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  Pfändung R
Geschrieben von: JonDon - 15-08-2014, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

In der Gehaltsabrechnung steht "Pfändung Rest" 332,47 €

Zur Damalige Zeit sind 4000 € Schulden gewesen. Diese sind damals sofort beglichen worden.

Wie bekommt man diese 332,47 € auch noch weg aus der Gehaltsabrechnung ?

Die 332,47 € sind zur damalige Zeit auch durch dritte beglichen worden.

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  Unterhalt 18 / erwerbsunfähig
Geschrieben von: alex1996 - 13-08-2014, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen

Da Sohnemann diesen Monat 18 wird, ( wohnt bei mutter ) sind ja beide Eltern unterhaltspflichtig.
lt einem Anwaltsschreiben vom Juli ist meine Ex erwerbsunfähig und bezieht ein Übergangsgeld von "nur" 1243€/Monat.

Kann ich für die eigene Berechnung von Ihr ein ärztliches Attest ihrer Erwerbsunfähigkeit verlangen ?


Danke und Gruß
Bernd

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Exclamation Umgangserweiterung, Umgangsvereinbarung eingereicht, Mutter dreht durch
Geschrieben von: HansWurst - 11-08-2014, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Auch wenn es bis dato nicht so super lief mit dem Umgang, so lief es doch wenigstens. Jetzt scheint die Mutter aber komplett schweres Geschütz aufzufahren und versucht hier eine Entfremdung zum Vater zu forcieren, da ihr neuer Lebensgefährte vermutlich nun meine Rolle übernehmen soll. Da ich in der Angelegenheit nicht sehr fit bin, möchte ich euch bitten, mir ein wenig unter die Arme zu greifen. Wie sollte ich nun vorgehen?

Bisher hatten die Mutter und ich eine mündliche Absprache über den Umgang mit unserer nun 6.5 Jahre alten Tochter. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, weil "die Kommunikation" gestört ist. Dabei konnte ich nachweisen, dass die Mutter seit nun 6 Jahren Kommunikation boykottiert und sich auch weigert an geführten Gesprächen teilzunehmen.

Im Sorgerechtsverfahren hat die Mutter selbst geschrieben, dass wir vereinbart hätten, dass der Umgang jedes 2. WE stattfindet und zwar jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 17:30 (ohne Übernachtung). Gerne hätte ich mir mehr gewünscht, aber dies war das einzige, was die Mutter zugelassen hat. Auch ändert die Mutter hier nach Gusto die Termine, so wie es ihr gerade passt.
Von einem Tag auf den anderen teilte die Mutter mir nun mit, dass sie für 6 Wochen mit der Tochter in den Urlaub fahren würde und somit der Umgang für genau diese Zeit ausfallen müsse. Diskussionen, oder Ausgleich für die Ausfälle gibt es nicht. Dieser Urlaub sollte dann auch mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten stattfinden.
Da mir diese Umgangsregelung nicht ausreichte und auch sonst gerne von der Mutter nach ihrem Gusto verändert wurde, habe ich eine Umgangsvereinbarung inkl. Anschreiben erstellt und ihr gestern zukommen lassen. Anschreiben + vorgeschlagener Umgangsvereinbarung habe ich diesem Beitrag beigefügt.

Prompt kam heute folgende Antwort:

Zitat:"Hallo Immerschlecht,
aufgrund des neuen Lebensabschnittes von Melanie und der damit verbundenen Umstellungen und Herausforderungen für Melanie, setze ich den nächsten Umgangstermin auf den 13. und 14. September in der Zeit von 12:00 bis 17:30 Uhr. Melanie sollte sich voll und ganz auf die Schuleingangsphase konzentrieren können und die neue Rythmisierung und Aufgabenprofile in ihren Leben frei und ungestört entdecken und meistern dürfen.
Einen Umgangstermin vor dem oben genannten Wochenende lehne ich im Sinne Melanies ab, diese Entscheidung bedarf keiner weiteren Diskussion.
Gruß
Xanthippe"

Nachdem die Tochter nun also wegen ihres (und des Urlaubs mir ihrer Oma) 6 Wochen lang keinen Umgang haben durfte, soll sie erneut für einen Monat keinen Kontakt zum Vater haben dürfen. Hier scheint die Mutter stark eine Entfremdung zu forcieren.

Wie gehe ich nun am besten vor?

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  Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind
Geschrieben von: zeitgenosse - 07-08-2014, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hi,

ich bin auf der Suche nach Leidensgenossen, die sich mit dem Schweizer Recht auskennen. Bin Deutscher, habe mich aber leider damals auf eine Scheidung hier in der CH eingelassen. (Hätte ich dieses Forum mal früher gekannt Sad ) Also kennt jemand vielleicht ein Forum, nicht irgendeine vornehmlich an Selbstdarstellung interessierte Männervereins-VeV-Seite, in der Ch, wo ähnlich fundiert gearbeitet wird wie hier?

Oder falls mir da niemand weiterhelfen kann, und wir einmal davon ausgehen, dass die Schweizer Gerichte ähnlich wie die Deutschen argumentieren, wenn es um die Gemeinsame Sorge geht: Wie wirkt sich auf das Aussprechen der GS ein (von der Kindsmutter mit herbeigeführter) Kontaktabbruch aus? Also der Richter befragt den Sohn, der sagt, der Papi macht die Mami immer so schlecht oder, oder ... ? Sagen die Richter nun, bei GS ist wegen diesem Kontaktabbruch das Kindswohl gefährdet, und falls ja, wie wird da argumentiert?

Wäre klasse, wenn mir vielleicht weitergeholfen werden könnte.

Gruss zeitgenosse

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  Schulkosten + GBS Gebühr (Ganztagsschule)
Geschrieben von: VaterMorgana - 07-08-2014, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Folgender Kurzfassung meiner Situation:

seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage

Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.

Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf

Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.

Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.

2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.



Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.

Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.

Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.

Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.

Danke.

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Wink Hauptschulabschluss mit 18 und keine Ausbildung in Sicht
Geschrieben von: Zahlmeister - 06-08-2014, 22:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Muss hier einen neuen thread aufmachen....mir scheint dass für dieses Thema fast schon ein eigenes Forum zu füllen wäre...

Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).

Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.

Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.

Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...

Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).

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  Unterhaltsberechnung Jugendamt
Geschrieben von: Nappo - 05-08-2014, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir mal helft. Ich will nicht faul sein und suche schon nach entsprechenden Therads, aber ich hatte noch Probleme, etwas zu finden. es geht um Folgendes: (Kein Brief, der mich betrifft, sondern einen anderen Vater):

JA-Brief

Dieser Vater gabe dem JA Auskunft. Daraufhin:

Sehr geehrter Herr Vater,

bla bla bla

Nettolohn im Durchschnitt: 2.453,41
Erstattung Finanzamt 86,51
Nettolohn gesamt: 2.539,92
./. 5% Pauschal 127,00
Bereinigt 2.412,92

Zahlen Sie nach Stufe 4 DD (115%) nun 398 Euronen an das Kindchen!

Darüber hinaus werden von der Mutter Kinderbetreuungskosten geltend gemacht. Aufwendungen hierzu gelten grundsätzlich als Mehrbedarf für den Mutter und Vater anteilig aufzukommen haben. (vgl. hierzu BGH FamRZ 2008, 1152; 2009, 962 Rn. 32)
Vorliegend wurden für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.01.2014 im monatlichen Durchschnitt 102,84 Euronen an Kosten nachgewiesen. Hiervon haben Sie neben dem laufenden Unterhalt somit 51,42 Euro zu tragen.

------------

Das Ding ist doch faul! Sachdienliche Hinweise sind erwünscht zwecks Weiterbildung des TO und Beratung des Vaters ;-)

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  Unterhalt für angehende Studentin
Geschrieben von: masku - 05-08-2014, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Liebes Forum,

benötige mal wieder Euer fachkundiges Wissen und Erfahrung.

Töchterlein hat Ihr Abi in der Tasche und bereits einen Studienplatz.
Ofiziell hat meine Tochter mir gegenüber nichts gesagt, rein gar nichts.
Alles was ich nun hier schreibe, weiss ich aus inofiziellen Quellen:

Da es sich um eine private Hochschule handelt, kostet diese monatlich 400 Euro, plus Wohnung.
Es soll sich wohl um ein duales Studium handeln, bei dem sie eine Ausbildungsvergütung erhält.
Anders kann ich es mir auch nicht erklären wie sie es finanzieren will.
Nun hätte ich natürlich gerne Auskunft von ihr, wie sie das alles finanzieren will und auch sämtliche Auskünfte rund ums Studium ( Studienzeit usw. )
Auch habe ich noch nichts vom BAFÖG Amt gehört, sollte es wider Erwarten doch kein duales Studium sein.

Zu welchen Auskünften ist sie mir gegenüber verpflichtet wenn sie weiterhin Unterhalt begehrt?
Sie wird natürlich auch noch zukünftig Barunterhalt von mir fordern.
Doch dazu benötige ich doch irgendwelche Eckdaten???

Wenn sie mir diese Auskünfte verweigert, kann ich den Unterhalt einstellen im Bezug auf ihre Auskunftspflicht der sie dann nicht nachkommt?
Hat sie nicht mir gegenüber eine Bringpflicht?

Hat jemand Tipps für mich, welche Auskünfte ich einfordern kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  Vaterschaft anhängen
Geschrieben von: Spikywahn - 02-08-2014, 09:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Gemeinde,
ich führe seit über 20 Jahren eine Ehe, welche vor 5 Jahren mit einer Krise
behaftet wurde: ich hatte ein kurzes Verhältnis mit einer anderen Dame.
Sie bekam ein Kind (von mir), es ist heute 4.
Sie war zu dieser Zeit ebenfalls verheiratet, ihr Mann war nicht zeugungsfähig und hatte damals schon 5 Kinder auf dem Wege der künstlichen Befruchtung bekommen.
Als Sie mir damals von der Schwangerschaft erzählte schenkte ich ihr zunächst keinen Glauben, gab aber nachher an das Kind mit Ihrem Mann gemeinsam groß zu ziehen....
.... mittlerweile hat Sie die Scheidung durch und Ihr EX- Mann hat Sie verklagt das der Jüngste eben nicht Sein Kind sei. Klage ist durchgekommen mit gravierenden Verfahrensfehlern wobei man wirklich nur mit dem Kopf schütteln muss :
- er wusste natürlich von nichts, obwohl er garnicht zeugungsfähig ist
- Sie wusste natürlich auch von nichts !
- der Hammer ist,schriftlich in der Urteilsbegründung steht, das Sie das letzte Mal Geschlechtsverkehr (damals) Ende April/ Anfang Mai mit ihrem heutigen Ex hatte. Das Kind kam Mitte März zur Welt, demnach ein knapp 11-Monatskind.....
Jetzt werde ich verklagt, und nach erster Anhörung (fehlerhaftes Urteil wurde überhaupt nicht beachtet) soll ich zunächst zum Abstammungsgutachten....
Ich habe mittlerweile meine Firma geschlossen, meine Frau steht allerdings hinter mir.
Ich will auf jedenfall dieses Gutachten vermeiden und möchte untertauchen.....
Wohnsitze im europäischen Ausland wären kein Problem.
Hat ein Leidensgenosse evtl. ein paar Tips für mich wie das am besten alles anstelle?
Zur Fahndung werde ich doch wohl kaum ausgeschrieben, da es auch kein Urteil gibt. Desweiteren ist die Sache eigentlich rechtlich sowieso verjährt(2 Jahre ab Kenntnis).
Über Infos würde ich mich herzlich freuen.(Am liebsten via PN)
Danke

beste Grüße
Spikywahn

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  Mutter untersagt Kontaktaufnahme
Geschrieben von: Fin - 01-08-2014, 12:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

meine Ex läßt in den letzten Monaten immer wieder Umgangtermine ausfallen.
In Abstimmung mit dem Jugendamt, sehe ich von Ordnungsmitteln momentan noch ab, um eine anstehende Elternberatung nicht zu gefährden.
Das Jugendamt empfielt, dass ausgefallene Termine nachgeholt werden - und, dass meine Ex und ich uns dazu abstimmen. Das versuche ich per E-Mail, SMS, telefonisch oder persönlich. Ohne Erfolg.

Meine Ex untersagt mir nun gerade jegliche Art von Kontaktaufnahme zu ihr. Ausnahmen wären nur zeitlich dringende Dinge, die unseren Sohn betreffen. Für Fragen verweist sie mich an ihre Anwältin.

Wie geht man damit um? Klar kann ich nun die Kommunikation über ihre Anwältin laufen lassen. Muss ich das sogar, weil meine Ex mir sonst Stalking vorwerfen kann?
Oder ist es ratsam, die Mutter in die Verantwortung zu nehmen, direkt mit mir zu kommunizieren?

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