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| Kind war krank |
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Geschrieben von: the notorious iglu - 18-11-2014, 22:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Normalerweise diskutieren wir das hier unter umgekehrten Vorzeichen, aber ich dachte mir, so rum ist ja auch mal lustig:
Mein Sohn wurde während unseres Familienwochenendes krank, woraufhin ich seiner Mutter erklärte, dass ich ihn nicht zurückbringen werde sondern mindestens einen Tag länger hier behalten werde. Sie sagte daraufhin, dass ich ihn dann doch gleich bis Dienstag, also heute, hierbehalten solle. Scheinbar hatte sie am Montag sowieso etwas besseres vor.
Na gut, das ist jetzt Polemik. Ich nehme mal an, dass das am Montag ihrerseits problematisch gewesen wäre.
Kernbotschaft: Es geht auch anders herum und Kinder werden tatsächlich auch mal krank.
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| Kindesunterhalt! |
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Geschrieben von: Mongobill - 16-11-2014, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo.Was ist alles bei der berechnung des Kindesunterhaltes abzugfaehig??Was waere wenn ich mir zb eine Wohnung kaufe oder auch ein neus Auto??
Danke schon mal im Vorhinaus
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| Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich |
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Geschrieben von: owlman37 - 14-11-2014, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo,
ich lese schon seit langem sehr Interessiert im Forum mit. Heute will ich über meine Trennung und anstehende Scheidung berichten.
Fakten & Zahlen
Ehemann ( Ich) 39 Jahre alt privat versichert
Ehefrau 37 Jahre alt Insolvenz Januar 2004 eröffnet
2 Kinder 5,5 und 2,5 Jahre alt privat versichert
Eigentum: Ich bin alleiniger Besitzer gekauft Oktober 2003
Heirat Dezember .2003
Ich kaufte ein Haus im Oktober 2003 vor der Ehe, im Dezember 2003 wurde geheiratet und ich nahm 200.000 EURO Kredit auf und bediente die Rate von meinem Gehalt.
Im Januar 2004 eröffnete meine noch Frau eine Privatinsolvenz von Ihrer Umzugsfirma 144740 EURO Schulden hatte Sie.
Im Januar 2004 fing Sie ein Studium zur staatl. geprüfte Informatikerin an was 3 Jahre dauerte. Nach erfolgreichem Abschluss fand Sie schnell eine Stelle. Denn Sie hausierte gleich im ersten Bewerbungsgespräch damit dass sie nur 975 EURO netto bräuchte da der Rest eh gepfändet würde wegen der Insolvenz.
Vor der Hochzeit wurde noch ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter gemacht dass wir 350 EURO über 6 Jahre jeden Monat bezahlen müssen zur Gläubigerbefriedigung. Mit dem Hintergrund das bei mir nix gepfändet wird. Die 350 EURO habe ich natürlich bezahlt weil sie ja am Anfang kein Konto oder Einkommen hatte. Restschuldbefreiung 2010.
Im März 2009 kam das erste Kind zur Welt. 2012 im März das zweite. Seit Anfang 2009 ist sie nicht mehr arbeiten gegangen Sie hat jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Arbeit begingt einen Tag nach dem Geburtstag des 2 Kindes was dann ja 3 wird, in 2015.
Trennung erfolgte end Mai 2013 nach dem ich rausgefunden hatte das Sie regen körperliche Kontakt mit Ihrem Exfreund hatte und das schon seit einem Jahr.
Vom Hauskredit sind noch 160.000 EURO offen. Sie hat einen Kleinwagen im wert 5000 mitgenommen. Ich fahre den Familien Van VW Sharan Wert 17.000 EURO
Scheidung ist von beiden eingereicht worden
Stichtag Juli 2014. Klärung der Rentenkonten für Ehe Zeit abgeschlossen. Jedoch bei mir noch nicht die Ausländischen Versicherungszeiten vor der Ehe.
Unterhalt wurde in einer Trennung/Scheidungsvereinbarung bei meiner Anwältin vereinbart.
Folgendes möchte Sie im Scheidungsverfahren anhängig machen
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
- Kinderunterhalt
Folgende Taktiken probiere ich anzuwenden
Nachehelicher Unterhalt kann fast abgehackt werden Sie hat einen Job Kinder sind 45 Wochenstd. Im Kiga. Einzig der Punkt das ihr die 975 EURO nicht reichen werden könnte ein Punkt sein wo ich ran gezogen werden könnte ihr aufstockungsunterhalt zuzahlen. Was ich denke ich darüber lösen kann das sie ja mutwillig auf Gehalt früher Verzicht hat, hoffe auf ein Fiktives Gehalt normales Gehalt in der Branche zur Zeit 3500 – 4500 EURO IST 2000 EURO
Versorgungsausgleich berufe ich mich auf §1587c Beschränkung oder Wegfall des Ausgleiches. Durch das Studium und mutwillig Gehaltsverzicht hat sie weniger in Die Rentenkasse eingezahlt 6 Jahre und 4 Jahre Kindererziehung das sollte sich in etwa ausgleichen
Zugewinnausgleich habe alles bereits alles an Ihrer Anwältin weitergegeben. Ich denke Ihre Anwältin wird probieren das Haus mit 250k EURO zu taxieren. Was es nicht Wert ist. Ich denke 200.000 EURO ist realistisch was ein Makler bestätig hat Somit fallen
57.000 EURO bei mir an.
Bei Ihr sind die – 144740 auf null gebracht durch die Restschuldbefreiung. Ihr faktischer Zugewinn ist also bei 144740 plus 1000 EURO was Sie auf dem Bankkonto hatte also
145740 EURO welches Größer ist als mein Zugewinn
145740 – 57000 = 88740 / 2 somit müsste ich 44370 EURO von Ihr bekommen.
Ich hoffe das die Kinder nach der Scheidung über Ex krankenversichert werden die PKV Frist mich sonst auf.
Kinderunterhaltbezahle ich natürlich gerne aber nicht mehr als die 225 EURO Mindestunterhalt. Ich berufe mich hier auf das Grundgesetz Art3 Absatz 1-3.
Alle Kinder sind gleich zu behandeln. Jedoch sind die Ausgangssituationen von den Unterhaltszahlern verschieden:
Der Angestellte hat sehr geringe Möglichkeiten sein Gehalt kleinzurechnen.
Der Selbständige hat die Möglichkeiten in der BWA zu tricksen und faktisch fast nix zu verdienen und kann von Schwarzgeld leben.
Drückt sich der Unterhaltszahler bekommt das Kind weniger als die 225 EURO und zeitlich nur begrenzt über die Unterhaltsvorschußkasse.
Das Kind kann sich bei Geburt nicht aussuchen ob der Unterhaltszahler Angestellter /Selbständiger / oder ob kein Unterhalt bezahlt wird.
Der Unterhaltszahler wird auch nicht darauf hingewiesen beim Eintritt ins Arbeitsleben das das Selbständig sein gegenüber dem Angestellten Vorteile verschaffen kann in Bezug auf anstehende Unterhaltszahlungen
Im Großen und ganzem hat sie eigentlich auf ganzer Linie von mir nur profitiert. Moralisch finde ich es alleine schon als Hohn das Sie noch Zugewinn haben will. Kann ich für die Studienzeiten noch Geld geltend machen Miete/ Nutzungsentschädigung Haus. Kann ich die das bezahlte Geld an den Insolvenzverwalter zurückfordern?
Ist das realistisch oder habe ich da einen Denkfehler gemacht? Habt Ihr andere Tipps?
LG Michael
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| Verjährung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Arminius - 11-11-2014, 14:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo Gemeinde,
bei mir wird per Pfändungs - und Überweisungsbeschluss gepfändet (Bank). Jetzt wollte ich durch einen RA überprüfen lassen ob die Pfändung so richtig ist.
Die Antwort war die Pfändung ist so nicht richtig weil bei Ihnen nur die Differenz zum Unterhaltsvorschuss gepfändet wird aber dem Kind durch den Auslauf des Unterhaltsvorschusses der volle Betrag zusteht.
Der Pfändungs - und Überweisungsbeschluss wurde nach dem Auslaufen des UHV beantragt.
Nach Auffassung des RA sollte ich auf gar keinen Fall eine Abänderungsklage anstreben (was auch in meinen Augen kein Sinn machen würde) weil "nur" die differenz bis zum 18.Lebensjahr gepfändet wird.
Verjährt der Rest oder wird mir irgendwann der volle Betrag nach fast 8 Jahren draufgeknallt.
Die RA der Kindesmutter hatte wohl übersehen das der UHV abgelaufen ist.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit ?
Lg
Arminius
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| einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: feministensoehnin - 10-11-2014, 19:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Entsorgter Vater zahlt Unterhalt entsprechend seines Einkommens in Höhe von 100% DDT. Damit hat er seine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nach §1603 BGB erfüllt. Es bleibt eine einfache Erwerbsobliegenheit. Worin besteht diese?
Wenn er z. B. 160% DDT entsprechend seines Einkommens zahlen würde und dann plötzlich aufhören würde zu arbeiten oder seine Wochenstunden reduzieren würde und auf einmal nur 100% DDT zahlen könnte, würde er dann gegen seine einfache Erwerbsobliegenheit verstoßen?
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| Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen |
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Geschrieben von: pudding - 10-11-2014, 17:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Mami hat 2 Jahre lang Erklärung abgegeben dass Kinder an 2 Tagen pro Woche bei mir sind, dem JC hat das so gereicht.
Dann wollte ich nicht mehr von ihren Unterschriften abhängig sein und habe stattdessen selbst eine eidesstattliche Erklärung über die 2 Tage pro Woche geschrieben. Nach einem Widerspruch meinerseits wurde dem Bescheid abgeholfen und dieser zu meinen Gunsten abgeändert, vermutlich da ich es mit Mamis Unwillen an einer starren Umgangsregelung begründete.
Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde und es stünde mir frei mich an ein Sozialgericht zu wenden.
Genau das habe ich vor, wie sollte ich mich vorbereiten ?
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| Berechnung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: fanfan - 10-11-2014, 13:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal in anderen Threads besprochen wurde, aber ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Thema Berechnung des Unterhalts.
Grundsätzlich ist es so, dass ich den Unterhalt an meine Kinder zahlen will. Nur habe ich keine Lust, das Geld meiner Ex in den Rachen zu schmeißen.
Wir haben ein Haus gebaut, waren 12 Jahre verheiratet, seit 2 ½ Jahren getrennt. Die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt.
Mein Anwalt habe ich beauftragt, den schlimmsten und doch realistischen Fall für mich zu berechnen. Er kam auf 582 EUR. Die Anwältin der Gegenseite kommt auf ca. 770 EUR. Ist schon ne stolze Differenz. Nach einem Gespräch mit der Ex teilte sie mir mit, was alles von ihrer Anwältin gestrichen wurde. Es geht im Groben um den Wohnwert, den ich habe, um die Altersvorsorge und um die Zinsen und Tilgung, die ich noch für das Haus bezahle.
Die Aufstellung meines Anwaltes:
Bereinigtes Netto 3.260,00 EUR
+ Wohnwert (eigenes Haus mit 140 m² Wohnfläche) 700,00 EUR
Abzugspositionen:
Altersvorsorge 1 -193,40 EUR
Altersvorsorge 2 - 26,60 EUR
Direktversicherung - 102,23 EUR
Zins und Tilgung - 1.200,00 EUR
Eigene Unfallversicherung - 10,00 EUR
Unfallversicherung der Kinder - 30,00 EUR
Krankenzusatzversicherung - 3,42 EUR
-------------------------
Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen 2.243,00 EUR
Dann schreibt mein Anwalt:
… kann ggf. die die Belastung des Hauses nicht in vollem Umfang anerkannt werden. Es könnte sein, dass diese nur in Höhe des angesetzten Wohnwertvorteils anerkannt wird … ist eine Ermessenssache des Richters.
Die Gegenseite will nur 4% der Altersvorsorge anerkennen, streicht die Zinsen und Tilgung sowie die Unfallversicherung für die Kinder, die ich weiterhin im ungeschriebenen Einvernehmen mit der Ex zahle.
Wer hat schon Erfahrungen mit diesen Themen?
Wie wird der Wohnwertvorteil berechnet?
Wie sieht es aus bezüglich der Absetzbarkeit der Zinsen und Tilgung?
Kann ich Altersvorsorge absetzen, die mehr als 4% vom Nettoeinkommen betragen?
Ich bitte um Eure Hilfe, denn ich habe nämlich auch das dumme Gefühl, dass mein RA nicht die hellste Leuchte hier ist. Und meine Ex will nun einen Titel vom JA. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, auf was ich mich noch einstellen muss, wenn das JA den KU berechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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| Zusammenleben mit Frau nicht mehr auszuhalten |
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Geschrieben von: Petil - 10-11-2014, 08:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
Zu meinem Fall, bin seit 4 1/2 jahren verheiratet, kinder sind fast 4.
Das zusammenleben mit meiner Frau hat sich seit der Geburt der Zwillinge fast permanent verschlechtert, sie war von anfang an völlig überfordert. Alle Versuche und Vorschläge die Situation zu verbessern/verändern ob z.b. eine depression nach der Geburt vorliegt, hilfen von der hebamme, später Tagesmutter etc. Wurden kategorisch abgelehnt Sie war immer schnell gereizt, ungeduldig, laut und auch mit dem haushalt überfordert, bei uns sieht es aus wie im Saustall.
Für mich macht sie ohnehin nicht mehr als unbedingt nötig, kleine Gesten wie umarmen, aneinander kuscheln oder küssen sind völlig weg.
Haben die Kinder dann vor einem Jahr in den kindergarten gebracht, frau wollte eigentlich nur bis 12, ich habe dann ein vierteljahr später 16 uhr durchgedrückt damit sie und die kinder mal ne pause und Ruhe bekommen und sich die ganze Situation zuhause vielleicht endlich entspannt.
Das einzige was sich seitdem entspannt ist meine Frau, den ganzen Tag auf der couch, Wäsche und essen machen sind gerade so drinnen.
Ansonsten wird etwas mehr gemacht wenn besuch ansteht.
Auch die freizeit an den wochenenden und ähnliche Planungen bleibt immer an mir hängen, wenn es nach ihr ginge würden sie dann immer auf den Spielplatz rennen.
Ende letzten jahres hat es dann so heftig gekracht das ich sie vor die wahl stellte das wir eine Familienberatung aufsuchen oder uns trennen, wir gingen zur Beratung, leider ohne nachhaltigen Effekt.
Auch mit den kindern wurde es immer schlimmer, obwohl sie nur für maximal 2 stunden nach dem Kindergarten alleine mit ihnen ist wurden die Brüllerei und klapse immer schlimmer.
Habe im juni dann das Jugendamt eingeschaltet, nach mehreren Gesprächen und besuchen haben wir einen Antrag auf Familienhilfe gestellt der wahrscheinlich auch genehmigt werden wird.
Mein problem ist jetzt, obwohl ich denke das zwischen uns nichts mehr zu retten ist ,ich eigentlich durchhalten und da bleiben wollte bis die kinder wenigstens in der Pubertät sind.
Jetzt bin ich allerdings krank geworden, seit monaten habe ich eine Erkältung die nicht mehr weggeht, ich leide unter schwindelanfällen, kopfschmerzen Müdigkeit und Erschöpfung.
Das geht inzwischen soweit das ich selbst anfange mit den kindern ungeduldig zu werden, zu brüllen und mich allgemein ihnen gegenüber zu benehmen wie ich es nie vorhatte, ich liebe sie eigentlich über alles aber ich habe angst das dieses Verhalten von mir einreißt aufgrund meiner frustrierenden Situation in meiner Ehe.
Ich weiß im moment einfach nicht was ich tun soll, ich glaube derzeit das ich es einfach nicht mehr schaffe, aber ich habe wiederum die Hoffnung das die familienhilfe bald kommt und es dann evtl. Besser werden könnte.
Ich würde mir einfach nur mal ruhe wünschen.Denke im Moment darüber nach mir eine Wohnung auf zeit zu suchen und ihr vorzuschlagen das ich 1-2 monate ausziehe.Gute Idee oder eher kontraproduktiv?
Entschuldigung falls das alles etwas konfus daherkommt, ich habe das aufgeschrieben was mir gerade in den Sinn kam und wichtig war.
hoffe hier kann jemand nützliche Tipps geben zum durchhalten.
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| Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 09-11-2014, 21:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo an alle, sagt mal in welcher Art und Weise muß ich als Unterhaltspflichtiger meine Zinseinahmen (Kapitalerträge) gegenüber dem Bestand des Jugendamtes nachweisen. Reicht eine persönliche von mir geschriebene und unterschriebene Mitteilung über die Höhe der Zinseinahmen? Oder muß ich Originale zum Kopieren vorlegen (das ist wohl eher nicht der Fall, wird aber von mir verlangt). Darf ich die Namen der Banken unkenntlich machen, wenn ich selbst Kopien machen möchte um diese vorzulegen. Und auch noch wichtig, kann ein Beistand diese Informationen überprüfen.
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