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| §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung |
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Geschrieben von: MilanK - 31-10-2014, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ich bin aktuell hin- und her gerissen, stellenweise verzweifelt, da sich meine Befürchtungen bewahrheiten.
Vor einem Jahr kam es mit einer langjährigen Freundin zu einer „romantischen“ Nacht, Gefühle folgten beidseitig. Die Dame befand sich zu dieser Zeit in einer langen Partnerschaft, wohnten zusammen, haben ein 5 jähriges Kind.
Als der damalige Partner/Kindsvater von den Umständen erfuhr, warf er seine Freundin gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung.
Sie kam dann bei verschiedenen Freundinnen mit ihrem Kind unter, zum Schluss bei der eigenen Familie – es entwickelte sich eine Beziehung zwischen uns – ich Idiot.
Ein Streit um die gemeinsame Tochter der beiden begann – es stellte sich heraus, dass der Kindsvater kein Sorgerecht hatte, beide haben damals verpeilt die Vaterschaft einzutragen.
So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden.
Es kam zwischen den beiden Eltern zu einem Sorgerechtstreit – die Kindsmutter wollte sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einlassen – Gespräche beim Jugendamt brachten nichts. Es kam zum Verfahren, der Vater gewann zu Recht.
Meiner Meinung nach sollte er immer das Sorgerecht erhalten. Dies teilte ich auch bei einem Gespräch im Jugendamt mit – der Kindsvater wusste nie und weiß nicht von meiner damaligen Haltung – für ihn werde ich immer noch der Schuldige sein. Es kam zu eindeutigen Bedrohungen mir gegenüber.
Seine damalige Ex wollte sich schon jahrelang trennen – wird er auch nicht wissen.
Ich kannte sie immer als „verpeilt“, dass eine Persönlichkeitsstörung vorlag, wurde mir nur nach und nach immer bewusster – der nun auch diagnostizierte Umstand wurde von mir über einen langen Zeitraum verdrängt.
Die Schilderung der Symptome erspare ich allen im Einzelnen lieber, im groben: das Borderlineprogramm.
Die Beziehung wurde von mir aufrecht erhalten, da wir uns schon lange kannten, ja Idiot.
Nach kurzer Zeit des Zusammenlebens wurde sie schwanger… Nein, bestimmt nicht geplant, wenigstens nicht meinerseits.
Wir zogen dann in ein Haus – das Zusammenleben stellte sich durch die völlige Lebens- und Beziehungsunfähigkeit als extrem belastend heraus. Bemühungen und Gespräche brachten absolut nichts, außer dem auch bei mir beginnenden „Wahnsinn“ und Überforderung. Dass ich auch finanziell ausgenutzt und betrogen wurde, sei nur am Rande erwähnt – betrachte ich als Lehrgeld.
Vor ca drei Monaten endete die Beziehung im beidseitigen Einverständnis, wobei auch ich sie vor die Türe setzte (gewaltfrei) – sie zog schwanger und mit ihrem Kind zuerst zu einer Freundin und dann wieder bei dem Kindsvater ein – die Beziehung zwischen den Beiden begann wieder. Dass sie auf Grund ihrer persönlichen Situation keine andere Wahl hatte, spielt für mich keine Rolle, soll ihre Entscheidung jedoch auch nicht entschuldigen.
Ehrlich gesagt war ich beruhigt, da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht oder nur sehr schwer hätte alleine leben können, dies wäre für unserem und auch „meinem“ Kind kaum möglich gewesen.
Nun zu meiner Frage bzw Problemlage:
Ich habe gerade erfahren, dass die Beiden (unglaublich kurzfristig, gleichfalls hektisch) zwei Wochen vor der Auszählung unseres Kindes geheiratet haben. – das Ziel dieser Aktion ist mir durchaus bewusst: §1592BGB
Ein Kontakt besteht nicht – das Kind sollte in den nächsten Tagen kommen. Die standesamtliche Hochzeit ist demnach erst vor kurzem geschlossen worden.
Mir wurde von ihr oft zugesichert, dass ich unser Kind immer sehen kann – wir gemeinsame Entscheidungen treffen.
Für mich bedeutet Vater zu sein, eben auch Handlungsfähig zu sein, gemeinsame Entscheidungen treffen zu können – als passiver „Zaungast“ eigne ich mich, auf Grund meiner Persönlichkeit und Wunsches des Vater sein, nicht.
Ich wollte und will das Sorgerecht und materiell für mein Kind einstehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt Anfechtungsberechtigt in Bezug auf die Vaterschaft bin.
§1600BGB (1) 2. = soweit ok
Ich frage mich nur, ob ich durch die folgenden Absätze (2) und (4) im 1600er gehindert werde.
Der dort genannte „Vater“ ist nun mal mit der Kindsmutter verheiratet, durch die Heirat hat er ja auch die zukünftige „tatsächliche Verantwortung“ symbolisiert – doch lässt mich die Regelannahme noch hoffen?
Eine Regel ist das strategische Verhalten der „Eheleute“ nun wohl nicht. Von einem Heiratswunsch war in der vorherigen Beziehung nie die Rede, eher von Trennung.
Kann von einer sozial-familiären Beziehung nach ein paar Wochen oder Tagen bis zur Klageerhebung ausgegangen werden?
Wie wird ein Richter, die perfide Strategie zur kurz vor knapp Hochzeit werten?
Wie schätzt ihr meine Chancen ein?
Habt ihr Erfahrungen in speziell dieser schrägen Situation?
Das ich als Störfaktor der Eheleute gesehen werde, ist mir klar. Doch nicht mein Ziel.
Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen.
Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen!
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| gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt zwischen Erwachsenen? |
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Geschrieben von: Austriake - 30-10-2014, 19:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo miteinander,
vorhin erfahre ich beiläufig aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite, dass ich jetzt rechtskräftig geschieden bin. Vier Jahre lang habe ich Trennungsunterhalt bezahlt, dann wurde ich selber krank und erwerbsunfähig. Gegenseite verlangt nachehelichen Unterhalt ,der wurde so ausgeurteilt vom Familiengericht, fast der doppelte Betrag wie Trennungsunterhalt weil zum Elementarunterhalt noch Altersvorsorge und Krankenkassenbeiträge dazu kommen (Beschwerde vor dem OLG ist anhängig, weil unbefristet geurteilt).
Gegenseite beantragt beim OLG, mich eben zu fiktivem Einkommen zu verurteilen, weil ich angeblich leichtfertig meinen Job aufgegeben habe (Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen).
Nun meine Frage: eine Einkommensfiktion ist doch nur anzunehmen, wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht (vergleiche Elternunterhalt, da gibt es keine gesteigerte, nur eine "normale" Erwerbsobliegenheit). Somit kann zum nachehelichen Unterhalt auch keine Einkommensfiktion angenommen werden, oder? Das gilt doch nur bei Kindesunterhalt - oder habe ich wieder die A...karte gezogen?
Austriake
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| Anwaltszwang bei Hausratteilung? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 30-10-2014, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Scheidung ist schon länger durch, die Töpfe und die sonstigen Dinge des Lebens, wie Teller, Messer und Gabeln sind noch nicht verteilt.
Es gibt eine von mir erstellte Liste, bei der die Alte schon ihren Kommentar abgegeben hat.
Kurz gesagt: sie würde eine Aufteilung im Verhältnis 80 (zu ihr) : 20 (zu mir) vorschlagen, alles andere hält sie nicht für angemessen. Bin nicht überrascht, so ist die Alte seit der Trennung drauf.
Jetzt ist es einfach an der Zeit, ein halbes Jahr nach der Scheidung auch da mal einen Schlussstrich zu ziehen. Bisherige Versuche, einen konstruktiven Dialog auf die Reihe zu bekommen, sind gescheitert; allerdings wurde mir auf diesem Weg bereits bestätigt, welche Gegenstände noch da sind. 
Kann ich den Antrag auf Hausratteilung nach § 1568b BGB selbst stellen oder gibt es da wieder den üblichen Anwaltszwang?
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| KM hat Namen des Vaters nicht in der Geburtsurkunde reingetan - was bedeutet das? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 27-10-2014, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Kurz: die KM hat heute geschrieben und gemeint dass das Kind nun da ist und dass der Name des Vaters (meinen, falls ich es überhaupt bin) nicht angegeben wurde. Ich frage mich deshalb was das rechtlich für mich bedeutet.
Prinzipiell habe ich nix gegen Kinder, im Gegenteil sogar aber so wie es überhaupt dazu gekommen ist und wie die KM im weiteren Verlauf sich verhalten hat, sehe ich kaum Chancen für eine normale Regelung. Aus diesem Gründen überlege ich nen polnischen zu machen aber soweit sind wird ja noch nicht. Trotzdem: wenn ich hier lese was man hier alles für Schikane und Demütigung über sich ergehen lassen muss, dann neige ich wirklich zu gehen. Als Mann bist Du eh nur der dumme der nur zahlen soll.
Achso, ja:
Polnischer Abgang
Die goldenen Regeln:
Verhalte dich unaufällig.
Kein schlechtes Gewissen.
Weihe niemanden ein.
Nütze den Moment.
Ein angekündigter polnischer Abgang = tschechischer Abgang.
Dreh dich nicht um.
Handy aus.
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| Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen |
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Geschrieben von: Trullo1 - 27-10-2014, 13:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo zusammen,
wenngleich sich viele Themen ähneln, so ist jeder "Fall" doch auch ein wenig speziell, bzw. einige Fragen schlicht noch nicht gestellt worden.
Sorry trotzdem vorab, falls ich bei den vielen Threads das en oder andere überlesen habe.
Kurz zu meiner Geschichte:
Getrennt seit 2010, geschieden seit 2011
2 Kinder (14 & 11) - Umgangsrecht ist geregelt
Die KM hat vor ein paar Jahren die Beistandschaft an das JA abgegeben,
obwohl es dazu nicht den geringsten Grund gab (habe von Beginn an den Unterhalt pünktlich und in voller Höhe bezahlt; anfangs sogar deutlich ehr als ich mußte).
Ich habe einen auf das KJ befristeten, statischen Unterhaltstitel unterzeichnet.
Dieser wird jährlich erneuert.
Ich habe meine Einkünfte noch nie offen gelegt, weil das auch noch niemand gefordert hat.
Nun flattert letzte Woche Post vom JA ins Haus, daß ich genau dies jetzt tun soll.
Vor lauter Wut (ich dachte, das Theater mit der Ex sei seit deren Heirat und weiterem Kind nun endlich vorbei) habe ich das Schreiben gleich mal dem Reißwolf übergeben und beschlossen, daß ich freiwillig mal so niemandem Auskunft über meine Einkünfte erteilen werde.
Abgesehen davon, daß ich wahrscheinlich nicht drum rum komme, finde ich es derart demütigend, irgendwelchen gelangweilten Sesselpupsern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein - aber da bin ich wohl nicht der Einzige...
Grundsätzlich will ich es denen mal so schwer als irgend möglich machen.
Mein Plan sieht zunächst so aus, daß ein normaler Brief ja erstmal nicht unbedingt ankommen muß, bzw. mir den Erhalt desselben niemand nachweisen kann.
Wie sind denn Eure Erfahrungen diesbezügl.?
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| EX erst Arbeitslosengeld 2 dann Arbeitslosengeld 1 möglich? |
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Geschrieben von: BöserChinese - 25-10-2014, 21:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo Zusammen,
ich möchte mich ganz kurz vorstellen, da ich neu bin.
Ich bin Vater eines 2 jähringen Sohns und bin seit einem Jahr von der Mutter getrennt.
In der Vergangenheit hat die Mutter versucht mich mit dem Umgang finanziell zu erpressen, wobei ich ganz artig zahle. Also eine ganz „normale“ Geschichte.
Ich habe an euch konkret 2 Fragen und hoffe, dass sich jemand damit auskennt.
1) Ist die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung möglich?
Meine Ex hat nach der Trennung zuerst Hartz IV beantragt und ich vermute, dass sie jetzt Arbeitslosengeld beantragt hat. Geht das überhaupt, da unser Sohn erst 2 ist und sie bis er 3 ist nicht arbeiten müsste?
(Ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Erst Arbeitslosengeld und dann Hartz IV ist eher das Normale. Spielt hier vielleicht die Elternzeit eine Rolle?)
2) Wenn 1) zutreffen sollte, kann ich irgendwie eine Auskunft hierüber erzwingen, auch wenn die letzte Auskuft erst 1 Jahr her ist? Dies würde sich ja auf den gezahlten KU auswirken. Was könnte man als Begründung verwenden?
Vielleicht noch kurz ein paar Eckdaten:
Meine Ex hat bis zur Schwangerschaft regulär gearbeitet (sie war neben ihrem Hauptjob auch in meiner Firma geringfügig beschäftigt). Ende 2012 ist unser Sohn geboren. Seitdem war sie für ein Jahr in Elternzeit (bis Ende 2013).
Die Trennung erfolgte im Herbst 2013. Seitdem zahle ich KU und BU und sie erhält-wie gesagt -Hartz IV. der KU und BU haben damals unsere Anwälte festgelegt, nachdem beide ihre Einkommensverhältnisse offengelegt haben.
Seit Mitte September hat meine Ex eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet.
Hintergrund zu 1)
Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma und hatte meine Ex bis kurz nach der Trennung beschäftigt. Mitte September 2014 habe ich von meiner Ex eine Aufforderung bekommen der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung als Arbeitgeber für meine Ex als Arbeitnehmer auszustellen. Da ich dazu verpflichtet war, habe ich das auch gemacht.
Etwas später habe ich dann von meiner Ex eine E-mail bekommen, dass sie sich ab 2014 als arbeitssuchend melden wird und dafür der Wisch war. Ist es möglich, dass wenn man Hartz IV bezogen hat sich mit einer Arbeitsbescheinigung als „nur“ arbeitssuchend registrieren kann? Oder ist eine Arbeitsbescheinigung immer und nur vorgesehen, wenn das Jobcenter das Arbeitslosengeld berechnet?
Ganz aktuell habe ich von einem gemeinsamen Bekannten erfahren, dass meine Ex kein Hartz IV sondern Arbeitslosengeld erhält.
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| Unterhaltsvorschuss |
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Geschrieben von: michxo - 25-10-2014, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Also ich habe 3 Kinder 9,5 und 1
Sehe ich das richtig das Unterhaltsvorschuss gezahlt wird in Höhe von
180+133+133= 466 Euro monatlich
Ich selber beziehe eine Rente befristet bis 10/2015 in Höhe von 735 Netto.
Werden die diese 466 Euro die monatlich anfallen von mir einfordern ?
Oder bin ich ein Mangelfall und es besteht kein Interesse.
Ich stelle diese Frage weil, die Unterhaltsstelle eine Frau beschäftigt die nur 2 Tage die Woche dort arbeitet und irgendwie keine große Kompetenz ausstrahlt. Und auf andere Fragen sagte das sie meine Exfrau erst fragen müsste und so ein Schwachsinn...
Auf meine Frage, ob ich Unterhaltsschulden hätte verneinte sie dies und sagte nein da sind keine.
Ist dies so?
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| Was tun, wenn KM trotz Anzeichen für ernsthafte Erkrankung nicht reagiert? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 25-10-2014, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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... es ist mal wieder zum aus der Haut fahren! Sohnemann teilt mir seit einigen Tagen mit, dass er teilweise sehr starke Bauchschmerzen hat. Seinen Schilderungen nach dürfte es sich um kolikartiges Auftreten handeln. Grippeanzeichen gibt es keine.
Kann da eine Blinddarmreizung oder -entzündung nicht ausschließen. Hatte ich selbst schon mal.
Sohn ist die nächsten Tage noch bei der Alten ... . Kommunikation wird ihrerseits abgelehnt; habe daher eine Salve von SMSen geschickt und in der Familie verteilt.
Sie ist zu bescheuert um zum Arzt zu gehen.
Komme mir da arg hilflos vor, so aus der Entfernung. Da die Scherzen kommen und gehen würde mir selbst der Sohnemann in der schmerzfreien Phase sagen: "Papa da ist nix".
Was würdet Ihr in solchen Situationen machen? Wenn ich einfach hin fahren würde, den Kerle einpacke und ins Krankenhaus fahre, gäbe es angesichts der anderen laufenden Verfahren sicherlich gleich wieder einen der Alten sehr willkommenen Polizeieinsatz ...
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| Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? |
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Geschrieben von: FreiHerr - 24-10-2014, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (61)
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Hallo,
meine Exe will alleinige Sorgerecht. Das ABR hat sie schon. Das restliche gemeinsame Sorgerecht wurde bisher komplett missachtet - Kindergarten, Einschulung, Auskunft bei der Krankenkasse - alles läuft wunderbar ohne den Vater.
Ich bin seit paar Jahren im Ausland und beabsichtige nicht zurück zu kommen. Mit der Exe gibt es keine Kommunikation
Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.
Jetzt hat meine Exe den Antrag auf alleinige SR gestellt und die zuständige Richterin will von meinem Strafverteidiger meine Adresse im Ausland erfahren. Er fragt mich, ob er sie weitergeben darf. Ansonsten (behauptet er) kann die Sorgerechtsfrage in meiner Abwesenheit entschieden werden. Natürlich nicht zu meinen Gunsten. Das ist die Meinung meines Strafverteidigers, der auch Familienanwalt ist
Das Kind habe in den letzten 3 Jahren als Zaungast in der Schule und Kindergarten gesehen - wurde jeweils vom Personal als "Fremder" verjagt :-(. Meine Tochter hat mich nicht erkannt
Bei dieser Lage bin ich faktisch komplett entSorgt, juristisch noch nicht. Ich möchte aber das SR nicht abgeben.
Was meint ihr, was soll ich tun? Generell in Bezug auf die SR-Frage (kämpfen oder nicht?) und konkret in diesem Fall was die Adresse/Zustellbarkeit angeht.
Ich könnte wegen dem Verfahren für paar Tage nach DE hindüsen, WENN es Sinn macht. "Sinn macht" meine ich, ich würde das SR verlieren, wenn ich nicht erscheine. Vor allem, ich würde mir grosser Wahrscheinlichkeit das SR behalten, wenn ich da bin. Ich glaube, bei "passiver Ausübung" des SR (wie in meinem Fall) darf ich nicht komplett entsorgt werden.
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| Diskussion zu: Abgetaucht |
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Geschrieben von: beppo - 22-10-2014, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9588 ]
Hallo Andy, herzlich willkommen.
Was dich erwartet sind aus meiner Sicht 3 Themen.
1. Ein vielleicht gutes Verhältnis zu deiner Tochter.
2. Evtl. Forderung von Unterhalt für die Zukunft.
3. Rückforderungen von Unterhalt für die Vergangenheit.
Zu 1. Fahre erstmal hin und triff dich mit ihr, ohne gleich deine Zelte abzuschlagen.
Auch wenn ihr euch gut versteht, werdet ihr vermutlich nicht gleich eine WG teilen.
Sie ist ein junges Mädchen und wird jetzt erstmal auf eigenen Füßen stehen wollen.
Es ist die Zeit der Abnabelung. Auch dann wenn sie nie wirklich bei dir angenabelt war.
Und ob du für, vermutlich recht wenig gemeinsame Zeit gleich zurück kommen solltest, halte ich für fraglich.
Zu 2. Das Gute ist, dass du darüber nicht mehr mit ihrer Mutter sprechen musst, sondern nur noch mit ihr.
Juristisch sind jetzt Mutter und Vater für den Unterhalt zuständig, gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen.
Wenn man das juristisch korrekt ermitteln will, muss SIE beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen. Dann kann die exakte Quote errechnet werden.
Gerne auch mit unserer Hilfe.
Ich würde mich mit ihr an einen Tisch setzen und über ihre Zukunft sprechen, und wie du sie dabei unterstützen kannst.
Ich würde ihr mindestens die Hälfte des ihr zustehenden Unterhalts anbieten, ggf. auch etwas mehr. Zumindest, solange sie nicht gleich mit Anwalt auf dich los geht. Am besten den Betrag, auf den ihr euch einigt.
So wie das Vater und Tochter in "richtigen Familien" auch machen würden.
Zu 3. Das hängt davon ab, inwieweit die Mutter Unterhaltsvorschuss vom JA bezogen hat.
Den werden die vermutlich von dir wieder haben wollen.
Das wären dann für bis zu 6 Jahre bis zu 180,-€ pro Monat also 72*180 also ca. 13.000,- € evtl. weniger.
Die darüber hinaus gehenden Forderungen können weder vom JA noch von der Mutter eingetrieben werden, sondern nur von deiner Tochter.
Wenn sie das täte, solltest du lieber in Weitfortistan bleiben, denn dann werdet ihr vermutlich keine Freunde.
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