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Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden |
Geschrieben von: Blumentopferde - 18-03-2013, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Leidensgenossen,
kurz zu meiner Situation:
Ich bin seit 5 Jahren getrennt, 1 Jahr darauf Scheidung. 2 Kinder (8 und 11). Seitdem schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott. Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern. Bis vor kurzem immer gearbeitet und Unterhalt bezahlt. Titel vorhanden. Arbeitsunfähig geworden. Arbeitsunfähigkeit dauert länger an. Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.
Nun ehrlich gesagt habe ich keine Lust auf die Verhandlung weil:
1.) für was bezahle ich den Anwalt
2.) macht mir die "Benutzung" der Kinder als Racheobjekt seitens der Exe zu schaffen - das macht mich krank
3.) der Richter entscheidet doch so wie der Wind gerade weht
Kennt jemand die Situation und möchte seine Erfahrungen teilen?
BE
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Mutti von 3 schafft in die Liste der Pädophilen Großbritanniens |
Geschrieben von: g_r - 18-03-2013, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Eine 32jährige verheiratete Mutter von drei hatte eine -sagen wir- „illegale“ Beziehung mit einem Schüler und seinem Teenager-Bruder zur gleichen Zeit nebenbei gesagt. Um die Teenies zu locken hat sie auch Drogen verwendet. Und eines Tages Bang: Sie wurde Schwanger, aber sie wusste dann leider nicht wer von beiden der Vater war, also Baby töten.
Immerhin Bewährung bekommen, auch wenn der Vater der Jungen das Urteil (verständlicherweise) für unverschämt hielt. Ich sag es doch: In Europa dürfen Frauen alles, wirklich ALLES.
http://ukpaedos-exposed.com/2012/10/10/c...ll-anlaby/
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Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ? |
Geschrieben von: Schlumpf - 17-03-2013, 12:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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besteht ein Schadensersatzanpruch gegen ein/e Anwält/in in den Fällen, in denen gegen das Kindeswohl (sich rechtswidrig verhaltend) beraten und gehandelt wird ? Und wie würde er beziffert ?
gruezi alle miteinandr....
Ich (30) habe mich von der KM (25) (nach 4 1/2 Jahren ) in 7/2012 getrennt, die gemeinsame Tochter (3) verbleibt bei der KM. Vereinbart war, an 3-4 Tag/Wo gemeinsame Unternehmungen/Übernachtungen/Ausflüge. Parallel hatte ich die GeS beim FG beantragt.
Die KM bestätigte mir an dem Tag, an dem sie das FG-Schreiben erhielt per SMS die Vereinbarung und fragte, an welchen Tagen es mir passen würde.
Liebe Grüße, deine......war die letze Zeile.
Sodann jedoch liess sie sich familienanwaltlich durch eine RA' in beraten und es wurden alle zuvor getroffenen Absprachen mit der KM gekündigt.
Es folgten Besuchsvorschläge alle 14 Tage 2 Stunden, es gab plötzlich Behauptungen ich hätte das Kind geschlagen, mich am Kind vergriffen, es hätte während
des Umganges ein Schädeltrauma erlitten, das Kind würde sich nicht von mir anfassen lassen, es hätte Angst vor mir, würde nachts weinend aufwachen, sich einnässen, erbrechen, eine Vaterphobie, die KM fühlt sich belästigt, stellt einen Gewaltschutzantrag, ekelt sich vor mir , es gäbe keine Kommunikationsmöglichkeit, sie läst sich beraten und reicht Bescheinigungen darüber ein, dass sie bei meinem Anblick ein Trauma erleiden würde, etc. etc. etc.
Von Beruf bin ich Co-Pilot im innereuropäischen Linienverkehr und im Regelfalle alle 2 Tage wieder zuhause, sehe nicht aus wie Quasimodo und bin eigentlich ganz normal.
Die nach anwaltlicher Beratung der Mutter erkennbare Vorgehensweise
ist stringent prozesstaktisch zu bewerten, dass ich keine gemeinsame elterliche Sorge und kein Umgang erhalten soll. Allein kann die KM sich die Vorgehensweise nicht ausgedacht haben. Der Umfang, die zeitliche Abfolge und die Vorgehensweise zielt auf rechtsinterne Kenntnisse, die ein Aussenstehender kaum kennt.
Bisherige zwei durch das Gericht beauftragte GA (1 Verfahrensbeistand/1 familientherapeutisches GA) haben die Vorhalte der Mutter nicht bestätigt.
Das Kind und ich haben einen Schaden zu erleiden, der noch immer anhält,
die normale soziale Entwicklung des Kindes ist gestört.
Anwaltskosten bei mir bewegen sich gegenwärtig auf mehr als 4000 €,
wie es zu beweisen ist, dass die KM in diese Richtung beraten wird, auch falsch vorträgt und dass offenbar das Kindesinteresse garnicht mehr wahrgenommen wird, lasse ich gegenwärtig offen.
Es ergibt sich für mich zunächst die Fragestellung, ob FA'in nicht eher im Kindeswohl oder Kindesinteresse zu beraten haben und nicht dahingehend, Zwist und Streit und seelische Kindesmisshandlung und Umgangsvereitelung zu fördern? Und ob sich aus diesem falschen Familienverständnis Schadensersatzansprüche gegen eine solche Person ergeben können ?
Ich habe weder kruse Wahnvorstellungen noch sonstige psychatrische Auffälligkeiten, wie mir der Gutachter bestätigte, aber ich bin überzeugt,
dass die RA'tin sehr genau weiss, wie ich "wegzutricksen" bin und das Vorgehen der Mutter erläutert, selbst falsche eidesstattliche Versicherungen werden abgegeben.
Sieht die Userrunde die Möglichkeit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches und wenn, unter welchen Parametern ?
Danke für Aufmerksamkeit. Schlumpf
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Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ? |
Geschrieben von: Spielbank - 15-03-2013, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
da ich ggf. jemanden hätte der demnächst in die derzeit von mir zwangsweise allein genutzten gemeinsam gekauften 5-Zi.-ETW für unbestimmte Zeit mit einziehen würde (keine neuer Partner !) frage ich mich wie sich das auf den TU den ich meiner Nochfrau zahle auswirkt.
Derzeit ist Wohnwert - Zins+Tilg. negativ, senkt also den TU den ich zu zahlen habe, wäre wenn ich offiziell Miete verlangen würde dann wohl nicht mehr der Fall.
Da es sich aber für mich nur rentieren würde wenn ich die "Zimmermiete" alleine behalten kann, wäre ich um kreative Denkansätze dankbar !?
Schönen Tag noch,
Spielbank
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Streit um Vermögen Immobilie + Auto (Hausrat?) |
Geschrieben von: Spielbank - 14-03-2013, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo,
erstmal vielen Dank für dieses Forum, toll wie hier geholfen wird !
Fakten:
keine Kinder, Ehe ca. 5 Jahre, Trennung per Brief von RA, mit diesem Datum Forderung von Vermögensaufstellung zu Datum Heirat und zu Trennungsdatum. Soweit ok.
Immobilie:
zu 50/50 im Grundbuch, 1 Jahr VOR Ehe gekauft, von mir flossen >50.000€ als EK rein, um die wir weniger an Kredit aufnehmen mußten, von ihr während der Ehe eine Sondertilgung aus einer Erbschaft >10.000€
Immobilie plane ich zu übernehmen und sie auszuzahlen.
PKW:
Ich hatte vor der Ehe 2 PKW, eines davon Cabrio mit Saisonkenneichen, sie 1 kleiner Sportwagen.
Kurz nach der Hochzeit wurde ein neuwertiger Kombi als Familienfahrzeug angeschafft, da ihr mein PKW zu alt war, Kaufvertrag auf meinen Dad, Bezahlung zu 100% von ihr, die Hälfte vom Kaufpreis bekam sie von mir etwas später nach Verkauf meiner beiden Fahzeuge.
Ich bin Halter und Versicherungsnehmer und habe den Kombi im Winter und bei schlechtem Wetter für die Fahrt in die Arbeit benutzt, ansonsten habe ich ein etwas später wieder gekauftes Cabrio ebenso im Sommer benutzt. Urlaub, Besuche, Einkäufe, Fahrten im Winter etc. wurden meist mit diesem Kombi. Bis auf eine Anfangsreparatur hab ich ansonsten jegliche kosten etc. zu 100% alleine bezahlt, letztes Jahr alleine >5000€ für Reparatur !
Wertverlust Kombi zw. Kauf und Trennungsdatum sind ca. 14.000€, Restwert 12.000€
Da wohl bei der Immobilie damit zu rechnen ist das mein höherer EK-Anteil unberücksichtigt bleiben dürfte und futsch ist will ich zumindest über den PKW einen kleinen Ausgleich dafür schaffen.
Nun meine Fragen:
1.
bleibt bei einer (vermutlich gerichtlichen) Auseinandersetzung über die Aufteilung der Immobilie wirklich das von mir und ihr jeweils eingeflossene EK unberücksichtigt ? Also einfach nur ermittelter Wert - Restschuld = Restvermögen das dann 50/50 geteilt wird ?
2.
Soll ich den PKW in den Bereich Hausrat argumentieren und dort als mein Eigentum (Ersatzbeschaffung) oder ihn bei meinem Endvermögen angeben und die alten PKW's beim Anfangsvermögen ?
Dummer Fehler war bisher nur das ich in einem Schreiben an den RA bezüglich Unterhalt einen ehebedingten Kredit u.A. mit den Reparaturen "am gemeinsamen PKW" begründet habe.....
Da ich leider wegen Fristsetzung für Zugewinnberechnung ich nicht die Auseinandersetzung bezüglich der Immobilie abwarten kann will ich da einfach etwas vorbeugen.
Wichtig !: mir geht es nicht um Übervorteilung sondern zumindest etwas Gerechtigkeit, ich will nicht über den Tisch ziehen, aber auch nicht gezogen werden !
Vielen Dank schon mal für eure Anregungen, Tips etc.
Spielbank
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USA: Vertragsfreiheit aufgehoben |
Geschrieben von: p__ - 14-03-2013, 10:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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In den USA galten Eheverträge bisher als gültige Verträge zwischen Erwachsenen. Die deutschen Juristenabartigkeiten, Verträge zwischen geistig gesunden Volljährigen über eine Sache die man vollkommen freiwillig macht im nachhinein einfach für ungültig zu erklären weil einem der Text nicht mehr passt war dort undenkbar.
Jetzt nicht mehr und natürlich geht es dabei um Millionen, die eine Ex abzuzocken gedenkt: http://goo.gl/VxHBa
Die Unterzeichnung des Ehevertrags sei „arglistig herbeigeführt“ worden, "er habe damit gedroht, sonst die Hochzeit abzusagen". Nicht heiraten! Das trifft eine Frau ins Mark. Solche schlimmen Drohungen einer Frau zu sagen sollte eigentlich lebenslang Knast kosten oder er müsste sich wenigstens als "registered wedding offender" eintragen lassen müssen.
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Brief von der Polizei |
Geschrieben von: madarama - 13-03-2013, 17:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (152)
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Hallo
Habe euch via Google gefunden und möchte mich zunächst mal vorab bedanken, weil die Sachen die ich bisher gelesen habe, geben mir etwas Mut!
Ok...ich versuchs mal zusammenzufassen.
Ich hatte im Oktober letzten Jahres eine Gerichtsverhandlung wegen Unterhaltszahlungen, im Grunde sollte es ein Versuch zur gütlichen Einigung sein. Lange Rede, kurzer Sinn, der Unterhalt wurde festgesetzt und meine Ex hatte im Anschluss den Titel den Sie haben wollte.
Bis etwa 2 Wochen VOR dieser Verhandlung war ich arbeitslos und konnte dementsprechend keinen Unterhalt zahlen, zu dem Zeitpunkt der Verhandlung hatte ich mich aber gerade selbstständig gemacht. Ich habe dies damals auch dem Richter kundgetan und der fand es positiv, denn mit solchen Krachern wie Zeitarbeit usw....kriegt man niemals den Unterhalt für 4 Kinder zusammen.
Nun liegt es in der Natur der Dinge das man als Selbstständiger in der Anfangszeit (in der ich mich immer noch befinde) keinen Gewinn erzielt, auch wenn viele Umsatz=Gewinn gleichsetzen. Ist natürlich Blödsinn, weil die Waren die ich verkaufe krieg ich nicht geschenkt und die Margen im InetHandel sind sehr gering. Bekommt man da sein Existenzminimum zusammen, ist man quasi König.
Jetzt habe ich heute eine Vorladung der Polizei erhalten, ich soll mich am 19 diesen Monats dort melden und Stellung nehmen zu dem Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflich. Ich wär fast vom Stengel gefallen, dachte ich bis dato doch maximal das mir der Gerichtsvollzieher nen Besuch abstattet. Und mir fiel gleich der Satz meines Anwaltes ins Gedächtnis der mir xmal gesagt und versichert hatte das wegen Unterhaltszahlungen bzw. Nichtzahlungen niemand in den Bau geht.....solang er natürlich nicht irgendwo heimlich Geld bunkert, was bei mir ja nicht der Fall ist.
Ich kann sämtliche Eingänge belegen und auch wenn ich in den letzten 5 Monaten um die 15000 Euro Umsatz getätigt habe, habe ich doch Aussenstände von 18000 Euro gehabt....ergo habe ich bis dato einen Verlust von 3000 Euro gemacht. Wie gesagt, das ist machbar das zu drehen und Verluste sind normal. Darum geht es ja auch nicht.
Was ich vermute ist das meine Ex meinen Account bei Ebay gefunden hat (was nicht schwer ist, braucht man nur meinen Namen googlen und schon findet man mich dort als gewerblichen Händler) und allein anhand der Bewertungen und meines Angebotes davon ausgeht das ich jetzt auf Pfeffersack umgeschult hab und auffer Kohle hocke. Weil Bauernschlau war sie immer schon.
Ach so...das tut jetzt zwar nix zur Sache, aber ich hab meine Kinder über ein Jahr nicht gesehen und weiss bis dato nichtmal ihre aktuelle Adresse.....gut, das wird niemand interessieren, aber als Mann muss man sich wohl alles gefallen lassen.
Ich denke schon das ich hingehen werde und die Fragen beantworte....allein weil "Aussage verweigern" für mich was von verheimlichen hat und ich hab nix zu verbergen.....Oder wie seht ihr das?
Bitte Feedback und vielen Dank fürs Lesen!
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Pfändung - wie gehts nun weiter? |
Geschrieben von: calcaneus - 13-03-2013, 14:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo,
mein Konto hab ich zum P-Konto geändert und dem Anwalt die aktuellen Fakten zugeschickt.
Dummerweise wurde das Konto genau zu dem Zeitpunkt eingefroren als der Unterhalt raus sollte.
Wie gehts nun weiter? Die Bank sagte, dass ich nicht über den ganzen Betrag verfügen könnte. In 2 oder 4 Wochen wird wohl was passieren - nur was konnte mir keiner genau sagen nur dass das Konto erstmal gesperrt ist.
Hat jemand damit Erfahrung?
Grüße
calc
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Fahndung Urteil gegen mich wer hat einblick? |
Geschrieben von: ausgewanderter - 11-03-2013, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hi
ich bin vor 2 jahren nach Thailand und lebe jetzt 2 Jahre schon hier und bin wirklich zufrieden. Trotzdem interessiert mich brennend ob denn noch irgendwelche verfahren oder urteile gegen mich in Deutschland laufen. Kann mir jemand einen guten anwalt empfehlen der auch mal rausfinden kann ob was gegen einen läuft?
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Mutter Kind Kur gegen meinen Willen ? |
Geschrieben von: ArJa - 11-03-2013, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo , mal wieder so ein Spezialfall ...
Meine noch getrennt lebende Ehefrau ist nach eigenem Bekunden gesundheitlich so angeschlagen, dass sie eine Kur benötigt. Weil sie dann unsere Tochter (9) mitnehmen möchte, muss auch das Kind für eine Mutter Kind Kur als behandlungsbedürftig angesehen werden.
Ich möchte das nicht, weil ich meine Exe kenne und sie daraus mindestens 6 Wochen Abwesenheit drehen wird, in denen ich mein Kind nicht sehe und meine Tochter tatsächlich nichts , aber auch gar nichts hat und mir der Gesundheitszustand meiner Exe völlig gleichgültig ist.
Nun ist meine Tochter bei mir privatversichert und als Kostenträger einer solchen Mutter Kind Kur käme zumindest meine Beihilfe ( wegen Beamter )
und meine Privatversicherung in Betracht .
Klar, bei Privat wird jeder Arzt alles bestätigen. Frage: Sehr Ihr eine Chance, diese Kur zu verhindern oder herauszuzögern ?
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