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Kindesunterhalt nach Madagaskar
#1
Ich habe vor drei Jahren in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.

Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht mit der Kindsmutter einigen sollte, sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.

Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?
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#2
Es ist also punktgenau eingetroffen, war wir dir vorausgesagt haben, aber du bist trotz deiner bereits gemachten Erfahrungen mit solchen Damen (die letzte war die Defizitäre aus Äthiopien, oder?) mit Volldampf in die nächste Chose. Wie oft willst du das eigentlich noch wiederholen? Dein Problem ist deine totale Lernresistenz im Bezug auf importierte Damen. Sorry, wenn ich dir das so klar sage, aber war schon 2011 glasklar.

Ja, nach Madagaskar ist Kindesunterhalt zu zahlen, das ist Ländergruppe IV, den kann man von der Steuer absetzen. Verdienst du mittlerweile genug Geld? Nur die Höhe ist strittig, es gibt da das KG Berlin, das bezüglich Polen geurteilt hat, 07.09.2001 Az. 3 UF 9399/00 - da wurde ein Abschlag ausgeurteilt. Der Gerichtsstand ist bei Kindesunterhalt nichttrivial. Die schlechte Nachricht ist, dass es Tricks gibt, den nach Deutschland zu legen, dann hast du auch blitzschnell ein vollstreckbares Urteil an der Backe. Das Bundesamt für Justiz ist für die Dame jetzt der einfache und billige Weg, aber sie und ihre Freundinnen wissen mit Sicherheit recht gut, was die weiteren Möglichkeiten sind, wenn du nicht parierst.

Um deine Frage erneut und noch simpler zu beantorten: Nein, das BFJ kann nicht vollstrecken. Aber eine Unterhaltforderungen wirksam gegen dich durchzusetzen ist ohne echte Probleme möglich.
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#3
marcello: prüfe doch mal innerlich, ob sie mit einer genehmigung weg ist!

dann stell mal hier antrag auf umgang und beantrage, daß dieser antrag in madagaskar zugestellt wird!

bb
netlover
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#4
Hallo netlover,

was meinst du mit "einer Genehmigung weg ist?"

Entschuldige bitte, ich stehe auf dem Schlauch, wenn ich hier Antrag auf Umgang beantrage, was erreiche ich damit?

Bitte sei so gut und erkläre mir das, Dankeschön.
Beste Grüße Dietmar

(08-09-2014, 21:42)p schrieb: Es ist also punktgenau eingetroffen, war wir dir vorausgesagt haben, aber du bist trotz deiner bereits gemachten Erfahrungen mit solchen Damen (die letzte war die Defizitäre aus Äthiopien, oder?) mit Volldampf in die nächste Chose. Wie oft willst du das eigentlich noch wiederholen? Dein Problem ist deine totale Lernresistenz im Bezug auf importierte Damen. Sorry, wenn ich dir das so klar sage, aber war schon 2011 glasklar.

Eine reale Situation ist immer umfassender als beschrieben.
Mit der "Defizitären" war ich und unserer gemeinsamen Tochter gerade viele Wochen in Äthiopien. Ein Kind liebt immer beide Elternteile.
Hast du den Standpunkt, deutsche Frauen sind bessere Frauen?
Da hab ich so meine Zweifel.

Vergelts Gott und schöne Grüße
Dietmar
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#5
(09-09-2014, 17:20)marecello schrieb: Hast du den Standpunkt, deutsche Frauen sind bessere Frauen?

Quark. Siehe http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#auslandsfrau - insbesondere den letzten Punkt.

Aber "meine ist ja ganz anders" ...
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#6
Wenn ich richtig verstanden habe:
Du bist mit der Frau aus Madagaskar noch immer verheiratet ?
Du fährst mit der anderen noch auf Urlaub?
Dann bezahlst du auch Unterhalt an beide Damen?
Falls nicht, kannst du doch froh sein, oder?
Um den Unterhalt für ein in D geborenes Kind wirst du wohl kaum herumkommen, vor allem nicht, wenn du noch verheiratet bist...
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#7
(09-09-2014, 17:57)suppenkasper schrieb: Wenn ich richtig verstanden habe:
Du bist mit der Frau aus Madagaskar noch immer verheiratet ?
Du fährst mit der anderen noch auf Urlaub?
Dann bezahlst du auch Unterhalt an beide Damen?
Falls nicht, kannst du doch froh sein, oder?
Um den Unterhalt für ein in D geborenes Kind wirst du wohl kaum herumkommen, vor allem nicht, wenn du noch verheiratet bist...

1.) ? Ja

2.) ? Ja, war schön und unsere Tochter hatte Ihren Papa und ihre Mama, getrennte Räumlichkeiten. Ist doch gut wenn die Elternteile nicht streiten.

3.) ? Nein, Kinder gehen vor ......

4.) ? Natürlich bin ich froh, die Frauen können selbst Verantwortung für ihr Leben übernehmen. Die können arbeiten gehen, wie ich. Schließlich betreue ich meine in Deutschland lebende Tochter alle zwei Wochen im Monat und ich bereue das überhaupt nicht.

5.) Ich zahle regelmäßig für meine Tochter immer den gleichen Unterhaltssatz. Da verändert sich seit Jahren nichts.

(09-09-2014, 17:39)p schrieb:
(09-09-2014, 17:20)marecello schrieb: Hast du den Standpunkt, deutsche Frauen sind bessere Frauen?

Aber "meine ist ja ganz anders" ...

Dann gratuliere ich dir von ganzen Herzen .......
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#8
quote:
5.) Ich zahle regelmäßig für meine Tochter immer den gleichen Unterhaltssatz. Da verändert sich seit Jahren nichts.

na dann ist doch alles super - was willst du denn dann?
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#9
(09-09-2014, 18:41)suppenkasper schrieb: quote:
na dann ist doch alles super - was willst du denn dann?

Ich glaube du hast meine Zuschrift nicht richtig gelesen oder du hast was nicht verstanden!
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#10
(09-09-2014, 18:30)marecello schrieb: Dann gratuliere ich dir von ganzen Herzen .......

Das war nicht von mir, sondern das typische Zitat derjenigen, die wiederholt auf solche Damen reinfallen.
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#11
ich glaube, ich verstehe ganz gut:
Dein Kind mit der Dame aus Madagaskar ist in D geboren und du bist mit der KM verheiratet - trotzdem willst du keinen Unterhalt dafür bezahlen, oder?
Das, glaube ich, ist illusionär!
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#12
(09-09-2014, 19:26)suppenkasper schrieb: ich glaube, ich verstehe ganz gut:
Dein Kind mit der Dame aus Madagaskar ist in D geboren und du bist mit der KM verheiratet - trotzdem willst du keinen Unterhalt dafür bezahlen, oder?
Das, glaube ich, ist illusionär!

Du hast meine Nachricht nicht verstanden, wo schreibe ich, das ich keinen Unterhalt bezahlen will?
Dein Kommentar ist hilflos.
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#13
Also mir erschließt sich auch nicht, worauf du sonst hinaus wolltest.

- Du hast ein Kind, für das du unterhaltspflichtig bist
- Du hast die Zahlung eingestellt
- Es wird versucht das Geld einzutreiben
- Du fragtest, ob das so geht
- Die Antwort war, dass es so geht

Was willst du darüber hinaus noch wissen oder diskutieren?

[Absatz entfernt, siehe Forenregel 2]
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#14
(09-09-2014, 21:53)the notorious iglu schrieb: [...]

Nur einen Satz dazu: Vollkommen daneben, frech, beleidigend und respektlos, anstatt zu hinterfragen. Sicherlich keine große Hilfe in diesem Forum.

(09-09-2014, 23:31)raid schrieb: @marecello

Ich hätte vorab probiert, der Kindsmutter evtl. 100 Euro im Monat zu überweisen, und dann abgewartet, wie sie reagiert.

100 Euro sind in Madagaskar sicherlich viel Geld.

Allerdings bringt es nichts Dir zu sagen, was Du besser tun oder lassen hättest sollen. Deine Situation ist besch... genug so wie meine, weshalb ich Dir nun rate den einfachsten und vor allem einen stressfreien Weg zu gehen. Wäre es für dich eine Option aufzustocken und ab und an via Jobcenter-Ticket zu deinem Kind zu fliegen, um dort einen schönen Urlaub zu verbringen?

Zur Vertiefung, ich habe bis vor einem halben Jahr, 150.- Euro an meinem Sohn nach Madagaskar überwiesen. Dann bin ich krank und arbeitslos geworden. Nun, arbeite ich wieder und die Mutter des Kindes sendete eine "Anfrage" an das zuständige Jugendamt. Ich habe auch ständigen Kontakt zur Kindesmutter und der ist recht freundlich und angemessen. Eine Lösung bzw. eine Einverständniserklärung zeichnet sich ab.
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