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| Umgangsverhandlung von heute |
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Geschrieben von: the notorious iglu - 29-04-2014, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Heute hatte ich auch wieder das Vergnügen an einer Umgangsverhandlung teilzunehmen. Um es vorweg zu nehmen: ich habe bekommen, was ich wollte.
Nun was wollte ich? Mein Langzeitplan sieht vor, dass ich ein ordentliches und menschenwürdiges Familienleben mit meinem Sohn habe. Im Moment steht dem eine räumliche Distanz entgegen. Mein Ziel war es also eine gerichtlich dokumentierte Absichtsbekundung zu bekommen, dass sobald die räumliche Distanz überbrückt ist, der Umgang "angepasst" meint substantiell ausgeweitet wird.
Das klingt beim ersten Lesen leichter als es ist, denn man braucht zunächst einmal ein Gerichtsverfahren. Im Frühherbst nörgelte die Ex dann an der Umgangsreglung herum und forderte eine Änderung, die ich natürlich stur zurückgewiesen habe. Da dachte ich, dass der Moment gekommen sei und legte ihr ans Herz den Gerichtsweg zu beschreiten. Aber Pustekuchen, ihr war das zu teuer. Ein paar Monate später allerdings ergab sich die Möglichkeit. Weil ich ihr Ansinnen abblockte mich außergerichtlich mit ihr auf etwas anderes zu einigen, stellte sie sich dann bei der Reglung der Weihnachtsferien tot und ich konnte ein Verfahren einleiten.
Das wurde dann mit dem Gegenantrag auf Änderung der Umgangsreglung beantwortet und an den Fahrten wollte sie sich auch nicht mehr beteiligen.
Naja, um es kurz zu machen ist jetzt das Ende vom Lied, dass ich mehr Umgang habe, dafür aber weniger häufig und diese ersehnte Absichtserklärung.
Ich war heute auf Amoklauf eingerichtet, weil die Richterin bis heute immer so pestig zu mir war und der bestellte Bericht der Verfahrensbeiständin doch sehr "ergebnisorientiert" war. Aber es lief ganz gesittet ab. Möglicherweise war die Richterin auch nur so pestig, weil ich in dem ersten Verhandlungstermin eine halbe Stunde zu spät erschien.
Interessant war, dass man mir im ganzen Verfahrensverlauf mit einer neuen Masche kam. Nach dem Motto der Vater und Kind haben so eine tolle und harmonische Beziehung und das Kind hat es gut beim Vater etc. aber
Auch von der Mutter war kein negatives Wort zu hören. Da muss man ihr lassen, dass sie taktisch dazugelernt hat oder einen besseren Coach gefunden hat. Vor zwei Jahren war es noch das glatte Gegenteil und sie musste deshalb vom damaligen Richter heftige Prügel einstecken. Also alles hatte irgendwie Kreide gefressen, jedenfalls oberflächlich, im Subtext sah es schon anders aus.
Das setzte sich auch im heutigen Termin fort. Die Richterin war ganz auf 156 FamFG getrimmt. Ich habe dann sofort Kompromissvorschläge gemacht, von denen einer dann Übernommen wurde. Ganz ehrlich gesagt ging mir die alte Reglung schon selbst auf den Sack, aber das musste ja keiner wissen, zumal ich zuvor ja das sture und starrsinnige Arschloch gemimt habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass mir das zeitliche Übergewicht bei der Betreuung irgendwie vernünftig ausgeglichen werden müsse usw. Erstaunlich war dann die Reaktion der Richterin, jaja, natürlich muss Ihnen das ausgeglichen werden usw.
Die Anwältin der Gegenseite ist mir in den zwei Terminen auch ziemlich angenehm aufgefallen. Recht zurückhaltend, nicht ausfallend und auch nicht auf irgendeinem Müttertrip.
Letztlich wurde es dann doch noch ein bisschen hitzig, als die Anwältin versuchte Ihre Mandantin von ihrem Fahranteil zu befreien. Das sei ja meine Obliegenheit als Umgangselternteil und wo ich schon keinen Unterhalt zahle usw. aber das wurde auch ziemlich schnell sowohl von mir als auch der Richterin abgebügelt.
Ich hatte den Eindruck, dass durchaus noch ein bisschen mehr herauszuholen gewesen wäre, wenn ich höher gepokert hätte, aber da mein Primärziel erreicht war, wollte ich nicht noch auf den letzten Metern Widerstand wecken. Etwas Mürbe verlief die Frage mit der Absichtserklärung, da sich die Gegenseite sehr zierte und sich nicht darauf einlassen wollte und die Richterin auch immer wieder erklärte, dass das nicht rechtswirksam sei. Ich blieb hartnäckig und erwiderte so etwas wie, wenn es nicht rechtswirksam ist, braucht sich die Gegenseite auch nicht so zu zieren und dass ich die Sankt Nimmerleinstag-Masche schon zur Genüge kenne. Die Gegenseite vertrat den Standpunkt, dass man das ja sehen könne, wenn es so weit sein werde (Von wegen). Aber auch das war dann irgendwann geregelt.
Alles in allem hatte ich einen recht positiven Eindruck. Alle haben sich mehr oder weniger so verhalten, wie es eigentlich sein sollte. Natürlich bis auf ein gewisses Potential an Väterdiskriminierung im Subtext und einigen, wenn auch wenigen, albernen Argumentationssträngen, was den Leuten wohl nicht auszutreiben ist.
Als nächstes steht dann die Frage an, wie die Distanz verkürzt wird. Da hatte ich ja schon in einem anderen Thread ein paar Gedanken entwickelt.
Aber jetzt steht erst einmal ein andere großes Projekt an, das realisierungsreif ist.
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| Adoptionsverfahren |
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Geschrieben von: Jessy - 29-04-2014, 15:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Schreck (oder besser Überraschung) lass nach, du bist umzingelt !
Einigen hier ist ja unser nun abgeschlossener Umgangs-/Auskunfts-/Sorgerechtsstreit geläufig. Ergebnis, zur Erinnerung: Umgang unsererseits eingestellt, da Kinder von KM durchmanipuliert, AG-Beschluss war ohnehin mittelprächtig, OLG-Beschwerden waren eingereicht, haben diese aber dann zurückgezogen da die Erfolgschancen bzgl. halbwegs vernünftigem Umgang unabhängig vom Beschluss verschwindend gering waren.
Letztlich kann man sagen, die KM hat auf voller Linie gewonnen. Das Ganze ist jetzt rund acht Wochen her.
Klingelt vorhin das Telefon. Mir fiel echt die Kinnlade runter:
KM dran - ihr Ehemann wolle die Kinder adoptieren. Was mein Mann denn davon halte?
Mein Mann meinte nur, er sei grundsätzlich dazu bereit, sie solle aber was Schriftliches schicken, da er mit ihr nichts mündlich besprechen wolle.
Keine zwanzig Minuten später ruft die Anwältin der KM an: Ob mein Mann denn seine Zustimmung wirklich geben wurde, so ein Verfahren würde ja schliesslich Geld kosten und sie möchten das jetzt nicht umsonst betreiben, wenn er dann doch "Nein" sagt. Und ob er denn im Vorfeld eine Erklärung unterschreiben würde, dass er auf alle Forderungen (?) aus der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verzichten würde.
Nun sind eine Menge Fragen aufgekommen:
1. Vor drei Jahren hat mein Mann genau diesen Vorschlag gemacht, nämlich Adoption. Das wurde damals kategorisch abgelehnt, schliesslich war die KM scharf auf`s Geld. Woher der plötzliche Sinneswandel? Irgendjemand eine paranoide Idee dazu?
2. Wie läuft so ein Adoptionsverfahren ab? Hat irgendjemand von Euch da konkrete Erfahrungen? Wie lange dauert es, was ist zu beachten, was kostet es, wer trägt die Kosten?
3. Ich nehme an, alle denkbaren Auswirkungen betreffen die Zukunft und haben keinerlei Einfluss auf UH-Schulden?!
4. Wozu diese Frage der RA wegen Verzichtserklärung? Soweit ich weiß enden mit der Adoption alle Rechte und Pflichten des biologischen Vaters, da bedarf es doch keiner zusätzlichen "Verträge"?
5. Ich bin inzwischen paranoid... so hart es klingt, diese beiden Kinder "loszuwerden" erscheint uns gerade sehr lukrativ (mein Mann hat damit emotional abgeschlossen, da bei der KM ohnehin niemals eine Vater-Kind-Bindung entstehen kann, egal was wir tun), mit anderen Worten viel zu schön um wahr zu sen. Gibt es Nachteile, Fallstricke, etc. an die ich gerade nicht denke?
Bin gerade echt verwirrt und total baff, sorry.
Mir mag einfach nicht begreiflich sein, wie jemand erst die Adoption wegen UH hartnäckig ablehnt, und sie dann nach drei Jahren plötzlich doch will, obwohl er erst kürzlich auf ganzer Linie gewonnen hat, was die Zerstörung der Vater-Kind-Beziehung angeht...
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| Einkommensnachweis |
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Geschrieben von: HauroNeko - 29-04-2014, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
ich bin neu hier und habe auch direkt eine sehr explizite Frage.
Ich bin von der Mutter meiner Tochter getrennt, das Kind ist bei ihr und es besteht für mich 'nur' die Unterhaltspflicht zu meinem Kind hin.
Nun geht es an die Einschulung und da wir eine Ganztagsschule ausgesucht haben möchte meine Ex einen Einkommensnachweis von mir (bisher war keine offenlegung notwendig weil wir uns privat auf Unterhalt geeinigt haben.).
Da ich mit ihr allerdings schon allerhand Probleme hatte, bin ich nciht willens ihr so viele informationen zu geben. In meinen Augen muss sie nicht wissen wie viel ich ganz genau verdiene etc.
Die Frage ist nun, kann Sie darauf bestehen diesen Nachweis von mir zu erhalten?
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| Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es? |
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Geschrieben von: vielefragen - 27-04-2014, 21:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Forum, schön das es ein solches Board gibt in dem man Fragen stellen kann. Hoffentlich hat jemand einen guten Tip für mich.
Wohne mit meiner Frau im gemeinsamen Haus und haben quasi schon getrenntes Leben und Schlafzimmer aber die Frage die ich habe ist; muss es schriftlich zwischen uns eine Abmachung geben, in dem jeder den Startzeitpunkt der getrennt Lebenden Haushalts anerkennt damit das auch vor Gericht als Trennjahr anerkannt wird? Könnte ja sein, dass der Partner sagt, es hätte ja doch noch hier und da gemeinsames Essen, Einkauf oder Wäsche waschen gegeben oder gilt die Zeit erst zu zählen wenn der Scheidungsantrag und der Fragebogen den Partner erreicht?
1000Dank
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| Befangenheitsantrag |
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Geschrieben von: Zala - 26-04-2014, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hat schon jemand Erfahrung mit einen Befangenheitsantrag gemacht? Wird der extra aber zeitgleich mit dem GSR gestellt oder formuliert man das in den GSR Antrag mit rein.
Was bringt ein Befangenheitsantrag? Ich habe gelesen das der auf jedem fall in der Personalakte der Richterin landet. Ist der Richterin das egal oder stört das dann schon?
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| Der Weg zum ABR - Antrag gemeinsames Sorgerecht |
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Geschrieben von: Niels567 - 26-04-2014, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (47)
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Hallo Freunde, ich beabsichtige nächste Woche das gemeinsame Sorgerecht für meine zwei Kinder (6 und 4 Jahre) zu beantragen. Die Umstände mit der KM sind, nach meiner subjektive Einschätzung, selbst geeignet die Alleinsorge zu bekommen. Allein meine bisherige Erfahrung lassen mich vorsichtig agieren, Ablehnung geS wegen fehlender Kommunikation am 12.12.12, und mahnen mich Salamitaktik anzuwenden. Dazu brauche ich mal euren Rat.
a) ich beantrage gemeinsame Sorge ohne Begründung -> kein Einspruch = geS
b) ich beantrage geS -> Einspruch -> mündliche Verhandlung -> Anträge -> ??
Frage: Wie werden bei einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt zu:
1.) Antrag Gutachten Erziehungsfähigkeit und
2.) Antrag auf Teile der Sorge (ich würde gerne die "Teile" Gesundheit und Bildung herauslösen). Ich lese immer bloß von Personensorge und Vermögenssorge. Gibt es die Teile Gesundheit und Bildung überhaupt und wenn ja, wie stelle ich dies an?
3.) Wo liegen Fallstricke, auf was muss ich besonders achten, auch auf Bezug Jugendamt und Verfahrensbeistand?
4.) Oder schlagt ihr eine andere Lösung vor?
BTW:
- Antrag 1 sowie 2 sind belegbar begründet.
- ohne Anwalt? Ich habe in der Umgangs- sowie Sorgerechtsverhandlung gesehen wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Entweder sitzen Ra's gegenüber oder sind als Verfahrensbeistand involviert. Graus. Und alle hänge an der langen Leine des FG.
- Der Richter ein Verfassungsrechtler, der mittlerweile einen guten Ruf unter den Vätern genießt, da frisches Wissen vorhanden. Ich bin da sehr zuversichtlich.
Meinen Dank für Rat, nützliche Links und eure Erfahrung im voraus.
Vergessen:
Ende Mai 2014 würde ich dann auch Antrag auf Abänderung für Umgang stellen. Wir haben keine EV sondern Beschluss und die aktuelle Lage erscheint mir günstig: KM verweigert Modifizierung Beschluss und Einschulung steht vor der Tür.
Off-Topic: Kann man Beiträge nicht bearbeiten? Ich habe nichts gefunden. Die in der ersten Sorgerechtsverhandlung verordnete Konfliktberatung wurde im August 2013 als gescheitert abgeschlossen, so der Sachstandsbericht Teilnahme Einzelgespäche: Mutter: 2; Vater: 8).
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| Unterhalt an ausländische Freundin |
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Geschrieben von: PapavonEiner - 25-04-2014, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo Forum,
meine ausländische Freundin ist schwanger. Sie kommt aus der Ukraine. Angeblich Pille vergessen. Wir haben aber auch Kondome benutzt. Egal wie. Es ist nun passiert.
Sie hat hier ein Aufenthaltsgenehmigung und wird voraussichtlich im November das Kind bekommen.
Sie ist im Streit ausgezogen.
Was kann schlimmstenfalls nun auf mich zukommen?
Ich habe bereits eine Tochter aus erster Ehe.
Die Schwester meiner Freundin sagt. Ich brauche mit dem Kind nichts zu tun zu haben. Es geht nicht um Geld oder dergleichen.
Was meint ihr?
Danke
Ganz vergessen. Sie arbeitet als Ärztin. Job, Aufenthaltsgenehmigung habe ich ihr besorgt.
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| Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell |
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Geschrieben von: bluegene - 25-04-2014, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
kurze Einleitung: Nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (08/2012) und Vereinbarung eines echten Wechselmodells vor Gericht, hat sie ihren Wohnort gewechselt (30 km Entfernung) und ein Jahr später mittels neuer eA (Ablehnung des echten Wechselmodells) "erwirkt", dass die Kinder (7/13) zukünftig in ihrem Ort zur Schule gehen.
Ab diesem Zeitpunkt war ich der Fahrer. Das Gericht hatte später in Sachen Aufenthaltsbestimmungsrecht ein psychologisches Sachverständigengutachten angeordnet, um zu klären, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
Nun beteuert die Mutter im Rahmen des Gutachtens, dass sie nichts gegen das echte Wechselmodell hat, wenn vom Vater ein Telefontermin und einen zusätzlichen Tanznachmittag in der Vaterwoche ermöglicht werden. Genau diese Termine hatten wir zuvor (in der Elternberatung während die letzten 18 Monate) abgeschafft, damit mehr Ruhe in das System kommt.
Bei der nächsten Sitzung mit der Gutachterin/Psychologin soll jeder seine Ideen für eine Elternvereinbarung zum echten Wechselmodell einbringen.
Wäre für Tipps, Links oder Literaturhinweise für eine solche Elternvereinbarungen sehr dankbar. Welche Punkte sollten besonders beachtet bzw. geregelt werden? Wer hat Erfahrungen in dieser Sache?
Vielen Dank!
bluegene
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789
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| Sorgerecht |
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Geschrieben von: sleepsheep - 22-04-2014, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo kurze Frage: Habe gemeinsamen Sohn mit Frau im Ausereuropäischen Ausland. Sie will mir Kind geben das es bei mir lebt.
Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir.
Weil sie will es nicht sie hat auch einen neuen Freund, ich will das Kind schnellstmöglich herholen und mich drumm kümmern. Aber ich will auf keinen Fall das sie auch herkommt durch Familienzusammenführung und etc.
Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?
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