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  Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
Geschrieben von: Pantelis - 22-06-2014, 16:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo liebe Forumsmitglieder

Bin Mänlich und seit 2008 zum zweite mal verheiratet und seit März 2013 Getrent . wir haben eine Gemeinsame Sohn 4 jahe alt ,und ich Selber 2 kinder von meine der erste Ehe 20 und 18 jahre alt sind . Beide leben seit 1998 jahr bei mir damals meine tochter war 2/5 jahre alt und meine sohn 4 jahre alt. Bin allenzihede vater seit fast 16 jahre .

Nachdem ja in letzter Zeit mit jetzige Frau bei uns alles schief gelaufen ist was schief laufen konnte geht es jetzt endlich bergauf. Wie haben Friede, Freude ALLES IN ROSA. Ja Ich habe in den ganze jahre seit wir getrent sind aber wirklich eine Menge für Meine frau getan.

Nun zu sache Am 26 Maj 2014 meine Frau ist einfach Weg weis keiner wo sie ist ,ich kann sie nicht mehr erreichen sie hat neu Handy nr usw.

Am 27 maj bin zu Poliezei gegangen anzege als vermissten melden und der Polizei sagte mir das Meine Frau geht,s ganz gut ich soll mir keine sorgen machen ich soll mir der Jugendamt in verbindung setezn . Am nächste bin ich zum Jugendamt gefahren und eine mitarbeite sagte mir das sie die sache schnel wie möglich weiter leitet und ich bekomme auf jeder fall bescheid.
----------------------------------------------------------------------

Am Freitag bekomme ich eine Post Von Familiengericht und Jugendamt

Termin zu Eröterung wird bestimmt auf Dienstag 1 Juli 2014

Das persönliche erscheinen der kindesmutter und des kidersvaters wird eingeordnet.

In der familiensachen betreffend die ehrliche sorge für mein kind vertreten durch den verfahrensbeistand. Retsanwalt....
beteiligte



Kind geboren.... seid 02.06.14 in eine notpflegestelle unter gebracht

Vorgeschichte:

Die Vorgeschichte ist teilweise aus dem verfahren bekannt
Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.
im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Befund/Diagnose Kind

Kind ist ein altersentsprechende entwickelter junge.

Befund/Diagnose Mutter:

Hier wird davon ausgegangen dass frau ... unverschuldet erziehungsunfähig ist. Frau ... leidet unter verschiedenen krankheiten; es liegt eine essstörung eine Parkinson erkrankung, eine bordeline erkrankung und eine depression mit suizdialen schpben vor.

Frau.. ist kaum in der lage tipps bzw anregungen aus dem verschiedenen massnahmen umzusetzen.
in dr letzten zeit gelang es frau... nicht, sich nicht an ansprachen zu halten.

Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Aktuelle situation

Am 26.05.14 fand ein kriesengespräch im mütterlichen haushalt statt. Im vorfeld ist mit frau.. erarbeitet worden, dass sie sich schutz in eine familen haus in müchen sucht. Frau.. reiste am nächsten tag tatsächlich nach müchen und fuhr am gleichen abend wieder nzüruk da ihr kind krank sei. diese verhalten war für die beteiligten personen jugendamt familen hilfe nicht nachvolllziehbar. Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau .. war mit der massnahme einverstanden.

Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.

Zusammenfassende beurteilung und Endscheidungsvorschlag:

Wir regen an ein gutachter BZGL der erziehungsfähigkeiten der eltrn erstellen zu lassen, gleichzeitig regen wir an für kind eine vormundschaft einzurichten so dass es für ihn eine verlässliche instanz gibt.


NUN MEINE FRAGEN:

Kann mir das Jugendamt vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungrecht am mich übertragen ?

Vielen dank im voraus
LG Pantelis

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  Elternvereinbarung vollstreckbar, Ordnungsmittel anwendbar?
Geschrieben von: Pistachio 00 - 20-06-2014, 21:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (53)

Hallo,

ich hatte in letzter Zeit glücklicherweise nur noch beschränkten Ärger mit der KM.
Das scheint sich mal wieder zu ändern, daher meine zunächst rein juristische Frage.
Im letzten OLG-Beschluss wegen gSR war auch eine Elternvereinbarung zum Umgang festgehalten:

Zitat:...
Die vorstehende Elternvereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt, denn sie dient dem Kindeswohl von Kind.
Berechtigt mich dies zu einem Antrag auf Ordnungsmittel wegen Nichteinhaltung der Elternvereinbarung seitens der KM ?

Grüße,

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  UVG will mich Anklagen
Geschrieben von: Feldi - 19-06-2014, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Sehr geehrte Herren,

da ich neu hier bin möchte ich mich erstmal kurz vorstellen.
Mein Name ist Christian und ich bin im alter von noch 32 Jahren.
Habe eine Tochter und einen Sohn und beide von zwei Frauen.
Nunja das schwierige ist einfach das ich sovieles im Internet gelesen habe über dieses blöde UVG aber jemehr ich lese desto verwirrter bin ich.
Jetzt fordert eben die UVG mich auf Nachweise zu erbringen oder hat mich in der Vergangenheit gezwungen 60 Bewerbungen pro Monat zu schreiben und vieles mehr...

Diese Frau von dem UVG kann mich wohl nicht leiden... bei jedem Schriftverkehr steht folgendener Satz:
"Ich fordere Sie auf, die entsprechenden Unterlagen vollständig zu übersenden. Sofern Sie die Nachweise nicht erbringen, behalte ich mir die vor, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen" je nach dem wie sie drauf ist ist dieser auch anders formuliert.

Liebes Team... ich will jetzt nicht alles hier breit treten und würde gerne wissen ob sich jemand meiner annehmen könnte?
Ich habe ehrlich gesagt tierisch schiss inzwischen.

Vielen Dank im Voraus

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  Exe geht mit dem Kind nicht zum Arzt
Geschrieben von: ArJa - 16-06-2014, 07:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen.

Kind ( 11 ) hat seit Monaten eine allergische Reaktion im Gesicht. Sieht nicht wirklich toll aus... Das müßte medizinisch dringend gecheckt und behandelt werden. Ich selbst sehe das Kind nur alle 2 Wochen Freitags abends, samstags tagsüber und Sonntags - also nur dann, wenn alle Ärzte ( Dermatologen usw. ) geschlossen haben.

Habe KiMu aufgefordert mit dem Kind zum Arzt zu gehen;wird von ihr abgelehnt mit der Begründung, das sei nicht so schlimm und sie schmiert dem Kind lediglich das Gesicht weiter mit Bepanthen ein - Wirkung gleich null.. Wie würdet Ihr vorgehen, um Exe zu überzeugen, mit dem Kind zum Arzt zu gehen ?

Gruß
ArJa

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  Unterhalt nach Schulabschluss
Geschrieben von: Isabell - 14-06-2014, 05:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo,

wie sieht es denn Eurer Meinung nach in folgendem Fall aus:

Der Vater zahlt zur Zeit Barunterhalt an seinen volljährigen 18 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter wohnt. Die Mutter muss ebenfalls Unterhalt bezahlen. Dieses wurde entsprechend berechnet.

Nun sieht es so aus, dass der Sohn sich ein paar Mal um einen Ausbildungsplatz beworben hat. Es gab zwar entsprechende Einstellungstests, aber er hat bisher nur Absagen erhalten. Es handelt sich auch um einen Ausbildungsberuf, der sehr begehrt ist und wo es nicht so einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Er hat so wie er sagt, nun aber keine Lust, sich mit Alternativen auseinander zu setzen. Nun wird er bald die Schule abgeschlossen haben und sein Fachabitur haben.

Wie verhält sich das mit der Orientierungsphase und dem Zahlen von Unterhalt? Müssen in diesem Fall, wo das Kind sich weigert, sich ernsthaft mit seiner Situation auseinander zu setzen ab Schulabschluss 4 Monate lang weiter Unterhalt an ihn gezahlt werden? Können die Eltern denn eventuell verlangen, dass er etwas dazu verdient? Muss er denn nachweisen, dass er sich in diesen 4 Monaten um eine Ausbildung bemüht?

Es ist natürlich ganz klar, sollte er eine Ausbildung machen, dann ist ggf. je nachdem wieviel er verdient Unterhalt zu zahlen. Auch, wenn er jetzt auf einmal doch einen Ausbildungsvertrag hätte, der im Oktober beginnen würde, dann müsste wohl für die Übergangszeit Unterhalt geleistet werden.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

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  Auto im EU Ausland zulassen
Geschrieben von: FreiHerr - 13-06-2014, 22:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

hat jemand gute Tipps, wo man in EU ein Auto zulassen kann, ohne dort richtig zu wohnen?
Mir ist schon klar, das so etwas an Wohnsitz gebunden ist, aber ich denke es soll Möglichkeiten geben, wo es auch anders geht. In Deutschland zum Beispiel funktioniert ziemlich gut folgende Methode: sich kurz anmelden, Kennzeichen bekommen, abmelden, Nachsendeauftrag stellen.
Ich möchte jedoch keine deutsche Zulassung haben, da die Maut-Scan-Systeme offensichtlich nicht nur LKW' Kennzeichen scannen

Also, habt ihr gute Tipps? Speziell Österreich, Detlef?

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  Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
Geschrieben von: TONO - 12-06-2014, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (90)

Hallo liebe Forenmitglieder!

Wie fast alle hier habe auch ich so meine Probleme mit der Kindsmutter meines jetzt gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn. Oder vielmehr mit dem ganzen Wirrwarr der Gesetze/Rechtssprechungen bezüglich des Unterhaltes für Kinder die Volljährig sind.

Ganz kurz zu meiner Geschichte:
Ich war mit der Kindsmutter zusammen bis unser gemeinsamer Sohn 3 Jahre alt geworden war. Danach haben wir uns getrennt und sie ist mit unserem Sohn ausgezogen. Ich habe noch fast drei Jahre Kontakt zu meinem Sohn gehalten - allerdings unter erschwerenden Umständen von Seiten der Mutter. Damals hat uns eine Entfernung getrennt von ca. 30 km - es ging dann um die Besuchs- und Abholzeiten meines Sohnes. Kaum habe ich in abgeholt und wir sind zu mir gefahren, habe ich Anrufe erhalten das ich doch so nett sein sollte und ihn viel früher Nachhause zu bringen habe, wie ausgemacht. Ausserdem wurde mein Sohn schon ziemlich manipuliert durch seine Mutter und dann hieß es, er wäre immer so verstört wenn er von mir gekommen sei und würde nur weinen. Ich habe diesen Stress - wie schon gesagt - fast drei Jahre mitgemacht bis ich nicht mehr konnte!
Mein Sohn hat sich daraufhin auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bei mir gemeldet. All die Jahre habe ich mich immer schön und pünktlich an die Zahlungen laut DT gehalten. Im Grossen und Ganzen verliefen diese Unterhaltszahlungen und Absprachen immer ohne Jugendamt!

Vor ein paar Tagen haben ich dann eine e-mail von der Kindsmutter erhalten. Ich würde die Unterhaltung von meiner Seite und der der Mutter gerne hier mit einfügen. Ich hoffe auf Ratschläge und Tips von Euch wie ich mich jetzt Verhalten soll. Auf keinen Fall möchte ich irgendetwas über einen Anwalt machen und schon gar nicht mit dem Jugendamt! So langsam aber Sicher geht mir das Geld auch aus......

1. Mail an mich...
,,Hallo,
ich wollte dir nur Mitteilen, das der B. noch ein Jahr weiter die Schule besucht, das wird wie minderjährige gerechnet.
Also Kindergeld und Unterhalt läuft weiter.
Wir können aber gerne einen gemeinsamen Termin, mit Frau W. machen, wenn du die Gesetztesrichtlinien brauchst.
Gruß"

2. Mail als Antwort an die Kindsmutter...

ich habe deine Mitteilung erhalten. Nun ist es allerdings nicht mehr so einfach wie Du es Dir gedacht hast..
Da B. jetzt die Volljährigkeit erreicht hat, läuft künftig nur noch alles schriftlich zwischen ihm und mir.
Auch die Zahlungen werden auf sein Konto erfolgen. (Er müsste sich mit mir per E-Mail in Verbindung setzen...) Ich werde in diese E-Mail immer mal wieder ein paar Auszüge aus Gesetzestexte und Rechtssprechungen mit einfügen.


,,Das volljährige Kind bekommt den Unterhalt immer auf das eigene Konto,.."



,,Unterhaltsansprüche hat das volljährige Kind gegenüber beiden Elternteile selbst geltend zu machen, ausserdem hat es regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen..."



Du schreibst ebenfalls, dass er wie ein Minderjähriger geführt wird - das stimmt, das heisst dann privilegierte Kinder.



,,Bei volljährigen Kindern sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der bisher betreuende Elternteil, bei dem das Kind weiterhin lebt. Grundlage: Bundesgerichtshof vom 09.01.2002, Az XII ZR 34/00. Kinder zwischen 18 und 21, die noch in eine allgemeine Schule gehen und zu Hause wohnen, sind sogenannte privilegierte Kinder und stehen in der Berechtigtenrangfolge den Kindern unter 18 gleich..."



Da B. jetzt 18. ist und somit Volljährig, ist das Jugendamt nicht mehr zuständiges Organ bezüglich Beistandschaft - demnach verzichte ich auch gerne auf einen Termin bei Frau W.


,,Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten. Schreiben, Forderungen oder Bitten des Jugendamts brauchen nicht mehr beachtet zu werden..."

Das mit dem Kindergeld verhält sich jetzt so, dass es komplett und nicht mehr hälftig angerechnet wird.


,,Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt..."

,,Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet..."

Da B. auch an seinem 18. Geburtstag ein Sparbuch von meiner Oma erhalten hat - zählt dies zu angespartem Vermögen. Darunter würden natürlich auch alle anderen Sparbücher, Erbschaften usw... fallen.


,,Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden..."



Ich gehe davon aus, dass wir es auch weiterhin ohne Ämter ect. bewerkstelligen werden.



Gruß

Antwort von der Kindsmutter....

Hallo,
danke fürs Antworten.
ja das müßen wir schnellstmöglich machen, seine Konten auf ihn umschreiben,

ich habe gerade mit ihm geredet, kein Problem das er dich per Mail anschreibt, wenn du das möchtest.

Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.

Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt

Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.

das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.

Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.

Hoffe es klappt weiterhin auch ohne Amt,
gruß



Meine Fragen sind jetzt natürlich erstmal primär, Stimmt das alles was sie in der letzten Mail geschrieben hat? Warum zählt mein Freibetrag/Selbstbehalt nicht mehr? Ich habe jetzt erstmal die Zahlungen eingestellt und warte darauf was passiert. Ach, ich habe keinen Titel vom Jugendamt - also nicht das ich wüsste das ich damals was unterschrieben habe diesbezüglich.

Vielen Dank an Euch alle schon einmal....

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  Was kann ich genau tun?
Geschrieben von: an0n - 12-06-2014, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Hallo alle zusammen,

ich habe mir aus wikimannia eine ziemlich lange PDF durchgelesen in der es um die Vorzüge des Auswanderns als Unterhaltspflichtiger geht. Am Ende der PDF wurde dieses Forum erwähnt weswegen ich nun euren Rat suche.

Meine Situation:

2 Kinder vorhanden.
Frau 1; Kind 5 Jahre alt
Frau 2; Kind 3 Jahre alt

beide leider Vaterschaftstest positiv. Ich war jung und hab mich sinnlos durch die Gegend... naja. Ist meine Schuld, ich weiss.

Jedenfalls konnte ich die gesamte Zeit bis jetzt damit überbrücken nichts zu bezahlen. Erst war ich halt Schüler, dann in der Ausbildung. Bisher habe ich wie gesagt nichts bezahlt. Jetzt bin ich arbeitssuchend.

Ich habe eben jetzt eventuell eine Stelle im Ausland (EU) gefunden. Mein Ziel ist es nichts zu bezahlen.

Mein Plan bisher sieht folgendermaßen aus:

- Meinen Deutschen Pass abgeben, den brauch ich nicht. Ich hab 2 Staatsangehörigkeiten.
- Mich nach Frankreich abmelden.
- In Frankreich über die Grenze und von dort aus in mein Zielland fahren.

Jetzt die Fragen:

- Wie schnell finden die mich im Normalfall?
- Was passiert wenn die mich finden?
- Was passiert wenn ich in Deutschland Urlaub mache und es jemand der betroffenen merkt?

Sorry falls jetzt Angaben fehlen. Ich reiche gern alle Angaben nach, ich bin einfach nur sehr unerfahren und blicke überhaupt nicht durch.

vielen Dank für eure Hilfe!

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  Zustimmung Urlaub gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: sleepsheep - 12-06-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Es geht nicht um mich sondern um Kumpel.
Kurze Frage: Scheidungsverfahren läuft noch, haben gemeinsames Sorgerecht. Frau will mit Kind ins ausereuropäische Ausland Urlaub machen. Kind 11 Jahre alt. Braucht die Frau die Zustimmung vom Mann? Mein Kumpel erlaubt es ihr ja, aber die Frau ist sich net sicher ob ohne Zustimmung von ihm sie aus Deutschland mit dem Kind wegfliegen darf.

Wenn Zustimmung nötig wie soll die aussehen?

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Music jetzt geht der mist wieder los...
Geschrieben von: netlover - 12-06-2014, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

so - nach fast 2 jahren bei ABR papa, schulbesuch, sozialer verflechtung, mitgliedschaften beim reiten, kein KU von mama, ab september auf die wirtschaftsschule, will KM:

a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule

mama hat nur

a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert

jetzt kommts:

schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:

Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.

und:

Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.

und:

Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.

und:

Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert

ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.

lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.

mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.

wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!

was meint ihr???

bb
netlover

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