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  Wann höheren KU aufgrund Alterssprung?
Geschrieben von: L3NNOX - 11-12-2014, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Forum,

angenommen (m)ein Kind wird am 20.1. Sechs Jahre alt und es erhöht sich aufgrunddessen der KU, muss ich dann am 1. Januar schon, oder erst am 1. Februar den höheren Betrag nach DDT zahlen?

LG

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  Unterhaltserhöhung, neue Frau soll arbeiten
Geschrieben von: Angel - 10-12-2014, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

ich muss heute mal für einen guten Bekannten nachfragen, dem das Jugendamt ziemlich übel mitspielt.

Er hat einen 16-jährigen unehelichen Sohn, aus einer früheren Beziehung. Der Unterhalt wurde mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes mit neuer Frau vor 3,5 Jahren angepasst (also gesenkt). 

So, nun kommt das Jugendamt an und will den Unterhalt mal flugs um 250 Euro erhöhen, da sie der Meinung sind, dass das Kind ja jetzt  in den Kindergarten geht und die Frau ja mitarbeiten kann. 

Ist ja alles schön und gut, aber die Frau ist an Leukämie erkrankt, bezieht nun eine geringe EU-Rente und ist im Moment auf keinen Fall in der Lage zu arbeiten. Es kommt ja schon auf Kosten der Krankenkasse eine Haushaltshilfe, weil sie durch die Chemos so geschwächt ist, dass nix mehr geht. Selbstverständlich ist alles mit Attesten etc. belegbar

Was macht man denn nun in so einem Fall?

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  Betreuter Umgang
Geschrieben von: blue - 09-12-2014, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

(09-12-2014, 15:15)Pistachio 00 schrieb: Wie so oft fehlen bei diesem Fall wichtige Hintergrundinformationen.

Warum z.B. hat der Vater überhaupt nur begleiteten Umgang ?

Nicht bewerten mit dem kleinen Wörtchen "nur"! Wenn es "nur" wäre, wüßten die Beteiligten, dass dieses
"nur" in Ausnahmesituationen gibt, wo ein Elternteil besonders beobachtet werden "muss".
In der "gemeinten" Rechtsprechung als gewalttätig oder kriminell eingestuft wird.

Im wirklichen Leben allerdings hingenommen wird von so vielen Väter. Sad

Der Vater, der das nicht mit sich machen läßt, und nicht wirklich was auf dem Kerbholz hat, gebührt meiner Achtung!
http://de.wiktionary.org/wiki/etwas_auf_...holz_haben

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  OP Termin, müssen beide Eltern einwilligen?
Geschrieben von: eve1510 - 08-12-2014, 18:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen!

Der Sohn meines Mannes wurde heute operiert. Die OP war nötig und schon lange überfällig. War auch kein extrem großer Eingriff.

Die Frage was sich mir allerdings stellte:

Reichte es aus wenn ein sorgeberechtigter Elternteil unterschreibt??

Ich war der Annahme das beide Unterschreiben müssen, schließlich ist es ja ein Eingriff.

Vielen Dank schon mal für die Antworten Wink 

Lg

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  Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: dauerzahler - 05-12-2014, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo an alle im Forum,

auf der Suche im Internet nach dem o. g. Thema, bin ich durch Hinweis eines Users in einem anderen Forum auf dieses sehr interessante Forum gestoßen.

Auch wenn mein Fall etwas anders als die meisten hier erwähnten gelagert ist, so erhoffe auch ich mir einige Anregungen, wie in meinem speziellen Fall vorgegangen werden sollte oder wie man sich auf kommende Situationen vorbereiten kann.

Dazu möchte ich aber erst kurz meine Geschichte erzählen:

Ich, 46, Angestellter mit gutem Einkommen, bin vor ca. 2 Jahren von meiner jetzigen Ex-Frau geschieden worden, die schon im Scheidungsprozess (Verbundverfahren) mit ihrem Anwalt und ihrem Steuerberater alle Register der unfairen Prozessführung gezogen hat. Die Wahrheit blieb, wie auch hier so häufig erwähnt, völlig auf der Strecke. Viel schlimmer aber war, dass meine Ex meine Tochter, heute 19, mit in die Auseinandersetzung hinein zog und diese sich irgendwann komplett von mir und allen Familienmitgliedern meinerseits zurück zog und offensichtlich auch keinen Kontakt mehr wünschte.

Da sie damals schon 16 war, habe ich gedacht, dass sie als Fast-Erwachsene schon weiß was sie tut und habe keine besonderen Anstrengungen unternommen, um die Situation zu entschärfen - diesen Fehler gestehe ich gerne ein.

Im letzten Jahr ist sie 18 Jahre alt geworden. Da der Unterhaltstitel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr begrenzt war, habe ich die Unterhaltszahlung auf Anraten meiner Rechtsanwältin vorläufig eingestellt, da ja ab dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig war. Nach der Aufforderung meiner Tochter, den letzten Unterhalt weiter zu bezahlen oder die letzten Gehaltsabrechnungen zu senden, hat meine Rechtsanwältin den grundsätzlichen Auskunftsanspruch meiner Tochter anerkannt und die letzten Gehaltsabrechnungen sowie diverse Nachweise der Mutter angefordert. Nach einiger Zeit zahlte ich den Betrag, wie von meiner Rechtsanwältin ausgerechnet. Leider lagen die Forderungen meiner Tochter und die Berechnungen meiner Rechtsanwältin 100 Euro/Monat auseinander, sodass nach einigen Schriftwechseln, bei dem sich der Gegenanwalt als Anwalt von Tochter und Mutter gerierte, die Klage ins Haus flatterte. Das interessanteste dabei war, dass nur ich verklagt wurde, da ich nicht das zahle, was von der Gegenseite gefordert wurde.

Auf Anraten meiner Rechtsanwältin folgten wir dem Klageweg - ein durchweg schlechter Entschluss (natürlich nur für mich). Es folgten nämlich der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe durch die Gegenseite (weil meine Tochter bedürftig ist), welche mit Verweis auf den Prozesskostenvorschuss (den ich übrigens bezahlen musste, weil ich leistungsfähig bin) abgelehnt wurde.

Über den kleinen Erfolg bei der richterlichen Berechnung (Tochter bekam nur 24,- Euro/Monat mehr), konnte ich mich nicht wirklich freuen, denn die Anwalts- und Gerichtskosten von 3000,- Euro musste ich zahlen (weil ich leistungsfähig bin).

Schon bei dieser Berechnung wurde durch die Ex versucht, mit Hilfe von Anwalt und Steuerberater Zahlen und Daten Ihres Angestelltenverhältnisses und des Wohnens im Eigenheim zu manipulieren, was ihr Gott sei Dank nicht gelang.

Nun hat meine Tochter nach erfolgreichem Abitur, dessen Noten mir trotz Aufforderung nicht mitgeteilt wurden, ein Studium begonnen (durch Eigenrecherche erfahren) und zufällig (!!!) hat sich meine Ex nun selbstständig gemacht.

Das riecht nach allerübelster Vorbereitung, um sich für den nächsten Auskunftsanspruch meiner Tochter nicht leistungsfähig zu machen. Da ich an meinem guten Angestelltengehalt nichts gestalten kann, bin ich voraussichtlich in den Hinter gekniffen, weil mir wahrscheinlich die Zahlungen zu 100% aufgebrummt werden.

Das ist für mich nicht hinnehmbar, da hier offensichtlich alles unternommen wird, um nur mir die Zahlungen aufzubürden.

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation?

Ich bedanke mich jetzt schon für Infos.

Detaillierte Infos gerne über PN.

Gruß,

dauerzahler

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  Schulweg Kinder alleine
Geschrieben von: Pistachio 00 - 03-12-2014, 19:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallo,

heute erreichte mich ein Anruf mit unbekannter Rufnummer - "Hallo Papa, ich habe jetzt ein Handy ..."
Sie hatte mir schon erzählt, dass sie vielleicht ein Handy zu Weihnachten von ihrer Mutter bekommen wird. 
Nun war es also schon heute soweit ...
Ich fragte natürlich, warum sie so kurz vor Weihnachten schon ein Handy bekommen hat. Sie erzählte mir, dass das ihr Weihnachtsgeschenk sei und sie es schon bekommen hat, damit sie ab morgen allein zur Schule fahren könne.
Mama würde sonst zu spät kommen, wenn sie sie morgens zur Schule bringen würde.

Die KM ist ohne Berufsabschluss, war noch nie in ihrem Leben ernthaft berufstätig und macht seit einigen Monaten mal wieder eine sogenannte "2-jährige berufliche Weiterbildung".
Laut meiner Tochter besucht die KM wohl auch täglich irgendeine Schule.

Meine Tochter ist inzwischen 8 Jahre alt und in der 2. Klasse, Schulbeginn ist um 8.00. Bis zur Schule muss sie ca. 200 Meter laufen (die vielleicht in Mamas Begleitung, muss ich nochmal nachfragen), dann allein 3 Haltestellen mit der Straßenbahn fahren und auch an einer schwierigen Stelle die Strasse überqueren.

(Vor ein paar Monaten fuhr meine Tochter schon einmal allein nach Hause.
Weil ich das als nicht altersgerecht empfand, machte ich bei der Übergabe eine vorsichtige Bemerkung dazu (Ich finde das zu früh.), spürte aber auch schon, wie sich die KM (wie bei allen Themen) in ihrer Alleinsorge bevormundet fühlte.
Offenbar genau deshalb kam es dann sofort in der Folge zu Umgangskürzungen.)

Ich finde es nach wie vor deutlich zu früh, dass das Kind allein zur der Schule fährt und ja, auch als deutlich unverantwortliches Handeln der KM.
Natürlich mache ich mir auch Sorgen.

Wie findet ihr das, übertreibe ich womöglich ?
Ändern werde ich daran sicher nichts können.

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  Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015
Geschrieben von: die zweite frau - 02-12-2014, 21:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,

mein Mann bekommt Erwerbsminderungsrente. Bei einem Selbstbehalt von 880,- € wäre offiziell nichts mehr zu zahlen.

Allerdings wissen wir alle, dass das so nicht klappen würde.

Dann packt das Jugendamt den Synergieeffekt aus und kürzt den Selbstbehalt um 10 %.

Dann könnte mein Mann die Umgangskosten geltend machen.( hohe Fahtkosten)

Das ist doch alles krank. 

Da wir unsere Ruhe wollen, bleibt alles wie es ist. Nur keine schlafenden Hunde wecken.

bis neulich 

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  Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde
Geschrieben von: i-wahn - 02-12-2014, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Habe einen neuen Titel erstellt. Das Original des alten Titels habe ich zurückbekommen. Die seinerzeit zusätzlich übergebene beglaubigte Kopie ist angeblich verlorengegangen. Ist das ein Problem? Kann man mit der beglaubigten Kopie irgendwas gegen mich anfangen?

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  KU-Beschluss - sofort pfändbar ?
Geschrieben von: GeckoMan - 01-12-2014, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

mir ist nun der Beschluss zur Festsetzung des KU in´s Haus geflattert. Werde sicher in Beschwerde gehen, da man aus Willkür meine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht anerkennt.

Nun beschäftigt mich aber folgende Frage: Kann KM mit dem Beschluss bereits pfänden lassen, wenn noch Beschwerdefrist läuft?

thx

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  Nachehelicher Unterhalt / Hartz 4
Geschrieben von: Austriake - 30-11-2014, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Eine Frage an die Experten:

es wurde lebenslänglicher nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt (OLG, keine Rechtsbeschwerde merh zugelassen) in einer Höhe, die der Unterhaltsberechtigten keine Existenz ermöglicht. Da sie sich als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik zu krank fühlt, um jemals wieder erwerbstätig werden zu können, wird die Unterhaltsberechtigte zum Überleben wohl ergänzende Leistungen nach ALG 2 beziehen müssen. Wobei sie derzeit eine Immobilie bewohnt, die ihr das OLG mit einem Wohnwert von 1.000.- € monatlich zugerechnet hat.

Nun meine Fragen hierzu:

1.So lange die Unterhaltsberechtigte im ehemals gemeinsamen Haus wohnt (und sich einer sinnvollen Verwertung wie z.B. Verkauf widersetzt), kann sie überhaupt Leistungen nach ALG 2 beziehen oder wird ihr die Behörde das Eigentum an der Immobilie, nach aktueller Schätzung 285.000.- € wert, zurechnen und ihr keine Leistungen zahlen, so lange die Immobilie nicht verwertet ist?

2. Wenn der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt von 500.- € nicht bezahlt (weil er z.B. kein eigenes Einkommen mehr erzielt), stockt dann die Behörde die Differenz zum ALG 2-Regelsatz auf? Verfolgt dann die Behörde ihrerseits den U-pflichtigen (so wie es die Unterhatsvorschusskasse tut) ? Kann die U-berechtigte ihre Forderungen gegenüber dem U-pflichtigen rechtswirksam abtreten an die Behörde mit dem Ziel (und Effekt), dass sie die vollen Leistungen nach ALG 2 erhält und die Behörde ihrerseits versucht, das Geld vom U-pflichtigen beizutreiben?

3. macht sich der U-pflichtige strafbar nach §170 StGB, wenn die Behörde den Unterhalt bezahlen muss, weil der U-pflichtige es nicht tut (obwohl er könnte) ?

Austriake

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