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  Unterhalt bei EV und Studium
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 07-03-2014, 04:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

wie sieht die Lage da aus?

Offiziell studiere ich aber ich pausiere dieses Semester weil der ganze Zirkus mich psychisch so fertig gemacht hat. Habe ich Vorteile durch das ganze? Es ist nicht meine Erstausbildung übrigens.

Ich bin verschuldet und musste bereits mehrmals eine EV abgeben. Wie würde das dann beim Unterhalt laufen? Zur Info: ich habe wirklich nichts. Es kommt immer wieder mal ein GV der pfänden will aber nix pfänden kann weil es nichts gibt.


ach ja, stimmt das dass wenn ich mich eines tages doch entscheiden würde mit dem kind in kontakt zu treten dass man es mir verbieten kann weil ich keinen Unterhalt gezahlt habe?

Wie ist das eigentlich wenn die Kommunikation nicht besonders toll zur KM war - ich rede jetzt nicht von Kraftausdrücken sondern unter den Umständen gegebenen Vorwürfen wie dass sie es darauf ankommen ließ usw. würde das ein richter berücksichtigen dass es sich da um extremsituationen handelt?

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  KM will Kind bei ihren Eltern abstellen
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 06-03-2014, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Sie ist geistig auf der vollen länge und hat auch sonst keine Probleme, sie tut dies nur aus beruflichen Gründen. Ich wollte aktuell wegen der bizarren Geschichte wie es überhaupt zur Schwangerschaft kam, keinen Kontakt weder zu ihr noch dem Kind haben aber ich muss sagen, es lässt mich nicht kalt wenn ich mitkriege dass dieses Kind wie ein Koffer bei seinen Großeltern abgestellt werden soll - und das nicht weil die KM überfordert ist sondern weil ihr Job ihr wichtiger ist.

Wie ist das eigentlich rechtlich dann wenn das Kind dann nicht bei den Eltern ist sondern Großeltern? Ich möchte es wissen, für den Fall der Fälle.

Danke.

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  Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot
Geschrieben von: Flipper - 04-03-2014, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo,
wer kann helfen? Kurz zu meiner Papastory:

Meine Ehefrau will sich seit vielen Monaten trennen und die beiden Kinder (6J) haben. Ein Verfahrensbeistand wurde auf ihren Antrag aktiv, nachdem ihr Eilantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder Ende letzten Jahres vom FG nicht weiter verfolgt wurde (Es geschehen noch Wunder!). Die Kinder wurden vom FG befragt und ein Kind würde mit der Mutter gehen wollen, das andere mit dem Vater.

Ihre monatelangen Provokationen mir gegenüber waren aber nun erfolgreich. Sie hat kürzlich unter falschem Vorwand (Gewalt im Haus) die Polizei gerufen und konnte sie überzeugen, eine Strafanzeige mit 10 Tagen Hausverbot zu erstatten. Nun bin ich aussen vor. Das Haus gehört uns beiden. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sehen kindeswohlgefährdung vorliegen und dass die Kinder dringend geschützt werden müssen. Das FG soll dazu angerufen werden und uns wird es überlassen, entsprechende Anträge kurzfristig an das FG zu stellen. Sie hat bereits seit Monaten eine Wohnung angemietet, aber nicht bezogen und will jetzt nun im Haus mit den Kindern bleiben. Wahrscheinlich ist die Wohnung wieder gekündigt, weil bisher kein Trennungsgeld fliesst.

Wer weiss Rat?
Wie komme ich wieder ins Haus nach 10 Tagen und zu den Kindern?
Was kann ich tun?

Danke für jeden Rat..

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  Gerichtlicher Vergleich - und seine Folgen?
Geschrieben von: geplagter - 04-03-2014, 22:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo liebe Leute,

mit viel Interesse hab ich mich durch euer Forum gewühlt.
Angeregt hat sich die ganze Fragerei (welche mich in der Tat wirklich plagt Big Grin) auf einer anderen Webplattform, die sich über ein ziemlich konfuses und ungerechtes 'Sozialsystem' im Bereich des Unterhaltes, ausgelassen hat.

Dort versteht man scheinbar nicht so ganz die Rolle der Frau im Unterhaltssystem. Frauen können offensichtlich vollkommen willkürlich entscheiden, ob sie ein Kind bekommen möchten oder nicht. Möchte es der Partner, können sie es abtreiben. Möchten sie es, können sie es behalten und der gegenüber zahlt.

Aber gut, genug davon - das haben andere für mich in einem anderen Forum ausführlich diskutiert.

Was mich an dem ganzen verwundert - und dem ich erst auf dieser Plattform begegnet bin: ein Vergleich.

Eine Seite verpflichtet sich einen gewissen Obulus zu entrichten (freiwillig), die andere räumt dafür andere Rechte/Pflichten ein. Klingt soweit doch super. Spart eine Menge Nerven und graue Haare.

Nehmen wir jetzt einfach mal (der Einfachheit halber) folgenden fiktiven Part:
Kindesmutter und Kindesvater haben eine One Night Stand. Vater steckt 1-2 Monate später in einer neuen Beziehung, möchte nicht, dass vom Kind etwas bei der neuen Partnerin ankommt.

Jetzt einigen sich 'KM' und 'KV' (ich hoffe, ich nutze die Abkürzungen richtig) darauf, dass der 'KV' einen gewissen Obulus monatlich entrichtet, der ungefähr auf dem Niveau des Kindesunterhaltes ('KU'?) liegt. Sagen wir mal 250-260€ ca.; auf Betreuungsunterhalt möchte man gern komplett verzichten.
Soweit so gut. Beide Parts sind sich einig. Und hier kommt gerade mein Denkfehler in's Spiel: was bitte ist hieran jetzt verwerflich? Wo liegt der Nachteil?
Klar: wird der Vater arbeitslos, hat er ein Problem. Aber auch hier gibt's ja die Möglichkeit, das aufzuheben oder anzupassen.
Vater fein raus, Mutter eine gewisse finanzielle Sicherheit. Alles super.

Problematisch wird das wohl mit dem Betreuungsunterhalt, richtig? Ergeben sich hierbei Nachteile für die Kindesmutter? Stichwort: Hartz 4? Bekommt die Kindesmutter dann kein Hartz 4? Oder wie verläuft das Ganze nun?

Soweit ich weiß, ist so ein Vergleich ja sogar rechtlich vollkommen legitim und bindend - kann so etwas mit einer Klage gekippt werden? Kann jemand (z.B. die ARGE/JobCenter, wie auch immer die heute heißen; alternativ auch das Jugendamt) dazu aufrufen, dagegen zu klagen, ehe sie weitere geldliche Mittel zur Verfügung stellen?

Oder kann man so einen Vergleich wirklich mit einem gerichtlichen Urteil gleichstellen (von der Bindung und Bedeutung her)? Das heißt, das muss die Arge und das Jugendamt eben dann schlichtweg so hinnehmen?

Vermutlich geht so etwas dann auch mit einer Anerkennung einer Vaterschaft einher? Oder könnte man sowas auch theoretisch komplett außen vor lassen?

Kurz um: meine Vermutung ist, dass das alles rechtlich nicht wirklich bindend ist und auch ggf. bei Themen wie Beantragung von ALG2 früher oder später zu Ärger führen wird. Eigentlich schade, könnte so doch das Leben vieler um einiges leichter sein.


Viele Grüße,

euer Geplagter

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  Narrenfreiheit durch VKH?
Geschrieben von: Pinke Ohnesorg - 04-03-2014, 08:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Jetzt hab ich auch nochmal kurz ´ne Frage zu Verfahrenskosten, folgender Vorgang:

Madame verklagt mich, VKH wird bewilligt, langes hin+her Geschreibe...Amtsgerichtsbeschluss schließlich gegen mich.

Auf meine Beschwerde hin wird der Beschluss vom OLG einkassiert, schallende Ohrfeige für die Richterin Smile, soll unter klaren Prämissen neu verhandelt werden.

Ich daraufhin zum Anwalt: "Hab ich jetzt gewonnen?
Anwalt: "Nun, wahrscheinlich schon."
Ich: "Supi, dann muss Madame also zum Schluss auch meine Kosten übernehmen?....freu...
Anwalt: " Das müßte sie....ohne VKH, da sie aber VKH bekommt müssen sie die eigenen Kosten selber tragen. Überweisen Sie mir bitte 300€ Vorschuss" Angry

Ist das so richtig?.......Anwalt kann ich mir aber nicht leisten, selber VKH will ich nicht.....Kann ich beantragen der Madame VKH nun zu entziehen und Kostenübernahme beantragen (meine) ? .....sonst ´ne Möglichkeit?

naja, sonst schreib ich halt selber wieder alles....

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  Trennung, EV, Grosselternunterhalt
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 01-03-2014, 02:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo Leute,

erstmal danke dass es Euch alle gibt. Ich bin gerade in einer ganz schwierigen Situation aber wenn ich Euch hier alle sehe, gibt es mir ein wenig Hoffnung.

So kurz wie es nur geht: kurz bevor ich mit meiner Ex-Freundin schluss gemacht habe hat sie den braten gerochen und die Pille abgesetzt um schwanger zu werden. Es gibt aktuell keinen Kontakt mehr von beiden Seiten aber spätestens wenns ums Geld geht kann ich mir gut vorstellen das sie sich meldet.

Versteht das bitte nicht falsch, ich mag Kinder und möchte gerne welche aber nicht unter solchen Umständen und nicht von so einem skrupellosen Menschen. Dazu kommt dass das Timing schlimmer denn je ist: ich bin 39, habe aktuell keinen Job, bin verschuldet (musste schon mehrmals e.V. abgeben) und bin seit einiger Zeit psychisch krank, was das ganze zusätzlich noch schwieriger für mich macht.

So sehr ich auch Kinder mag aber ich bin ihnen aktuell keine Hilfe, weder finanziell noch emotional. Deshalb habe ich mich entschieden erstmal auf meine Gesundheit zu achten und in Ruhe zu mir zu finden. Dieses Kind soll in 3 Monaten kommen und ich sehe schon große Probleme auf mich zukommen, weshalb ich überlege von hier wegzugehen.

Ach ja, ich bin kein deutscher Staatsbürger, bin Bosnier der im Balkan-Krieg als Flüchtling nach D gekommen ist. Ich habe somit eine Niederlassungserlaubnis für D.

Ich habe viele Fragen und weil das alles so viel auf einmal ist weiß ich nicht was gerade wirklich wichtig ist zu fragen. Gerne möchte ich dass meine zwei Schwestern und meine Eltern da nicht finanziell belangt werden, wenn ich weg bin - geht das irgendwie?

Das andere, es gibt eine Frau die bei all dem bei mir geblieben ist (ich habe so etwas an loyalität und unterstützung noch nie gesehen) was ein weggehen mir gerade sehr schwer macht, nicht wegen mir sondern wegen ihr. Sie hat schon soviel gelitten wegen mir und dann haue ich einfach ab. Ich weiß, entweder oder aber es ist echt hart sie da so alleine zu lassen.

Ich war immer ein sehr verantwortungsvoller Mensch, wo andere weggeschaut haben, bin ich immer hin um zu helfen aber wenn ich all das hier lese und bedenke was bei mir gerade los ist, dann ist es wirklich schlimm und traurig dass man wie ein Schwerverbrecher sein Leben und alles was man hat verlassen muss, obwohl man (so wie in meinem Falle) mies reingelegt worden ist. Ich möchte hier nicht den verbitterten Typen raushängen lassen aber das ist gerade alles zuviel für mich. Was soll ich am besten tun? Danke!

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  Befragung des Kindes beim JA
Geschrieben von: resistance01 - 27-02-2014, 14:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

...ist ohne meine Zustimmung durchgeführt worden.

Während einer Verhandlung in einem Verfahren zur Regelung des Umgangs mit meinem 11-jährigen Sohn, das ich in Gang gesetzt habe, stellte sich heraus, dass die Tante vom JA in Abstimmung mit der KM unseren Sohn bereits befragt hatte.
Zum Verhandlungstermin [sic!] wurde der Bericht des JA vorgelegt- genauso wie der Schriftsatz der KM - und es stand drin, unser Sohn sei dagewesen und hätte ausgesagt, er wolle den bösen Papa überhaupt nicht mehr sehen.
Mal ganz davon ab, dass ich stark daran zweifle, dass das stimmt: Ist es rechtlich in Ordnung, unseren Sohn ohne meine Zustimmung beim JA zu befragen?

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  UH Verfahren bei Arbeitsaufnahme (Fahrtkostenzuschuss)
Geschrieben von: GeckoMan - 25-02-2014, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.

Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.

Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?

Merci

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  Sind Verlängerungen bei der INPOL Suche der Staatsanwaltschaft bekannt
Geschrieben von: unterhaltspreller - 25-02-2014, 07:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

ich habe mir letzte Woche online meine Akte angefordert um meinen konkreten Fall mir einmal hier in den USA anzusehen. Von der Staatsanwaltschaft Deutschland gibt es im Bundeszentralregister und im INPOl einen Sucheintrag für 34 Monate zwecks Aufenthaltsermittlung des angeklagten nachdem das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.

SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.

Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?

Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?

Sind Fälle aus der Praxis bekannt?

Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?

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  Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
Geschrieben von: Mongobill - 25-02-2014, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (100)

Hallo Leidgenossen,

Habe hier schon einiges gelesen an Wahnsinnsgeschichten.Denke habe auch eine.Nach 10 jahren Ehe.und 2 Kindern 4 und 7 jahre die Trennung.Ganz normal Trennungsunterhalt bezahlt fuer KM die 40Std im Monat arbeitet.Dann aus heiterem Himmel klage auf Nacheheuntehalt da unser jüngster wohl ADHS hat.Richter schlug Vergleich vor bis zur einschulung solle ich weiter den Trennungsunterhalt bezahlen.Ich Nein.Keine Einigung und neuer Verhandlungstermin.KM sagt sie koenne net mehr arbeiten wegen dem kleinen der erhöt Betreuungsbeduerftig ist.Richter sagt kann er nicht beurteilen und schlaegt abermals einen Vergleich vor der eine herabstufende Unterhaltszahlung vorsieht und gleichzeitig wird die KM fingiert auf eine 50% Stelle mit der Móglichkeit nach ablauf dessen einen Abaenderungsantrag zu stellen.Schoen bezahlt die ganzen Monate.Dann der Abaenderungsantrag beim Gericht.Zwischenzeitlich noch herausgefunden das die KM bereits bei Annahme des Vergleiches 50% arbeitete und sich aber fingieren liess mit einem um 200 euro niedrigerem Einkommen.Meine RA nennt das Prozessbetrug das der Richter auch so teilte laut meiner RA die mit ihm telefoniert hatte.Wie gesagt Antrag raus und hoffnungsvoll gewartet auf Termin.Tja dann ganz grosse Enttauschung.Antrag abgelehnt!Keine Verhandlung.Soll mich an das Beschwerdegericht wenden.Kann das sein?DAS stinkt doch zum Himmel.Nix mehr von Prozessbetrug zu lesen.lediglich der schlechte Gesundheitszustand meines kleinen Sohnes war erwaehnt und das reichte um den Antrag abzulehnen.Kann das jemand nachvollziehen?Tips?

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