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  Scheidung ohne Kinder, Ehefrau berufstätig
Geschrieben von: Herbstwind - 16-10-2014, 00:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

[font=Verdana]Hallo an alle,

ich lese hier schon länger mit und bin sehr erschüttert, was in unserem sog. "Rechtsstaat" alles abgeht. Wenn ich die ganzen Schicksale hier so lese, dann fällt es mir sehr schwer, die Contenance zu waren.

Okay, jetzt zu meinem Anliegen:

Ich bin seit drei Jahren verheiratet, kenne aber meine jetzige Frau schon seit 16 Jahren. Nun habe ich langsam die Nase voll. Mich hat ein Beitrag in Leutnant Dinos Blog das Männermagazin aufgerüttelt:http://www.das-maennermagazin.com/blog/der-grosse-denkfehler-in-der-beziehung-mit-frauen

Genauso geht es mir mittlerweile. Ich, der Ehemann, bin ihr Hobby. Das k... mich langsam an.

Aber gut, hier die "Ehefakten":

- keine gemeinsamen Kinder;

- wir sind beide berufstätig. Ehefrau war immer beruftstätig;

- unsere Konten sind getrennt;

- ein Vermögen habe ich während der Ehe nicht aufgebaut;

- kein Immobilienbesitz oder dergleichen, was zum Streit führen kann.

Wir verdienen annähernd das gleiche. Somit wäre ein Trennungsunterhalt nicht unbedingt hoch, laut einem Onlinerechner 78 EUR. Sofern die zukünftige Ex ihn überhaupt beansprucht. Nun weiß ich aber nicht, was unsere tolle Rechtsprechung unter einem bereinigten Nettoverdienst versteht. Gibt's noch mehr Fallen, in die ich tappen könnte? Stimmt das, dass der Streitwert bei einer Scheidung das dreifache des Nettoeinkommens beträgt?

Es gibt eine Webseite, die eine Scheidung online anbietet. Hat jemand von Euch mit diesem Portal Erfahrungen? Oder steckt nur Abzocke dahinter. Immerhin sitzt der Anwalt in Düsseldorf (wegen möglicher Reisekosten).

Ich bedanke mich für die Antworten. Sollte ich etwas zu erwähnen vergessen haben, einfach fragen.

Gruß Herbstwind
[/font]

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  Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Geschrieben von: EXpedit - 15-10-2014, 23:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (279)

Hallo Zusammen.

Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie, die wir auch derzeit noch gemeinsam bewohnen.

Meine Frau hat frühzeitig bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit beiden Kids (5+2) ausziehen wird. Nachdem ich davon Kenntnis hatte und reden über das Thema mit meiner Frau keinen Sinn macht habe ich Kindergarten und Einwohnermeldeamt schriftlich informiert, dass ich einer Abmeldung oder Ummeldung alleinig durch meiner Frau, die Zustimmung verweigere. Zusätzlich habe ich über meine Anwältin ein Schreiben aufzusetzen lassen, in dem ich meiner Frau keinerlei Zustimmung für den Auszug der Kinder gebe.

Dazu läuft bereits ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf meine Person. Diesen habe ich gestellt, weil ich zwischenzeitlich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe, ein Betreuungskonzept auf die Beine zu stellen und das ist mir auch gelungen.

Beide Kinder gehen von je her an Vollzeit in den KIGA. Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich bescheinigt, dass ich bei gleichem Gehalt flexibilisierte Arbeitszeiten bekomme die sich nach den KIGA Öffnungszeiten richten. Meine Eltern sind schon immer zwei Tage die Woche in die Kinderbetreuung eingebunden und ich möchte natürlich auch meine Frau mit einbeziehen.

Meine Frau arbeitet 30Std die Woche, hat niemanden Verwandtes hier und wird in etwa 20-30km weit weg ziehen.

Zuhause verhält sie sich absolut emotionslos und kalt. Fragen meinerseits wie der Sachstand in Sachen Umzug ist oder wie sie sich ein Umgangsrecht für mich vorgestellt hat, sollte sie mit den Kids ausziehen, beantwortet sie nicht. Sie sagt dann nur... klären wir wenn ich ausgezogen bin. Das macht sie von Anfang an schon.

Heute hatten wir einen gemeinsamen Termin im Jugendamt, der auf meine Initiative hin entstanden ist. Die Sozialarbeiterin der Trennungsberatung war zwar nicht offen parteiisch, aber doch schon sehr frauenlastig.

Sie hat mir zu verstehen gegeben das sie es nicht lustig findet, das ich anstatt mit meiner Frau zu reden einen Anwalt eingeschaltet habe und somit eine gemeinsame Lösung in weite ferne rückt.

Sie wollte von mir wissen in weit ich kompromissbereit bin, von meiner Frau hingegen nicht. Habe drei Vorschläge gemacht, alle wurden im Gespräch seitens meiner Frau abgelehnt.

Meine Frau hat anscheinend eine bestimmte Taktik. Hat während des Gesprächs immer wieder geweint, erzählt der Sozialarbeiterin das ich gar nicht in der Lage bin alleinerziehend zu sein, ich hätte mich ja eh nie gekümmert. Zum ende des Gespräches meinte sie noch das es zu hause die Hölle wäre, Psychoterror usw.

Ich versteh das alles nicht.

Ich biete die Sicherheit der gewohnten Umgebung, keine Kindergartenwechsel, finanzielles Wohlergehen und eine Einbindung der Mutter in Kinderbetreuung bzw. eine Umgangsregelung die ihr ermöglicht nach Absprache die Kinder zu sehen.

Sie bietet eine Wundertüte inkl. Orts und Klimawechsel.

Trotzdem habe ich nicht das Gefühl eine Chance zu besitzen und möchte am liebsten den Antrag beim Familiengericht zurück ziehen um mich nicht noch weiter lächerlich zu machen.

Ich weiß nicht weiter.

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  Scheidung in 3 Jahren (Freiberufler) - 3 Kinder - persönliche Schutzstrategien
Geschrieben von: freiberufler - 15-10-2014, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

Hallo Männer,

ich bin neu hier und möchte mich gerne mit Gleichgesinnten austauschen, die Ihre Scheidung lange planen um mit möglichst guten Schutzstrategien einen Neustart zu schaffen.

Fakten:
1. Ich bin 38 Jahre
2. Ich habe 3 Kinder (8, 11, 15)
3. Ich bin Freiberufler mit kleiner Praxis
4. Mein errechnetes Nettoeinkommen liegt bei ca. 5.000,- pro Monat
5. Wir haben ein EFH im Wert von ca. 350.000
6. Schulden haben wir in Höhe von 380.000,- (davon 100.000 Anlaufkosten für die Firma)
7. Ich bin seit 15 Jahren verheiratet

Ich möchte mich in 2-3 Jahren von meiner Frau trennen. Es macht keinen Sinn mit mir über das Warum zu diskutieren, da ich mich bereits entschlossen habe.

Meine Frau ist keine Hexe, keiner von uns ist fremdgegangen und wir haben auch noch Sex und streiten uns nicht. So wie aktuell lebe möchte ich aber nicht die nächsten 20 Jahre leben, wenn ich mal davon ausgehe, dass ich mindestens 60 Jahre alt werde. Es geht nicht um eine neue Frau oder Liebe, ich möchte einfach eine weile Single sein und das Leben wieder geniessen und nicht nur für meine Frau arbeiten, die gar nicht daran denkt arbeiten zu gehen. Wozu auch, uns geht es ja prima. Selbstverständlich habe ich eine hohe Wertschätzung für die Erziehungsleistung die hauptsächlich meine Frau erbracht hat und will ihr nichts Böses. Vor allem will ich mich auch nicht um die Unterhaltszahlungen drücken, sondern sie möglichst in einem erträglichen Rahmen halten.

Mit meiner Frau ist sicherlich eine aussergerichtliche Einigung für die Versorgung möglich, weil ich derjenige bin, der auch im Privat- oder Firmenbereich gerne mal einen Prozess vor Gericht führt, wenn man nach langer Zeit merkt, dass es ohne nicht weitergeht.

Ich habe vor, mich gut vorzubereiten, dazu gehört es, dass ich mich anwaltlich beraten lasse. Ich habe noch im jahr 2014 einen ersten Termin. Alleine schon wegen der Bewertung meiner Praxis.

Warum erst in 3 Jahren?
Für die Bewertung meiner Praxis werden die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre herangezogen. Wenn ich die Jahre 2011-2014 nehme, kann ich mir gleich die Kugel geben. Ich habe viel zu viel verdient. Das muss sich in den nächsten Jahren ändern. Es gibt da ja viele Gestaltungsspielräume und genau über diese möchte ich konkret diskutieren.

Was mache ich unmittelbar, in den nächsten 12 Monaten?
1. Alle Akten/Unterlagen einscanne (Nachweise, Zeugnisse der Kinder, etc. )
2. Ausgiebige anwaltliche Beratung einholen (Coaching für Selbstständige kann man absetzen)
3. Bargeld zur Seite schaffen (so 1.500 pro Monat), so dass ich knapp 50.000,- EUR für meinen Neustart habe

Nun frage ich mich natürlich, wie ich das am besten anstelle. Die 1.500,- EUR Bargeld kann ich ja nicht einfach so verschwinden lassen, auch wenn meine Frau keine Einsicht aufs Firmenkonto hat. Das würde später jedem Wirtschaftsprüfer auffallen. Nicht auffallen würden ca. 500,- EUR pro Monat.

Ich brauche also noch eine Möglichkeit für die knapp 1.000,- EUR.

Welche Möglichkeiten habe ich?

- Beteiligung (Stiller Teilhaber) der Prämien bekommt und die für mich bunkert
- eine Geliebte (brauche ich eingentlich nicht), die ich einstelle und die dann ein Gehalt (= Kosten) erhält
- neue Firma aufmachen mit einem anderen Inhaber (Bekannter, Geschäftspartner), die mir Rechnungen schreibt für einen ausgelagerten Geschäftsbereich.

Wichtig!
Ich habe keine Schwarzgeld, verdiene keines und will auch nicht das Finanzamt betrügen. Ich möchte aber nicht, dass mir nur noch 800,- EUR von meinen jetzigein 5.000,- EUR bleiben.

Für meine Kinder müsste ich ca. 1.500,- EUR bezahlen, wenn diese nicht bei mir wohnen, wobei ich aktuell davon ausgehe, dass mindestens ein Kind bei mir einziehen wird.

Ich plane, meine Frau in den nächsten Jahren davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, dass sie wieder vollzeit arbeiten geht. So hat sie bereits einen Job, wenn ich mich in 3 Jahren trenne. Ausserdem bin ich den ganzen Tag zu Hause und kann meine Arbeit jederzeit für die Kids unterbrechen.

Bei den hohen Schulden die wir haben, sieht es doch eingentlich gar nicht schlecht aus oder? Ich meine, dass Haus wird so oder so verkauft und danach sind die Schulden auf ca. 0,- EUR, weil ich ja noch 3 Jahre weiter tilge. Eventuell bleibt ein Überschuss von 10.000 bis 20.000 EUR über.

Ich möchte das Ehegattenunterhalt auf maximal 1.000,- EUR begrenzen, so dass meine Frau mit dem KU und dem Kindergeld auf 1.500,- + 1.000,- + 558 = 3.058,- EUR kommt. Ich habe dann noch meine 2.500,- EUR.

Logischerweise möchte ich das Ehegattenunterhalt aber nur bis zur Scheidung zahlen. Falls meine Frau vorher einen Job hat.

Ich möchte später den Kindern die Entscheidung lassen, wo sie wohnen wollen. Sehr gerne, können alle bei mir wohnen oder wir machen das Wechselmodell. Ich bin zum Wohle der Kinder ganz flexibel, mein Beruf ermöglicht mir das auch.

Was habt ihr noch für Tipps für mich um mich vorzubereiten?

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  Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
Geschrieben von: Morel12 - 11-10-2014, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo,
die Suchfunktion hat zu dem Thema nichts passendes ausgegeben.
Daher wende ich mich an die Community mit einer vermutlich ungewöhnlichen Fragestellung.

Meine zE (zukünftige Ex) hat sich Ende 2013 in einen anderen Mann verliebt, Ehebruch begangen und wollte darauf hin die Trennung und schnellstmöglichen Scheidung von mir.
Dummerweise wollte der andere Typ nichts von Ihr.
Kurz darauf wurde Sie psychisch krank, war in April/Mai 2 x per Zwangseinweisung in der Psychiatrie.
Sie hat hier im Haus (Genossenschaftswohnung, ich bin allein Nutzungsberechtigt)
eine Sachbeschädigung begangen, weil Sie hier im Wahn randaliert hat.
Nach dem zweiten Klinikaufenthalt hat Sie ca. 8 Wochen lang die richtigen Medikamente eingenommen und diese dann eigenmächtig abgesetzt.
Das ist wohl eher ein Problem nach 1597 BGB für die Unterhaltsberechnung.

Fakt ist, das das AG hier seit 19.03 nicht über eine rechtliche Betreuung für Sie entschieden hat, obwohl diverse Polizeiberichte, ärztliche Gutachten und Klinikberichte dort vorliegen.
Am 29.10 ist jetzt der nächste Anhörungstermin hier bei uns zu Hause wegen der Betreuung.

Ich kann hier seit Monaten nicht mehr schlafen weil Sie mich ständig mitten in der Nacht mehrfach aus dem Bett holt mit kruden und verwirrten Begründungen.
Ich bin mit meiner psychischen Belastbarkeit wirklich am Ende und will schlicht meine Ruhe.
Falls der Richter die Betreuung nicht umgehend veranlasst, wie werde ich Sie aus meiner Wohnung los???
Huh

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  Kostenfestsetzungsbeschluss - wann ist der zu fertigen?
Geschrieben von: CheGuevara - 10-10-2014, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Habe gegen die Alte ein Verfahren vor dem Familiengericht (Amtsgericht) gewonnen, allerdings hat die Alte -vertreten durch ihren Anwalt - Beschwerde beim OLG eingelegt.

Muss ich wirklich mit der Geltendmachung der Verfahrenskosten warten, bis OLG entschieden hat? Amtsgericht weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss zu treffen, soweit Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

Entspricht dieses Vorgehen der üblichen Praxis/Rechtslage oder sind die Spacken da wieder gerne kompliziert?

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  zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
Geschrieben von: PapaWilli - 07-10-2014, 22:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Forum,

ich wurde vom OLG zu einem Unterhalt von 225 Euro verurteilt.

Ich bin seid Mai diesen Jahres krank geschrieben und beziehe ALGII.

Wie kann das sein das man so hoch verurteilt wird obwohl man ALGII bezieht und denn auch noch krank geschrieben ist.

Da ich hier neu bin und noch nicht viel gelesen habe wollte ich fragen ob man die 225 Euro mit einem 450er Minijob aufstocken kann.

Falls noch weitere Infos von meiner Seite nötig sind werde ich diese schnellstmöglich nachreichen .

Gruß Willi

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  Beistandschaft Auskunft berufsbedingte Aufwendungen, Altersgruppe
Geschrieben von: Avatar - 06-10-2014, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Forum,
lese schon seit geraumer Zeit bei euch mit.
Daher habe ich nun eine Frage an euch die Beistandschaft meiner Tochter betreffend.
Das Verhältnis zu der KM meiner Tochter ist als sehr schlecht zu bezeichnen. Manipulation, Loyalitätskonflikte, im Grunde alles was viele User hier auch erfahren habe.
Ein seit 4 Jahren praktizierter Umgang von 14 tägig Do-Di wurde nun auf Fr-So gekürzt. Kind soll zur Ruhe kommen! Beschwerde beim OLG läuft und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und die Verfahrensbeiständin sind eingereicht.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Vom JA erhielt ich letzten Donnerstag einen Brief sowie Ermittlungsbogen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten.
Unterhalt wurde seiner Zeit gerichtlich festgelegt auf 273 €. Habe hohe berufsbedingte Aufwendungen.
Das JA fordert nun die letzten 12 Einkommensnachweise, den Steuerbescheid sowie Belege über meine Belastungen um diese geletend zu machen. An meinen Belastungen hat sich seit dem Unterhaltsverfahren nichts geändert. Im Grunde können die doch nur die letzten 12 Einkommensnachweise einfordern und meine Belastungen sind nach wie vor rechtskräftig?
Zumindestens lese ich dies in dem Thread "Beistandschaft" heraus.
Weiterhin ist meine Tochter nun am 19.08. 6 Jahre alt geworden. Das JA fordert nun einen Unterhalt von 327 € nach 115% der DD sowie für die Monate 08 und 09 die Nachzahlung.
Muss ich die Monate 08 und 09 nachzahlen oder gilt dies erst nach Inverzugsetzung, also nicht rückwirkend?
Den Ermittlungsbogen werde ich natürlich nicht unterschreiben.
Bedanke mich recht herzlich für eure Antworten im Voraus.

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  Pfändung ausserhalbEU möglich?
Geschrieben von: Habsgemacht - 04-10-2014, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (48)

Hallo, Mein Name ist Programm. Durch Zufall hab ich genau das gemacht, was viele wollen...bin ausgewandert wegen Unterhalt. Das Lustige am Traurigen ist, dass ich erst nach Auswanderung von Uunterhaltsforderung erfuhr. Glücklicherweise ist "mein" land nicht im UN abkommen von 1956. Es gibt auch keinen Beweis, dass ich der Vater bin. Meine Frage ist aber:bin Frührentner, darf und kann also nicht arbeiten. Kann mir mein bescheidener Besitz (z.B. Auto) oder Immobilie hier gepfändet werden, oder können die mich an D ausliefern? Stichwort Passentzug... Danke für die Antworten. PS bin neu hier, verzeiht, falls ich Fehler mache...Smile

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  Erfahrungen mit der Anzeige des Anwaltes der Ex bei Rechtsanwaltskammer?
Geschrieben von: CheGuevara - 03-10-2014, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Der Anwalt meiner Alten hat von mir im Wege eines Treuhandauftrages einen vierstelligen Betrag überwiesen bekommen, der teilweise für die Alte und teilweise für den Jobcenter bestimmt war.

Nach gut einem Jahr bekomme ich böse Mahnung vom Inkassodienst des Jobcenters, ich möge endlich die 700 EUR bezahlen. Dann musste ich im Gespräch mit Jobcenter feststellen, dass die Ratte den relevanten Betrag noch nicht abgeführt hat.

Habe dieser Knalltüte jetzt Frist gesetzt; die ist verstrichen, Jobcenter ist laut Telefonat noch immer nicht ausgeglichen.

Mache ich da jetzt ne Anzeige bei RA-Kammer oder gleich Justiz/Polizei oder lasse ich das Thema einfach weiter laufen?

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  Zustimmung Kinderarzt / Kindertherapeut
Geschrieben von: Fin - 03-10-2014, 19:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (101)

Hallo zusammen,

meine Frage ist, inwieweit meine Ex zu Terminen beim Kinderarzt und zu Erstgesprächen bei Kindertherapeuten zustimmen muss.

Hintergrund ist eine hochstrittige Trennung seit vier Jahren mit einem fünfjährigen Sohn. Umgang findet statt, gemeinsames Sorgerecht ist vorhanden.
Es gab zahlreiche Gerichtsverfahren und viele von meiner Ex abgebrochene Elternberatungen.

Lediglich Familientherapien bei einer psychoanalytisch arbeitenden Kindertherapeutin hat sie in Anspruch genommen. Die Therapeutin vertritt den Standpunkt, Väter wären ein Störfaktor. Entsprechend hat sie fast nur mit meiner Ex gesprochen - und ihre Analysen haben zu mehreren Gerichtsverfahren geführt.
Die Therapeutenkammer sagte mir, dass Anlass zu einem berufsrechtlichen Verfahren besteht.

Schließlich habe ich meine Zustimmung zu weiteren Therapien verweigert. Das ist zwei Jahre her. Nun sagt der Kinderarzt, unserem Sohn ginge es zunehmend schlechter und er soll wieder in Therapie.

Meine Ex will nun wieder diese Therapeutin. Ich habe vor dem Jugendamt argumentiert, was dagegen spricht. Das Jugendamt hat erwähnt, dass bei Uneinigkeit ein Elternteil die alleinige Gesundheitsfürsorge beantragen kann - und diese dann an den Betreuenden Elternteil übertragen wird.
Meine Ex hat nun eine Frist bis Mittwoch gesetzt, innerhalb der ich zustimmen soll - andernfalls würde sie vor Gericht gehen.

Nun habe ich die Anregung der Therapeutenkammer aufgegriffen und ein Beschwerdeverfahren gegen die Therapeutin eingeleitet.
Parallel habe ich drei alternative Kindertherapeuten vorgeschlagen, dort Termine für Erstgespräche vereinbart und angeregt, dass wir als Eltern gemeinsam zu den Terminen gehen.

Meine Ex hat mir daraufhin untersagt, mit unserem Sohn zu den Terminen zu gehen. Auch Gespräche mit ehemaligen Kinderärzten für weitere fachliche Einschätzungen hat sie untersagt.

Unser Sohn ist momentan in den Herbstferien bei mir. Ist es zulässig, dass ich mit ihm alleine zu Kinderärzten gehe und deren Meinung einhole, ob unser Sohn eine Therapie braucht? Oder bringe ich mich damit in Teufelsküche?

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