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Rückübertragung Sorgerecht
#1
Hallo

Hab da mal ein paar Fragen. Ich habe oder musste auf Grund meines Auslandsaufenthalts ende 2012 mein Sorgerecht auf freiwilliger Basis abgeben nun bin ich wieder in D und überlege ob ich die Rückübertragung des Sorgerechts beantragen soll.
Das Kind ist 11 und ich habe keinen wirklichen Kontakt mehr zu ihm. Meine Frage wäre nun soll ich versuchen das Sorgerecht wieder zubekommen oder kämpfe ich da gegen Windmühlen.

Eine andere Frage wäre! Mein Ältester wurde gerade 18 Jahre und hatte einen UH Titel der bis zu seinem 18 Geburtstag befristet war, nun hat der Anwalt der meine Ex und die Kinder gegen mich vertritt für ihn eine neue Unterhaltsforderung gestellt und auch aufgefordert einen neuen Titel zu bringen.
Meine Meinung dazu ist das der Anwalt schreiben kann was er will , das kann mir egal sein da er ja nicht gleichzeitig die Mutter und den Volljährigen vetreten darf . Liege ich da richtig ?

Die dritte Frage wäre. Ich habe eine Auskunft nach §1686 beantragt und auch einen Beschluss vom AG bekommen gegen diesen Beschluss wurde von Exe beim OLG Beschwerde eingelegt und von diesem zurückgewiesen. Darüber hinaus wurden ihr die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt. Da ich mich ja selbst vertreten habe könnte ich doch nun von ihr eine Auslagenpauschale verlangen , sehe ich das richtig? Würde mich echt freuen wenn ich sie mal etwas nerven könnteBig Grin.

Danke für eure Meinungen
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#2
Zur Frage 2:

Absolut richtig. Dein Sohn ist volljährig und hat seine Forderungen gegen dich selbst zu vertreten, und in gleichem Umfang gegen seine Mutter. Lass dir von deinem Sohn Einkommensnachweise geben - von ihm selbst und von seiner Mutter, damit Du deinen Unterhaltsanteil (und den Anteil seiner Mutter) korrekt berechnen kannst. Kommt keine Antwort, brauchst Du auch nichts weiter zu machen. Wenn dich der Anwalt in Verzug setzen will, sofort vor Gericht!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Ne Anmerkung dazu , er fordert seltsamerweise weniger als Ursprünglich gezahlt wurde aber auch nur soviel weniger wie der zweite ab November mehr bekommt Big Grin
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#4
Das ist vermutlich einfach zu erklären: er hat eigenes Einkommen!

Hat er eine Lehrstelle, verdient er selbst?

Oder aber deine Exe hat sich folgende Rechnung aufgemacht: den Unterhalt, den du für den Ältesten zahlst, muss auch sie zahlen. Dafür nimmt sie das Geld, das du für den Zweiten bezahlst. Zahlst Du mehr für den Ältesten, muss auch Exe mehr zuzahlen - oder so ähnlich

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Laut Anwalt ist er auf der Fachoberschule und wird im ersten Halbjahr 2015 das Fachabitur machen danach möchte er an der Fachhochschule studieren. Genau weis ich das nciht deshalb ja auch schon vor einem Jahr die Auskunft eingeklagt .
Jetzt ist er ja noch priviligiert das dürfte sich ja dann ab Fachabitur ändern oder ?
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#6
(07-05-2014, 17:17)anor-al-mal schrieb: musste auf Grund meines Auslandsaufenthalts ende 2012 mein Sorgerecht auf freiwilliger Basis abgeben

Das Sorgerecht kann man nicht abgeben. Es wird einem entzogen. Dem kann man zustimmen oder nicht, aber das macht ein Richter. Selber kann nichts abgeben wie eine leere Pflandflasche.

Meinst zu vielleicht das Ruhen der Sorge? Das wäre auch besser gewesen statt sich die Sorge entziehen zu lassen.
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#7
Ich war bei diesem Verfahren nicht anwesend, mir hat meine damalige Anwältin mitgeteilt das sie der Übertragung des Sorgerechhts alleine auf Exe zugestimmt hätte da ansonsten ne richterliche Entscheidung dazu getroffen worden wäre . Die Richterin hat ein ruhen des Sorgerechts verneint ,wäre zu kompliziert obwohl sie der Exe eine Bindungsintoleranz bescheinigt hat .
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#8
Also ein Sorgerechtsentzug auf Antrag der Ex, den du per Vergleich gebilligt hast.
Dann geht nun § 1696 BGB, ein Paragraf der in der Praxis aber nie erfolgreich angewendet wird. Da müsste schon die Mutter voll auf deiner Seite sein. Ist sie das?

§ 1674 BGB, "Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis" - kompliziert nur für diese offenbar imkompetente Anwältin. Wesentlich weniger kompliziert wie jetzt wieder in die gemeinsame Sorge zu kommen. Eine andere Alternative wären Vollmachten gewesen. Alles zu spät.
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#9
Du hast wegen anderthalb Jahren Auslandsaufenthalt dem Entzug des Sorgerechts zugestimmt? Und jetzt hast du ohnehin keinen richtigen Kontakt mehr zum Kind? Sorry, aber was willst du bitte jetzt wieder mit dem Sorgerecht - über ein Kind mitbestimmen von dem du keine Ahnung mehr hast und für das Verantwortung zu übernehmen du eben mal schnell "pausiert" hast?
Wie man sich so die Butter vom Brot nehmen lassen kann ist mir ein Rätsel.
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#10
Na Jessy ganz so einfach ist es nun doch nicht.
Ich hatte schon 2 Jahre bevor ich ging keinen Umgang mehr , Mami hat das schon ganz gut hinbekommen und meine Versuche mit Jugendamt, Gericht das zu ändern hat meiner Psyche nicht gut getan so habe ich mich entschlossen den Kampf aufzugeben und bin gegangen. Danach hatte ich ja weiter noch Kontakt per Telefon und Email was mir nach einiger Zeit auch genommen wurde .
Danach habe ich Antrag auf Auskunft nach §1686 gestellt und da du das nur mit Wohnsitz in Deutschland beantragen kannst bin ich hier .
Das Sorgerecht habe ich schon abgeschrieben und mir ist auch schon länger bewusst das die damalige Anwältin nicht die beste war.
War auch nur ein Gedanke dem ich so nach hing im Grunde weis ich ja das die Sache gegessen ist.
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#11
Bevor Du jetzt über das GSR nachdenkst solltet Du alles daran setzen erst mal wieder Regelmäßigen Umgang zu bekommen. Du und das Kind müsst erst mal wieder zu einander finden. Warte mit Deinem GSR Antrag noch ein Jahr. Dann hast Du bessere Chancen. Jetzt wäre es Geld rausschmeißen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#12
Okay, das rückt die ganze Sache in ein etwas anderes Licht. Kann ich schon gut verstehen, ging uns ähnlich.
Dennoch: Was erhoffst du dir davon, jetzt ggf. wegen Sorgerecht zu klagen? Wäre die Etablierung von Umgang nicht evtl. sinnvoller? Wie du schon selbst richtig feststellst liegen die Chancen das Sorgerecht wieder zu bekommen gaaaanz nah bei Null.
Hat sich denn ggf. an deiner psychischen Situation soweit etwas verbessert, dass du möglicherweise "wenigstens" wieder um etwas Kontakt zum Kind kämpfen kannst/willst?
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#13
Einen geregelten Umgang zu erreichen wird nahezu unmöglich sein.

Ein kleines Beispiel, vor kurzem habe ich auf dem Schulweg zufällig meinen Sohn gesehen, meine Frau und ich saßen im Auto und meine Frau hat ihn gegrüßt da sie ihn ja nicht kennt. Wenige Tage später schreibt der Anwalt der Exe in einen Schreiben an das OLG wir hätten meinem Sohn vor der Schule "aufgelauert" und er wäre voller Panik nach Hause gekommen auserdem wären beide Söhne seit anfang diesen Jahres bei einem Jugendpsychiater in Behandlung.
Für mich sah er nur überrascht aus als er mich nach nun 2 Jahren wieder sah.
Vom Jugendamt und der hier zuständigen Richterin kann ich auch nicht viel erwarten, Exe baut ja schon vor das sagt mir die Erfahrung und das geschreibsel ihres Anwaltes.
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#14
a-a-m,

was genau spricht denn jetzt dagegen, den Umgnag wieder anzubahnen und in eine gute Regelung zu überführen?

Beschäftige Dich mal mit dem sog. 'Dreisprung':
Zunächst arbeitest Du eine Umgangsregelung aus, die Dir zuverlässig umzusetzen möglich ist. In diesem Fall ein Zweistufenplan mit Annäherungsphase.

Dann
- Bitte an die Mutter, die Umgangsregelung zu unterstützen bzw zu bestätigen.

Führt das zu nix, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung gem. § 18 SGB VIII.

Führt auch das zu nix, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts.

Mutter und Amt setzt Du höflichst eine Reaktionsfrist von 14 Tagen.

S.
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#15
Was dagegen spricht!?

1. die Mutter

2. ein unfähiges Jugendamt

3. ein Familiengericht das nichts auf die reihe kriegt.

Ich hab das alles schon hinter mir!

Ich hatte schon nach der Trennung 2010 eine Vereinbarung über Umgang mit der Kindsmutter und dem Jugendamt aushandeln müsse weil Mami denkt diese Kinder sind ihr Eigentum. Das hat funktioniert bis zu dem Zeitpunkt an dem ich auserhalb des eigentlichen Zeitraums der vereinbart war mal keine Zeit hatte den Jungen zu holen.
Das Jugendam fühlte sich danach ausserstande zu vermitteln.

Das Gericht hat , obwohl der Verfahrensbeistand des Kindes in seinem Bericht schrieb das die Kinder massiv gegen ihren Vater beeinflusst werden nichts entschieden und erst mal einen Gutachter beauftragt der Monate brauchte um mal einen Termin zumachen.

Und nachdem fast 2 Jahre vorbei waren ohne Entscheidung und ohne das Kind zusehen hab ich die Bremse gezogen und bin gegangen.
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#16
Kann Dich gut verstehen.

Versuch es einfach nochmal. Vielleicht sitzt da inzwischen ganz anderes Personal mit anderen 'Ideen'.

S.
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#17
Ich würde es auch verstehen, wenn du nicht nochmal anfängst. Irgendwie lässt man innerlich ja doch los, auch wenn man vielleicht nicht abschließen kann. Du hast den ganzen Zirkus schon hinter dir, ohne einen wie auch immer gearteten Erfolg. Kostet alles Zeit, Geld, Nerven. Zerstört die Psyche. Jetzt nochmal von vorne anzufangen - wahrscheinlich wird es inzwischen schon an der Ablehnung der Kinder scheitern. Da braucht die KM gar nicht mehr viel zu tun.
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#18
Wenn du dich nicht mehr Jugendamt und Gericht abgeben willst (was ich vollkommen verstehen kann), dann stellt sich die Frage mit dem Sorgerecht gar nicht mehr.

Wieso schreibt der Anwalt an das Oberlandesgericht? Welches Verfahren ging denn bis zum OLG?
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#19
Es ging um mein Auskunftsbegehren nach §1686 das vom AG nach 1 Jahr zu meinen Gunsten beschieden wurde. Allerdings hat das AG eine teilweise falsche Rechtsbelehrung in den Beschluss geschrieben . Daraufhin hat der Anwalt seine Beschwerde gegen den Beschluss an OLG geschickt per Fax am letzten Tag der Frist.
Ja und in dieser Beschwerde wollte er mich dann mit allen möglichen Behauptungen schlecht darststellen . Ausserdem wollte er ,weil das OLG ihm mitgeteilt hat das es das falsche Gericht involviert hat , in den vorriegen Stand eingesetzt werden. Ist ihm aber alles nicht gelungen, die Beschwerde wurde zurück gewiesen und Exe darf auch noch die Kosten tragen.

Ich warte nun das die Akte ans AG zurück geht und dann geht direkt ein Schreiben an Exe mit einer Zwangsgeldandrohung raus.
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#20
Ich hängs hier mal an war schon einTeil meiner ursprünglichen Frage. Der Älteste ist ja nun mehr 18 Jahre alt und hat keinen Titel mehr aber da er wahrscheinlich noch zur Schule geht (Fachabi) will er wohl weiterhin Unterhalt.! Soll ich ihn nun ende des Monats auffordern mir alle relevanten Unterlagen zu kommen zulassen oder soll ich warten bis er sich meldet?
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#21
Da kein Titel mehr: Nichts mehr zahlen, Forderungen abwarten.
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#22
Hallo
ich habe ja in meinem Anfangstreat ja schon eine Frage gestellt zu meinem nun volljährigen Sohn gestellt
Der Anwalt der die Kinder und auch ihre Mutter gegen mich vetritt hatte ja das einrichten eines Titels über summe X gefordert für den Volljährigen. Da ich aber nicht reagiert habe kam nun heute ein neues Schreiben zusammen mit einer Vollmacht zur Vertretung meines Sohnes.
In diesem Schreiben steht nun das meinem Sohn Ausbildungsunterhalt in Höhe 329€ zusteht und er setzt mir nun eine Nachfrist zum erstellen eines Unterhaltstitels.

Ich möchte ja garnicht reagieren denn er darf ja meinen Sohn nicht vertreten da er ja auch die Mutter vertritt, am liebsten würde ich noch etwas auf Zeit spielen .

Was denkt ihr wie soll ich handeln oder auch nicht !
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#23
(05-06-2014, 16:38)anor-al-mal schrieb: Da ich aber nicht reagiert habe kam nun heute ein neues Schreiben zusammen mit einer Vollmacht zur Vertretung meines Sohnes.
In diesem Schreiben steht nun das meinem Sohn Ausbildungsunterhalt in Höhe 329€ zusteht und er setzt mir nun eine Nachfrist zum erstellen eines Unterhaltstitels.

Ich möchte ja garnicht reagieren denn er darf ja meinen Sohn nicht vertreten da er ja auch die Mutter vertritt, am liebsten würde ich noch etwas auf Zeit spielen .

Wozu auf Zeit spielen? Das ist doch Kinderkram und zahlen musst Du ja doch.

Und ja, der Anwalt darf sehr wohl den Sohn vertreten, auch wenn er in einem anderen Verfahren die Mutter vertritt. Das ist nicht von vorneherein ausgeschlossen.

Ich würde jetzt an Deiner Stelle schleunigst reagieren.
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#24
(05-06-2014, 17:34)Theo schrieb: Und ja, der Anwalt darf sehr wohl den Sohn vertreten, auch wenn er in einem anderen Verfahren die Mutter vertritt. Das ist nicht von vorneherein ausgeschlossen.

Das hat nichts mit anderen Verfahren zu tun, sondern damit dass der Anwalt gleichzeitg ein Mandat von zwei beteiligten Parteien mit gegenteiligen Interessen hat. Wenn er das volljährige Kind vertritt, muss er Unterhalt von Vater und Mutter einfordern, die er ebenfalls vertritt.

Ist denn die Unterhaltsforderung vollständig? Dazu gehören Nachweise, Auskunft über das Einkommen der Mutter, aktuelle Schulbescheinigungen des Kindes, das letzte Zeugnis.
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#25
Nein keine Nachweise nur die Fordsrung nach Unterhalt mit Fristsetzung zur Erstellung eines Unterhaltstitel bis zum 10.6.2014.

zu Theo.
Ja klar muss ich eventuell zahlen aber nicht einfach so ins blaue hinein und nur weil so eine Ratte mir nen Brief schickt.
Den Titel am besten noch auf Lebenszeit befristet !!
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