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Big Grin Pfändung
Geschrieben von: anor-al-mal - 07-04-2014, 22:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Vollstreckungsbeschluß. Ich wurde anfang 2013 nach §850c wegen rückständigem Unterhalt direkt bei den Drittschuldnern gepfändet damals noch im Namen der Kinder,weil dieser Beschluß so intelligent verfasst war, so das ihn niemand so richtig verstanden hat gab es im laufe des Jahres mehrere klarstellende Beschlüsse.
So kam dann ein Beschluss das laufender Unterhalt auch gepfändet ist sowie einer der besagt wie die Reihenfolge bei den Drittschuldner ist , bei der vielzahl der Beschlüsse änderte sich irgendwann auch der Name des Gläubigers auf einmal waren es nicht mehr die Kids sondern die Exe.
Ende letzten Jahres hat nun der RA der Exe einen Beschluss nach §850d erwirkt der mich auf 800€ setzt gegen den ich Erinnerung einlegte mit der Begründung wäre zu wenig wurde mir leider ablehnen beschieden . Anfang diesen Jahres habe ich nun wieder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt und beantragt den Beschluss aufzuheben da in diesem Beschluss Exe als Gläubigerin steh und nicht die Kinder.
Nun schreibt der RA an den Rechtspfleger das es eine Namensverwechslung seitens des Gericht war und er den Fehler in seinem Antrag übernommen hat und meine Antrtag abgelehnt werden soll.
Ich möchte das so aber nicht hinnehmen und dem Ra schon noch etwas Arbeit bescheren deshalb hätte ich von euch gerne ein paar Antworten wie ich dem entgegen treten könnte. Big Grin

gruss

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  Sohn aufs Internat
Geschrieben von: Theo - 07-04-2014, 18:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo

Weiß nicht, wer sich noch an mein "Weihnachtsproblem" im vorletzten Jahr erinnern kann. Kurz wiederholt:

Sohn (heute 8) lehnte es ab, mit meiner neuen LG Weihnachten zu feiern. Weihnachten lösten wir das Problem durch Ausweichen. Das Problem selbst (Ablehnung meiner LG durch meinen Sohn) wurde aber nicht besser, im Gegenteil.

Während der neue LG meiner Ex von Sohnemann gut akzeptiert wurde (Sohn und Tochter (heute 11) leben beide bei der Ex), wurden die Umgänge mit Sohn immer problematischer, wenn meine neue LG dabei war.

Als ich diesen Sommer mit meiner LG eine gemeinsame Wohnung bezog, wurde es noch schlimmer. Beide Kinder bekamen ein eigenes Zimmer bei uns. Während meine Tochter mit Feuereifer zusammen mit meiner neuen LG ihr Zimmer einrichtete, Tapeten und Möbel aussuchte etc., zeigte mein Sohn keinerlei Interesse. Schließlich richteten meine LG und ich sein Zimmer ohne seine Mithilfe ein.

Das Zimmer wurde jedoch kaum jemals benutzt (nur wenn er an den Umgangswochenenden wirklich nicht bei Ex und deren LG bleiben kann, weil die selbst wegfahren, übernachtet er nolens-volens bei uns (da Ex und ich im selben Ort wohnen, macht es keinen Sinn, ihn durch Zwang bei uns behalten zu wollen, dazu müssten wir ihn quasi einsperren). Ist aber kein Vergnügen, ihn dann da zu haben.

Jetzt waren wir (also LG und ich) diesen Winter mit den Kids gemeinsam im Skiurlaub, während meine Ex und deren LG heirateten (ich wusste von der geplanten Heirat, die Kids nicht). Nach unserer Rückkehr ging nun das gleiche Theater, das vorher bei uns war, bei der Ex los: Sohn flippte total aus, redet kaum noch ein Wort mit dem nunmehrigen Ehemann meiner Ex.

Mittlerweile hat sich also das Problem auf unser beider neue Partner ausgedehnt: Sohn bemüht sich so ekelhaft zu sein wie er nur kann.

Nun haben Ex und ich beschlossen, den Jungen zumindest für ein Jahr in ein Internat zu geben. Wir wissen uns echt keinen anderen Rat mehr. Alles Zureden, alle Freundlichkeit, alle Kompromisse haben nichts gefruchtet. Er kommt einfach nicht damit klar, dass wir neue Partner haben.

Hat jemand von Euch Erfahrung damit, ein Kind aus einer Trennungssituation heraus ins Internat zu geben? Hat der Internataufenthalt etwas bewirkt?

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  Mangelfall oder Leistungsfähig?
Geschrieben von: JahJahChildren - 05-04-2014, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Servus,

Kurze Preisfrage.

Mutter hat 2 Kinder von 2 Vätern.

Kind 1 lebt beim KV
Kind 2 lebt bei Ihr

Für Kind 2 bekommt sie Unterhalt noch DDT, kein Mangelfall.
Für Kind 1 ist sie Unterhaltspflichtig. Sie hat bereinigt 1300 netto.

Die KM meint, sie träfe auch eine Unterhaltspflicht gegenüber Kind 2, weswegen sie die 300€ über SB auf beide Kinder verteilen möchte.

Ich meine, sie trifft keine Unterhaltspflicht bezüglich des bei ihr lebenden Kindes und sie kann 100% KU für Kind 1 leisten, anstatt eine Mangelfallberechnung für diesen durchzuführen. Siehe BGb 1606 A 3 S 2 und die Leitlinien des OLG.

Stehe ich auf dem Schlauch mit meiner Ansicht?

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  Bewährungsauflage
Geschrieben von: Skippie - 03-04-2014, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin Männer
Frage
Hein Blöd wird im Februar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt mit der Weisung/Auflage mtl. 100€ Unterhalt zu bezahlen ab 1.März

Berufung

Berufung wird zurückgenommen, Urteil wird im Oktober rechtskräftig , ab Mai hat Hein Blöd nun die 100 Flocken überwiesen

Was ist mit der Zeit vor Mai nachzahlen oder zählt die Bewährungsauflage erst ab Rechtskraft ???

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  "Wert" der Ehe
Geschrieben von: Angry - 03-04-2014, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7960 ]

Hallo gebeuteltermann,
hallo unglaubliche Leute mit Egoistische Lebeneinstellung,

ich kann es nicht fassen wie man eine Ehe erst ab 10 Jahre Wert ist...ganz besonders wenn ein Kind/ Kinder schon entstanden sind. Hattest du sie damals nicht geliebt? oder dein Kind ist dir nichts wert, da du ja lieber Arbeitlos meldest als arbeiten und für dein Kind die Verantwortung nicht selber übernimmt huhh??

Na wenn man hier noch Auszeichnung " Brave heart" an solche Leistungen vergeben wird...verstehe ich um Gottes Willen nicht mehr.

Hast du eine Vorstellung wie meine Arbeitsstunden aussieht und wann ich Feierabend habe nach 19 Stunden auf dem Bein täglich..., während mein Ex Mann noch zusätzlich Unterhalt erschwert und Nutzungsentschädigung verlangt??

Kann es sein, ihr Männer/ Frauen mit solchen Gedanken nur das eine im Kopf habt..."ICH lebe mit meinem Partner nicht mehr, darum kann ich diejenige es zeigen...das Leben schwer machen und oh..Nein...ich muss doch neue Partnerin und weiter schönes Leben haben nicht wahr?" ....Seid ihr verrückt??

Rechne die Stunde wie die Frau / der Mann dafür auch arbeiten und gleichzeitig eure Kinder noch vernünftig großziehen musste. Während die meistens, die ohne Kinder Leben schaffen sich sofort neuen Partner an - Pfuii dann beschweren sie sich noch das sie paar Kröte zahlen musste (was die meistens eh gar nicht reichen für ein vernünftiges Leben DEINE Kinder bieten können!!!)

Ich gehe vollzeit arbeiten und 2.Stelle als Nebenberuf, da mein Ex kein Boris Becker ist wie die meistens Männer in Deutschland sind. 2 Kinder musste ich dafür großziehen trotz Kinderunterhalt von 400 €, damit sie auch noch vernünftige Ausbildung schaffen können um eure Rente in Zukünft noch mitzahlen dürfen!! Während das Gesetz solche Kinder mit Alleinerziehenden wie ich im stich lassen!!!

"Ich melde mich Arbeitlos- huhh was ich nicht lache" Du kannst 1000€ sogar behalten gesetzlich- was bleiben denn dein Kind?? Hat dein Kinde 1000 € Behaltsrecht wie du?

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  Konto im Ausland eröffnen, für hier nutzen
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 02-04-2014, 23:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Ich frage mich gerade, in wiefern man durch ein solches Konto geschützt ist. Einem Arbeitgeber kann es sicher egal sein, Überweisungen innerhalb der EU sind eh kostenlos.

Wie sieht es aber bei Unterhaltssachen aus? Theoretisch würde eine KM oder das JA alle deutschen Banken anschreiben und dann einen nicht finden. und weiter? Big Grin

Die einzige Möglichkeit die die dann haben ist über Krankenversicherung herausfinden wo man ist bzw ob man arbeitet, wenn man nicht mehr auffindbar ist, oder?

Ach ja, von steuerlicher Seite, was gibt es da zu beachten?

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  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur
Geschrieben von: wackelpudding - 01-04-2014, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (89)

Bekanntlich lebt ja mein Sohn (12,5 Jahre) seit Ende März 2013 bei mir. Wegen einer Umgangsvereinbarung ist die Mutter bisher nicht tätig geworden.

Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.

Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.

Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.

Nun frage ich mich:

-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?

-Womit komme ich eigentlich in Verzug?

-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?

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  Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
Geschrieben von: ArJa - 01-04-2014, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen.

Habe im November 13 meinen letzten Umgangsprozeß gehabt. Es ging ( immer noch und das seit mittlerweile fast 3 Jahren ) um Übernachtungs-und Ferienumgang mit meiner mittlerweile fast 11- jährigen Tochter.

Bislang liegt noch kein Beschluß des Familiengerichts vor.

Im November wurde eine Verfahrensbeiständin eingesetzt, mit der ich mich im Januar auseinandergesetzt habe.

Da der Richter schon im November hat durchblicken lassen, das der Kindeswille erheblich sei und ich somit auch def. keine Chance auf Übernachtungs- und Ferienumgang habe und ich definitiv nicht noch mal vors OLG ziehen werde um mir die nächste Klatsche abzuholen, würde ich dem Herrn Richter wegen Untätigkeit gern eine DAB oder Untätigkeitsklage reindrücken.. als kleines Dankeschön und um ihm zusätzliche Arbeit zu machen, gewissermassen ...

Was muß dafür erfüllt sein ( Bearbeitungszeit, usw.. )?

Gruß aus dem Norden

ArJa

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  Zusammenziehen mit neuer Partnerin: Nachteile?
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 31-03-2014, 09:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich frage mich gerade, würde ich mit meiner Lady zusammenziehen, könnte sie -falls sich jemand wg Unterhalt meldet- auch belangt werden? Ich möchte nicht dass sie irgendwelchen Ärger deswegen hat oder mir noch größere Nachteile entstehen.

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Sad Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus
Geschrieben von: HansWurst - 28-03-2014, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Im letzten Jahr habe ich nach der Novellierung der Gesetzgebung, erstmalig die gemeinsame Sorge für unser nichteheliches Kind beantragt. Ich wohne nicht mit der Mutter zusammen und fahre regelmäßig mehrere hunderte Kilometer, um den Umgang zu ermöglichen.

Die Mutter hatte seit jeher Probleme das Kind mit jemanden anderen zu teilen. Aber mit der Zeit hat sie Umgang zulassen müssen. Nach nun 6 Jahren funktioniert der Umgang ganz gut. Könnte zwar etwas länger sein, gerne auch mit einer Übernachtung, aber bei der Mutter und klaren "Maternal Gatekeeping" Anzeichen, ist es ein sehr schleppender Prozess.

Unterstützung fand ich beim Verfahren beim Amtsgericht durch den VAFK. Durch einen Rechtsanwalt war ich in der ganzen Zeit nicht vertreten. Im Verfahren selbst, hat dann die Mutter mit haarsträubenden Geschichten versucht mich zu diskreditieren. Schnell hatte die "arme alleinerziehende Mutter" Jugendamt und Richterin auf ihrer Seite. Die haben ihr die haarsträubenden Geschichten geglaubt. Äußerungen meinerseits wurden ignoriert, auch wenn diese einige Punkte der Mutter sogar widerlegten.

Wir hielten diese Argumentationsebene nicht für relevant und haben mit der rechtlichen Ebene und den Vorgaben des Gesetzes argumentiert. Richterin und JA sahen aber nur diese "Kaffeeklatschebene". Auch wenn ich 1-2 Punkte widerlegt habe (was die Richterin schlicht und einfach ignoriert hat), so habe ich nicht allem gleich von vorne nach Prozessordnung XXX widersprochen und um richterlichen Hinweis gebeten, auf evtl. relevante Punkte eingehen zu müssen.

Dementsprechend ernüchternd war der Beschluss des AG:
- GSR wird abgelehnt, weil die Kommunikation gestört ist.
- Das die Mutter die Kommunikation über Jahre hinweg boykottiert, spielt keine Rolle. Das ich nachweisliche über nun 6 Jahre die Mutter um Gespräche bitte, auch.
- Die Kosten habe selbstverständlich ich im Ganzen zu tragen (geringstes Problem, aber ärgerlich und in der ersten Instanz auch nicht üblich).

Da die Richterin keine Verfahrensbeistand für das 6 Jahre alte Kind beauftragt hat und wegen anderer Punkte, war die Beschwerde meinerseits beim OLG sicher. Zur Fristwahrung haben wir die Beschwerde nur allgemein formuliert und dies auch in der Beschwerde mind. 3x vermerkt. In der Regel erfolgt dann eine weitere Fristsetzung durch das OLG, bis zu der die endgültige Beschwerdeschrift eingereicht werden muss.

Nun kam diese Tage allerdings nicht die Fristsetzung, sondern gleich ein sog. Hinweisbeschluss des OLG. Das OLG scheint also noch nicht mal meine kurze Beschwerde detailliert gelesen zu haben und hat darauf basierend gleich einen Hinweisbeschluss verfasst (siehe Anhang).

In diesem Hinweisbeschluss wird mir zwar die Möglichkeit zur Reaktion gegeben, aber das OLG glaubt nicht an einen positiven Beschluss. Diesen Beschluss (mit einigen Kommentaren) habe ich dieser Mail angefügt.

Nun weiß ich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielleicht wisst ihr hier Rat?
- Sollte ich die Beschwerde erst mal vollständig formuliert einreichen und das OLG darauf hinweisen, dass der Beschlusswunsch auf einer vorläufigen Beschwerde (ohne Forderungen) basiert, oder gleich eine Stellungnahme zum Hinweisbeschluss schreiben.
- Macht es noch Sinn, die Anschuldigungen der Mutter zu bestreiten und um richterlichen Hinweis zu bitten, auf was davon ich eingehen soll?
- Ich habe einigen Sachen auf die Schnelle in dem PDF kommentiert. Evtl. könnt ihr hier darauf basierend einige Infos geben, wie ich hier vorgehen kann.

Kann mir jemand von euch einige Tipps geben? Ich bin derzeit am verzweifeln. Für die Antwort habe ich noch nächste Woche Zeit. Am 9.4. wird alles der drei Richterinnen am OLG vorgelegt.

Vielen Dank.

HansWurst

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