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  Klärung Rentenversicherung: Formular zu Erziehungszeiten unterschreiben?
Geschrieben von: Antragsgegner - 22-07-2014, 02:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Moin,

durch den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren muss Exe ihren Versicherungsverlauf klären.

Dazu soll ich jetzt das Formular unterschreiben, dass sie die Erziehungszeiten bekommt - weil sie ja überwiegend das Kind betreut hat/hätte.

Aufm Papier stimmts - weil ich arbeiten war... in der Realität..anderes Thema.

Sollte ich den Wisch unterschreiben oder gibt es da Gefahren/Fallstricke?

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  Urlaub
Geschrieben von: Knecht - 21-07-2014, 16:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich konnte bisher noch nicht recht sachdienliches zu meinen Thema finden. Obwohl ich der Meinung bin, hier ähnliches gelesen zu haben.

Das Thema ist auch kurz dargestellt.

Ich möchte zu meinem Ferienumgang mit meiner Kleinen nach Sardinien fliegen! Und wie es so ist, kann ich davon ausgehen, dass meine geschätzte EX keinerlei Papiere wie Reisepass, GKV- Karte noch Impfausweis aushändigt!

Im Rathaus erklärte man mir, dass ich ja gerne einen Personalausweis anfordern könnte der jedoch die Unterschrift meiner Exfrau benötigt. Ist für mich soweit klar, jedoch auch nicht zielführend!
Diese besagte Unterschrift bekomme ich in keine 100 Jahre von ihr.

Ist es mühselig von einem Urlaub am Meer im Auslandmit meiner Tochter zu träumen.

Schöne Grüße

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  Auskunftsverlangen vom Sozialamt
Geschrieben von: mischka - 21-07-2014, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Nach langer Zeit hab ich mal wieder ein Problem. Dieses ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich ja zufällig trotzdem jemand von euch damit aus:

Kurze Fakten:

  • Sohn, 5 Jahre alt, drittes von vier Kindern der KM

  • KM Alkoholikerin

  • Amtsgericht hat auf den Antrag von mir und dem Vater der anderen drei Kinder das ABR für alle 4 Kinder vorübergehend auf den anderen Vater übertragen

  • mein Antrag auf alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn ist noch in Bearbeitung

  • anderer Vater hat vermutlich Sozialhilfe für meinen Sohn beantragt (im Schreiben vom Sozialamt steht lediglich, dass mein Sohn Leistungen erhält - wer das beantragt hat, steht nicht dabei)

  • Sozialamt fordert nun von mir umfassende Auskünfte (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Einkünfte meiner Partnerin usw.)

Fest steht schonmal, dass das Amt weder meine Wohnverhältnisse oder Vermögen, noch die Verhältnisse meiner Partnerin was angehen, richtig?

Ob ich denen Auskunft über mein Einkommen geben muss ist fraglich.

Ich bin der Meinung, dass man Sozialleistungen im Namen eines Kindes nur dann beantragen kann, wenn man auch die finanzielle Fürsorge für das Kind innehat. Bisher hat aber noch die KM die alleinige Sorge, lediglich das ABR ist ihr entzogen worden.

Meinungen?

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  BVerfg
Geschrieben von: King-Julien - 21-07-2014, 10:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Moin zusammen,

habe mal eine Frage an die Spezialisten hier:

Seit nunmehr über 2 Jahren liegt meine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zunächst bekam ich Mitteilung aus dem "Allgemeinen Register" mit entsprechendem AZ, dann die Nachrcht, dass die Verfassungsbeschwerde der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung über die Annahme vorgelegt wurde, versehen mit einem neuen AZ aus dem Verfahrensregister.

Spricht die Tatsache, dass es inzwischen 2 Jahre dauert, in irgendeiner Weise für sich....?

Dank im Voraus für eure Antworten!

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  Unterhalt an Volljährigen und Altersvorsorge
Geschrieben von: Isabell - 20-07-2014, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

ich wollte Euch mal fragen, wie Ihr folgenden Fall seht:

Das volljährige Kind hat sich entschlossen zu studieren, der Vater konnte aufgrund seiner bisherigen Unterhaltszahlungen in der Vergangenheit noch nichts für die private Altersvorsorge zurücklegen. Grundsätzlich scheint die Rechtsprechung bei minderjährigen Kindern ja davon auszugehen, dass die Zahlung des Unterhaltes vor die private Altersvorsorge geht, sofern der Mindestunterhalt nicht erbracht werden kann, aber wie sieht es denn bei einem vollljährigen Kind aus, das einem Studium nachgeht, haben die Eltern denn in diesem Falle das Recht 4 % vom Bruttoeinkommen für die private Altersvorsorge zurückzulegen, auch wenn der Mindestunterhalt dadurch nicht gedeckt werden würde?

Dürfte dieser Betrag ggf. auch auf einem Sparbuch angelegt werden, in dem man der Überweisung auf das Sparbuch zum Beispiel die Bezeichung für private Altersvorsorge hinzufügt?
Vielen Dank für die Antwort im voraus.

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  Student - Kind unterwegs
Geschrieben von: CptnIglo - 18-07-2014, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,

Kurz zu mir: männlich, 23 Jahre, aus dem schönen Norden von Deutschland, studiere seit anderthalb Jahren an der Uni in Salzburg, Österreich.

Die Affäre ist 29 Jahre alt, Österreicherin und ich kenne sie eigentlich gar nicht.
--

Mir wurde von meiner Affäre mitgeteilt, dass ein Kind unterwegs ist und ich der Vater sei und auch Unterhalt von mir will. Es besteht die Möglichkeit, dass ich NICHT der Vater bin aber ich möchte auf jeden Fall bestmöglich vorbereitet sein. Ich sagte, dass ich definitiv kein Kind möchte und wenn sie es behält absolut keinen Kontakt haben will.

Ich hatte mir überlegt noch vor der Geburt mehrere Jahre im Ausland zu verbringen (Working Holiday Visa). Da ich noch keine 24 Jahre alt bin ist die maximale Passgültigkeit 6 Jahre aber ich würde auf jeden Fall einen neuen beantragen, da meiner in weniger als der Hälfte der oben genannten Dauer abläuft. Ich wäre dann weder in Deutschland, noch in Österreich gemeldet. Unterhalt könnte ich natürlich zahlen, da ich derzeit von Kindergeld und Bafög lebe. Mein Studium würde natürlich dann auch erstmal auf Eis liegen.

Jetzt stellt sich die Frage ob ich mein Studium weitermachen oder wirklich ins Ausland soll und was kommt auf mich zu wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehren würde (Optimalfall: ich bleibe im Ausland). Was haltet ihr für die sinnvollere Lösung und was muss ich auf jeden Fall beachten?

Vielen Dank,
CptnIglo

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  Beistandschaft vom Jugendamt
Geschrieben von: zwangszahler - 18-07-2014, 15:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (72)

Hallo,

habe mich bereits hier abgemeldet , weil ich dachte, nun ist es vorbei.
Aber es ist anscheinend nie vorbei.

Habe heute einen Brief vom JA erhalten, die da möchten, dass ich Unterhalt nachzahle und mein Vermögen offen lege.

Nun die Fakten

Zahle für 2 Kinder Unterhalt und zwar knapp über 100% DüTab
gem AG Urteil.
Nun scheint Madam Kindergeld weggebrochen zu sein, da eines ihrer anderen Kinder ins Berufsleben übergegangen sind.

Das JA möchte nun , dass ich die entstandene Differenz für ein Jahr rückwirkend nachzahle und jetzt einen "Pipibetrag" mehrzahle.
Das wäre auch nicht das Problem. Sie möchten auch die Lohnabrechnungen haben, das würde mir auch keine Kopfschmerzen bereiten, da ich mein Gehalt über Teilzeit nicht wachsen lasse.

Mein Problem ist eigentlich,sie haben mir auch noch einen Fragebogen mitgeschickt " Unterhalt" für Kinder, der da unsensibel nach meinen finanziellen Verhältnissen usw. fragt

Wie muß ich vorgehen?


Hallo Admin,

im Betreff habe ich mich verschrieben, es müsste Beistandschaft heißen, für eine Korrektur wäre ich dankbar. Danke

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  Kinderunterhalt 18 Jahre / Mutter gibt falsche Zahlen an
Geschrieben von: Markga - 17-07-2014, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusamen,
zuersteinmal herzlichen Dank an meine Facebookbekannschaft die mir diese Seite empfohlen hat.
Wie im Bereff erwähnt geht es auch bei mir um Kinderunterhalt.
Ein Thema das schon hunderte male erörtert wurde.
Dennoch scheint es hier etwas dümmer gelaufen zu sein.

Bevor ich meine Frage stelle zuerst meine Geschichte:
Ich habe einen 19 jährigen Sohn und eine zwölf Jahre alter Tochter.
Als ich meine Frau geheiratet habe wusste ich das Sie von einem anderen Mann schwanger war.
Mir war klar das ich ein hohes Risiko eingehe.
Das Kind hätte z.b. auch Behindert zur Welt kommen können.
Jedoch stand für mich fest, dieses Kind wie mein eigenes aufzuziehen.
Gücklicherweise lief alles gut. Mein Sohn macht jetzt das Abi und wird Medizin studieren.
Er kennt nun seid fünf Jahren auch seinen biologischen Vater.

Auch bin ich nicht er biologische Vater meiner Tochter.
Hier hat die Medizin nachgeholfen.

Ich zahle für meine Tochter KU, in der vierten Stufe der DDT, alo 398 €.
Hinzu kommen nochmals 54 € für erhöten Mehrbedarf.
Da meine EX ebenfalls arbeitet und öfters Nachtschicht hat oder erst gegen 19 Uhr von Ihrem Dienst wiedekommt bleibt meineTochter in dieser Zeit bei einer Tagesmutter.
Hierfür erhällt meine EX auch Zuschuss vom JA.
Das JA hat mich auf diese Summe tituliert.
Ich habe imJuni 2014 unterschrieben.

Sieid dem mein Sohn volljährig ist zahle ich Ihm jeden Monat 334 €.
Auch hier liegt eine Titulierung vor.
Diese ist aus dem Jahr 2010. Zum damaligen Zeitpunkt verdiente ich noch nicht das Geld wie heute.
In dieser Titulierung steht folgendes:

"Ich verpflichte mich ......vom 01.09.2010 100% des jeweiligen Mindestunterhalt der dritten Alterstufe zu zahlen."

Der Sachbearbeiter beim JA sagte mir allerdings, das ich für meinen Sohn gar nichts mehr zahlen müsste da die Titulierung ja nur bis zur dritten Alterstufe gültig wäre.

Somit habe ich meinem Sohn vor zwei Monaten denn KU um die Hälfte gekürzt mit der Begründung das ich ja gar nicht wissen könnte was ich nun wirklich an Ihn zahlen muss, da ja nun auch seine Mutter Barunteraltspflichtig sei.
Darauf hin hat meine EX soviel Psychoterror auf meinen Sohn ausgeübt das er nun beim JA war um seinen Anspruch un gegenüber dokomentieren zu lassen.
Das Resultat war, das ich nun im Monat 13 € weniger zahlen müsste, als vorher.
Eine schriftliche Bestätigung hierüber habe ich vom JA bis heute nicht erhalten.
Auch keine neue Titulierung.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Berechnung korrekt ist.
Meine EX hat ein monatliches Einkommen, übt nebenberufliche Tätigkeiten aus und hat ein nettes "Sparbuch" im hohem fünfstelligem Bereich.
Hierfür erhält sie Zinsen.
Ich muss nun davon ausgehen das Sie dem JA nicht alles vorgelgt hat.
Für unserem Sohn haben wir in den Jahen einen exakten fünfsteligen Betrag angespart.
Dieses Geld hat er mit Volljährigkeit ausgezahlt bekommen.
Dieses Geld liegt ebenfalls auf der Bank.

Nun meine Frage:
Ich beabsichige meinem Sohn diesen Monat wieder nur die Hälfte der o.g. 334 € zu zahlen.
Zum anderen ziehe ich Ihm davon noch die Handykosten ab, die ich übrigends auch schon seid Jahren zahle.

Wie ist es denn nun mit er Titulierung aus dem Jahr 2010.
Hat diese noch Gültigkeit??

Wird sein Sparvermögen bei der Berechnung berücksichtigt.
Kann er Barfög beantragen. Würde dies mich etwas finaziell entlasten??

Er gibt das ganzeGeld an seiner Mutter weiter, auch das Kindergeld wird seiner Mutter überwiesen.

Welche Möglichkeite habe ich.
Trotzt meines hohen Einkommens bebt mir am Ende des Monats nicht vie von dem ganzen Geld übrig, wenn Miete, Strom, Versicherungen etc. bezahlt sind.
Daher bin ich für jeden vorschlag dankbar.

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  Unterhaltstitel und Düsseldorfer Tabelle
Geschrieben von: Lelja - 17-07-2014, 00:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo, wieder!!!
Ich brauche einwenig Klarheit. Dies mal geht um eine Hochstuffung in DT und zwar rückwirkend für 2013. Eckdaten: Jugenamttitel wurden in 2011 auf 105% (Nach Bereinigung kommt 4 stufe raus). Einkommen wurde seitdem nicht geändert. Bei 4 Unterhaltsberechtigten (3 kids und Ex) werden2 stufen runter gesetzt, also 105 %. Die Ex verlangt jetzt rückwirkend fü2013 Nachzahlung und zwar differenz zwischen 3 stufe und 2 stufe. Begründung: Ehegatten Unterhalt wurde nicht bezalt, deswegen muss man den KU hochstufen. So gesagt, ein Unterhaltsberechtigter fällt aus.
Die Ehegatten untrrhalt wurde tatsächlich nicht bezahlt aufgrund das die Kohle nicht mehr für sie reicht. Ihr wurde wohnwert eingerechnet, also obwohl Ex nicht arbeitet, hat sie trotzdem Fiktives Einkommen.

Sind diese Vorderungen berechtigt?

Danke mehrmals,
LG Lelja

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  VolljährigenUnterhalt
Geschrieben von: anor-al-mal - 15-07-2014, 15:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo
Wie in meinem Beitrag
"Rückübertragung Sorgerecht " schon geschrieben ist mein Sohn volljährig und wird von Anwalt vetreten bei dem ich einen Interressenkonflikt sehe , die meinerseits gemachten Schritte sind in Bearbeitung .
Nun bekam ich heute Post vom Familiengericht bei dem dieser Anwalt nun einen Verfahrenskostenantrag sowie einen Antrag auf Ausbildungsunterhalt gestellt hat.
In diesem Antrag fordert er nun 329 € von mir eine Berechnung ist bei gefügt aus der hervorgeht was EXe bekommt . Sie hat nun 3 Einkommen eines ist Trennungsunterhalt von meinem NachfolgerSmile von ihrem Gesamteinkommen wurden Darlehenskosten für das gemeinsame Haus in voller Höhe,Nebenkosten für das Haus ohne Belege ,sowie ein Darlehen ebenfalls ohne beleg abgezogen zudem zahlt sie dem Großen noch ein Taschengeld von 50 €. Weiterhin ist ein Belg über KFZ und Hausversicherung beigefüg ausserdem würde sie für meinen Jüngsten Sohn noch Betreuungsunterhalt leisten , Unterhalt für ihn leiste ich .
Von meinem ihnen bekannten Einkommen (Renten usw.) wir nur der Unterhalt für den Jüngsten abgezogen mit dem Rest wäre ich Leistungsfähig.
Vom großen ist eine Schulbescheinigung beigefügt die besagt das er bis 11.03.2014 auf der Fachoberschule 12 Klasse war. Scheinbar hat er das Fachabitur aber nicht bestanden den es steh handschriftlich auf der Bescheinigung vermerkt das er beabsichtigt die FOS 12 zu wiederholen. Weitere schulische Belege gibt es nicht.
Der Anwalt schreibt das Erfordernis der Wiederholung wäre auf die starke psychische Belastung die ich auf ihn, seinen Bruder und seine Mutter ausgeübt hätte dazu muss ich sagen das ich meine Kinder seit November 2010 nicht mehr gesehen habe und von Anfang 2012 bis ende 2013 garnicht in Europa war!!.

Das Darlehen für das Haus läuft auf Exe und ihren bald neuen Ex und wird durch seine Lebensversicherungen abgesichert und laut Vertrag auch von seinem Konto getilgt.
Der Abgelaufene Titel meines Ältesten ist auch noch beigefügt.
Meine neue Ehefrau wird als nachrangig bezeichnet und wird daher aussenvor gelaasen.
Ich muss mich nun binnen 2 Wochen äussern hab auch schon einen Termin bei meinem Anwalt ich hätte aber dennoch Antworten von euch damit ich nichts vergesse beim Termin.

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