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Dem Kind 600 km hinterher ziehen??? |
Geschrieben von: 24h/m - 07-05-2014, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Dem Kind 600 km hinterher ziehen???
Hallo, ich habe meine Vorgeschichte schon in Konkrete Fälle „Meine Geschichte“ kurz zusammengefasst. Auch die Real Satire im Familienrecht gibt wieder wie es zu mir als Vater kam.
Seit drei Jahren fahre ich aus dem Ruhrgebiet alle zwei Wochen 600 km nach Berlin um meine nun 4 Jahre alte Tochter zu sehen. Gemeinsames Sorgerecht habe ich mir vorm Familiegericht erstritten. Umgang alle 14 Tage von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
Ich miete mir ein Zimmer in Berlin für den Umgang.
Urlaub Ostern 1 Woche, Sommer 2 Wochen, Herbst 1 Woche. Alles vor Gericht gegen den Willen der Mutter durchgesetzt. Kein telefonieren, kein skypen. Kein Interesse der Mutter am Kontakt zwischen Vater und Kind erkennbar.
Umgangskosten ca. 350 € monatlich.
Nun habe ich die Möglichkeit als Lehrer in Berlin zu arbeiten und am Dienstag mein Vorstellungsgespräch. Ich merke aber, wie schwer mir die Entscheidung fällt und seit Wochen geht mir durch den Kopf ob das die richtige Entscheidung ist. Ich habe hier als Beamter eine Arbeit die mir sehr viel Spass macht bei sehr guten Bedingungen. In Berlin würde ich in der Besoldungsgruppe herunter gestuft was in etwa 300 € netto weniger wären und in der Pension 180 € weniger im Monat. Ich habe hier eine sehr schöne Wohnung, Freunde und Bekannte und fühle mich in der Gegend sehr wohl. Für eine vergleichbare Wohnung müsste ich in Berlin ca. 300 € mehr bezahlen.
In Berlin habe ich schon 20 Jahre gelebt, das ist über 10 Jahre her.
Durch die Tatsache, dass die Mutter mir unserer 9 Monate alten Tochter nach Berlin verschwunden ist und ich seit drei Jahren alle zwei Wochen in diese ach so tolle Stadt fahren muss ist mir Berlin sehr unsympathisch geworden. Würde mir aus freien Stücken diese Stadt zum Leben wohl nicht aussuchen.
Ich könnte in Berlin aber evt. Unsere Tochter öfter sehen, natürlich nur über das Gericht, die Mutter würde sich wohl eher freuen wenn ich noch 1000 km weiter weg ziehe. Wenn ich wüsste, dass ich sie eine Woche im Monat bekommen könnte, würde ich keine Minute zögern nach Berlin zu gehen. Aber man weiß ja gar nichts! Über ein Wechselmodell muss ich bei der Mutter plus Großeltern nicht mal nachdenken.
Aufhendhaltsbestimmungsrecht habe ich nicht. Was ist wenn sie nach einen Jahr ins Ruhrgebiet zieht. Ich kann als Beamter mit jetzt 50 Jahren nicht einfach der Mutter ständig in ein anderes Bundesland hinter her ziehen.
Gut, dass alles kann man letztendlich nur alleine Entscheiden und das sind für viele Väter hier wohl eher lächerliche Probleme.
Aber vielleicht waren einige von Euch in einer ähnlichen Situation. Seit ihr einer Kindesbesitzerin hinterher gezogen die sich eigentlich keinen Vater für ihr Kind wünscht außer zum zahlen? War es im Nachhinein die Richtige Entscheidung? Habt ihr Eure Kinder öfter sehen können?
Freue mich über jeden Ratschlag zur Entscheidungsfindung und über Eure Erfahrungen.
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Schufa Auskunft erhalten |
Geschrieben von: Pistachio 00 - 07-05-2014, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Moin,
ich habe nun die Auskunft auf meine Schufa-Anfrage erhalten (ich will umziehen und möchte wissen, was ein möglicher zukünftiger Vermieter mitgeteilt bekommt).
Die Auskunft enthält:
1. eine Tabelle "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" mit einer Score-Tabelle incl. Ratingstufe mit einer Risikoeinschätzung (5x "sehr kritisches Risiko")
2. ein unbezeichnetes Blatt mit Datum und Bankanschrift bzgl. der Eröffnung eines Girokontos und Kreditkartenvertrages.
Außerdem:
Aus den öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte stammt die Information, dass gegen den genannten Verbraucher ein Haftbefehl mit dem Aktenzeichen 123xyz zur Durchsetzung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse am xx.xx 20xx erlassen wurde.
Außerdem eine Nennung des aktuellen Basisscore 41,00 % von theoretisch möglichen 100%
Jetzt meine Frage:
Was genau wird einem Vermieter mitgeteilt ?
Informationen über eine mögliche vorzeitige Löschung des Haftbefehl-Eintrages (vor Ablauf einer 3-Jahresfrist) recherchiere ich online.
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Jugendamt und Facebook! Neue Masche? |
Geschrieben von: Angel - 06-05-2014, 09:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich wollte mal in die Runde fragen, ob Jemandem von euch dieses Vorgehen schon bekannt ist.
Mein Mann hat über Facebook 4 neue Freundschaftsanfragen erhalten. Mit den Namen der Personen konnte er so überhaupt nix anfangen. Eine Google-Recherche ergab recht schnell, dass alle 4 Personen beim JA tätig sind, welches für sein uneheliches Kind zuständig ist.
Natürlich hat er die Anfragen sofort abgelehnt. Ist das jetzt eine neue Masche? Was erhofft sich das Jugendamt dadurch?
Wann kapieren die denn endlich, dass nix zu holen ist?
Schöne Grüße
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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren |
Geschrieben von: ligicest - 02-05-2014, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich habe alle Beiträge hier mit großem Interesse gelesen und habe nun selber einen kniffligen Fall. Natürlich ist mir klar, daß die Tipps in diesem Forum mir keinen Anwalt ersetzen. Dennoch hoffe ich auf ein paar Infos und Hinweise, die mir evtl. bei meinen weiteren Schritten helfen.
Ich habe eine 11jährige Tochter in Mexiko, die auch dort geboren wurde und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Bis zum Alter von 1,5 Jahren lebte ich zeitweise bei ihr und der Mutter in Mexiko, mehrere Wochen lebten wir auch hier in D. Laut Geburtsurkunde bin ich der Vater. Letzteres ist (zu 99%) unstrittig. Wir waren nie verheiratet.
Alle unsere Versuche in D scheiterten, die Mutter faßte hier keinen Fuß. Es schien ihr zu wenig Sonne, die Leute waren ihr zu unfreundlich usw usf. Sie wollte in Mexiko leben, schnappte sich das Kind und verschwand. Ich habe sie noch mehrmals dort besucht, aber sie wollte von mir nichts mehr wissen. Sie wollte gar nichts mehr von mir, auch kein Geld.
Ich habe von dem Kind seit 8 Jahren nichts mehr gehört oder gesehen. Ich weiß weder genau, wo sie heute wohnt und was sie macht. Noch kann ich wirklich sicher sein, ob das Kind überhaupt noch lebt (wenngleich sie Fotos geschickt hat).
Nun schreibt sie plötzlich seit ein paar Wochen Emails und der Ton wird täglich schärfer. Sie will plötzlich Unterhalt. Versteht mich nicht falsch, sie trägt diese Forderung erstmalig an mich heran. Es bestand ja nie Kontakt - selbst auf Päckchen zum Geburtstag des Kindes oder zu Weihnachten (die an die bekannte Adresse der Großeltern gesandt wurden) erfolgte schon seit Jahren keine Reaktion, so daß wir das irgendwann eingestellt haben.
Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.
1. Sie hätte eine Klage eingereicht. Soll ich diese abwarten oder proaktiv tätig werden und ihr freiwillig etwas anbieten ? Ich bin mir nicht sicher, ob sie mich nur erpressen will oder ob sie tatsächlich etwas in dieser Richtung macht.
2. Wenn ich ihr freiwillig etwas anbiete, welche Relevanz hat das später, falls trotzdem eine Klage kommt ?
3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
4. Kann sie rückwirkend ab Geburt Unterhalt geltend machen, auch wenn sie diesen erstmalig jetzt - nach 11 Jahren - fordert ?
Ich habe weitere Fragen, aber hiermit wäre mir fürs Erste geholfen. Ich werde mich kommende Woche mal zu nem Anwalt begeben. Aber erstmal würde ich vor allem wissen wollen: abwarten oder handeln ?
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Nur eine Frage der Moral???? |
Geschrieben von: ikarus72 - 01-05-2014, 08:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen, ich bin, wie alle hier, Opfer einer Trennung. Ich habe einen kleinen Sohn, der unter der Woche bei der Mutter wohnt und jedes Wochenende bei mir. So haben wir das bei der Trennung vereinbart. Mittlerweile wurde aus meinem Wochenende regelmäßig ein langes Wochenende, das heißt ich konnte meinen Sohn bereits am Donnerstag holen und musste ihn erst am Dienstag wieder zur Mutter bringen. Diese Verschiebung hat sich auf Wunsch der Mutter ergeben. Die Mutter bekommt ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe und ist mit allem überfordert. Als ich meinen Sohn das letzte Mal vom Kindergarten abgeholt habe, hat mich die Kindergärtnerin auf meine Exfrau angesprochen und gemeint, dass diese trotz mehrmaliger Ermahnungen die Bring- und Abholzeiten nicht einhält und das Kind öfters keine Brotzeit dabei hätte. Die Tage, an denen ich den Kleinen bringe, klappt das natürlich. Sie hat mir deutlich erklärt, dass es ihre Pflicht ist, wegen der Mißstände, falls es sich nicht bessert, an das Jugendamt heran zu treten. So viel zu den Fakten. Ich habe mit der Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis und wir haben uns bei der Trennung zum Wohle der Kinder über alles gütlich geeinigt. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, ab ich mit dem Wissen bezüglich des Kindergartens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte. Moralisch gesehen hätte ich dann das Gefühl. der Mutter in den Rücken zu fallen. Wenn ich an meinen Sohn denke und das geregelte Leben, dass ich ihm bieten kann, müsste ich den Weg eigentlich gehen. Wie seht ihr die Lage und vor allem, wie sieht das ABR in der Praxis aus? Würden der Mutter dann nicht eh diverse Umgangszeiten zugebilligt??
D.h. Was würde mir das ABR bringen, wenn das Gericht der Mutter Umgangszeiten zubilligt, die eh schon der jetzigen Praxis entsprechen. Wie gesagt, mit der Mutter habe ich ein gutes Verhältnis, also was soll ich machen??? Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
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$1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter |
Geschrieben von: fosco - 01-05-2014, 02:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
und toll das es dieses Forum gibt!
vorab:
Ich bin getrennt lebend (nicht verheiratet)
Ich habe ein Kind (4 Jahre), das bei der Mutter lebt und zahle regelmäßig den Kindesunterhalt (dieser ist unstrittig!)
Ich verstehe mich gut mit der Kindesmutter
Seit März 2012 bezieht sie Leistungen vom Jobcenter (JC) arbeitslos/krank (nicht in Frage zu stellen!)
Im Dez. 2012 wurde ich - vom JC - nach § 1605 aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Dies habe ich auch im Januar 2013 - mit entsprechender Aufstellung und Belegen - erledigt.
Hierin habe ich einen Unterhalt ('sogenannter Betreuungsunterhalt') - in gewisser Höhe - von Dez. 2012 bis April 2013 (Kind wurde 3 Jahre) zugesagt.
Bis heute habe ich - außer einer Empfangsbestätigung vom JC (Weiterleitung an andere Stelle) - keine weiteren Schreiben erhalten.
Fragen:
Besteht eine 'Verjährung' für den zugesagten Unterhaltsbeitrag von Dez. 2012 bis April 2013?
Kann ich vom JC auch für einen früheren Zeitraum (als Dez. 2012) in Anspruch genommen werden (§1613 - Unterhalt für die Vergangenheit). Ich verstehe diesen Paragraphen nicht ... Sorry
Vielen Dank für eure Hilfe
fosco
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