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Religionsfreiheit: Mönch in Thailand trotzt Unterhaltspflicht werden
#1
Liebe Freunde,

ich bin getrennter Vater und möchte als überzeugter Buddhist Mönch in Thailand werden. So naiv, wie ich war, habe ich es schon dem Jugendamt erzählt, damit niemand denkt, dass ich Geld verdiene und mich aber drücken will.
Die haben geschrieben, dass mein Plan nicht geeignet ist, um meiner Unterhaltspflicht nach zukommen.
Das ist aber der einzig wahre Sinn in meinem Leben und ich möchte auf meinen Rechten - insbesondere Religionsfreiheit - bestehen!
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mein Reisepass eingezogen wird und ich nur noch in die EU kann? Wie läuft das? Kann ich das umgehen? Muss ich jetzt schnell meine Sachen packen?
Huh

Beste Grüße
samana
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#2
Smile Willst wohl einen auf Rambo machen Smile
Klingt ja schon etwas überzogen, aber je nach dem wie ernst die deine "Drohung" beim Jugendamt nehmen, kann das schon dazu führen, dass dir der Reisepass verweigert wird. Es könnte dazu führen, dass die dich fristenmässig an der kurzen Leine halten und falls nicht bald Geld fliesst dich wg. Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen.
Solange du noch keine Unterhaltsrückstände hast, bzw. das Verfahren noch im Gange ist, kannst du JEDERZEIT unbehelligt einen Reisepass beantragen. (mit vielen Seiten etc), insbesondere wenn du schon einen hast, der vielleicht schon älter ist, macht das Sinn. Erst wenn Anhaltspunkte bestehen (also mögl. Verletzung Unterhaltspflicht hat stattgefunden) kann dir der Pass entzogen werden (nur wenn du in D bist), bzw. die Neuausstellung verweigert werden.

Du kannst jederzeit als Tourist nach Thailand reisen. Willst du länger dort bleiben, musst du dich über die Visa-Vorschriften informieren. Wenn du als Mönch ein Visa bekommst (?) kannst du ja auswandern. Solange du eh nur im Kloster lebst, dort versorgt bist usw. wird dir vermutlich nicht viel passieren. Ob du allerdings nach 10 Jahren einen weiteren Pass bekommst, ist fraglich, allerdings wird dich im Kloster auch niemand nach nem Pass fragen.

Übrigens kann man auch als religionsfreiheitlicher Buddist arbeiten und Geld verdienen um die kinder zu versorgen, mit der Argumentation kommst du also nicht weit.

Dein "Modell" ist sowieso nach westl Maßstäben nicht nachhaltig. Was machst du wenn du krank wirst? Weisst du überhaupt was und wie es in Asien läuft usw.?
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#3
Soweit ich informiert bin, ist Voraussetzung für klösterliches Leben, seine Angelegenheiten ausserhalb der Klosters geregelt zu haben. Vor jeder staatlichen Aktion könnte es also sein, dass dein Bikkhu-Leben im Wat bereits durch den Abt abgelehnt oder beendet wird, wenn du andere Verpflichtungen ignoriert hast.
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#4
o_O jetzt hast du es ihm aber eingeimpft, vor lauter Gewissensbissen weiß der arme Mönch aber nun bald nicht mehr wo vorn und wo hinten ist Big Grin
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#5
Die Schilderung ist ohnehin nicht annähernd schlüssig. Buddhistisches Leben ist skeptisch, der Begriff "überzeugt" ist ein Widerspruch in sich. Selbstverantwortung wird betont, Dogmatismus abgelehnt, weiterkommen ist auf vielen Wegen möglich. Mit Volldampf ins Kloster eines ganz bestimmten Landes und vorher getragen die Religionsfreiheit aufführen passt nicht. Liest sich mehr wie die Probleme eines aufgeregten Janwillem van de Wetering.
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#6
Danke soweit. Auch für die Fragen. Auch weiß, dass es unterschiedliche Interpretationen v. Buddhismus gibt. Ich möchte hier aber eigentlich nur Tipps bekommen - mein Plan steht d.h.: überzeugt.
Wie läuft das, denn eigentlich wenn die den Reisepass entziehen wollen?
Könnte man dann nicht noch über einen EU-Staat nach Thailand, oder werden die einem den Pass auch am Flughafen abnehmen?
Es sollen wohl Polizisten bei meiner alten Wohnung geklingelt habe - sehr unwahrscheinlich, dass das damit etwas zu tun hat, oder? Das wär's ja noch.
Visa bekomme ich als Mönch vom Kloster aus geregelt. Weiß jemand, ob dafür ein nichtabgelaufener Reisepass notwendig ist?
Kann ich nach 10 Jahren, mit abgelaufenen Reisepass in ein anderes EU-land fliegen?
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#7
Und aus Angst vor harten Lektionen, oder auch Bestrafungen, werde ich mich jetzt bestimmt nicht in Feigheit flüchten. Da muss ich dann wohl, oder übel durch. Dann habe ich es wenigstens versucht und wieder was dazu gelernt.
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#8
Ein Kloster kann kein Visum erteilen. In jedem Fall wird dafür ein gültiger Reisepass benötigt. Die vom Kloster können damit nur zur ausstellenden Behörde gehen, damit dir dort eines erteilt wird.

Für einen Passentzug, der dich trifft solange du noch in Deutschland bist müsstest du schon wegen etwas verurteilt worden sein. Abgelaufene Pässe im Ausland bringen dich nirgendwohin, erst musst du in der Botschaft einen Neuen beantragen - kann gut sein, dass du aber nur ein Papierchen bekommst, das ausschliesslich für die Heimreise taugt.
Es ist keine Feigheit, seinen Weg gelassen so zu gehen, dass man weiterkommt. Was "weiterkommen" bedeutet, kann du selbst bestimmen. Wenn du darunter z.B. die Abschiebung aus Thailand nach Deutschland verstehst, bist du auf dem richtigen Weg.
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#9
Wie ist es eigentlich: nach 72 Monaten gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Dann habe ich Unterhaltsschulden beim Jugendamt?

Kann mir deswegen der Reisepass entzogen werden, oder nur, wenn mich meine Ex auf Unterhaltszahlungen verklagt?!

Ich kann ja schließlich noch mit Ihr reden, weil sie trotz allem weiß, dass ich keine schlechten Absichten habe und Sie und unser Kind auch nichts davon hat, wenn ich im Knast sitze.
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#10
Du stehst offenbar noch ganz am Anfang. Unterhaltsschulden entstehen bereits ohne Unterhaltsvorschuss, ab dem Zeitpunkt an dem du zur Auskunft aufgefordert wurdest und irgendwann später ein Titel folgt - egal ob freiwillig unterzeichnet oder durch Beschluss. Und nochmal: Der Reisepass wird dir nicht so schnell entzogen. Von "im Knast sitzen" ist noch lange nicht die Rede, dafür müsste erst ein Verfahren nach §170 StGB samt Verurteilung gelaufen sein.

Was du vorhast, ist der gewöhnliche Versuch, mit Ausreise und fortbleiben Schulden zurückzulassen, ironisch gerne mit "Unterhaltsflucht" bezeichnet. Die Klosterstory ist dafür irrelevant, was du in deinem Zielland machst ist deine Sache. Vielleicht liest du erst einmal einige Threads im Auslandsforum (Thread dorthin verschoben) zum Wegsein und Wegbleiben. Bei dir hat sich mental alles auf deinen Reisepass verengt, die Wirklichkeit ist doch um einiges komplexer und tiefer wie nur die Frage nach einem Pass.
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#11
Was ich vorhabe ist Mönch zu werden und dafür habe ich mich schon um meine normalen Schulden gekümmert. Zwar könnte ich auch in Deutschland Mönch werden, aber das ist leider ein riesen Qualitätsunterschied in der Ausbildung und Kultur.
Dafür ist es halt wichtig zu wissen, wie lange ich damit rechnen kann, in Thailand zu bleiben und was ich danach für Optionen habe.
Das heißt solange ich noch nicht verurteilt bin, brauche ich mir wirklich keine Sorgen machen, dass ich keinen neuen Reisepass beantragen kann, auch wenn das Verfahren irgendwann schon läuft?
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#12
Es reicht bereits das Verfahren, damit es zu Problemen mit dem Reisepass kommen KANN. Das ist einzelfallabhängig.

Einem Unterhaltspflichten, der z.B. vom Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird und der immer wieder zurückkommt wegen neuer Familie in D, wird man wohl kaum den Reisepass entziehen.
Es gab aber schon Passentzüge, weil ein Unterhaltspflichtiger angekündigt hat, ins Ausland abhauen zu wollen.

Durch deine Ankündigung beim Jugendamt hast du bereits den ersten Schritt gemacht, dass bei dir die Gefahr bestehen könnte. Deshalb solltest du eher damit rechnen, dass was passieren kann und entsprechend vorsorgen, falls notwendig. Also Reisepass so früh wie möglich beantragen.

Trotzdem: wenn du dich schon mental mit dem Klosterleben in Thailand beschäftigt hast, dann hast du dich doch bestimmt schon mit dem legalen Aufenthalt dort beschäftigt, oder? Falls nicht, solltest du das mal nachholen, vielleicht kommen dir dann ganz andere Gedanken.
Es geht nicht darum, dass du keine "Schulden" zurücklässt, sondern auch keine "Verpflichtungen", das du also im "irdischen" Leben etwas zurücklässt, was dich noch einholen kann.
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#13
Um Schulden hast du dich gekümmert, aber um Unterhaltsschulden nicht?
Du mischst die Begründungen und Folgen eines Reisepassentzuges, der Möglichkeit einen vollgültigen Reisepass zu beantragen, Visaerteilung im Ausland, einem Verfahren nach §170 StGB durcheinander. Lies mal in den Threads, um mit den Begriffen besser klar zu kommen.

Wie ist denn überhaupt der Stand der Dinge? Besteht ein Titel über den Unterhalt, bedienst du den voll, sind überhaupt Schulden aufgelaufen oder werden die erst nach deiner Abreise auflaufen? Du könntest auch einen angesparten Geldbetrag in Deutschland lassen und davon Unterhalt zahlen, während du im orangen Gewande in der letzten Sitzreihe Bus fährst.

Eines ist sicher: Auf legalem Wege kommst du nicht weiter. Unterhalt nicht zu zahlen, weil einem die "Qualität" von Klosterleben in Südostasien besser vorkommt, wird bei jedem Richter einen heftigen Lachanfall hervorrufen.
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#14
(26-04-2013, 10:52)samana schrieb: dafür habe ich mich schon um meine normalen Schulden gekümmert.

"Normale" Schulden kann man durch eine Insolvenz quitt bekommen. Davon sind Unterhaltsschulden und Finanzamtsschulden ausgenommen. Es ist also klüger die "normalen" Schulden nicht zu bedienen, aber dafür den Unterhalt. Das ist auch gesetzlich so. Zuerst Unterhalt und dann die Lustkredite.

Das mit dem Mönchdasein ist interessant. Die Qualität eines Mönchen ist sicherlich unabhängig vom Ort.
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#15
Ich hab noch keinen Titel bekommen.
Aber ich hab noch 1,5 tausend Studienkredit ab zu bezahlen. Das möchte ich machen, damit ich für mich guten Gewissens sagen kann, dass ich Schuldenfrei bin (das mit dem Unterhalt zähl ich nicht, weil ich das ne Frechheit finde - ich habe meine Tochter ja schließlich nicht zu meinem Vergnügen auf Raten gekauft, sondern ihr sogar viel mit auf den Weg gegeben, neben der "unwichtigen" Liebe, natürlich auch Geld).
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#16
(26-04-2013, 13:55)samana schrieb: Ich hab noch keinen Titel bekommen.
Aber ich hab noch 1,5 tausend Studienkredit ab zu bezahlen. Das möchte ich machen, damit ich für mich guten Gewissens sagen kann, dass ich Schuldenfrei bin (das mit dem Unterhalt zähl ich nicht, weil ich das ne Frechheit finde).

Das ist eine Straftat. Kredit abbezahlen, aber keinen Unterhalt abdrücken mündet direkt in den §170 Stgb. Du hast Dich mit der Materie nicht auseinandergesetzt und Du bist beratungsresistent. Hier schreiben echte Profis und diese Ratschläge liegen oberhalb der Anwaltsqualität.
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#17
uups - das ist natürlich echt wichtig zu wissen - danke!!
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#18
Aber du wurdest aufgefordert, Auskunft über deine Einkommensverhältnisse zu geben? Dann ist der Titel nur noch ein Schrittchen und de facto könntest du bereits jetzt Unterhaltsschulden haben. Die übrigens deutlich ernster genommen werden wie andere Schulden, auch der Pfändungsfreibetrag dafür ist niedriger.

Wie alt ist denn das Kind? Mit deiner Flucht erzeugt du Leid bei ihr, denn das hätte natürlich einen dauerhaften Kontaktabbruch zur Folge. Geld ist nicht alles.
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#19
Ich glaub, ich guck doch nochmal etwas mehr in die anderen Threads.
Gibt es konkrete Empfehlungen?
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#20
Was für ein bizarrer Thread..

Erst rumvögeln ohne Präser, dann Mönch werden wollen.

Wenn Du so davon überzeugt bist, dann mache doch einfach.

Mönch sein bedeutet, los zu lassen, sich von allem weltlichen zu trennen und sich in Mediation begeben.

Ein Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bin mir nicht sicher, ob Du jemals nach einem Visum gefragt werden wirst..
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#21
hey hey, das war meine erste und einzige Frau in meinem Leben und ich hätte nie geahnt, dass Wahrheit für mich eines Tages Weltentsagung heißen würde. Ich habe immer das getan, wovon ich dachte, dass es verantwortungsvoll wäre.
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#22
Aber das mit dem nicht nach dem Visum gefragt werden ist ne interessante Idee.
Trotzdem, oder gerade deswegen: Womit muss ich im schlimmsten Fall rechen, wenn ich doch irgendwann mal aus irgendwelchen Gründen in ein anderes Land muss bzw. will?
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#23
Die Frage stellt sich nicht. 10 Jahre sind lang und die gilt es erstmal zu schaffen.
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#24
Da ist sicherlich was dran. Obwohl das Unterbewusste glaube ich schon etwas anders funktioniert, wenn es sich zwangsläufig eine Vorstellung macht, wie die langfristige Zukunft wohl sein würde. Naja ich geh jetzt mal meditieren... und schicke Euch gute Wünsche Smile
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#25
Wie geht es deiner Tochter, wenn du den grossen Abschied von ihr planst? Wahrscheinlich hat sie die guten Wünsche am nötigsten.
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