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| einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: feministensoehnin - 10-11-2014, 19:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Entsorgter Vater zahlt Unterhalt entsprechend seines Einkommens in Höhe von 100% DDT. Damit hat er seine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nach §1603 BGB erfüllt. Es bleibt eine einfache Erwerbsobliegenheit. Worin besteht diese?
Wenn er z. B. 160% DDT entsprechend seines Einkommens zahlen würde und dann plötzlich aufhören würde zu arbeiten oder seine Wochenstunden reduzieren würde und auf einmal nur 100% DDT zahlen könnte, würde er dann gegen seine einfache Erwerbsobliegenheit verstoßen?
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| Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen |
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Geschrieben von: pudding - 10-11-2014, 17:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Mami hat 2 Jahre lang Erklärung abgegeben dass Kinder an 2 Tagen pro Woche bei mir sind, dem JC hat das so gereicht.
Dann wollte ich nicht mehr von ihren Unterschriften abhängig sein und habe stattdessen selbst eine eidesstattliche Erklärung über die 2 Tage pro Woche geschrieben. Nach einem Widerspruch meinerseits wurde dem Bescheid abgeholfen und dieser zu meinen Gunsten abgeändert, vermutlich da ich es mit Mamis Unwillen an einer starren Umgangsregelung begründete.
Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde und es stünde mir frei mich an ein Sozialgericht zu wenden.
Genau das habe ich vor, wie sollte ich mich vorbereiten ?
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| Berechnung Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: fanfan - 10-11-2014, 13:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal in anderen Threads besprochen wurde, aber ich bräuchte mal Eure Hilfe zum Thema Berechnung des Unterhalts.
Grundsätzlich ist es so, dass ich den Unterhalt an meine Kinder zahlen will. Nur habe ich keine Lust, das Geld meiner Ex in den Rachen zu schmeißen.
Wir haben ein Haus gebaut, waren 12 Jahre verheiratet, seit 2 ½ Jahren getrennt. Die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt.
Mein Anwalt habe ich beauftragt, den schlimmsten und doch realistischen Fall für mich zu berechnen. Er kam auf 582 EUR. Die Anwältin der Gegenseite kommt auf ca. 770 EUR. Ist schon ne stolze Differenz. Nach einem Gespräch mit der Ex teilte sie mir mit, was alles von ihrer Anwältin gestrichen wurde. Es geht im Groben um den Wohnwert, den ich habe, um die Altersvorsorge und um die Zinsen und Tilgung, die ich noch für das Haus bezahle.
Die Aufstellung meines Anwaltes:
Bereinigtes Netto 3.260,00 EUR
+ Wohnwert (eigenes Haus mit 140 m² Wohnfläche) 700,00 EUR
Abzugspositionen:
Altersvorsorge 1 -193,40 EUR
Altersvorsorge 2 - 26,60 EUR
Direktversicherung - 102,23 EUR
Zins und Tilgung - 1.200,00 EUR
Eigene Unfallversicherung - 10,00 EUR
Unfallversicherung der Kinder - 30,00 EUR
Krankenzusatzversicherung - 3,42 EUR
-------------------------
Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen 2.243,00 EUR
Dann schreibt mein Anwalt:
… kann ggf. die die Belastung des Hauses nicht in vollem Umfang anerkannt werden. Es könnte sein, dass diese nur in Höhe des angesetzten Wohnwertvorteils anerkannt wird … ist eine Ermessenssache des Richters.
Die Gegenseite will nur 4% der Altersvorsorge anerkennen, streicht die Zinsen und Tilgung sowie die Unfallversicherung für die Kinder, die ich weiterhin im ungeschriebenen Einvernehmen mit der Ex zahle.
Wer hat schon Erfahrungen mit diesen Themen?
Wie wird der Wohnwertvorteil berechnet?
Wie sieht es aus bezüglich der Absetzbarkeit der Zinsen und Tilgung?
Kann ich Altersvorsorge absetzen, die mehr als 4% vom Nettoeinkommen betragen?
Ich bitte um Eure Hilfe, denn ich habe nämlich auch das dumme Gefühl, dass mein RA nicht die hellste Leuchte hier ist. Und meine Ex will nun einen Titel vom JA. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, auf was ich mich noch einstellen muss, wenn das JA den KU berechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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| Zusammenleben mit Frau nicht mehr auszuhalten |
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Geschrieben von: Petil - 10-11-2014, 08:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
Zu meinem Fall, bin seit 4 1/2 jahren verheiratet, kinder sind fast 4.
Das zusammenleben mit meiner Frau hat sich seit der Geburt der Zwillinge fast permanent verschlechtert, sie war von anfang an völlig überfordert. Alle Versuche und Vorschläge die Situation zu verbessern/verändern ob z.b. eine depression nach der Geburt vorliegt, hilfen von der hebamme, später Tagesmutter etc. Wurden kategorisch abgelehnt Sie war immer schnell gereizt, ungeduldig, laut und auch mit dem haushalt überfordert, bei uns sieht es aus wie im Saustall.
Für mich macht sie ohnehin nicht mehr als unbedingt nötig, kleine Gesten wie umarmen, aneinander kuscheln oder küssen sind völlig weg.
Haben die Kinder dann vor einem Jahr in den kindergarten gebracht, frau wollte eigentlich nur bis 12, ich habe dann ein vierteljahr später 16 uhr durchgedrückt damit sie und die kinder mal ne pause und Ruhe bekommen und sich die ganze Situation zuhause vielleicht endlich entspannt.
Das einzige was sich seitdem entspannt ist meine Frau, den ganzen Tag auf der couch, Wäsche und essen machen sind gerade so drinnen.
Ansonsten wird etwas mehr gemacht wenn besuch ansteht.
Auch die freizeit an den wochenenden und ähnliche Planungen bleibt immer an mir hängen, wenn es nach ihr ginge würden sie dann immer auf den Spielplatz rennen.
Ende letzten jahres hat es dann so heftig gekracht das ich sie vor die wahl stellte das wir eine Familienberatung aufsuchen oder uns trennen, wir gingen zur Beratung, leider ohne nachhaltigen Effekt.
Auch mit den kindern wurde es immer schlimmer, obwohl sie nur für maximal 2 stunden nach dem Kindergarten alleine mit ihnen ist wurden die Brüllerei und klapse immer schlimmer.
Habe im juni dann das Jugendamt eingeschaltet, nach mehreren Gesprächen und besuchen haben wir einen Antrag auf Familienhilfe gestellt der wahrscheinlich auch genehmigt werden wird.
Mein problem ist jetzt, obwohl ich denke das zwischen uns nichts mehr zu retten ist ,ich eigentlich durchhalten und da bleiben wollte bis die kinder wenigstens in der Pubertät sind.
Jetzt bin ich allerdings krank geworden, seit monaten habe ich eine Erkältung die nicht mehr weggeht, ich leide unter schwindelanfällen, kopfschmerzen Müdigkeit und Erschöpfung.
Das geht inzwischen soweit das ich selbst anfange mit den kindern ungeduldig zu werden, zu brüllen und mich allgemein ihnen gegenüber zu benehmen wie ich es nie vorhatte, ich liebe sie eigentlich über alles aber ich habe angst das dieses Verhalten von mir einreißt aufgrund meiner frustrierenden Situation in meiner Ehe.
Ich weiß im moment einfach nicht was ich tun soll, ich glaube derzeit das ich es einfach nicht mehr schaffe, aber ich habe wiederum die Hoffnung das die familienhilfe bald kommt und es dann evtl. Besser werden könnte.
Ich würde mir einfach nur mal ruhe wünschen.Denke im Moment darüber nach mir eine Wohnung auf zeit zu suchen und ihr vorzuschlagen das ich 1-2 monate ausziehe.Gute Idee oder eher kontraproduktiv?
Entschuldigung falls das alles etwas konfus daherkommt, ich habe das aufgeschrieben was mir gerade in den Sinn kam und wichtig war.
hoffe hier kann jemand nützliche Tipps geben zum durchhalten.
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| Zinseinnahmen und Unterhaltsrelevantes Einkommen |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 09-11-2014, 21:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo an alle, sagt mal in welcher Art und Weise muß ich als Unterhaltspflichtiger meine Zinseinahmen (Kapitalerträge) gegenüber dem Bestand des Jugendamtes nachweisen. Reicht eine persönliche von mir geschriebene und unterschriebene Mitteilung über die Höhe der Zinseinahmen? Oder muß ich Originale zum Kopieren vorlegen (das ist wohl eher nicht der Fall, wird aber von mir verlangt). Darf ich die Namen der Banken unkenntlich machen, wenn ich selbst Kopien machen möchte um diese vorzulegen. Und auch noch wichtig, kann ein Beistand diese Informationen überprüfen.
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Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind |
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Geschrieben von: Corleone - 07-11-2014, 18:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (104)
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Hallo,
ich bin neu hier, habe vor allem akut mehrere dicke Probleme auf einmal am Hals (insbesondere Arbeitslosigkeit) und konkrete Fragen. Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!
Ich plane eine baldige Trennung und Scheidung mit einem gemeinsamen Kind nach kurzer Ehe. Bitte keine Diskussionen, warum die Ehe so schnell scheitern konnte. Es ist leider so.
Fakten:
1. Ich bin 31 Jahre alt, meine Frau ist 3 Jahre älter als ich.
2. Wir sind erst seit 1 Jahr 8 Monate im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne zusätzliche Regelungen verheiratet.
3. Unsere gemeinsame Tochter ist 1 Jahr 3 Monate alt.
4. Meine Frau hat einen Sohn aus einer früheren nicht-ehelichen Beziehung (7 Jahre alt). Der Kindesvater zahlt Kindesunterhalt. Der Stiefsohn lebt grundsätzlich bei uns.
5. Wir leben seit kurz nach der Eheschließung gemeinsam mit den zwei Kindern in einer teuren 5-Zimmer-Mietwohnung (keine eigene Immobilie vorhanden). Nach dem Mietvertrag sind wir beide Mieter und müssten gemeinsam kündigen.
6. Meine Frau hat wegen unserer Tochter Elternzeit auf zwei Jahre genommen (bis Juli 2015). Vorher war sie berufstätig mit geringem Einkommen. Unsere Planung sieht vor: Unsere Tochter soll mit 2 Jahren (August 2015) in den Kindergarten kommen, und meine Frau dann wieder arbeiten gehen.
7. Wir leben in einer Stadt, in der Wohnraum teuer und nicht leicht zu finden ist.
Probleme:
· Ich bin leider derzeit arbeitslos (Arbeitslosengeld I) und in einer beruflich schwierigen Situation (auch verursacht durch privaten Stress). Mein vorheriges hohes (Angestellten-)Einkommen hat die Familie ernährt. Ab Mai 2015 droht mir Arbeitslosengeld II, wenn ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe.
· Meine Frau ist eine Chaotin, überfordert mit Haushalt und zwei Kindern, die Wohnung ist ein Saustall und das Zusammenleben ist laut und nervig. Ich brauche meine Ruhe, meine Freiheit und muss mich auf wieder auf meinen Beruf konzentrieren können. Ich möchte mich wohlfühlen in meinen eigenen vier Wänden.
· Ich bin derzeit beim Zu-Hause-Rumhängen antriebslos bis depressiv, weil sowohl die Jobsuche wie auch die private Situation deprimierend sind (Krisenphase mit zwei Problemen auf einmal). Dadurch schaffe ich viele To-Dos nicht, wobei als oberstes To-Do die Jobsuche stark betroffen ist!
Ich denke, Antidepressiva helfen hier auch nur bedingt. Die Probleme müssen bei der Wurzel gepackt werden (neuer Job + Trennung).
Nur kurz vorab zu ein paar rechtlichen Themenkomplexen (später ausführlicher):
· Umgang: Ich bin zuversichtlich, dass meine Frau und ich dies langfristig vernünftig geregelt kriegen (unsere Tochter soll hauptsächlich bei ihr sein). Hat mit ihrem Ex auch so funktioniert.
Kurzfristig könnte meine Frau mir Probleme bereiten, wenn sie mir die Kinderbetreuung unserer Tochter aufdrängt, sodass ich mich weiterhin nicht auf Jobsuche und Besuch konzentrieren kann.
· Kindesunterhalt: Werde ich meiner Tochter zuliebe zahlen (sofern es mit meinem Einkommen möglich ist...).
· Scheidung: So bald wie möglich (wegen Trennungsunterhalt und ZGA).
· Unterhalt für meine Frau: Lässt sich wohl wegen § 1570 BGB (Betreuungsunterhalt) leider so lange nicht vermeiden, als unsere Tochter unter 3 Jahre alt ist. Ansonsten bitte nicht...
· Zugewinnausgleich: Ich habe durch meine Arbeitstätigkeit während der Dauer der Ehe einen recht hübschen Zugewinn erwirtschaftet und muss schauen, was ich mit meinem Vermögen jetzt mache. Diverse Ausgaben stehen an.
Derzeit angedachte Strategie:
Plan A:
Ich hoffe, nicht in Hartz IV zu rutschen, sondern möglichst vor Mai 2015 einen neuen (Angestellten-)Job zu finden und beruflich wieder ins Lot zu kommen. Solange schrecke ich derzeit davor zurück, den „Scheidungskrieg“ zu eröffnen und mir damit noch mehr Probleme aufzuhalsen.
Sobald ich einen neuen Job habe, möchte ich die Trennung in Form einer eigenen Wohnung durchziehen, auch um mich wieder auf meinen Beruf konzentrieren zu können. Bis dahin möchte ich die Zeit nutzen, mich auf die Trennung vorzubereiten.
Plan B:
Falls die Jobsuche weiterhin erfolglos bleibt und mir die Zeit bis Mai 2015 verrinnt, droht die unangenehme Situation, dass wir als von Hartz IV lebender 4-Personen-Haushalt vom Amt auf eine günstigere, kleinere Wohnung verwiesen werden. Außerdem müsste ich mein Vermögen für die laufenden Lebenshaltungskosten einsetzen.
Um dies zu verhindern, sähe ich mich gezwungen, mir vorher als 1-Personen-Haushalt eine eigene (kleine) Wohnung zu nehmen, mein Vermögen für eine vernünftige Ausstattung der Wohnung auszugeben, und mein eigenes (bescheidenes) Leben von Hartz IV zu leben.
Problem bei Plan B: Der neue Vermieter wird aus Bonitätsgründen wohl keinen Arbeitslosen nehmen wollen. Die Wohnungssuche wird damit noch schwieriger als ohnehin schon.
Der allgemeine Lebensplan sieht vor, geographisch in der Nähe meiner Tochter zu bleiben und einen regelmäßigen Umgang zu pflegen (in geringerem zeitlichen Umfang als meine Frau). Jobtechnisch und finanziell möchte ich im Leben gern noch einiges erreichen (ich stehe erst am Anfang meiner Karriere) und in Zukunft ein hohes Einkommen erzielen. Bloß soll dieses eben nicht über den Zugewinnausgleich meiner Ex zugute kommen.
Fragen:
1. Haltet ihr angesichts meiner Arbeitslosigkeit die Strategie (Plan A / Plan B) für durchdacht? Mir graut es vor Hartz IV sowie einem weiteren Zusammenleben auf noch engerem Raum... Das wird der Weg in den (psychischen) Ruin sein, wenn ich keinen neuen Job finde.
2. Ich möchte möglichst bald meine eigene Wohnung. In den Trennungs-FAQ wird davon abgeraten, einfach auszuziehen. Mietrechtlich führt der Weg über eine gemeinsame Kündigung unserer Wohnung.
Hier ist auch noch die Besonderheit, dass es Streit mit dem Vermieter gibt. Wir haben schon oft gesagt, wir suchen uns eine neue Wohnung. Es läuft wirklich alles auf eine Beendigung des Mietvertrags über diese Wohnung hinaus.
Was ratet ihr? Auf Wohnungssuche gehen (und zwar beide), aber auf gemeinsamer Kündigung bestehen, bevor man selbst eine neue Wohnung mietet?
3. Welche Vorbereitungsmaßnahmen könnt ihr mir empfehlen?
4. Wird es gutgehen, wenn meine Frau zuerst von mir getrennt lebt, und dann im Sommer 2015 wieder berufstätig werden soll/muss, wenn das Elterngeld ausläuft und unsere Tochter in den Kindergarten kommt?
Danke vorab!
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| Wie "lebt" ihr mit dem Selbstbehalt? |
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Geschrieben von: Erzeuger - 06-11-2014, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen,
Ich lese hier schon länger mit, hatte bisher aber nie etwas geschrieben.
Ich bin 32 und habe einen mittlerweile 2 Jährigen Sohn, welcherbei seiner Mutter lebt.
Seit seiner Geburt zahle ich regelmäßig und pünktlich meinen Unterhalt und muss seitdem leider
feststellen, das mir nach Abzug aller monatlicher Fixkosten praktisch nix zum Leben bleibt.
Mir verbleiben knapp 270 €.
Davon muss ich dann Essen, Kleidung, Freizeit, Spielzeug... bezahlen.
Solange ich Single bin, geht das ja noch.
Allerdings wird es schon kritisch, wenn ich meinen Sohn jedes 2. Wochenende von Freitag - Sonntagabend zu mir hole.
Für ihn muss ich ja dann auch alles holen und ihm Freizeitaktivitäten bieten.
Noch ist er klein und gibt sich ja mit einfachen Dingen zufrieden.
Nur weiss ich nicht wie das werden wird wenn er mal größer ist.
Am Monatsende bin ich praktisch immer blank!
Ich möchte auch gerne wieder eine Partnerin haben aber bei meiner finanziellen Lage sehe ich da schwarz.
Das sie mich dann mit durchfüttern muss, will ich auf keinen Fall.
Zum Glück habe ich einen krisensicheren Job, welchen ich durchaus bis zur Rente machen kann.
Das ist heutzutage ja schon viel wert. Gibt mir wenistens etwas Sicherheit.
Wie macht ihr es denn mir wenig Geld auszukommen?
Ist Aufstocken eine Option? Verdiene Netto ca. 1450 €.
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| Vollstreckung in GB geplant |
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Geschrieben von: Panto - 04-11-2014, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hello there,
schoen wieder zurueck im Forum zu sein. Ich hoffe ihr koennt mich auch dieses mal wieder auf die Spruenge helfen ......
Bin mittlerweile nach London umgezogen; wieder geheiratet und alles was es noch an Besitz gab bei meiner jetztige Frau untergebracht. Gebuertiger NLer und habe NL Reisepass.
Zwischen Auftraege bin ich mal kurze Zeit Arbeitslos und bezahle dann eher weniger KU, allerdings wenn wieder in Job bezahle ich meistens 25% zusaetzlich. Mein derzeitiger Rueckstand, einschliesslich Rueckzahlung bzgl. Anlage U betraegt ungefaehr €8000.
Die Rueckzahlung wuerde um die 4.5 Jahre dauern und dies ist die Ex zu lange.
Ich habe die Email gestern an ihrer Anwaeltin weitergeschickt. Da gibt es "for and against" aber ich finde die Situation recht lustig.
Was die beiden allerdings noch nicht wissen ist dass ich per 1. Dezember meinen Job verliere.
Letzte Woche hat sie dummerweise mir eine Email geschickt obwohl diese fuer ihre Anwaeltin gemeint war- dumm gelaufen.
Inhalt Email: "Er scheint selbständig zu sein, macht es da Sinn, eine Vollstreckung durchzuführen? Welche Kosten kommen auf mich zu im Hinblick auf die Vollstreckung?"
Wer hat Erfahrung mit einer GB Vollstreckung und wer koennte hierueber berichten (Zeitdauer, Anwaltspflicht, usw, usw)
Take care
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