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  [geteilt] Was tun wenn Ex die Kleidung behält
Geschrieben von: mimamause - 20-05-2014, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (110)

hi,
ich bin neu und häng mich mal einfach dran weil ich denke, es passt. Hoffe, es ist okay.
Wie kann frau eigentlich verfahren, wenn Ex generell Kleidung einfach einbehält?
2 Kinder, Unterhalt wurde 4 Jahre lang nicht, seit 6 Monaten Mindestunterhalt gezahlt. Umgang wird nach Lustprinzip wahrgenommen.
Möchte keinen Streit vorm Kind vom Zaun brechen, hatte einen JA-Termin initiiert, Ex hatte nix unterschrieben und alles dort Gesagte wurde ignoriert, kaum waren wir draußen.
Letztens gab er Kleidung nicht wieder mit den Worten, dass sein Kollege auf Arbeit dringend was brauchte, weil er keine Kohle hat. Das ist nicht das erste mal, dass sowas passiert. Kindersitze kamen kaputt wieder, von der Kleidung nur die Hälfte.
Was kann ich da tun? Natürlich stelle ich gerne Kleidung für unsere KInder zum Umgang zur Verfügung und natürlich ist der Unterhalt (auch der Mindestunterhalt) dazu da, die kids angemessen einzukleiden.
Aber wie reagiert frau hier? Ich werde den KV nicht schlecht machen vor den kids aber wie löse ich das?

Übergabeliste weigert er sich zu unterschreiben.

LG
mimamause

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  KM lässt die Haare der Tochter bleichen!
Geschrieben von: Knecht - 19-05-2014, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo zusammen,

nach langer Zeit ist mir mal wieder eine Gegebenheit gehörig gegen den Strich gegangen.
Nachdem ich mich ja resignierend und gedemütigt mit den bisherigen Umgangszeiten abgefunden habe, kommt jetzt wieder mal ein wenig Störfeuer von meiner Exfrau.
Am Freitag, als ich meine Kleine zum Empfang abholte fiel mir auf, dass sie statt normale Strassenschuhe nur Hausschuhe anhatte.
Die Antwort kam prompt! " Mama sagt, das passt schon so!"
Doch der Umstand, dass einem neunjährigen Kind die Haare (großflächige Strähnen) gebleicht wurden, macht mich fassungslos.
Ich finde es ungeheuerlich, dass meine Ex weiter macht was sie will und ich als Depp und Zahler zuschauen soll.
Ist meine Aufregerei umsonst?

Allen eine schöne Woche

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  Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung
Geschrieben von: Austriake - 19-05-2014, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Der Eine oder Andere hat ja Erfahrung damit -

wie lange dauert es ungefähr, bis die Zwangsmassnahmen wie Kontenpfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher u.ä. losgehen? Nehmen wir mal an, der Pflichtige stellt im Juni 2014 die Unterhaltszahlungen ein (kein Kindesunterhalt!), weil er mit baldiger Ausreise rechnet. Hat er dann noch zwei Monate, bis es los geht? (den ersparten Unterhalt will er für seine Reisekasse verwenden).

Austriake

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  Forderung Betreungsunterhalt über Jobcenter
Geschrieben von: großerjunge - 18-05-2014, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Fall auch ein paar hilfreiche Tipps geben:

Meine Freundin erwartet unser gemeinsames Kind.
Wir haben bis vor kurzem ein paar Monate zusammengewohnt, dann habe ich mir wieder eine eigene Wohnung genommen, weil es wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten u.a. zu Problemen in der Beziehung kam.
Meine eigene Wohnung liegt nun auch wieder nur 3 km entfernt von meinem Arbeitsplatz, ihre ca. 80 km.

Sie hat einen Teilzeitjob und erhält aufstockend Leistungen nach SGB II vom Jobcenter in Höhe von ca 700€ monatlich.

Vor wenigen Tagen erhielt ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung meine Einkommensverhältnisse offen zulegen.
Ich habe deren Vordrucke wahrheitsgemäß ausgefüllt, gewünschte Belege beigefügt und erklärt, dass ich auf Grund meiner Einkommensverhältnisse und der Bereinigung vom Netto welche ich aufgeführt habe (berufsbed. Aufwendungen, Kindesunterhalt, Schulden) klar unter den Selbstbehalt von 1100 € komme und somit für Betreuungsunterhalt nicht leistungsfähig bin.

Nun bekam meine Freundin Post vom Jobcenter mit folgendem Inhalt:
Sie wird aufgefordert umgehend einen Rechtsanwalt unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches für sich zu beauftragen.
Außerdem soll sie einen Vertrag über Rückübertragung und Abtretung des Unterhaltsanspruches § 33 Abs. 4 SGB II (anläßlich Geburt § 1615 I BGB) unterschreiben.

Den Unterhalt für mein Kind aus einer früheren Beziehung und das zu erwartende Kind bezahle ich ohne wenn und aber (291 und 238 €).

Was würdet ihr uns bzw mir hier raten?
Hat das Jobcenter ein Recht, dies zu fordern?
Macht es Sinn gemeinsam dann zu "ihrem" Rechtsanwalt zu gehen und alles zu klären oder soll ich mir einen eigenen Rechtsanwalt nehmen?

Danke für Eure Meinungen.

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  KM WILL UMZIEHEN ?!?!
Geschrieben von: runebert - 15-05-2014, 19:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo ich bin Rune, 21 Jahre jung und stolzer Papa einer kleinen 10 Monaten alten Prinzessin. Vor einiger Zeit habe ich mich endlich getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun hat sich die Kindsmutter dazu entschieden umzuziehen. Meine Frage ist jetzt darf sie das überhaupt, da wir ja das gemeine Sorgerecht haben und das ja eine ziemlich wichtige Entscheidung ist die sich ja unter anderem auf das Umgangsrecht auswirkt( was zur Zeit leider nicht stattfindet).

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  Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt
Geschrieben von: Simon ii - 15-05-2014, 17:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (143)

So, heute kam der Brief des gegnerischen Anwalts mit der Aufforderung, die Einkommensverhältnisse zwecks KU-Ermittlung für erwachsenes Kind in Ausbildung offenzulegen.

(zur Erinnerung: ich hatte vor kurzem hier im Forum wegen der Verrechnung des Kindergeldes gefragt)

Zunächst werde ich mal die KM auffordern, ebenfalls ihre Finanzen offenzulegen.

Dazu habe ich eine Frage (ich gebe zu, ich bin momentan zu faul, zu suchen):

Kann ich sie auffordern, auch die Einkommensverhältnisse ihres Mannes offenzulegen?

Desweiteren bin ich der Meinung, daß das Kind keinen Anspruch auf Ausbildungs-KU hat, da es dieselbe Ausbildung auch im dualen System gibt (es macht eine rein schulische Ausbildung) und es dort über 800 EUR bekommen würde.

Und als letztes wird das Kind sich wundern, was es heißt, einen Vater zu haben, der zukünftig gegen das Kind arbeiten wird!

Ich habe die Schnautze so etwas von voll! Angry

Simon II

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  Umgangspflicht?
Geschrieben von: resistance01 - 15-05-2014, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Meine Partnerin und ich würden gerne über Pfingsten mit meinem Sohn Kurzurlaub machen und ihn erst Montagabend zurück zur KM bringen. Mein aktueller Umgangsbeschluss sieht keine Sonderregelung für lange Wochenenden bzw. Feiertage vor, so dass Sohnemann eigentlich bereits am So. um 17:00 Uhr wieder da sein müsste. Die KM besteht natürlich darauf, um mich zu ärgern. Sie hat selbst nichts vor.
Wir überlegen jetzt, ohne meinen Sohn zu fahren, weil die Reise mit einem wichtigen Termin am Pfingstmontag verknüpft ist.
Kann ich zu Ordnungsgeld verdonnert werden, wenn ich der KM rechtzeitig zur Wahl gestellt habe, ob mein Sohn erst Montag zurückkehrt oder ich ihn an diesem Wochenende nicht nehmen kann?

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  Diskussion zu Verwirkung wegen Prozessbetrug
Geschrieben von: the notorious iglu - 14-05-2014, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Man kann Richter auch loswerden. Und damit meine ich nicht die sizilianische Art. Hat dir das dein guter Anwalt nicht gesagt?

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  Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
Geschrieben von: claudia1964 - 14-05-2014, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Liebe Forumsleser,
ich bin neu hier, eine fast 50 jährige Frau die seit einem knappen Jahr eine Liebesbeziehung mit einem getrennt lebenden Ehemann und Vater hat.
Er hat seine eigene Wohung und sich mir als Singel vorgestellt. Sonst hätte ich mich gar nicht erst auf ihn eingelassen.
Nach einer ganzen Weile wurde mir jedoch klar, dass er jedes Wochenende mit seiner noch Ehefrau und der gemeinsamen Tochter verbringt. Und zwar, wie ich inzwischen erfahren durfte, weil die Kindesmutter darauf besteht, ihre Tochter an den Wochenenden zu begleiten. Dies geht seit 5 Jahren so und kommt noch aus der Zeit, als die Tochter wohl ein Säugling war, denn beide trennten sich 3 Monate nach der Geburt.
Der Vater liebt seine Tochter über alles und würde daran zerbrechen, wenn sie ihm das Kind vorenthält oder gegen ihn aufbringt. Daher traut er sich nicht, der Mutter eine klare Trennung auszusprechen bzw. ihr überhaupt nur ansatzweise von mir, seiner neuen Freundin zu erzählen.
Ich bin natürlich hin und her gerissen, denn einerseits liebe ich diesen Mann.
Andererseits verletz es mich sehr, verheimlicht zu werden und wenn ich an Feiertagen nicht dabei sein kann, weil Tochter und noch-Ehefrau in seiner Wohnung zu Besuch sind, wie Geburtstag, Ostern, Weihnachten und im Grunde jedes Wochenende tagsüber sowie eine Woche gemeinsamen Urlaub im Jahr, den er auch mit Frau und Tocher verbringt.
Die Tocher wünscht sich natürlich beide Eltern, zumal sie es so gewohnt ist. Ihr zu liebe würde ich mich ja auf alles einlassen, habe aber gleichzeitig Angst davor, dass ich doch verlassen werde, wenn die Ehefrau mich entdeckt und ihren Mann dann damit erpresst, dass er sich von mir trennen muss, damit er seine Tochter weiter sieht. Er sagte, er würde da wohl nicht so weit gehen, aber ich denke, da will er mich nur schonen. Natürlich würde er mich verlassen, um weiter seine Tochter zu sehen. Sie steht bei ihm an 1. Stelle, ich an 2. so hat er es mir schon gesagt.
Meine Frage ist nun, ob und wie er sich am schmerzfreisten trennen kann oder soll, oder ob die hier schon betroffenen Männer und Frauen sagen würden, dass er klug handelt, wenn er seine Ehefrau nicht unter Druck setzt und einfach noch 10 Jahre wartet, bis die Tochter sowieso selber entscheidet, wen sie wann sehen möchte und ihre Eltern nicht mehr ständig um sich haben muss.
Soll ich mich weiter auf diesen erpessten Mann einlassen, ist das gut für mich?
Oder stütze ich da eine Beziehung, die so kaputt ist, dass ich besser ganz weit Abstand nehme, auch wenn es mir das Herz brechen würde?
Und wenn ja, wie kann ich so eine schmerzhafte Entscheidung für mich ertragbarer machen, ohne daran den Verstand zu verlieren?
Ich freue mich auf eure klugen Ansichten und Kommentare
claudia

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  Unterhalt für Ex-Freundin (KM)
Geschrieben von: Apu - 12-05-2014, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

mein erster Post hier weil ich die Fragen einfach nicht durch meiner Recherche beantworten konnte Sad

Zu meiner Lage (Österr.), ich habe ca. 2 Jahre in Köln gelebt und hatte dort meine Ex. Bald bringt sie unsere Tochter zur Welt und ich bin natürlich gerne bereit, auch den Unterhalt für das Kind zu bezahlen, sogar mehr weil ich ca. 2.5k netto im Monat verdiene. Wir haben nie zusammen gewohnt und nach einem großen Streit habe ich beschlossen, nach Ö zurück zu kehren wo ich jetzt auch bin.

Nun, ich habe vor 3 Tagen gelesen, dass in Dland auch Ex-Freundinnen ein Unterhalt zusteht und habe seit dem kein Auge zugekriegt O.O Sie hat eine Ausbildung gemacht, nach der Ausbildung, also in der Zeit in der wir zusammen waren, hat sie die Matura nachgeholt und in dieser Zeit wie alle anderen auch Bafög kassiert und so auf 300 oder 400€-Basis gearbeitet. Nun ja, da ich jetzt in Österreich lebe und in Ö so eine Regelung für Ex-Freundinnen nicht hat, würde ich gerne wissen, ob sie es wirklich schaffen würde, von mir ein Unterhalt für sich ein zu klagen? Klingt jetzt naiv aber, deutsche Gesetze gelten ja nicht in Ö. Zumindest glaube ich es :/ Wäre für alle Antworten dankbar.

LG Apu

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