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  Diskussion zu Verwirkung wegen Prozessbetrug
Geschrieben von: the notorious iglu - 14-05-2014, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Man kann Richter auch loswerden. Und damit meine ich nicht die sizilianische Art. Hat dir das dein guter Anwalt nicht gesagt?

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  Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
Geschrieben von: claudia1964 - 14-05-2014, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Liebe Forumsleser,
ich bin neu hier, eine fast 50 jährige Frau die seit einem knappen Jahr eine Liebesbeziehung mit einem getrennt lebenden Ehemann und Vater hat.
Er hat seine eigene Wohung und sich mir als Singel vorgestellt. Sonst hätte ich mich gar nicht erst auf ihn eingelassen.
Nach einer ganzen Weile wurde mir jedoch klar, dass er jedes Wochenende mit seiner noch Ehefrau und der gemeinsamen Tochter verbringt. Und zwar, wie ich inzwischen erfahren durfte, weil die Kindesmutter darauf besteht, ihre Tochter an den Wochenenden zu begleiten. Dies geht seit 5 Jahren so und kommt noch aus der Zeit, als die Tochter wohl ein Säugling war, denn beide trennten sich 3 Monate nach der Geburt.
Der Vater liebt seine Tochter über alles und würde daran zerbrechen, wenn sie ihm das Kind vorenthält oder gegen ihn aufbringt. Daher traut er sich nicht, der Mutter eine klare Trennung auszusprechen bzw. ihr überhaupt nur ansatzweise von mir, seiner neuen Freundin zu erzählen.
Ich bin natürlich hin und her gerissen, denn einerseits liebe ich diesen Mann.
Andererseits verletz es mich sehr, verheimlicht zu werden und wenn ich an Feiertagen nicht dabei sein kann, weil Tochter und noch-Ehefrau in seiner Wohnung zu Besuch sind, wie Geburtstag, Ostern, Weihnachten und im Grunde jedes Wochenende tagsüber sowie eine Woche gemeinsamen Urlaub im Jahr, den er auch mit Frau und Tocher verbringt.
Die Tocher wünscht sich natürlich beide Eltern, zumal sie es so gewohnt ist. Ihr zu liebe würde ich mich ja auf alles einlassen, habe aber gleichzeitig Angst davor, dass ich doch verlassen werde, wenn die Ehefrau mich entdeckt und ihren Mann dann damit erpresst, dass er sich von mir trennen muss, damit er seine Tochter weiter sieht. Er sagte, er würde da wohl nicht so weit gehen, aber ich denke, da will er mich nur schonen. Natürlich würde er mich verlassen, um weiter seine Tochter zu sehen. Sie steht bei ihm an 1. Stelle, ich an 2. so hat er es mir schon gesagt.
Meine Frage ist nun, ob und wie er sich am schmerzfreisten trennen kann oder soll, oder ob die hier schon betroffenen Männer und Frauen sagen würden, dass er klug handelt, wenn er seine Ehefrau nicht unter Druck setzt und einfach noch 10 Jahre wartet, bis die Tochter sowieso selber entscheidet, wen sie wann sehen möchte und ihre Eltern nicht mehr ständig um sich haben muss.
Soll ich mich weiter auf diesen erpessten Mann einlassen, ist das gut für mich?
Oder stütze ich da eine Beziehung, die so kaputt ist, dass ich besser ganz weit Abstand nehme, auch wenn es mir das Herz brechen würde?
Und wenn ja, wie kann ich so eine schmerzhafte Entscheidung für mich ertragbarer machen, ohne daran den Verstand zu verlieren?
Ich freue mich auf eure klugen Ansichten und Kommentare
claudia

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  Unterhalt für Ex-Freundin (KM)
Geschrieben von: Apu - 12-05-2014, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

mein erster Post hier weil ich die Fragen einfach nicht durch meiner Recherche beantworten konnte Sad

Zu meiner Lage (Österr.), ich habe ca. 2 Jahre in Köln gelebt und hatte dort meine Ex. Bald bringt sie unsere Tochter zur Welt und ich bin natürlich gerne bereit, auch den Unterhalt für das Kind zu bezahlen, sogar mehr weil ich ca. 2.5k netto im Monat verdiene. Wir haben nie zusammen gewohnt und nach einem großen Streit habe ich beschlossen, nach Ö zurück zu kehren wo ich jetzt auch bin.

Nun, ich habe vor 3 Tagen gelesen, dass in Dland auch Ex-Freundinnen ein Unterhalt zusteht und habe seit dem kein Auge zugekriegt O.O Sie hat eine Ausbildung gemacht, nach der Ausbildung, also in der Zeit in der wir zusammen waren, hat sie die Matura nachgeholt und in dieser Zeit wie alle anderen auch Bafög kassiert und so auf 300 oder 400€-Basis gearbeitet. Nun ja, da ich jetzt in Österreich lebe und in Ö so eine Regelung für Ex-Freundinnen nicht hat, würde ich gerne wissen, ob sie es wirklich schaffen würde, von mir ein Unterhalt für sich ein zu klagen? Klingt jetzt naiv aber, deutsche Gesetze gelten ja nicht in Ö. Zumindest glaube ich es :/ Wäre für alle Antworten dankbar.

LG Apu

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  §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
Geschrieben von: Arminius - 12-05-2014, 15:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen wie lange es evtl. dauern kann vom Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren?

Vielleicht aus eigenen Erfahrungswerten...

Akteneinsicht habe ich erhalten. Anwalt hat schon Stellungnahme abgegeben.

Lg

Arminius

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  Unterhaltsfestschreibung moeglich?
Geschrieben von: Mahatu - 12-05-2014, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Seit ich wieder im Ausland bin, unterwegs fuer eine Firma aus Indien, ist wieder Ruhe eingekehrt. Eine kurzer Aufenthalt in Deutschland hat mir Auskunftsaufforderung nach Paragraph sowieso SGB und sowieso BGB, Drohung mit Familiengericht und Bussgeldandrohung durch das Jobcenter eingebracht. Da bin ich natuerlich wieder schnell abgehauen.

Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.

Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.

Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.

Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?

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  Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
Geschrieben von: Smiley19 - 11-05-2014, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bzw Rat.

Vielleicht kurz etwas zu mir. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahle, der eine ist der große der andere der kleine Smile. Mit meinem großen (15) gibt es keine Probleme, ich sehe ihn regelmäßig und Unterhalt bekommt die KM auch. Bei meinem kleinen gibt es Probleme.

Unterhaltstitel bestehen für beide und war auch nie bisher arbeitslos, so das ich auch immer ohne Probleme zahlen konnte. Im Jahr 2007 musste ich nach langer Krankheit mein Job aufgeben, da ich ihn nicht mehr ausüben konnte aus gesundheitlichen Gründen.
Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha gemacht (Rententräger) 2 Jahre lang.

Leider hab ich in dem Beruf nichts gefunden und war 1 jahr arbeitslos. Einschließlich Arbeitslosigkeit habe ich weiter gezahlt. Dann bin ich ins Harz 4 gerutscht und habe die Zahlung eingestellt und auch das JA informiert.

Von der KD meines großen habe ich Rücksicht erhalten, sie hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt bis zum 12 Lebensjahr. Das JA hat mich auch angeschrieben wegen der Forderung und ich habe meine Bewerbungsnachweise für die Zeit übermittelt und dann war das erledigt. Auch nie wieder was gehört von denen.

Beim kleinen genauso. Über Jahre hinweg alle Bewerbungen hingesendet. Zwischendrin kamen immer Drohungen und ich sollte wenigstens 10 Euro abbezahlen.
Seit 11.2013 bin ich wieder in Arbeit, habe nach langem suchen was gefunden und zahle auch wieder Unterhalt für beide. Dies seit Januar und zahle noch die anderen bzw habe ich schon die anderen beiden Monate nach.

Die KM des kleinen ist verzogen, anderes JA ist zuständig und zahle nun auch dahin.
Das alte JA hat mir nun mehrmals Forderungen gesendet über den Betrag und Zeitraum wo ich nicht gezahlt habe, mit Pfändungsdrohungen usw. und ich sollte ein Schuldanerkenntniss unterschreiben. Habe ich nicht getan.
Habe mich auch immer sofort mit der Bearbeiterin in Verbindung gesetzt um das zu klären. Aussage ist, ich muss das zurück zahlen auch wenn ich Hartz 4 war und Bewerbungen geschrieben habe.

Nun hatte ich mehrmals gelesen, man soll kein Schuldanerkenntniss unterschreiben und laut Gesetz dürfen keine Schulden auflaufen.

Nun meine Frage, was ist rechtens? Dürfen Schulden auflaufen? Bewerbungen habe ich geschrieben (20 pro Monat). Muss ich dies nun zurück zahlen?
Es geht mir nicht darum mich davor zu drücken, das habe ich die ganzen Jahre nicht. Das Gesetz sagt doch aus es dürfen keine Schulden auflaufen, wenn mann nicht leistungsfähig oder zahlungsfähig war.
Titel bestehen für beide Kinder seit Geburt.
Habe heute ein Schreiben vom GV bekommen. Da war leider null Text dazu, nur die Forderung und eine Kopie der Unterhaltsurkunde.

Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar ... LG

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: benyi - 09-05-2014, 23:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Der Anwalt meiner Ex-Frau möchte dass ich das Kindesunterhalt für unsere Zwillinge beim JA titulieren lasse.
Ich bin zur zeit Soldat auf zeit und habe mich für 8 Jahre verpflichtet. Jetzt ist erst ein Jahr vorbei und meine Kinder werden bald 3 jahre alt.
Ist es möglich, dass ich die Titulierung für 7 Jahren(ende meiner Dienstzeit) befriestet bekomme??? Weil ich nicht weiß was nach 7 Jahren passiert.

Ich danke für eure baldige Antworten

Mit freundlichen Grüßen
Benyi

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  Mehrtägiger Ausflug Kindergarten
Geschrieben von: the notorious iglu - 09-05-2014, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (134)

Heute erfahre ich, dass mein dreijähriger Sohn an einem viertägigen Ausflug, organisiert vom Kindegarten, teilnehmen soll. Auf Nachfrage erklärte die Mutter, dass sie ihn nicht begleiten werde. Ein genaues Zahlenverhältnis von Betreuungspersonal und Kindern konnte sie mir nicht nennen.
Ist das neu oder so? Mir ist Bekannt, dass es mehrtägige Ausflüge mit Kindern unter Begleitung der Eltern gibt. Mir ist weiterhin bekannt, dass es eine Abschlussübernachtung der sechsjährigen im Kindergarten gibt, aber das habe ich noch nie gehört und habe eigentlich nicht vor meine Zustimmung dazu zu erteilen.

Gibt es da Erfahrungen?

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  Wie seht ihr meine Situation?
Geschrieben von: Schlaflos1 - 09-05-2014, 02:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Meinung zu meiner Situation:

Ich 38 Jahre, hab eine Tochter 8 Jahre. Zahle 272 Euro Unterhalt monatlich.
Mein Einkommen ist unregelmässig. Meistens um die 1000 Euro selbstständig.

Den KU zahle ich aus meinem Schwarzgeld.
Den üblichen Stress hatte ich mit dem Jugendamt bisher auch.
Ich hab regelmässig Depressionen. Regelmässig erwerbsfähig bin ich eigentlich nicht mehr. Dazu kommt eine Spielsucht an Geldspielautomaten.

Meine jetzige Freundin ist jetzt schwanger im 5 Monat.
Die aktuelle Schwangerschaft macht mir psychisch sehr zu schaffen.

Umgänge mit meiner ersten Tochter finden kaum statt, der Kontakt zur KM sehr belastend.
Mein sonstiges Umfeld (Eltern) ist auch sehr belastend, kaum (keine) echten Freunde.
Eigentlich fühle ich mich so, als wenn ich nichts mehr zu verlieren habe.
Das sonstige Leben in Deutschland kommt mir fast nur noch mies vor.

Mein riesen Vorteil: Ich hab noch ca. 80000 Euro auf der Kante. (kleine Immobilie, bischen erspartes) Womit man ja neu anfangen könnte.

Ich sehe folgende Wege:
1. Hartz 4, das würde aber heissen offiziel die totale Pleite. Druck von den Ämtern, Krankenschine fahren
2. Weiter zahlen
3. Auswandern

Wie seht ihr meine Situation? Habt ihr Ideen?

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  KM gibt keinen Vater bei JA an
Geschrieben von: asc - 08-05-2014, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.

Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?

Freundliche Grüße
Asc

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