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  Kostenfestsetzungsbeschluss - wann ist der zu fertigen?
Geschrieben von: CheGuevara - 10-10-2014, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.

Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?

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  zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
Geschrieben von: PapaWilli - 07-10-2014, 22:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Forum,

ich wurde vom OLG zu einem Unterhalt von 225 Euro verurteilt.

Ich bin seid Mai diesen Jahres krank geschrieben und beziehe ALGII.

Wie kann das sein das man so hoch verurteilt wird obwohl man ALGII bezieht und denn auch noch krank geschrieben ist.

Da ich hier neu bin und noch nicht viel gelesen habe wollte ich fragen ob man die 225 Euro mit einem 450er Minijob aufstocken kann.

Falls noch weitere Infos von meiner Seite nötig sind werde ich diese schnellstmöglich nachreichen .

Gruß Willi

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  Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe
Geschrieben von: Avatar - 06-10-2014, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Forum,
lese schon seit geraumer Zeit bei euch mit.
Daher habe ich nun eine Frage an euch die Beistandschaft meiner Tochter betreffend.
Das Verhältnis zu der KM meiner Tochter ist als sehr schlecht zu bezeichnen. Manipulation, Loyalitätskonflikte, im Grunde alles was viele User hier auch erfahren habe.
Ein seit 4 Jahren praktizierter Umgang von 14 tägig Do-Di wurde nun auf Fr-So gekürzt. Kind soll zur Ruhe kommen! Beschwerde beim OLG läuft und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und die Verfahrensbeiständin sind eingereicht.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Vom JA erhielt ich letzten Donnerstag einen Brief sowie Ermittlungsbogen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten.
Unterhalt wurde seiner Zeit gerichtlich festgelegt auf 273 €. Habe hohe berufsbedingte Aufwendungen.
Das JA fordert nun die letzten 12 Einkommensnachweise, den Steuerbescheid sowie Belege über meine Belastungen um diese geletend zu machen. An meinen Belastungen hat sich seit dem Unterhaltsverfahren nichts geändert. Im Grunde können die doch nur die letzten 12 Einkommensnachweise einfordern und meine Belastungen sind nach wie vor rechtskräftig?
Zumindestens lese ich dies in dem Thread "Beistandschaft" heraus.
Weiterhin ist meine Tochter nun am 19.08. 6 Jahre alt geworden. Das JA fordert nun einen Unterhalt von 327 € nach 115% der DD sowie für die Monate 08 und 09 die Nachzahlung.
Muss ich die Monate 08 und 09 nachzahlen oder gilt dies erst nach Inverzugsetzung, also nicht rückwirkend?
Den Ermittlungsbogen werde ich natürlich nicht unterschreiben.
Bedanke mich recht herzlich für eure Antworten im Voraus.

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  Pfändung ausserhalbEU möglich?
Geschrieben von: Habsgemacht - 04-10-2014, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (48)

Hallo, Mein Name ist Programm. Durch Zufall hab ich genau das gemacht, was viele wollen...bin ausgewandert wegen Unterhalt. Das Lustige am Traurigen ist, dass ich erst nach Auswanderung von Uunterhaltsforderung erfuhr. Glücklicherweise ist "mein" land nicht im UN abkommen von 1956. Es gibt auch keinen Beweis, dass ich der Vater bin. Meine Frage ist aber:bin Frührentner, darf und kann also nicht arbeiten. Kann mir mein bescheidener Besitz (z.B. Auto) oder Immobilie hier gepfändet werden, oder können die mich an D ausliefern? Stichwort Passentzug... Danke für die Antworten. PS bin neu hier, verzeiht, falls ich Fehler mache...Smile

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  Erfahrungen mit der Anzeige des Anwaltes der Ex bei Rechtsanwaltskammer?
Geschrieben von: CheGuevara - 03-10-2014, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Der Anwalt meiner Alten hat von mir im Wege eines Treuhandauftrages einen vierstelligen Betrag überwiesen bekommen, der teilweise für die Alte und teilweise für den Jobcenter bestimmt war.

Nach gut einem Jahr bekomme ich böse Mahnung vom Inkassodienst des Jobcenters, ich möge endlich die 700 EUR bezahlen. Dann musste ich im Gespräch mit Jobcenter feststellen, dass die Ratte den relevanten Betrag noch nicht abgeführt hat.

Habe dieser Knalltüte jetzt Frist gesetzt; die ist verstrichen, Jobcenter ist laut Telefonat noch immer nicht ausgeglichen.

Mache ich da jetzt ne Anzeige bei RA-Kammer oder gleich Justiz/Polizei oder lasse ich das Thema einfach weiter laufen?

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  Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
Geschrieben von: Fin - 03-10-2014, 19:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (101)

Hallo zusammen,

meine Frage ist, inwieweit meine Ex zu Terminen beim Kinderarzt und zu Erstgesprächen bei Kindertherapeuten zustimmen muss.

Hintergrund ist eine hochstrittige Trennung seit vier Jahren mit einem fünfjährigen Sohn. Umgang findet statt, gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren und viele von meiner Ex abgebrochene Elternberatungen.

Lediglich Familientherapien bei einer psychoanalytisch arbeitenden Kindertherapeutin hat sie in Anspruch genommen. Die Therapeutin vertritt den Standpunkt, Väter wären ein Störfaktor. Entsprechend hat sie fast nur mit meiner Ex gesprochen - und ihre Analysen haben zu mehreren Gerichtsverfahren geführt.
Die Therapeutenkammer sagte mir, dass Anlass zu einem berufsrechtlichen Verfahren besteht.

Schließlich habe ich meine Zustimmung zu weiteren Therapien verweigert. Das ist zwei Jahre her. Nun sagt der Kinderarzt, unserem Sohn ginge es zunehmend schlechter und er soll wieder in Therapie.

Meine Ex will nun wieder diese Therapeutin. Ich habe vor dem Jugendamt argumentiert, was dagegen spricht. Das Jugendamt hat erwähnt, dass bei Uneinigkeit ein Elternteil die alleinige Gesundheitsfürsorge beantragen kann - und diese dann an den Betreuenden Elternteil übertragen wird.
Meine Ex hat nun eine Frist bis Mittwoch gesetzt, innerhalb der ich zustimmen soll - andernfalls würde sie vor Gericht gehen.

Nun habe ich die Anregung der Therapeutenkammer aufgegriffen und ein Beschwerdeverfahren gegen die Therapeutin eingeleitet.
Parallel habe ich drei alternative Kindertherapeuten vorgeschlagen, dort Termine für Erstgespräche vereinbart und angeregt, dass wir als Eltern gemeinsam zu den Terminen gehen.

Meine Ex hat mir daraufhin untersagt, mit unserem Sohn zu den Terminen zu gehen. Auch Gespräche mit ehemaligen Kinderärzten für weitere fachliche Einschätzungen hat sie untersagt.

Unser Sohn ist momentan in den Herbstferien bei mir. Ist es zulässig, dass ich mit ihm alleine zu Kinderärzten gehe und deren Meinung einhole, ob unser Sohn eine Therapie braucht? Oder bringe ich mich damit in Teufelsküche?

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Smile Kindesunterhaltspflicht bei Leistungsunfähigkeit wegen Studium
Geschrieben von: Richard - 02-10-2014, 11:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo ihr alle ,

ich habe eine recht schwierige Situation habe im Internet schon vieles gelesen aber dennoch keine Antwort gefunden ich hoffe hier kann mir geholfen werden. Schonmal einen Dank für eure Bemühungen

Also folgendes :

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie hat ein Kind im Alter von 2 Monaten von mir und verlangt Kindesunterhalt von mir .

Ich studiere derzeit aber und werde auch noch die nächsten 4 Jahre studieren und habe somit kein Einkommen.
Eine Ausbildung habe ich auch nicht sprich ich habe direkt nach dem Abitur mit dem Studium begonnen.

Meine Frage lautet nun:

Gelte ich nun als nicht leistungsfähig ? ein fiktives einkommen kann bei mir nicht erhoben werden weil ich keine ausbildung habe und würde ich einen nebenjob annehmen würde ich nicht über die Selbstbehalt von 800 Euro kommen oder liege ich da falsch ( bin student da kann ich nur einen 450 Euro Minijob aufnehmen) ? Kann das Jugendamt mir vorschreiben mein Studium abzubrechen und das ich dann eine unqualifizierte Arbeit aufnehme nur um den Kindesunterhalt decken zu können ? Wie sieht das mit dem Unterhaltsvorschuss aus welchen meine Ex Freundin dann höchstwahrschienlich erhält muss ich diesen zurückzahlen ( wenn ich in zukunft arbeite ) obwohl ich zurzeit nicht leistungsfähig bin ????

Vielen dank hoffe es finden sich antworten auf meine Fragen

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  Doppelresidenzmodell schmackhaft machen
Geschrieben von: jim-knopf - 01-10-2014, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen,

ich bin schon seit längerer Zeit passiver und begeisterter Mitleser dieses Forums und bitte euch nun aktiv um Rat.

Kurz die Fakten zu meiner Situation:

  • Trennung 2012, nicht verheiratet, geteiltes Sorgerecht, Vaterschaft anerkannt
  • 1 Sohn, 4 Jahre
  • Unterhalt: nach DD-Tabelle Stufe 1
  • Umgang: im Verhältnis von ca 38:62 mit Urlaub und jährlichem Wechsel von Feiertagen
  • Elternvereinbarung: in Eigenregie erstellt und vorhanden
  • Kommunikation: kühl, sachlich, bei strittigen Themen bisweilen ein hochemotionales Mienenfeld
  • Wohnsituation: gleiche Stadt, Wohnungen sind 1km voneinander entfernt

Eins vorweg: mir ist durchaus bewußt, dass ich mich diesem recht großzügigen bemessenen Residenzmodell im Vergleich zu anderen Vätern glücklich schätzen kann.
Trotzdem strebe ich aus verschiedenen Gründen ein möglichst paritätisches Wechselmodell an.
Hauptgrund ist meiner Meinung nach der suboptimale Wechselrhythmus meines Sohnes. Da wir einen recht komplizierten 3-wöchigen Rhythmus praktizieren wechselt er in ungünstigen Monaten bis zu 8x. Das liegt daran, dass sich der Rhythmus hauptsächlich am "Bedarf" seiner Mutter orientiert.
Ich hatte Anfangs noch die Hoffnung, dass sich durch flexible Gestaltung des Rhythmus' eine 50/50 Verteilung einstellt. Allerdings hat sich gezeigt, dass seine Mutter die gemeinsam getroffene Regelung bisweilen recht flexibel handhabt, mir aber im Gegenzug keinerlei Entgegenkommen zeigt. Die Begründungen sind klassisch: "Lebensmittelpunkt, geregelter und ruhiger Alltag, ich solle froh sein, soviel Umgang zu haben, bla blubb".
Beim Thema Doppelresidenzmodell und 50/50 Verteilung kommt keine Reaktion. Ihre Lieblingsmethode um zu sagen: "Nein, das will ich nicht!"

Wie kann ich ihr nun eine 50/50 Verteilung schmackhaft OHNE dabei den Umfang meines aktuellen Umgangs aufs Spiel zu setzen? Ich denke es besteht eine realistische Gefahr, dass sie mir in einer Diskussion um ein Doppelresidenzmodell aus einer Laune heraus den aktuellen Umgang kürzt. Um den dann zu sichern bleibt mir nur der Gang zum Familiengericht, wo die Gefahr doch recht hoch ist, dass ich mit weniger raus gehe als ich jetzt hab.

Habt jetzt schon Dank für Hinweise und Tipps!

jim-knopf

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  Titulierung 10 % unter max.
Geschrieben von: i-wahn - 30-09-2014, 17:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Noch habe ich einen statischen Titel mit Stufe 7. Nach Auskunftsersuchen wird sich die Höherstufung auf Stufe 10 kaum vermeiden lassen. Parallel wird ein dynamischer Titel gefordert.

Meine Idee: Anpassung auf Stufe 8 (ein paar Argumente gibt es, würde ich vor Gericht aber sicher verlieren) und dynamisierung.

Liege damit ziemlich genau 10 % unter der Stufe 10. Allerdings nur ohne Kindergeldabzug (508 € - 10 % = 457,20 €). Tabellenbetrag der Stufe 8 vor Kindergelabzug sind 457 €. Wenn ich die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes betrachte, liege ich mehr als 10 % daneben (416 € - 10 % = 374,40 €). Tabellenzahlbetrag sind 365 €.

Habe ich damit eine Chance? Oder ist das von vorneherein sinnlos?

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  Kind nach Umgang krank, Mutter beschwert sich
Geschrieben von: Sixteen Tons - 29-09-2014, 22:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Zur Abwechslung mal etwas vielleicht Banales.

Nachdem ich gestern meine Kinderschar nach einem gemeinsamen
Wochenende wieder in die Obhut der Mutter brachte, erreichte mich
heute eine SMS, das eine meiner Töchter wieder fiebert (vorher zuletzt am vergangenen Donnerstag abend). Meiner Verantwortung gegenüber den Kindern würde ich nicht gerecht. Ich hätte unsere Tochter nicht warm genug bekleidet. Nun muß ich sagen, das wir hier über das Wochenden bis in die Abendstunden 25 Grad Celsius bei Windstille hatten und ich keinen Anlass sah, die frisch Genesene buchstäblich in Watte zu packen. Unter diesen optimalen Wetterbedingungen war ich der Ansicht, das auch etwas Frischluft nicht schaden könnte und wir hielten uns auch tagsüber einige Zeit draußen auf.
Selber denke ich, das der "Rückfall" eher auf einen gewissen Pegel an
Aufregung einhergeht, wenn die Kinder zu mir stoßen und wieder das ganze Sonntags retour. Vielleicht wäre es tatsächlich besser gewesen, wenn meine Tochter noch weiter das im mütterlichen Haushalt das Bett gehütet hätte, statt sich in ein Wochende mit Trubel zu stürzen. In meinem Haushalt gibt es die Kinder eben kompakt, während sie in der mütterlichen Wohnung während des Alltags weniger Berührungspunkte miteinander haben durch Schule, Kindergarten, Wahrnehmung von Freizeitangeboten, Treffen mit Freunden, etc.
Die Frage lautet nun, ob ich der Mutter nun zutiefst betroffen bestätigen soll, das ich ein verantwortungsloser Vater bin? Oder soll ich gar nichts machen (wäre m. E. die richtige Option) oder irgend etwas dazwischen? Denn manchmal frage ich mich, ob ich dort nicht sogar für schlechtes Wetter verantwortlich bin. Ich habe häufig nur die Wahl zwischen einem Monolog oder einer Eskalation, dazwischen gibt es nur sehr wenige und feine Abstufungen. Die Elternebene funktioniert im Prinzip nur dann gut, wenn es bei Muttern auch gerade gut läuft. Weil das Kind jetzt krank ist, läuft es bei der Mutter natürlich auch nicht gut, weil die Mutter dann auch "gehandicapt" ist.

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