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| Hilfe Kind kommt in der Schule nicht mehr zurecht |
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Geschrieben von: Knecht - 03-11-2014, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (60)
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Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich entsetzt und sorge mich um meine Tochter.
Ich hatte sie die Hälfte der Ferien und zu meinem regulären Umgangswochenende.
Wiederholt wollte sie jeden Tag Mathe üben. Nicht aus Freude oder aus Fleiß sondern aus purer Angst.
Ihre Angst begründet sie damit, dass sie die Mittelschule evtl. nicht schaffen wird. Ich muss dazu erwähnen, dass ich nie die hellste Kerze auf der Torte war und stets schlechte Noten nach Hause brachte. Diese unselige Tradition hat sie bisher nicht fortgeführt. Nun, mit Beginn der 4. Klasse scheint es jedoch auch bei ihr sich einzustellen.
Gestern übten wir also wiedermal das 1x1 in 100 er Schritten. Sie war irgendwann so blockiert und verzweifelt, das sie nicht mal mehr das kleine 1x1 hinbekam. Kurze bevor ich sie zu ihrer Mutter bringen wollte, erlitt sie einen regelrechten Nervenzusammenbruch.
Ich konnte sie nur schlecht beruhigen. Auch nicht wie ich ihr abermals versicherte, dass ich sie nicht nach ihren schulischen Leistungen messe, sondern wie sie sich als Person entwickelt und das ich sie so liebe wie sie ist! Sie selbst jedoch baut sich den Druck auf, der kommt nicht mal von meiner Exfrau!
In meiner Verzweiflung schrieb ich direkt nachdem ich mein Kind zu ihrer Mutter gefahren habe die Klassenlehrerin an. Ihre Antwort war nicht beruhigender! Auch sie macht sich erhebliche Sorgen und hat die Mutter und mich getrennt zu einem Gespräch gebeten!
Da ich leider nur wenig Spielraum habe und nur unzureichend einwirken kann, bin ich an einem Punkt an dem ich nicht weiter weiß.
Über sachdienliche Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Einen schönen Abend.
Knecht
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| Kein Kindesunterhalt von KM |
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Geschrieben von: tumi - 03-11-2014, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Seit nun mehr als ein Jahr ist die KM ausgezogen.
Trotz mehrmaligem auffordern, will Sie keinen geregelten Umgang mit den Kindern.
Sie ruft die Kinder nach ihrem Gusto an, wann sie zu ihr können
und ich muss dann immer verfügbar sein.
Unterhalt habe ich bisher auch noch keinen gesehen.
Habe nun von bekannten erfahren, dass Sie verschiedene Nebenjobs hat.
(Es tut mir weh es zu sagen, aber ich habe von verschieden Leuten, die sich untereinander nicht kennen, erfahren
dass Sie ihren Körper verkauft...)
Das hat Sie natürlich dem JC nicht mitgeteilt.
Ich denke Sie könnte im Monat Unterhalt zahlen, wenigstens für das jüngere Kind.
Soll ich Sie darauf ansprechen, oder gleich durch einen Anwalt Unterhalt verlangen?
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1 woche herbstferien bei mama - und töchterchen will zur mama... |
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Geschrieben von: netlover - 02-11-2014, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (102)
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hallo aus bayern,....
wer hat das schon erlebt...
seit 2 jahren nun lebt unsre tochter gem entscheidung FG in FS bei mir und meiner neuen partnerin, jetzt frau.
klar daß es zwischen töchterchen und frau kleine reibereien gibt, was mal unordnung, höflichkeit, danke oder bitte sagen, hasen-
stall sauber machen etc. gibt. aber ich war jetzt öfters in usa, und die beiden scheinen sich irgendwie zu arrangieren.
jetzt war ich wieder eine woche in usa, tochter ging dann am samstag zur mama, meine frau haut sie zur s-bahn gefahren etc.
klar - 1 woche mama, mama vespricht alles wie schön es ist...wenn töchterchen wieder beim brasil-mama wohnt. versteh ich ja..
aber:
im auto auf der rückfahrt:
1. ich will bei mama wohnen - ich will nicht mehr in die schule nach FS....
ich: du bist doch jedes wochenende bei mama, wo sollen deine hasen hin, du hast doch hier freundinnnen, mama kann leider
nicht so lernen wie ich es mit dir mache, mama hätte auch im ort wohnen bleiben können, dann wärst du bei mama geblieben,
aber mama mußte halt unbedingt wegziehen...
2. ich will bei mama wohnen, mama hat nur mich in deutschland
ich: du verstehst dich doch jetz mit IS, sie macht alles für dich, du hast dein eigenes zimmer...gehst reiten, wirst jetzt gut in der
schule, außerdem hat mama viele amigas und arbeitet.
3. ich will bei mama wohnen, WEIL ich mich mit IS nur deinetwegen verstehe, ich bin jetzt unglücklich seit kurzem, ich kann auc alleine
lernen, das hast du gesehen, (geschichte eine 2...) außerdem hat mama in deutschland nur mich, ich bin ihre tochter und mama ist alleine.
ich: daß du nicht soooo alleine lernen kannst hat die 6 im bruchrechnen gezeigt...obwohl wir 4 tage vorher bis zum letzten tag gelernt haben....
4. ich will bei mama wohnen...da kann ich dann 2 stationen mit der ubahn fahren, dann kann ich auch reiten gehen....
schade - jetzt hat die mutter die woche genutzt, um töchterchen die ohren vollzulullen...und ich muß sie wieder motivieren bis weihnachten. ich hoffe nur, daß sie keinen lernboykott auftischt, um sich durchsetzen zu wollen.
habt ihr schon mal sowas erlebt - evtl. auch im verwandtenumkreis??? wie soll ich drauf reagieren - oder wieder den alltag einziehen lassen und sie dem lernstress aussetzen lassen..
bb
netlover
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| Sorgerechtsverfahren - Vermittlung nach § 165 möglich? |
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Geschrieben von: Fin - 01-11-2014, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
Teil der Vorgeschichte ist dort: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9519
Wie erwartet, hat meine Ex nun ein Sorgerechtsverfahren vom Zaun gebrochen. Sie will die alleinige Sorge, hilfsweise die Gesundheitsfürsorge und die schulischen Entscheidungen.
Ihre vorgetragenen Gründe sind durchweg nachweislich keine. Handlungsbedarf gibts nur bei der Wahl der Kindertherapeutin, gegen die ich begründete Einwände habe. Nun hat mir gestern Abend ein Jurist geraten, zur Frage der Therapeutenwahl ein gerichtliches Vermittlungsverfahren zu beantragen. Das Gericht soll zwischen uns Eltern vermitteln - und gleichzeitig das Sorgerechtsverfahren ruhend stellen.
Klingt gut. Schaue ich aber in § 165 FamFG und §52a FGG, dann wird dort nur von Vermittlung bei Umgangsproblemen geschrieben: https://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
http://www.vaeterfuerkinder.de/kindrg.htm#52aFGG
Weiss jemand, ob es auch die Möglichkeit gibt, für Fragen des Sorgerechts ein Vermittlungsverfahren zu beantragen?
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| KM tyrannisiert neue Beziehung |
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Geschrieben von: Tinschnnn - 31-10-2014, 19:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Guten Abend zusammen,
mein Partner hat ein Kind aus einem ONS um welches er sich kümmert (Unterhalt und Umgang - Kind lebt bei seiner Mutter).
Wir haben seit Ende August ein gemeinsames Kind. Vor drei Wochen wäre wieder ein Umgangswochenende gewesen, welches aber mein Partner, weil das "ONS-Kind" mit hohem Fieber krank war abgesagt hat. Nun hat er vor zwei Tagen einen Anruf vom Jugendamt bekommen, weil sich die KM beschwert hat weil er so unzuverlässig ist. Er hat der Dame vom JA mehrmals erklärt wieso er sein Kind nicht geholt hat. Zum Einen geht es um unseren Neugeborenen und zum Anderen kann das kranke Kind die Krankheit verschleppen und schlimmer krank werden. Die Erklärung ist natürlich nur auf Unverständnis gestoßen....
Solche Vorfälle haben sich in letzter Zeit gesammelt. Sie behauptet immer das er ein Rabenvater ist und bekommt von allen Seiten recht. Zum Anderen wurde ich schon mehrmals von der KM beleidigt, z.B. als "Tussi-Freundin". Das Kind war bis letztes Jahr an seiner Geburtstagsfeier, zu welcher wir die KM eingeladen haben (ich wollte ihr damit zeigen, dass ich ihrem Kind nichts böses will), total fixiert auf mich. Seitdem wird er wohl von seiner Mutter bewusst oder unbewusst manipuliert. Auch zu seinem Vater ist er nicht mehr so wie er einmal war....
Diese Frau ist ewiger Streitpunkt in unserer Beziehung. Habt ihr/haben Sie Ratschläge Tipps wie wir uns bzw. ich mich verhalten kann?!
LG
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| Umgangsverfahren: Der Dreisprung! |
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Geschrieben von: Ibykus - 31-10-2014, 17:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Vielleicht ist es sinnvoll, sich einmal ein paar Gedanken darüber zu machen.
Meine Meinung dazu ist bekannt.
Aktuell erreicht mich heute eine eMail, über die ich nur wieder den Kopf schütteln kann.
Mit Erlaubnis des Adressanten veröffentliche ich auszugsweise:
Zitat:es ist immer wieder das gleiche Schema:
- Die Mutter verhindert die Umgangstermine
- Ich versuche friedlich mit ihr zu sprechen, ich werde daraufhin angeschrien
- Ich versuche mit Jugendamt ins Gespräch zu kommen, es kommt zu einem Termin. Der Mutter wird vom JAnochmal gesagt,dass das Umgangsrecht vor allem ein Recht der Kinder ist und das einzuhalten ist.
- Es wird ebenfalls ignoriert, es kommt zum Umgangsverfahren am Amtsgericht
- Am Amtsgericht will davon keiner was hören, es ist den RichterINNEN nämlich völlig egal, dennoch müssen sie einen Umgangsbeschluss machen.
- Die Umgänge klappen einige Monate, dann geht es wieder von vorne los Mir wird sogar die tür vor der Nase zugeknallt, nachdem ich 400km mich durch den Verkehr gekämpft habe, ich werde vor den Kindern als dreckiger Wixxer vor den Kindern vom neuen Lebenspartner der Kinder beschimpft, die Kinder werden mir von diesem Mann in einem Bruchteil einer Sekunde aus den Armen gerissen und die Türe zugeknallt. Polizei nimmt es widerwillig auf, Notjugendamt ebenso. Versuchen wieder einen Kuschelkurs.
- Amtsgericht erfährt mit Beweismaterial davon, unternimmt NICHTS!!!
- Trotz Umgangsbeschluss wurde auch der Ferienumgang durch die Mutter verhindert. Ein Antrag auf Einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Kinder wurde abgelehnt. Es wurde auf Ordnungsgeld hingewiesen. Es kam dann heraus, dass der Umgangsbeschluss keine vollstreckbare Ausfertigung hatte, es also überhaupt keine Vollstreckung geben konnte…die Richterin hatte es „eben vergessen“
- Beschwerde dagegen und es kam endlich ein Nachtrag über eine vollstreckbare Ausfertigung, bis dahin war der Sommer vorbei….der Umgangsboykott ging ungehindert weiter
- Im September hatte ich eine Güteverhandlung….welch ein Unsinn, den keiner-außer die RichterIN verstand. Die wollten es sich wieder mal einfach machen. Ein Vergleich macht eben kaum Arbeit.
Lange Rede, kurzer Sinn. Genügend Material zum Beweis ist vorhanden, es interessiert aber keine der RichterINNEN.
Frage: Wie also kann ich erfolgreich mich gegen den ständigen Umgangsboykott wehren?
Meinen Sohn sah ich schon seit 10 Wochen nicht mehr !!!
Was will er denn noch beweisen?
Die KM tanzt ihm mittlerweile auf der Nase herum und die zwztl gestellten Ordnungsgeldanträge sind auch aus meiner Sicht zu unsubstantiiert und gingen deswegen ins Leere.
Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen und ganz neu aufbauen und mit einigem Glück eine Umgangspflegschaft einrichten um mit deren Hilfe Druck auszuüben.
Viel einfacher wäre alles gewesen, wenn sofort im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Boykotte reagiert worden wäre ....
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| §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung |
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Geschrieben von: MilanK - 31-10-2014, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ich bin aktuell hin- und her gerissen, stellenweise verzweifelt, da sich meine Befürchtungen bewahrheiten.
Vor einem Jahr kam es mit einer langjährigen Freundin zu einer „romantischen“ Nacht, Gefühle folgten beidseitig. Die Dame befand sich zu dieser Zeit in einer langen Partnerschaft, wohnten zusammen, haben ein 5 jähriges Kind.
Als der damalige Partner/Kindsvater von den Umständen erfuhr, warf er seine Freundin gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung.
Sie kam dann bei verschiedenen Freundinnen mit ihrem Kind unter, zum Schluss bei der eigenen Familie – es entwickelte sich eine Beziehung zwischen uns – ich Idiot.
Ein Streit um die gemeinsame Tochter der beiden begann – es stellte sich heraus, dass der Kindsvater kein Sorgerecht hatte, beide haben damals verpeilt die Vaterschaft einzutragen.
So zogen Mutter und Kind wegen der Obdachlosigkeit bei mir ein. Sie suchte zwar während ihrer Obdachlosigkeit nach einer Wohnung – war jedoch vollkommen überfordert – zu diesem Zeitpunkt hatte ich ihr Verhalten und Unvermögen noch nicht als krankhaft verstanden.
Es kam zwischen den beiden Eltern zu einem Sorgerechtstreit – die Kindsmutter wollte sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einlassen – Gespräche beim Jugendamt brachten nichts. Es kam zum Verfahren, der Vater gewann zu Recht.
Meiner Meinung nach sollte er immer das Sorgerecht erhalten. Dies teilte ich auch bei einem Gespräch im Jugendamt mit – der Kindsvater wusste nie und weiß nicht von meiner damaligen Haltung – für ihn werde ich immer noch der Schuldige sein. Es kam zu eindeutigen Bedrohungen mir gegenüber.
Seine damalige Ex wollte sich schon jahrelang trennen – wird er auch nicht wissen.
Ich kannte sie immer als „verpeilt“, dass eine Persönlichkeitsstörung vorlag, wurde mir nur nach und nach immer bewusster – der nun auch diagnostizierte Umstand wurde von mir über einen langen Zeitraum verdrängt.
Die Schilderung der Symptome erspare ich allen im Einzelnen lieber, im groben: das Borderlineprogramm.
Die Beziehung wurde von mir aufrecht erhalten, da wir uns schon lange kannten, ja Idiot.
Nach kurzer Zeit des Zusammenlebens wurde sie schwanger… Nein, bestimmt nicht geplant, wenigstens nicht meinerseits.
Wir zogen dann in ein Haus – das Zusammenleben stellte sich durch die völlige Lebens- und Beziehungsunfähigkeit als extrem belastend heraus. Bemühungen und Gespräche brachten absolut nichts, außer dem auch bei mir beginnenden „Wahnsinn“ und Überforderung. Dass ich auch finanziell ausgenutzt und betrogen wurde, sei nur am Rande erwähnt – betrachte ich als Lehrgeld.
Vor ca drei Monaten endete die Beziehung im beidseitigen Einverständnis, wobei auch ich sie vor die Türe setzte (gewaltfrei) – sie zog schwanger und mit ihrem Kind zuerst zu einer Freundin und dann wieder bei dem Kindsvater ein – die Beziehung zwischen den Beiden begann wieder. Dass sie auf Grund ihrer persönlichen Situation keine andere Wahl hatte, spielt für mich keine Rolle, soll ihre Entscheidung jedoch auch nicht entschuldigen.
Ehrlich gesagt war ich beruhigt, da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht oder nur sehr schwer hätte alleine leben können, dies wäre für unserem und auch „meinem“ Kind kaum möglich gewesen.
Nun zu meiner Frage bzw Problemlage:
Ich habe gerade erfahren, dass die Beiden (unglaublich kurzfristig, gleichfalls hektisch) zwei Wochen vor der Auszählung unseres Kindes geheiratet haben. – das Ziel dieser Aktion ist mir durchaus bewusst: §1592BGB
Ein Kontakt besteht nicht – das Kind sollte in den nächsten Tagen kommen. Die standesamtliche Hochzeit ist demnach erst vor kurzem geschlossen worden.
Mir wurde von ihr oft zugesichert, dass ich unser Kind immer sehen kann – wir gemeinsame Entscheidungen treffen.
Für mich bedeutet Vater zu sein, eben auch Handlungsfähig zu sein, gemeinsame Entscheidungen treffen zu können – als passiver „Zaungast“ eigne ich mich, auf Grund meiner Persönlichkeit und Wunsches des Vater sein, nicht.
Ich wollte und will das Sorgerecht und materiell für mein Kind einstehen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt Anfechtungsberechtigt in Bezug auf die Vaterschaft bin.
§1600BGB (1) 2. = soweit ok
Ich frage mich nur, ob ich durch die folgenden Absätze (2) und (4) im 1600er gehindert werde.
Der dort genannte „Vater“ ist nun mal mit der Kindsmutter verheiratet, durch die Heirat hat er ja auch die zukünftige „tatsächliche Verantwortung“ symbolisiert – doch lässt mich die Regelannahme noch hoffen?
Eine Regel ist das strategische Verhalten der „Eheleute“ nun wohl nicht. Von einem Heiratswunsch war in der vorherigen Beziehung nie die Rede, eher von Trennung.
Kann von einer sozial-familiären Beziehung nach ein paar Wochen oder Tagen bis zur Klageerhebung ausgegangen werden?
Wie wird ein Richter, die perfide Strategie zur kurz vor knapp Hochzeit werten?
Wie schätzt ihr meine Chancen ein?
Habt ihr Erfahrungen in speziell dieser schrägen Situation?
Das ich als Störfaktor der Eheleute gesehen werde, ist mir klar. Doch nicht mein Ziel.
Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen.
Ich würde mich über rechtliche Unterstützung freuen!
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| gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Unterhalt zwischen Erwachsenen? |
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Geschrieben von: Austriake - 30-10-2014, 19:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo miteinander,
vorhin erfahre ich beiläufig aus einem Anwaltsschreiben der Gegenseite, dass ich jetzt rechtskräftig geschieden bin. Vier Jahre lang habe ich Trennungsunterhalt bezahlt, dann wurde ich selber krank und erwerbsunfähig. Gegenseite verlangt nachehelichen Unterhalt ,der wurde so ausgeurteilt vom Familiengericht, fast der doppelte Betrag wie Trennungsunterhalt weil zum Elementarunterhalt noch Altersvorsorge und Krankenkassenbeiträge dazu kommen (Beschwerde vor dem OLG ist anhängig, weil unbefristet geurteilt).
Gegenseite beantragt beim OLG, mich eben zu fiktivem Einkommen zu verurteilen, weil ich angeblich leichtfertig meinen Job aufgegeben habe (Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen).
Nun meine Frage: eine Einkommensfiktion ist doch nur anzunehmen, wenn es um gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht (vergleiche Elternunterhalt, da gibt es keine gesteigerte, nur eine "normale" Erwerbsobliegenheit). Somit kann zum nachehelichen Unterhalt auch keine Einkommensfiktion angenommen werden, oder? Das gilt doch nur bei Kindesunterhalt - oder habe ich wieder die A...karte gezogen?
Austriake
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| Anwaltszwang bei Hausratteilung? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 30-10-2014, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Scheidung ist schon länger durch, die Töpfe und die sonstigen Dinge des Lebens, wie Teller, Messer und Gabeln sind noch nicht verteilt.
Es gibt eine von mir erstellte Liste, bei der die Alte schon ihren Kommentar abgegeben hat.
Kurz gesagt: sie würde eine Aufteilung im Verhältnis 80 (zu ihr) : 20 (zu mir) vorschlagen, alles andere hält sie nicht für angemessen. Bin nicht überrascht, so ist die Alte seit der Trennung drauf.
Jetzt ist es einfach an der Zeit, ein halbes Jahr nach der Scheidung auch da mal einen Schlussstrich zu ziehen. Bisherige Versuche, einen konstruktiven Dialog auf die Reihe zu bekommen, sind gescheitert; allerdings wurde mir auf diesem Weg bereits bestätigt, welche Gegenstände noch da sind. 
Kann ich den Antrag auf Hausratteilung nach § 1568b BGB selbst stellen oder gibt es da wieder den üblichen Anwaltszwang?
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| KM hat Namen des Vaters nicht in der Geburtsurkunde reingetan - was bedeutet das? |
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Geschrieben von: Markus Müller - 27-10-2014, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Kurz: die KM hat heute geschrieben und gemeint dass das Kind nun da ist und dass der Name des Vaters (meinen, falls ich es überhaupt bin) nicht angegeben wurde. Ich frage mich deshalb was das rechtlich für mich bedeutet.
Prinzipiell habe ich nix gegen Kinder, im Gegenteil sogar aber so wie es überhaupt dazu gekommen ist und wie die KM im weiteren Verlauf sich verhalten hat, sehe ich kaum Chancen für eine normale Regelung. Aus diesem Gründen überlege ich nen polnischen zu machen aber soweit sind wird ja noch nicht. Trotzdem: wenn ich hier lese was man hier alles für Schikane und Demütigung über sich ergehen lassen muss, dann neige ich wirklich zu gehen. Als Mann bist Du eh nur der dumme der nur zahlen soll.
Achso, ja:
Polnischer Abgang
Die goldenen Regeln:
Verhalte dich unaufällig.
Kein schlechtes Gewissen.
Weihe niemanden ein.
Nütze den Moment.
Ein angekündigter polnischer Abgang = tschechischer Abgang.
Dreh dich nicht um.
Handy aus.
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