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Bewährungsauflage |
Geschrieben von: Skippie - 03-04-2014, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin Männer
Frage
Hein Blöd wird im Februar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt mit der Weisung/Auflage mtl. 100€ Unterhalt zu bezahlen ab 1.März
Berufung
Berufung wird zurückgenommen, Urteil wird im Oktober rechtskräftig , ab Mai hat Hein Blöd nun die 100 Flocken überwiesen
Was ist mit der Zeit vor Mai nachzahlen oder zählt die Bewährungsauflage erst ab Rechtskraft ???
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"Wert" der Ehe |
Geschrieben von: Angry - 03-04-2014, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7960 ]
Hallo gebeuteltermann,
hallo unglaubliche Leute mit Egoistische Lebeneinstellung,
ich kann es nicht fassen wie man eine Ehe erst ab 10 Jahre Wert ist...ganz besonders wenn ein Kind/ Kinder schon entstanden sind. Hattest du sie damals nicht geliebt? oder dein Kind ist dir nichts wert, da du ja lieber Arbeitlos meldest als arbeiten und für dein Kind die Verantwortung nicht selber übernimmt huhh??
Na wenn man hier noch Auszeichnung " Brave heart" an solche Leistungen vergeben wird...verstehe ich um Gottes Willen nicht mehr.
Hast du eine Vorstellung wie meine Arbeitsstunden aussieht und wann ich Feierabend habe nach 19 Stunden auf dem Bein täglich..., während mein Ex Mann noch zusätzlich Unterhalt erschwert und Nutzungsentschädigung verlangt??
Kann es sein, ihr Männer/ Frauen mit solchen Gedanken nur das eine im Kopf habt..."ICH lebe mit meinem Partner nicht mehr, darum kann ich diejenige es zeigen...das Leben schwer machen und oh..Nein...ich muss doch neue Partnerin und weiter schönes Leben haben nicht wahr?" ....Seid ihr verrückt??
Rechne die Stunde wie die Frau / der Mann dafür auch arbeiten und gleichzeitig eure Kinder noch vernünftig großziehen musste. Während die meistens, die ohne Kinder Leben schaffen sich sofort neuen Partner an - Pfuii dann beschweren sie sich noch das sie paar Kröte zahlen musste (was die meistens eh gar nicht reichen für ein vernünftiges Leben DEINE Kinder bieten können!!!)
Ich gehe vollzeit arbeiten und 2.Stelle als Nebenberuf, da mein Ex kein Boris Becker ist wie die meistens Männer in Deutschland sind. 2 Kinder musste ich dafür großziehen trotz Kinderunterhalt von 400 €, damit sie auch noch vernünftige Ausbildung schaffen können um eure Rente in Zukünft noch mitzahlen dürfen!! Während das Gesetz solche Kinder mit Alleinerziehenden wie ich im stich lassen!!!
"Ich melde mich Arbeitlos- huhh was ich nicht lache" Du kannst 1000€ sogar behalten gesetzlich- was bleiben denn dein Kind?? Hat dein Kinde 1000 € Behaltsrecht wie du?
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Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur |
Geschrieben von: wackelpudding - 01-04-2014, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (89)
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Bekanntlich lebt ja mein Sohn (12,5 Jahre) seit Ende März 2013 bei mir. Wegen einer Umgangsvereinbarung ist die Mutter bisher nicht tätig geworden.
Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.
Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.
Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.
Nun frage ich mich:
-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?
-Womit komme ich eigentlich in Verzug?
-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?
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Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ? |
Geschrieben von: ArJa - 01-04-2014, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen.
Habe im November 13 meinen letzten Umgangsprozeß gehabt. Es ging ( immer noch und das seit mittlerweile fast 3 Jahren ) um Übernachtungs-und Ferienumgang mit meiner mittlerweile fast 11- jährigen Tochter.
Bislang liegt noch kein Beschluß des Familiengerichts vor.
Im November wurde eine Verfahrensbeiständin eingesetzt, mit der ich mich im Januar auseinandergesetzt habe.
Da der Richter schon im November hat durchblicken lassen, das der Kindeswille erheblich sei und ich somit auch def. keine Chance auf Übernachtungs- und Ferienumgang habe und ich definitiv nicht noch mal vors OLG ziehen werde um mir die nächste Klatsche abzuholen, würde ich dem Herrn Richter wegen Untätigkeit gern eine DAB oder Untätigkeitsklage reindrücken.. als kleines Dankeschön und um ihm zusätzliche Arbeit zu machen, gewissermassen ...
Was muß dafür erfüllt sein ( Bearbeitungszeit, usw.. )?
Gruß aus dem Norden
ArJa
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Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus |
Geschrieben von: HansWurst - 28-03-2014, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Im letzten Jahr habe ich nach der Novellierung der Gesetzgebung, erstmalig die gemeinsame Sorge für unser nichteheliches Kind beantragt. Ich wohne nicht mit der Mutter zusammen und fahre regelmäßig mehrere hunderte Kilometer, um den Umgang zu ermöglichen.
Die Mutter hatte seit jeher Probleme das Kind mit jemanden anderen zu teilen. Aber mit der Zeit hat sie Umgang zulassen müssen. Nach nun 6 Jahren funktioniert der Umgang ganz gut. Könnte zwar etwas länger sein, gerne auch mit einer Übernachtung, aber bei der Mutter und klaren "Maternal Gatekeeping" Anzeichen, ist es ein sehr schleppender Prozess.
Unterstützung fand ich beim Verfahren beim Amtsgericht durch den VAFK. Durch einen Rechtsanwalt war ich in der ganzen Zeit nicht vertreten. Im Verfahren selbst, hat dann die Mutter mit haarsträubenden Geschichten versucht mich zu diskreditieren. Schnell hatte die "arme alleinerziehende Mutter" Jugendamt und Richterin auf ihrer Seite. Die haben ihr die haarsträubenden Geschichten geglaubt. Äußerungen meinerseits wurden ignoriert, auch wenn diese einige Punkte der Mutter sogar widerlegten.
Wir hielten diese Argumentationsebene nicht für relevant und haben mit der rechtlichen Ebene und den Vorgaben des Gesetzes argumentiert. Richterin und JA sahen aber nur diese "Kaffeeklatschebene". Auch wenn ich 1-2 Punkte widerlegt habe (was die Richterin schlicht und einfach ignoriert hat), so habe ich nicht allem gleich von vorne nach Prozessordnung XXX widersprochen und um richterlichen Hinweis gebeten, auf evtl. relevante Punkte eingehen zu müssen.
Dementsprechend ernüchternd war der Beschluss des AG:
- GSR wird abgelehnt, weil die Kommunikation gestört ist.
- Das die Mutter die Kommunikation über Jahre hinweg boykottiert, spielt keine Rolle. Das ich nachweisliche über nun 6 Jahre die Mutter um Gespräche bitte, auch.
- Die Kosten habe selbstverständlich ich im Ganzen zu tragen (geringstes Problem, aber ärgerlich und in der ersten Instanz auch nicht üblich).
Da die Richterin keine Verfahrensbeistand für das 6 Jahre alte Kind beauftragt hat und wegen anderer Punkte, war die Beschwerde meinerseits beim OLG sicher. Zur Fristwahrung haben wir die Beschwerde nur allgemein formuliert und dies auch in der Beschwerde mind. 3x vermerkt. In der Regel erfolgt dann eine weitere Fristsetzung durch das OLG, bis zu der die endgültige Beschwerdeschrift eingereicht werden muss.
Nun kam diese Tage allerdings nicht die Fristsetzung, sondern gleich ein sog. Hinweisbeschluss des OLG. Das OLG scheint also noch nicht mal meine kurze Beschwerde detailliert gelesen zu haben und hat darauf basierend gleich einen Hinweisbeschluss verfasst (siehe Anhang).
In diesem Hinweisbeschluss wird mir zwar die Möglichkeit zur Reaktion gegeben, aber das OLG glaubt nicht an einen positiven Beschluss. Diesen Beschluss (mit einigen Kommentaren) habe ich dieser Mail angefügt.
Nun weiß ich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielleicht wisst ihr hier Rat?
- Sollte ich die Beschwerde erst mal vollständig formuliert einreichen und das OLG darauf hinweisen, dass der Beschlusswunsch auf einer vorläufigen Beschwerde (ohne Forderungen) basiert, oder gleich eine Stellungnahme zum Hinweisbeschluss schreiben.
- Macht es noch Sinn, die Anschuldigungen der Mutter zu bestreiten und um richterlichen Hinweis zu bitten, auf was davon ich eingehen soll?
- Ich habe einigen Sachen auf die Schnelle in dem PDF kommentiert. Evtl. könnt ihr hier darauf basierend einige Infos geben, wie ich hier vorgehen kann.
Kann mir jemand von euch einige Tipps geben? Ich bin derzeit am verzweifeln. Für die Antwort habe ich noch nächste Woche Zeit. Am 9.4. wird alles der drei Richterinnen am OLG vorgelegt.
Vielen Dank.
HansWurst
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Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch |
Geschrieben von: majon - 28-03-2014, 10:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Ein freundliches Hallo an alle User,
wer kann mir Infos oder Urteile zu dem nachfolgendem Fall geben?
Kind ist behindert, lebt bei KM. Geht seit Sommer 2012 auf Internat Ziel Abitur. Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Internatskosten
im Rahmen der Eingliederungshilfe für beh. Menschen und Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Taschengeldes. Weiter wird mitgeteilt,
dass ein Unterhaltsanspruch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Rechts gem. § 94 SGB XII bei der Gewährung von Sozialhilfe auf den Träger der Sozialhilfe übergeht.
Von diesem Schreiben wusste ich nichts, habe es erst 1 Jahr später zur Kenntnis bekommen.
Ich habe bis zum Erhalt des Schreibens immer den titulierten Unterhalt an die KM gezahlt. Danach habe ich die Zahlung eingestellt weil ich davon ausgegangen bin, dass ich wenn überhaupt an das Sozialamt zahlen muss.
Kind ist seit Jan. 2013 volljährig.
Bafög wird gezahlt und an das Sozialamt übergeleitet, Summe 2043.-€
Aufgeteilt in Grundbedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1, 465.-€
Internatskosten nach § 7 Abs. 1 HärteV 1578.-€.
Sozialamt schreibt im März 2014 Kind erhält Sozialhilfe gemäß § 94
Abs. 2 SGB XII, schreib wieder dass der bestehende Unterhaltsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist und ich
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 54,97€ ans Sozialamt zahlen soll.
Die Sache liegt nun beim AG in Koblenz.
Nach der mündl. Verhandlung lässt das Gericht durchblicken, das das Bafög nicht als Einkommen des Kindes anerkannt wird weil an SA abgeführt und ich soll im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit weiter Unterhalt an Kind zahlen, weil es die Wochenenden bei der KM ist, sie
die Ferien dort verbringt und ein Zimmer hat.
Auch der Unterhaltsübergang soll lt. Gericht nur für die 54,97€ gelten.
Kind klagt weil volljährig auf weiteren Unterhalt von mir. KM nichts zu holen weil nicht leistungsfähig.
Meine Frage daher, besitzt Kind noch überhaupt die Rechte an dem Titel aus 2007 und kann es Rechte daraus ableiten oder ist der Titel an das Sozialamt übergegangen?
Wie ist das mit dem Grundbedarf des Bafögs zu verstehen, was ist in diesem Betrag enthalten?
Falls das noch nicht reicht, können weitere Infos folgen und
vielen vielen Dank an alle
majon
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Sie ist im Trennungsjahr von neuem Freund schwanger, was nun?? |
Geschrieben von: ramses72 - 26-03-2014, 20:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo zusammen, ich werde gerade mit ner kniffeligen Situation konfrontiert, und weiss nicht, wie ich damit umgehen soll. Meine bisherige Geschichte in zwei Sätzen: Bin im Trennungsjahr, habe mit Ex zwei Kinder, die im Wechselmodell von beiden Erlternteilen betreut werden. Vereinbart war, dass die zwei Kinder (4 Jahre alt) von Montag bis Mittwoch und jeden zweiten Sonntag bei mir sind und den Rest der Woche bei der Mutter. Die Kinder gehen weiterhin bei mir am Ort in den Kindergarten, die Mutter ist ca. 40 Kilometer weit weggezogen. In der Praxis sind die Kinder meist von Montag bis Donnerstag in der Früh bei mir und die Mutter holt sie vom Kindergarten ab. Das Wechselmodell wurde in der Form gewählt, da die Mutter eine während der Ehe begonnene Ausbildung beenden wollte. Sie wurde aber mittlerweile wegen zu vieler Fehlzeiten gekündigt. Seit drei Monaten hat Ex nen neuen Freund und hat mir nun erklärt, dass sie von ihm schwanger ist. Ex und ihr Freund haben aber getrennte Wohnungen. Er wohnt über 200 Kilometer weg. Was soll ich jetzt tun?? Mein Trennungsjahr endet im August. Kann ich jetzt schon die Scheidung einreichen. Ich möchte rechtlich gesehen nicht als Kindsvater behandelt werden (das wäre wohl so, wenn das Kind noch während des Trennungsjahres auf die Welt kommt). Oder kann man die Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Auch mache ich mir natürlich Gedanken, wie die Ex jetzt wegen unserer gemeinsamen Kinder verfährt. Ich möchte an dem Wechselmodell nichts ändern, kann mir aber vorstellen, dass sie jetzt zum neuen Mann zieht und versucht, die Kinder mit zu nehmen. Ich würde gerne wissen, wie ihr über meine Situation denkt. Vorab vielen Dank.
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Was ist denn ein "Unterhaltsfaires" Land? |
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 26-03-2014, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen aber in welches Land kann man denn gehen, wo man nicht über den Tisch gezogen wird? Ich versuche gerade meine "suche" einzugrenzen. bitte jetzt nicht die ärmsten Länder der Welt aufzählen oder wo Krieg ist, es wäre schon gut auch irgendwo hinzugehen wo man auch "leben" kann usw - Danke.
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