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Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet
#1
Ich stehe ganz am Beginn einer Trennung. Meine Frau ist nach 22 Ehejahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Meine Söhne (20 & 14 Jahre) leben aber weiter bei mir. In ihrer neuen Wohnung (nur 5 Minuten zu Fuß weg) hat sie für meinen jüngeren Sohn ein Zimmer eingerichtet, in dem er hin und wieder auch übernachtet.
Die meiste Zeit ist er aber bei seinem Bruder und mir. Von hier geht er zu Schule, hier ist er zu den Mahlzeiten usw.
Jetzt habe ich erfahren, dass meine Frau bei ihrem Auszug auch meinen jüngeren Sohn umgemeldet hat. Außerdem läuft das Kindergeld jetzt auf ihr (neues) Konto. Das hat sie ohne mein Wissen und auch ohne mein Einverständnis getan!
Da 1. mein Sohn Wert darauf legt, dass er bei mir wohnt; und 2. ich ja auch für seinen Unterhalt aufkomme (Essen, Kleidung usw.) möchte ich die von meiner Frau eigenmächtig eingeleiteten Änderungen wieder rückgängig machen.
Kann mir jemand sagen, was dabei zu beachten ist??

Danke
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#2
Zum Kindergeld: das ist wohl mittlerweile so üblich; meine hat das damals auch gemacht und ich konnte nichts dagegen tun. Schlag es ihr beim Kindesunterhalt wieder oben drauf.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Frau den Jüngeren bei sich angemeldet hat, um Anspruch auf Kindesunterhalt zu begründen. Lass es nicht so weit kommen, dass sich das manifestiert - stelle deinerseits beim Familiengericht den Antrag auf Kindesunterhalt, zu leisten durch deine Frau in bar auf dein Konto (Kindergeld obendrauf).
Das Gesetz verlangt von beiden Eltern, den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu leisten. Wobei das Gesetz unterscheidet in Betreuungsunterhalt und Barunterhalt. Wer die eine Art von Unterhalt leistet, kann die andere Art von Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen.
Wenn der Junge also bei Dir lebt, wohnt, ißt usw., dann erbringst Du den Betreuungsunterhalt, mit der Folge, dass seine Mutter barunterhaltspflichtig ist. Sichere Dir schnellstmöglich deine Ansprüche, bevor deine Frau es tut - denn dann hast Du verloren. Frauen bekommen vor deutschen Familiengerichten in aller Regel das, was sie wollen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist irrelevant für die Zahlung des Kindergeldes. Wichtig ist, in welchem Haushalt das Kind lebt. Eine Haushaltsaufnahnme liegt nur dann vor, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers wohnt, dort versorgt und betreut wird. Eine nur tageweise Betreuung begründet keine Haushaltsaufnahme. (Teilweise entnommen aus Kindergeldmerkblatt 2014).

Mach Deine Frau darauf aufmerksam, dass sie eine Steuerstraftat begeht. Bei rückwirkender Korrektur durch Dich würde das behördenkundig.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Guten Abend,

normalerweise gibt es hier im Forum bei solchen Anfragen sehr schnell die volle Liste der To Dos.

Wo bleibt @p? Alle bei Fussball?

Ich versuche es mal, gibt aber hier definitiv erfahrenere Hasen!

1. Mitteilung an Kindergeldkasse, dass Alte unberechtigt den Antrag gestellt hat, verbunden mit eigenem Antrag auf Kindergeld.

2. Antrag bei Gericht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht für Junior, Muster hier im Download

3. Klärung der Frage des Trennungsunterhalts (für Dich vorab). Ggf. musst Du für Junior Deine Arbeitszeit reduzieren - mit Arbeitgeber klären - ob bzw. das möglich ist.

4. übliche sonstige Themen hier aus Forum (Konten blockieren, Konto für Steuererstattung organisieren, ggf Anspruch abtreten lassen ...).

5. Die Dokumentation für mögliche Strafprozess vorbereiten.

6. Wohnung nach 1361b
BGB zuweisen lassen.

Du bist in optimaler Ausgangssituation, vermassel es nicht.

VG

Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Du benötigst eine sogenannte Haushaltbescheinigung, die Du bei der Familienkasse vorlegst. Und logisch muss dein Kind meldetechnisch bei Dir mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Schaffe Fakten und halte Dich nicht mit irrelevanten Gedöns auf.

https://www.bus.formularservice.niedersa...ANTUID=BUS&

Ansonsten gilt pauschal dem @che sein Spruch. Wer nicht handelt, wird behandelt!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#6
Diese Dinge haben nur deklaratorischen Charakter; d. h. sie können im Zweifel durch andere Nachweise ersetzt werden. Rechtsbegründend ist die Haushaltsaufnahme.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
In dem Moment, wo der Anruf und das Fax bei der Kindergeldstelle eingeht, wird erst mal gar nix mehr ausbezahlt. Insofern geht da kurzfristig nichts schief.

Dann Hinweis auf tatsächliche Verhältnisse im neuen Antrag, dafür gibt es dann sicher noch etwas Schriftverkehr. Das funktioniert definitiv auch, wenn sich die Alte weigert, etwas zu unterschreiben.
remember
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#8
Man kann auch seinerseits einfach wieder ummelden und dabei schriftlich gegenüber der Meldestelle erklären, dass 1. das Kind im eigenen Haushalt lebt, und dass daher 2. weitere Ummeldungen des Einverständnisses des TO bedürfen. Ansonsten gilt es jetzt, schnell zu handeln und Fakten zu schaffen. Solange der Hauptaufenthalt noch beim TO ist, könnte er das ABR bekommen. Wenn die KM in die Offensive geht und die Kinder zu sich holen will, sieht es schlecht aus, wenn nicht vorher schon eine rechtliche Grundlage da ist, um die derzeitigen Verhältnisse fortzusetzen.
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#9
Wenn sie bisher die Kindergeldberechtigte war, dann ist es logisch, dass sie es zunächst auch bleibt und das Geld auch weiterhin zu ihr fließt. Dass zu ändern geht einvernehmlich oder über das Familiengericht. Vielleicht lässt man auch grundsätzlich einmal die Kirche im Dorf und unterlässt solche Aufgeregtheiten wie "die Alte will das Kind entführen" und es müssen "sofort Fakten geschaffen werden". Der arme TO bekommt sonst noch Angst.
Einfach den Kindergeldberechtigten ändern: Problem gelöst! Wenn die Dame dabei widerspenstig wird, könnte man dem Finanzamt mitteilen, dass sie zu unrecht Steuerfreibeträge, die ja mit dem Bezug des Kindergeldes einhergehen, für sich geltend macht.
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#10
(27-06-2014, 09:17)resistance01 schrieb: Man kann auch seinerseits einfach wieder ummelden und dabei schriftlich gegenüber der Meldestelle erklären, dass 1. das Kind im eigenen Haushalt lebt, und dass daher 2. weitere Ummeldungen des Einverständnisses des TO bedürfen.

Funktioniert das bei Euch so?

Hierzulande nicht. Wenn Mami sagt, Kindergeld auf ein anderes Konto überweisen als die letzten 14 Jahre, dann macht die Kindergeldkasse (hier: Hartheim) das. Ohne Nachfragen, ohne sonstwas.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
(27-06-2014, 09:36)the notorious iglu schrieb: Wenn die Dame dabei widerspenstig wird, könnte man dem Finanzamt mitteilen, dass sie zu unrecht Steuerfreibeträge, die ja mit dem Bezug des Kindergeldes einhergehen, für sich geltend macht.

Ist gar nicht nötig. Die Kindergeldstelle muß an den auszahlen, der faktisch einen Anspruch hat und zwar ab dem Zeitpunkt, wo dieser Anspruch besteht. Vom unberechtigten Empfänger muß sie zurückfordern. Um den Rest kümmert sie sich dann gleich mit...

Also einfach der Mutter ´mal anraten, sich zu informieren.
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#12
@Axel...

Mache es so, wie es @notorius igel mitgeteilt hat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#13
Moin.

Kindergeld bzw entsprechende steuerliche Vergünstigungen und Kinderfreibeträge stehen grundsätzlich BEIDEN Eltern zu.

Daran ändert auch die Praxis nichts, daß das Kindergeld nur einem ET ausgezahlt wird. Das findet sich auch in den ULeitlinien der OLGs wieder, die das Kindergeld hälftig berücksichtigen.

-

Wenn beide Eltern sorgeberchtigt sind, dann liegt das Aufenthaltbestimmungsrecht als Teil davon bei BEIDEN Eltern.

Änderungen des Lebensmittelpunktes sind regelmäßig Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ein Kind, siehe § 1687 BGB.

Solche Änderungen sind daher NUR im elterlichen Einvernehmen zulässig.

Einfach Kind ummelden und den Lebensmittelpunkt OHNE Zustimmung zu verlagern, verstößt gegen das Sorgerecht bzw das Aufenthaltbestimmungsrecht als Teil davon.

Auch der Vater sollte sich hier vor Alleingängen hüten und besser SOFORT das FGericht regeln lassen.

S.
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#14
Skipper, diese Aussagen sind in der Theorie sicher richtig, haben aber wenig Bezug zur Realität.

Natürlich darf, theoretisch, niemand einfach das irgendwo anders hin schleppen.
Und das hat noch am allerwenigsten mit dem Kindergeld zu tun.

Praktisch geht das aber doch ganz hervorragend.
Die nachträgliche Ummeldung stellt dabei, zumindest für Mütter, in der Regel gar kein Problem dar.
Schließlich ist die Ummeldung nicht nur nicht verboten, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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#15
Moin.

Mir geht es zunächst um die Klärung der rechtlichen Grundlagen.
Da sehe ich hier erhebliche Kenntnisdefizite.
Die rechtlichen Aspekte begründen die anstehen familiengerichtlichen Regelungen.

Ob eine Ummeldung leicht oder schwer fällt spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, daß die Mutter mit der Ummeldung im Alleingang nachweislich gegen sorgerechtliche Befugnisse verstoßen hat.
Die Kindergeldkasse wird dem ET auszahlen, der den Nachweis des Lebensmittelpunktes vorlegen kann, hier die Ummeldung des Kindes.

Hier ist mE jetzt das FGericht gefragt. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen kann daher nicht falsch sein.

Wir wissen aber auch, daß FGerichte gern ganz eigene Vorstellungen von Auslegung und Anwendung der Gesetze haben. Das Ganze ist also kein Selbstläufer.

Das Gericht wird uU recht streng den Lebenmittelpunkt des Kindes bestimmen. Dieser Beschluß wird dann auch für die Kindergeldkasse, für Ummeldungen und Teile steuerlicher Kinderfreibeträge bindend sein.

Soweit zum realistischen Bezug meines Beitrages oben. Smile

S.
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#16
Es Skippert mal wieder:

Zitat:§ 64
Zusammentreffen mehrerer Ansprüche.


(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.

(2) Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
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#17
Eben.

Anspruch auf Kindergeld haben BEIDE Eltern.
Auszahlung ist nur an einen möglich.

Ausgezahlt wird bei berechtigten und getrennten ET an den, der den Lebensmittelpunkt des Kindes geltend macht.
Mit der einfachen Um-/Anmeldung wird die Aufnahme in den Haushalt belegt, ist es gut möglich, die Auszahlung auf sich zu lenken.

Wird damit der andere ET zum UPflichtigen, dann wird das hälftige Kindergeld mit dem KUnterhalt verrechnet (siehe Kindesunterhalt und Zahlbetrag nach DT).

(...von Beppo gelöscht...)

S.

Skipper, mäßige dich bitte.
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#18
Er versteht, dass du im günstigsten Fall an der Sache vorbeiredest. Es geht hier nicht darum, wie das Kindergeld abstrakt hin- und hergerechnet wird. Dem TO geht es darum, auf wessen Konto es landet.

Deine Grundsatzdebatten, die du immer vom Zaun brechen willst, braucht kein Mensch sondern lösungsorientierte Ansätze.
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#19
(28-06-2014, 13:29)Skipper schrieb: (...)

(...von Beppo gelöscht...)

S.

Skipper, mäßige dich bitte.
Löschen und Kommentierung aus meiner Sicht höchst unangemessen!

Meine Zweifel, meine Frage war lediglich, ob iglu die Rechtlage und meinen Beitrag oben verstanden hat.
Eine berechtigte Frage muß erlaubt sein.
Sad

S.
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#20
Tock, tock, tock!

Bei dieser Ausgangssituation ist doch viel mehr zu tun als nur die isolierte Kindergeldfrage zu stressen.

Sehe ich das nur allein so?
remember
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(Donovan)
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#21
Da der TO nach post #1 keine weiteren Fragen gestellt hat, möchte ich annehmen, er hat, was er braucht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
VIELEN DANK an alle, die so engagiert mitgedacht haben, danke für alle guten Ratschläge und Tipps.
Wie oben beschrieben stehen wir ganz am Anfang einer Trennung und ich möchte alles dazu beitragen, dass es nicht zu einer Eskalatiion. Die würde nur auf dem Rücken meiner söhne (vor allem des Jüngeren) ausgetragen werden.
Im konkreten Fall werde ich zunächst wirklich so verfahren, wie
@the notorious iglu und @Wackelpudding geraten haben:
"Die Kirche im Dorf lassen" und der Mutter meiner Kinder die Rechts- und Sachlage schildern.
Nochmals Danke fürs mitdenken.
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#23
Gut möglich, dass mancher Ratschlag etwas zu aggressiv empfunden wird. Hier im Forum sind aber vor allen Scheidungskrüppel, denen von ihrer Alten übel mitgespielt wurde.

Hinterher sind wir alle schlauer und viele bedauern, nicht früher die härtere Tour gegangen zu sein.

Solange gewisse Dinge noch einvernehmlich lösbar erscheinen - alles gut. Nach meiner subjektiven Erfahrung ist Einvernehmen maximal in einem viertel aller Fälle vorhanden, würde mich für Dich freuen, wenn Du da dazugehörst.
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(Donovan)
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#24
(01-07-2014, 08:42)Axel schrieb: "Die Kirche im Dorf lassen" und der Mutter meiner Kinder die Rechts- und Sachlage schildern.
Nochmals Danke fürs mitdenken.

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber wir alle hier haben unsere Erfahrungen gemacht mit trennungswilligen Weibern. Sei gewarnt, Frauen trennen sich nur extremst selten völlig spontan und ungeplant.

In fast alle Fällen ist es so, dass sich Frau intensiv auf das Leben ohne Dich vorbereitet hat. Die Rechtslage dürfte deine Frau besser kennen als du, das behaupte ich jetzt einfach mal. Und dass sie den Jüngeren bei sich angemeldet hat, das war weder Zufall noch in Unkenntnis der Rechtslage. Die hat das aus finanziellen Gründen gemacht, und sie wird bei der ersten besten Gelegenheit auch frech behaupten, der Jüngere wohne und lebe bei ihr und sei nur zu ausgiebigen Besuchen beim Vater. Es geht ja nicht nur um das Kindergeld, sehr bald werden Forderungen auftauchen nach Trennungsunterhalt für die Frau - und natürlich Kindesunterhalt für den Jüngeren, da er ja bei ihr lebt.

Wenn es nicht so kommen sollte, lass es uns bitte wissen, ich werde dann alles zurück nehmen. Aber ich bin mir sehr sicher, das wird nicht notwendig sein.

Ah - und noch was: ich warne ausdrücklich vor dem AMIGA-Syndrom:

Aber Meine Ist Ganz Anders

Alle, ausnahmslos alle hier in diesem Forum hatten mal dieses Syndrom. Und alle haben Lehrgeld bezahlen müssen......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
Es geht hier um einen 14-jährigen. Der wird sich zur Not schon äußern können, wo er wohnt und wo nicht. Das läuft hier wohl eher nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal". Ihre Aktionen deuten darauf hin, dass sie keinen KU zahlen will und versucht sich daran vorbeizumogeln.
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