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| Rückstände nicht titulierter Unterhalt |
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Geschrieben von: bio - 07-07-2014, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Mich würde mal interessieren, wie lange zurück Unterhalts"rückstände" geltend gemacht werden können. Knackpunkt dabei, der Unterhalt ist nicht tituliert, jedoch mit Inverzugsetzung in einer bestimmten Höhe gefordert.
Gibt es da Fristen,Stichwort Schuldnerschutz?
Kennt jemand die Berechnung für die Haftungsquoten beim Mehrbedarf?
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| Unterhalt und Wegfall von H4 |
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Geschrieben von: bubi - 01-07-2014, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Da meine Frau ab diesen Monat wieder Arbeiten geht, werden wir wohl aus H4 rausfallen. Wie ist das nun mit dem Unterhalt, da ja die KM der Großen auch H4 bekommt. Tituliert sind aktuell 272€, Kind ist 14. Bedarf der Großen ist durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt. Können die trotzdem vom JC auf mich zu kommen und sagen, ich muss mehr Bezahlen?
Gruß
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| Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? |
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Geschrieben von: Augustin - 01-07-2014, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen,
meine Exfrau hatte eine Strafanzeige gestellt gegen mich wegen Unterhaltsverletzung nach Paragraph 170.Hausdurchsuchung erfolgte bereits, ohne Erfolg.
Meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel gegen mich wobei ich hier eine Abänderungsklage eingereicht habe die aber noch nicht entschieden ist
Trotzdem hat Sie Strafanzeige gestellt obwohl ich jeden Monat 100 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlt habe.(Der Unterhaltstitel ist natürlich höher als die Düsseldorfer Tabelle)
Nun meine Frage, darf die das ?
Wenn ich mir den Paragraphen 170 durchlese gehts doch nur um den gesetzlichen Unterhalt nicht um irgendwelche privat geschlossenen (titulierte) Verträge,oder?
Kann ich dagegen was tun ?
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| Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag |
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Geschrieben von: foggybottom - 30-06-2014, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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hallo Leute,
Ich hab ein notariell abgeschlossene Ehevertrag. Den Ehevertrag würde bei meiner Fraus Familien Notar gemacht, 2 mal, ausdrücklich nach Ihren Wünsch, den einziger Teil der mir irgendetwas gebracht hat ist der Teil "Vereinbarung über den Kindesunterhalt":
„Die Beteiligten vereinbaren, dass für den Kindesunterhalt im Innenverhältnis ausschließlich Frau XXX aufzukommen hat, solange das Kind bei Frau XXX lebt. Insoweit stellt Frau XXX Herrn XXX im Innenverhältnis von jeder Unterhaltsverpflichtung frei“
Hierzu möchte ich auch sagen das meiner Ex-Frau nicht nur wesentlich mehr als ich verdient hat und tut, sondern ist auch Wohlhabend. Beim Wohlhabend meine ich das sie mehrere Wohnungen besitzt hier im DE und auch zwei Häuser und einen Wohnung in London auch. Sie ist liquid und hat keinerlei Finanzielle Problemen, im Gegensatz zu mir.
Ich, im Gegensatz zu meiner Ex-Frau, bin ein ganz normal Arbeitnehmer der Standard verdient – nicht über den durchschnitt und auch nicht unter den durchschnitt. Jetzt scheint aber genau das Problem zu sein weil meine Ex-Frau plötzlich scharf ist auf meinen kleinen 0,5 Kinderfreibetrag.
!??! hab ich mir gedacht, wieso das dann? Brief von meinen Finanzamt bekommen, dann meinen Exs Familien RA. Und das obwohl wir sind seit 2006 geschieden sind und ich immer den 0,5 Kinderfreibetrag gehabt habe!
Anscheinende ist Ihr Geld Ansammlung so groß geworden das es ihr jetzt Finanziell sinn macht den ganzen Kinderfreibetrag zu beantragen.
Nur folgendes: obwohl ich nie Kindesunterhalt an meiner Ex-Frau bezahlt habe zahle ich jede Wochen einen Freiwilligen summe direkt an meiner Tochter im Bar. Meiner Tochter besucht mich jeden Freitag und übernachtet bei mir, bzw. uns. Für mich ist das kein kleine summe auch (50,- EURO der Woche).
Zu meiner Frage: Kann meiner Ex-Frau einfach so jetzt meine hälfte der Kinderfreibetrag kassieren obwohl Sie mir selber von den Kindesunterhalt Freigestellt hat?
Grüß und vielen Dank im Voraus!
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| Meine Frau hat meinen Sohn umgemeldet |
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Geschrieben von: Axel - 26-06-2014, 16:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Ich stehe ganz am Beginn einer Trennung. Meine Frau ist nach 22 Ehejahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Meine Söhne (20 & 14 Jahre) leben aber weiter bei mir. In ihrer neuen Wohnung (nur 5 Minuten zu Fuß weg) hat sie für meinen jüngeren Sohn ein Zimmer eingerichtet, in dem er hin und wieder auch übernachtet.
Die meiste Zeit ist er aber bei seinem Bruder und mir. Von hier geht er zu Schule, hier ist er zu den Mahlzeiten usw.
Jetzt habe ich erfahren, dass meine Frau bei ihrem Auszug auch meinen jüngeren Sohn umgemeldet hat. Außerdem läuft das Kindergeld jetzt auf ihr (neues) Konto. Das hat sie ohne mein Wissen und auch ohne mein Einverständnis getan!
Da 1. mein Sohn Wert darauf legt, dass er bei mir wohnt; und 2. ich ja auch für seinen Unterhalt aufkomme (Essen, Kleidung usw.) möchte ich die von meiner Frau eigenmächtig eingeleiteten Änderungen wieder rückgängig machen.
Kann mir jemand sagen, was dabei zu beachten ist??
Danke
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| Wenn die Mutter Borderline hat |
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Geschrieben von: Kämpfer - 24-06-2014, 17:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo, ich bin ich habe da ein Problem oder einige Probleme.
Ich gehe sehr stark davon aus das die Mutter meiner Tochter Borderline hat und somit dem Kind in Geistiger Hinsicht schadet. Das hat auch schon ihre 14Jährige Tochter sehr stark zu einer Seelischen Störung gebracht.
Was kann ich da Tun?
Das andere Problem ist, das ich mich mit der Mutter meiner Tochter seit 3Monaten in gesprächen bei der Erziehungsberatungs-Stelle befinde und da man wohl keine Einigung finden kann muss ich nun vor Gericht gehen um mein Kind regelmäßig sehen zu können. Ich fragte den Berater nach dem Aktenzeichen unserer Akte da ich und mein Anwalt Akteneinsicht haben wollen. Der Berater sagte mir das es keine Akte gibt und auch keine geben wird weil er nie eine angelegt hat. Ist das überhaupt rechtens ok? Ich mein jetzt scheinen die letzen 3Monate meines kampfes völlig für die Katz zu sein wenn es überhaupt keine Akte gibt!?
Danke schonmal für eure Antworten ;-)
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| Schwangerschaft/Kind vom Next waehrend der Trennungsjahre |
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Geschrieben von: Pennfred - 24-06-2014, 08:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Mojn Gemeinde,
es scheint so, dass mir nix erspart bleibt. Wie ich jetzt rausgefunden habe, lebt meine Exe seit 2 Jahren mit einem Franzmann im Franzosenland zusammen und hat schon einen kleinen Franzosen zur Welt gebracht. Vor Gericht jedoch das arme Maedchen gespielt und mir Strafe und Unterhalt abgepresst (was ich natuerlich selbstverstaendlich nicht zahle und auch nicht zahlen werde; no honey no money).
Meine Fragen:
- hat jemand Erfahrung wie sich das auf das Scheidungsverfahren und den Ehegattenunterhalt auswirkt?
- in DE waere ich ja der Vater, wenn auch nicht Erzeuger und es koennte Kindsunterhalt drohen, wie ist es in FR?
- hat meine Exe vielleicht gegen irgendwelche wichtigen Informationspflichten verstossen?
Mein Anwalt hat sich noch nicht geaeussert und das franzoesische Gericht bereitet sich auf den Sommerurlaub von Juli bis Dezember vor; wie jedes Jahr und dann wird die naechste Verhandlung in 2015 sein (4. Trennungsjahr bereits wegen den arbeitswuetigen Franzosen).
Gruss aus der Ferne
Pennfred
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| Auskunftsersuchen Jugendamt |
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Geschrieben von: i-wahn - 22-06-2014, 21:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo,
habe jetzt nach gut zwei Jahren das erste neue Auskunftsersuchen des JA ins Haus bekommen.
Hab dem bösen Onkel alle Gehaltsschecks der letzten 12 Monate geschickt. Nun will das Aas auch noch den Steuerbescheid. Muss ich den rausrücken?
Vielen Dank im Voraus!
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