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  Unterhalt nach Schulabschluss
Geschrieben von: Isabell - 14-06-2014, 05:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

wie sieht es denn Eurer Meinung nach in folgendem Fall aus:

Der Vater zahlt zur Zeit Barunterhalt an seinen volljährigen 18 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt. Die Mutter muss ebenfalls Unterhalt bezahlen. Dieses wurde entsprechend berechnet.

Nun sieht es so aus, dass der Sohn sich ein paar Mal um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Es gab zwar entsprechende Einstellungstests, aber er hat bisher nur Absagen erhalten. Es handelt sich auch um einen Ausbildungsberuf, der sehr begehrt ist und wo es nicht so einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen. Nun wird er bald die Schule abgeschlossen haben und sein Fachabitur haben.

Wie verhält sich das mit der Orientierungsphase und dem Zahlen von Unterhalt? Müssen in diesem Fall, wo das Kind sich weigert, sich ernsthaft mit seiner Situation auseinander zu setzen ab Schulabschluss 4 Monate lang weiter Unterhalt an ihn gezahlt werden? Können die Eltern denn eventuell verlangen, dass er etwas dazu verdient? Muss er denn nachweisen, dass er sich in diesen 4 Monaten um eine Ausbildung bemüht?

Es ist natürlich ganz klar, sollte er eine Ausbildung machen, dann ist ggf. je nachdem wieviel er verdient Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn er jetzt auf einmal doch einen Ausbildungsvertrag hätte, der im Oktober beginnen würde, dann müsste wohl für die Übergangszeit Unterhalt geleistet werden.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

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  Auto im EU Ausland zulassen
Geschrieben von: FreiHerr - 13-06-2014, 22:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

hat jemand gute Tipps, wo man in EU ein Auto zulassen kann, ohne dort richtig zu wohnen?
Mir ist schon klar, das so etwas an Wohnsitz gebunden ist, aber ich denke es soll Möglichkeiten geben, wo es auch anders geht. In Deutschland zum Beispiel funktioniert ziemlich gut folgende Methode: sich kurz anmelden, Kennzeichen bekommen, abmelden, Nachsendeauftrag stellen.
Ich möchte jedoch keine deutsche Zulassung haben, da die Maut-Scan-Systeme offensichtlich nicht nur LKW' Kennzeichen scannen

Also, habt ihr gute Tipps? Speziell Österreich, Detlef?

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  Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
Geschrieben von: TONO - 12-06-2014, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (90)

Hallo liebe Forenmitglieder!

Wie fast alle hier habe auch ich so meine Probleme mit der Kindsmutter meines jetzt gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn. Oder vielmehr mit dem ganzen Wirrwarr der Gesetze/Rechtssprechungen bezüglich des Unterhaltes für Kinder die Volljährig sind.

Ganz kurz zu meiner Geschichte:
Ich war mit der Kindsmutter zusammen bis unser gemeinsamer Sohn 3 Jahre alt geworden war. Danach haben wir uns getrennt und sie ist mit unserem Sohn ausgezogen. Ich habe noch fast drei Jahre Kontakt zu meinem Sohn gehalten - allerdings unter erschwerenden Umständen von Seiten der Mutter. Damals hat uns eine Entfernung getrennt von ca. 30 km - es ging dann um die Besuchs- und Abholzeiten meines Sohnes. Kaum habe ich in abgeholt und wir sind zu mir gefahren, habe ich Anrufe erhalten das ich doch so nett sein sollte und ihn viel früher Nachhause zu bringen habe, wie ausgemacht. Ausserdem wurde mein Sohn schon ziemlich manipuliert durch seine Mutter und dann hieß es, er wäre immer so verstört wenn er von mir gekommen sei und würde nur weinen. Ich habe diesen Stress - wie schon gesagt - fast drei Jahre mitgemacht bis ich nicht mehr konnte!
Mein Sohn hat sich daraufhin auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bei mir gemeldet. All die Jahre habe ich mich immer schön und pünktlich an die Zahlungen laut DT gehalten. Im Grossen und Ganzen verliefen diese Unterhaltszahlungen und Absprachen immer ohne Jugendamt!

Vor ein paar Tagen haben ich dann eine e-mail von der Kindsmutter erhalten. Ich würde die Unterhaltung von meiner Seite und der der Mutter gerne hier mit einfügen. Ich hoffe auf Ratschläge und Tips von Euch wie ich mich jetzt Verhalten soll. Auf keinen Fall möchte ich irgendetwas über einen Anwalt machen und schon gar nicht mit dem Jugendamt! So langsam aber Sicher geht mir das Geld auch aus......

1. Mail an mich...
,,Hallo,
ich wollte dir nur Mitteilen, das der B. noch ein Jahr weiter die Schule besucht, das wird wie minderjährige gerechnet.
Also Kindergeld und Unterhalt läuft weiter.
Wir können aber gerne einen gemeinsamen Termin, mit Frau W. machen, wenn du die Gesetztesrichtlinien brauchst.
Gruß"

2. Mail als Antwort an die Kindsmutter...

ich habe deine Mitteilung erhalten. Nun ist es allerdings nicht mehr so einfach wie Du es Dir gedacht hast..
Da B. jetzt die Volljährigkeit erreicht hat, läuft künftig nur noch alles schriftlich zwischen ihm und mir.
Auch die Zahlungen werden auf sein Konto erfolgen. (Er müsste sich mit mir per E-Mail in Verbindung setzen...) Ich werde in diese E-Mail immer mal wieder ein paar Auszüge aus Gesetzestexte und Rechtssprechungen mit einfügen.


,,Das volljährige Kind bekommt den Unterhalt immer auf das eigene Konto,.."



,,Unterhaltsansprüche hat das volljährige Kind gegenüber beiden Elternteile selbst geltend zu machen, ausserdem hat es regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen..."



Du schreibst ebenfalls, dass er wie ein Minderjähriger geführt wird - das stimmt, das heisst dann privilegierte Kinder.



,,Bei volljährigen Kindern sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der bisher betreuende Elternteil, bei dem das Kind weiterhin lebt. Grundlage: Bundesgerichtshof vom 09.01.2002, Az XII ZR 34/00. Kinder zwischen 18 und 21, die noch in eine allgemeine Schule gehen und zu Hause wohnen, sind sogenannte privilegierte Kinder und stehen in der Berechtigtenrangfolge den Kindern unter 18 gleich..."



Da B. jetzt 18. ist und somit Volljährig, ist das Jugendamt nicht mehr zuständiges Organ bezüglich Beistandschaft - demnach verzichte ich auch gerne auf einen Termin bei Frau W.


,,Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten. Schreiben, Forderungen oder Bitten des Jugendamts brauchen nicht mehr beachtet zu werden..."

Das mit dem Kindergeld verhält sich jetzt so, dass es komplett und nicht mehr hälftig angerechnet wird.


,,Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt..."

,,Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet..."

Da B. auch an seinem 18. Geburtstag ein Sparbuch von meiner Oma erhalten hat - zählt dies zu angespartem Vermögen. Darunter würden natürlich auch alle anderen Sparbücher, Erbschaften usw... fallen.


,,Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden..."



Ich gehe davon aus, dass wir es auch weiterhin ohne Ämter ect. bewerkstelligen werden.



Gruß

Antwort von der Kindsmutter....

Hallo,
danke fürs Antworten.
ja das müßen wir schnellstmöglich machen, seine Konten auf ihn umschreiben,

ich habe gerade mit ihm geredet, kein Problem das er dich per Mail anschreibt, wenn du das möchtest.

Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.

Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt

Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.

das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.

Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.

Hoffe es klappt weiterhin auch ohne Amt,
gruß



Meine Fragen sind jetzt natürlich erstmal primär, Stimmt das alles was sie in der letzten Mail geschrieben hat? Warum zählt mein Freibetrag/Selbstbehalt nicht mehr? Ich habe jetzt erstmal die Zahlungen eingestellt und warte darauf was passiert. Ach, ich habe keinen Titel vom Jugendamt - also nicht das ich wüsste das ich damals was unterschrieben habe diesbezüglich.

Vielen Dank an Euch alle schon einmal....

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  Was kann ich genau tun?
Geschrieben von: an0n - 12-06-2014, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Hallo alle zusammen,

ich habe mir aus wikimannia eine ziemlich lange PDF durchgelesen in der es um die Vorzüge des Auswanderns als Unterhaltspflichtiger geht. Am Ende der PDF wurde dieses Forum erwähnt weswegen ich nun euren Rat suche.

Meine Situation:

2 Kinder vorhanden.
Frau 1; Kind 5 Jahre alt
Frau 2; Kind 3 Jahre alt

beide leider Vaterschaftstest positiv. Ich war jung und hab mich sinnlos durch die Gegend... naja. Ist meine Schuld, ich weiss.

Jedenfalls konnte ich die gesamte Zeit bis jetzt damit überbrücken nichts zu bezahlen. Erst war ich halt Schüler, dann in der Ausbildung. Bisher habe ich wie gesagt nichts bezahlt. Jetzt bin ich arbeitssuchend.

Ich habe eben jetzt eventuell eine Stelle im Ausland (EU) gefunden. Mein Ziel ist es nichts zu bezahlen.

Mein Plan bisher sieht folgendermaßen aus:

- Meinen Deutschen Pass abgeben, den brauch ich nicht. Ich hab 2 Staatsangehörigkeiten.
- Mich nach Frankreich abmelden.
- In Frankreich über die Grenze und von dort aus in mein Zielland fahren.

Jetzt die Fragen:

- Wie schnell finden die mich im Normalfall?
- Was passiert wenn die mich finden?
- Was passiert wenn ich in Deutschland Urlaub mache und es jemand der betroffenen merkt?

Sorry falls jetzt Angaben fehlen. Ich reiche gern alle Angaben nach, ich bin einfach nur sehr unerfahren und blicke überhaupt nicht durch.

vielen Dank für eure Hilfe!

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  Zustimmung Urlaub gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: sleepsheep - 12-06-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Es geht nicht um mich sondern um Kumpel.
Kurze Frage: Scheidungsverfahren läuft noch, haben gemeinsames Sorgerecht. Frau will mit Kind ins ausereuropäische Ausland Urlaub machen. Kind 11 Jahre alt. Braucht die Frau die Zustimmung vom Mann? Mein Kumpel erlaubt es ihr ja, aber die Frau ist sich net sicher ob ohne Zustimmung von ihm sie aus Deutschland mit dem Kind wegfliegen darf.

Wenn Zustimmung nötig wie soll die aussehen?

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Music jetzt geht der mist wieder los...
Geschrieben von: netlover - 12-06-2014, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

so - nach fast 2 jahren bei ABR papa, schulbesuch, sozialer verflechtung, mitgliedschaften beim reiten, kein KU von mama, ab september auf die wirtschaftsschule, will KM:

a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule

mama hat nur

a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert

jetzt kommts:

schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:

Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.

und:

Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.

und:

Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.

und:

Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert

ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.

lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.

mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.

wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!

was meint ihr???

bb
netlover

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  Unterhalt an 2 volljährige Kinder
Geschrieben von: Aquarius63 - 11-06-2014, 16:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Huh[font=Courier]

Hallo Leidensgenossen,

bin zum ersten Mal hier auf Empfehlung von zwei Arbeitskollegen.
Habe große Unsicherheit in Bezug auf Fortführung meiner Unterhaltszahlungen an meine beiden volljährigen Kinder.
Die Fakten:

Bin 51, Vollzeit berufstätig als GuK, geschieden seit 2008, ledig, lebe alleine .
Schwerbehinderung von 60% liegt vor.
Zahle seit 2 Monaten pro Kind 215, €. Einen Betrag, den ich selber in Anlehnung an Düsseldorfer Tabelle und meinem bisherigen Einkommen abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (5%) und Altersvorsorge (4%) bestimmt habe. Zusätzlich habe ich jedem Kind bis vor kurzem Taschengeld gezahlt, so dass jeder 250,- € erhalten hatte zzgl.Kosten für private Zusatzkrankenversicherung (insg. ca.40 €). Diese Zusätze musste ich aber zum 01.06. streichen, da sich meine Lebensumstände durch Trennung/Auszug-Umzug verändert und meine Kosten (Fixkosten) erheblich erhöht haben (ohne Unterhalt auf ca. 1300 €). Mein Netto liegt bei durchschn. zwischen 1500 - 19oo €, i Mittel bei 18oo €. Meine Kinder:

- Tochter M.: geboren 3/1994, also jetzt 20 Jahre alt, bei ihrer Mutter gemeldet, verbringt nach Beendigung ihres Abis seit 8/2013 aus Spaß an der Freud ein Jahr in Australien. Dafür hatte sie vorbereitend gekellnert. Sie finanziert ihre Reise durch ihr Kindergeld, meinen Unterhalt und Jobs vor Ort. Ihren Unterhalt und alles andere zahlte ich freiwillig fortführend nach Erreichen Ihres 18. LJ.. Seit drei Monaten von ihr aus kein Kontakt mehr, alte Trennungswunden. Über ihren Bruder ist mir bekannt, dass sie Ende des Monats zurückkehrt, danach nach etwa 2-3 Monaten erneut aufbricht, um ein halbes Jahr in Neuseeland zu verbringen. Ihre letzte Auskunft an mich war, dass sie im kommenden Jahr Psychologie studieren wolle. Derzeit erhält sie wohl noch das Kindergeld, weil sie dem Amt vorschwindelt, dass sie auf der vergeblichen Suche nach einem Praktikum sei . Zusätzlich hat sie für Medizinstudium beworben, aufgrund des NC`s aber auf Warteliste gesetzt worden. Oma und Opa sind gute Zahlungsgaranten bei Anlässen, aber über Vermögen (Sparbuch) oder Sonstiges weiß ich nichts Konkretes, ebenso nicht über die Höhe ihrer Verdienste. Sie ist ehrgeizig und materialistisch und hat mich nach der Scheidung regelrecht auch in übertragenem Sinne für alles "bezahlen" lassen (Schuld mir zugewiesen, also Kontakt gemindert und nur gemeldet, wenn sie Geld brauchte). habe ihr nach guter väterlicher Manier zu den Geburtstagen/Weihnachten etc. jeweils 100 € geschenkt und ihren Roller mitfinanziert., habe immer mein Möglichstes getan.

Frage: Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe in den Foren gelesen, dass ich offenbar bereits zulange bezahle von wegen Überbrückung für vier Monate und zuviel wegen in Abzug bringen können von berufsbedingten Aufwendungen, Altersvorsorge, Jobeinkommen, Vermögen etc..Allerdings bin ich trotz Dü-Tabelle und Eurer Forenangaben überfordert mit der Errechnung eines Unterhaltes, sofern er ihr überhaupt noch zusteht??!!?
Soll ich einfach die Zahlung einstellen und abwarten?
Muss ich sie informieren?
Info: es besteht bei mir kein Unterhaltstitel und keines der Kinder hat einen Antrag auf Unterhalt ab 18 formuliert. Lief alles so auf freiwillig von mir.

Ihre Mutter arbeitet ebenfalls Vollzeit, geschätztes Einkommen 1200 Netto ( ist evtl. noch in Privatinsolvenz).
Meine eigene Privatinsolvenz ist seit Mitte 2012 gänzlich abgeschlossen. Während dieser zeit habe ich immer gezahlt, auch in Zeiten von berufsbedingten und medizinischen Rehamaßnahmen.

- Sohnemann F.:geboren 5/1996, also gerade 18 geworden, letzte Woche Abi fertig gemacht. Wohnt noch zuhause. Kontakt zu ihm unregelmäßig aber wohlwollender. Will jetzt ab Juli -nach Vorbild seiner Schwester- zu seiner Orientierung für etwa halbes Jahr in die Berge und dort neben klettern auf einer Hütte arbeiten zum jobben, evtl. aber auch nach Neuseeland seiner Schwester folgen. Studium will er nicht, weiß aber auch sonst noch nix! eventuell Ausbildungsstelle als ?? und ab???. Lieber Kerl aber faul, nicht so materialistisch eingestellt. Ich weiß, dass er durch Jobben recht wenig nebenher als Schüler verdient hat. Oma/Opa/Sparbuch wie oben.

Was soll ich tun bei ihm? Vier Monate zahlen und dann kürzen bzw. streichen ohne Ansage?

Kann mir jemand helfen und sagen, was ich tun kann? Ich
[/font]möchte fundiert gewappnet sein,wenns dann Stress gibt, und da bin ich mir sicher: von meiner Tochter wird er kommen!!

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  Nachhilfe
Geschrieben von: chuloralf - 10-06-2014, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,
hier meine Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8040
Die Umgangsanbahnung mit dem JA war inzwischen wieder aufgenommen, zieht sich aber hin. Die KM spielt dem Kind nach wie vor vor, der "ehemalige Putativvater" sei ihr Vater. Die Umgangsanbahnung wurde von der KM inzwischen abgebrochen. Mal sehen was das Gericht macht.

Ich zahle KU nach DT7 (488€). Die KM geht mich um höheren KU an und will zusätzlich Mehrbedarf von 140€ für Zahnspange und Nachilfe.

Bei Kieferorthopädie ist die Argumentation klar (http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#sonder). In Bezug auf Nachhilfe gibt der genannte Trennungsfaq-Artikel nicht viel her.

Könnt Ihr weiterhelfen?

Gruß
c

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  Formen des paritätischen Wechselmodells
Geschrieben von: bluegene - 09-06-2014, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Liebe Mitstreiter,

nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht im Jahr 2012 hatten wir uns auf ein Wechselmodell geeinigt. Wir leben nun seit 2 Jahren mit unseren zwei Kindern (7/13) ein paritätisches Wechselmodell im Wochenrhythmus. Nachdem die Mutter 2013 ein zweites Mal einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte und nun das Wechselmodell ablehnte, befinden wir uns im lösungsorientierten psychologischen Gutachten.

Es klingt wie Hohn für den Vater, denn im Rahmen des Gutachtens ist die Mutter (bei der ersten gemeinsamen Sitzung) nicht mehr gegen ein Wechselmodell, wenn bestimmte Bedingungen vom Vater erfüllt werden. Sie wünscht sich einen Telefontermin und einen Tanznachmittag in der Vaterwoche. Normalerweise hätte sich das Verfahren nun erledigt, da dies kein Problem für den Vater darstellt.

Vorschläge des Vaters für eine Elternvereinbarung werden diskutiert und bei der nächsten gemeinsamen Sitzung wird der Test einer 9/5 Regelung von der Mutter ins Spiel gebracht. Die Kinder sollen 9 Tage bei der Mutter bleiben und 5 Tage beim Vater. Dies wäre wegen der 30 km Entfernung besser für die Kinder und besser für deren soziale Kontakte. Der Ausgleich der fehlenden 4 Tage (4x26=104) soll über die Ferien laufen. Der Vater hätte dann die gesamten Ferien. Was wird hier gespielt? Ist dies eine weiterer Schritt im Rahmen der Salamitaktik?

Die Psychologin meinte, dies Form des paritätischen Wechselmodells hätte sich bei Entfernungen bewährt. Ich soll Bescheid geben, ob der 9/5 Test starten kann oder einen anderen Vorschlag bringen. Es ist nicht mehr lustig, denn der Wochenrhythmus hat sich aus meiner Sicht bewährt.

Wenn es keine Einigung gebe, weil ich den Test ablehne, müsste sie dem Gericht den Wohnort der Mutter als zukünftigen Hauptwohnort der Kinder empfehlen, da sie nun auch dort zur Schule gehen.

Gibt es Erfahrungen mit der 9/5-Regelung? Über jede Anregung zum Thema bin ich sehr glücklich?

Alles Gute
bluegene


http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789

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Question Unterhaltsvorschuss umgehen? Spezieller Fall
Geschrieben von: Junili - 07-06-2014, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (83)

Hallo liebe Mitglieder,
ich habe mich nun auch hier angemeldet, da ich nach stundenlangen Recherchen im Internet nun nicht mehr weiter weiß und hoffe, hier ein paar Ideen zu bekommen.

Mein ExFreund und ich haben uns in diesem Jahr getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren.
Ich bin aktuell im ALG2 Bezug (in der Schwangerschaft wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert). Mein Ex hat in seinem studierten Beruf jahrelang keinen (längerfristigen) Job gefunden und im letzten Jahr ein 2. Studium begonnen. Er finanziert das Studium und sein Leben durch ein monatliches Darlehen seiner Eltern.

Nun ist es so, dass ich vom Jobcenter aufgefordert wurde Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Mein Exfreund möchte aber nichts mit dem Amt zu tun haben, hat aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, Unterhalt zu zahlen.
Natürlich möchte er auch keine Schulden anhäufen.
Selbstverständlich möchte auch ich keinen Nachteil haben.

Ich habe nun alle möglichen Optionen durchdacht:

1. Ich beantrage Unterhaltsvorschuss: Dann häuft er allerdings monatliche Schulden in Höhe von 133 Euro an, die er zurückzahlen muss. Da aufgrund seines 1. abgeschlossenen Studiums eine Erwerbsobliegenheit vorliegt. Es sei denn er kann irgendwie begründen, dass das 2. Studium notwendig ist. Weiter kommt SEIN Wunsch noch hinzu, dass er nichts mit dem Amt zu tun haben möchte.

2. Wir vollziehen das 50/50 Modell- sprich unsere Tochter ist zu 50% bei ihm und zu 50% bei mir. Dies ist allerdings nur theoretisch möglich. Praktisch hat er aber überhaupt keine Zeit für sein Kind.
Außerdem würde mir dann 50% der Regelleistung für unsere Tochter gestrichen werden und der Mehrbedarf für alleinerziehende würde auch wegfallen (was ich ja inoffiziell dennoch weiterhin wäre)

3. Mein Ex bezahlt einen monatlichen Unterhalt von 133 Euro- aus eigener Tasche, ohne Unterhaltsvorschuss. Aber ich frage mich, ob das so möglich ist??? Und mann alle Probleme damit umschiffen könnte?!

Ich möchte nicht, dass mein Exfreund (finanzielle) Probleme hat (oder gezwungen wird, sein Studium zu unterbrechen) und wir dadurch Streit haben und unsere Tochter darunter leidet... aber ich will mir auch keine Probleme machen.

Für ein paar Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße Junili

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