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  Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
Geschrieben von: Lelja - 13-03-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (53)

Hallo an alle zusammen wieder!!
Ich brauche mal wieder ein Paar Gedanken von euch zum Thema Altersvorsorge.
Zuerst noch mal die Eckdaten:
Mein Freund ist ein Arbeitsnehmer, hat 3 Kinder (unbefristete, dynamische Titels, 105%), Alter 16 und 11 (Zwill.), Ex Frau arbeitslos und "krank", kriegt eine Rente in Höhe von 353,36 EU von Deutsche Rentenversicherung wegen Erwerbstunfähigkeit. Rechtskräftig geschieden seit Feb. 2014.
Nun macht die Exe den Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt und Altersvorsorge Unterhalt geltend, da die Belastungen für das gemeinsamme Haus entfallen. Sie übernimmt das Haus selbst (Wird aber natürlich Wohnwert angerechnet und die Zinsen abgezogen), was für mich schon sowieso rätchelhaft wie sie die Umschuldung gemacht hat, da sie nicht arbeitet.
Jetzt wird der "Kuchen" neu verteilt.
Es geht im Prinzip um 1000 EU (Höhe des Hauskredites).
Die Fragen: 1. Die Zwillinge sind im September 12, daher andere Altersklasse. Kann man die Erhöhung jetzt schon bei der Berechnung des Ehegatt. Unterhalts berücksichtigen?
2. Bisher lag mein Freund weit unter der Grenze 24% Brutto für seine Altersvorsorge. Kann er jetzt aufstocken, z.B. für eigene Wohnung bei der Bank eine Finanzierung machen? Ich hab mal gerechnet, wenn alle 24% ausschöpft ist Nacheheliche Unterhalt nicht drin.

Danke für ihre Meinungen (mir ist es wirklich wichtig)
P.s. wie macht mann eine neue Thema auf? Ich meine, das diese Beitrag nicht in das alte Thema kommen sollte.

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  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht?
Geschrieben von: Clint Eastwood - 13-03-2014, 05:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Gemeinde,

Ich zahle KU nach einem gerichtlichen Vergleich gemäß eines Faktors des Mindestunterhalts nach §1612a BGB abzüglich des hälftigen Kindergeldes (also deutlich mehr als den Mindestinterhalt)

Hier ist §1612a:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html

Da geht es bereits im Titel ausschließlich um den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.

Meine Fragen dazu an die Experten:

1. bedeutet das, dass der Titel automatisch bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist?
2. ist das die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle? im 1612er ist nur ein Bezug zum doppelten Freibetrag gem Einkommensteuergesetz genommen
3. falls die Antwort zu 2. NEIN lautet: ist das besser oder schlechter als Düsseldorfer Tabelle?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich erwarte, dass Exilein demnächst mal wieder mehr nachehelichen Unterhalt will (hat jetzt wohl angeblich einen Job, bei dem sie weniger verdient). Falls eine Klage in dieser Richtung kommt, denke ich darüber nach, im Gegenzug auf weniger KU zu klagen, da ich mit meinem niedrigen Einkommen hier im Ausland derzeit überobligatorisch KU zahle.

Die Klage soll für Exilein enden wie das Hornberger Schießen: mehr nachehelichen Unterhalt, weil sich ihr Einkommen reduziert hat, aber dafür weniger KU, weil ich bisher überobligatorisch geleistet habe. Mit dem Nebeneffekt, dass KU bis zum 18. Geburtstag des Kindes an sie fließen wird, nachehelicher Unterhalt aber nur noch wenige Jahre..

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hinweise und Tipps.

Clint

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  Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ?
Geschrieben von: papi4kids - 12-03-2014, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich habe drei minderjährige Kinder. Derzeit ist es so, das die Kinder in dem Haushalt bleiben wo die Mutter ist. Es gab aber noch kein Urteil.
Habe ich als Vater ein Recht auf eine 4-5 Zimmer Wohnung um meine Kinder zu versorgen? Auch wenn es nur alle 14 Tage wäre? Ich vermute, wenn ich eine kleinere Wohnung hätte, würde man mir sagen, das die Kinder ihren Freiraum bzw. ein eigenes Zimmer benötigen. Würde mir Mietbeihilfe bzw. ein zusätzliches Wohngeld zustehen?

Ich glaube das viele Väter vor dem Problem stehen. Grade weil einem nicht viel übrig bleiben wird. Ich denke das ich eine sehr enge Bindung zu den Kindern habe. Ich will nicht das man mir den Umgang verbietet bzw. den Aufenthalt, falls ich nicht ausreichend Platz habe. Ebenfalls kann es passieren, das ich das ABR erhalte.

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  Aufruf für Papa Fiete
Geschrieben von: Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Bitte unterstützt Papa Fiete - Fiete einigen bekannt u.a. durch seine Mitarbeit bei "Väter für Gerechtigkeit" ist jetzt Obdachlos.

Heiderose Manthey hat auf ihrer Seite zur Solidarität mit Fiete aufgerufen.

Kindeswohlhandel.de unterstützt die Aktion und den Aufruf.

Bitte das Thema zeitlich anpinnen falls möglich?

Danke und Gruß an alle Mitstreiter!

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  Diskussion zu: Ich brauch eure Meinung und eventuell einen guten Rat
Geschrieben von: Clint Eastwood - 11-03-2014, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

[Abgeteilt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid127889 ]

Super, das ist schon viel klarer..

Du musst zuallererst gesund werden. Unter starken Medikamenten und krank kannst Du nicht den Kampf führen, der erforderlich ist. Dokumentiere Deine Krankheit und Deine Reha-bemühungen und halte soweit es geht Kontakt mit dem Kind. Sprich mit Deinem Kind über Deine gesundheitlichen Probleme und versprich ihm, dass Du alles tun wirst, um bald wieder auf dem Damm zu sein.

Sobald Du wieder einigermaßen fit und klar im Kopf bist, gehst Du das Umgangsthema an. Du machst einen Termin bei der zuständigen Tante vom JA und erzählst mal ganz ruhig die Geschichte aus Deiner Sicht. Nicht alle JA Mitarbeiter sind feministisch verseucht..

So wie ich das verstehe hast Du eine Umgangsregelung. Diese forderst Du dann ein. Wenn Du Umgang hast, dann bestimmst DU, was ihr macht, nicht Deine Ex. Wenn Du nicht mit ihm zur Messe kannst, dann ist es halt so, beten oder in der Bibel lesen kann man auch zuhause oder in der Natur. Meine Exe will das auch nicht kapieren, aber mittlerweile beißt sie auf Granit.

Diese Pascal-Zimmer Geschichte ist schlimm, aber Du musst Dich davon lösen. Anders machst Du Dich nur verrückt..

Wenn Dir Verhaltensauffälligkeiten bei Deinem Kind auffallen, dann sprich mit ihm darüber. Gib' ihm die Sicherheit, dass Du es immer lieben wirst und niemals aufgeben wirst.

Also, erst mal gesund werden, alles Weitere ergibt sich..

Alles Gute

Clint

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  Angekündigter Umgangsboykott
Geschrieben von: L3NNOX - 11-03-2014, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (82)

Bin gerade auf 180..
meine Ex hat mir eben per SMS folgendes angekündigt:

"Wegen dem Vorfall letztes Umgangswochenende war ich beim Jugendamt. Die Umgangswochenende sind bis auf weiteres gestrichen.Anordnung vom Jugendamt. Familiengericht weiß auch bescheid, dass der Umgang vorerst eingestellt ist.
Du bekommst die Tage Post vom Jugendamt.."

Mit "Vorfall" meint sie, dass mein 5-jähriges Kind nicht von der Couch zum Essenstisch kommen wollte, nach mehrmaligem ermahnen habe ich ihn dann getragen und auf den Stuhl gesetzt. Er hat anscheinend der Mutter erzählt, dass das unsanft gewesen wäre.

Fakt ist,dass im März 2013 ein gerichtlicher Beschluß bezüglich des Umgangs vorliegt, inkl. Ordnungsgeldbewehrung.

Was kann/soll ich jetzt machen? Umgang wäre dieses Wochenende.
Hinfahren, obwohl sie ihn mir ja nicht geben wird?
Anwalt kontaktieren? Gericht anrufen? JA anrufen?

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  Fällt Trennungsunterhalt durch Scheidung automatisch weg?
Geschrieben von: Antragsgegner - 10-03-2014, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Moin,

kurze Frage,

ich wurde ja per eA zu TU verknackt.

Wortlaut:

Zitat: Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis zur Wirksamkeit einer anderen Entscheidung ab X der Antragsstellerin monatlichen Unterhalt in Höhe von Y zu zahlen...

Nun ist der Scheidungsantrag eingereicht. Die Exen-RAttin hat zur VKH eine Stellungnahme geschickt, das die ebenfalls beantragt wird und im Voraus schonmal gesagt, das dem Antrag zur Scheidung zugestimmt wird.

Ansonsten nichts weiter.

Sollte also dem Antrag ohne weiteres zugestimmt werden, fällt dann die eA für TU automatisch weg oder gilt die jetzt bis zum ewigen Ende, wenn ich nicht von mir aus gegen vorgehe?

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  Umgangsbeschluss
Geschrieben von: resistance01 - 10-03-2014, 17:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Ich bitte um Kommentare zum angehängten Beschluss.

Es ist nicht zu fassen! Die dort ins Feld geführten schulischen Probleme rühren von der Laissez-faire-Erziehung der KM her, was auch der Grundschluklassenlehrer und jeder Fachmann bestätigen wird, der sich die Sache mal ansieht. Meine Partnerin ist Lehrerin, und wir liegen voll auf einer Linie mit sämtlichen Pädagogen, die mit meinem Sohn zu tun haben.

Die einzige, die die Lage anders sieht, ist die arbeitslose Unterschichts-KM, die nichts anderes zu tun hat, als das Kind zur Unselbständigkeit zu erziehen bzw. gar nicht zu erziehen. Dass der Junge indoktriniert ist, ist aus dem Anhörungsprotokoll mehr als offensichtlich herauszulesen. Klar, dass er nicht will, dass ich über die Schule informiert bin, weil ich nämlich zu allem Ja und Amen sage und sein mitunter schlechtes Benehmen sowie seine Leistungsverweigerung toleriere, wie dies seine Mutter tut.

Es ist so traurig! Der Junge hat eine Menge Potential, das durch die KM verschenkt wird. Das JA mal wieder in Bestform: Zufällig empfiehlt es genau das, was die KM will (mit Uhrzeit). Echte Fachleute eben! Ich habe so langsam gar keine Lust mehr, mich noch um meinen Sohn zu bemühen, bevor er nicht von selbst darauf kommt, dass ich wertvoll für ihn bin. Ich besuche Konzerte und Museen mit ihm, wir gehen zelten und machen Städtereisen etc; bei der KM gibt es Fernsehen und Kneipenbesuche. Eine kundige Familienrichterin bewertet so etwas natürlich nicht, obwohl doch das Gesetz ganz klar die Förderung des Kindes als einen wichtigen Aspekt des Kindeswohls nennt.

So ein völlig manipuliertes PAS-Kind kann einen schon ganz schön verletzen. Ich sehe irgendwie auch nicht mehr ein, dass ich für 4 Tage im Monat ein Kinderzimmer vorhalte und mir auf der Nase rumtanzen lasse. Mit 11 Jahren versteht Sohnemann so langsam doch zumindest ansatzweise was er macht, oder nicht?

Jetzt soll ich ihn auch noch bei der KM abholen. Bloße Schikane! Er fährt seit 5 Jahren alleine mit Bus und Bahn. Ich bin echt geneigt, darauf zu warten, dass die Pubertät kommt, und der Junge durchschaut, was für ein Mensch seine Mutter ist und freiwillig zu mir kommt. Keine Lust mehr auf den Zirkus, da ich eh nur abgelehnt werde...

Was ratet Ihr?

Herzlich
Jens

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  Trennung in Spanien
Geschrieben von: gomese - 08-03-2014, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich habe lange gewartet um mich hier an zu melden,aber ich habe eine frage die mir sehr am Herzen liegt.

Meine Freundin lebt in Spanien Verheiratet - Selbstandig- und Haus mit Pool...
Alles wunderbar bis vor einer Woche.
Sie sind 30 Jahre zusammen und 24 Jahre verheiratet,und dann kam das unvorhersehbare aus...
Im wahrsten Sinne des Wortes...
Sie befand sich in Deutschland zu Besuch bei den Eltern , und da bekam Sie diese Unfassbare Nachricht über ihre Schwägerin...
Ihr Mann hat angerufen und gesagt : ich verlasse sie und ziehe heute noch aus , habe eine andere...Baue ein Neues Leben auf...
Es war wirklich nichts zu merken,das da etwas im Busch ist (auch meine Freundin ist nichts aufgefallen ),alles lief seinen gang und nette Geste waren schon vorhanden...
Als sie wieder in Spanien ins Haus kam,waren natürlich einige Gegenstände (nicht billig ,die auch gemeinsam angeschafft wurden )weck...
Gemeldet hat Er sich dann bei mir und ich sollte sagen das er einen Termin beim Rechtsanwalt (zugleich auch Steuerberater von beiden), gemacht wurde
Er möchte alles schnell erledigen und das auf einer normalen Ebene..
Meine Freundin ist mit den Nerven am Ende weil sie angst hat mittellos da zu stehen...
In der Ehe hat ihr Mann alles gemacht und auch die Versicherungen unterschrieben , 3 Autos laufen auf ihn und auch die Kaufverträge..
Obwohl er Ihr ein Auto geschenkt hat...(das hat er auch mitgenommen)
Auf das Haus läuft noch eine Hypothek die aber auf beide laufen. Meine Freundin ist hier in Spanien als Hausfrau gemeldet und kann aber auch aus gesundheitlichen gründen (Nachweisbar) nicht arbeiten gehen.
Sie hatte mit 43 einen Schlaganfall und zum Glück hat sie sich wieder gut erholt ,aber sie ist nicht mehr so belastbar wie früher..
Nun hat sie Angst und weiß nicht was sie tun soll. Ich habe ihr geraten nicht alleine und ohne Reichsbeistand zu diesem Termin zu gehen..
Ihr Mann hat gesagt er komme für alles auf Haus – K- Versicherungen.
Aber was ist wenn er das nicht mehr tut...
Worauf sollte meine Freundin achten bei diesem Termin...
Hat sie in Spanien Rechte...( beide sind Residenz seid 15 Jahren)
Was kann auf sie zu kommen ?
Das sind viele Fragen und es ist eine Ohnmächtige leere , die meine Freundin begleiten...
Wie könnte ich ihr zu Seite stehen..
Vielleicht muss sie auch auf Grundessen wieder nach Deutschland zurück
(was sie nicht so gerne möchte)
Vielleicht kann uns einer mit kleinen Tipps weiter helfen,was sie zu beachten hat...Sie möchte trotzdem keine Schlammschlacht nur was ihr zusteht..
Ich bewundere meine Freundin,trotz dem was Sie jetzt durch macht,sagte sie immer ..
Es ist eben so das man in der Ehe oder Beziehung jemanden kennen lernt kann ,und die Liebe erloschen ist....Das Schlimmste ist das WIE er sie abserviert bez. aus getaucht hat.
Das ist das unfassbare für Sie und für UNS alle.....

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  KM verweigert Betreuung / Pflege der Kinder
Geschrieben von: neustart - 08-03-2014, 10:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Miteinander,

nach dem letzten Kinderwochenende hat die KM die 3 Kinder nicht mehr in ihre Wohnung gelassen - seitdem wohnen die 3 Kinder bei mir. Das zuständige JA ist bereits informiert, da die KM die mobile Erziehungsberatung in Anspruch genommen hatte.
Was ist in so einem Fall alles zu tun und beachten?

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Hinweise bereits an dieser Stelle.

VG Neustart

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