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Abänderungsklage
#1
Wieder ein Hallo Wink

Ich versuche ganz kurz zu beschreiben, was bisher geschah. Ich möchte bewusst nicht in den alten Post schreiben, da es für alle viel zu viel zu lesen wäre Smile

Obwohl ich studiere und BaföG erhalte, wurde ich zur Zahlung von KU verpflichtet, weil ich verheiratet war! Zitat des Beschlusses: "Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient, dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."
( Angemerkt sei, dass es eine Vermutung des Gerichts ist, da nie die Einkünfte des Ehemannes eingetragen wurden )

So, nun bin ich geschieden ( der Staat hat meine Ehe ruiniert ) .
Kein "toll" verdienender Ehemann, kein Geld Tongue

Eine EV habe ich auch schon abgeben müssen und vom GV wurde bestätigt, dass Bafög-leistungen nicht gepfändet werden können.

Ich möchte nun eine Abänderungsklage angehen.

Meine Fragen dazu wären
1. Hat die Abänderungsklage chancen?
2. Kann man auch den KU ändern lassen, der vor der Scheidung festgesetzt wurde oder nur das, was nach der Scheidung ist
3. Kann ich selbst erst mal einen VKH- Antrag für die bevorstehende Kosten stellen?

Liebe Grüße
Heart
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#2
3. ja klar.

1. und 2. probieren geht über studieren..

Es gibt faire, aber auch absolut unfassbare Unterhaltsurteile.

Grundsätzlich gilt aber das Unterhaltsmaximierungsprinzip. (Kannst Du mal googeln oder hier bei TFAQ nachlesen).

Wie das bei einer abgegebenen EV läuft, weiß ich mangels persönlicher Erfahrung nicht, aber da haben wir Experten hier im Forum.

Viel Glück!
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#3
1. Extrem gering, da sich an den zugrundeliegenden Sachverhalten nichts geändert hat.
2. Sicher kann man das. Aber der Richter wird dabei nicht mitspielen, somit endet das "können" im Gerichtssaal.
3. Ja und das ist auch sehr empfehlenswert, weil kostenlos und mit einer ersten juristischen Prüfung der Chancen verbunden.

Du kannst solche Fragen ruhig an alte Threads anhängen. Man liest eh nur das neueste Posting, aber falls man die Geschichte davor nachsehen will, ist sie im gleichen Thread parat. Das ist besser wie ein neuer Thread, wo dann eventuell Rückfragen gestellt werden die bereits im Alten beantwortet sind oder wo du deine Leser auf Schnitzeljagd nach dem alten Thread schickst.
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#4
Hallo nochmal und Danke für die Einschätzung.

Nur dachte ich, dass sich der Sachverhalt durch die Scheidung der 2. Ehe geändert hätte, denn das KU-Urteil war meiner Meinung nach nur auf das fiktive Einkommen der 2. Ehe aufgebaut Confused Huh

Wegen des VKH-Antrags
da sollte ich sicher ganz normal die Sachlage darlegen und nicht so ein geschwollenes Paragraphen-Deutsch verwenden, oder?

LG
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#5
Die Kinder haben nichts mit späteren Ehen oder Nichtehen zu tun. Das Ehezeug ist nachrangig. Geh in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, dort formuliert man dir deinen Verfahrenskostenhilfeantrag kostenlos so, wie es korrekt ist.
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#6
Wie hoch ist denn der KU derzeit ?
https://t.me/GenderFukc
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#7
274€

Ich warte sogar noch auf die Heraufsezung für 14-jährige.
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#8
Ich weiß gerade echt ganicht was ich als nächstes machen soll?
Hab die EV ja auch scon abgegeben.

Soll ich nichts machen und einfach weiterstudieren bis ich in 3 Jahren fertig bin?
Soll ich eine Abänderungsklage anstreben und jetzt schon Insolvenz anmelden?
Soll ich auf eine 170 er Klage warten? Selbst anzeigen?

Fragen über Fragen


Ich habe nicht einmal einen Selbstbehalt, der ist bei 0 € Confused und kriege aber nur 670€ Bafög.
Zumindest kann man, da ich jetzt vom 2. Partner geschieden bin, keine Taschengeldpfändung mehr vornehmen und ich muss auch keine Einkommensnachweise des Partners vorlegen.

Habt ihr irgendwelche Ideen?
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#9
(18-04-2013, 02:18)Revolution schrieb: Hab die EV ja auch scon abgegeben.

Dann bist du längst amtlich bankrott. Studiere weiter, lass die Schulden auflaufen. Insolvenz erst, wenn der laufende Unterhalt geklärt ist. Selbstbehalt spielt keine Rolle, du bist jetzt im Vollstreckungsrecht.

Anänderungsklage nur dann beginnen, wenn der VKH-Antrag positiv beschieden wurde. Probieren kostet nichts, aber die Chancen sind sehr gering.
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#10
Ja Bankrott bin ich. Ich überlege aber auch nebenbei mein Studium in Teilzeit umzuwandeln und ins Alg2 überzugehen. Wäre das für eine Abänderungsklage von Vorteil oder brächte mir das auch keinen Vorteil?
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#11
Das klappt nicht. Verhartzung geht nur, wenn du kein Student bist. Du musst dich exmatrikulieren lassen.
Wenn du allerdings fachlich sehr gut bist, dann lass dich exmatrikulieren, und geh trotzdem zu den Veranstaltungen an der Uni. Sehr gute Physiker, Mathematiker, Maschinenbauer, Chemiker und dergleichen brauchen keine Zeugnis mit Stempel. Die kriegen sowas, wenn sie mal Institutsleiter an einer Universität werden sollen, an den Regularien vorbei hinterhergeschmissen.
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#12
Mit einem Teilzeitstudium kann H4 beantragen, da man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ein Zeugnis mit Stempel kriege ich am Ende auch, will ja nicht wirklich aufhören. Die Frage ist, ob das für die Abänderungsklage von Nutzem ist. Auch wenn ich keine Arbeit finde, müsste man mir ja dann ein fiktives Einkommen unterstellen. Und dieses fiktive Einkommen dürfe aber nicht über das hinausgehen, was jemand ohne Ausbildung verdienen würde.

Ungelernt, also Hilfstätigkeiten, da verdient man doch sicher nicht mehr als 8€ auf die Stunde. Oder als ungelernte Frau vielleicht sogar noch weniger? Wäre das ein Schritt wert oder leg ich mich da selbst rein?
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