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  Was kann ich genau tun?
Geschrieben von: an0n - 12-06-2014, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Hallo alle zusammen,

ich habe mir aus wikimannia eine ziemlich lange PDF durchgelesen in der es um die Vorzüge des Auswanderns als Unterhaltspflichtiger geht. Am Ende der PDF wurde dieses Forum erwähnt weswegen ich nun euren Rat suche.

Meine Situation:

2 Kinder vorhanden.
Frau 1; Kind 5 Jahre alt
Frau 2; Kind 3 Jahre alt

beide leider Vaterschaftstest positiv. Ich war jung und hab mich sinnlos durch die Gegend... naja. Ist meine Schuld, ich weiss.

Jedenfalls konnte ich die gesamte Zeit bis jetzt damit überbrücken nichts zu bezahlen. Erst war ich halt Schüler, dann in der Ausbildung. Bisher habe ich wie gesagt nichts bezahlt. Jetzt bin ich arbeitssuchend.

Ich habe eben jetzt eventuell eine Stelle im Ausland (EU) gefunden. Mein Ziel ist es nichts zu bezahlen.

Mein Plan bisher sieht folgendermaßen aus:

- Meinen Deutschen Pass abgeben, den brauch ich nicht. Ich hab 2 Staatsangehörigkeiten.
- Mich nach Frankreich abmelden.
- In Frankreich über die Grenze und von dort aus in mein Zielland fahren.

Jetzt die Fragen:

- Wie schnell finden die mich im Normalfall?
- Was passiert wenn die mich finden?
- Was passiert wenn ich in Deutschland Urlaub mache und es jemand der betroffenen merkt?

Sorry falls jetzt Angaben fehlen. Ich reiche gern alle Angaben nach, ich bin einfach nur sehr unerfahren und blicke überhaupt nicht durch.

vielen Dank für eure Hilfe!

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  Zustimmung Urlaub gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: sleepsheep - 12-06-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Es geht nicht um mich sondern um Kumpel.
Kurze Frage: Scheidungsverfahren läuft noch, haben gemeinsames Sorgerecht. Frau will mit Kind ins ausereuropäische Ausland Urlaub machen. Kind 11 Jahre alt. Braucht die Frau die Zustimmung vom Mann? Mein Kumpel erlaubt es ihr ja, aber die Frau ist sich net sicher ob ohne Zustimmung von ihm sie aus Deutschland mit dem Kind wegfliegen darf.

Wenn Zustimmung nötig wie soll die aussehen?

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Music jetzt geht der mist wieder los...
Geschrieben von: netlover - 12-06-2014, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

so - nach fast 2 jahren bei ABR papa, schulbesuch, sozialer verflechtung, mitgliedschaften beim reiten, kein KU von mama, ab september auf die wirtschaftsschule, will KM:

a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule

mama hat nur

a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert

jetzt kommts:

schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:

Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.

und:

Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.

und:

Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.

und:

Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert

ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.

lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.

mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.

wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!

was meint ihr???

bb
netlover

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  Unterhalt an 2 volljährige Kinder
Geschrieben von: Aquarius63 - 11-06-2014, 16:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Huh[font=Courier]

Hallo Leidensgenossen,

bin zum ersten Mal hier auf Empfehlung von zwei Arbeitskollegen.
Habe große Unsicherheit in Bezug auf Fortführung meiner Unterhaltszahlungen an meine beiden volljährigen Kinder.
Die Fakten:

Bin 51, Vollzeit berufstätig als GuK, geschieden seit 2008, ledig, lebe alleine .
Schwerbehinderung von 60% liegt vor.
Zahle seit 2 Monaten pro Kind 215, €. Einen Betrag, den ich selber in Anlehnung an Düsseldorfer Tabelle und meinem bisherigen Einkommen abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (5%) und Altersvorsorge (4%) bestimmt habe. Zusätzlich habe ich jedem Kind bis vor kurzem Taschengeld gezahlt, so dass jeder 250,- € erhalten hatte zzgl.Kosten für private Zusatzkrankenversicherung (insg. ca.40 €). Diese Zusätze musste ich aber zum 01.06. streichen, da sich meine Lebensumstände durch Trennung/Auszug-Umzug verändert und meine Kosten (Fixkosten) erheblich erhöht haben (ohne Unterhalt auf ca. 1300 €). Mein Netto liegt bei durchschn. zwischen 1500 - 19oo €, i Mittel bei 18oo €. Meine Kinder:

- Tochter M.: geboren 3/1994, also jetzt 20 Jahre alt, bei ihrer Mutter gemeldet, verbringt nach Beendigung ihres Abis seit 8/2013 aus Spaß an der Freud ein Jahr in Australien. Dafür hatte sie vorbereitend gekellnert. Sie finanziert ihre Reise durch ihr Kindergeld, meinen Unterhalt und Jobs vor Ort. Ihren Unterhalt und alles andere zahlte ich freiwillig fortführend nach Erreichen Ihres 18. LJ.. Seit drei Monaten von ihr aus kein Kontakt mehr, alte Trennungswunden. Über ihren Bruder ist mir bekannt, dass sie Ende des Monats zurückkehrt, danach nach etwa 2-3 Monaten erneut aufbricht, um ein halbes Jahr in Neuseeland zu verbringen. Ihre letzte Auskunft an mich war, dass sie im kommenden Jahr Psychologie studieren wolle. Derzeit erhält sie wohl noch das Kindergeld, weil sie dem Amt vorschwindelt, dass sie auf der vergeblichen Suche nach einem Praktikum sei . Zusätzlich hat sie für Medizinstudium beworben, aufgrund des NC`s aber auf Warteliste gesetzt worden. Oma und Opa sind gute Zahlungsgaranten bei Anlässen, aber über Vermögen (Sparbuch) oder Sonstiges weiß ich nichts Konkretes, ebenso nicht über die Höhe ihrer Verdienste. Sie ist ehrgeizig und materialistisch und hat mich nach der Scheidung regelrecht auch in übertragenem Sinne für alles "bezahlen" lassen (Schuld mir zugewiesen, also Kontakt gemindert und nur gemeldet, wenn sie Geld brauchte). habe ihr nach guter väterlicher Manier zu den Geburtstagen/Weihnachten etc. jeweils 100 € geschenkt und ihren Roller mitfinanziert., habe immer mein Möglichstes getan.

Frage: Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe in den Foren gelesen, dass ich offenbar bereits zulange bezahle von wegen Überbrückung für vier Monate und zuviel wegen in Abzug bringen können von berufsbedingten Aufwendungen, Altersvorsorge, Jobeinkommen, Vermögen etc..Allerdings bin ich trotz Dü-Tabelle und Eurer Forenangaben überfordert mit der Errechnung eines Unterhaltes, sofern er ihr überhaupt noch zusteht??!!?
Soll ich einfach die Zahlung einstellen und abwarten?
Muss ich sie informieren?
Info: es besteht bei mir kein Unterhaltstitel und keines der Kinder hat einen Antrag auf Unterhalt ab 18 formuliert. Lief alles so auf freiwillig von mir.

Ihre Mutter arbeitet ebenfalls Vollzeit, geschätztes Einkommen 1200 Netto ( ist evtl. noch in Privatinsolvenz).
Meine eigene Privatinsolvenz ist seit Mitte 2012 gänzlich abgeschlossen. Während dieser zeit habe ich immer gezahlt, auch in Zeiten von berufsbedingten und medizinischen Rehamaßnahmen.

- Sohnemann F.:geboren 5/1996, also gerade 18 geworden, letzte Woche Abi fertig gemacht. Wohnt noch zuhause. Kontakt zu ihm unregelmäßig aber wohlwollender. Will jetzt ab Juli -nach Vorbild seiner Schwester- zu seiner Orientierung für etwa halbes Jahr in die Berge und dort neben klettern auf einer Hütte arbeiten zum jobben, evtl. aber auch nach Neuseeland seiner Schwester folgen. Studium will er nicht, weiß aber auch sonst noch nix! eventuell Ausbildungsstelle als ?? und ab???. Lieber Kerl aber faul, nicht so materialistisch eingestellt. Ich weiß, dass er durch Jobben recht wenig nebenher als Schüler verdient hat. Oma/Opa/Sparbuch wie oben.

Was soll ich tun bei ihm? Vier Monate zahlen und dann kürzen bzw. streichen ohne Ansage?

Kann mir jemand helfen und sagen, was ich tun kann? Ich
[/font]möchte fundiert gewappnet sein,wenns dann Stress gibt, und da bin ich mir sicher: von meiner Tochter wird er kommen!!

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  Nachhilfe
Geschrieben von: chuloralf - 10-06-2014, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,
hier meine Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8040
Die Umgangsanbahnung mit dem JA war inzwischen wieder aufgenommen, zieht sich aber hin. Die KM spielt dem Kind nach wie vor vor, der "ehemalige Putativvater" sei ihr Vater. Die Umgangsanbahnung wurde von der KM inzwischen abgebrochen. Mal sehen was das Gericht macht.

Ich zahle KU nach DT7 (488€). Die KM geht mich um höheren KU an und will zusätzlich Mehrbedarf von 140€ für Zahnspange und Nachilfe.

Bei Kieferorthopädie ist die Argumentation klar (http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#sonder). In Bezug auf Nachhilfe gibt der genannte Trennungsfaq-Artikel nicht viel her.

Könnt Ihr weiterhelfen?

Gruß
c

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  Formen des paritätischen Wechselmodells
Geschrieben von: bluegene - 09-06-2014, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Liebe Mitstreiter,

nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht im Jahr 2012 hatten wir uns auf ein Wechselmodell geeinigt. Wir leben nun seit 2 Jahren mit unseren zwei Kindern (7/13) ein paritätisches Wechselmodell im Wochenrhythmus. Nachdem die Mutter 2013 ein zweites Mal einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte und nun das Wechselmodell ablehnte, befinden wir uns im lösungsorientierten psychologischen Gutachten.

Es klingt wie Hohn für den Vater, denn im Rahmen des Gutachtens ist die Mutter (bei der ersten gemeinsamen Sitzung) nicht mehr gegen ein Wechselmodell, wenn bestimmte Bedingungen vom Vater erfüllt werden. Sie wünscht sich einen Telefontermin und einen Tanznachmittag in der Vaterwoche. Normalerweise hätte sich das Verfahren nun erledigt, da dies kein Problem für den Vater darstellt.

Vorschläge des Vaters für eine Elternvereinbarung werden diskutiert und bei der nächsten gemeinsamen Sitzung wird der Test einer 9/5 Regelung von der Mutter ins Spiel gebracht. Die Kinder sollen 9 Tage bei der Mutter bleiben und 5 Tage beim Vater. Dies wäre wegen der 30 km Entfernung besser für die Kinder und besser für deren soziale Kontakte. Der Ausgleich der fehlenden 4 Tage (4x26=104) soll über die Ferien laufen. Der Vater hätte dann die gesamten Ferien. Was wird hier gespielt? Ist dies eine weiterer Schritt im Rahmen der Salamitaktik?

Die Psychologin meinte, dies Form des paritätischen Wechselmodells hätte sich bei Entfernungen bewährt. Ich soll Bescheid geben, ob der 9/5 Test starten kann oder einen anderen Vorschlag bringen. Es ist nicht mehr lustig, denn der Wochenrhythmus hat sich aus meiner Sicht bewährt.

Wenn es keine Einigung gebe, weil ich den Test ablehne, müsste sie dem Gericht den Wohnort der Mutter als zukünftigen Hauptwohnort der Kinder empfehlen, da sie nun auch dort zur Schule gehen.

Gibt es Erfahrungen mit der 9/5-Regelung? Über jede Anregung zum Thema bin ich sehr glücklich?

Alles Gute
bluegene


http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789

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Question Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall
Geschrieben von: Junili - 07-06-2014, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (83)

Hallo liebe Mitglieder,
ich habe mich nun auch hier angemeldet, da ich nach stundenlangen Recherchen im Internet nun nicht mehr weiter weiß und hoffe, hier ein paar Ideen zu bekommen.

Mein ExFreund und ich haben uns in diesem Jahr getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren.
Ich bin aktuell im ALG2 Bezug (in der Schwangerschaft wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert). Mein Ex hat in seinem studierten Beruf jahrelang keinen (längerfristigen) Job gefunden und im letzten Jahr ein 2. Studium begonnen. Er finanziert das Studium und sein Leben durch ein monatliches Darlehen seiner Eltern.

Nun ist es so, dass ich vom Jobcenter aufgefordert wurde Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Mein Exfreund möchte aber nichts mit dem Amt zu tun haben, hat aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, Unterhalt zu zahlen.
Natürlich möchte er auch keine Schulden anhäufen.
Selbstverständlich möchte auch ich keinen Nachteil haben.

Ich habe nun alle möglichen Optionen durchdacht:

1. Ich beantrage Unterhaltsvorschuss: Dann häuft er allerdings monatliche Schulden in Höhe von 133 Euro an, die er zurückzahlen muss. Da aufgrund seines 1. abgeschlossenen Studiums eine Erwerbsobliegenheit vorliegt. Es sei denn er kann irgendwie begründen, dass das 2. Studium notwendig ist. Weiter kommt SEIN Wunsch noch hinzu, dass er nichts mit dem Amt zu tun haben möchte.

2. Wir vollziehen das 50/50 Modell- sprich unsere Tochter ist zu 50% bei ihm und zu 50% bei mir. Dies ist allerdings nur theoretisch möglich. Praktisch hat er aber überhaupt keine Zeit für sein Kind.
Außerdem würde mir dann 50% der Regelleistung für unsere Tochter gestrichen werden und der Mehrbedarf für alleinerziehende würde auch wegfallen (was ich ja inoffiziell dennoch weiterhin wäre)

3. Mein Ex bezahlt einen monatlichen Unterhalt von 133 Euro- aus eigener Tasche, ohne Unterhaltsvorschuss. Aber ich frage mich, ob das so möglich ist??? Und mann alle Probleme damit umschiffen könnte?!

Ich möchte nicht, dass mein Exfreund (finanzielle) Probleme hat (oder gezwungen wird, sein Studium zu unterbrechen) und wir dadurch Streit haben und unsere Tochter darunter leidet... aber ich will mir auch keine Probleme machen.

Für ein paar Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße Junili

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  Umgangsregelung Frage zu konkretem Fall
Geschrieben von: GeckoMan - 06-06-2014, 19:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

eben erfahr ich von meinem Kind, dass KM ihn am Pfingstmontag nicht rausrücken will, da er an diesem WE eh schon bei mir ist - "jeder hätte dann einen Feiertag!"

Die gerichtl. Umgangsregelung interpretiere ich anders:
Zitat:
"Der Antragssteller (ich) ist berechtigt, das Kind an jedem ungeraden WE von Do. ... Uhr bis So. ... Uhr zu sich zu nehmen sowie am jeweils 2. Oster- und Pfingstfeiertag von ... bis ... Uhr. Die Feiertagsregelung geht der allgemeinen Regelung vor."

Ich sehe das so: Umgangs-WE bis So. abend (da ungerades WE) Montag erneut Umgang da 2. Pfingstfeiertag.

Wie seht ihr das ?
Vor allem (wenn ich das richtig sehen sollte) KM informieren, dass sie im Irrglauben ist ?
Da KM mir wegen jeder Minute Steine in den Weg legt, sähe ich das ehrlich nicht ein hier einen Tag "abzuschenken".

Danke euch :-9

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  Mediation für unser Kind
Geschrieben von: Knecht - 06-06-2014, 14:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo zusammen,

ich hatte heute ein sehr ausführliches Gespräch mit der Klassenlehrerin meiner Tochter. Im Gespräch mit Ihr stellte die Lehrerin immer wieder die Angst meiner Tochter in den Vordergrung. Sie bescheinigte ihr einen grossen Loyalitätskonflikt und eine stete spürbare Unsicherheit meiner Tochter gegenüber ihrer Mutter. Die Lehrerin ist davon überzeugt, dass mit meiner Exfrau das Thema Mediation nicht besprochen werden kann da sie sich nicht in Erziehungsangelegenheiten reinreden lässt!
Die Lehrerin hat sich jetzt freundlicherweise zur Verfügung gestellt und würde gegebenfalls auch vor dem Jugendamt dringend darauf hinweisen, dass mein Kind entsprechende Unterstützung erhält!
Wie sehen es die Experten?
Soll ich wirklich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen? Meine Erfahrungen mit dem zuständigen Sachbearbeiter waren nicht die Besten!
Er machte mir eher einen lethargischen Eindruck!

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  Loyalitätskonflikt Kinder ???
Geschrieben von: michxo - 06-06-2014, 13:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,
hat jemand eine gute Strategie oder Lösung wie man die Kinder aus diesen Konflikt heraus bekommt?

Also bei mir ist es so das meine Kinder sowas auf die Mutter reagieren ob Körpersprache oder auch Worte, das es so ist wenn ich dort bin sie mich weder in die Wohnung lässt noch ab und an an die Tür geht. Und ich dumm dort stehe... Ich weiß ich könnte auch fern bleiben aber was soll ich machen auch ich als Vater mache mir eben sorgen. Gerade weil der älteste zum 2 Mal die 3 Klasse wiederholt und der kleine sehr ruhig und still ist.
Außerdem geht sie nicht ans Telefon also was bleibt mir übrig.
Man muss es sich so vorstellen jedesmal wenn ich sie bei mir habe, habe ich verstörte Kinder die nicht wissen wie sie sich mir gegenüber verhalten sollen bzw. was darf ich erzählen oder nicht usw...
Ich habe schon oft versucht der Mutter dies zu erklären aber es interessiert sie nicht ... Jugendamt ebenso...
Oder wenn ich da bin gucken sie erst ob Mama sie sieht und winken hilflos... sie haben halt angst... das mama schimpft oder so ....
Oder auch wenn Mama wieder einen neuen Stecher hat ...

Ich finde es ist Sache der Eltern den Kindern Sicherheit zu geben... und ihnen diese Last abzunehmen..

Meine Exfrau sieht das anders... sie findet es sogar gut ... und sagt ja meine Kinder lieben mich eben... und sie habe Telepathische Beziehungen zu den Kindern und sie nehmen meine Körpersprache an sagt sie...
Ja, genau das ist ja das Problem finde ich .... oder sieht das jemand anders???
Ehrlich ich finde das unter aller Sau ... aber was noch besser ist ... das gleiche findet statt wenn ihre eigene Mutter da ist ... dann ist meine Exfrau die Person die plötzlich nicht mehr redet mit mir oder so ... dann ist die Schwiegermutter die Redensführerin und sie verhält sich dann so wie die Kinder ... also meine Exfrau... als ob sie Angst hat das ihre Mutter dann vllt mit ihr schimpft oder so ...

Kenn jemand sowas auch??

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