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| Steuernachzahlung und Unterhalt |
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Geschrieben von: Marc - 28-05-2014, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo liebes Forum,liebe Mitglieder und Leidensgenossen,
ich habe mich zum 01.01.2014 von meiner Ehefrau getrennt. Die Lohnsteuerklassen wurden im März auf 4/4 geändert. Ich trage sämtliche Verbindlichkeiten für unser gemeinsames Haus was zur Zeit zum Verkauf steht. Der Unterhalt wurde durch eine Anwältin berechnet. Jetzt hat sich das Finanzamt rückwirkend für 2014 die Steuernachzahlung von meinem Gehalt geholt. Ich habe jetzt bedeutend weniger als der gesetzliche Mindestbehalt von 1100€. Die Banken wollen ihr Geld und der Unterhalt soll auch bezahlt werden. Gibt es eine Möglichkeit für einen Monat den Unterhalt zu kürzen bzw. aus zu setzten?
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| Mutter beantragt Pässe der Kinder um ins Ausland mit Freund wegzuziehen |
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Geschrieben von: Pinoccio - 27-05-2014, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo Freunde,
trotz meines Widerspruchs gegen einen Pass schreibt mir das Rathaus folgenden Brief:
Leben Eltern (verheiratet, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein
der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Deshalb kann Ihre geschieden Frau den Pass oder Personalausweis für Ihre gemeinsamen Kinder allein, ohne Ihre Zustimmung, beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
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| Hartz4 und Konfirmation |
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Geschrieben von: bubi - 24-05-2014, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Meine Tochter wird nächste Woche konfirmiert und erhält dann wohl auch ein wenig Geld als Geschenk. Da Ihre Mutter samt Familie und Freund H4 bekommt würde ich es mich interessieren, ob und in welcher Höhe sie dieses für sich behalten darf, ohne das es der BG angerechnet wird. Sie selber bekommt kein H4, da ihr Kindergeld und mein an sie gezahlter Unterhalt Ihren Bedarf decken.
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| KU-Anpassung |
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Geschrieben von: Andreas - 22-05-2014, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
verfolge schon lange euer Forum, finde es sehr informativ und interessant...Nun habe ich selbst mal ein "kleines" Problem und hoffe, jemand hat hilfreiche Tipps oder Hinweise.
Ich hoffe, die wichtigen Details, für Hinweise zu meiner Frage im Anschluss zu nennen. Sollte einiges fehlen, bitte nachfragen
Vor einem Jahr wurde ich von meiner Exe geschieden, Grundlage einer schnellen Scheidung war eine Scheidungsfolgevereinbarung. Inhalt dieser war u.a. ein in Summe genannter Kindesunterhalt, den meine Exe an mich für unsere Tochter zahlen muss Meine Tochter ist elf Jahre alt, wir betreuen sie beide in einem echten Wechselmodell. Da meine Ex ein sehr hohes Einkommen im Vergleich zu mir hat, haben wir den Ausgleichbetrag berechnen lassen und in die Notarvereinbarung einfließen lassen ohne den Zusatz der Vollstreckbarkeit...
Nun hat meine Exe mich zur Auskunft über mein Einkommen über ihren Anwalt aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen, weil sich an meinen Verhältnissen nichts geändert hat, an ihren übrigens auch nicht, außer dass sie jetzt nebenher eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Nun hat Ihr Anwalt daraufhin erneut Berechnungen anhand der Unterlagen durchgeführt und mitgeteilt, dass sie zukünftig nur noch ein Drittel zahlen kann (Sprich, sie hat sich extrem arm rechnen lassen...) Nun hat sie über ihren Anwalt angekündigt, nur noch diese reduzierte Summe zu zahlen, was sie diesen Monat auch schon getan hat...
Was kann ich nun tun...?
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| wegen KdU |
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Geschrieben von: gegen-das-system - 21-05-2014, 12:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
ich bin alleinerziehender Vater.
Das Thema KdU / Hartz4 / Umzug zeichnet sich ab.
Die jetzige Wohnung ist laut KdU zu teuer.
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Ich bin laut Gutachten berechtigt sämtliche Schimpfwörter die hier im Wortfilter zensiert werden lautstark und straffrei dem Sachbearbeiter oder neuen Nachbarn an den Kopf zu werfen. Ich bin halt ein bischen doof...
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Was kann ich tun damit der Sachbearbeiter bei KdU grosszügig ist ?
Ich möchte den Umzug vermeiden.
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KM zahlt keinen Unterhalt.
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| [geteilt] Was tun wenn Ex die Kleidung behält |
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Geschrieben von: mimamause - 20-05-2014, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (110)
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hi,
ich bin neu und häng mich mal einfach dran weil ich denke, es passt. Hoffe, es ist okay.
Wie kann frau eigentlich verfahren, wenn Ex generell Kleidung einfach einbehält?
2 Kinder, Unterhalt wurde 4 Jahre lang nicht, seit 6 Monaten Mindestunterhalt gezahlt. Umgang wird nach Lustprinzip wahrgenommen.
Möchte keinen Streit vorm Kind vom Zaun brechen, hatte einen JA-Termin initiiert, Ex hatte nix unterschrieben und alles dort Gesagte wurde ignoriert, kaum waren wir draußen.
Letztens gab er Kleidung nicht wieder mit den Worten, dass sein Kollege auf Arbeit dringend was brauchte, weil er keine Kohle hat. Das ist nicht das erste mal, dass sowas passiert. Kindersitze kamen kaputt wieder, von der Kleidung nur die Hälfte.
Was kann ich da tun? Natürlich stelle ich gerne Kleidung für unsere KInder zum Umgang zur Verfügung und natürlich ist der Unterhalt (auch der Mindestunterhalt) dazu da, die kids angemessen einzukleiden.
Aber wie reagiert frau hier? Ich werde den KV nicht schlecht machen vor den kids aber wie löse ich das?
Übergabeliste weigert er sich zu unterschreiben.
LG
mimamause
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| KM lässt die Haare der Tochter bleichen! |
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Geschrieben von: Knecht - 19-05-2014, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
nach langer Zeit ist mir mal wieder eine Gegebenheit gehörig gegen den Strich gegangen.
Nachdem ich mich ja resignierend und gedemütigt mit den bisherigen Umgangszeiten abgefunden habe, kommt jetzt wieder mal ein wenig Störfeuer von meiner Exfrau.
Am Freitag, als ich meine Kleine zum Empfang abholte fiel mir auf, dass sie statt normale Strassenschuhe nur Hausschuhe anhatte.
Die Antwort kam prompt! " Mama sagt, das passt schon so!"
Doch der Umstand, dass einem neunjährigen Kind die Haare (großflächige Strähnen) gebleicht wurden, macht mich fassungslos.
Ich finde es ungeheuerlich, dass meine Ex weiter macht was sie will und ich als Depp und Zahler zuschauen soll.
Ist meine Aufregerei umsonst?
Allen eine schöne Woche
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| Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung |
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Geschrieben von: Austriake - 19-05-2014, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Der Eine oder Andere hat ja Erfahrung damit -
wie lange dauert es ungefähr, bis die Zwangsmassnahmen wie Kontenpfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher u.ä. losgehen? Nehmen wir mal an, der Pflichtige stellt im Juni 2014 die Unterhaltszahlungen ein (kein Kindesunterhalt!), weil er mit baldiger Ausreise rechnet. Hat er dann noch zwei Monate, bis es los geht? (den ersparten Unterhalt will er für seine Reisekasse verwenden).
Austriake
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| Forderung Betreungsunterhalt über Jobcenter |
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Geschrieben von: großerjunge - 18-05-2014, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Fall auch ein paar hilfreiche Tipps geben:
Meine Freundin erwartet unser gemeinsames Kind.
Wir haben bis vor kurzem ein paar Monate zusammengewohnt, dann habe ich mir wieder eine eigene Wohnung genommen, weil es wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten u.a. zu Problemen in der Beziehung kam.
Meine eigene Wohnung liegt nun auch wieder nur 3 km entfernt von meinem Arbeitsplatz, ihre ca. 80 km.
Sie hat einen Teilzeitjob und erhält aufstockend Leistungen nach SGB II vom Jobcenter in Höhe von ca 700€ monatlich.
Vor wenigen Tagen erhielt ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung meine Einkommensverhältnisse offen zulegen.
Ich habe deren Vordrucke wahrheitsgemäß ausgefüllt, gewünschte Belege beigefügt und erklärt, dass ich auf Grund meiner Einkommensverhältnisse und der Bereinigung vom Netto welche ich aufgeführt habe (berufsbed. Aufwendungen, Kindesunterhalt, Schulden) klar unter den Selbstbehalt von 1100 € komme und somit für Betreuungsunterhalt nicht leistungsfähig bin.
Nun bekam meine Freundin Post vom Jobcenter mit folgendem Inhalt:
Sie wird aufgefordert umgehend einen Rechtsanwalt unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches für sich zu beauftragen.
Außerdem soll sie einen Vertrag über Rückübertragung und Abtretung des Unterhaltsanspruches § 33 Abs. 4 SGB II (anläßlich Geburt § 1615 I BGB) unterschreiben.
Den Unterhalt für mein Kind aus einer früheren Beziehung und das zu erwartende Kind bezahle ich ohne wenn und aber (291 und 238 €).
Was würdet ihr uns bzw mir hier raten?
Hat das Jobcenter ein Recht, dies zu fordern?
Macht es Sinn gemeinsam dann zu "ihrem" Rechtsanwalt zu gehen und alles zu klären oder soll ich mir einen eigenen Rechtsanwalt nehmen?
Danke für Eure Meinungen.
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