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  KM will evtl zu meinem Arbeitsplatz kommen
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 01-05-2014, 01:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leute,

seit einem Monat arbeite ich nun in einem Elektronikgeschäft und nun hat die vermeintliche KM herausgefunden dass ich dort arbeite. Ich rechne eigentlich jeden Tag dass sie dort auftaucht und Stress machen will. Selbst wenn sie nur reden will ist mein Arbeitsplatz der falsche Ort. Ich bin nämlich echt froh dass ich grad nen Job habe.

Was kann ich also tun wenn sie dort auftaucht? Es reicht ja wenn sie dort nur einmal kommt und vor Kollegen ne Szene macht, ich kann mir gut vorstellen dass es dem Arbeitgeber dann schnell egal sein wird wer an was schuld ist und was stimmt und was nicht. Sowas bringt immer Probleme.

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  KM blockiert Kommunikationsweg mit dem Kind
Geschrieben von: Zala - 30-04-2014, 18:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Mein Sohn war über Ostern bei mir. Um mit ihm kontakt halten zu können habe ich ihm ein Handy geschenkt. Er hat die Funktionen sehr schnell begriffen. Es ist ein Vertrag kein Prepaid. Auch Nachrichten und Bilder über Whatsapp versenden hat er Blitzschnell im griff gehabt. Jetzt wo der Kleine wieder bei der KM ist, ist das Handy nur aus. Den Status kann man im Internet abfragen. Die Vermutung liegt sehr nahe das die KM ihm das Handy verbietet und somit eine Kontaktaufnahme verhindert. Via E Mail streitet sie das zwar ab aber der Status ist nach wie vor offline. Ich habe ihr nochmal ein Bild geschickt wo Handy Typ, Telnr. und Staus zu sehen ist. Sie reagiert nicht mal darauf.

Es gibt doch ein Urteil vom Amtsgericht München dazu. Weiß jemand etwas genaueres darüber? Ein guter Rat ist immer willkommen!

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  Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt
Geschrieben von: Micha - 30-04-2014, 09:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo an alle Teilnehmer dieses Forums,

bin, wie so viele hier in einer meines Erachtens sehr ungerechten Situation, dies alles aufzuzählen wäre zu langatmig.

Wurde vor Jahren von meiner Ex aus der gemeinsamen Wohnung rausgeworfen, sie hatte einen Neuen, mit dem sie heute noch zusammen mit unserem gemeinsamen Kind lebt. (Haus der Schwiegereltern, welches ich komplett umgebaut habe für viel Geld (Kredit war über 50.000 )und viel Arbeit und keine Entschädigung bekommen habe)

Ich bin seit kurzem neu verheiratet.

Letzes Jahr, noch kein Jahr her, hat sie einfach behauptet, ich hätte vor meinem Sohn gesagt, ich würde keinen Unterhalt mehr zahlen und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wurde ein neuer Unterhalt ausgerechnet, das Gericht berücksichtige schon die bevorstehende Heirat von mir und den Lohnsteuerwechsel. Dieser Prozeß kostetet mich 1500 Euro.

Nun möchte sie erneut Auskunft. Behauptet ich hätte einen beruflichen Aufstieg, was nicht stimmt und ich hätte Mieteinkünfte. (Nach Rauswurf hatte ich ETW gekauft, ist noch hoch verschuldet, musste damals ja schnell was finden, diese Wohnung ist vermietet, Darlehen und was ich drauflege ist viel Höher als Mieteinkunft) und ich wohne mit meiner Frau in einem Haus, auch voll finanziert.
Komme mit meinem Verdienst gerade so rum und zahle 460 Euro Kindesunterhalt, was das Gericht vor noch keinem Jahr ausgerechnet hat.

Bin jetzt zu einem neuen Anwalt nähe meines Wohnortes, was ein großer Fehler war! Dieser hat erst die Lohnabrechnungen falsch zusammengerechnet und einen somit falschen Brief, auch voller Rechtschreibefehler geschrieben.
Jetzt einen neuen mit neuen Zahlen und er ist auf eine Stufe höher gekommen, wobei ich nicht sicher bin, ob das so richtig ist.
Meines Wissens darf bei Kindesunterhalt auch ein Kredit abgezogen werden, den ich aufgrund der Trennung aufnehmen musste, da ich ja einen komplett neuen Haushalt anschaffen musste. Auch der Kredit des Fahrzeuges ist da mit drin. Hat er auch nicht mit eingerechnet.Das wäre bei Kindesunterhalt nicht rechtens. Ich kann jetzt ja nicht noch einen dritten Brief schreiben lassen, dieser erste falsche Brief ist schon peinlich genug.

Nun sagt dieser Anwalt, wenn sie mit der höher Gruppierung in die nächste Stufe einverstanden ist, soll ich beim Jugendamt einen Titel holen. Dieses Forum habe ich erst jetzt neu entdeckt.
Da habe ich gelesen, dass bei einem Titel unbedingt handschriftlich einzutragen ist, dass dieser nur gilt bis zum 18. Lebensjahres des Kindes, damit ich dann, (das wäre in genau 2 Jahren) keine Unterlassungsklage beginnen muss. Ich fragte den Anwalt und dieser meinte, das wäre ihm neu, man darf bei Urkunden vom Jugendamt nichts handschriftlich dazufügen.
Was kann ich nun tun?
Meine einzige Hoffnung wäre, dass ich, falls sie diese Höhergruppierung akzeptiert, dann ja hoffentlich die nächsten 2 Jahre keine Auskünfte mehr bekommt und dann wäre das Kind ja 18 Jahre. Ich komme mir wirklich schikaniert vor. Und Sonderbedarf möchte sie auch haben. Fragt sich nur für was?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

vielen Dank

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  Umgangsverhandlung von heute
Geschrieben von: the notorious iglu - 29-04-2014, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Heute hatte ich auch wieder das Vergnügen an einer Umgangsverhandlung teilzunehmen. Um es vorweg zu nehmen: ich habe bekommen, was ich wollte.
Nun was wollte ich? Mein Langzeitplan sieht vor, dass ich ein ordentliches und menschenwürdiges Familienleben mit meinem Sohn habe. Im Moment steht dem eine räumliche Distanz entgegen. Mein Ziel war es also eine gerichtlich dokumentierte Absichtsbekundung zu bekommen, dass sobald die räumliche Distanz überbrückt ist, der Umgang "angepasst" meint substantiell ausgeweitet wird.

Das klingt beim ersten Lesen leichter als es ist, denn man braucht zunächst einmal ein Gerichtsverfahren. Im Frühherbst nörgelte die Ex dann an der Umgangsreglung herum und forderte eine Änderung, die ich natürlich stur zurückgewiesen habe. Da dachte ich, dass der Moment gekommen sei und legte ihr ans Herz den Gerichtsweg zu beschreiten. Aber Pustekuchen, ihr war das zu teuer. Ein paar Monate später allerdings ergab sich die Möglichkeit. Weil ich ihr Ansinnen abblockte mich außergerichtlich mit ihr auf etwas anderes zu einigen, stellte sie sich dann bei der Reglung der Weihnachtsferien tot und ich konnte ein Verfahren einleiten.
Das wurde dann mit dem Gegenantrag auf Änderung der Umgangsreglung beantwortet und an den Fahrten wollte sie sich auch nicht mehr beteiligen.
Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.

Ich war heute auf Amoklauf eingerichtet, weil die Richterin bis heute immer so pestig zu mir war und der bestellte Bericht der Verfahrensbeiständin doch sehr "ergebnisorientiert" war. Aber es lief ganz gesittet ab. Möglicherweise war die Richterin auch nur so pestig, weil ich in dem ersten Verhandlungstermin eine halbe Stunde zu spät erschien.

Interessant war, dass man mir im ganzen Verfahrensverlauf mit einer neuen Masche kam. Nach dem Motto der Vater und Kind haben so eine tolle und harmonische Beziehung und das Kind hat es gut beim Vater etc. aber
Auch von der Mutter war kein negatives Wort zu hören. Da muss man ihr lassen, dass sie taktisch dazugelernt hat oder einen besseren Coach gefunden hat. Vor zwei Jahren war es noch das glatte Gegenteil und sie musste deshalb vom damaligen Richter heftige Prügel einstecken. Also alles hatte irgendwie Kreide gefressen, jedenfalls oberflächlich, im Subtext sah es schon anders aus.

Das setzte sich auch im heutigen Termin fort. Die Richterin war ganz auf 156 FamFG getrimmt. Ich habe dann sofort Kompromissvorschläge gemacht, von denen einer dann Übernommen wurde. Ganz ehrlich gesagt ging mir die alte Reglung schon selbst auf den Sack, aber das musste ja keiner wissen, zumal ich zuvor ja das sture und starrsinnige Arschloch gemimt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mir das zeitliche Übergewicht bei der Betreuung irgendwie vernünftig ausgeglichen werden müsse usw. Erstaunlich war dann die Reaktion der Richterin, jaja, natürlich muss Ihnen das ausgeglichen werden usw.
Die Anwältin der Gegenseite ist mir in den zwei Terminen auch ziemlich angenehm aufgefallen. Recht zurückhaltend, nicht ausfallend und auch nicht auf irgendeinem Müttertrip.
Letztlich wurde es dann doch noch ein bisschen hitzig, als die Anwältin versuchte Ihre Mandantin von ihrem Fahranteil zu befreien. Das sei ja meine Obliegenheit als Umgangselternteil und wo ich schon keinen Unterhalt zahle usw. aber das wurde auch ziemlich schnell sowohl von mir als auch der Richterin abgebügelt.

Ich hatte den Eindruck, dass durchaus noch ein bisschen mehr herauszuholen gewesen wäre, wenn ich höher gepokert hätte, aber da mein Primärziel erreicht war, wollte ich nicht noch auf den letzten Metern Widerstand wecken. Etwas Mürbe verlief die Frage mit der Absichtserklärung, da sich die Gegenseite sehr zierte und sich nicht darauf einlassen wollte und die Richterin auch immer wieder erklärte, dass das nicht rechtswirksam sei. Ich blieb hartnäckig und erwiderte so etwas wie, wenn es nicht rechtswirksam ist, braucht sich die Gegenseite auch nicht so zu zieren und dass ich die Sankt Nimmerleinstag-Masche schon zur Genüge kenne. Die Gegenseite vertrat den Standpunkt, dass man das ja sehen könne, wenn es so weit sein werde (Von wegen). Aber auch das war dann irgendwann geregelt.

Alles in allem hatte ich einen recht positiven Eindruck. Alle haben sich mehr oder weniger so verhalten, wie es eigentlich sein sollte. Natürlich bis auf ein gewisses Potential an Väterdiskriminierung im Subtext und einigen, wenn auch wenigen, albernen Argumentationssträngen, was den Leuten wohl nicht auszutreiben ist.

Als nächstes steht dann die Frage an, wie die Distanz verkürzt wird. Da hatte ich ja schon in einem anderen Thread ein paar Gedanken entwickelt.Big Grin
Aber jetzt steht erst einmal ein andere großes Projekt an, das realisierungsreif ist.

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  Adoptionsverfahren
Geschrieben von: Jessy - 29-04-2014, 15:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Schreck (oder besser Überraschung) lass nach, du bist umzingelt !

Einigen hier ist ja unser nun abgeschlossener Umgangs-/Auskunfts-/Sorgerechtsstreit geläufig. Ergebnis, zur Erinnerung: Umgang unsererseits eingestellt, da Kinder von KM durchmanipuliert, AG-Beschluss war ohnehin mittelprächtig, OLG-Beschwerden waren eingereicht, haben diese aber dann zurückgezogen da die Erfolgschancen bzgl. halbwegs vernünftigem Umgang unabhängig vom Beschluss verschwindend gering waren.
Letztlich kann man sagen, die KM hat auf voller Linie gewonnen. Das Ganze ist jetzt rund acht Wochen her.

Klingelt vorhin das Telefon. Mir fiel echt die Kinnlade runter:
KM dran - ihr Ehemann wolle die Kinder adoptieren. Was mein Mann denn davon halte?
Mein Mann meinte nur, er sei grundsätzlich dazu bereit, sie solle aber was Schriftliches schicken, da er mit ihr nichts mündlich besprechen wolle.
Keine zwanzig Minuten später ruft die Anwältin der KM an: Ob mein Mann denn seine Zustimmung wirklich geben wurde, so ein Verfahren würde ja schliesslich Geld kosten und sie möchten das jetzt nicht umsonst betreiben, wenn er dann doch "Nein" sagt. Und ob er denn im Vorfeld eine Erklärung unterschreiben würde, dass er auf alle Forderungen (?) aus der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verzichten würde.

Nun sind eine Menge Fragen aufgekommen:

1. Vor drei Jahren hat mein Mann genau diesen Vorschlag gemacht, nämlich Adoption. Das wurde damals kategorisch abgelehnt, schliesslich war die KM scharf auf`s Geld. Woher der plötzliche Sinneswandel? Irgendjemand eine paranoide Idee dazu?

2. Wie läuft so ein Adoptionsverfahren ab? Hat irgendjemand von Euch da konkrete Erfahrungen? Wie lange dauert es, was ist zu beachten, was kostet es, wer trägt die Kosten?

3. Ich nehme an, alle denkbaren Auswirkungen betreffen die Zukunft und haben keinerlei Einfluss auf UH-Schulden?!

4. Wozu diese Frage der RA wegen Verzichtserklärung? Soweit ich weiß enden mit der Adoption alle Rechte und Pflichten des biologischen Vaters, da bedarf es doch keiner zusätzlichen "Verträge"?

5. Ich bin inzwischen paranoid... so hart es klingt, diese beiden Kinder "loszuwerden" erscheint uns gerade sehr lukrativ (mein Mann hat damit emotional abgeschlossen, da bei der KM ohnehin niemals eine Vater-Kind-Bindung entstehen kann, egal was wir tun), mit anderen Worten viel zu schön um wahr zu sen. Gibt es Nachteile, Fallstricke, etc. an die ich gerade nicht denke?

Bin gerade echt verwirrt und total baff, sorry.
Mir mag einfach nicht begreiflich sein, wie jemand erst die Adoption wegen UH hartnäckig ablehnt, und sie dann nach drei Jahren plötzlich doch will, obwohl er erst kürzlich auf ganzer Linie gewonnen hat, was die Zerstörung der Vater-Kind-Beziehung angeht...

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  Einkommensnachweis
Geschrieben von: HauroNeko - 29-04-2014, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

ich bin neu hier und habe auch direkt eine sehr explizite Frage.

Ich bin von der Mutter meiner Tochter getrennt, das Kind ist bei ihr und es besteht für mich 'nur' die Unterhaltspflicht zu meinem Kind hin.
Nun geht es an die Einschulung und da wir eine Ganztagsschule ausgesucht haben möchte meine Ex einen Einkommensnachweis von mir (bisher war keine offenlegung notwendig weil wir uns privat auf Unterhalt geeinigt haben.).

Da ich mit ihr allerdings schon allerhand Probleme hatte, bin ich nciht willens ihr so viele informationen zu geben. In meinen Augen muss sie nicht wissen wie viel ich ganz genau verdiene etc.

Die Frage ist nun, kann Sie darauf bestehen diesen Nachweis von mir zu erhalten?

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  Mindestunterhalt nicht erreicht!
Geschrieben von: Zahlvater:-) - 29-04-2014, 13:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo - schreibe mal für einen Bekannten!!!

Mein Kumpel hat es vor ca. drei Jahren erwischt - aus Überschuldung (Eigenheim) und Bandscheibenvorfall (verlor dann seinen Job) wurde er zum Alkohliker (hat zwar immer gerne einen über den Durst getrunken aber so schlimm war es noch nie) - seine Ehe (12 Jahre verheiratet) war zerüttet und aufgrund des Alkoholismus dann im Sack!
Vor drei Jahren dann die Trennung - mit zwei gescheiterten Suiziden anschliessend - Überweisung Chichatrie auch aufgrund des Alkoholismus!

Seit eineinhalb Jahren ist er raus und "Trocken" - neue Partnerin und ein weiteres Kind unterwegs ( er wird nun zum dritten mal Vater)

Er besucht zweimal im Monat weitere Therapien um seine Krankheit Herr zu werden!

Die Kinder aus der ersten Ehe bekommen seit drei Jahren keinerlei Unterhalt - der kleine wird dieses Jahr 12 und die Große wird 15!

Für die Ex und Mutter ein Höllen Spagat finanziell über die Runden zu kommen!!!

Die Anwältin seiner Ex hat nun bewirkt das er sich einen Job gesucht hat!!!

Seit April arbeitet er als Lagerhelfer 30 Stunden die Woche für 1020,-Eur im Monat Brutto (er ist wohl gelernter Kaufmann)

Ebenfalls arbeitet er auf 450,-Euro Basis - als Kellner - verdient aber nur 220,-Eur im Monat!

Zusammen hat er ein Netto-Einkommen von ca. 1040,-Euro Netto - abzzüglich der 5% - bleiben so 992,-Eur Netto!!!!

Also nicht Unterhaltsplichtig gegenüber seinen beiden leiblichen Kindern!

Er bewohnt ein angemietetes Zimmer neben der Wohnung seiner Freundin!!!

Nächsten Monat ist Gerichtstermin - was kann man Ihm vorwerfen???

Kann man Ihm überhaubt etwas vorwerfen???

Er hat Angst das er zu etwas verdonnert wird was er nicht beeinflussen kann!

Hat hier schon jemand Erfahrungen mit den Gerichten in so einem Fall gemacht / oder könnte sich vorstellen wie es ausgeht!!!!

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!Angel

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  Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es?
Geschrieben von: vielefragen - 27-04-2014, 21:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Forum, schön das es ein solches Board gibt in dem man Fragen stellen kann. Hoffentlich hat jemand einen guten Tip für mich.

Wohne mit meiner Frau im gemeinsamen Haus und haben quasi schon getrenntes Leben und Schlafzimmer aber die Frage die ich habe ist; muss es schriftlich zwischen uns eine Abmachung geben, in dem jeder den Startzeitpunkt der getrennt Lebenden Haushalts anerkennt damit das auch vor Gericht als Trennjahr anerkannt wird? Könnte ja sein, dass der Partner sagt, es hätte ja doch noch hier und da gemeinsames Essen, Einkauf oder Wäsche waschen gegeben oder gilt die Zeit erst zu zählen wenn der Scheidungsantrag und der Fragebogen den Partner erreicht?

1000Dank

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  Befangenheitsantrag
Geschrieben von: Zala - 26-04-2014, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hat schon jemand Erfahrung mit einen Befangenheitsantrag gemacht? Wird der extra aber zeitgleich mit dem GSR gestellt oder formuliert man das in den GSR Antrag mit rein.
Was bringt ein Befangenheitsantrag? Ich habe gelesen das der auf jedem fall in der Personalakte der Richterin landet. Ist der Richterin das egal oder stört das dann schon?

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  Der Weg zum ABR - Antrag gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: Niels567 - 26-04-2014, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Hallo Freunde, ich beabsichtige nächste Woche das gemeinsame Sorgerecht für meine zwei Kinder (6 und 4 Jahre) zu beantragen. Die Umstände mit der KM sind, nach meiner subjektive Einschätzung, selbst geeignet die Alleinsorge zu bekommen. Allein meine bisherige Erfahrung lassen mich vorsichtig agieren, Ablehnung geS wegen fehlender Kommunikation am 12.12.12, und mahnen mich Salamitaktik anzuwenden. Dazu brauche ich mal euren Rat.

a) ich beantrage gemeinsame Sorge ohne Begründung -> kein Einspruch = geS

b) ich beantrage geS -> Einspruch -> mündliche Verhandlung -> Anträge -> ??

Frage: Wie werden bei einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt zu:

1.) Antrag Gutachten Erziehungsfähigkeit und

2.) Antrag auf Teile der Sorge (ich würde gerne die "Teile" Gesundheit und Bildung herauslösen). Ich lese immer bloß von Personensorge und Vermögenssorge. Gibt es die Teile Gesundheit und Bildung überhaupt und wenn ja, wie stelle ich dies an?

3.) Wo liegen Fallstricke, auf was muss ich besonders achten, auch auf Bezug Jugendamt und Verfahrensbeistand?

4.) Oder schlagt ihr eine andere Lösung vor?

BTW:

- Antrag 1 sowie 2 sind belegbar begründet.
- ohne Anwalt? Ich habe in der Umgangs- sowie Sorgerechtsverhandlung gesehen wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Entweder sitzen Ra's gegenüber oder sind als Verfahrensbeistand involviert. Graus. Und alle hänge an der langen Leine des FG.
- Der Richter ein Verfassungsrechtler, der mittlerweile einen guten Ruf unter den Vätern genießt, da frisches Wissen vorhanden. Ich bin da sehr zuversichtlich.


Meinen Dank für Rat, nützliche Links und eure Erfahrung im voraus.


Vergessen:

Ende Mai 2014 würde ich dann auch Antrag auf Abänderung für Umgang stellen. Wir haben keine EV sondern Beschluss und die aktuelle Lage erscheint mir günstig: KM verweigert Modifizierung Beschluss und Einschulung steht vor der Tür.

Off-Topic: Kann man Beiträge nicht bearbeiten? Ich habe nichts gefunden.
Die in der ersten Sorgerechtsverhandlung verordnete Konfliktberatung wurde im August 2013 als gescheitert abgeschlossen, so der Sachstandsbericht Teilnahme Einzelgespäche: Mutter: 2; Vater: 8).

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