicht ihn fragt. Macht sich wegen dieser Geheimnistuerei natürlich auch etwas Sorgen, wegen des plötzlich geheuchelten Interesse. Was denkt ihr könnte sie irgendetwas planen z.B. den Vater schlecht aussehen lassen?
Wie sollte der KV reagieren? Vielleicht die JA Dame nochmal kontaktieren und klarstellen das er weis das der Anruf micht "nur mal so " kam
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Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Anonymous - 24-02-2013, 21:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (150)
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Hallo Community!
Mich hat es auch erwischt. Sie will die Trennung nach 11 gemeinsamen Jahren. Gründe dafür möchte ich erstmal nicht nennen. Sonst kommt wieder alles hoch.
Hier die Fakten!
Es geht um Kindesunterhalt, wir waren nicht verheiratet, haben ein Kind (9Jahre) das bei der Mutter lebt.
Ich darf noch in der Wohnung bleiben und kann/soll erst raus wenn ich eine neue Bleibe habe. Dies wird erst am 02.03.13 etwas werden.
Es existieren noch keine alten oder neue Unterhaltstitel, Gerichtsurteile und Vereinbarungen!
Das Nettoeinkommen bei mir liegt bei 1200€ und bei ihr bei 1450€! Wir sind beide angestellt.
Die Unterhaltsberechtigte (ich würde sie lieber nicht so nennen...aber naja) möchte das ich ausziehe und ab März Unterhalt zahle.
Ich kann (mündl. besprochen) meine Kleine jederzeit sehen soweit es im Rahmen ist.....alle 14Tage ist eh klar aber evtl darf/will ich die Kleine auch nehmen wenn sie Spätschicht hat. Das wäre 1-2 die Woche. Summasummerum 10Tage im Monat.
Sie ist bereit das per schriftl. Regelung festzuhalten.
Der Unterhaltsverpflichtete bietet an, keinen Krieg zu führen und denkt nur an das Wohl des Kindes!
Es wurde von mir noch keine Zahlung geleistet da der Unterhalt erst berechnet wird. War am Freitag beim JA und wurde gleich als Zahler auf Lebenszeit kategorisiert. Das tat so weh.....
Naja..man riet mir den berechneten Unterhalt urkundlich anzuerkennen wenn er denn berechnet wurde. Als Sicherheit! (jaja...ich hör dir trapsen)
Ich muss Dienstag nachmittag hin und alle meine Einkommensnachweise vorzeigen. Als würde ich in die Höhle des Löwen gehen. Scheiss Gefühl!
Sozialleistungen fliessen zu keinem der Beteiligten.....die Ex will aber Wohngeld beantragen. Aber das wird bei dem Gehalt wohl nix werden und die evtl. Auflage aus der 78m² in eine Wohnung gleich oder kleiner 60m² zu ziehen wird sie definitiv nicht nachkommen. Dann lieber kein Wohngeld? Wer weiss.
Ob es eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten gibt weiss ich nicht. Ich habe bisher nichts davon mitbekommen.
Stadium ist, das ich noch "zu Hause" wohne und wir halbwegs normal und gut miteinander umgehen. Anwaltliche Beratung nehme ich am kommenden Dienstag an. Sie hat bisher nur einen Termin beim JA gehabt.
Meine Hoffnung das sie an einer Caritas-Gesprächstherapie teilnimmt, wurde von ihr zerschlagen.
Meine Situation ist bald alles andere als gut.
1200€ Einkommen netto
-1215€ Ausgaben inkl. 200€ Unterhalt
-------------------------------
-15€
Das wären dann -15€ die ich zum Leben und zum Unternehmen mit meiner Kleinen habe. Wow.......
Dagegen hat sie hat 1450€ Lohn
+184€ Kindergeld
+272€ Unterhalt
---------------------
1906€
dann gehen davon 1524€ Unkosten ab.
------------------------------------
382€ bleiben ihr und dem Kind jeden Monat. Wenn sie noch Wohngeld bekommt, knackt sie die 2000€ netto-Grenze locker!
Gibt es für mich eine reelle Möglichkeit sinnvolle staatliche Unterstützung zu beantragen?
Welchen Deal ausserhalb des JA kann ich mit ihr machen? Ich lasse ja einiges an Sachwerten da. Aber auf Unterhalt und Wohngeld will sie nicht verzichten.
Das JA meinte bei Einigkeit und Deals seitens der Eltern halten sie sich raus. Stimmt das wirklich?
Warum muss ich mich dann nä. Woche beim JA blank machen?
Gruß
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öffentliche Institution in Lippstadt? |
Geschrieben von: Desaster2005 - 23-02-2013, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Gibt es in Lippstadt oder unmittelbarer Nähe , eine Institution, die sich ähnlich wie Väterwiderstand mit der entsprechenden Thematik befaßt?
Also eher sowas wie eine öffentliche Einrichtung. Ich habe von einem Bekannten erfahren, das dem sein Bruder da erhebliche Probleme in der Thematik hat (u. a. nicht einmal mehr ein Dach überm Kopf, da seine ehemalige Frau auf seinem Haus sitzt.) Ebenfalls ist die Dame unterhaltpflichtig und hat bis heute nicht einen Cent gezahlt, obwohl sie entsprechen gut verdient, hat aber mittlerweile ihren Verdienst halbieren lassen. ALGII wird ihn nicht gewährt, da seine ehem. Frau zuviel verdienen würde.
(So sind mir die Angaben zugetragen worden, was seine Lage betrifft)
Der gute Mann braucht in der Nähe eine öffentliche Einrichtung, die ihm in dieser Thematik helfen kann.
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hatte ich eine Borderline-Beziehung? |
Geschrieben von: Interessent - 23-02-2013, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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hallo,
im mai 2012 habe ich in einer Discothek eine sehr nette gutaussehende Frau kennengelernt, ich hab mich auf anhieb sehr gut mit ihr verstanden.
es dauerte nicht lange, da kommunizierten wir reichlich per Facebook und anschliessend auch über Whatsapp, sie studierte in einer nicht weitenteferten stadt.
Nach einer Woche regen Nachritenkontakts, trafen wir uns schliesslich,hattren direkt sex und nach einer weiteren Woche hatte ich bereits eine Freundin, die mir nach weiteren 3 Tagen ihre Liebe zu mir gestand.
Sie passte so Perfekt zu mir, dass ich ernsthaft anahm, dass es die frau fürs leben ist, wir haben uns in verdammt vielen Dingen ergänzt, sie wohnte in Ihren Semesterferien hier, Plante bereits eine Hochzeit,gab unseren eventuellen Kindern bereits Namen (was ich Persönlich etwas beängstigent fand, aber dennoch gab es mir vertrauen, dass ihre Liebe ja wohl ehrlich sein muss).Sie richtete Mein Wohnzimmer komplett neu ein, machte das schlafzimmer gemütlicher und nannte alles nach kurzer zeit bereits "Unser".
Nun hatte diese Frau eine sagen wir mal "lesbische" Vergangenheit,d.h sie hatte eine eher bisexuelle neigung, das fand ich zunächst mal garnicht so schlimm.Sie hatte eine 5 Jährige Beziehung zu einer Frau hinter sich, die wohl sehr intensiv war, danach waren oftmals 2 Monatasbezeihungen zu Männern üblich.
Ausserdem hatte sie eine sehr gestörtes Verhältnis zu ihrer Mutter, welche meineserachtens ein eher Liebevoller Mensch war, nur ein Opfer Häuslicher Gewalt war, somit fehlte also auch der Mann/Vater in dieser Familie.
Ich war ihr "neuer toller Mann, den sie nie mehr loslassen würde und über alles liebt" , wir waren 8 Monate zusammen...
Nun ging es auf das neue Semester zu und meine Freundin kam tränenüberströmt aus dem Computerzimmer und heulte die ganze Nacht, dass ihre Ex freundin in die selbe stadt ziehen würde wo sie ist, dass es alles zerstören könnte..
ich habe sie natürlich getröstet und ihr gesagt, dass es ja qutsch ist, dass diese alles zerstören würde, wenn sie mich doch liebt, dann bedeutet diese Frau ihr ja nichts mehr.
Sie sagte ausserdem" die darf nicht wissen, wo ich hier wohne, die darf nicht von dir erfahren, die wird dich stalken, dich fertig machen, oh nein, sie darf nichts von dir wissen" ein Paar wochen später erfuhr ich dann, dass sie sich eben doch mit dieser Frau in ihrer Wohnung trifft, was mich sehr verletzt hat, war diese Frau doch das "Böse".
eine Nacht bevor ich das erfuhr sagte sie ernsthaft zu mir, dass sie mir doch nicht versprechen könnte treu zu sein, sie den Kontakt zu ihrer ex pflegen möchte, damit sie das "Mittagessen" nochmal warm machen kann und ihr der Sex zu Frauen ja so fehlt.
Ich tat das was wohl jeder tun würde und beendete diesen Kindergarten, an einem Wochenende kurz vor Weinachten.
Und dann ging es los, sie klammerte Regelrecht, beteuerte ihre Unschuld hielt mich wie verrückt fest, rannte mir hinterher und wollte mich doch so unbedingt zurück, da wurd ich weich und nahm sie wieder.
1-2 Tage danach war sie wieder am studieren und meinte dann per whatapp" du ich weis noch nicht ob das wieder was wird mit uns" ich war völlig ausser mir, war sie es doch die mich so umbedingt zurückwollte.
Dann habe ich es natürlich wieder beendet und erneut ging ihr "liebes-Terror " los..ich lies mich wieder weichkriegen. War mit ihr an weinachten zusammen, silvester und im Januar kam es wieder zur Trennung, durch mich, denn diesesmal gab es noch eine Lesbe,bei der sie Übernachtet hatte, diese Lesbe war in sie verliebt, dann gab es da noch einen Kerl und noch wen, ich konnte nicht mehr, ich habe diese Frau ehrlich geliebt, aber sie stand offensichtlich nicht zu mir und ich beendete diese Sache nun völlig, natürlich mit dem üblichen Terror.
Ich war so verzweifelt, dass ich die andere Lesbe Kontatktierte und sie frug was da denn gewesen sei und sie gestand, dass da was lief ausserdem bekam ich heraus, dass sie mich x-mal mit ihrer ex betrogen hat, mit mindestens einem kerl und in ihrem Dorf, den ruf als "promikes stück Unrat" galt um es mal freundlich auszudrücken, "Massagen für 20 euro!" waren dann noch das I-tüpfelchen!
Ich war so stinkesauer, dass ich sie beleidigt habe, ihren bekannten, die mich alle sehr mochten davon erzählte, die sich daraufhin von ihr abwandten, es begann eine ernsthafte schlammschlacht, mit einer Person die ich über alles liebte.
Ich wollte das nicht, es kam sogar soweit, das ein Anwaltsschreiben hier eintrudelte, dass ich mich von ihr und ihren Freunden fern halten soll...es ist jetzt Februar, das ging alles so schnell...
Das verrückte daran ist, dass ICH schuldgefühle habe und sie sich vollkommen im Recht fühlt und das schlimme ist, dass ich diese Frau noch immer Liebe.
Was soll ich nur tun....?
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Schulauffälligkeit der Kinder |
Geschrieben von: zwangszahler - 21-02-2013, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Benötige eueren Rat zu folgender Sachlage
Kind 1 und Kind 2 sind in der Schule ( 7. Klasse) verhaltensauffällig
Kind 1 sogar so sehr, dass für Betragen und Mitarbeit eine 5 vergeben wurde, die schulischen Leistungen liegen bei 4-
Die schulischen Noten und Kopfnoten von Kind 2 sind Mittelmaß, allerdings wird auch hier im Zeugbis vermerkt, dass bei einigen Fächern die Mitarbeit schlicht verweigert wird.
Die Verhaltensauffälligkeit ist seit meiner Trennung/ Scheidung von der KM in fast jedem Zeugnis seit der Grundschule dokumentiert.
Da jeglicher Kontakt zu mir verweigert wird, die KM obendrein noch ein Borderliner ist, stellt sich für mich die Frage, habe ich überhaupt eine Möglichkeit dieser negativen Entwicklung irgendwie gegenzusteuern.
Weiterhin was hat das wieder für Auswirkungen auf mich wenn ein Kind ohne Abschluss von der Schule fliegt, oder diese mit solch einem Zeugnis keine Lehrstelle finden werden.
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SED-Opferrente für Kindesunterhalt? |
Geschrieben von: sorglos - 21-02-2013, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Mal ein etwas ziemlich spezielles Problem:
Ein Vater bekommt eine Operrente, weil er zu DDR-Zeiten zu Unrecht im Stasi-Knast saß. Diese ist vergleichbar mit den Entschädigungen der Opfer des Nationalsozialismus.
Nach dem Gesetz erhält man diese Rente nur bei entsprechenden Vorraussetzungen (mehr als 180 Tage Knast und Rehabilitierung) und bei Bedürftigkeit. Diese Rente ist auch besonsders geschützt, d.h. sie wird bei keinen Sozialleistungen oder anderen Renten angerechnet.
Nun ist das Jugendamt (das pikanterweise von einer Politikerin geleitet wird, die in Moskau studieren durfte und seit mehr als 40 Jahren Mitglied in kommunistischen Parteien und deren Nachfolgeorganisationen ist) der Auffassung, dass der ansonsten unter dem Selbstbehalt liegende Vater diese Opferrente als Kindesunterhalt an seine Kinder verteilen müsse.
Jemand eine Idee?
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Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung |
Geschrieben von: ali mente - 21-02-2013, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Liebe Leidensgenossen,
im vergangenen Jahr habe ich die Rente wg. voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Das hat zur Folge, dass z.Z. eine Abänderungsklage beim Gericht läuft, da ich nur noch EUR 800,-- zur Verfügung habe (zahlte für 2 minderjährige Kinder bis Rentenauszahlung den Mindestunterhalt).
Es hat den Anschein, dass dem Gericht die Definition "volle Erwerbsminderung" nicht geläufig ist, da jetzt ärztl. Gutachten angefordert werden, die belegen sollen, dass ich keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen kann?????!
Falls die Sache für mich negativ ausgehen sollte möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten da ich weder den Unterhalt leisten noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann und hoffe auf ein paar hilfreiche Tipps.
Was muss ich tun, dass mir trotz Pfändung noch genug zum leben bleibt?
1. Wie kann ich die Rente vor Pfändung schützen?
2. Lohnt es sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein P-Konto einzurichten (Dispo habe ich vorsichtshalber schon mal auf 0 EUR gesetzt)?
3. Kann es passieren, dass auch eine Sachpfändung durchgeführt werden kann oder beschränkt sich eine derartige Pfändung i.d.R. auf Geldleistungen?
4. Andere Tipps?
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