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Pfändung Kleinstbeträge
#1
Hallo zusammen,

angenommen ich zahle KZ nach DDT Stufe 3. Mami bekommt vom Gericht einen Titel über Stufe 4. Ich zahle aber weiterhin brav per Dauerauftrag Stufe 3.

Wie kann das ganze dann weitergehen? Kann sie die Kleinstbeträge jeden Monat (ca. 20 Euro) pfänden lassen? Oder laufen Schulden auf und dass wird dann z.B. einmal jährlich gepfändet?

Ist eine Pfändung bei diesen Beträgen eigentlich möglich?

Danke und Grüße

Lullaby
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#2
Dann wirst Du die Differenz bezahlen und zusätzlich kann es zur dauerhaften Lohnpfändung kommen
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
(02-06-2014, 11:34)Lullaby schrieb: Ist eine Pfändung bei diesen Beträgen eigentlich möglich?

Eine Pfändung ist immer möglich....Die Kosten der Pfändung trägt ja der Schuldner.

Vorrausgesetzt der Schuldner ist Zahlungsfähig.

Deswegen macht das bei der Summe überhaupt keinen Sinn...
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