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  UVG Rückforderung
Geschrieben von: Mario - 13-03-2014, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Guten Abend,

mein Anliegen ist das im Betreff genannte. Das Jugendamt hätte gerne, verständlicherweise, sein Geld zurück.

Letzte Woche ein Schreiben, Forderung knapp 5000 Euro.
Schreiben von mir mit Hinweis auf §1603 BGB.
Antwort darauf sinngemäß "schön und gut, dann bleiben noch knapp 3000 übrig."

Titel über KU besteht seit ca. einem Jahr, ab diesem Zeitpunkt greift dann wohl 1603 auch nicht mehr, wenn ich als Laie das richtig verstehe.

Ich komme mit meinen beiden Jobs auf rund 900 Euro netto im Monat, davon kann ich nicht einmal laufenden KU leisten, wie soll ich da knapp 3000 Euro auftreiben?

Das Amt droht mit Zwangsvollstreckung. Es gibt zwar nicht zu holen, aber ich habe keinen erhöhten Drang danach, eine EV abgeben zu müssen.

Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten oder soll ich klein beigeben (Ratenzahlung 10 Euro/mtl - mehr geht echt nicht)?

Danke für Eure Hilfe.

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  KM verweigert Abholung durch Kindesonkel
Geschrieben von: GeckoMan - 13-03-2014, 18:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

folgender Fall:
Da ich beruflich um eine 1/2 Std. verhindert bin, möchte mein Bruder das Kind zum Umgang zu mir bringen.
KM kommt ans Auto und verweigert die "Herausgabe" des Kindes (fast 14) mit der Begründung es würde nicht ausreichen, dass Kind über die Abholung durch Onkel Bescheid wüsste sondern KM müsste extra benachrichtigt werden.
Anmerkung: Abholung durch Onkel hat in der Vergangenheit bereits mehrfach funktioniert.

Wie reagieren ?

Merci

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  Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden.
Geschrieben von: mooob1704 - 13-03-2014, 15:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Meine Geschichte:
13 Jähriger Sohn und 3 Jährige Tochter.
Ich trennte oder sie trennte sich von mir, wie auch immer, nach Jahren wo es immer nur hin und her ging in der Beziehung.
Streitigkeiten vor den Kindern usw.
Sie hat mich nicht mal bei sich offiziell wohnen lassen, zahle schon immer Unterhalt.
Habe "unser" Auto mit zur Hälfte finanziert. Halter ist natürlich sie usw. gibt noch tausend andere Sachen.

Mit dem Sorgerecht war ich zu blauäugig, einfach nur zu dumm für diese Welt Confused Also ich habe kein Sorgerecht für beide Kinder.

Sie hat mir dann immer mit den ganzen Sachen gedroht wenn ich nicht will kann ich ja gehen. Ich lebte eigentlich nicht als ihr Mann bei ihr sondern eher als Marionette.
Aus Liebe zu meinen Kindern lies ich alles zu. Doch den ständigen Vorwürfen und nicht Zuneigungen ihrerseits hielt ich nimmer stand. Es gibt noch viele andere Gründe. Nun fasste ich endgültig den Entschluss auszuziehen. Aber es dieses mal durchzuziehen. Ich bin mit nichts gegangen, musste mir alles neu anschaffen, habe 6 Wochen bei einem Freund wohnen können, dann endlich war meine neue Wohnung neu eingerichtet.

Umgang mit den Kindern war möglich wie es die Arbeit zu lies außer halt nächtigen ging erst in der neuen Wohnung. Ich habe mir extra eine große 2 Raum genommen um meinen Kinder ein halbwegs gutes Umfeld zu schaffen.

Nach ca. 2 Monaten der Trennung habe ich mich neu verliebt, in eine Bekannte meiner Ex und mir.

Von Freitag bis Sonntag sollte ich meine Kinder das erste mal komplett für ein WE bekommen. Freitag gegen halb drei hat mir die EX die Bude eingerannt und randaliert usw. und mich mit den Worten ich seh meine Kinder nie wieder gekratzt und gekniffen wo es nur ging, echt krass. Ich war geschockt, doch es kam noch besser. Jetzt ging der Tanz erst los. Meine Neue und ich wurden öffentlich über Facebook denuziert, all unsere Freunde und Bekannten konnten es lesen.
Mein 13 Jähriger Sohn hat dann auch auf FB Stimmung gegen mich gemacht. Habe beide dann gleich blockiert. Er will mich jetzt nicht mehr sehen egal was ich ihm per SMS schreibe etc.

Also seit fast einen halben Jahr kämpfe ich nun um einen normalen Umgang mit den Kindern. Ich seh ja ein das wenn ich die Kinder habe meine neue nicht bei mir schlafen soll. Aber ich darf mich ja nicht mal in der Öffentlichkeit mit meiner Tochter, meiner neuen und ihrer Tochter gleiches alter zeigen, also besser gesagt darf ich mit meiner kleinen Prinzessin nur alleine was unternehmen und Sie nicht mit meiner Freundin und Ihrer Tochter in Verbindung bringen.

Ich liebe meine Kinder, mein Sohn will mich nimmer, meine kleine Tochter will zu mir darf aber nur wenn ich auch allein bin. Also es wird wirklich alles versucht um meine jetzige Beziehung zu zerstören. Sie wird schlecht geredet, ich werde schlecht geredet und und und.

Die Regelung vom Jugendamt hies alle zwei Wochenund erstmal nur allein. Ich sagte durch versetzte Schichtarbeit kann ich nicht alle zwei Wochen sondern dann mal zwei WE und mal unter der Woche vom Kindergarten abholen usw. Dies wurde abgelehnt.
Wenn ich meine kleine Tochter nur alle zwei Wochen seh wird Sie mir entfremdet, damit komm ich einfach nicht mehr zurecht. Wir waren immer EINS, habe Ihr immer vorgelesen vorm schlafen gehen habe alles für sie getan. Wenn ich nicht auf Schicht war natürlich.

Es tut weh Sie so selten zusehen und mein großer Sohn mich hasst weil ich ne andere Frau habe und die Ex es Ihm selber gesagt hat. Ich wollte es Ihm sagen.

Ich pack das so nicht mehr. Die Arbeit leidet, finanziell arg gebeutelt, Psychsich am Ende.
Was ist Richtig was ist Falsch????
Darf ich meine Tochter nur allein sehen und dann nur alle zwei WE? Ich muss Sie öfters sehen!!!
Was soll ich tun? Ich brauch dringenst Rat.

Danke liebe Gemeinde

[Mit Erlaubnis des TO dem Posting einige Absätze verschafft zwecks besserer Lesbarkeit]

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  Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
Geschrieben von: Lelja - 13-03-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (53)

Hallo an alle zusammen wieder!!
Ich brauche mal wieder ein Paar Gedanken von euch zum Thema Altersvorsorge.
Zuerst noch mal die Eckdaten:
Mein Freund ist ein Arbeitsnehmer, hat 3 Kinder (unbefristete, dynamische Titels, 105%), Alter 16 und 11 (Zwill.), Ex Frau arbeitslos und "krank", kriegt eine Rente in Höhe von 353,36 EU von Deutsche Rentenversicherung wegen Erwerbstunfähigkeit. Rechtskräftig geschieden seit Feb. 2014.
Nun macht die Exe den Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt und Altersvorsorge Unterhalt geltend, da die Belastungen für das gemeinsamme Haus entfallen. Sie übernimmt das Haus selbst (Wird aber natürlich Wohnwert angerechnet und die Zinsen abgezogen), was für mich schon sowieso rätchelhaft wie sie die Umschuldung gemacht hat, da sie nicht arbeitet.
Jetzt wird der "Kuchen" neu verteilt.
Es geht im Prinzip um 1000 EU (Höhe des Hauskredites).
Die Fragen: 1. Die Zwillinge sind im September 12, daher andere Altersklasse. Kann man die Erhöhung jetzt schon bei der Berechnung des Ehegatt. Unterhalts berücksichtigen?
2. Bisher lag mein Freund weit unter der Grenze 24% Brutto für seine Altersvorsorge. Kann er jetzt aufstocken, z.B. für eigene Wohnung bei der Bank eine Finanzierung machen? Ich hab mal gerechnet, wenn alle 24% ausschöpft ist Nacheheliche Unterhalt nicht drin.

Danke für ihre Meinungen (mir ist es wirklich wichtig)
P.s. wie macht mann eine neue Thema auf? Ich meine, das diese Beitrag nicht in das alte Thema kommen sollte.

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  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
Geschrieben von: Clint Eastwood - 13-03-2014, 05:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Gemeinde,

Ich zahle KU nach einem gerichtlichen Vergleich gemäß eines Faktors des Mindestunterhalts nach §1612a BGB abzüglich des hälftigen Kindergeldes (also deutlich mehr als den Mindestinterhalt)

Hier ist §1612a:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html

Da geht es bereits im Titel ausschließlich um den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.

Meine Fragen dazu an die Experten:

1. bedeutet das, dass der Titel automatisch bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist?
2. ist das die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle? im 1612er ist nur ein Bezug zum doppelten Freibetrag gem Einkommensteuergesetz genommen
3. falls die Antwort zu 2. NEIN lautet: ist das besser oder schlechter als Düsseldorfer Tabelle?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich erwarte, dass Exilein demnächst mal wieder mehr nachehelichen Unterhalt will (hat jetzt wohl angeblich einen Job, bei dem sie weniger verdient). Falls eine Klage in dieser Richtung kommt, denke ich darüber nach, im Gegenzug auf weniger KU zu klagen, da ich mit meinem niedrigen Einkommen hier im Ausland derzeit überobligatorisch KU zahle.

Die Klage soll für Exilein enden wie das Hornberger Schießen: mehr nachehelichen Unterhalt, weil sich ihr Einkommen reduziert hat, aber dafür weniger KU, weil ich bisher überobligatorisch geleistet habe. Mit dem Nebeneffekt, dass KU bis zum 18. Geburtstag des Kindes an sie fließen wird, nachehelicher Unterhalt aber nur noch wenige Jahre..

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hinweise und Tipps.

Clint

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  Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ?
Geschrieben von: papi4kids - 12-03-2014, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich habe drei minderjährige Kinder. Derzeit ist es so, das die Kinder in dem Haushalt bleiben wo die Mutter ist. Es gab aber noch kein Urteil.
Habe ich als Vater ein Recht auf eine 4-5 Zimmer Wohnung um meine Kinder zu versorgen? Auch wenn es nur alle 14 Tage wäre? Ich vermute, wenn ich eine kleinere Wohnung hätte, würde man mir sagen, das die Kinder ihren Freiraum bzw. ein eigenes Zimmer benötigen. Würde mir Mietbeihilfe bzw. ein zusätzliches Wohngeld zustehen?

Ich glaube das viele Väter vor dem Problem stehen. Grade weil einem nicht viel übrig bleiben wird. Ich denke das ich eine sehr enge Bindung zu den Kindern habe. Ich will nicht das man mir den Umgang verbietet bzw. den Aufenthalt, falls ich nicht ausreichend Platz habe. Ebenfalls kann es passieren, das ich das ABR erhalte.

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  Aufruf für Papa Fiete
Geschrieben von: Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Bitte unterstützt Papa Fiete - Fiete einigen bekannt u.a. durch seine Mitarbeit bei "Väter für Gerechtigkeit" ist jetzt Obdachlos.

Heiderose Manthey hat auf ihrer Seite zur Solidarität mit Fiete aufgerufen.

Kindeswohlhandel.de unterstützt die Aktion und den Aufruf.

Bitte das Thema zeitlich anpinnen falls möglich?

Danke und Gruß an alle Mitstreiter!

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  Diskussion zu: Ich brauch eure Meinung und eventuell einen guten Rat
Geschrieben von: Clint Eastwood - 11-03-2014, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

[Abgeteilt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid127889 ]

Super, das ist schon viel klarer..

Du musst zuallererst gesund werden. Unter starken Medikamenten und krank kannst Du nicht den Kampf führen, der erforderlich ist. Dokumentiere Deine Krankheit und Deine Reha-bemühungen und halte soweit es geht Kontakt mit dem Kind. Sprich mit Deinem Kind über Deine gesundheitlichen Probleme und versprich ihm, dass Du alles tun wirst, um bald wieder auf dem Damm zu sein.

Sobald Du wieder einigermaßen fit und klar im Kopf bist, gehst Du das Umgangsthema an. Du machst einen Termin bei der zuständigen Tante vom JA und erzählst mal ganz ruhig die Geschichte aus Deiner Sicht. Nicht alle JA Mitarbeiter sind feministisch verseucht..

So wie ich das verstehe hast Du eine Umgangsregelung. Diese forderst Du dann ein. Wenn Du Umgang hast, dann bestimmst DU, was ihr macht, nicht Deine Ex. Wenn Du nicht mit ihm zur Messe kannst, dann ist es halt so, beten oder in der Bibel lesen kann man auch zuhause oder in der Natur. Meine Exe will das auch nicht kapieren, aber mittlerweile beißt sie auf Granit.

Diese Pascal-Zimmer Geschichte ist schlimm, aber Du musst Dich davon lösen. Anders machst Du Dich nur verrückt..

Wenn Dir Verhaltensauffälligkeiten bei Deinem Kind auffallen, dann sprich mit ihm darüber. Gib' ihm die Sicherheit, dass Du es immer lieben wirst und niemals aufgeben wirst.

Also, erst mal gesund werden, alles Weitere ergibt sich..

Alles Gute

Clint

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  Angekündigter Umgangsboykott
Geschrieben von: L3NNOX - 11-03-2014, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (82)

Bin gerade auf 180..
meine Ex hat mir eben per SMS folgendes angekündigt:

"Wegen dem Vorfall letztes Umgangswochenende war ich beim Jugendamt. Die Umgangswochenende sind bis auf weiteres gestrichen.Anordnung vom Jugendamt. Familiengericht weiß auch bescheid, dass der Umgang vorerst eingestellt ist.
Du bekommst die Tage Post vom Jugendamt.."

Mit "Vorfall" meint sie, dass mein 5-jähriges Kind nicht von der Couch zum Essenstisch kommen wollte, nach mehrmaligem ermahnen habe ich ihn dann getragen und auf den Stuhl gesetzt. Er hat anscheinend der Mutter erzählt, dass das unsanft gewesen wäre.

Fakt ist,dass im März 2013 ein gerichtlicher Beschluß bezüglich des Umgangs vorliegt, inkl. Ordnungsgeldbewehrung.

Was kann/soll ich jetzt machen? Umgang wäre dieses Wochenende.
Hinfahren, obwohl sie ihn mir ja nicht geben wird?
Anwalt kontaktieren? Gericht anrufen? JA anrufen?

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  Fällt Trennungsunterhalt durch Scheidung automatisch weg?
Geschrieben von: Antragsgegner - 10-03-2014, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Moin,

kurze Frage,

ich wurde ja per eA zu TU verknackt.

Wortlaut:

Zitat: Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis zur Wirksamkeit einer anderen Entscheidung ab X der Antragsstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von Y zu zahlen...

Nun ist der Scheidungsantrag eingereicht. Die Exen-RAttin hat zur VKH eine Stellungnahme geschickt, das die ebenfalls beantragt wird und im Voraus schonmal gesagt, das dem Antrag zur Scheidung zugestimmt wird.

Ansonsten nichts weiter.

Sollte also dem Antrag ohne weiteres zugestimmt werden, fällt dann die eA für TU automatisch weg oder gilt die jetzt bis zum ewigen Ende, wenn ich nicht von mir aus gegen vorgehe?

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