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| BAFÖG und Kindergeld |
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Geschrieben von: Simon ii - 22-04-2014, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Und noch eine Frage zum Kindergeld:
Für Schüler, die nicht zu Hause wohnen, sieht das BAFÖG-Gesetz einen Anspruch von 465 EUR vor.
Quelle
Was ich auf die Schnelle in den Gesetzestexten nicht gefunden habe:
Kommt das Kindergeld noch da drauf oder ist das die Summe inclusive Kindergeld?
Hat da jemand Erfahrung (oder weiß einen Link zu einem Forum, wo ich das erfragen könnte?)?
Simon II
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| Kindergeld bei KU eines volljährigen Kindes in Ausbildung |
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Geschrieben von: Simon ii - 22-04-2014, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
ich habe die SuFu versucht, aber nur Ergebnisse ohne Relevanz gefunden.
Folgende Situation:
Kind mit Realschulabschluß ist 20 und in Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem Gesellenabschluß. Es wohnt nicht mehr bei seiner KM, sondern am Ort der Schule.
Vater (also ich) zahlt als einziger (klaro) KU, während KM angeblich zahlungsunfähig ist.
An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
Aktuell wird es an die KM ausgezahlt, weil das Kind (wie soll es anders sein) bei ihr aufgewachsen ist. Es wird allerdings von der KM an das Kind weitergegeben (das macht sie wohl nach Auskunft des Kindes tatsächlich).
Laut Gesetz sollte das KG doch an mich ausgezahlt werden? Oder sehe ich das verkehrt?
Ist es sinnvoll, einen Antrag zum Wechsel auf mich überhaupt zu stellen?
Was spricht dafür?
Was dagegen?
Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.
Simon II
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| Wie kommt man an den KU-Vorschuss-Antrag der Exe? |
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Geschrieben von: FreiHerr - 20-04-2014, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
eine einfache Frage: die Exe beantragt den KU-Vorschuss, bekommt ihn auch. Dabei verschweigt sie wichtige Details, genauer gesagt lügt in jedem zweiten Satz, wie üblich.
Ich würde gern diesen Antrag sehen. Das JA verweigert die Herausgabe ("Datenschutz" und ähnlicher Blödsinn), will aber natürlich das Geld eintreiben.
Meine Frage ist: ich brauche aus anderen Gründen diesen Antrag und alles was dazu gehört (z.B. zwischenzeitliche Anfragen des JA, "und, zahlt der Erzeuger?"). Wie komme ich da dran?
Ich habe doch das Recht zu sehen, wie dieses Geschäft zu meinen Lasten zustande gekommen ist?
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| Ist es eine Absicherung möglich? |
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Geschrieben von: wingy - 19-04-2014, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
ich bin eher zufällig hier gelandet, durch einen Bekannten von mir, der eine Trennung schon hinter sich hat und dadurch seine Tochter sehr eingeschrenkt sehen kann. Ich bin Anfang 30 noch ledig + keine Kinder, habe aber seit kurzem (ca. 6 Monaten) eine Freundin fast 30, die Kind(er) mit mir will. Meine Frage ist, kann man sich mit einem Ehevertrag irgendwie absichern im Falle einer Scheidung, dass man das Kind bzw. die Kinder nicht so eingeschrenkt sehen darf und dass die Exfrau nicht mit den Kinder im Ausland abhaut? Ich mache mir solche gedanken, weil meine Freundin aus Slowenien kommt und wer weiß, ob Sie nicht nach 3 Jahren alles wegschmeißt und zurückgeht. Na klar jetzt sieht alles rosig aus, aber die Statistik zeigt, dass jede zweite Ehe geschieden wird, d.h. die Wahrscheinlichkeit liegt bei 50%, natürlich kann man es beeinflußen, aber man weiß ja nie. Zum Beispiel, wenn man dieser Zetungsartikel glauben mag, kann man in Großbritanien, das Sorgerecht vorher in einem Vertrag vereinbaren, ob dies in Deutschland geht ist eine andere Frage. Jedenfalls ich wäre sehr dankbar für Tipps und Ratschläge.
Danke im Voraus und schöne Ostern!
Grüsse,
wingy
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| Verwirkung rückständigen Unterhalts |
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Geschrieben von: Nappo - 18-04-2014, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Nun habe ich auch nochmal eine Frage, denn ich überlege was zu tun ist oder ob ich es belassen soll:
Folgende Situation:
Als meine Ex von meinem neuen Job erfuhr, hatte sie flugs nichts anderes zu tun, als eine Vorpfändungsverfügung seitens ihres RA an meinen AG zu schicken und einen Beschluss beim zuständigen Amtsgericht über eine Lohnpfändung zu erwirken.
Diesen Beschluss erhielt sie im Juni 2013
So diesem Zeitpunkt zahlte ich (wie auch laufend) einen Betrag von 530 Euro laufenden Unterhalts, der aber natürlich nichts mit den Rückständen zu tun hat, ergo sie hätte deutlich mehr durch die Pfändung erzielen können.
Es wurde eine immernoch anhängende Vollstreckungsgegenklage erwirkt, da sie sich um lasche 5.000 Euro zu ihren Gunsten "verrechnete" (seinerzeit im Forum gepostet), der schon bezahlt war.
Allerdings - wie schon gesagt - ist das immer noch anhängig. Das ist auch jetzt nicht der Punkt, denn pfänden hätte sie können. So oder so. Außerdem zumindest in Höhe des Restbetrages.
Hat sie aber nicht. Sie erhielt den Beschluss. Ich auch. Ich wartete auf die Pfändung. Es kam nix! Bis heute.
Nun stellt sich für mich folgende Frage:
Ich gehe aus verschiedenen Gründen und nach reiflicher Überlegung definitiv alsbald in die Privatinsolvenz.
Rückständige Unterhaltsschulden, die zudem durch § 170 StGB festgestellt wurden, fallen nicht in die Restschuldbefreiung.
Aber: Hat sie eigentlich nicht schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zumindest jedoch zum Juni 2014 den Rückstand verwirkt, da sie hätte pfänden können und dies seit 12 Monaten?
Dies zumindest so aus meinen hier vorliegenden Unterlagen bezüglich der Verwirklung von Unterhalstansprüchen.
Wie seht Ihr die Lage?
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| Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend |
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Geschrieben von: Vatergefuehl - 15-04-2014, 23:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Papas,
mir geht grad extrem die Hutschnur hoch und ich bitte meine Emotionen von vornherein zu entschuldigen.
Ich kämpfe seit 8 Jahren um das GSR, und seit 2 Jahren - deswegen anhängig, weil boykottiert - für angemessenen Umgang für meine Söhne (4 und 9 Jahre alt).
Heute flattert nun nach ewiger Verzögerung der aktuelle Beschluss zum Umgang ein:
Mir wird, wie gefordert, alle 14 Tage Umgang von Fr. 17.00 bis Sonntag 18.00 Uhr gewährt. Sommerferien drei Wochen am Stück - O.K und WOW.
Aber alle Feiertage und alle übrigen Ferien werden unterschlagen, verneint, und der im beiläufigen Gutachten, nachweislich psychisch belasteten Exe entsprochen.
Bei der letzten Anhörung haben sich Gutachterin, Verfahrensbeiständin, und Jugendämter für geteilte Ferien und geteilte hohe Feiertage ausgesprochen, Herr Richter hat dies damals befürwortet.
Nun ist plötzlich keine Rede mehr davon.
Ich muss dazu sagen, dass zeitgleich ein GSR-Antrag lief, der tief in der Ost-Harzerischen Provinz, vom selbigen Richter natürlich negativ beschieden wurde: Kommunikations-Schwierigkeiten, die eindeutig KM-bezogen sind. Mann kennt das.
Vor Umgangsbeschluss erging also eine GSR-Beschwerde ans OLG, was diesem senilen Provinz-Richter wohl schwer aufgestoßen ist.
Ich bin ja schon froh, als Papa-[Unterschreitung des Mindestniveaus] solche Privilegien überhaupt genießen zu dürfen. Aber das reicht mir nicht.
In meiner aktuellen Heimat Berlin, wird Vätern das GSR mittlerweile hinterher geworfen, soweit ich meine hiesige JA-Mitarbeiterin zitieren darf.
Ich bin es leid diesen Weg allein gehen zu müssen. Ich weiß, dass mein Aufschrei der nötigen Beweise bedarf und diese möchte ich gern der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Bei Fragen bitte fragen, ich stehe Rede und Antwort.
Zu Viele von uns lassen sich ALLES in langen, kostenintensiven Sinnlosigkeiten um den Bart schmieren.
Irgendwo ist Schluss.
Ich bin dabei - Väterwiderstand JETZT UND SCHNELL!
Danke.
Ein Papa.
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| Umgangsboykott mit Ankündigung |
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Geschrieben von: Fin - 15-04-2014, 10:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (48)
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Hallo zusammen,
ich habe eine etwas schräge Frage.
Meine Ex hat angekündigt, alle Zeiten zu addieren, wenn ich mich bei den Rückübergaben verspäte - und einen kompletten Umgangstermin ausfallen zu lassen, wenn genug Zeit zusammen gekommen ist.
Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage?
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| Unterhalt und Aufstocken |
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Geschrieben von: weare4 - 15-04-2014, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
ich habe euer Forum am Wochenende endeckt und schon viel gelesen. Ich hoffe ihr helft auch einer Mama weiter.
Mein Mann ist letztes Jahr im Juli ausgezogen. Wir haben 3 Kinder (12,10,8).
ER zahlt bisher Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses für die beiden jüngsten 360 Euro. Ich bekomme es nicht vom JA, sondern von ihm, damit er keine Schulden eingeht.
Ich habe bisher aufgestockt über das JC. Leider erkennt das JC meine Größe der Wohnung und somit die Kosten nicht mehr voll an.
Nun habe ich gelesen, dass viele von euch aufstocken und somit den Mindestunterhalt an die KM zahlen können.
Wäre meine Rechnung für den KV so richtig, wenn er aufstocken würde:
391 Bedarf
105 Bedarf 3 Kinder bei 4 Tagen (Mindestaufenthalt beim KV)
650 Warmmiete (lt. unserem Mietspiegel so anerkannt)
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1146 Bedarf
1800 netto EK Vater
200 Freibetrag Erwerbstätigkeit
875 Mindestunterhalt
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725 Einkommen
1146 Bedarf
725 Einkommen
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421 Aufstockung
Kann ich davon ausgehen, dass dies ein JC ohne Probleme anerkennt. Ich würde ihm das gerne als Vorschlag unterbreiten. Ich komme derzeit nicht mehr hin mit dem Geld und möchte eine Klage beim Gericht auf Unterhalt gerne vermeiden. Zumal ich nicht weiß,was ein Gericht berechnen würde.
Die 1800 euro netto Einkommen bei ihm sind nicht ganz klar. Zu zeiten unseres Zusammenlebens hatte er ca 2100 netto. Aber er arbeitet glaube ich derzeit verkürzt. Warum weiß ich nicht.
Über Geld können wir derzeit eigentlich nicht reden. Könnte meine Anwältin dies über einen Vergleich mit seiner Anwältin vorschlagen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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| Mich hat es nun auch erwischt - Unterhalt |
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Geschrieben von: pac80 - 14-04-2014, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo Zusammen,
schön, dass es euch gibt. Habe mich schon Wochen vor der Trennung mit der Seite identifiziert. Teilweise ist das echt lebensfremd, was hier abgeht - naja, das Leben sollte weitergehen.
Zu meiner Person: ich, also der künftige Zahlesel, habe leider auf viel Freizeit verzichtet und neben dem Beruf studiert. Mit dem Ergebnis, dass ich nun rd. 2600 € netto pro Monat verdiene.
Nun sehe ich 10 Jahre älter als meine gleichaltrigen Mitbürger aus.
Kann auch darin liegen, dass ich eine nichtehelich [Unterschreitung des Mindestniveaus] habe. Und klar, ich war zu 50 % beteiligt. Verhütung ist ja Männersache....
Der Pearl-Index bei der Pille ist ja nicht 100 %. Wie auch immer, ich bin seit Mai 2013 Vater.
Zur Sache: Dass ich Unterhalt zahlen muss (auch die mögliche unendliche Dauer) ist mir bewusst. Nur habe ich eine Frage: hat es Auswirkungen, wenn die Kindesmutter vor der Geburt (ich glaub so um die zwei Monate) arbeitslos war? Reduziert sich dann Ihr Mindestbedarf auf 800 €? Muss ich Ihr ehemaliger Verdienstausfall im vollem Umfang ersetzen? Hat jemand Erfahrung? Es werden schon Briefe mit dem gegnerischen Anwalt geschrieben. Schon mal vielen Dank in Voraus!
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| Kann ein Arbeitsloser aufstocken? |
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Geschrieben von: Austriake - 14-04-2014, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Dass man bei geringem Einkommen und hoher Unterhaltslast Leistungen nach SGB II aufstocken kann, habe ich inzwischen kapiert.
Wie aber verhält sich das, wenn der Unterhaltspflichtige seine Arbeit verliert und vom ALG 1 den Unterhalt nicht mehr leisten kann?
Rechenbeispiel: Unterhaltspflichtiger ist rechtskräftig verurteilt zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt, unbefristet, in Höhe von 500.- € monatlich. So lange er Arbeit hatte, konnte er den leisten. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bekommt der Unterhaltspflichtige 1.170.- € monatlich als ALG 1, Arbeitslosengeld.
Kann er den titulierten Unterhalt aufstocken, ansonsten wäre er ja nur noch mit 70.- € monatlich leistungsfähig? Was passiert mit den 430.- € Differenz, laufen die als Unterhaltsschulden auf?
Austriake
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