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| Initiative: Der nicht Sorgeberechtigte erhält das Recht ... |
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Geschrieben von: zeitgenosse - 13-09-2014, 13:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Meine Frage hier wäre, ob es nicht in der CH möglich sein sollte, eine Gesetzesinitiative zu starten. Das nicht sorgeberechtigte oder/und nicht obhutsberechtigte Elternteil erhält das Recht, eine kinderpsychologische Untersuchung zu veranlassen, wenn es den Eindruck haben sollte, dass die Kinder ihm entfremdet werden.
So ähnlich bei gemeinsamer Sorge: Da erhalten beide dieses Recht.
Ja, ich weiss, es würde mit der konkreten Umsetzung, also wenn es so ein Gesetz gäbe, schwierig werden, aber ich meine, es ist so kein Zustand. Die [Unterschreitung des Mindestniveaus] können heute u n g e s t r a f t dem Vater (manchmal ist es auch umgekehrt) die Kinder entfremden, und das ganze ereignet sich in einem sogenannten Rechtsstaat und kein Betroffener kann sich zu Wehr setzen. .... Das stinkt so zum Himmel.
Und dann würde das diskutiert werden hier in der CH, allein das wäre schon ein Riesenvorteil und würde viele Gelegenheit bieten für LD hierher zu kommen .... :-) Man könnte bei der Gelegenheit auf die USA verweisen, wo es inzwischen so ist, dass derjenige, der am wenigsten Gewähr leisten kann, dass die Beziehung zum anderen Elternteil erhalten bliebt, das Sorgerecht e n t z o g e n bekommt.
Wäre froh, wenn die Experten hier im Forum sich dazu äussern könnten. Ich wäre bereit, mich für solch ein Projekt zu engagieren.
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| Trennung - aber wie? |
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Geschrieben von: Daysleeper - 10-09-2014, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (55)
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Moin zusammen!
Ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen.
Also, ich bin seit neun Jahren verheiratet, zusammen sind wir seit 14 Jahren und haben eine 6jährige Tochter zusammen.
Vor etwa 10 Monaten habe ich angefangen, das erste Mal an Trennung zu denken. Warum? Du meine Güte, ich weiß gar nicht, wo ich da anfangen soll... Auf den Punkt gebracht: Ich kann einfach nicht mehr, bin mit meiner Kraft und meinen Nerven völlig am Ende! Ich denke, es würde hier jetzt den Rahmen sprengen, ins Detail zu gehen. Aber ich möchte versuchen, hier mal das wesentlichste auf den Punkt zu bringen: Meine Frau ist sehr dominant, lässt sich von vorne bis hinten bedienen, macht nichts selber, der komplette Haushalt bleibt an mir hängen etc. Ich empfinde mich in dieser Ehe als nichts anderes mehr als das Arbeitstier und die Geldmaschine. Andere Funktionen habe ich hier nicht. Ich habe keine Freizeit und nichts. Ich lebe nicht mehr, ich werde gelebt bzw. ich funktioniere nur noch. Wenn's hoch kommt, komme ich auf ca. drei Stunden Schlaf pro Nacht, weil meine Frau ein Nachtmensch ist und ich auch nicht zur Ruhe komme, bevor sie sich nicht hinlegt.
Okay, soweit erstmal zur groben Übersicht. Ich glaube, ich bin jetzt an einem Punkt, wo meine Kraftreserven langsam zu Ende gehen und sich mein Selbsterhaltungstrieb meldet. Das Problem mit meiner Frau bzw meiner Ehe ist MEIN Problem, da kann mir niemand helfen, das kann mir niemand abnehmen, da muß ich alleine durch, das ist mir vollkommen klar. Und das ist auch nicht der Grund, warum ich jetzt hier schreibe.
Um jetzt endlich mal auf mein eigentliches Problem zu kommen: Ich befürchte, ich kann mir eine Trennung gar nicht leisten!
Seit Ferbruar bin ich arbeitslos, beziehe Arbeitslosengeld I, und ab kommenden Februar erwartet mich Hartz IV. Meine Frau bezieht gar kein Einkommen. Natürlich bin ich am Rotieren, um einen neuen Job zu finden, nur realistisch betrachtet, bleibt mir jobmäßig kaum eine andere Möglichkeit als Zeitarbeit. Zeitarbeit lebt im wesentlichen von Hilfsjobs, sprich: 8,50 € bei einer 35-h-Woche. Damit kann ich auch nichts reißen.
So. Im Falle einer Trennung bräuchte ich ja zumindest eine Unterkunft für mich. Nur, so wie es jetzt gerade finanziell bei mir aussieht, wäre nicht einmal eine 1-Zimmer-Wohnung drin. Ein zweiter Haushalt ist einfach nicht machbar. Und das ist mein Problem!
Hat irgendjemand eine Idee oder womöglich selbst schon mal in einer ähnlichen Situation gesteckt? Bin für jede Anregung offen und dankbar.
Gruß,
Daysleeper
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| Kind in Pflegefamilie |
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Geschrieben von: Zengarden - 10-09-2014, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich möchte gerne folgendes Problem schildern und hoffe hier auf Hilfe.
Ich habe seit Jahren Unterhalt für ein uneheliches Kind gezahlt, dass ich nie gesehen habe (ist aber tatsächlich meine Tochter). Das Kind lebte über das Jugenamt bei den Großeltern, die das Sorgerecht hatten. Nun wurde das Kind, mittlerweile fast 16, in einer Pflegefamilie untergebracht, da es mit den Großeltern nicht mehr zurecht kam. Ich erhielt durch den berühmten "gelbe Umschlag" des Jugendamtes davon Kenntnis und wurde zur Zahlung aufgefordert. Der Vormund im Jugendamt verweigert mir jegliche Beratung hinsichtlich meiner Recht und auch Pflichten. "Ich möge mir doch einen Anwalt nehmen", war die Antwort. Gibt es hier Tipps, Internetseiten, Hilfestellungen? Ich fühle mich wie der "Affe der nur zahlen darf".
mit Gruß
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| Unterhalt bei Ausbildungsbeginn |
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Geschrieben von: satti - 09-09-2014, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
meine Tochter (20 J) lebt bei der KM und hat am 1.09.2014 eine Lehre begonnen. Ihre Vergütung beträgt im erste LJ 875,-€ Brutto - laut Rechner 698,-€ Netto. Muttchen arbeitet nur ein paar Stunden (könnte aber Vollzeit) - ich schätze 500,-€ Netto. Tochter wohnt bei der Mutter.
Mein Gehalt beträgt zwischen 2300,- 2500,- €. Momentan zahle ich 365,- €, wie bekomme ich gerechnet was Ihr zusteht ?
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| Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit |
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Geschrieben von: RR9 - 09-09-2014, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Leute,
vorab, klasse Forum, lese schon lange Zeit hier mit.
Bei mir tritt nun folgender Fall ein:
Mein Sohn wird nächsten Monat 18 und leider besteht seit 2004 ein unbefristeter Titel, den ich gerne aus der Welt schaffen will. Glücklicherweise habe ich ein super Verhältnis zu meinem Sohn, welches durch tiefes gegenseitiges Vertrauen geprägt ist.
Mein Plan nach Erreichen der Volljährigkeit sieht folgendermaßen aus:
Allgemeinen Termin beim Jugendamt vereinbaren, wo die Beistandschaft besteht (ist bei mir nicht gleich um die Ecke). Dort mit meinem Sohn aufkreuzen und die sofortige Herausgabe des Titels fordern.
Kann das Jugendamt die Herausgabe verzögern bzw. andere Gründe anführen, die dies verhindern ? Gibt es beispielsweise Fristen oder werden Titel ausschließlich per Post versendet ? Wird gar die Mutter noch involviert ?
Was ist der normale Weg, den das Jugendamt begeht, nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ende der Beistandschaft ?
RR9, unverheiratet und seit ca. 2002 von der Mutter des Kindes getrennt, Kind macht im Frühjahr 2015 Abitur, ist demnach privilegiert.
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| Kindesunterhalt auf Sparbuch des Kindes |
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Geschrieben von: fanfan - 09-09-2014, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
ich zahle für meine 2 Kinder ca. 630 EUR an die Mutter. Nach Ansicht der Mutter sind es 50 EUR zu wenig, nach Ansicht meines Anwaltes sind es 50 EUR zuviel. Knackpunkt hier ist der Wohnwert des Hauses und die Frage, ob die Zinsen und die Tilgung berücksichtigt werden dürfen. Bisher wollte ich das noch nicht gerichtlich klären lassen.
Hat jemand Erfahrung was passieren würde, wenn ich 50 EUR vom Unterhalt an die Mutter ungefragt kürzen würde und diese 2 x 25 EUR direkt auf das Sparbuch oder den Bausparvertrag meiner Kinder einzahlen würde?
Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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| Kindesunterhalt nach Madagaskar |
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Geschrieben von: marecello - 08-09-2014, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Ich habe vor drei Jahren in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.
Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht mit der Kindsmutter einigen sollte, sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.
Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?
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| Vater, Mutter und sieben Kinder, alle verhartzt |
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Geschrieben von: Das Nerdliche Orakel - 08-09-2014, 00:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Ich habe vor ein paar Wochen mit einer Familie über die finanzielle Situation gesprochen, und dazu von ihnen Zahlen gehört, die nicht zu dem passen, was ich bisher gehört habe.
Er lebt alleine, bekommt 391 Euro plus 300 Euro für seine Wohnung.
Sie ist alleinerziehend und lebt mit den sieben Kindern (alle von demselben Vater) in zwei benachbarten jeweils 80qm großen Wohnungen. Die Kinder sind 10, 10, 8, 6, 5, 4, und 2 Jahre alt. Sie bekommt 1426 Euro Kindergeld, 3 mal 133 Euro Unterhaltsvorschuss, 200 Euro Wohngeld und 500 Euro Hartz4. Der Vater zahlt nichts an die Mutter.
Die Mutter müsste doch gut 3000 bekommen. Sie bekommt aber 500 Euro weniger. Ich vermute, dass das der fehlende Unterhalt ist, den der Vater nicht zahlt (vier mal 180 Euro für die vier Ältesten).
Was müssen die beiden tun, um 500 Euro mehr zu bekommen? Vater und Mutter vertragen sich sehr gut, Vater ist oft bei den Kindern. Vater ist arbeitsunfähig und wird das auch bleiben. Auflaufende Schulden beim Vater sind egal.
Wie ist das eigentlich bei einer Alleinerziehenden mit "Vater unbekannt", wenn da nach sechs Jahren kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird? Zahlt dann die ARGE 180 Euro pro Kind mehr?
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| SIS und BZRG automatische Verlängerung? |
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Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 07-09-2014, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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War schon jemand in der Lage dass eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister ausgeschrieben war? Ich bin für 3 jahre zur Aufenthaltsmittlung im Bundeszentralregister von der Staatsanwaltschaft wegen Unterhalts Nichtzahlung ausgeschrieben. In 2 Monaten läuft dieser Eintrag aus. Wird das dann automatisch verlängert also erneute 3 Jahre?
Kennt sich hier jemand aus?
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