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| Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert |
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Geschrieben von: naivundunwissend - 14-07-2014, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Hallo!
Wie bzw. wo bekommt man die ganzen bisher aufgelaufenen Schulden für KU heraus, bis zum 18 Lebensjahr?
Also die Schulden, die auf einen Titel bestehen? einschließlich UVG....
Gibt es dafür eine Art zentrale Auskunftsstelle?
Hintergrund: Teilweise leistungsfähig angenommene, teilweise leistungsfähige Zeiträume,
Falls es die Frage schon gibt, bitte löschen.
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| eheprägende Schulden |
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Geschrieben von: alex1996 - 14-07-2014, 07:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo zusammen
Eine Frage bez. Schulden aus Ehe:
Im Februar 2010 wurde ich geschieden.
Seit dem zahle ich allene pro Monat 300€ Restschulden ab bis
2017, da meine Ex damals arbeitslos war und sich die Bank
natürlich an mich gewendet hat...
Bis August diesen Jahres zahl ich monatlich 450€ Unterhalt ( war so vereinbart 2010)für Sohnemann, dann wird er 18 und ich bezahle nach DDT.
Netto verbleiben mir ca 1300€ monatl.
meine Ex hat lt. Anwaltschreiben ( wg. Unterhalt) im Moment ein
Übergangsgeld (Umschulung) von 1243€, dazu Kindergeld für Sohn und eben meinen Unterhalt.
Jetzt die Frage: besteht eine Chance, dass ich meine Ex dazu "bewegen" kann, sich an den Altlasten zu beteiligen? - evtl. sogar rückwirkend ?
( Freiwillig wird sie es wohl eher nicht machen ;-)
vielen Dank vorab für alle Antworten !
Gruß
Bernd
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| Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung |
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Geschrieben von: JonDon - 13-07-2014, 21:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Was wollen die von mir? Ich bin momentan unter H4
Sehr geehrter Herr XXXX,
am 04.07.2014 stellte Frau XXXX für Ihr gemeinsames Kind XXXX, geb. am XX.XX.XXXX beim Landgatsamt XXXXXX, Jugendamt, Unterhaltsangelegenheiten, einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) vom 23. Juli 1979 (BGBI. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBI. I S. 1446).
Ein Unterhaltsanspruch Ihres Kindes geht für den Zeitraum der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen zusammen mit dem Auskunftsanspruch nach dem § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land Sachen über, Außerdem werden auch für übergegangene Unterhaltsansprüche im Falle des Verzuges oder bei Rechtshängigkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über derm Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, verlangt.
Solange Sie eine fehlende oder geminderte Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der rechtssprechung des Bundesgerichtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichteinhaltung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG-Entbürokratisierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.
Sofern Sie Ihre Leistungsfähigkeit geltend machen möchten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, mir Ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse mitzuteilen und nachzuweisen. Es ist von Ihnen auch darzulegen, dass Sie sich um ausreichendes Einkommen bemüht haben.
Gegenüber Minderjährigen besteht eine erhöhte Leistungspflicht. Das bedeutet, dass alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung eingesetzt und alle zumutbaren Maßnahmen unternommen werden müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes besteht daher auch eine erweiterte Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus, Nebenbeschäftigungen und Überstunden. In zumutbaren Grenzen kann sowohl ein Orts- als auch ein Berufswechsel erlangt werden.
Im Falle der Erwerbslosigkeit werden für ernsthafte Erwerbsbemühungen monatlich 20-30 Bewerbungen gefordert.
Können Sie ausreichende bemühungen nicht darlegen, so muss ich bei gegebener Arbeitsfähigkeit ein fiktives Einkommen ansetzen, durch das zumindest der Unterhaltsvorschuss gesichert ist.
Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und mir bis zum 16.07.2014 zurückzusenden.
Der Vordruck entspricht demjenigen, den Sie auch im gerichtlichen Verfahren ausfüllen müssen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Unterhaltspflicht bestreiten wollen.
Bitte teilen Sie auch mit, wann der Umgang erfolgt bzw. wie oft Sie Ihr Kind in der Regel betreuen.
In Höhe des sich aus der Auskunft ergebenden Kindesunterhaltes werden Sie hiermit beginnend ab 01.07.2014 in Verzug gesetzt.
Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung in Höhe des derzeitigebn Leistungsbetrages von 133 € (erste Alterstufe, 0-5 Jahre) bzw. 180 € (zweite Altersstufe, 6-11 Jahre) anerkennen. In diesem Fall bitte ich Sie, zur Regelung der Zahlungsmodalitäten einen Termin mit dem Fachbereich Unterhaltsvorschuss zu vereinbaren.
Abschließend weise ich Sie daraufhin, dass ich für den Fall, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit nicht darlegen und beweisen und sich auch nicht zur Zahlung bereit erklären, gegen Sie Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht -Familiengericht- stellen werde. Mit Erteilung der Auskünfte ohne Einschaltung des gerichts ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und Mühen.
Die Kosten des Verfahrens haben Sie im Falle der Nichterteilung der erbetenen Auskünfte auch dann zu tragen, wenn Sich nicht unterhaltspflichtig sind oder den Anspruch in diesem Verfahren sofort anerkennen.
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Das Kind (2 Jahre) kann ich sowieso nicht mehr sehen. Die entfernung ist zu weit. 450 Km.
Haßenfuss machen ist wahrscheinlich das beste, um sich was aufzubauen. Wie auch immer. Diesen psychodruck halte ich nicht mehr aus. Und die seite der KM ist sehr stark. Sie hat die notwendige unterstützung von alle Seiten.
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| Wo wird volljährige KU nicht verfolgt? |
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Geschrieben von: naivundunwissend - 13-07-2014, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo!
Ich suche noch nach Lösungen, u.a. ist darunter eine Auslandsflucht, weil mir hier wahrscheinlich bis ans Lebensende nichts mehr (ausser Schulden und Perspektivlosigkeit) bleibt.
Zudem trotz Dipl.-Ing. persönlich total schwindende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Für fürsorgende Väter eine Erklärung:
Von dem KInd habe ich ausser stetigen Druck und Ärger und stetig wachsendem Schuldenberg nichts gehabt. Es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Und die KM, die mir mit definitiv gesteiertem Eifer mit etlich verschwiegenden Schwangerschaftstests, Frauenarztbesuchen (der hinterher sogar sein Schweigegelübte brach, und mich fragte, ob ich denn so jung und in Ausbildung schon eine Familie gründen wolle? Antwort natürlich NEIN, selbstredend!), und sogar letztendes des angeblichen Vorhandenseins einer Latexallergie deswegen ein Kind machte (trotz Pille und anderen Schutzes), weil sie einfach ihre Lehre nicht beenden wollte (!), wo ich allerdings selbst ungelernt ganz am Anfang meiner langen Ausbildung stand, außer (betrügendem) JA, druckmachenden und fantasievollen Anwälten und unfairen Gerichten, und auch damit mir völlig vermasseltem Lebenslauf...
Übrigens kannte sich die KM dank ihrer Mutter bestens über samtliche Erstattungen beim Sozialgeld aus und ließ kleine (Geld-) Quelle aus, die ich jetzt sogar unterhalb(!) des Sozialsatzes zurück bezahlen darf. Das Kindermachen machte sie im Rhythmus von zwei Jahren noch bei anderen Vätern... Ja sowas gibts, was ich zuvor noch nicht kannte, naiv, ich weiss!
Der nach Gusto der KM gestattete Umgang glich direkt dem einer am Faden befestigten Wurst (KInd), nach dem ein Hund (Vater) schnappt, und bei Interesse dem sofortigen Wegzug derselben, Fachleute nennen das emotionale Erpressung, daran erkrankte ich schließlich...
Was folgte war neben alleinigem Sorgerecht, druckmachender Beistandsschaft, letztendlich totaler Identitätswegnahme Namensadoption...kurzerhand der "Besitz" der Mutter am Kind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das als kurze Erklärung.
Unnötig zu erzählen, das KM Hausfrau war und ist, und das KInd bei der Mutter lebt, versorgt ist es auch zusätzlich vom Adoptivvater.
Wenn Flucht dann ganz und auf Nimmerwidersehen,
(ich weiss Dino, der 48 seitige Reisepass hält nur zehn Jahre!)
sprachlich gehts in deutsch, englisch, französisch, ein bisschen spanisch
1. Wo ist es unwahrscheinlich, wegen der Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen
Kind verfolgt zu werden?
2. Bestehende Unterhaltsschulden sind massig aufgelaufen, Wo werden sie wahrscheinlich eher nicht auf absehbare Zeit eingetrieben?
zu 1. p schrieb dazu schon im wirklich absolut lesenswerten faq:[/quote] Es sei ein sehr deutsches Phänomen. In Skandinavien und in vielen anderen Ländern ist das überhaupt nicht bekannt. [/quote]
Vielleicht wäre mal dazu das Anlegen einer Art Ländertabelle in der Form einer White und Blacklist sinnvoll.
an p*
Vielleicht habe ich als Neuling noch nicht sauber genug im Forum recherchiert, ob die Frage schon existiert, dann bitte um Nachsicht, p*
(ausserdem kannst du auch die Eingangserklärung auch unter "meine Geschichte" umsetzen, falls schon zu lang. Ich weiss, unsortiert, aber irgendwie muss ich jetzt doch mal anfangen.
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| Weis nicht wo mein Kind übernachtet |
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Geschrieben von: Kämpfer - 12-07-2014, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo, folgendes ist diese Woche vorgekommen.
Ich hatte schon 8 Tage bevor ich mein Kind am Mittwoch von der Kita abholen wollte der Mutter bescheid gegeben und sie sagte das ich sie nicht sehen werde und bot mir zugleich an das ich sie am Freitag übernacht nehmen könne weil sie arbeiten müsse. Also hat sie mir den Umgang für den Mittwoch verweigert und für den Freitag hatten wir eine einigung das ich sie übernacht nehme.
Wir haben das gleiche Sorgerecht und haben nur eine verbale Umgangsregelung getroffen, aber ich möchte mein Kind öfters sehen und es wird mir ausserhalb der verbalen Regelung verweigert.
Also bin ich dann Mittwoch zur Kita gefahren und weder Kind noch Mutter waren da und keiner wusste wo sie sind!? Ich hatte die Mutter mehrfahch angerufen oder angeschrieben und bekahm keine Antwort wo mein Kind sei.
Am Donnerstag rief die Mutter mich kurzfristig an und sagte das ich mein Kind morgen nicht sehen kann weil es nicht meine Woche sei und legte wieder auf. Ich hatte keine Chance zu reden oder ähnliches, also bin ich dann Freitag auch wieder zur Kita gefahren um mein Kind zu holen, aber auch da war wieder niemand und es wusste auch niemand was. Ich hatte die Mutter wieder mehrfach angerufen oder angeschrieben aber ich bekahm keine Antwort wo mein Kind ist.
Ich wusste ja das die Mutter abends arbeiten musste und bin mal zu ihrer arbeit gefahren ob sie denn wirklich arbeiten muss weil sie mir den Umgang ja verweigert. Ihr Auto stand da also war sie arbeiten aber im Auto war kein Kindersitz, somit ist die frage wo bitte mein Kind ist??? Die Mutter hatte mich gesehen und natürlich gefragt was ich hir mache und ich fragte nur wo den mein Kind ist weil sie ja arbeiten muss!? Die Mutter hat nicht geantwortet und ist gegangen. Und ich hatte sie nochmal angeschrieben und gefragt, wo denn mein Kind sei übernacht, weil sie es ja nicht bei sich hat und arbeiten muss?? Keine Antwort.
Nun meine Frage:
Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht, die Mutter verbietet mir den Umgang mit meinem Kind (unser Kind ist 17 Monate alt), wenn die Mutter arbeiten muss möchte ich gerne mein Kind übernacht nehem aber sie verweigert den Umgang und sagt mir nicht wo mein Kind ist.
Also was kann ich tun oder welche Rechte oder Pflichten hat die Mutter?
P.s.: einen Umgangsantrag habe ich schon vor Gericht gestellt und warte auf Termin.
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| Ein Richter für alle Familienrechtssachen |
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Geschrieben von: chuloralf - 10-07-2014, 19:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
ich habe mal gelesen bzw. gehört, es gäbe einen Grundsatz, daß alle Familienrechtssachen wenn möglich vom gleichen Richter behandelt werden. Ich bin jetzt gerade bei einem Amtsgericht in einem Verfahren zu KU und einem zweiten Verfahren zu einer Umgangsregelung. Beim KU eine Richterin und bei der Umgangsregelung ein Richter. Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.
Jetzt zu meiner Frage: lässt es sich einfordern, daß ein Richter beide Angelegenheiten behandelt? Wenn ja, wie geht man da vor?
Gruß
c
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| Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung |
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Geschrieben von: Absurdistan - 09-07-2014, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (55)
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Hallo, mein Vater würde gerne sein Haus an mich weitergeben. Die Kredite sind im Moment so günstig das eine Umschuldung ca. 6000 Euro im Jahr sparen würde. Evtl. würde ich einen Kredit bekommen für das Haus.
Dann hätte ich Eigentum welches noch abbezahlt werden muß.
Zur Zeit ist das mit Umgang und Unterhalt aber so das ich knapp bei Kasse bin. Hätte ich weiterhin Anspruch auf Aufstockung? Da das Haus noch abbezahlt werden müsste, hätte ich kein höheres Einkommen. Könnte ich trotzdem noch aufstocken?
Wie ist das mit dem Unterhalt? Würde sich dadurch der Unterhalt erhöhen? Müsste ich das Haus verkaufen sollte ich mal nicht Unterhalt zahlen können?
lg
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| Kann man den Kontakt zur Schwiegermutter unterbinden? |
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Geschrieben von: michxo - 08-07-2014, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo, also ich habe folgendes Problem. Es betrifft meine Schwiegermutter die sich jedesmal aufführt wie Honk.
Sobald sie mich sieht, also es kann auch ein zufälliges Treffen sein dreht sie am Rad. Schnappt die beiden Jungs und zieht sie hinter sich her und beleidigt mich vor den Kindern.
Das ich mich verpissen soll und führt sich auf wie ... ich kann das gar nicht beschreiben. Ebenso war es vor wenigen Wochen. Ich brachte den Kleinen zu meiner Exfrau zurück und sie war auch dort. Sie schnappte sich den kleinen und zog ihn ins Haus und schloss die Tür 5 mal ab.
So weit so gut... das Problem war nur das meine Kinder 3 Wochen zur Kur gefahren sind und ich mich gerne von ihnen verabschiedet hätte. Was nicht wirklich möglich war in 30 Sek. Ja, so nett war meine Ex dann doch und schickte die Kinder kurz heraus... aber die stecken in einen Loyalitätskonflikt. Und meines achtens ebenso die Mutter mit ihrer Mutter. Man stelle sich vor mann bekommt einen Beschluss Gewaltschutz .. hat ja keine seltenheit hier. und es stellt sich heraus das meine Ex dies gemacht hat auf anraten ihrer Mutter weil ansonsten nimmt sie die Kinder nicht mehr. Krass... hätte ich nichts gegen gehabt^^
Aber das Problem ist einfach das was sie vor den Kindern sagt und was sie macht. Und ich habe dann jedesmal verstörte Kinder bei mir.
Kann man diese Frau nicht vom Umgang ausschliessen??? Gerichtlich oder so ? Hat jemand sowas schon mal gemacht ? Macht es Sinn?
Der Witz ist meine Ex sagt einfach naja das war ja nicht ich sondern meine Mutter die das gesagt hat. Ja, der sie den Umgang mit unseren Kindern anvertraut.
Der älteste ist fast 10 Jahre der sagte gestern Zitat: Ja, Oma drehte mal wieder ab"
Wie man sich dann vorkommt, unglaublich man versucht ein normales Verhältnis zu den Kinder und für die Kinder zu schaffen und jedesmal versaut diese Person dieses.
Wie ich die Deutsche Rechtssprechung kenne wird auch das niemanden interessieren und die Tanten vom Jugendamt werden sagen ja das war ja nun so aber wie kann man es in Zukunft besser machen!!!
Vielen Dank...
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