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UH Verfahren bei Arbeitsaufnahme (Fahrtkostenzuschuss) |
Geschrieben von: GeckoMan - 25-02-2014, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.
Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.
Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?
Merci
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Sind Verlängerungen bei der INPOL Suche der Staatsanwaltschaft bekannt |
Geschrieben von: unterhaltspreller - 25-02-2014, 07:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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ich habe mir letzte Woche online meine Akte angefordert um meinen konkreten Fall mir einmal hier in den USA anzusehen. Von der Staatsanwaltschaft Deutschland gibt es im Bundeszentralregister und im INPOl einen Sucheintrag für 34 Monate zwecks Aufenthaltsermittlung des angeklagten nachdem das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.
SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.
Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?
Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?
Sind Fälle aus der Praxis bekannt?
Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind |
Geschrieben von: Mongobill - 25-02-2014, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (100)
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Hallo Leidgenossen,
Habe hier schon einiges gelesen an Wahnsinnsgeschichten.Denke habe auch eine.Nach 10 jahren Ehe.und 2 Kindern 4 und 7 jahre die Trennung.Ganz normal Trennungsunterhalt bezahlt fuer KM die 40Std im Monat arbeitet.Dann aus heiterem Himmel klage auf Nacheheuntehalt da unser jüngster wohl ADHS hat.Richter schlug Vergleich vor bis zur einschulung solle ich weiter den Trennungsunterhalt bezahlen.Ich Nein.Keine Einigung und neuer Verhandlungstermin.KM sagt sie koenne net mehr arbeiten wegen dem kleinen der erhöt Betreuungsbeduerftig ist.Richter sagt kann er nicht beurteilen und schlaegt abermals einen Vergleich vor der eine herabstufende Unterhaltszahlung vorsieht und gleichzeitig wird die KM fingiert auf eine 50% Stelle mit der Móglichkeit nach ablauf dessen einen Abaenderungsantrag zu stellen.Schoen bezahlt die ganzen Monate.Dann der Abaenderungsantrag beim Gericht.Zwischenzeitlich noch herausgefunden das die KM bereits bei Annahme des Vergleiches 50% arbeitete und sich aber fingieren liess mit einem um 200 euro niedrigerem Einkommen.Meine RA nennt das Prozessbetrug das der Richter auch so teilte laut meiner RA die mit ihm telefoniert hatte.Wie gesagt Antrag raus und hoffnungsvoll gewartet auf Termin.Tja dann ganz grosse Enttauschung.Antrag abgelehnt!Keine Verhandlung.Soll mich an das Beschwerdegericht wenden.Kann das sein?DAS stinkt doch zum Himmel.Nix mehr von Prozessbetrug zu lesen.lediglich der schlechte Gesundheitszustand meines kleinen Sohnes war erwaehnt und das reichte um den Antrag abzulehnen.Kann das jemand nachvollziehen?Tips?
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Unterhalt als Student Reloaded |
Geschrieben von: shithappens - 24-02-2014, 01:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo Leute,
wundert euch nicht das der Titel dieses Themas ein "Reloaded" beinhaltet, habe diesen gewählt, da es hier schon einen gleich lauteten gibt und es so für Suchende möglicherweise einfacher ist diesen zu finden ;-).
Nun aber einmal zu mir und meinem Anliegen, mir ergeht es scheinbar so wie auch einigen anderen Männer hier auch. Ich hatte letztes Jahr, dem Wein sein dank, ein ONS mit einer fremden Frau. Zwei Monate nach dem ONS konfrontierte mich diese mit einer Schwangerschaft....shit happens...
Ich sagte ihr klipp und klar, dass ein Kind mit einer fremden gerade zum jetzigen Zeitpunkt nicht für mich in Frage kommt. Bemerkenswert ist hierbei noch, dass sie selbst eingestanden hat schon seit einem Monat von der Schwangerschaft zu wissen und mich jetzt ein paar Tage vor Ablauf der gesetzlichen Schwangerschaftsabbruchsfrist in Kenntnis setzt...
Nach diesem Gespräch war Funkstille und ich hoffte das sie das meiner Meinung nach Richtige getan und sich doch noch zu einer Abtreibung entschieden hat.
Seit einer Woche weiß ich, dank netter Post vom JA, das dem nicht so ist.
In dem Schreiben gibt sich mich als Erzeuger an und das JA wurde als Beistand (wo ist hier eigentlich der für den Mann?!?) herangezogen. Das JA verlangt nun von mir innerhalb von 14 Tagen (jetzt noch 2) eine Stellungnahme bzw direkt die Anerkennung der Vaterschaft sowie das Ausfüllen eines Erhebungsbogens (Finanzen). Die Geburt des Kindes wird auch mit einem Termin in den nächsten zwei Monaten avisiert.
Nachdem ich zurück gerechnet habe, passt mein ONS schon recht gut zum Zeugungsdatum.
Zu meiner Person ist zu sagen, dass ich noch studiere (Masterstudium Lehramt, sollte als Erstausbildung gelten). Nach dem Studium, welches dieses Jahr endet schliesst sich noch ein Referendariat (ca. 2 Jahre) an. Finanziell habe ich kein Einkommen, im Gegenteil durch die Studienzeiten sind hier hohe Verbindlichkeiten (Studienkredit, Bafög) aufgelaufen.
Ich frage mich nun wie ich auf die Aufforderung des JA zu reagieren habe, eigentlich will ich auch zu einem Anwalt aber vorher würde ich gerne an eurer Erfahrung aus dem tatsächlichen Leben teilhaben.
Insbesondere stellen sich mir folgende Frage:
- Muss ich überhaupt VOR Geburt reagieren?
- Wäre zu einem freiwilligen Vaterschaftstest bereit, kann die Gute mir jetzt trotzdem mit dem Gericht kommen, so das ich am Ende die Kosten trage?
- Wenn ich der Vater bin, wäre ich ja faktisch erstmal bis Ende des Studiums bzw. Referendariat (gilt zumindest beim Kindergeld als Erstausbildung) raus oder?
- Falls ich doch im Referendariat zahlen müsste, wie werden Schulden (Studienbedingt), Krankenversicherung (meine) behandelt? Werden diese abgezogen von der Unterhaltspflicht? Da ich im Ref ein paar Hundert mehr als die SB-Grenze bekomme, könnte dies ja wieder zu einer Leitstungsunfähigkeit führen oder?
Entschuldigt bitte das ich soviel schreibe aber das geht mir gerade so alles durch den Kopf!
Vielen Dank und Kopf hoch an andere Leittragende!
Oh sehe gerade, dass ich im falschen Forum geschrieben haben. Wäre ein MOD so nett und würde das Thema zu "Konkrete Fälle" verschieben?
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"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? |
Geschrieben von: Antragsgegner - 23-02-2014, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Moin,
sitze gerade an der Steuererklärung und es verwirrt mich irgendwie.
Ich habe angegeben, dass mein Kind u.a. zu meinem Haushalt gehört, weil es ja mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet ist. Es besteht ja entsprechend auch ein Kindergeld-Anspruch der mit KU verrechnet wird und den halben Kinderfreibetrag habe ich auch.
Nun ist die Hauptadresse des Kindes natürlich bei der KM. Das Steuerprogramm warnt mich nun, dass das ja nicht hinhauen kann wegen Entlastungsbetrag. Allerdings sind die Vorraussetzungen ja prinzipiell gegeben.
Kann ich den Betrag (sind 1308,- €) nun angeben bzw. nutzen oder soll ich ihn lieber streichen? Keine Lust noch einen wegen Steuerbetrug zu bekommen...
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Lebensunterhalt behalten |
Geschrieben von: Kdirk - 23-02-2014, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi ich bin Vater von 2 Kindern der ein 12 und der andre 17 Jahre alt.
Ich zahle auch brave den Unterhalt.
Aber seid kurzen habe ich ein bescheid bekommen das mir 1000 € als
Lebensunterhalt reichen würden, Wer kann mir sagen wo ich die regel Sätze finden kann wo ich ersehen kann denn zu guten Schluß liegt bei mir auch ein Privat insolvent vor.
Ich weiß nicht ob das Jugendamt meine Spesen mit ein berechen dürfen ?
Jetzt bin ich ja langsam echt Ratlos.
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Update Jugendamt unglaublich.... |
Geschrieben von: michxo - 19-02-2014, 03:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo, gestern hatte ich mal wieder ein Date mit dem Jugendamt.....
Thema: Erörterung wie es um die Kinder steht... Entwicklung usw..
Warum: Verhaltensauffälligkeiten des jüngsten und schulische Probleme des großen.. plus Umgangsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht usw. bla bla..
Der kleine wird 5 im April. Nun kommts da sagt die KM doch tatsächlich er wäre so still und zurückhaltend weil da wo ich wohne und auch er wohnte es sehr einsam sei.... Ok ich habe keine Nachbarn so direkt und das er nie Menschen gesehen hat.
Problem an der Sache: Auszug war 9/2010 und die Frau vom JA sprang sofort darauf an ... Ja das könnte durchaus sein... ehmmm tzzzzz
Welch ein Unsinn...
Dann folgendes Ich wollte Rechtssicherheit mit dem Umgang weil jedesmal wenn der KM was nicht passte bekam ich die Kinder nicht. So wie einen Beschluss mit Geldstrafen oder Knast usw... weil was willste machen wenn die KM sagt du bekommst die Kinder nicht geh doch zum Jugendamt. Gesagt getan JA verschickt Brief Einladung an die KM mit Termin usw. KM sagt Termin ab und gut ist .... PUNKT Meine Wenigkeit wieder zum Jugendamt: Antwort: Ja man kann sie ja nicht dazu zwingen usw. Fakt 4 Wochen die Kinder nicht gesehen. Tolles System ... so lief es schon mal ab.... deswegen Rechtssicherheit...
Was sagt die Frau vom JA: Ja, das wäre möglich wenn man es gerichtlich festlegt und im Nebensatz kam dann......
ABER DIESE STRAFEN WURDEN HIER BEI UNS NOCH NIE ANGEWENDET; PUNKT. USW. und das es nicht durchsetzbar wäre. 1 x hätte sie das in einen Extremfall erlebt aber ansonsten.... Das ist ja fast ein Freibrief den Umgang zu verweigern für die KM
Sehr toll und meine EX Frau sitzt daneben und ich frage mich nun wozu soll man etwas gerichtlich Festlegen lassen wenn doch am Ende doch nichts passiert.
Echt Perfekt nun wurde sie ja noch mehr in ihren Handeln bestätigt das sie machen kann was sie will.... Vielen Dank liebes Jugendamt.....
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Deutsches Scheidungsurteil, Spanische Auslegung |
Geschrieben von: Arandanito - 18-02-2014, 22:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Ich bin Deutscher und von meiner spanischen Frau sei 23 Jahren (!) mit einem deutschen Scheidungsurteil geschieden. Ich selbst lebe seit 17 Jahren in Spanien und werde von meiner Ehemaligen immer noch terrorisiert, indem sie mir mit der spanischen Justiz Probleme bereitet, weil diese das deutsche Scheidungsurteil auf ihre Weise auslegt. Das betrifft vor allem die Verjährung. Da wir beide in Spanien wohnen, ist spanisches Recht maßgeblich.
Meine Ehefrau wollte sich für einen im Jahr 2006 verlorenen Unterhaltsprozess in Spanien rächen und ließ über die Behörden im Jahr 2011 einen Brief mit der Forderung von Unterhalt (133.000 Euro) an mich senden. Dabei nannte sie den Behörden entgegen ihrem Wissen eine Adresse, in der ich seit acht Jahren nicht mehr wohne. Das Gericht hatte zudem versäumt, meine tatsächliche Adresse festzustellen. In Spanien ist die Gesetzeslage die, dass Unerreichbarkeit bei Unterhaltspflichtigen als Zahlungsverweigerung ausgelegt wird und schon wurde ein Pfändungsprozess über 133.000 Euro in Gang gesetzt, ohne dass ich überhaupt gehört wurde.
Ich hatte von diesen Ereignissen zum Glück rechtzeitig erfahren, konnte mir noch einen Anwalt nehmen und habe auch diesen Prozess vor wenigen Tagen gewonnen. Meine Ehemalige wurde hierin ausdrücklich als "schlechtgläubig" handelnd bezeichnet und zum Ersatz der entstandenen Kosten verurteilt.
Unter dem Strich sieht es jedoch so aus, dass ich 2.400 Euro an den spanischen Anwalt zahlen musste, welche mir die Rechtschutzversicherung nicht zurückerstattet, weil Unterhaltsprozesse nicht gedeckt sind. Von meiner Ex ist trotz Urteil auch nichts zu erwarten, da sie sich bereits bei Inanspruchnahme des Pflichtanwaltes als bedürftig erklärt hatte. Mit anderen Worten, ich habe Recht erhalten, darf aber zahlen, während diejenige, die schlechtgläubig gehandelt hat, davonkommt.
Aus diesem Grund ist zu befürchten, dass sich das Ganze wiederholen wird. Das möchte ich gern vermeiden.
Das Paradoxe ist, dass in Deutschland die Ansprüche auf Unterhalt gem. §195 BGB längst verjährt sind.
Und hierhin geht meine Frage: Weiß jemand, ob es möglich ist, die Anhängung einer Notiz an die beglaubigte Übersetzung des deutschen Scheidungsurteils bei den spanischen Behörden zu erwirken, aus der die Verjährung nach deutschem Recht sichtbar wird und somit kein spanischer Richter mehr mit diesem Urteil arbeiten kann.
Eine Aktualisierung des Scheidungsurteils nach deutschem Recht ist nicht möglich, da ich meinen Wohnsitz in Spanien habe. Eine Aktualisierung des Scheidungsurteils nach spanischem Recht auch nicht, weil ich dann gravierende Nachteile hätte.
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Umzug |
Geschrieben von: texanerin - 18-02-2014, 10:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
Der Vater ist sehr sprunghaft was den Umgang betrifft, hat sich schon öfter "für immer" verabschiedet, wollte dann aber doch wieder. Im Moment sind wir seit 3 Monaten wieder bei "für immer nicht kommen".
Vater wohnt 200 km weit weg (von keinem von beiden geschaffen, Ehe war vor der Trennung berufsbedingt schon eine Wochenendehe).
Ich möchte nun innerhalb der Kleinstadt umziehen. Wir würden uns wohnungstechnisch stark verbessern (kleiner Garten für 3 jähriges Kind statt mitten in der Stadt, kinderfreundliches Umfeld etc.)
Wir würden dann aber ca. 1 km weiter vom Bahnhof weg wohnen, falls es dem Vater mal wieder einfällt das er doch wieder Umgang will.
Muss ich da vorher groß um seine Erlaubnis fragen? Er startet wegen jeder Kleinigkeit ein riesen Theater, das ich gerne umgehen möchte.
Reicht es, wenn ich ihm die Tatsache dass wir umziegen einfach mitteile? Natürlich vorher?
Wie mache ich das am besten?
LG
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