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Unterhaltsprobleme
#1
eine mir zugesandte eMail:
Zitat:Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten. Vielen DANK!

ich gehe davon aus, dass im Weiteren mitgelesen wird.
Den Link auf diesen Thread habe ich dem Absender mitgeteilt.

Absender schrieb:Guten Tag und Servus,

Ich freue mich diese Platform zur Möglichkeit des Austausches endlich gefunden zu haben und hoffe hier relevante Informationen und Lösungsvorschläge rund um meine derzeitige Situation zu finden.

Kurz zu meiner Person und meinen Umständen.
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Seit 2 Jahren lebe ich (Österreicher) von meiner ehemaligen Partnerin (deutsche Staatsbürgerin) sowie meinem 5 jährigen Sohn getrennt hier in Wien. Unsere Wege trennten sich aufgrund verschiedener Vorstellungen beruflicher Natur und eines gewissen Unvermögens zur gegenseitigen Empathie in einer Phase die von physischer Niedergeschlagenheit und psychischer Anspannung gekennzeichnet war.
Kurzum, obwohl die Schäfchen alle im trockenem waren, haben wir das Kind nicht zu schaukeln vermocht. Ich bin seit dieser Zeit als selbstständiger Künstler tätig (ja, ich ich habe einen akademischen Abschluss darin) und pendle um den Kontakt zu meinem Sohn nicht zu verlieren in 1monatigen Abständen zwischen Wien und Berlin.
Bleibe dann einige Tage Vorort. Dies funktioniert soweit recht gut, die finanziellen Aufwände hierzu in Anbetracht meiner zeitweilig recht prekären Situation jedoch enorm. (Flug bzw. Benzin – Hotel)
Das Geld das ich in Wien nicht verdiene, gebe ich dann in Berlin aus. Wo wir auch schon bei den Finanzen wären. Nachdem meine ehemalige Partnerin Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingebracht hatte, habe ich versucht dem Jugendamt in Neukölln meine finanzielle Situation mittels
Kontoauszügen offen zu legen.
Da ich einer Tätigkeit nachgehe, welche in ihrem Umfang noch keine steuerliche Relevanz aufweist, ich somit keine Auszüge des Finanzamtes erhalte, die einzige Möglichkeit mein Einkommen bzw. meine Umsätze nachzuweisen. Leider konnten diese von der besagten Stelle (keine Bilanz im üblichen Sinne - weil eben nicht über steuerlich relevanter Einkommensgrenze) richtig interpretiert bzw. nachvollzogen werden, was mir nun in weiterer Folge einen Brief des Bezirksgerichtes einbrachte. Der Einspruch auf Festlegung des Unterhalts. Dem Schreiben war ironischer Weise, eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Festlegung des Unterhaltes beigelegt und es wurde mir nahe gelegt einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Diesem Hinweis konnte ich nicht nachgehen. Stadtdesen versuchte ich beim Jugendamt sowie beim Gericht Informationen der weiteren Vorgehensweise zu erfahren. Hier wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, das ich es mit einem "Gegner" zu tun hätte und mir aus diesem Grund auch keine Hilfestellung zu erwarten wäre. Ich wurde mit Vorurteilen konfrontiert, welche möglicherweise in einigen Fällen ihre Berechtigung haben. Den Vorwurf ich würde nicht zahlen wollen, kann ich allerdings so nicht stehen lassen. Hier geht es nicht um einen negierten Willen von meiner Seite sondern tatsächlich um ein Können.

Befreundete Personen aus dem Spannungsfeld – Kunst und Kultur stehen
zum teil wesentlich schlechter da als ich. Die Frist zum Nachweis wurde nun zwar verlängert, konnte von mir allerdings aufgrund des erheblichen Aufwandes (Auflistung sämtlicher Buchungen lautKontoauszügen von 21 Monaten - mittels Fotokopien der original-Rechnungen Ein u. Ausgänge) nicht eingehalten werden.
Auskunft des Gerichtes: Unterhalt wurde nun bereits festgelegt.
Ich soll nun auf dieses Schreiben warten und erst dann meine Unterlagen mit einem Einspruch auf selbiges retournieren.
Mich trügt allerdings der Verdacht, das mit mir hier "Schlitten gefahren" wird.
Ich wäre dem Forum sehr dankbar, könnte jemand Licht in diese Sache bringen. Für mich bedeutet es die erste Konfrontation mit einem Gericht. Die Beziehung zu meinem Kind ist mir sehr wichtig! Die zu meiner ehemaligen Partnerin sollte sich auch nicht weiter verschärfen.

Dementsprechend ernst nehme ich diese Sache.
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Was ist in diesem Stadium zu beachten. Formell sowie Inhaltlich.
Seitens der Zahlen sprechen wir hier von etwa 2000 Euro Umsatz/Monat.

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Gliederung wie folgt, wie gesagt Selbstständig seit 2 Jahren - Freies Gewerbe - Steuer Nummer aufgrund der Einfachheit des Nachweises meiner Einkünfte mittels Steuerbescheids seit letzter Woche vorhanden.
Zitat:
Einkommensangaben habe ich (Ibykus) entfernt
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Ob Strom/Gas – Miete zusammengefasst wird (wird in Österreich anders berechnet als in Deutschland) bzw. wie dies hier generell behandelt wird (Betriebsstätte = Wohnung – Wohnkosten = Betriebskosten) ???
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Ob für selbstständige wie gelesen, betriebliche Aufwände auch nur bis 5% des Einkommens zur Geltung gebracht werden können (wären sehr hoch 500– Druckkosten – betriebliche Reisekosten – Wartung Therme usw...)
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Ob es schlau ist, den gemeinsamen Urlaub sowie meine Reisekosten für Besuche meines Sohnes ins Feld zu führen.
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Ob es schlau ist mein KFZ anzuführen – Benzinkosten sowie Steuer/Versicherung - Reparaturen hierzu wären relativ hoch... oder ob das Gericht dann eher einen „Geschäftsführer“ in mir sieht???
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Wie gehe ich mit Preisen und Stipendien um – welche nicht steuerpflichtig sind – nicht über Rechnungen einsehbar sind ( Scheinen als positive Buchungen in meinen Kontoauszügen) auf...
(Titulierung als privatKredite - Zuwendungen???)
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Fragen über Fragen. Ich möchte jetzt einfach nicht das Falsche machen und mich wieder in den Kaukau setzten. Schon zu oft gemacht.
Ich wäre deshalb um Hinweise mehr als dankbar! Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten.
Vielen DANK!
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#2
Uff, sehr viel geschraubter Text mit wenig Informationen.

Wo lebt die Ex und Kind? Ich nehme an, in Deutschland, wenn hier vom Jugendamt Neukölln die Rede ist? Um was gehts eigentlich, ist es "nur" Kindesunterhalt oder auch Betreuungsunterhalt? Gab es schon ein Gerichtsurteil zum Unterhalt oder nicht ("Auskunft des Gerichtes: Unterhalt wurde nun bereits festgelegt.")? Wenn ja, was steht drin und mit welcher Begründung?

Eines ist sicher: Die lange Liste der einkommensminderneden Ausgaben, die du am Schluss aufführst wird dir jeder Richter radikal zusammenstreichen, auch und gerade bei Selbständigen. Solltest du eine Mangelfallberechnung anstreben, dann wird so gut wie gar nichts davon übrigbleiben. Rechne vielmehr damit, dass dir kräftig fiktives Einkommen reingedrückt wird, von dem du realen Unterhalt zu bezahlen hast.

Eine brotlose Branche kannst du nicht aufführen. Dein akademischer Abschluss könnte dich in einen Kunstlehrerjob führen, man wir dich verpflichten bei mangelndem Einkommen die freie Kunst aufzugeben und lohnabhängig zu arbeiten.
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#3
auch meiner Meinung nach schützt das Vorgetragene nicht vor einer fiktiven Festsetzung.
Wer nicht genügend verdient, muss das ändern. Das gilt auch für akademische Künster ["brotlose Branche"] Wink

Dem TO geht es vermutlich darum, den gerichtlichen Unterhaltstitel in der Beschwerdeinstanz abzuwenden.

Ich sehe beim derzeitigen Sach- und Informationsstand keine Chancen.
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#4
Selbständigkeit, die nicht genug einbringt, muss aufgegeben werden - wenn der Pflichtige auf Mangelfall plädiert. Oberhalb des Mindesunterhalts hat er deutlich mehr Freiheiten. Wobei auch hier die bekannten Schwierigkeiten mit Abänderungen bestehender Titel durchschlagen, sollte das Geschäft einmal nicht mehr so gut laufen.

Die Einkommensberechnung bei Selbständigen ist ein Kapitel für sich, viel verlässliches Fundament gibt es da nicht, die richterliche Freiheit ist gerade da nahezu grenzenlos. Was beispielsweise steuerlich relevant ist, hat noch lange nichts mit dem unterhaltsrechtlichen Einkommen zu tun. So zählt ein Stipendium zwar vielleicht nichts beim Finanzamt, aber im Unterhaltsrecht voll. Richter sind nicht in der Lage, detailliertere Rechnung durchzugehen, vor allem nicht bei ungewöhnlichen Fällen wie einem freien Künstler. Man stelle sich eine Szene mit Joseph Beuys vor, wie er vor Gericht die Kosten für eine Tonne Margarine vom Einkommen abziehen will um deswegen keinen Unterhalt zu zahlen...
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#5
worüber ich gelegentlich staune ist das Interesse an den eigenen Angelenheiten.
Hier offenbar nicht anders als bei Väterwiderstand.de.

Wird nicht schnell genug reagiert, dann erhält man zynische eMails: "danke sehr! Warum sollte es bei Euch anders als bei Anderen sein .... Habe mir schon gedacht, dass ich keine Antwort erhalte ..."

Dann rufen wir (telefonisch) zurück, weil wir glauben, der Fragesteller benötigt dringend Hilfe und können beruhigen, ggf. den Vater akkreditieren und freischalten....

Um dann nichts mehr von ihm zu hören oder zu lesen!
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