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wer weiss rat???
#1
hallo liebe leute.....

zu meiner geschichte....etwas kompliziert das ganze....
hab mich mal hier durchgelesen..nun zu meinen problem:

vor 8 jahren sexbeziehung mit einer noch verheiratete frau gehabt die 2 kinder bereits hatte,mann lebte im ausland.nach einiger zeit schwanger geworden....hatte sie mir mitgeitelt...ich sofort gesagt dass ich nicht das kind haben möchte,sie wiederrum sagte es sei zu spät zum abtreiben,was ich ihr nicht ganz glaubte.nunja hatte zweifel daran dass ich der vater sein könnte weil sie sich gerne mal umschaut...brauchte sie mir auch nicht zu verschweigen den ich wusste es einfach welchen ruf sie hatte.nunja danach hatten wir einfach weiter gemacht....mit der sexbeziehung,der umgang aber wurde immer schlimmer,ständig streit usw.....letztendlich hatten wir einfach keinen kontakt mehr und beendeten das ganze.nachdem das kind geboren wurde bekomme ich eine sms von ihrer schwester dass das kind jetzt auf der welt gekommen ist.das kind hatte den nachnamen von rechtlichen vater bekommen.auch wurde ich nicht gefragt ob ich die vaterschaft anerkennen möchte.anfangs habe ich sie und das kind besucht,aber eigentlich wollte ich es nie,war eben jung und naiv.daraufhin hab ich den kontakt mit ihr abgebrochen.bis dahin hatte ich nie irgendwelche briefe bekommen.s nach 8 jahren war es soweit.einladung vom jugendamt,mit der begründung einer vaterschaftsfeststellung.musste einen dna test machen,der noch ehemann musste auch erscheinen,die haben ihn aus dem ausland eingeladen.das testergebniss:ich bin der vater.natürlich kamen andere briefe vaterschaftsanerkennung....auch unterschrieben.jetzt vor paar tagen sollte ich mein einkommen nachweisen,was ich auch gemacht habe und die unterhaltszahlung titulieren,was ich jetzt abgelehnt habe.ich lebe von hartz4 jetzt.soll ich trotzdem diesen titel unterschreiben?ich kann doch nicht zahlen.viele fragen offen....soweit ich weiss sind sie miteinander immer noch verheiratet,aber der mann lebt im ausland.ist er nicht rechtlich der vater auch wenn ich biologisch der erzeuger bin?ich bin ehrlich,ich möchte keine vaterrolle und hab auch keine soziale beziehung zum kind.hab ich da irgendwelche chancen?
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#2
(19-03-2014, 14:36)Compaq schrieb: hab ich da irgendwelche chancen?

Sicher, man kann dich nicht in eine Vaterrolle zwingen. Deine Chancen, nicht zu zahlen sind allerdings weit geringer. Ein schlecht bezahlter Job wäre besser wie ALG 2 jetzt. Dann kannst du Aufstocker werden und die Unterhaltsforderung an die Arbeitsagentur durchreichen.

Und dann noch dieses unglaubliche, weitgehend unbekannte Geheimnis lesen: http://www.9monate.de/leben-familie/bezi...94068.html
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#3
und was ist wenn die frau immer noch verheiratet ist?gut schlecht bezahlter job...enstehen dann schulden?
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#4
Der Familienstand der Mutter ist egal. Du bist nach der Vaterschaftsanerkennung gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet. Der Putativvater hat die Vaterschaft angefochten und nun bist du rechtlicher Vater.

Such mal nach "Aufstocker" im Forum.
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#5
vielen dank,geht ja ganz zügig hier mit anworten....
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#6
Nur die Vollstreckung von Kindesunterhalt ist noch schneller :-)
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#7
ok...und weiss jemand zufällig ob dann schulden entstehen wenn man selbständig ist?oder aufstocker?
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#8
Schulden entstehen immer dann, wenn ein Titel existiert (freiwillig unterschrieben, Urteil...) und du den darin festgelegten Betrag nicht zahlst. Steht auch in der faq. Das Thema Aufstocker steht vielfach im Forum. Was man dir für Kindesunterhalt wegnimmt, holst du dir wieder von der ARGE. Damit ist der Unterhalt bezahlt und es können auch keine Schulden entstehen.
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#9
Moin,

1. keinen Titel unterschreiben (Du bist nicht zahlungsfähig als ALGII-Empfänger)
2. rückwirkene Unterhaltsforderungen (gibt es die ?) sind nach meiner Kennnis erst ab Datum der Vaterschaftsanerkennung möglich
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#10
unterhaltsrückzahlungen erst ab feststellung der vaterschaft,so hatte mir es die nette dame vom JA erzählt.den titel hab ich nicht unterschrieben.das ding ist die wollen mich verklagen deswegen.
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#11
Hoffentlich hast du bei der Vaterschaftsanerkennung nicht gleich noch einen Titel mit unterschrieben...Wäre gut, wenn du die Anerkennung mal hier hochladen würdest, anonymisiert natürlich oder einfach abtippen.
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#12
nein habe nur die vaterschaftanerkennung unterschrieben.was macht das jetzt einen unterschied?das JA hat ja immer noch keinen Titel
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#13
(19-03-2014, 18:54)Compaq schrieb: nein habe nur die vaterschaftanerkennung unterschrieben.was macht das jetzt einen unterschied?

Der Unterschied besteht darin, dass in einem Titel der monatliche Zahlbetrag festgehalten wird. Ein solcher Titel ist sofort vollstreckbar, d.h. zahlst du ein Mal nicht, holt der Gerichtsvollzieher das Geld bei Dir.

Der Titel ist, wenn er vom Jugendamt angefertigt wird, unbefristet. Das heisst, der Titel endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt formal unbefristet weiter - so lange, bis du auf Herausgabe des Titels klagst. Spätestens, wenn das Kind 27 Jahre alt wird.....
Weiters packt das Jugendamt gerne noch eine Dynamisierung des Unterhaltstitels mit rein, das bedeutet ständig steigende monatliche Zahlbeträge. Wenn du nicht zahlst, kommt der Gerichtsvollzieher.

Wenn schon Titel, dann lass selber einen bei einem beliebigen Notar machen. Dann kannst du Dauer und Zahlbetrag selbst festlegen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
aha vielen dank für die info...ich warte einfach ab was jetzt passiert und dann nehem ich mir einen anwalt.die mutter ist echt der oberhammer....säuft nimmt drogen zu sich...und dafür soll man zahlen oder was?bin am überlegen ob ich widerrum zum JA gehe und mich da beschweren werde ob das kind auch bei ihr gut aufgehoben ist
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#15
(19-03-2014, 19:20)Compaq schrieb: die mutter ist echt der oberhammer....säuft nimmt drogen zu sich...und dafür soll man zahlen oder was?bin am überlegen ob ich widerrum zum JA gehe und mich da beschweren werde ob das kind auch bei ihr gut aufgehoben ist

Vorsicht, aus Sicht des Jugendamts bist du einer, der sich jahrelang um die rechtliche Vaterschaft gedrückt hat und dessen Aussagen über die Mutter bestenfalls einen kleinen Lacher erzeugen.

Diese Aussagen reichen kreisförmig bis zur dir zurück. Wenn jemand mit so einer Frau, verheiratet, jahrelang ins Bett geht, nicht für Verhütung sorgt und ein Kuckuckskind mitverantwortet, das er nun aber nicht einmal sehen will nachdem er endlich zur rechtlichen Vasterschaft gezwungen wurde, dann werden die eher dir Fragen stellen wie der Mutter.

Ich würde jetzt die Aufstockersache betreiben. Und auch wenn du es nicht willst, das ist erwiesen dein Kind und es hat ein Recht darauf, seine Herkunft kennenzulernen. Wieso schliesst du das so streng aus? Einen Versuch zu machen wird nicht schaden, vielleicht kommt du eh nicht weit, aber das weisst du nicht, wenn du es nicht probiert hast. Und sei es nur, damit du später einem erwachsenen Kind auf der Suche nach seiner Herkunft und dem "warum?" sagen kannst "sieh her, ich habs ja probiert dich kennenzulernen, aber man hat es mir blockiert".
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#16
hm da hast du aber recht,so werde ich es nun machen.ich bin auch am überlegen ob ich dann mich selbständig machen werde....natürlich komme ich dann gerade so über die runden.....
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#17
(19-03-2014, 19:20)Compaq schrieb: ...ich warte einfach ab was jetzt passiert und dann nehem ich mir einen anwalt.
Das ist die ungeschickteste und teuerste Variante.

Da ist es immer noch günstiger ohne Anwalt einfach ein Versäumnisurteil abwarten....

Wenn dein Nettoeinkommen derzeit niedriger als ca. 1392€ ist (391 Regelsatz + ca. 399 Miete + max. 330 Freibetrag + vermutlich 272 Kindesunterhalt) dann sollte als erstes ein aufstockender Hartz4-Antrag gestellt werden.

Zweitens wäre der Beginn der Selbständigkeit sofort vor Eingang einer Klage zu prüfen und zu bewerkstelligen. Dazu müßt man aber mehr Details wissen.

Spätestens bei Eingang der Klage sollte man den H4-Antrag wohl prophylaktisch auch bei etwas höherem Einkommen tun. Um sich die Möglichkeit der Absetzung nach §11b...Nr. 7 SBGII zu sichern. Und für evtl. VKH.

Sei froh, dass sie noch verheiratet ist. So kann sie wenigstens keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
(19-03-2014, 21:42)sorglos schrieb: Sei froh, dass sie noch verheiratet ist. So kann sie wenigstens keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Das dürfte wohl kaum ein Vorteil sein, da es sie noch mehr motiviert Dampf zu machen.
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#19
(19-03-2014, 19:20)Compaq schrieb: die mutter ist echt der oberhammer....säuft nimmt drogen zu sich...und dafür soll man zahlen oder was?
Du hast sie zur Mutter gemacht! Wolltest Du das nicht? Tongue
Lümmeltüten sind schon etwas länger bekannt.
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#20
(20-03-2014, 00:01)raid schrieb: Hatten wir nicht alle die ein oder andere Lümmeltüte vergessen, weil wir den Aussagen einer Frau vertrauten?
Nö.
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#21
(20-03-2014, 00:01)raid schrieb: Ich kenne zumindest keinen Geschlechtsgenossen, der unentwegt Kondome benutzt

Ich hatte nichts gegen das Entstehen eines Kindes. In einer Affäre mit einer Verheirateten hätte ich aber ganz sicher etwas dagegen gehabt und das Thema ernst genommen.

Übrigens gibts auch üble Krankheiten und wenn man mit Leuten intim ist, die auch anderweitig recht aktiv sind, ist das Ganze auch ein unverantwortliches Spiel mit dem Risiko. Die 0,04 Millimeter schützen vor vielem.
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#22
tja also hab ich pech gehabt....nunja das verhältniss wird dadurch nur noch schlimmer.jetzt bin ich erst recht sauer deswegen und unter druck gesetzt.dann eben solange sich blöd anstellen bis kind volljährig wird.blöde gesetze für männer. bzw. gar keine rechte...unfair...die frauen sollen selbst mal arbeiten gehen und sich den unterhalt teilen
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#23
Ich finde die Gesetze auch doof und das obwohl ich eine Frau bin. Ich finden wenn zwei Menschen sich getrennt haben, dann sind sie fremde Personen. Ich finde es nicht richtig, dass dann Unterhalt zu zahlen ist. Wenn Kinder da sind dann die Alimente für das/die Kinder-weiter nichts. Jede Frau kann arbeiten gehen und ihr Geld selbst verdienen. Es gibt aber auch Männer die auf Unterhalt klagen. Wenn sie mehr verdient, dann will er ein Stück vom Kuchen abhaben-das finde ich genauso Sch...!
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#24
hab ich richtig verstanden.ohne titel keine schulden?oder auch mit titel schulden?
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#25
Mit (unbezahltem Titel): Immer Schulden.
Ohne Titel: Vielleicht Schulden.

Wenn du aufgefordert wirst, Unterhalt zu bezahlen und bezahlst keinen, verklagt wirst und nach ein paar Monaten zu Unterhaltszahlungen verurteilt wirst, dann muss du rückwirkend ab Aufforderung bezahlen. Obwohl damals noch gar kein Titel bestand.
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