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| §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren |
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Geschrieben von: Arminius - 12-05-2014, 15:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (55)
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Hallo Gemeinde,
kann mir jemand sagen wie lange es evtl. dauern kann vom Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren?
Vielleicht aus eigenen Erfahrungswerten...
Akteneinsicht habe ich erhalten. Anwalt hat schon Stellungnahme abgegeben.
Lg
Arminius
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| Unterhaltsfestschreibung moeglich? |
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Geschrieben von: Mahatu - 12-05-2014, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Seit ich wieder im Ausland bin, unterwegs fuer eine Firma aus Indien, ist wieder Ruhe eingekehrt. Eine kurzer Aufenthalt in Deutschland hat mir Auskunftsaufforderung nach Paragraph sowieso SGB und sowieso BGB, Drohung mit Familiengericht und Bussgeldandrohung durch das Jobcenter eingebracht. Da bin ich natuerlich wieder schnell abgehauen.
Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.
Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.
Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.
Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?
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| Rückzahlung Unterhaltsvorschuß |
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Geschrieben von: Smiley19 - 11-05-2014, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
ich bräuchte dringend Hilfe bzw Rat.
Vielleicht kurz etwas zu mir. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahle, der eine ist der große der andere der kleine . Mit meinem großen (15) gibt es keine Probleme, ich sehe ihn regelmäßig und Unterhalt bekommt die KM auch. Bei meinem kleinen gibt es Probleme.
Unterhaltstitel bestehen für beide und war auch nie bisher arbeitslos, so das ich auch immer ohne Probleme zahlen konnte. Im Jahr 2007 musste ich nach langer Krankheit mein Job aufgeben, da ich ihn nicht mehr ausüben konnte aus gesundheitlichen Gründen.
Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha gemacht (Rententräger) 2 Jahre lang.
Leider hab ich in dem Beruf nichts gefunden und war 1 jahr arbeitslos. Einschließlich Arbeitslosigkeit habe ich weiter gezahlt. Dann bin ich ins Harz 4 gerutscht und habe die Zahlung eingestellt und auch das JA informiert.
Von der KD meines großen habe ich Rücksicht erhalten, sie hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt bis zum 12 Lebensjahr. Das JA hat mich auch angeschrieben wegen der Forderung und ich habe meine Bewerbungsnachweise für die Zeit übermittelt und dann war das erledigt. Auch nie wieder was gehört von denen.
Beim kleinen genauso. Über Jahre hinweg alle Bewerbungen hingesendet. Zwischendrin kamen immer Drohungen und ich sollte wenigstens 10 Euro abbezahlen.
Seit 11.2013 bin ich wieder in Arbeit, habe nach langem suchen was gefunden und zahle auch wieder Unterhalt für beide. Dies seit Januar und zahle noch die anderen bzw habe ich schon die anderen beiden Monate nach.
Die KM des kleinen ist verzogen, anderes JA ist zuständig und zahle nun auch dahin.
Das alte JA hat mir nun mehrmals Forderungen gesendet über den Betrag und Zeitraum wo ich nicht gezahlt habe, mit Pfändungsdrohungen usw. und ich sollte ein Schuldanerkenntniss unterschreiben. Habe ich nicht getan.
Habe mich auch immer sofort mit der Bearbeiterin in Verbindung gesetzt um das zu klären. Aussage ist, ich muss das zurück zahlen auch wenn ich Hartz 4 war und Bewerbungen geschrieben habe.
Nun hatte ich mehrmals gelesen, man soll kein Schuldanerkenntniss unterschreiben und laut Gesetz dürfen keine Schulden auflaufen.
Nun meine Frage, was ist rechtens? Dürfen Schulden auflaufen? Bewerbungen habe ich geschrieben (20 pro Monat). Muss ich dies nun zurück zahlen?
Es geht mir nicht darum mich davor zu drücken, das habe ich die ganzen Jahre nicht. Das Gesetz sagt doch aus es dürfen keine Schulden auflaufen, wenn mann nicht leistungsfähig oder zahlungsfähig war.
Titel bestehen für beide Kinder seit Geburt.
Habe heute ein Schreiben vom GV bekommen. Da war leider null Text dazu, nur die Forderung und eine Kopie der Unterhaltsurkunde.
Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar ... LG
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| Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: benyi - 09-05-2014, 23:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Der Anwalt meiner Ex-Frau möchte dass ich das Kindesunterhalt für unsere Zwillinge beim JA titulieren lasse.
Ich bin zur zeit Soldat auf zeit und habe mich für 8 Jahre verpflichtet. Jetzt ist erst ein Jahr vorbei und meine Kinder werden bald 3 jahre alt.
Ist es möglich, dass ich die Titulierung für 7 Jahren(ende meiner Dienstzeit) befriestet bekomme??? Weil ich nicht weiß was nach 7 Jahren passiert.
Ich danke für eure baldige Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Benyi
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| Mehrtägiger Ausflug Kindergarten |
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Geschrieben von: the notorious iglu - 09-05-2014, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (134)
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Heute erfahre ich, dass mein dreijähriger Sohn an einem viertägigen Ausflug, organisiert vom Kindegarten, teilnehmen soll. Auf Nachfrage erklärte die Mutter, dass sie ihn nicht begleiten werde. Ein genaues Zahlenverhältnis von Betreuungspersonal und Kindern konnte sie mir nicht nennen.
Ist das neu oder so? Mir ist Bekannt, dass es mehrtägige Ausflüge mit Kindern unter Begleitung der Eltern gibt. Mir ist weiterhin bekannt, dass es eine Abschlussübernachtung der sechsjährigen im Kindergarten gibt, aber das habe ich noch nie gehört und habe eigentlich nicht vor meine Zustimmung dazu zu erteilen.
Gibt es da Erfahrungen?
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| Wie seht ihr meine Situation? |
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Geschrieben von: Schlaflos1 - 09-05-2014, 02:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
ich bräuchte mal Eure Meinung zu meiner Situation:
Ich 38 Jahre, hab eine Tochter 8 Jahre. Zahle 272 Euro Unterhalt monatlich.
Mein Einkommen ist unregelmässig. Meistens um die 1000 Euro selbstständig.
Den KU zahle ich aus meinem Schwarzgeld.
Den üblichen Stress hatte ich mit dem Jugendamt bisher auch.
Ich hab regelmässig Depressionen. Regelmässig erwerbsfähig bin ich eigentlich nicht mehr. Dazu kommt eine Spielsucht an Geldspielautomaten.
Meine jetzige Freundin ist jetzt schwanger im 5 Monat.
Die aktuelle Schwangerschaft macht mir psychisch sehr zu schaffen.
Umgänge mit meiner ersten Tochter finden kaum statt, der Kontakt zur KM sehr belastend.
Mein sonstiges Umfeld (Eltern) ist auch sehr belastend, kaum (keine) echten Freunde.
Eigentlich fühle ich mich so, als wenn ich nichts mehr zu verlieren habe.
Das sonstige Leben in Deutschland kommt mir fast nur noch mies vor.
Mein riesen Vorteil: Ich hab noch ca. 80000 Euro auf der Kante. (kleine Immobilie, bischen erspartes) Womit man ja neu anfangen könnte.
Ich sehe folgende Wege:
1. Hartz 4, das würde aber heissen offiziel die totale Pleite. Druck von den Ämtern, Krankenschine fahren
2. Weiter zahlen
3. Auswandern
Wie seht ihr meine Situation? Habt ihr Ideen?
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| KM gibt keinen Vater bei JA an |
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Geschrieben von: asc - 08-05-2014, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.
Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?
Freundliche Grüße
Asc
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| Dem Kind 600 km hinterher ziehen??? |
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Geschrieben von: 24h/m - 07-05-2014, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Dem Kind 600 km hinterher ziehen???
Hallo, ich habe meine Vorgeschichte schon in Konkrete Fälle „Meine Geschichte“ kurz zusammengefasst. Auch die Real Satire im Familienrecht gibt wieder wie es zu mir als Vater kam.
Seit drei Jahren fahre ich aus dem Ruhrgebiet alle zwei Wochen 600 km nach Berlin um meine nun 4 Jahre alte Tochter zu sehen. Gemeinsames Sorgerecht habe ich mir vorm Familiegericht erstritten. Umgang alle 14 Tage von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
Ich miete mir ein Zimmer in Berlin für den Umgang.
Urlaub Ostern 1 Woche, Sommer 2 Wochen, Herbst 1 Woche. Alles vor Gericht gegen den Willen der Mutter durchgesetzt. Kein telefonieren, kein skypen. Kein Interesse der Mutter am Kontakt zwischen Vater und Kind erkennbar.
Umgangskosten ca. 350 € monatlich.
Nun habe ich die Möglichkeit als Lehrer in Berlin zu arbeiten und am Dienstag mein Vorstellungsgespräch. Ich merke aber, wie schwer mir die Entscheidung fällt und seit Wochen geht mir durch den Kopf ob das die richtige Entscheidung ist. Ich habe hier als Beamter eine Arbeit die mir sehr viel Spass macht bei sehr guten Bedingungen. In Berlin würde ich in der Besoldungsgruppe herunter gestuft was in etwa 300 € netto weniger wären und in der Pension 180 € weniger im Monat. Ich habe hier eine sehr schöne Wohnung, Freunde und Bekannte und fühle mich in der Gegend sehr wohl. Für eine vergleichbare Wohnung müsste ich in Berlin ca. 300 € mehr bezahlen.
In Berlin habe ich schon 20 Jahre gelebt, das ist über 10 Jahre her.
Durch die Tatsache, dass die Mutter mir unserer 9 Monate alten Tochter nach Berlin verschwunden ist und ich seit drei Jahren alle zwei Wochen in diese ach so tolle Stadt fahren muss ist mir Berlin sehr unsympathisch geworden. Würde mir aus freien Stücken diese Stadt zum Leben wohl nicht aussuchen.
Ich könnte in Berlin aber evt. Unsere Tochter öfter sehen, natürlich nur über das Gericht, die Mutter würde sich wohl eher freuen wenn ich noch 1000 km weiter weg ziehe. Wenn ich wüsste, dass ich sie eine Woche im Monat bekommen könnte, würde ich keine Minute zögern nach Berlin zu gehen. Aber man weiß ja gar nichts! Über ein Wechselmodell muss ich bei der Mutter plus Großeltern nicht mal nachdenken.
Aufhendhaltsbestimmungsrecht habe ich nicht. Was ist wenn sie nach einen Jahr ins Ruhrgebiet zieht. Ich kann als Beamter mit jetzt 50 Jahren nicht einfach der Mutter ständig in ein anderes Bundesland hinter her ziehen.
Gut, dass alles kann man letztendlich nur alleine Entscheiden und das sind für viele Väter hier wohl eher lächerliche Probleme.
Aber vielleicht waren einige von Euch in einer ähnlichen Situation. Seit ihr einer Kindesbesitzerin hinterher gezogen die sich eigentlich keinen Vater für ihr Kind wünscht außer zum zahlen? War es im Nachhinein die Richtige Entscheidung? Habt ihr Eure Kinder öfter sehen können?
Freue mich über jeden Ratschlag zur Entscheidungsfindung und über Eure Erfahrungen.
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| Schufa Auskunft erhalten |
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Geschrieben von: Pistachio 00 - 07-05-2014, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Moin,
ich habe nun die Auskunft auf meine Schufa-Anfrage erhalten (ich will umziehen und möchte wissen, was ein möglicher zukünftiger Vermieter mitgeteilt bekommt).
Die Auskunft enthält:
1. eine Tabelle "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" mit einer Score-Tabelle incl. Ratingstufe mit einer Risikoeinschätzung (5x "sehr kritisches Risiko")
2. ein unbezeichnetes Blatt mit Datum und Bankanschrift bzgl. der Eröffnung eines Girokontos und Kreditkartenvertrages.
Außerdem:
Aus den öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte stammt die Information, dass gegen den genannten Verbraucher ein Haftbefehl mit dem Aktenzeichen 123xyz zur Durchsetzung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse am xx.xx 20xx erlassen wurde.
Außerdem eine Nennung des aktuellen Basisscore 41,00 % von theoretisch möglichen 100%
Jetzt meine Frage:
Was genau wird einem Vermieter mitgeteilt ?
Informationen über eine mögliche vorzeitige Löschung des Haftbefehl-Eintrages (vor Ablauf einer 3-Jahresfrist) recherchiere ich online.
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