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  Kindesunterhalt auf Sparbuch des Kindes
Geschrieben von: fanfan - 09-09-2014, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

ich zahle für meine 2 Kinder ca. 630 EUR an die Mutter. Nach Ansicht der Mutter sind es 50 EUR zu wenig, nach Ansicht meines Anwaltes sind es 50 EUR zuviel. Knackpunkt hier ist der Wohnwert des Hauses und die Frage, ob die Zinsen und die Tilgung berücksichtigt werden dürfen. Bisher wollte ich das noch nicht gerichtlich klären lassen.

Hat jemand Erfahrung was passieren würde, wenn ich 50 EUR vom Unterhalt an die Mutter ungefragt kürzen würde und diese 2 x 25 EUR direkt auf das Sparbuch oder den Bausparvertrag meiner Kinder einzahlen würde?
Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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  Kindesunterhalt nach Madagaskar
Geschrieben von: marecello - 08-09-2014, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Ich habe vor drei Jahren in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.

Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht mit der Kindsmutter einigen sollte, sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.

Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?

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  Vater, Mutter und sieben Kinder, alle verhartzt
Geschrieben von: Das Nerdliche Orakel - 08-09-2014, 00:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)

Ich habe vor ein paar Wochen mit einer Familie über die finanzielle Situation gesprochen, und dazu von ihnen Zahlen gehört, die nicht zu dem passen, was ich bisher gehört habe.

Er lebt alleine, bekommt 391 Euro plus 300 Euro für seine Wohnung.
Sie ist alleinerziehend und lebt mit den sieben Kindern (alle von demselben Vater) in zwei benachbarten jeweils 80qm großen Wohnungen. Die Kinder sind 10, 10, 8, 6, 5, 4, und 2 Jahre alt. Sie bekommt 1426 Euro Kindergeld, 3 mal 133 Euro Unterhaltsvorschuss, 200 Euro Wohngeld und 500 Euro Hartz4. Der Vater zahlt nichts an die Mutter.
Die Mutter müsste doch gut 3000 bekommen. Sie bekommt aber 500 Euro weniger. Ich vermute, dass das der fehlende Unterhalt ist, den der Vater nicht zahlt (vier mal 180 Euro für die vier Ältesten).
Was müssen die beiden tun, um 500 Euro mehr zu bekommen? Vater und Mutter vertragen sich sehr gut, Vater ist oft bei den Kindern. Vater ist arbeitsunfähig und wird das auch bleiben. Auflaufende Schulden beim Vater sind egal.

Wie ist das eigentlich bei einer Alleinerziehenden mit "Vater unbekannt", wenn da nach sechs Jahren kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird? Zahlt dann die ARGE 180 Euro pro Kind mehr?

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  SIS und BZRG automatische Verlängerung?
Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 07-09-2014, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

War schon jemand in der Lage dass eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister ausgeschrieben war? Ich bin für 3 jahre zur Aufenthaltsmittlung im Bundeszentralregister von der Staatsanwaltschaft wegen Unterhalts Nichtzahlung ausgeschrieben. In 2 Monaten läuft dieser Eintrag aus. Wird das dann automatisch verlängert also erneute 3 Jahre?
Kennt sich hier jemand aus?

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  Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung
Geschrieben von: anor-al-mal - 06-09-2014, 16:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo
Ich habe ja in 2013 eine Auskunftsverpflichtung gemäß § 1686BGB Für meine Kinder angeleiert, nach einigem hin und her gab es dann Feb. 2014 einen Beschluss. Gegen diesen Beschluss wurde dann Beschwerde eingelegt und wurde letztendlich vom OLG abgelehnt und bestätigt.

Da ich dann aber immer noch keine Auskunft erhielt hatte ich Zwangsgeld beantrag und auch erhalten ,nach Beschwerde der EXE wurde dieser Beschluss auch wieder vom OLG bestätigt.

Nachdem ich dann den Gerichtsvollzieher losgeschickt habe wurde nun ganz aktuell ein Antrag auf Abänderung einer Auskunftsverpflichtung gestellt , die Zwangsvollstreckung des Zwangsgeldes einstweilen eingestellt.

Nun kommt die Begründung des EXE Anwaltes und da kommt mir die Galle hoch.


Er schreibt das mein Sohn der 11 ist nachdem er erfahren hätte das Zeugnisse und Bilder sowie ein Bericht über ihn angefertigt werden soll , sich selbst geritzt hätte.
Bescheinigt hätte das die behandelde Jugendpsychiaterin.

Anhängend ist eine Gutachten der Psychiaterin die im Tenor allerdings nur das wieder gibt was ihr die Mutter erzählt hat da mein Sohn jede Aussage verweigerte. Auch wurde er auf Wunsch der Mutter dort vorgestellt da es in der Schule aktuell große Probleme gäbe.

Auch eine Stellungsnahme der Mitarbeiterin des Jugendamtes ist beschrieben die besagen würde" das jeglicher Kontakt mit mir und sei es auch nur durch die Verpflichtung des Kindes, seine Mutter müsse irgendwas von ihm preisgeben, zu vermeiden ist.

Auch schreibt der Anwalt über die Einschätzung eine Erziehungshelfers der wohl auch in Kontakt mit den Kinder ist .

Dazu schreibt der Anwalt das dieser Erziehungshelfer die Familie wöchentlich auf sucht um die traumatischen Erlebnisse mit mir aufzu arbeiten.

Ich muss zu all dem sagen das ich seit 2011 keinen Kontakt mehr habe zu meinen Kinder und mich 2010 von der Kindmutter getrennt habe .

Beide Söhne der eine ist mitlerweile Volljährig sind angeblich seit anfang diesen Jahres in Jugendpsychiatrischer Behandlung, was ich sehr seltsam finde ist das sie erst in Behandlung müssen seit Mutter weis das ich wieder in Deutschland bin und diese Verfahren durch ziehe !!


Mir ist es ein Rätsel wie sich eine Mutter so verhalten kann. Warum beeinflusst sie so das Kind denn sie soll Zeugnisse und eine Bericht über das Kind fertigen und nicht das Kind selbst.

Das in dieser Familie nicht in Ordnung ist ist mir vollkommen klar .Die Kindsmutter ist in zweiter Ehe auch schon wieder getrennt der leibliche Vater wurde sehr schnell nach der Trennung entsorgt und die negative Beeinflussung die Mutter die auch schon in früheren Verfahren Aktenkundig wurde ist für Kinder sicherlich nicht förderlich .


Mir stellt sich nun die Frage und dazu würde ich gerne eure Meinunge hören soll ich mir eine Anwalt nehmen oder ist es eh verlorene Zeit jetzt weiterhin tätig zu sein . Bislang habe ich in diesem Verfahren ohne Anwalt gehandelt.


Ich fühle mich im Moment ganz leer ,einzig die Krebserkrankung die die Kindsmutter angibt gibt , viele werden nun über mich herfallen ,gibt mir Hoffnung

Grüße

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  Passentzug wegen Schulden...
Geschrieben von: MitGlied - 04-09-2014, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Nein, es sind keine Unterhaltsschulden:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...99035.html

sondern Steuerschulden und zwar eine halbe Million. Es wurde nicht nur eine Aufenthaltsfeststellung, sondern gleich die Einbehaltung des Passes veranlasst.
Für ein Kind kommen in 20 Jahren ungefähr 75.000 zusammen.

Das Wesentliche: Der Steuersünder ist per Flugzeug auf einen deutschen Flughafen eingereist. Ganz schwerer Fehler, denn der BGS konnte so direkt vollstrecken.
Weiterhin hat er seine Anschrift im Ausland nicht mitgeteilt, also im Prinzip den Verdacht genährt, er wolle abtauschen um sich seinen Pflichten zu entziehen.
Wie Dino empfiehlt:
- Erreichbar bleiben, immer schön antworten, dass man nix hat.
- Einreise nach Deutschland grundsätzlich auf dem Landweg, Pass wenn möglich nicht dabei haben. (Schließfach, Vertrauensperson)

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  Einfach mal Danke sagen
Geschrieben von: Bernie - 02-09-2014, 18:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo liebe Forumer,

Ich wollt mich einfach mal bedanken für tolle Infos, Ratschläge !

Ich bin raus aus dem Unterhaltskram. Kein Unterhalt. Keine Schulden! Einfach nichts mehr ! ?
Für mich bzw. Uns ( will meine Nicole nicht da rausnehmen) beginnt ein neues Leben. Ich hab wieder einen gut bezahlten Job angenommenen sogar ein Firmenwagen war drin. Endlich mal Geld das komplett bei mir bleibt. ? Dank Kindsadoption da zahlt ein anderer Trottel wo ich sowieso nie ein Bezug oder Kontakt zum Kind hatte. Nur als Zahler gern gesehen war. Aber ich hab alles umgedreht. ?

Die Admins wuerd ich bitten mein Profil hier zu löschen hab nachgesehen aber nichts gefunden. Nach all der Zeit will ich einfach nichts mit Unterhaltssachen zu tun haben. Die letzten Jahre waren hart und kraeftezerrend.
Ende Oktober geht es erstmal in den Urlaub weiss gar nicht mehr was das ist. Ich Wuensch euch allen alles Gute! Lasst euch nicht unterkriegen und Danke nochmal. Euer Bernie bzw. Richtig eigentlich Bernd

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  Unterhaltstitel Volljärigkeit
Geschrieben von: alex1996 - 01-09-2014, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen

kann eigentlich ein Titel ( vom Volljährigen ) erwirkt werden, wenn
bis 18 keiner existiert hat ?

Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.

Ich rechne jetzt erstmal mit nem Brief vom Anwalt, da ich den Unterhalt ab diesem Monat einstelle... ( Sohn wurde am 21.08 18 )

Gruß
bernd

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  Kann man Unterthalt nachfordern
Geschrieben von: Juergenrv - 31-08-2014, 16:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,wir haben 2 Kinder 14J und 10J eins bei mir eins bei der Mutter (getrennt leben),die KM kann keinen Kindesunterhalt zahlen (zu geringes Einkommen)erhält aber beim Zugewinnausgleichen mehrere 10000.- € (Haus).Macht es Sinn Kindesunterhalt zufordern um ihn dann beim Zugewinn zu verrechnen, oder kann man ihn erst dann fordern wenn sie Geld hat (in einem Jahr)

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  Bausparvertrag
Geschrieben von: Juergenrv - 31-08-2014, 13:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
bei mir steht die nächste zeit die Scheidung an(frau hat neuen Partner).ich hab einen Bausparvertrag der als Anschlußfinanzierung für mein Haus geplant ist und abgetretten worden ist an die Bank.jetzt steht die ablöse in einem Jahr an.wie wieder dieser bewertet wenn ich schon jetzt die Zuteilung beantrage : nur das guthaben ,nur die Kreditzusage ,beides?das Haus gehört schon vor der Heirat mir. danke

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