| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Aktive Themen |
Leistungen nach UVG trotz...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: CherryMenthol
Vor 6 Minuten
» Antworten: 12
» Ansichten: 426
|
Einkommen reicht für (Min...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: CherryMenthol
Vor 13 Minuten
» Antworten: 35
» Ansichten: 9.087
|
SPIEGEL: Schauspieler und...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: kay
Vor 3 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 124
|
Diskussion zu Einfach mal...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 17:16
» Antworten: 18
» Ansichten: 854
|
Wie zahlt man die Ex bei ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 12:18
» Antworten: 18
» Ansichten: 548
|
Kind möchte Wohnort wechs...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: expat
18-06-2026, 22:16
» Antworten: 21
» Ansichten: 3.211
|
Anwalt und weiteres Vorge...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-06-2026, 17:52
» Antworten: 21
» Ansichten: 1.194
|
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-06-2026, 16:49
» Antworten: 107
» Ansichten: 34.286
|
Mediation Vor/nach Gerich...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: RDS
18-06-2026, 13:27
» Antworten: 38
» Ansichten: 10.550
|
Mutter "vergisst" Kleinki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
18-06-2026, 09:50
» Antworten: 1
» Ansichten: 100
|
|
|
| Kindesunterhalt Schrieb vom JA |
|
Geschrieben von: Cocktail - 29-07-2014, 20:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
|
 |
Hallo,
heute habe ich einen Brief vom JA wegen einer Unterhaltssache meines 4 Jährigen Kindes bekommen
Ich war mit der KM nie verheiratet
Sie hat das volle Sorgerecht (bei uns hat das bis jetzt auch immer so geklappt, haben ein recht gutes Verhältnis)
bis jetzt zahlte ich monatlich 133€ und soll ab sofort bis zur Neuberechnung 225€ zahlen. (Unterhaltsrechner sagt 241€ voraus)
Ich soll dem JA nun einen Nachweis der Höhe meines Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate vorlegen und einen Fragebogen ausfüllen
Mein Nettoeinkommen ist knapp über 1500€
Das Kind ist einmal unter der Woche von Mittag bis Abend und am Wochenende bei mir. Wie auch in den Ferienzeiten (Sommer, Winter und ein paar Feiertage)
Außerdem ist es des öfteren auch noch bei meinen Eltern
Ich wohne mit meiner jetztigen Freundin in einer gemeinsamen Wohnung in der wir auch ein Kinderzimmer für mein Kind haben.
Wie gehe ich nun am besten vor?
1.Muss ich den Fragebogen komplett ausfüllen? d.h. auch das Netto-Einkommen meiner Freundin? Sie hat doch normal nix damit am Hut.
Genauso was hat mein Arbeitgeber, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Nebenleistungen (z.B. freie Kost, Wohnung, sonst. Naturalleistungen) damit zu tun?
2. Habe ich ein Anrecht auf Minderung des Unterhaltes aufgrund dessen das es recht oft bei mir ist?
|
|
|
| befristung Titel wegen befristeter Stelle |
|
Geschrieben von: ghostwriter - 29-07-2014, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo,
ich habe seit 3 Monaten eine Arbeitsstelle bei einem lokalen Unternehmen angetreten. Vor dieser Zeit bekam die Mutter Unterhaltsvorschuss (Selbständig + Nebenjob unter Selbstbehalt).
Nach Berechnung des Unterhalts kam jetzt aufgrund der eingereichten Beistandsschaft die Forderung den Unterhalt zu titulieren.
Die neue Arbeitsstelle ist erst mal bis 31.12.14 befristet. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen? Wenn ich das richtig gelesen habe auf den unzähligen Seiten, dann nur über eine Änderungsklage, oder?
Und gleich noch eine Frage: Ich hole meinen Sohn jedes Wochende bei einem einfachen Fahrtweg von ca. 110km - macht also pro Wochenende satte 440km. Kann man hier irgendetwas geltend machen um z.b. den Unterhalt zu mindern?!
Vielen Dank schon mal für die Mühe und evtuelle Hilfe!
|
|
|
| Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien? |
|
Geschrieben von: suppenkasper - 29-07-2014, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Moin zusammen
Ich habe von meiner Tochter (letztes Jahr Abi gemacht) seit der 8. Klasse kein Zeugnis mehr gesehen - mein Advokat meinte, man hätte nur ein Anrecht auf einen "Schulbesuchs-Nachweis" nicht aber auf das Zeugnis selber.
Nun möchte ich aber definitiv das Abi-Zeugnis sehen, bevor mein Kind zum Studium geht - wie stelle ich das an, ohne gleich wieder Gerichte zu bemühen und unsinnige Kosten zu produzieren?
Gibt es tatsächlich eine eindeutige Rechtsgrundlage?
|
|
|
| Umgang Ferien Vater kann nicht Kind langweilg |
|
Geschrieben von: gurti - 28-07-2014, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
|
 |
Hallo,
konnte mich hier nur kurz einlesen aber zu meinem ANliegen habe ich leider nichts gefunden.
Ich und mein Ex-Mann haben seit 3 Jahren eine Umgangsvereinbarung. Es kam immermal zu Schwierigkeiten, mal wollte unser Sohn nicht dann hat Der KV rumgesponnen. Muss dazu schreiben das unser Soh (13) sehr ausgefuchs ist und uns gegeneinanderer auch ausspielt.
Zum Fall: KV hat jetzt 3 Wochen Ferienumgang. Erste Woche waren beise zusammen verreist. m sonntag stand mein Sohn das erste Mal bei mir wieder in der Tür mit der aussage: Mir ist langweilig. Als ich ihn fragte warum er nicht wie ausgemacht mit dem KV in Leipzig bei seiner Oma sei, meinte er die hätte keine Zeit, was dazwischen gekommen. Haben dann noch zusammen was zum Kaffee gegessen und ihn dann zum KV verabschiedet ( wohnen nur 100m entfernt).
Heute Mittag war unser Sohn wieder da, das gleich (LANGweilig). Fragte ihn warum er denn nicht mit Papa mal ins Freibad ginge, schönes Wetter und so. Alles blabla, hat sich dann in seinem Zimmer eine Stunde beschäftigt und ist dann wieder zurück zum KV.
2 Stunden später ruft mich KV an mit der Bitte ich solle doch mit dem Jungen baden fahren, er kann nicht.
Meine Frage: Ist es meine Aufgabe als Mutter auch noch die Beschäftigung und Freizeitaktivität meines Sohnes in der Umgangszeit seines Vaters zu unternehmen?
Ich finde das frech von Ihm (KV). Ich muss doch auch sehen wie ich die Ferien gestalte und da habe ich auch keinen wo ich meinen Sohn mal baden schicken kann.
Was meint ihr dazu, soll ich das zulassen oder ist das vielleicht nur wieder eine Masche meines Kindes ( Papa gerade langweilig, da spring ich mal zu Mutter die macht da was)?
Danke für Antworten.
|
|
|
| Interessenkollision ? |
|
Geschrieben von: alex1996 - 25-07-2014, 04:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Hallo zusammen
Darf die Anwaltskanzlei meiner Ex auch meinen Sohn ( der in einem Manat 18 wird) in Unterhaltsangelegenheiten vertreten ?
( so wurde es im letzten Brief ihrer Anwältin angekündigt)
Oder besteht dann diese sogenannte "Interessenkollision?
Wenn ja- kann ich dieser Kanzlei dann daraus "einen Strick drehen" ?
Danke und Gruß
Bernd
|
|
|
| brasilianische mama will kind nicht mehr sehen |
|
Geschrieben von: netlover - 23-07-2014, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
|
 |
hi folks....
unsere tochter wohnt jetzt gem. abr-beschluß von 2012 bei mir und meiner neuen frau. nachdem die mama ohne erlaubnis, ohne arbeitsvertrag, ohne mietvertrag in eine wohnung nach münchen gezogen ist, wurde im nov.2012 das abr auf mich übertragen.
seit dem geht die kleine hier zur schule und ist sozial vernetzt...wies so schön heißt.
ich habe immer dafür gesorgt, daß beide sich sehen, keine kosten gescheut und unsre tochter immer nach münchen gefahren, jetzt gehts auch mit der s-bahn.
seit kurzem reitet die mutter eine neue masche....du wohnst jetzt beim papa, du hast deine amigas, deine pferde (im vereinb), du hast jetzt die neue frau vom papa - ich bin dieses wochenende nicht da, das nächste auch nicht...etc.
obwohl ich mit mama immer ausgemacht habe, jedes wochenend - soweit wir nicht etwas mehr lernen müssen.
da beide ziemlich temperamentvoll sind und sich am telefon anbocken, will natürlich die kleine zur mama, ist böse, wenn die mama schmarren am telefon erzählt etc und sie anlügt. jetzt sind nächste woche ferien und mama hat sich ganz aus erziehung zurückgezogen...das mädchen liebt die mama und ich habe sorge, daß das irgendwie sich prägend auf lernverhalten und emotionale entwicklung auswirkt....
habt ihr intercontinentale ideen????
bb
netlover
|
|
|
| Klärung Rentenversicherung: Formular zu Erziehungszeiten unterschreiben? |
|
Geschrieben von: Antragsgegner - 22-07-2014, 02:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Moin,
durch den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren muss Exe ihren Versicherungsverlauf klären.
Dazu soll ich jetzt das Formular unterschreiben, dass sie die Erziehungszeiten bekommt - weil sie ja überwiegend das Kind betreut hat/hätte.
Aufm Papier stimmts - weil ich arbeiten war... in der Realität..anderes Thema.
Sollte ich den Wisch unterschreiben oder gibt es da Gefahren/Fallstricke?
|
|
|
| Urlaub |
|
Geschrieben von: Knecht - 21-07-2014, 16:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Hallo zusammen,
ich konnte bisher noch nicht recht sachdienliches zu meinen Thema finden. Obwohl ich der Meinung bin, hier ähnliches gelesen zu haben.
Das Thema ist auch kurz dargestellt.
Ich möchte zu meinem Ferienumgang mit meiner Kleinen nach Sardinien fliegen! Und wie es so ist, kann ich davon ausgehen, dass meine geschätzte EX keinerlei Papiere wie Reisepass, GKV- Karte noch Impfausweis aushändigt!
Im Rathaus erklärte man mir, dass ich ja gerne einen Personalausweis anfordern könnte der jedoch die Unterschrift meiner Exfrau benötigt. Ist für mich soweit klar, jedoch auch nicht zielführend!
Diese besagte Unterschrift bekomme ich in keine 100 Jahre von ihr.
Ist es mühselig von einem Urlaub am Meer im Auslandmit meiner Tochter zu träumen.
Schöne Grüße
|
|
|
| Auskunftsverlangen vom Sozialamt |
|
Geschrieben von: mischka - 21-07-2014, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
|
 |
Nach langer Zeit hab ich mal wieder ein Problem. Dieses ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich ja zufällig trotzdem jemand von euch damit aus:
Kurze Fakten: - Sohn, 5 Jahre alt, drittes von vier Kindern der KM
- KM Alkoholikerin
- Amtsgericht hat auf den Antrag von mir und dem Vater der anderen drei Kinder das ABR für alle 4 Kinder vorübergehend auf den anderen Vater übertragen
- mein Antrag auf alleiniges Sorgerecht für meinen Sohn ist noch in Bearbeitung
- anderer Vater hat vermutlich Sozialhilfe für meinen Sohn beantragt (im Schreiben vom Sozialamt steht lediglich, dass mein Sohn Leistungen erhält - wer das beantragt hat, steht nicht dabei)
- Sozialamt fordert nun von mir umfassende Auskünfte (Einkommen, Vermögen, Wohnverhältnisse, Einkünfte meiner Partnerin usw.)
Fest steht schonmal, dass das Amt weder meine Wohnverhältnisse oder Vermögen, noch die Verhältnisse meiner Partnerin was angehen, richtig?
Ob ich denen Auskunft über mein Einkommen geben muss ist fraglich.
Ich bin der Meinung, dass man Sozialleistungen im Namen eines Kindes nur dann beantragen kann, wenn man auch die finanzielle Fürsorge für das Kind innehat. Bisher hat aber noch die KM die alleinige Sorge, lediglich das ABR ist ihr entzogen worden.
Meinungen?
|
|
|
|