Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.734
» Neuestes Mitglied: MichaelCes
» Foren-Themen: 8.191
» Foren-Beiträge: 151.178

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 45 Minuten
» Antworten: 5
» Ansichten: 78
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 1 Stunde
» Antworten: 63
» Ansichten: 7.849
Verhütung für Männer: Neu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Gestern, 00:17
» Antworten: 88
» Ansichten: 109.716
FamG Köln: Kein Wechselmo...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: Alimen T
11-08-2025, 07:46
» Antworten: 3
» Ansichten: 256
Geschichte einer Entfremd...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
10-08-2025, 14:12
» Antworten: 4
» Ansichten: 364
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
09-08-2025, 13:45
» Antworten: 116
» Ansichten: 18.182
Getrennte Eltern: Bei Pap...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
08-08-2025, 16:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 289
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
08-08-2025, 02:39
» Antworten: 4
» Ansichten: 462
Unterhaltsberechnung: Ber...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
07-08-2025, 13:09
» Antworten: 4
» Ansichten: 530
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: väterchen_frust
07-08-2025, 08:52
» Antworten: 47
» Ansichten: 4.376

 
  VolljährigenUnterhalt
Geschrieben von: anor-al-mal - 15-07-2014, 15:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo
Wie in meinem Beitrag
"Rückübertragung Sorgerecht " schon geschrieben ist mein Sohn volljährig und wird von Anwalt vetreten bei dem ich einen Interressenkonflikt sehe , die meinerseits gemachten Schritte sind in Bearbeitung .
Nun bekam ich heute Post vom Familiengericht bei dem dieser Anwalt nun einen Verfahrenskostenantrag sowie einen Antrag auf Ausbildungsunterhalt gestellt hat.
In diesem Antrag fordert er nun 329 € von mir eine Berechnung ist bei gefügt aus der hervorgeht was EXe bekommt . Sie hat nun 3 Einkommen eines ist Trennungsunterhalt von meinem NachfolgerSmile von ihrem Gesamteinkommen wurden Darlehenskosten für das gemeinsame Haus in voller Höhe,Nebenkosten für das Haus ohne Belege ,sowie ein Darlehen ebenfalls ohne beleg abgezogen zudem zahlt sie dem Großen noch ein Taschengeld von 50 €. Weiterhin ist ein Belg über KFZ und Hausversicherung beigefüg ausserdem würde sie für meinen Jüngsten Sohn noch Betreuungsunterhalt leisten , Unterhalt für ihn leiste ich .
Von meinem ihnen bekannten Einkommen (Renten usw.) wir nur der Unterhalt für den Jüngsten abgezogen mit dem Rest wäre ich Leistungsfähig.
Vom großen ist eine Schulbescheinigung beigefügt die besagt das er bis 11.03.2014 auf der Fachoberschule 12 Klasse war. Scheinbar hat er das Fachabitur aber nicht bestanden den es steh handschriftlich auf der Bescheinigung vermerkt das er beabsichtigt die FOS 12 zu wiederholen. Weitere schulische Belege gibt es nicht.
Der Anwalt schreibt das Erfordernis der Wiederholung wäre auf die starke psychische Belastung die ich auf ihn, seinen Bruder und seine Mutter ausgeübt hätte dazu muss ich sagen das ich meine Kinder seit November 2010 nicht mehr gesehen habe und von Anfang 2012 bis ende 2013 garnicht in Europa war!!.

Das Darlehen für das Haus läuft auf Exe und ihren bald neuen Ex und wird durch seine Lebensversicherungen abgesichert und laut Vertrag auch von seinem Konto getilgt.
Der Abgelaufene Titel meines Ältesten ist auch noch beigefügt.
Meine neue Ehefrau wird als nachrangig bezeichnet und wird daher aussenvor gelaasen.
Ich muss mich nun binnen 2 Wochen äussern hab auch schon einen Termin bei meinem Anwalt ich hätte aber dennoch Antworten von euch damit ich nichts vergesse beim Termin.

Drucke diesen Beitrag

  Titulierung des Kindesunterhaltes
Geschrieben von: Nucki - 15-07-2014, 13:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

ich möchte gern Eure Meinung zu folgenden Fall bzw. zu meiner geplanten Vorgehensweise hören:

Ausgangslage:

Wir wohnen im Bundesland Hessen. Meine Töchter sind 5 und 10 Jahre. Meine Exfrau geht halbtags arbeiten. Die Kinder sind durch Eltern (beide Rentner) der Ex betreut. Meine jetzige Lebenspartnerin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (15 Monate alt). Nach der Elternzeit ist meine Lebenspartnerin nun Arbeit suchend.

Aufgrund meines bereinigten monatlichen Nettogehaltes (nicht mit spitzen Bleistift gerechnet, sondern eher zum Wohle der Exfrau) und 4 Unterhaltberechtigten Personen, schlägt die Düsseldorfer Tabelle einen Zahlbetrag in Höhe von 566,00 vor. Ich zahle derzeit 600,00 Euro (Zahlbetrag) Kindesunterhalt an meine Exfrau. Diesen Betrag zahlte ich bereits vor der Geburt meines Sohnes und habe ich nie reduziert.

Meine Exfrau gerne mal ein paar Spitzen. Grundsätzlich verstehen wir uns ganz gut. Aber nur weil ich die Bemerkungen seit Jahren über mich ergehen lasse. Ihre Bemerkungen gehen in die Richtung, dass ihr ja eigentlich mehr Unterhalt für die Kinder zusteht. Aufgrund dessen, habe ich mich zum Thema Kindesunterhalt und Unterhalt zur Betreuung der Kinder ein wenig belesen und habe mir die folgende Vorgehensweise überlegt:

Geplante Vorgehensweise:

Da ich keinen Grund sehe mich bei meiner Ex für meine Unterhaltszahlungen zu rechtfertigen, möchte ich das Heft des Handels selbst in die Hand nehmen und aktiv mit einem Notar Kontakt aufnehmen und bei ihm den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (derzeit für beide Kinder 497,00 Euro Zahlbetrag) titulieren lassen. Dies hätte zusätzlich den Vorteil, dass ich den Streitwert eines möglichen gerichtliches Verfahrens reduziere (wer weiß, was irgendwann noch alles kommt)

Außerdem werde ich die Punkte "Befristung des Unterhaltstitels bis zum 18 Geburtstag der Kinder" und "Reduzierung des Unterhaltes bei Zahlungsschwierigkeiten" regeln lassen.

Ob ich die Unterhaltszahlung nun dynamisch oder statisch in dem Titel festschreiben lasse, weiß ich noch nicht. Dynamisch könnte den Vorteil haben, dass ich vor der Ex Ruhe habe. Statisch hätte natürlich den Vorteil, dass der Betrag erstmal dauerhaft so bleibt. Zumindest bis sie mehr einklagt.

Nach der beschriebenen Titulierung werde ich dann den Unterhalt reduzieren. Bin mir aber auch noch nicht ganz schlüssig, ob ich den Kindesunterhalt auf 497,00 Euro (Mindestunterhalt) oder 566,00 Euro (Stufe 3 der DT) kürze.

Habt Ihr für mich eventuell einen hilfreichen Rat? Bzw. habe ich einen Blickwinkel übersehen? Kann mein aktives Vorgehen gravierende Nachteile mit sich bringen?

Drucke diesen Beitrag

  Doppelt abkassiert!
Geschrieben von: Mongobill - 15-07-2014, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen.folgender zustand. Zahle Betreuungsunterhalt für meine ex wegen ADHS Kind.kann ja net mehr arbeiten als 50%.kommt im Sommer in die Schule.eingestellt auf medis.sie ist schwanger von ihrem neuen bzw jetzt auch der ex.Geburtstermin 12.1014.da wohl jetzt gross Krieg herrscht zwischen ihr und dem Vater des neuen Kindes wird einiges ausgeplaudert.er hat die ganze Zeit bei ihr gewohnt ohne seine Wohnung aufzugeben und hat in seine Wohnung seinen Bruder wohnen lassen.meine ex hat also doppelt kassiert!!!kann man da was machen?wenn das Kind auf der Welt ist klage ich sowieso sofort bzw wenn mein kleiner in der Schule ist.so zumindest rät mir das meine Anwältin. Was meint ihr?

Drucke diesen Beitrag

  betreffend Fakes, Trolle....Umgang miteinander
Geschrieben von: naivundunwissend - 14-07-2014, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo!

Ich finde es schade, dass jetzt in zwei Threads öffentlich von mir jeweils mehrfach behauptet wurde, ich sei ein Fake.

Das stimmt nicht!

Mit solchen Behauptungen schadet ihr mir und auch dem Forum!
Überlegt doch mal bitte, bevor ihr so was schreibt!

Ich bin auch bereit, meine persönlichen Daten mit Beleg und vorhandenen amtlichen Schreiben an bestimmte Personen (*P als Plattformbetreiber, Moderatoren) mitzuteilen. Ich habe auch angeboten, meine Rufnummer herauszugeben.

Ich frage mich nur, warum das mehrfach angenommen wurde, ich sei nicht echt, oder meine Darstellung in der Sache oder Fragen oder meine benötigte Hilfe sei nicht echt.

Was gibt euch den Anlass dafür?

In diesem eigenen Thread könnt ihr mir ja offen mitteilen, warum ihr das glaubt, aber bitte lasst die anderen Threads davon unberührt. Das schreckt andere Hilfswillige davon ab, mir zu helfen. Und ich bekomme dann deren wertvolle Informationen, Erfahrungen und Anregungen nicht.

Drucke diesen Beitrag

  Aufgelaufene Schulden? Wie man auf Auskunftsforderung reagiert
Geschrieben von: naivundunwissend - 14-07-2014, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo!

Wie bzw. wo bekommt man die ganzen bisher aufgelaufenen Schulden für KU heraus, bis zum 18 Lebensjahr?
Also die Schulden, die auf einen Titel bestehen? einschließlich UVG....
Gibt es dafür eine Art zentrale Auskunftsstelle?

Hintergrund: Teilweise leistungsfähig angenommene, teilweise leistungsfähige Zeiträume,


Falls es die Frage schon gibt, bitte löschen.

Drucke diesen Beitrag

  Ordnungsgeld für ALG II Empfänger
Geschrieben von: Zala - 14-07-2014, 09:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Sind Ordnungsgelder die ALG II Empfängern zugesprochen werden zusätzliche Einnahmen die melde pflichtig sind? Das sind doch zusätzliche Einnahmen oder nicht?

Drucke diesen Beitrag

  eheprägende Schulden
Geschrieben von: alex1996 - 14-07-2014, 07:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen

Eine Frage bez. Schulden aus Ehe:

Im Februar 2010 wurde ich geschieden.
Seit dem zahle ich allene pro Monat 300€ Restschulden ab bis
2017, da meine Ex damals arbeitslos war und sich die Bank
natürlich an mich gewendet hat...

Bis August diesen Jahres zahl ich monatlich 450€ Unterhalt ( war so vereinbart 2010)für Sohnemann, dann wird er 18 und ich bezahle nach DDT.
Netto verbleiben mir ca 1300€ monatl.

meine Ex hat lt. Anwaltschreiben ( wg. Unterhalt) im Moment ein
Übergangsgeld (Umschulung) von 1243€, dazu Kindergeld für Sohn und eben meinen Unterhalt.

Jetzt die Frage: besteht eine Chance, dass ich meine Ex dazu "bewegen" kann, sich an den Altlasten zu beteiligen? - evtl. sogar rückwirkend ?
( Freiwillig wird sie es wohl eher nicht machen ;-)

vielen Dank vorab für alle Antworten !

Gruß
Bernd

Drucke diesen Beitrag

  Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung
Geschrieben von: JonDon - 13-07-2014, 21:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Was wollen die von mir? Ich bin momentan unter H4


Sehr geehrter Herr XXXX,

am 04.07.2014 stellte Frau XXXX für Ihr gemeinsames Kind XXXX, geb. am XX.XX.XXXX beim Landgatsamt XXXXXX, Jugendamt, Unterhaltsangelegenheiten, einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) vom 23. Juli 1979 (BGBI. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBI. I S. 1446).

Ein Unterhaltsanspruch Ihres Kindes geht für den Zeitraum der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen zusammen mit dem Auskunftsanspruch nach dem § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land Sachen über, Außerdem werden auch für übergegangene Unterhaltsansprüche im Falle des Verzuges oder bei Rechtshängigkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über derm Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, verlangt.

Solange Sie eine fehlende oder geminderte Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der rechtssprechung des Bundesgerichtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichteinhaltung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG-Entbürokratisierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.

Sofern Sie Ihre Leistungsfähigkeit geltend machen möchten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, mir Ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse mitzuteilen und nachzuweisen. Es ist von Ihnen auch darzulegen, dass Sie sich um ausreichendes Einkommen bemüht haben.

Gegenüber Minderjährigen besteht eine erhöhte Leistungspflicht. Das bedeutet, dass alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung eingesetzt und alle zumutbaren Maßnahmen unternommen werden müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes besteht daher auch eine erweiterte Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus, Nebenbeschäftigungen und Überstunden. In zumutbaren Grenzen kann sowohl ein Orts- als auch ein Berufswechsel erlangt werden.

Im Falle der Erwerbslosigkeit werden für ernsthafte Erwerbsbemühungen monatlich 20-30 Bewerbungen gefordert.

Können Sie ausreichende bemühungen nicht darlegen, so muss ich bei gegebener Arbeitsfähigkeit ein fiktives Einkommen ansetzen, durch das zumindest der Unterhaltsvorschuss gesichert ist.

Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und mir bis zum 16.07.2014 zurückzusenden.

Der Vordruck entspricht demjenigen, den Sie auch im gerichtlichen Verfahren ausfüllen müssen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Unterhaltspflicht bestreiten wollen.

Bitte teilen Sie auch mit, wann der Umgang erfolgt bzw. wie oft Sie Ihr Kind in der Regel betreuen.

In Höhe des sich aus der Auskunft ergebenden Kindesunterhaltes werden Sie hiermit beginnend ab 01.07.2014 in Verzug gesetzt.

Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung in Höhe des derzeitigebn Leistungsbetrages von 133 € (erste Alterstufe, 0-5 Jahre) bzw. 180 € (zweite Altersstufe, 6-11 Jahre) anerkennen. In diesem Fall bitte ich Sie, zur Regelung der Zahlungsmodalitäten einen Termin mit dem Fachbereich Unterhaltsvorschuss zu vereinbaren.

Abschließend weise ich Sie daraufhin, dass ich für den Fall, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit nicht darlegen und beweisen und sich auch nicht zur Zahlung bereit erklären, gegen Sie Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht -Familiengericht- stellen werde. Mit Erteilung der Auskünfte ohne Einschaltung des gerichts ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und Mühen.

Die Kosten des Verfahrens haben Sie im Falle der Nichterteilung der erbetenen Auskünfte auch dann zu tragen, wenn Sich nicht unterhaltspflichtig sind oder den Anspruch in diesem Verfahren sofort anerkennen.

------------------------------------------------------------------------
Das Kind (2 Jahre) kann ich sowieso nicht mehr sehen. Die entfernung ist zu weit. 450 Km.

Haßenfuss machen ist wahrscheinlich das beste, um sich was aufzubauen. Wie auch immer. Diesen psychodruck halte ich nicht mehr aus. Und die seite der KM ist sehr stark. Sie hat die notwendige unterstützung von alle Seiten.

Drucke diesen Beitrag

  Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
Geschrieben von: naivundunwissend - 13-07-2014, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo!

Ich suche noch nach Lösungen, u.a. ist darunter eine Auslandsflucht, weil mir hier wahrscheinlich bis ans Lebensende nichts mehr (ausser Schulden und Perspektivlosigkeit) bleibt.
Zudem trotz Dipl.-Ing. persönlich total schwindende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Für fürsorgende Väter eine Erklärung:
Von dem KInd habe ich ausser stetigen Druck und Ärger und stetig wachsendem Schuldenberg nichts gehabt. Es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Und die KM, die mir mit definitiv gesteiertem Eifer mit etlich verschwiegenden Schwangerschaftstests, Frauenarztbesuchen (der hinterher sogar sein Schweigegelübte brach, und mich fragte, ob ich denn so jung und in Ausbildung schon eine Familie gründen wolle? Antwort natürlich NEIN, selbstredend!), und sogar letztendes des angeblichen Vorhandenseins einer Latexallergie deswegen ein Kind machte (trotz Pille und anderen Schutzes), weil sie einfach ihre Lehre nicht beenden wollte (!), wo ich allerdings selbst ungelernt ganz am Anfang meiner langen Ausbildung stand, außer (betrügendem) JA, druckmachenden und fantasievollen Anwälten und unfairen Gerichten, und auch damit mir völlig vermasseltem Lebenslauf...
Übrigens kannte sich die KM dank ihrer Mutter bestens über samtliche Erstattungen beim Sozialgeld aus und ließ kleine (Geld-) Quelle aus, die ich jetzt sogar unterhalb(!) des Sozialsatzes zurück bezahlen darf. Das Kindermachen machte sie im Rhythmus von zwei Jahren noch bei anderen Vätern... Ja sowas gibts, was ich zuvor noch nicht kannte, naiv, ich weiss!

Der nach Gusto der KM gestattete Umgang glich direkt dem einer am Faden befestigten Wurst (KInd), nach dem ein Hund (Vater) schnappt, und bei Interesse dem sofortigen Wegzug derselben, Fachleute nennen das emotionale Erpressung, daran erkrankte ich schließlich...
Was folgte war neben alleinigem Sorgerecht, druckmachender Beistandsschaft, letztendlich totaler Identitätswegnahme Namensadoption...kurzerhand der "Besitz" der Mutter am Kind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das als kurze Erklärung.
Unnötig zu erzählen, das KM Hausfrau war und ist, und das KInd bei der Mutter lebt, versorgt ist es auch zusätzlich vom Adoptivvater.


Wenn Flucht dann ganz und auf Nimmerwidersehen,
(ich weiss Dino, der 48 seitige Reisepass hält nur zehn Jahre!)
sprachlich gehts in deutsch, englisch, französisch, ein bisschen spanisch

1. Wo ist es unwahrscheinlich, wegen der Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen
Kind verfolgt zu werden?
2. Bestehende Unterhaltsschulden sind massig aufgelaufen, Wo werden sie wahrscheinlich eher nicht auf absehbare Zeit eingetrieben?



zu 1. p schrieb dazu schon im wirklich absolut lesenswerten faq:[/quote] Es sei ein sehr deutsches Phänomen. In Skandinavien und in vielen anderen Ländern ist das überhaupt nicht bekannt. [/quote]

Vielleicht wäre mal dazu das Anlegen einer Art Ländertabelle in der Form einer White und Blacklist sinnvoll.



an p*
Vielleicht habe ich als Neuling noch nicht sauber genug im Forum recherchiert, ob die Frage schon existiert, dann bitte um Nachsicht, p*
(ausserdem kannst du auch die Eingangserklärung auch unter "meine Geschichte" umsetzen, falls schon zu lang. Ich weiss, unsortiert, aber irgendwie muss ich jetzt doch mal anfangen.

Drucke diesen Beitrag

  Weis nicht wo mein Kind übernachtet
Geschrieben von: Kämpfer - 12-07-2014, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo, folgendes ist diese Woche vorgekommen.
Ich hatte schon 8 Tage bevor ich mein Kind am Mittwoch von der Kita abholen wollte der Mutter bescheid gegeben und sie sagte das ich sie nicht sehen werde und bot mir zugleich an das ich sie am Freitag übernacht nehmen könne weil sie arbeiten müsse. Also hat sie mir den Umgang für den Mittwoch verweigert und für den Freitag hatten wir eine einigung das ich sie übernacht nehme.
Wir haben das gleiche Sorgerecht und haben nur eine verbale Umgangsregelung getroffen, aber ich möchte mein Kind öfters sehen und es wird mir ausserhalb der verbalen Regelung verweigert.
Also bin ich dann Mittwoch zur Kita gefahren und weder Kind noch Mutter waren da und keiner wusste wo sie sind!? Ich hatte die Mutter mehrfahch angerufen oder angeschrieben und bekahm keine Antwort wo mein Kind sei.
Am Donnerstag rief die Mutter mich kurzfristig an und sagte das ich mein Kind morgen nicht sehen kann weil es nicht meine Woche sei und legte wieder auf. Ich hatte keine Chance zu reden oder ähnliches, also bin ich dann Freitag auch wieder zur Kita gefahren um mein Kind zu holen, aber auch da war wieder niemand und es wusste auch niemand was. Ich hatte die Mutter wieder mehrfach angerufen oder angeschrieben aber ich bekahm keine Antwort wo mein Kind ist.
Ich wusste ja das die Mutter abends arbeiten musste und bin mal zu ihrer arbeit gefahren ob sie denn wirklich arbeiten muss weil sie mir den Umgang ja verweigert. Ihr Auto stand da also war sie arbeiten aber im Auto war kein Kindersitz, somit ist die frage wo bitte mein Kind ist??? Die Mutter hatte mich gesehen und natürlich gefragt was ich hir mache und ich fragte nur wo den mein Kind ist weil sie ja arbeiten muss!? Die Mutter hat nicht geantwortet und ist gegangen. Und ich hatte sie nochmal angeschrieben und gefragt, wo denn mein Kind sei übernacht, weil sie es ja nicht bei sich hat und arbeiten muss?? Keine Antwort.

Nun meine Frage:
Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht, die Mutter verbietet mir den Umgang mit meinem Kind (unser Kind ist 17 Monate alt), wenn die Mutter arbeiten muss möchte ich gerne mein Kind übernacht nehem aber sie verweigert den Umgang und sagt mir nicht wo mein Kind ist.
Also was kann ich tun oder welche Rechte oder Pflichten hat die Mutter?

P.s.: einen Umgangsantrag habe ich schon vor Gericht gestellt und warte auf Termin.

Drucke diesen Beitrag