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| Jugendamt und Facebook! Neue Masche? |
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Geschrieben von: Angel - 06-05-2014, 09:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich wollte mal in die Runde fragen, ob Jemandem von euch dieses Vorgehen schon bekannt ist.
Mein Mann hat über Facebook 4 neue Freundschaftsanfragen erhalten. Mit den Namen der Personen konnte er so überhaupt nix anfangen. Eine Google-Recherche ergab recht schnell, dass alle 4 Personen beim JA tätig sind, welches für sein uneheliches Kind zuständig ist.
Natürlich hat er die Anfragen sofort abgelehnt. Ist das jetzt eine neue Masche? Was erhofft sich das Jugendamt dadurch?
Wann kapieren die denn endlich, dass nix zu holen ist?
Schöne Grüße
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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren |
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Geschrieben von: ligicest - 02-05-2014, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich habe alle Beiträge hier mit großem Interesse gelesen und habe nun selber einen kniffligen Fall. Natürlich ist mir klar, daß die Tipps in diesem Forum mir keinen Anwalt ersetzen. Dennoch hoffe ich auf ein paar Infos und Hinweise, die mir evtl. bei meinen weiteren Schritten helfen.
Ich habe eine 11jährige Tochter in Mexiko, die auch dort geboren wurde und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Bis zum Alter von 1,5 Jahren lebte ich zeitweise bei ihr und der Mutter in Mexiko, mehrere Wochen lebten wir auch hier in D. Laut Geburtsurkunde bin ich der Vater. Letzteres ist (zu 99%) unstrittig. Wir waren nie verheiratet.
Alle unsere Versuche in D scheiterten, die Mutter faßte hier keinen Fuß. Es schien ihr zu wenig Sonne, die Leute waren ihr zu unfreundlich usw usf. Sie wollte in Mexiko leben, schnappte sich das Kind und verschwand. Ich habe sie noch mehrmals dort besucht, aber sie wollte von mir nichts mehr wissen. Sie wollte gar nichts mehr von mir, auch kein Geld.
Ich habe von dem Kind seit 8 Jahren nichts mehr gehört oder gesehen. Ich weiß weder genau, wo sie heute wohnt und was sie macht. Noch kann ich wirklich sicher sein, ob das Kind überhaupt noch lebt (wenngleich sie Fotos geschickt hat).
Nun schreibt sie plötzlich seit ein paar Wochen Emails und der Ton wird täglich schärfer. Sie will plötzlich Unterhalt. Versteht mich nicht falsch, sie trägt diese Forderung erstmalig an mich heran. Es bestand ja nie Kontakt - selbst auf Päckchen zum Geburtstag des Kindes oder zu Weihnachten (die an die bekannte Adresse der Großeltern gesandt wurden) erfolgte schon seit Jahren keine Reaktion, so daß wir das irgendwann eingestellt haben.
Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.
1. Sie hätte eine Klage eingereicht. Soll ich diese abwarten oder proaktiv tätig werden und ihr freiwillig etwas anbieten ? Ich bin mir nicht sicher, ob sie mich nur erpressen will oder ob sie tatsächlich etwas in dieser Richtung macht.
2. Wenn ich ihr freiwillig etwas anbiete, welche Relevanz hat das später, falls trotzdem eine Klage kommt ?
3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
4. Kann sie rückwirkend ab Geburt Unterhalt geltend machen, auch wenn sie diesen erstmalig jetzt - nach 11 Jahren - fordert ?
Ich habe weitere Fragen, aber hiermit wäre mir fürs Erste geholfen. Ich werde mich kommende Woche mal zu nem Anwalt begeben. Aber erstmal würde ich vor allem wissen wollen: abwarten oder handeln ?
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| Nur eine Frage der Moral???? |
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Geschrieben von: ikarus72 - 01-05-2014, 08:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen, ich bin, wie alle hier, Opfer einer Trennung. Ich habe einen kleinen Sohn, der unter der Woche bei der Mutter wohnt und jedes Wochenende bei mir. So haben wir das bei der Trennung vereinbart. Mittlerweile wurde aus meinem Wochenende regelmäßig ein langes Wochenende, das heißt ich konnte meinen Sohn bereits am Donnerstag holen und musste ihn erst am Dienstag wieder zur Mutter bringen. Diese Verschiebung hat sich auf Wunsch der Mutter ergeben. Die Mutter bekommt ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe und ist mit allem überfordert. Als ich meinen Sohn das letzte Mal vom Kindergarten abgeholt habe, hat mich die Kindergärtnerin auf meine Exfrau angesprochen und gemeint, dass diese trotz mehrmaliger Ermahnungen die Bring- und Abholzeiten nicht einhält und das Kind öfters keine Brotzeit dabei hätte. Die Tage, an denen ich den Kleinen bringe, klappt das natürlich. Sie hat mir deutlich erklärt, dass es ihre Pflicht ist, wegen der Mißstände, falls es sich nicht bessert, an das Jugendamt heran zu treten. So viel zu den Fakten. Ich habe mit der Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis und wir haben uns bei der Trennung zum Wohle der Kinder über alles gütlich geeinigt. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, ab ich mit dem Wissen bezüglich des Kindergartens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte. Moralisch gesehen hätte ich dann das Gefühl. der Mutter in den Rücken zu fallen. Wenn ich an meinen Sohn denke und das geregelte Leben, dass ich ihm bieten kann, müsste ich den Weg eigentlich gehen. Wie seht ihr die Lage und vor allem, wie sieht das ABR in der Praxis aus? Würden der Mutter dann nicht eh diverse Umgangszeiten zugebilligt??
D.h. Was würde mir das ABR bringen, wenn das Gericht der Mutter Umgangszeiten zubilligt, die eh schon der jetzigen Praxis entsprechen. Wie gesagt, mit der Mutter habe ich ein gutes Verhältnis, also was soll ich machen??? Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
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| $1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter |
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Geschrieben von: fosco - 01-05-2014, 02:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
und toll das es dieses Forum gibt!
vorab:
Ich bin getrennt lebend (nicht verheiratet)
Ich habe ein Kind (4 Jahre), das bei der Mutter lebt und zahle regelmäßig den Kindesunterhalt (dieser ist unstrittig!)
Ich verstehe mich gut mit der Kindesmutter
Seit März 2012 bezieht sie Leistungen vom Jobcenter (JC) arbeitslos/krank (nicht in Frage zu stellen!)
Im Dez. 2012 wurde ich - vom JC - nach § 1605 aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Dies habe ich auch im Januar 2013 - mit entsprechender Aufstellung und Belegen - erledigt.
Hierin habe ich einen Unterhalt ('sogenannter Betreuungsunterhalt') - in gewisser Höhe - von Dez. 2012 bis April 2013 (Kind wurde 3 Jahre) zugesagt.
Bis heute habe ich - außer einer Empfangsbestätigung vom JC (Weiterleitung an andere Stelle) - keine weiteren Schreiben erhalten.
Fragen:
Besteht eine 'Verjährung' für den zugesagten Unterhaltsbeitrag von Dez. 2012 bis April 2013?
Kann ich vom JC auch für einen früheren Zeitraum (als Dez. 2012) in Anspruch genommen werden (§1613 - Unterhalt für die Vergangenheit). Ich verstehe diesen Paragraphen nicht ... Sorry
Vielen Dank für eure Hilfe
fosco
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| KM will evtl zu meinem Arbeitsplatz kommen |
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Geschrieben von: Speedy Gonzales - 01-05-2014, 01:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Leute,
seit einem Monat arbeite ich nun in einem Elektronikgeschäft und nun hat die vermeintliche KM herausgefunden dass ich dort arbeite. Ich rechne eigentlich jeden Tag dass sie dort auftaucht und Stress machen will. Selbst wenn sie nur reden will ist mein Arbeitsplatz der falsche Ort. Ich bin nämlich echt froh dass ich grad nen Job habe.
Was kann ich also tun wenn sie dort auftaucht? Es reicht ja wenn sie dort nur einmal kommt und vor Kollegen ne Szene macht, ich kann mir gut vorstellen dass es dem Arbeitgeber dann schnell egal sein wird wer an was schuld ist und was stimmt und was nicht. Sowas bringt immer Probleme.
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| KM blockiert Kommunikationsweg mit dem Kind |
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Geschrieben von: Zala - 30-04-2014, 18:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Mein Sohn war über Ostern bei mir. Um mit ihm kontakt halten zu können habe ich ihm ein Handy geschenkt. Er hat die Funktionen sehr schnell begriffen. Es ist ein Vertrag kein Prepaid. Auch Nachrichten und Bilder über Whatsapp versenden hat er Blitzschnell im griff gehabt. Jetzt wo der Kleine wieder bei der KM ist, ist das Handy nur aus. Den Status kann man im Internet abfragen. Die Vermutung liegt sehr nahe das die KM ihm das Handy verbietet und somit eine Kontaktaufnahme verhindert. Via E Mail streitet sie das zwar ab aber der Status ist nach wie vor offline. Ich habe ihr nochmal ein Bild geschickt wo Handy Typ, Telnr. und Staus zu sehen ist. Sie reagiert nicht mal darauf.
Es gibt doch ein Urteil vom Amtsgericht München dazu. Weiß jemand etwas genaueres darüber? Ein guter Rat ist immer willkommen!
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| Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Micha - 30-04-2014, 09:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo an alle Teilnehmer dieses Forums,
bin, wie so viele hier in einer meines Erachtens sehr ungerechten Situation, dies alles aufzuzählen wäre zu langatmig.
Wurde vor Jahren von meiner Ex aus der gemeinsamen Wohnung rausgeworfen, sie hatte einen Neuen, mit dem sie heute noch zusammen mit unserem gemeinsamen Kind lebt. (Haus der Schwiegereltern, welches ich komplett umgebaut habe für viel Geld (Kredit war über 50.000 )und viel Arbeit und keine Entschädigung bekommen habe)
Ich bin seit kurzem neu verheiratet.
Letzes Jahr, noch kein Jahr her, hat sie einfach behauptet, ich hätte vor meinem Sohn gesagt, ich würde keinen Unterhalt mehr zahlen und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wurde ein neuer Unterhalt ausgerechnet, das Gericht berücksichtige schon die bevorstehende Heirat von mir und den Lohnsteuerwechsel. Dieser Prozeß kostetet mich 1500 Euro.
Nun möchte sie erneut Auskunft. Behauptet ich hätte einen beruflichen Aufstieg, was nicht stimmt und ich hätte Mieteinkünfte. (Nach Rauswurf hatte ich ETW gekauft, ist noch hoch verschuldet, musste damals ja schnell was finden, diese Wohnung ist vermietet, Darlehen und was ich drauflege ist viel Höher als Mieteinkunft) und ich wohne mit meiner Frau in einem Haus, auch voll finanziert.
Komme mit meinem Verdienst gerade so rum und zahle 460 Euro Kindesunterhalt, was das Gericht vor noch keinem Jahr ausgerechnet hat.
Bin jetzt zu einem neuen Anwalt nähe meines Wohnortes, was ein großer Fehler war! Dieser hat erst die Lohnabrechnungen falsch zusammengerechnet und einen somit falschen Brief, auch voller Rechtschreibefehler geschrieben.
Jetzt einen neuen mit neuen Zahlen und er ist auf eine Stufe höher gekommen, wobei ich nicht sicher bin, ob das so richtig ist.
Meines Wissens darf bei Kindesunterhalt auch ein Kredit abgezogen werden, den ich aufgrund der Trennung aufnehmen musste, da ich ja einen komplett neuen Haushalt anschaffen musste. Auch der Kredit des Fahrzeuges ist da mit drin. Hat er auch nicht mit eingerechnet.Das wäre bei Kindesunterhalt nicht rechtens. Ich kann jetzt ja nicht noch einen dritten Brief schreiben lassen, dieser erste falsche Brief ist schon peinlich genug.
Nun sagt dieser Anwalt, wenn sie mit der höher Gruppierung in die nächste Stufe einverstanden ist, soll ich beim Jugendamt einen Titel holen. Dieses Forum habe ich erst jetzt neu entdeckt.
Da habe ich gelesen, dass bei einem Titel unbedingt handschriftlich einzutragen ist, dass dieser nur gilt bis zum 18. Lebensjahres des Kindes, damit ich dann, (das wäre in genau 2 Jahren) keine Unterlassungsklage beginnen muss. Ich fragte den Anwalt und dieser meinte, das wäre ihm neu, man darf bei Urkunden vom Jugendamt nichts handschriftlich dazufügen.
Was kann ich nun tun?
Meine einzige Hoffnung wäre, dass ich, falls sie diese Höhergruppierung akzeptiert, dann ja hoffentlich die nächsten 2 Jahre keine Auskünfte mehr bekommt und dann wäre das Kind ja 18 Jahre. Ich komme mir wirklich schikaniert vor. Und Sonderbedarf möchte sie auch haben. Fragt sich nur für was?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
vielen Dank
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