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  Diskussion zu: So geht es auch
Geschrieben von: the notorious iglu - 09-04-2014, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

[abgeteilt von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8864 ]


Das ist ja ulkig. Ich bin auch gerade beim besagten Amtsgericht zu Gange. Ich glaube, wir haben die selbe Richterin.Wink

Also zunächst kann sie die Umgangsreglung nicht so mir nichts dir nichts abändern, bzw. kann sie das schon, aber dagegen hätte ich Beschwerde eingelegt. Der Zug ist jetzt leider abgefahren.

Du solltest das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht lassen, das hat keinen Zweck. Die Strafverfolgungen würde ich auch einstellen, das hat ebenso keinen Zweck. Es wäre in einem frühen Stadium möglich und vielversprechend gewesen ein Ordnungsgeld zu beantragen. Warum hast du das nicht gemacht?
Dein Kind nicht mehr zu holen, war auch nicht unbedingt geschickt. Das Blatt kann man mal spielen, aber dann muss man es auch zu Ende spielen.

Wenn wir tatsächlich die selbe Richterin haben - die Direktorin des Amtsgerichts M. - so muss dir bewusst sein, dass sie in Vätern nur arrogante Machoarschlöcher sieht, die den armen Müttern auf dem Rücken der Kinder Probleme machen wollen. Das musst du bei deinen Handlungen einkalkulieren.
Ich hatte bei einem VKH-Antrag mal "Vater" als Beruf angegeben, woraufhin ich einen bösen Brief bekam, dass das nicht akzeptiert wird.Big Grin
Da weiß man doch gleich, woher der Wind weht.Wink

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  unter welchen Bedingungen ist ein Unterhaltsverzicht (nachehel. Unterhalt) möglich?
Geschrieben von: CheGuevara - 08-04-2014, 19:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo!

Bin seit einigen Tagen rechtskräfig geschieden, allerdings wurde mit der Scheidung außer Versorgungsausgleich keine Scheidungsfolgesache mit verbunden.

Insofern sind noch einige Punkte offen, u.a. nachehelicher Unterhalt.

Es ist davon auszugehen, dass ich gegenüber der Ex zu Unterhalt verpflichtet bin (Lange Ehedauer >20 J, zumindest befristet Aufstockungsunterhalt - Sohn ist schon 12, lebt bei Ex - Kindesunterhalt ist klar).

Ex wohnt nun in der uns gemeinsam gehörenden Eigentumswohnung (unbelastet aber mit Veräußerungsverbot versehen) und bezieht Hartz IV.

Könnte ich nun mit meiner Ex den nachehelichen Unterhalt z.B. dadurch abfinden/vergleichen, indem ich ihr beim Nutzungsentgelt für die Eigentumswohnung entgegenkomme (1568a BGB) oder laufe ich dabei Gefahr, dass ein derartiger Unterhaltsverzicht sittenwidrig (138 BGB, Risikoverlagerung auf öffentliche Hand) und damit nichtig ist? Ich möchte nicht mit darüber hinausgehenden Unterhaltsansprüchen konfrontiert werden, wenn Ex mal auf die Idee kommt, sie habe "Kopf".

Viele Grüße

CheGuevara

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  Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt
Geschrieben von: M30 - 08-04-2014, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo zusammen ....

Ich bin ganz neu in dem Forum und brauche mal ein paar Ratschläge v
on ebenfalls gebeutelten... Sad

Zu den Fakten :

Ich bin Vater aus einem One Night Stand eines mittlerweile 3 Jährigen Sohnes den ich noch nie
gesehen habe, da die Mutter von Tag 1 an Umgangsboykott betreibt.
Ich habe immer brav meine Lohnabrechnungen beim Jugendamt eingereicht.Da ich stets nur um die 1000 Euro verdient habe ...hat das Jugendamt Klage gegen mich eingereicht und nen Titel gegen mich über 100 Prozent des Mindesunterhaltes befristet bis zum 6 Lebensjahr erwirkt.Berechnet wurde das ganz fiktiv.Ich bin verpflichtet mir nen Nebenjob zu suchen ,ins Ausland zu gehen usw usw .....alles irgentwie völlig Lebensfremd....Rechtskräftig ist das ganze seit diesen Monat.....

Ich gehe davon aus das die Mutterbehörde den Gerichtsvollzieher losgeschickt hat.......

Was passiert jetzt mit dem Titel wenn der kommt und meine Zahlungsunfähigkeit feststellt und ich die Eidstattliche abgebe?

Lohnt eine Klage auf Herabsetzung des Titels und womit soll ich das begründen ?Ich meine die kommen mir doch sicher wieder mit Nebenjob usw usw ???
Stimmt es des das mein Einkommen auf Harz 4 Höhe gepfändet wird wegen dm Rückstand ?

Für Tipps wäre ich sehr Dankbar ...daaa ich bisher von Anwälten,Schuldenberatungsstellen immer nur höhre.....man kann da nix machen usw usw.....Huh

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Big Grin Pfändung
Geschrieben von: anor-al-mal - 07-04-2014, 22:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Vollstreckungsbeschluß. Ich wurde anfang 2013 nach §850c wegen rückständigem Unterhalt direkt bei den Drittschuldnern gepfändet damals noch im Namen der Kinder,weil dieser Beschluß so intelligent verfasst war, so das ihn niemand so richtig verstanden hat gab es im laufe des Jahres mehrere klarstellende Beschlüsse.
So kam dann ein Beschluss das laufender Unterhalt auch gepfändet ist sowie einer der besagt wie die Reihenfolge bei den Drittschuldner ist , bei der vielzahl der Beschlüsse änderte sich irgendwann auch der Name des Gläubigers auf einmal waren es nicht mehr die Kids sondern die Exe.
Ende letzten Jahres hat nun der RA der Exe einen Beschluss nach §850d erwirkt der mich auf 800€ setzt gegen den ich Erinnerung einlegte mit der Begründung wäre zu wenig wurde mir leider ablehnen beschieden . Anfang diesen Jahres habe ich nun wieder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt und beantragt den Beschluss aufzuheben da in diesem Beschluss Exe als Gläubigerin steh und nicht die Kinder.
Nun schreibt der RA an den Rechtspfleger das es eine Namensverwechslung seitens des Gericht war und er den Fehler in seinem Antrag übernommen hat und meine Antrtag abgelehnt werden soll.
Ich möchte das so aber nicht hinnehmen und dem Ra schon noch etwas Arbeit bescheren deshalb hätte ich von euch gerne ein paar Antworten wie ich dem entgegen treten könnte. Big Grin

gruss

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  Sohn aufs Internat
Geschrieben von: Theo - 07-04-2014, 18:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo

Weiß nicht, wer sich noch an mein "Weihnachtsproblem" im vorletzten Jahr erinnern kann. Kurz wiederholt:

Sohn (heute 8) lehnte es ab, mit meiner neuen LG Weihnachten zu feiern. Weihnachten lösten wir das Problem durch Ausweichen. Das Problem selbst (Ablehnung meiner LG durch meinen Sohn) wurde aber nicht besser, im Gegenteil.

Während der neue LG meiner Ex von Sohnemann gut akzeptiert wurde (Sohn und Tochter (heute 11) leben beide bei der Ex), wurden die Umgänge mit Sohn immer problematischer, wenn meine neue LG dabei war.

Als ich diesen Sommer mit meiner LG eine gemeinsame Wohnung bezog, wurde es noch schlimmer. Beide Kinder bekamen ein eigenes Zimmer bei uns. Während meine Tochter mit Feuereifer zusammen mit meiner neuen LG ihr Zimmer einrichtete, Tapeten und Möbel aussuchte etc., zeigte mein Sohn keinerlei Interesse. Schließlich richteten meine LG und ich sein Zimmer ohne seine Mithilfe ein.

Das Zimmer wurde jedoch kaum jemals benutzt (nur wenn er an den Umgangswochenenden wirklich nicht bei Ex und deren LG bleiben kann, weil die selbst wegfahren, übernachtet er nolens-volens bei uns (da Ex und ich im selben Ort wohnen, macht es keinen Sinn, ihn durch Zwang bei uns behalten zu wollen, dazu müssten wir ihn quasi einsperren). Ist aber kein Vergnügen, ihn dann da zu haben.

Jetzt waren wir (also LG und ich) diesen Winter mit den Kids gemeinsam im Skiurlaub, während meine Ex und deren LG heirateten (ich wusste von der geplanten Heirat, die Kids nicht). Nach unserer Rückkehr ging nun das gleiche Theater, das vorher bei uns war, bei der Ex los: Sohn flippte total aus, redet kaum noch ein Wort mit dem nunmehrigen Ehemann meiner Ex.

Mittlerweile hat sich also das Problem auf unser beider neue Partner ausgedehnt: Sohn bemüht sich so ekelhaft zu sein wie er nur kann.

Nun haben Ex und ich beschlossen, den Jungen zumindest für ein Jahr in ein Internat zu geben. Wir wissen uns echt keinen anderen Rat mehr. Alles Zureden, alle Freundlichkeit, alle Kompromisse haben nichts gefruchtet. Er kommt einfach nicht damit klar, dass wir neue Partner haben.

Hat jemand von Euch Erfahrung damit, ein Kind aus einer Trennungssituation heraus ins Internat zu geben? Hat der Internataufenthalt etwas bewirkt?

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  Mangelfall oder Leistungsfähig?
Geschrieben von: JahJahChildren - 05-04-2014, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Servus,

Kurze Preisfrage.

Mutter hat 2 Kinder von 2 Vätern.

Kind 1 lebt beim KV
Kind 2 lebt bei Ihr

Für Kind 2 bekommt sie Unterhalt noch DDT, kein Mangelfall.
Für Kind 1 ist sie Unterhaltspflichtig. Sie hat bereinigt 1300 netto.

Die KM meint, sie träfe auch eine Unterhaltspflicht gegenüber Kind 2, weswegen sie die 300€ über SB auf beide Kinder verteilen möchte.

Ich meine, sie trifft keine Unterhaltspflicht bezüglich des bei ihr lebenden Kindes und sie kann 100% KU für Kind 1 leisten, anstatt eine Mangelfallberechnung für diesen durchzuführen. Siehe BGb 1606 A 3 S 2 und die Leitlinien des OLG.

Stehe ich auf dem Schlauch mit meiner Ansicht?

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  Bewährungsauflage
Geschrieben von: Skippie - 03-04-2014, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin Männer
Frage
Hein Blöd wird im Februar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt mit der Weisung/Auflage mtl. 100€ Unterhalt zu bezahlen ab 1.März

Berufung

Berufung wird zurückgenommen, Urteil wird im Oktober rechtskräftig , ab Mai hat Hein Blöd nun die 100 Flocken überwiesen

Was ist mit der Zeit vor Mai nachzahlen oder zählt die Bewährungsauflage erst ab Rechtskraft ???

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  "Wert" der Ehe
Geschrieben von: Angry - 03-04-2014, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7960 ]

Hallo gebeuteltermann,
hallo unglaubliche Leute mit Egoistische Lebeneinstellung,

ich kann es nicht fassen wie man eine Ehe erst ab 10 Jahre Wert ist...ganz besonders wenn ein Kind/ Kinder schon entstanden sind. Hattest du sie damals nicht geliebt? oder dein Kind ist dir nichts wert, da du ja lieber Arbeitlos meldest als arbeiten und für dein Kind die Verantwortung nicht selber übernimmt huhh??

Na wenn man hier noch Auszeichnung " Brave heart" an solche Leistungen vergeben wird...verstehe ich um Gottes Willen nicht mehr.

Hast du eine Vorstellung wie meine Arbeitsstunden aussieht und wann ich Feierabend habe nach 19 Stunden auf dem Bein täglich..., während mein Ex Mann noch zusätzlich Unterhalt erschwert und Nutzungsentschädigung verlangt??

Kann es sein, ihr Männer/ Frauen mit solchen Gedanken nur das eine im Kopf habt..."ICH lebe mit meinem Partner nicht mehr, darum kann ich diejenige es zeigen...das Leben schwer machen und oh..Nein...ich muss doch neue Partnerin und weiter schönes Leben haben nicht wahr?" ....Seid ihr verrückt??

Rechne die Stunde wie die Frau / der Mann dafür auch arbeiten und gleichzeitig eure Kinder noch vernünftig großziehen musste. Während die meistens, die ohne Kinder Leben schaffen sich sofort neuen Partner an - Pfuii dann beschweren sie sich noch das sie paar Kröte zahlen musste (was die meistens eh gar nicht reichen für ein vernünftiges Leben DEINE Kinder bieten können!!!)

Ich gehe vollzeit arbeiten und 2.Stelle als Nebenberuf, da mein Ex kein Boris Becker ist wie die meistens Männer in Deutschland sind. 2 Kinder musste ich dafür großziehen trotz Kinderunterhalt von 400 €, damit sie auch noch vernünftige Ausbildung schaffen können um eure Rente in Zukünft noch mitzahlen dürfen!! Während das Gesetz solche Kinder mit Alleinerziehenden wie ich im stich lassen!!!

"Ich melde mich Arbeitlos- huhh was ich nicht lache" Du kannst 1000€ sogar behalten gesetzlich- was bleiben denn dein Kind?? Hat dein Kinde 1000 € Behaltsrecht wie du?

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  Konto im Ausland eröffnen, für hier nutzen
Geschrieben von: Speedy Gonzales - 02-04-2014, 23:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Ich frage mich gerade, in wiefern man durch ein solches Konto geschützt ist. Einem Arbeitgeber kann es sicher egal sein, Überweisungen innerhalb der EU sind eh kostenlos.

Wie sieht es aber bei Unterhaltssachen aus? Theoretisch würde eine KM oder das JA alle deutschen Banken anschreiben und dann einen nicht finden. und weiter? Big Grin

Die einzige Möglichkeit die die dann haben ist über Krankenversicherung herausfinden wo man ist bzw ob man arbeitet, wenn man nicht mehr auffindbar ist, oder?

Ach ja, von steuerlicher Seite, was gibt es da zu beachten?

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  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur
Geschrieben von: wackelpudding - 01-04-2014, 19:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (89)

Bekanntlich lebt ja mein Sohn (12,5 Jahre) seit Ende März 2013 bei mir. Wegen einer Umgangsvereinbarung ist die Mutter bisher nicht tätig geworden.

Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.

Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.

Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.

Nun frage ich mich:

-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?

-Womit komme ich eigentlich in Verzug?

-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?

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