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| Unterhalt für 12-jähriges Kind |
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Geschrieben von: ArJa - 07-01-2015, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen.
Ich hab mal eine Frage zur Unterhaltsneuberechnung an die KU-Experten.
Mein ( einziges ) Kind wird im April 12 Jahre alt; z.Zt. zahle ich an Exe mtl. 345 ( bis zum 18. Lj. titulierte ) Euro Kindesunterhalt.
Normalerweise wird KU ja ab dem 12. Lebensjahr erhöht; da meine Exe aber mein Kind gegen mich manipuliert hat und das Kind seit der
Trennung 2011 nicht ein einziges Mal bei mir übernachtet hat und noch nicht einmal mit mir in Urlaub gefahren ist, habe ich nur
wenig Lust, den KU zu erhöhen getreu dem Motto: Für minimalen Umgang gibt’s auch nur minimalen Unterhalt !
Das ganze Umgangstheater ist bis zum OLG hochdekliniert worden und das Thema Umgang ist durch.
Seinerzeit bei der UH Berechnung und dem UH Urteil wurde mein mtl. Einkommen von ca. 3000 € netto plus mein damaliges
Nebeneinkommen von 400 € zugrunde gelegt, abzgl. einiger Altkreditverträge + Privat KV kam eben der o.g. KU Betrag
zusammen, den ich auch durchgehend immer komplett überwiesen habe.
Zwischenzeitlich hat sich mein Einkommen allerdings deutlich reduziert .
- so ist mein Nebeneinkommen von 400 € ab Mai 14 ersatzlos weggefallen ( ich habe danach keine Abänderungsklage gestellt und KU weiter unverändert überwiesen )
- durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlags sind nach der Scheidung weitere 70 € weniger in der Kasse
- ich musste zur Finanzierung der Scheidungskosten einen weiteren Kredit aufnehmen, den ich mit mtl. 200 € bediene
- ab 01.01.15 wurde ja der Selbstbehalt erhöht.
Wie ich meine Exe kenne, wird sie nur darauf lauern, mich erneut vor Gericht zu zerren um höheren KU einzuklagen.
a) habe ich absolut keinen Bock auf ein erneutes Gerichtsverfahren ( weil ich im Gegensatz zur Exe keine PKH bekomme und wieder mal den Anwalt zahlen darf )
und würde sie b ) daher gern davon überzeugen, dass aufgrund des reduzierten Einkommens keine Unterhaltserhöhung in Betracht kommt.
Die 345 € KU würde ich allerdings weiterzahlen, eine Lohnpfändung des titulierten KU kann ich mir beruflich in meinem Job nicht leisten.
Wie seht Ihr den Fall ?
Gruß
ArJa
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| Briefe von Kindern |
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Geschrieben von: Dzombo - 07-01-2015, 02:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Im Jahr 2006 erreichte mich ein Brief meines erstgeborenen Sohnes. Es ist der einzige Kontakt zwischen mir und meinem Sohn überhaupt. Und er fand auch nur statt, weil ich im Zuge anstehender Privatinsolvenz meine KU-Zahlung abzuklären hatte. Meinem Sohn stand zu dem Zeitpunkt kein KU mehr zu. Solchen erhielt er aber auf Grund eines Pfändungsbeschlusses noch immer regelmäßig überwiesen. Die KM weigerte sich, die Pfändung aufheben zu lassen. Ich musste einen Anwalt einschalten und es kam zur Klage gegen meinen Sohn wegen Aufhebung der KU-Pfändung.
In dem Zusammenhang und mit davor bis rückwirkend zur Geburt durch die KM festgelegten Kontaktverbot zwischen mir und meinem Sohn erhielt ich am 10.04.2006 von meinem erstgeborenen Sohn über meinen Anwalt den folgenden Brief meines Sohnes.
Zitat:Überschrift mein Name,
es ist wirklich ein starkes Stück was Sie sich mit dieser Klage geleistet haben. Eigentlich müssten Sie sich schämen eine Klage gegen den eigenen Sohn einzureichen. Sie wissen ganz genau, daß Sie nicht zu viel Unterhalt gezahlt an mich gezahlt haben. Laut des Schreibens von Frau Rechtsanwältin Xxxxxxx ging es um viel höhere Summen. Die gezahlten xxxxx waren nur ein Teil des festgelegten Regel Satzes.
Aber ich habe keine Lust mehr mich weiter über Anwälte mit Ihnen zu streiten. Für mich ist diese Klage Xxxx/Xxxxx der traurige Höhepunkt einer Vater-Sohn-Beziehung, die es nie gegeben hat und nie geben wird.
Mit freundlichem Gruß
Kindsname
Geiler Text. Oder?
Ich hatte keine Beziehung zu meinem Sohn, weil so eine nie zugelassen wurde. Und ich hatte wegen der Klage keine Wahl. Ich war finanziell bankrott und musste Privatinsolvenz anmelden. Dafür war es erforderlich, daß die KM durch einfache Erklärung die KU-Pfändung aufheben ließ. Das zutun verweigerte sie aber. Sie wollte länger als berechtigt für unseren Sohn KU gezahlt bekommen haben von mir. Und das in utopischer Forderungshöhe. So was läßt Insolvenzrecht nicht zu. Ich hatte ergo keine Wahl und musste mir die Aufhebung zur KU-Pfändung einklagen.
Egal. Interessant ist noch der Brief der KM an mich vom 21.03.2005.Er ist der Höhepunkt jahrelanger, postalisch er Schimpfkanonaden seitens der KM gegen mich mit immer dem gle
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| Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 06-01-2015, 20:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin,
ich habe ein Angebot für eine Stelle ab 1.3.
Mein KU-Titel läuft zum 30.04. aus. Es wird also alsbald eine Neuberechnung der Gegenseite stattfinden (in der Hoffnung mehr zu bekommen).
Bei dem neuen Job steigt mein Grundgehalt, allerdings verliere ich div. steuerfreie Zuschläge für Schichtdienst. Unterm Strich habe ich, mit einem eingetragenen Steuerfreibetrag, dasselbe Netto.
Allerdings ist die neue Stelle 80km weit weg. Laut den Unterhaltsrichtlinien meines örtlichen OLG, was bei vielen ähnlich sein wird, kann ich ja Arbeitsaufwendungen in Abzug bringen.
Dort steht 5%, maximal 150€ - außer die Aufwendungen sind deutlich höher. Fahrtkosten werden nach gesamter Strecke berechnet, ab 30km mit 0,20€/km.
Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.
Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).
Die neue Stelle baut auf meinen höheren Abschluss auf, den ich vier Jahre neben dem Job für sehr viel Geld erworben habe. Da ich in meiner jetzigen Facharbeiter-Position gehaltstechnisch am Ende angelangt bin und in der neuen Firma natürlich wieder von vorne anfange, allerdings mit zukünftigen Gehaltssteigerungen, ist mir die Stelle wichtig und insgesamt für die Zukunft ja auch sinnvoll. Will den Abschluss ja auch nicht in Gulli werfen.
Das Argument, das man sich bei hohen Fahrtkosten eine Wohnung am Dienstort suchen muss, wird schwer. Der Mietspiegel hier liegt bei 4,75€/m² und am Dienstort bei 11,50€/m²! Werde dort kaum eine bezahlbare Wohnung mit Kinderzimmer finden.
Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.
PS.: Vorteil von der Stelle ist auch, dass ich das Kind nach Feierabend direkt abholen kann aufm Heimweg und, wenn die Mutter mitspielt, es auch nach dem Umgangswochenende direkt in den Kiga bringen kann.
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| PAS und Beistandschaft |
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Geschrieben von: Nappo - 06-01-2015, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Gestern nachmittag war die Beiständin bei meinen Töchtern. Da die Beiständin am Donnerstag zu mir kommt, passt es natürlich gerade, mir folgende E-Mail zu senden:
Hallo!
Aus Höflichkeit bedanken wir uns für die Weihnachtsgeschenke, wollten dir aber auch sagen, dass es schöner gewesen wäre wenn du sie uns persönlich überreicht hättest.
Du brauchst keine Antwort zu schreiben, da wir momentan weiterhin keinen Kontakt wollen.
X & Y
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| Jetzt hat es mich erwischt , BL dreht am Rad Anzeige und Co |
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Geschrieben von: joristra - 02-01-2015, 02:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (648)
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Hallo zusammen,
ich lese hier schon lange anonym mit und versuche meine Geschichte so kurz wie möglich zu fassen.
Ich 41 verheiratet mit KM 40, seit 9 jahren , 2 Kinder, Jungs 8 und 4 jahre alt. Das übliche, Haus beide im Grundbuch eingetragen obwohl ich mein Erbe mit eingebracht habe etc. Seit Jahren beklagt sich die KM wie schlimm hier alles wäre, nie Geld etc (war Bankangestellter) bin dann in den Vertrieb einer Bausparkasse gewechselt ( ihr zuliebe) und seitdem selbständiger Handelsvertreter. Gut Geld verdient alles war bestens.
Bis vor ca 3 Monaten. Sie, ich muss dazu sagen sie ist definitiv histrionisch gestört / Borderline, leider nicht offiziell belegt.
Hatte eine Affäre mit einem Typen, den geilsten Sex Ihres Lebens bla bla bla. der Typ hat sie aber nur verarscht, da ist auch heute nichts mehr und sie haben nur noch Kontakt weil wir Nachbarn sind (!!!!). In dieser Zeit als das mit ihm lief wollte sie mich unbedingt loswerden und fing an auf der häuslichen Gewaltschiene rumzureiten, ich wurde gehauen, geschlagen etc, in der Hoffnung ich würde ihr dann auch eine reinhauen damit die Polizei kommt. Woher weiss ich das, hat sie mir knallhart ins Gesicht gesagt. Das Ganze immer im Beisein der Kinder !!!! Ich Doofmann bin trotz der Hämatome nicht zum Arzt und habe mir das bescheinigen lassen, denn ich will das ja nicht der Kinder wegen.
Der Typ war dann irgendwann abgemeldet, jetzt hat sie einen Neuen, seinen Schwager.
Seit ca 2 Wochen läuft das und Sie zetert seitdem nur noch rum. Schlägt mich nach wie vor hetzt die Kinder gegen mich auf und will ständig, dass unsere Kinder ihren neuen freund als Papa akzeptieren. Gestern abend hat sie mich wieder dermassen provoziert und am Arm gepackt und geschüttelt. der 8 jährige ist Zeuge und weiss das ich nichts gemacht habe. Ich habe wieder mal einen blauen Fleck am Arm. Sie ist heute mit ihrem "Neuen" zur Polizei und hat Anzeige gegen mich erstattet wegen " vorsätzlicher einfacher Körperverletzung".....
Ein Kumpe von mir ist auch polizist der mir riet sofort ins Krankenhaus (heute ist Feiertag) zu fahren und meinen Blutergiss am Arm attestieren zu lassen. Habe ich auch gemacht.
Sie will morgen mit ihrem Lover zum Amtsgericht und das Gewaltschutzverfahren in Gang bringen und mich hier aus meinem Haus werfen.
Das Ganze ist jetzt die absolute Kurz kurz kurz Form der Geschichte.....
Ich habe erst am 06.01. einen Anwaltstermin.....
Was soll ich jetzt machen ??? Habe schonmal, obwohl ich Leute ich schwöre NICHTS gemacht habe, meine hundert Sachen gepackt und werde mich morgen hier abseilen....... Ich weiss das übrigens auch alles nur weil ich etwas auf ihrem Handy installiert habe......Sie selber ist ja heute sehr ruhig zu mir......
das wie gesagt nur die Kurzform der Geschichte, und alles was ich bislang hier gelsen habe, HAMMER, jetzt bin ich selber dran....... Übrigens hat sie mir versprochen, dass ich meine Jungs niemals mehr wiedersehen werde, ich bin gewalttätig, aggressiv und ein Alkoholiker........ die ganze Nachbarschaft weiss auch schon Bescheid, durch Sie. Leute die MICH Kennen wissen, das es kompletter Schwachsinn ist.....darunter 2 Freundinnen aus der Nachbarschaft mit denen ich engen Kontakt habe. Ich weiss nicht mehr weiter, morgen, wenn du das liest JETZT, muss ich hier weg .................HILFEEEEEEEEEEEEEEEE
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| Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 27-12-2014, 03:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Moin,
da die eine Frage die andere einschließt und ich im Forum nichts weiter gefunden habe, packe ich das hier mal zusammen - da is für jeden Spezialisten hier im Forum was dabei (u.a. bestimmt Freaky)
1. Kindesunterhalt & Auskunft
Mein Titel läuft noch bis Mai 2015. Bei der Scheidungsverhandlung hat Ex-RAttin bereits angekündigt, das sie deswegen noch auf mich zukommen wird. Ich werde also spätestens April wieder die Hosen runterlassen dürfen. Alles riecht danach, das ich mehr zahlen darf. Ich habe seit der Trennung keine Steuererklärung mehr eingereicht (für 2013 und jetzt 2014), da eine eventuelle Erstattung ja voll angerechnet wird. Meine Ausrede bei Nachfragen wäre, das ich zuletzt nachzahlen musste (noch beim Splitting im Trennungsjahr) und seitdem keine Lust mehr drauf habe. Kann man mich zu einer Steuererklärung wegen KU-Steigerung verpflichten? Ich will, wenn, die Steuererklärungen erst nach dem neuen Titel machen, damit man es nicht mit bekommt. So meine Hoffnung.
2. Kinderfreibetrag wirksam & Kindergeld
Mein Einkommen lag 2013 bei ~44000€ und 2014 wird es auf ca. 48000€ hinaus laufen. Habe das Kind mit 0,5 auf der Karte. Laut Brutto-Netto-Rechner macht sich das nur wenig wirksam. Wie ist das mit Kindergeld, was Exe bezieht? Wird das bei Wirksamwerden des Kinderfreibetrags von der Steuerersparnis, weil schon bezogen, gleich abgezogen und ich erhalte nur die Differenz zwischen Kinderfreitrag-Ersparnis und Kindergeld? Habe ja nur den halben Freibetrag, wird ja auch nur das halbe Kindergeld entsprechend wirksam?! Bin ich mit dem eingetragenen Kinderfreibetrag automatisch Steuererklärungspflichtig? Ich wurde bereits erinnert vom Finanzamt, habe aber angekreuzt, dass ich mich nicht verpflichtet fühle (gab die Ankreuzmöglichkeit). Seitdem kam nichts mehr.
3. Steuererklärung
Kann mir eine Steuererklärung nach neuer Titel-Festsetzung, sollte es bekannt werden, nachteilig ausgelegt werden oder gilt die Sperrfrist von 2 Jahren konkret?
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| Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln |
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Geschrieben von: dwt - 26-12-2014, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo und Gruß an alle,
hier zunächst die wesentlichen Eckdaten:
- nichteheliches Kind 8 Jahre, lebt bei Mutter
- Mutter bezieht (noch 3 Jahre) UHV-Leistungen 180€
- Unterhalt ist nicht tituliert, keine Beistandschaft
- bislang war ich nicht leistungsfähig, dh. viele Jahre am Stück krankgeschrieben.
Daher wurde ich "nur" mit der Drohkulisse konfrontiert, habe also noch keine Zahlungen geleistet.
Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.
seit kurzem lebe ich nun im fernen Ausland. Habs einfach nicht mehr ertragen und die Biege gemacht - adieu Femo-Deutschland.
Das JA klebt mir natürlich weiterhin an der Hacke. Ich überlege nun, ob ich die Unterhaltsfrage noch regeln sollte, oder einfach alles laufen lasse.
Variante 1:
ich halte mich bedeckt, vermeide jeden Kontakt mit deutschen Behörden. Dann gibts vermutlich in Abwesendheit den fetten Titel übergezogen, und ich werde zu späterer Zeit mit Pfändungen/170er etc. konfrontiert.
Variante 2:
Mein Angebot an JA / UHV-Kasse : Ich leiste Zahlungen in Höhe des UHV 180€ mit der deutlichen Ansage, dafür dann in Ruhe gelassen zu werden. Bei weiteren Begehren nach Titulierung, höheren Zahlungen, §170 Drohungen etc. würde ich die Zahlung sofort komplett einstellen.
Momentan tendiere ich zu Variante 2. Ist dies machbar, oder wäre dies für das JA rechtswidrig und deshalb sowieso nicht verhandelbar?
Würden die mich dann auch tatsächlich in Ruhe lassen?
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| Ummeldung Wohnsitz der Kinder |
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Geschrieben von: bluegene - 17-12-2014, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo ,
seit über zwei Jahren praktizieren wir mit unseren Kindern die paritätische Doppelresidenz (Entfernung der Wohnorte 25km) gegen den Willen der Mutter. Der Hauptwohnsitz der Kinder ist "noch" bei mir. Die Mutter wird in den nächsten Tagen wieder ihren Wohnort wechseln. Der neue Wohnort ist bekannt. Ich habe Bedenken, dass sie bei der Ummeldung ihres Wohnortes auch den Hauptwohnsitz der Kinder ändert, da dies schon einmal passiert ist. Habt ihr einen Tipp, wie ich der Ummeldung der Kinder vorbeugen kann?
Vielen Dank.
bluegene
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| Trennung steht bevor - was kann ich machen? |
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Geschrieben von: ernesto254 - 16-12-2014, 13:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (184)
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Hallo Leute,
meine Lebensgefährtin (nicht ehelich) hat mir angekündigt, dass sie mich verlassen wird, weil IHR die Beziehung nichts mehr bringt ... bla, bla, bla. Das Übliche halt.
Nun kommt das für mich sehr Schreckliche: wir haben einen gemeinsamen Sohn (bald 4 Jahre), der mein "Ein- und Alles" ist. Wir wohnen zur Miete, wo sowohl sie als auch ich als auch die Vermieter damals den Mietvertrag unterschrieben haben. Zu den Vermietern besteht ein freundliches Verhältnis.
Sie sagt, sie wäre krank, würde unter der Beziehung leiden und würde das deswegen machen.
Ich habe ihr gesagt, wenn sie das unbedingt machen will, soll sie das tun!
Sie erwartet nun, dass ich ausziehe, mit im Ort eine Wohnung suche und dann als "Besuchspapa" mein Kind besuchen soll.
Ich habe ihr darauf geantwortet, dass sie ausziehen soll - und zwar alleine, ohne das Kind. Wenn sie der Meinung ist, sie müsse gehen, dann soll sie es durchziehen - aber eben für sich.
Ich habe ihr erklärt, dass ich in der Wohnung bleiben werde und unser Sohn auch.
Jetzt habe ich hier und auch auf der Hauptseite viel gelesen, bin einerseits gestärkt wegen der vielen Hinweise, andererseits habe ich unheimlich Angst, wenn ich mir hier die ganzen Berichte durch lese.
Was habe ich denn nun zu beachten? Was sollte ich keinesfalls tun? Braucht ihr noch Infos? Ich will hart bleiben, aber auch nicht zu viel riskieren.
Vielen Dank!
Es ist schön, sich hier austauschen zu können.
Hoffentlich liest der Feind nicht mit!
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