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| Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung |
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Geschrieben von: Avatar - 22-10-2014, 14:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (128)
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Hallo Forum,
den Sachverhalt zu der Beschwerde beim OLG Braunschweig habe ich grob hier dargestellt
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9527
Heute aktuell kam von meinem Anwalt ein Fax mit der Stellungnahme der Verfahrensbeiständin.
Scheinbar hat das OLG die Verfahrensbeiständin zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert.
Diese strotzt, wie auch zu erwarten war, von subjektiven Wahrnehmungen und ist meiner Familie und mir tendenziell negativ angelastet.
Meine Frage dahingehend ist nun wie ich am Besten weiter vorgehen soll.
Mein Standing beim JA und der Erziehungsberatungsstelle ist sehr gut.
Der Tenor lautet, dass unsere Tochter mit jeglichem Umgangsmodell leben kann, sofern wir als Eltern dazu stehen.
KM sperrt sich gegen jegliche Erweiterung des Umgangs. Der seit 4.5 Jahren praktizierte Umgang von Do-Di wurde nun durch einen Rückgratlosen Richter auf Fr-So zusammengekürzt.
Meine Idee ist es nun die Erziehungsberatungsstelle sowie das Ja zu einer Stellungnahme zu bewegen.
Meine Antwort auf die Stellungnahem der VB wird postwendend natürlich kommen.
Ausser Papier schwärzen hat die Dame bisher nichts Produktives beigetragen. Wenn ich diesen Wisch lese muss man sich wirklich arg zusammen nehmen.
Hab ihr noch Tipps was ich machen kann damit meiner Tochter geholfen wird?
Danke euch
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| Auswirkung dynamischer Titel |
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Geschrieben von: StefanN - 21-10-2014, 18:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ich hätte gerne mal gewusst, wie sich ein dynamischer Unterhaltstitel auswirkt.
Vermute ich das richtig, dass bei einer Änderung in der Düsseldorfer-Tabelle oder auch wenn meine Kinder die nächste Altersstufe erreichen, sich nicht nur der Unterhaltsbetrag sondern dadurch auch der pfändbare Betrag ändert?
Was hat noch alles einen Einfluss?
Gibt es nur Korrekturen nach oben oder hat es das auch schon mal nach unten gegeben?
Was ist wenn sich mein Einkommen verändert, also mehr oder auch weniger wird oder ich z.B. arbeitslos werde?
Grüße vom Stefan
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| Pfändung durch beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung ? |
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Geschrieben von: RR9 - 21-10-2014, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Leute,
meines Wissens nach gibt es bei einem Unterhaltstitel mehrere Schriftstücke.
Einmal die Urschrift mit den Unterschriften der beteiligten Akteure, dann den ersten vollstreckbaren Titel sowie mehrere beglaubigte Abschriften des ersten vollstreckbaren Titels.
Folgende Fragen treten auf:
1. Wer hat die Urschrift und wie kommt man an diese Urschrift heran ?
Ist das überhaupt notwendig, um eine Vollstreckung wirksam und in aller Zukunft zu verhindern ?
2. Kann man auch aus der beglaubigten Abschrift der Ausfertigung vollstrecken oder nur aus dem Original und wie viele Abschriften gibt es eigentlich noch ?
Sachverhalt bei mir wie folgt:
Sohn hat mir den Originaltitel vom Jugendamt inkl. Verzichtserklärung nach seinem 18. Geburtstag ausgehändigt. Soweit so gut... Eine weitere beglaubigte Ausfertigung hatte ich all die Jahre in meinen Unterlagen. Laut JA hat eine weite beglaubigte Abschrift die Kindesmutter. Kann sie durch Weitergabe an meinen Sohn eine Vollstreckung wieder in Gang setzen ?
Benötige ich die Urschrift, um den Titel vollends zu entschärfen und um neuerliche Abschriften der Ausfertigungen in der Zukunft zu verhindern ?
Danke im voraus.
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| Anspruch auf dynamischen Titel |
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Geschrieben von: StefanN - 20-10-2014, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen!
Ich habe, wie bei Trennungs-FAQ empfohlen, für meine Kinder statische Unterhaltstitel eingerichtet.
Der Beistand vom Jugendamt hat natürlich nicht locker gelassen und mich vor Gericht gebracht.
Die Richterin erklärte mir, dass meine minderjährigen Kinder sehr wohl einen Anspruch auf einen dynamischen Titel haben. Sie nannte mir auch einen Paragrafen, in dem das gesetzlich geregelt wäre, konnte mir den aber nicht merken.
Nun meine Frage, ob das wirklich so stimmt, oder ob mir das nur so erzählt wurde, damit ich einem Vergleich zustimme?
Grüße vom Stefan
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| Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 16-10-2014, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Hallo,
bei meinen derzeitigen Einkommensverhältnissen zahle ich zwar Kindesunterhalt knapp über 100 % der DDT aber für die Ex bleibt nichts über, nicht leistungsfähig.
Überlege mir derzeit eine Gestaltung, die formal keine weiteren Einkünfte aber doch Liquiditätszuflüsse ermöglichen.
Derzeit ist die Alte auf H4, aber FamGericht hat schon signalisiert, dass ihr fiktive Einkünfte zugerechnet würden, da sie ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.
1. Jetzt unterstellen wir mal, sie rafft ihren Fehler und dokumentiert "Kopf" und wäre damit nicht erwerbsverpflichtet!
2 Bei mir bestünde die relativ einfache Chance, ein höheres Einkommen zu realisieren.
Führt diese Ausgangssituation später zu einer potentiellen Anwendbarkeit von 170 StGB? Kindesunterhalt würde ich auf alle Fälle in Höhe von 100% der DDT zahlen.
170 StGB habe ich bisher immer nur um Zusammenhang mit Kindesunterhalt gesehen, aus dem Paragraphentext geht mir das aber nicht so deutlich hervor.
Würde ich so ein Fall für Strafrecht werden können?
LG
Che
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| Scheidung ohne Kinder, Ehefrau berufstätig |
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Geschrieben von: Herbstwind - 16-10-2014, 00:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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[font=Verdana]Hallo an alle,
ich lese hier schon länger mit und bin sehr erschüttert, was in unserem sog. "Rechtsstaat" alles abgeht. Wenn ich die ganzen Schicksale hier so lese, dann fällt es mir sehr schwer, die Contenance zu waren.
Okay, jetzt zu meinem Anliegen:
Ich bin seit drei Jahren verheiratet, kenne aber meine jetzige Frau schon seit 16 Jahren. Nun habe ich langsam die Nase voll. Mich hat ein Beitrag in Leutnant Dinos Blog das Männermagazin aufgerüttelt:http://www.das-maennermagazin.com/blog/der-grosse-denkfehler-in-der-beziehung-mit-frauen
Genauso geht es mir mittlerweile. Ich, der Ehemann, bin ihr Hobby. Das k... mich langsam an.
Aber gut, hier die "Ehefakten":
- keine gemeinsamen Kinder;
- wir sind beide berufstätig. Ehefrau war immer beruftstätig;
- unsere Konten sind getrennt;
- ein Vermögen habe ich während der Ehe nicht aufgebaut;
- kein Immobilienbesitz oder dergleichen, was zum Streit führen kann.
Wir verdienen annähernd das gleiche. Somit wäre ein Trennungsunterhalt nicht unbedingt hoch, laut einem Onlinerechner 78 EUR. Sofern die zukünftige Ex ihn überhaupt beansprucht. Nun weiß ich aber nicht, was unsere tolle Rechtsprechung unter einem bereinigten Nettoverdienst versteht. Gibt's noch mehr Fallen, in die ich tappen könnte? Stimmt das, dass der Streitwert bei einer Scheidung das dreifache des Nettoeinkommens beträgt?
Es gibt eine Webseite, die eine Scheidung online anbietet. Hat jemand von Euch mit diesem Portal Erfahrungen? Oder steckt nur Abzocke dahinter. Immerhin sitzt der Anwalt in Düsseldorf (wegen möglicher Reisekosten).
Ich bedanke mich für die Antworten. Sollte ich etwas zu erwähnen vergessen haben, einfach fragen.
Gruß Herbstwind [/font]
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| Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht |
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Geschrieben von: EXpedit - 15-10-2014, 23:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (279)
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Hallo Zusammen.
Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie, die wir auch derzeit noch gemeinsam bewohnen.
Meine Frau hat frühzeitig bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit beiden Kids (5+2) ausziehen wird. Nachdem ich davon Kenntnis hatte und reden über das Thema mit meiner Frau keinen Sinn macht habe ich Kindergarten und Einwohnermeldeamt schriftlich informiert, dass ich einer Abmeldung oder Ummeldung alleinig durch meiner Frau, die Zustimmung verweigere. Zusätzlich habe ich über meine Anwältin ein Schreiben aufzusetzen lassen, in dem ich meiner Frau keinerlei Zustimmung für den Auszug der Kinder gebe.
Dazu läuft bereits ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf meine Person. Diesen habe ich gestellt, weil ich zwischenzeitlich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe, ein Betreuungskonzept auf die Beine zu stellen und das ist mir auch gelungen.
Beide Kinder gehen von je her an Vollzeit in den KIGA. Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich bescheinigt, dass ich bei gleichem Gehalt flexibilisierte Arbeitszeiten bekomme die sich nach den KIGA Öffnungszeiten richten. Meine Eltern sind schon immer zwei Tage die Woche in die Kinderbetreuung eingebunden und ich möchte natürlich auch meine Frau mit einbeziehen.
Meine Frau arbeitet 30Std die Woche, hat niemanden Verwandtes hier und wird in etwa 20-30km weit weg ziehen.
Zuhause verhält sie sich absolut emotionslos und kalt. Fragen meinerseits wie der Sachstand in Sachen Umzug ist oder wie sie sich ein Umgangsrecht für mich vorgestellt hat, sollte sie mit den Kids ausziehen, beantwortet sie nicht. Sie sagt dann nur... klären wir wenn ich ausgezogen bin. Das macht sie von Anfang an schon.
Heute hatten wir einen gemeinsamen Termin im Jugendamt, der auf meine Initiative hin entstanden ist. Die Sozialarbeiterin der Trennungsberatung war zwar nicht offen parteiisch, aber doch schon sehr frauenlastig.
Sie hat mir zu verstehen gegeben das sie es nicht lustig findet, das ich anstatt mit meiner Frau zu reden einen Anwalt eingeschaltet habe und somit eine gemeinsame Lösung in weite ferne rückt.
Sie wollte von mir wissen in weit ich kompromissbereit bin, von meiner Frau hingegen nicht. Habe drei Vorschläge gemacht, alle wurden im Gespräch seitens meiner Frau abgelehnt.
Meine Frau hat anscheinend eine bestimmte Taktik. Hat während des Gesprächs immer wieder geweint, erzählt der Sozialarbeiterin das ich gar nicht in der Lage bin alleinerziehend zu sein, ich hätte mich ja eh nie gekümmert. Zum ende des Gespräches meinte sie noch das es zu hause die Hölle wäre, Psychoterror usw.
Ich versteh das alles nicht.
Ich biete die Sicherheit der gewohnten Umgebung, keine Kindergartenwechsel, finanzielles Wohlergehen und eine Einbindung der Mutter in Kinderbetreuung bzw. eine Umgangsregelung die ihr ermöglicht nach Absprache die Kinder zu sehen.
Sie bietet eine Wundertüte inkl. Orts und Klimawechsel.
Trotzdem habe ich nicht das Gefühl eine Chance zu besitzen und möchte am liebsten den Antrag beim Familiengericht zurück ziehen um mich nicht noch weiter lächerlich zu machen.
Ich weiß nicht weiter.
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| Scheidung in 3 Jahren (Freiberufler) - 3 Kinder - persönliche Schutzstrategien |
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Geschrieben von: freiberufler - 15-10-2014, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (61)
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Hallo Männer,
ich bin neu hier und möchte mich gerne mit Gleichgesinnten austauschen, die Ihre Scheidung lange planen um mit möglichst guten Schutzstrategien einen Neustart zu schaffen.
Fakten:
1. Ich bin 38 Jahre
2. Ich habe 3 Kinder (8, 11, 15)
3. Ich bin Freiberufler mit kleiner Praxis
4. Mein errechnetes Nettoeinkommen liegt bei ca. 5.000,- pro Monat
5. Wir haben ein EFH im Wert von ca. 350.000
6. Schulden haben wir in Höhe von 380.000,- (davon 100.000 Anlaufkosten für die Firma)
7. Ich bin seit 15 Jahren verheiratet
Ich möchte mich in 2-3 Jahren von meiner Frau trennen. Es macht keinen Sinn mit mir über das Warum zu diskutieren, da ich mich bereits entschlossen habe.
Meine Frau ist keine Hexe, keiner von uns ist fremdgegangen und wir haben auch noch Sex und streiten uns nicht. So wie aktuell lebe möchte ich aber nicht die nächsten 20 Jahre leben, wenn ich mal davon ausgehe, dass ich mindestens 60 Jahre alt werde. Es geht nicht um eine neue Frau oder Liebe, ich möchte einfach eine weile Single sein und das Leben wieder geniessen und nicht nur für meine Frau arbeiten, die gar nicht daran denkt arbeiten zu gehen. Wozu auch, uns geht es ja prima. Selbstverständlich habe ich eine hohe Wertschätzung für die Erziehungsleistung die hauptsächlich meine Frau erbracht hat und will ihr nichts Böses. Vor allem will ich mich auch nicht um die Unterhaltszahlungen drücken, sondern sie möglichst in einem erträglichen Rahmen halten.
Mit meiner Frau ist sicherlich eine aussergerichtliche Einigung für die Versorgung möglich, weil ich derjenige bin, der auch im Privat- oder Firmenbereich gerne mal einen Prozess vor Gericht führt, wenn man nach langer Zeit merkt, dass es ohne nicht weitergeht.
Ich habe vor, mich gut vorzubereiten, dazu gehört es, dass ich mich anwaltlich beraten lasse. Ich habe noch im jahr 2014 einen ersten Termin. Alleine schon wegen der Bewertung meiner Praxis.
Warum erst in 3 Jahren?
Für die Bewertung meiner Praxis werden die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre herangezogen. Wenn ich die Jahre 2011-2014 nehme, kann ich mir gleich die Kugel geben. Ich habe viel zu viel verdient. Das muss sich in den nächsten Jahren ändern. Es gibt da ja viele Gestaltungsspielräume und genau über diese möchte ich konkret diskutieren.
Was mache ich unmittelbar, in den nächsten 12 Monaten?
1. Alle Akten/Unterlagen einscanne (Nachweise, Zeugnisse der Kinder, etc. )
2. Ausgiebige anwaltliche Beratung einholen (Coaching für Selbstständige kann man absetzen)
3. Bargeld zur Seite schaffen (so 1.500 pro Monat), so dass ich knapp 50.000,- EUR für meinen Neustart habe
Nun frage ich mich natürlich, wie ich das am besten anstelle. Die 1.500,- EUR Bargeld kann ich ja nicht einfach so verschwinden lassen, auch wenn meine Frau keine Einsicht aufs Firmenkonto hat. Das würde später jedem Wirtschaftsprüfer auffallen. Nicht auffallen würden ca. 500,- EUR pro Monat.
Ich brauche also noch eine Möglichkeit für die knapp 1.000,- EUR.
Welche Möglichkeiten habe ich?
- Beteiligung (Stiller Teilhaber) der Prämien bekommt und die für mich bunkert
- eine Geliebte (brauche ich eingentlich nicht), die ich einstelle und die dann ein Gehalt (= Kosten) erhält
- neue Firma aufmachen mit einem anderen Inhaber (Bekannter, Geschäftspartner), die mir Rechnungen schreibt für einen ausgelagerten Geschäftsbereich.
Wichtig!
Ich habe keine Schwarzgeld, verdiene keines und will auch nicht das Finanzamt betrügen. Ich möchte aber nicht, dass mir nur noch 800,- EUR von meinen jetzigein 5.000,- EUR bleiben.
Für meine Kinder müsste ich ca. 1.500,- EUR bezahlen, wenn diese nicht bei mir wohnen, wobei ich aktuell davon ausgehe, dass mindestens ein Kind bei mir einziehen wird.
Ich plane, meine Frau in den nächsten Jahren davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, dass sie wieder vollzeit arbeiten geht. So hat sie bereits einen Job, wenn ich mich in 3 Jahren trenne. Ausserdem bin ich den ganzen Tag zu Hause und kann meine Arbeit jederzeit für die Kids unterbrechen.
Bei den hohen Schulden die wir haben, sieht es doch eingentlich gar nicht schlecht aus oder? Ich meine, dass Haus wird so oder so verkauft und danach sind die Schulden auf ca. 0,- EUR, weil ich ja noch 3 Jahre weiter tilge. Eventuell bleibt ein Überschuss von 10.000 bis 20.000 EUR über.
Ich möchte das Ehegattenunterhalt auf maximal 1.000,- EUR begrenzen, so dass meine Frau mit dem KU und dem Kindergeld auf 1.500,- + 1.000,- + 558 = 3.058,- EUR kommt. Ich habe dann noch meine 2.500,- EUR.
Logischerweise möchte ich das Ehegattenunterhalt aber nur bis zur Scheidung zahlen. Falls meine Frau vorher einen Job hat.
Ich möchte später den Kindern die Entscheidung lassen, wo sie wohnen wollen. Sehr gerne, können alle bei mir wohnen oder wir machen das Wechselmodell. Ich bin zum Wohle der Kinder ganz flexibel, mein Beruf ermöglicht mir das auch.
Was habt ihr noch für Tipps für mich um mich vorzubereiten?
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