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  Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
Geschrieben von: ArJa - 01-04-2014, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen.

Habe im November 13 meinen letzten Umgangsprozeß gehabt. Es ging ( immer noch und das seit mittlerweile fast 3 Jahren ) um Übernachtungs-und Ferienumgang mit meiner mittlerweile fast 11- jährigen Tochter.

Bislang liegt noch kein Beschluß des Familiengerichts vor.

Im November wurde eine Verfahrensbeiständin eingesetzt, mit der ich mich im Januar auseinandergesetzt habe.

Da der Richter schon im November hat durchblicken lassen, das der Kindeswille erheblich sei und ich somit auch def. keine Chance auf Übernachtungs- und Ferienumgang habe und ich definitiv nicht noch mal vors OLG ziehen werde um mir die nächste Klatsche abzuholen, würde ich dem Herrn Richter wegen Untätigkeit gern eine DAB oder Untätigkeitsklage reindrücken.. als kleines Dankeschön und um ihm zusätzliche Arbeit zu machen, gewissermassen ...

Was muß dafür erfüllt sein ( Bearbeitungszeit, usw.. )?

Gruß aus dem Norden

ArJa

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  Zusammenziehen mit neuer Partnerin: Nachteile?
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 31-03-2014, 09:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich frage mich gerade, würde ich mit meiner Lady zusammenziehen, könnte sie -falls sich jemand wg Unterhalt meldet- auch belangt werden? Ich möchte nicht dass sie irgendwelchen Ärger deswegen hat oder mir noch größere Nachteile entstehen.

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Sad Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus
Geschrieben von: HansWurst - 28-03-2014, 22:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Im letzten Jahr habe ich nach der Novellierung der Gesetzgebung, erstmalig die gemeinsame Sorge für unser nichteheliches Kind beantragt. Ich wohne nicht mit der Mutter zusammen und fahre regelmäßig mehrere hunderte Kilometer, um den Umgang zu ermöglichen.

Die Mutter hatte seit jeher Probleme das Kind mit jemanden anderen zu teilen. Aber mit der Zeit hat sie Umgang zulassen müssen. Nach nun 6 Jahren funktioniert der Umgang ganz gut. Könnte zwar etwas länger sein, gerne auch mit einer Übernachtung, aber bei der Mutter und klaren "Maternal Gatekeeping" Anzeichen, ist es ein sehr schleppender Prozess.

Unterstützung fand ich beim Verfahren beim Amtsgericht durch den VAFK. Durch einen Rechtsanwalt war ich in der ganzen Zeit nicht vertreten. Im Verfahren selbst, hat dann die Mutter mit haarsträubenden Geschichten versucht mich zu diskreditieren. Schnell hatte die "arme alleinerziehende Mutter" Jugendamt und Richterin auf ihrer Seite. Die haben ihr die haarsträubenden Geschichten geglaubt. Äußerungen meinerseits wurden ignoriert, auch wenn diese einige Punkte der Mutter sogar widerlegten.

Wir hielten diese Argumentationsebene nicht für relevant und haben mit der rechtlichen Ebene und den Vorgaben des Gesetzes argumentiert. Richterin und JA sahen aber nur diese "Kaffeeklatschebene". Auch wenn ich 1-2 Punkte widerlegt habe (was die Richterin schlicht und einfach ignoriert hat), so habe ich nicht allem gleich von vorne nach Prozessordnung XXX widersprochen und um richterlichen Hinweis gebeten, auf evtl. relevante Punkte eingehen zu müssen.

Dementsprechend ernüchternd war der Beschluss des AG:
- GSR wird abgelehnt, weil die Kommunikation gestört ist.
- Das die Mutter die Kommunikation über Jahre hinweg boykottiert, spielt keine Rolle. Das ich nachweisliche über nun 6 Jahre die Mutter um Gespräche bitte, auch.
- Die Kosten habe selbstverständlich ich im Ganzen zu tragen (geringstes Problem, aber ärgerlich und in der ersten Instanz auch nicht üblich).

Da die Richterin keine Verfahrensbeistand für das 6 Jahre alte Kind beauftragt hat und wegen anderer Punkte, war die Beschwerde meinerseits beim OLG sicher. Zur Fristwahrung haben wir die Beschwerde nur allgemein formuliert und dies auch in der Beschwerde mind. 3x vermerkt. In der Regel erfolgt dann eine weitere Fristsetzung durch das OLG, bis zu der die endgültige Beschwerdeschrift eingereicht werden muss.

Nun kam diese Tage allerdings nicht die Fristsetzung, sondern gleich ein sog. Hinweisbeschluss des OLG. Das OLG scheint also noch nicht mal meine kurze Beschwerde detailliert gelesen zu haben und hat darauf basierend gleich einen Hinweisbeschluss verfasst (siehe Anhang).

In diesem Hinweisbeschluss wird mir zwar die Möglichkeit zur Reaktion gegeben, aber das OLG glaubt nicht an einen positiven Beschluss. Diesen Beschluss (mit einigen Kommentaren) habe ich dieser Mail angefügt.

Nun weiß ich nicht, wie ich hier weiter vorgehen soll? Vielleicht wisst ihr hier Rat?
- Sollte ich die Beschwerde erst mal vollständig formuliert einreichen und das OLG darauf hinweisen, dass der Beschlusswunsch auf einer vorläufigen Beschwerde (ohne Forderungen) basiert, oder gleich eine Stellungnahme zum Hinweisbeschluss schreiben.
- Macht es noch Sinn, die Anschuldigungen der Mutter zu bestreiten und um richterlichen Hinweis zu bitten, auf was davon ich eingehen soll?
- Ich habe einigen Sachen auf die Schnelle in dem PDF kommentiert. Evtl. könnt ihr hier darauf basierend einige Infos geben, wie ich hier vorgehen kann.

Kann mir jemand von euch einige Tipps geben? Ich bin derzeit am verzweifeln. Für die Antwort habe ich noch nächste Woche Zeit. Am 9.4. wird alles der drei Richterinnen am OLG vorgelegt.

Vielen Dank.

HansWurst

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  Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch
Geschrieben von: majon - 28-03-2014, 10:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ein freundliches Hallo an alle User,

wer kann mir Infos oder Urteile zu dem nachfolgendem Fall geben?

Kind ist behindert, lebt bei KM. Geht seit Sommer 2012 auf Internat Ziel Abitur. Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Internatskosten
im Rahmen der Eingliederungshilfe für beh. Menschen und Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Taschengeldes. Weiter wird mitgeteilt,
dass ein Unterhaltsanspruch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Rechts gem. § 94 SGB XII bei der Gewährung von Sozialhilfe auf den Träger der Sozialhilfe übergeht.
Von diesem Schreiben wusste ich nichts, habe es erst 1 Jahr später zur Kenntnis bekommen.
Ich habe bis zum Erhalt des Schreibens immer den titulierten Unterhalt an die KM gezahlt. Danach habe ich die Zahlung eingestellt weil ich davon ausgegangen bin, dass ich wenn überhaupt an das Sozialamt zahlen muss.
Kind ist seit Jan. 2013 volljährig.
Bafög wird gezahlt und an das Sozialamt übergeleitet, Summe 2043.-€
Aufgeteilt in Grundbedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1, 465.-€
Internatskosten nach § 7 Abs. 1 HärteV 1578.-€.

Sozialamt schreibt im März 2014 Kind erhält Sozialhilfe gemäß § 94
Abs. 2 SGB XII, schreib wieder dass der bestehende Unterhaltsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist und ich
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 54,97€ ans Sozialamt zahlen soll.
Die Sache liegt nun beim AG in Koblenz.
Nach der mündl. Verhandlung lässt das Gericht durchblicken, das das Bafög nicht als Einkommen des Kindes anerkannt wird weil an SA abgeführt und ich soll im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit weiter Unterhalt an Kind zahlen, weil es die Wochenenden bei der KM ist, sie
die Ferien dort verbringt und ein Zimmer hat.
Auch der Unterhaltsübergang soll lt. Gericht nur für die 54,97€ gelten.

Kind klagt weil volljährig auf weiteren Unterhalt von mir. KM nichts zu holen weil nicht leistungsfähig.

Meine Frage daher, besitzt Kind noch überhaupt die Rechte an dem Titel aus 2007 und kann es Rechte daraus ableiten oder ist der Titel an das Sozialamt übergegangen?
Wie ist das mit dem Grundbedarf des Bafögs zu verstehen, was ist in diesem Betrag enthalten?
Falls das noch nicht reicht, können weitere Infos folgen und

vielen vielen Dank an alle

majon

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  Sie ist im Trennungsjahr von neuem Freund schwanger, was nun??
Geschrieben von: ramses72 - 26-03-2014, 20:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo zusammen, ich werde gerade mit ner kniffeligen Situation konfrontiert, und weiss nicht, wie ich damit umgehen soll. Meine bisherige Geschichte in zwei Sätzen: Bin im Trennungsjahr, habe mit Ex zwei Kinder, die im Wechselmodell von beiden Erlternteilen betreut werden. Vereinbart war, dass die zwei Kinder (4 Jahre alt) von Montag bis Mittwoch und jeden zweiten Sonntag bei mir sind und den Rest der Woche bei der Mutter. Die Kinder gehen weiterhin bei mir am Ort in den Kindergarten, die Mutter ist ca. 40 Kilometer weit weggezogen. In der Praxis sind die Kinder meist von Montag bis Donnerstag in der Früh bei mir und die Mutter holt sie vom Kindergarten ab. Das Wechselmodell wurde in der Form gewählt, da die Mutter eine während der Ehe begonnene Ausbildung beenden wollte. Sie wurde aber mittlerweile wegen zu vieler Fehlzeiten gekündigt. Seit drei Monaten hat Ex nen neuen Freund und hat mir nun erklärt, dass sie von ihm schwanger ist. Ex und ihr Freund haben aber getrennte Wohnungen. Er wohnt über 200 Kilometer weg. Was soll ich jetzt tun?? Mein Trennungsjahr endet im August. Kann ich jetzt schon die Scheidung einreichen. Ich möchte rechtlich gesehen nicht als Kindsvater behandelt werden (das wäre wohl so, wenn das Kind noch während des Trennungsjahres auf die Welt kommt). Oder kann man die Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Auch mache ich mir natürlich Gedanken, wie die Ex jetzt wegen unserer gemeinsamen Kinder verfährt. Ich möchte an dem Wechselmodell nichts ändern, kann mir aber vorstellen, dass sie jetzt zum neuen Mann zieht und versucht, die Kinder mit zu nehmen. Ich würde gerne wissen, wie ihr über meine Situation denkt. Vorab vielen Dank.

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  Was ist denn ein "Unterhaltsfaires" Land?
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 26-03-2014, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen aber in welches Land kann man denn gehen, wo man nicht über den Tisch gezogen wird? Ich versuche gerade meine "suche" einzugrenzen. bitte jetzt nicht die ärmsten Länder der Welt aufzählen oder wo Krieg ist, es wäre schon gut auch irgendwo hinzugehen wo man auch "leben" kann usw - Danke.

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  Unterhalt nicht eingeklagt
Geschrieben von: Tamil - 25-03-2014, 12:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Unterhaltsverzicht – Schnapsidee

Nachdem ich lange mehr oder weniger aktiver Mitleser war, möchte ich meine Geschichte vorstellen. Ich bin gleichzeitig Sohn und Mann, so dass man erahnen kann, dass es hier mehrere Teile ergibt. Vielleicht erheitert es den einen oder anderen, vielleicht bekomme ich aber auch noch meine Absolution hier.

Leider bin ich zum Schluss gekommen, dass man den mit meisten Männern sprichwörtlich hart ins Gericht gehen oder mit totaler Vernichtung drohen muss, bevor selbige nochmal nachrechnen und auf wundersamer Weise doch noch Geld für den Nachwuchs finden, Forenmitglieder natürlich ausgenommen.

Erst einmal zurück in die 90er. Den alten Staat gibt es nicht mehr. Da war da noch eine ganz normale Scheidung nach altem Recht, jeder darf für sich selbst sorgen, ausgenommen die Kinder, denen wurde ein Titel über 100 DDR Mark ausgestellt. Soweit so fair.

Plötzlich gibt es die DDR Mark auch nicht mehr und von dem neuen Geld hat man nie ausreichend. Da Papa der Meinung war wir haben den Titel nicht auf DM umstellen lassen, bräuchte er nichts mehr zu zahlen. Sei es drum. Uns ging es recht gut, also warum noch extra Geld herauspressen. So hatte sich die Sache mit dem Unterhalt erstmal für einige Jahre erledigt.

Ein paar Jahre später: Zeiten ändern sich, Sohnemann studiert und ist kurz vor dem Ende. Bafög gibt es nicht mehr wegen Überziehung, Mamma kann gerade so den halben Bedarf aufbringen. Also auf zum Sozialamt und nach einer Beratung gefragt. Dort wurde der zukünftige Akademiker brüsk abgewimmelt, mit der Begründung, dass ja er ja noch unterhaltspflichtige Eltern hätte. Wir geben nichts, war die Antwort, auch keine Beratung.

OK. Papa angeschrieben, nichts, Fristsetzung nichts, Gerichtstermin geplatzt, weil Papa gerade am Vortag eine Anwalt aufgesucht hat. Er hat es einfach schleifen lassen und gehofft es würde an ihm vorrübergehen.

Den Ausgang Gerichtprozesses möchte ich hier einmal hervorheben, entweder als Vorlage für „Bitte Lachen Sie jetzt“ oder als Vorschlag für die „Bundessohnsmedaille“. Ich war wirklich der Meinung, dass ich Papas beste Sohn wäre. Im Ausgang wollte mich mein eigener Anwalt verprügeln, der gegnerische Anwalt hat gerade angefangen seinen Mandaten eine Ohrfeige zu verpassen, aber der Reihe nach:

Der Richter hatte mit der Güteverhandlung angefangen: Sohn braucht für 6 Monate Unterhalt, Papa was möchtest du zahlen? "Nichts", war die Antwort. „Der Junge soll arbeiten gehen!“. Dann bitte die Forderungen auf den Tisch: Nachzahlung Unterhalt der letzten 3 Jahre, plus zukünftiger Unterhalt von meiner Seite, die Anpassung des Titels, ggf fiktives Einkommen etc, habe ich abgelehnt um die Verhandlung nicht unnötig zu verkomplizieren. „Bitte einfach nur den Titel bedienen“, war meine Forderung. Daraufhin meinte der Richter, dass ich mit dieser (Minimal-)Forderung gar nicht vor Gericht erscheinen dürfte und er drauf und dran währe meinen Antrag auf VKH abzulehnen. Nach so viel Kompromissbereitschaft meinerseits, fühlte sich Papa so richtig in Kampfesstimmung und wollte den alten Titel auch noch wegklagen. Sein Anwalt ist erst einmal rot angelaufen und wollte seinen Mandanten bremsen. In Salomonischer Weisheit machte der Richter eine weiteren Vorschlag, der sogar auf das Ansinnen des Vater Rücksicht nehmen sollte:

Der aktuelle Titel ist gültig.
Der aktuelle Titel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Neue Unterhaltschulden laufen nicht auf.
Der ausstehende Unterhalt wird rückwirkend nur für 3 Jahre gefordert.
Der ausstehende Betrag wird in monatlichen Raten von 100 DM gezahlt.
Sollte mehr als eine Monatsrate Verzug bestehen wird sofort der gesamte Betrag gepfändet. (Das sollte als Drohung ausreichen, meinte der Richter)

Die Kosten des Verfahrens sollte der Sohn übernehmen, da er rein rechtlich auf voller Länge verloren hätte. Kein Antrag gestellt, nur das bekommen was ihm vor dem Prozess auch zugestanden hätte und auch noch den Titel verloren. An dieser Stelle dachte ich, dass mich mein Vater umarmen und danken wird für so viel Mitgefühl. Denkste, der hat doch tatsächlich dieses Angebot abgelehnt, aus seiner innersten Überzeugung überhaupt nichts für seinen undankbaren Sohn (welcher ihn vor Gericht zerrt) zahlen zu müssen. Daraufhin hat der Richter einen Vergleich gedreht (drehen ist das richtige Wort) – da er es dem armen Studenten nicht zumuten wollte, für die Kompromissbereitschaft auch noch selbst zahlen zu müssen. Erst nach einer handgreiflichen Unterhaltung mit seinem Anwalt hat Papa eingewilligt. Mein Anwalt hat mir vorgeworfen seine Zeit gestohlen zu haben. Er hätte mich am liebsten für so viel Mitgefühl und Dummheit verhauen.

Hier wollte ich mich nochmal um den Titel bester Sohn bewerben. Papa war durch den Prozess sämtliche Unterhaltsverpflichtung los. Das Band war gerissen, er hat kein Wort mehr mit mir geredet. Das mit dem Titel sollte sich später noch als große Dummheit herausstellen. Die Monatlichen Raten wurden vorerst gezahlt, bis dann die Rechnung vom Anwalt kam. Da Geld immer knapp ist wem soll man es zuerst geben, dem undankbaren Sohn, oder dem drohenden Anwalt?

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  Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder
Geschrieben von: kay - 25-03-2014, 00:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (159)

abgetrennt von hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8768

Moin, Du hast hier im Forum hoffentlich den Borderlinertroed gelesen. Ausserdem lies bitte das hier:

http://www.borderlinezone.org/trennung/trennung.htm

und insbesondere

http://www.borderlinezone.org/trennung/w...n_kann.htm

Das zweite ist eher noch untertrieben.

Schau auch mal bei Amazon nach Buechern von Manuela Roesel.

Um ev. Falschbeschuldigungen, Gewaltschutzverfahren etc. vorzubeugen, wirst Du Beweise brauchen, dass die Gewalt von ihr ausgeht. Tonaufnahmen sind gut, Video ist besser. AUF KEINEN FALL selbst Gewalt anwenden, lieber lass Dich gruen und blau schlagen und lass das schoen beim Arzt dokumentieren.

Auf KEINEN Fall darfst Du "gehen". Dann behaelt sie DEIN Haus und wird es zerstoeren. Meine Hexe hat die Wohnung auch komplett verwuestet hinterlassen.

Du muesstest die Trennung genau planen und genuegend Beweise gesichert haben, ansonsten macht sie Dich fertig (s. Links und Erfahrungsberichte hier im Forum) Du brauchst Geld fuer einen GUTEN Anwalt. Du musst versuchen das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer die Kinder zu bekommen. Ansonsten zahlst Du Dich dumm und daehmlich und wirst die Kinder hoechstwahrscheinlich "verlieren". Die Borderlinerin wird es schaffen sie deart zu manipulieren dass sie keinen Kontakt mehr mit Dir wuenschen.

Du musst sie nach der Trennung ohne Ruecksicht (was schwierig ist da sie die Mutter Deiner Kinder ist und Du ja doch irgendwie noch an ihr haengst) bekaempfen und wirst extrem viel Kraft brauchen und jahrelang kaempfen muessen. Solange die Kinder minderjaehrig sind, wirst Du die Borderlinerin nie los und sie wird weiterhin versuchen Dich und alles was Dir lieb ist zu zerstoeren. Meine sitzt z. Zt. im Knast und selbst jetzt ist keine Ruhe und sie macht munter mit Falschbeschuldigungen weiter.

Ich kann Dir nur alles Gute wuenschen, das wird die haerteste Pruefung Deines Lebens!

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  Auskunft über Verdienstbescheinigungen
Geschrieben von: Bckstn - 24-03-2014, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

so hab da auch wieder ein kleines Problem. (ich weiß ich schreib wenig, lese aber viel mit).

Mein Problem, ich arbeite z.Z. Teilzeit und verdien so um die 800-1000 (je nachdem ob Überstunden ausgezahlt werden). Es besteht nen Titel über 100% den ich voll bediene.

Im Oktober 2012 hat meine Ex das letzte mal Nachgefragt über meinen Verdienst. Da ich gefälligst mehr Unterhalt und am besten auch noch BU zahlen sollte.
Im Februar dieses Jahr bekam ich dann Post von ihrem JC das mir Mitteilte das sie wieder H4 bezieht und ich doch gefälligst mich Offenlegen muss.
Dies verweigerte ich bezug auf den zwei Jahres Rythmus.
Das Interessierte sie nicht und verlangten es dennoch. Nach mehrerne Briefwechsel habe ich halt dem JC die Verdienstabrechnungen geschickt.
Sie teilten mir dann mit das ich nicht zahlungsfähig wären und bedankten sich das ich wenigsten den Mindestunterhalt zahle.

Mein Problem ist, ich soll ab Mai Konzernintern auf eine andere Stelle (Vollzeit ohne Überstunden 1500 Netto) desweiteren bekomme ich noch eine einmalige Gehaltsnachzahlung im vier Stelligen + Weihnachtsgeld + einmalig Leistungsbeurteilung.

Ich hab nur bedenken das ich dann zwei Tabellenstufe höher geschossen werde, obwohl ich ja "nur" 1500 bekomme. Aussetzen oder anderweitig auszahlen macht mein AG nicht (Weltkonzern, haben angst um ihren schlechten Ruf).

Meine frage, wenn Exe im Oktober ankommt, kann ich darauf hinverweisen das ich die Hosen schon im Februar runtergelassen habe, oder komme ich nicht drum rum?

Ködern hab ich scchon versucht, aber da sie z.Z. H4 bekommt isses ihr egal, da es eh angerechnet wird.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus.

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  umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
Geschrieben von: egon123123 - 23-03-2014, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (163)

hallo,

ich benötige dringend rat wie ich in dem folgenden fall vorgehen muss.

angestrebt wird von mir das umgangsrecht und das gemeinsame sorgerecht.

zur vorgeschichte:

kindesmutter hat vor ca 2 jahren das jugendamt eingeschaltet, hilfeplan und familienhilfe. begründung: sie macht das nur für ihre 14 jährige tochter aus vorhergegangener beziehung, möchte sie ohne mich und meine familie erziehen. wir hätten alle schlechten einfluss auf sie, wären ja auch nicht ihre leibliche familie und desweiteren geht sie davon aus das männer eh potenzielle pädophile sind. angeblich hatte sie selbst eine erhebliche missbrauchsthematik in ihrer kindheit erlebt! ihre tochter wurde praktisch vor mir und meiner familie versteckt. nach erheblichen schulproblemen, wegen angeblichen mobbings- missbrauchs....etc...mehreren schulwechseln usw. kehrte irgendwann ruhe ein, bzw kind besuchte die schule wieder.

in diesser zeit ging sie 2 mal ins frauenhaus. beim ersten mal wollte sie da einen kostenlosen umzug erpressen, beim 2 mal sagte sie sie brauchte mal eine auszeit!? hab sie beim ersten mal abgeholt, beim 2 mal hat sie das alleine bewerkstelligt.

immer wieder drohte sie umzuziehen und unsere 1,5jährige tochter zu verschleppen. nach phasen der ruhe eskalierte es immer wieder und sie unterstellte mir alles nur erdenkliche machte haltlose vorwürfe..... einen geregelten tagesablauf empfand sie zb, langweilig.... ohne stress und chaos wollte sie nicht sein..... ämter, ebay, nachbarn, familie.... nur stress

zuletzt drohte sie mir mit einer bannmeile und sie würde beweise gegen mich sichern!? dann rief sie mich eines nachts an, schrie wie irre herum unsere tochter würde sterben, sie hätte hohes fieber..... sie müsse morgen unbedingt ins krankenhaus und sie würde das gespräch aufzeichnen und ihre ältere tochter wäre auch wach und hört das gespräch mit!???? ich hab gesagt fieberzäpfchen geben und wenns nicht runter geht fahren wir, was sonst? dann weckte sie meine mutter, die gleiche antwort, dann wohl auch ihre familienhilfe. sms nach 30min. fieber ist gesunken, aber sie werde morgen mit familienhilfe ins krankenhaus, war samstag.
anruf am nächsten morgen, kind sei erkältet sie wolle erstmal ihre ruhe.dann noch paar sms, das ich sie und das kind im stich gelassen hätte etc.....
sonntag per sms angefragt wie es der kleinen geht. antwort: alles ok.

montag morgen: dachte ich ruf sie gleich mal an, wegen brötchen holen. da ruft mich ihre familientante an!? frau.... wolle ihre ruhe, mich nicht sehen... irgendsowas..... ok, ärgerlich da ich frei hatte und meine tochter gern gesehen hätte.na ja....

ca 3 stunden später steht die polizei vor meiner tür..... einsatz wegen häuslicher gewalt, frau... fühlt sich bedroht.... kp!? hab sie und mein kind vor drei tagen zuletzt gesehen..... polizei ging dann wieder.

ab zum jugendamt!
natürlich keiner erreichbar, bzw beim vorsprechen auf die aktuellen öffnunszeiten verwiesen worden. ein hin und her, keiner so wirklich zuständig erst jugendamt dann familienhilfe, ne dann doch wieder jugendamt. hab da von einem gerichtstermin erfahren.

samstag gerichtspost, montag termin, gewaltschutzverfahren!
keine ahnung von sowas, die richterin hatte sich schon was ausgedacht..... hab zugegeben das es mal streitigkeiten gab und auch mal schimpfwörter gefallen sind........hab dann ohne anerkennung einer rechtspflicht das ding über mich ergehen lassen und auf rechtsmittel und begründung wurde verzichtet. umgangsrecht soll ich mit dem jugendamt klären.

kindesmutter ging kurz darauf in vorgezogene mutter kind kur, jugendamt will einfach nur abwarten kur abwarten, werde schriftlich einen termin bekommen....hab beim letzten vorsprechen noch schnell eine aussergerichtliche umgangsregelunsvereinbarung abgeben können, wo ich leute benenne die das kind abholen und wieder zur mutter bringen können.

polizliche vernehmung: termin wegen gefährlicher körperverletzung vom ... 2011.... bis zum..... 2014?

kur scheint vorbei zu sein wohnung der kindesmutter ist wieder belebt, soll ich einfach morgen wieder zum jugendamt gehen?

wollte beratungshilfe beantragen, wurde verwehrt weil im beschluss steht der umgang soll über das jugendamt geklärt werden!

was mach ich mit dieser dubiosen vernehmung? am besten nichts sagen, oder hilfts was dem einen vorzujammern?

soll ich morgen bei gericht gemeinsames sorgerecht beantragen? mutter drohte ja eh schon wegen umzug!?

was soll ich nur machen???????????????

habe die schwangerschaft begleitet, war bei der geburt meiner kleinen dabei und hatte fast täglichen kontakt zu dem kind, das man ein kind seinem vater so einfach entreissen kann, ich komm mir vor wie im falschen film!

lg grüsse an alle

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