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Geschrieben von: Dadamax - 04-02-2015, 10:52 - Forum: Konkrete Fälle
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Liebe User,
ich benötige Nachhilfe in Sachen Unterhaltsberechnung und danke schon vorab für Anregungen sowie für jeden Link-Tipp.
Berechnet werden soll der anteilige Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz von zwei minderjährigen Kindern. Als Angestellter frage ich mich, was zur Bereinigung des Einkommens in Bezug auf abzugsfähige Positionen herangezogen werden kann, insbesondere zur Altersvorsorge.
Bei einem ersten Berechnungsvorschlag der Mutter werden die Zinsen des Darlehns für mein Wohneigentum in Höhe von 4% des Bruttos als Altersvorsorge anerkannt, da ich keine anderen Leistungen für die Altersvorsorge erbringe, außer der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zusätzlich möchte ich aber eine Direktversicherung (Betriebsrente), eine Rürup- und/oder eine Riester-Rente sowie vermögenswirksame Leistungen abschließen.
Kann ich diese Leistungen zur Bereinigung des Einkommens heranziehen oder ist dies durch die Ausschöpfung der 4% (hier Darlehnszinsen) nicht mehr möglich? Sind 4% des Bruttos der Höchstbetrag für eine zusätzliche abzugsfähige Altersvorsorge oder wird von den tatsächlichen Leistungen zur Altersvorsorge ausgegangen, denn die Abzüge durch Direktversicherung plus Rürup-Rente wären höher als 4%?
Vielen, vielen Dank.
Dadamax
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| Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? |
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Geschrieben von: Bruno - 04-02-2015, 01:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Leute,
ich frage mich, welcher Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbahrung (notariell beurkundeter Ehevertrag) sinnvoll ist ?
Worauf sollte man achten ?
gegeben:
- Ehezeit 12 Jahre
- ein gemeinsames Kind, 11 Jahre alter Junge (sonst keine weiteren Kinder)
- etwa gleich hohes Gehalt der Eltern
gesucht:
- sinnvolle Punkte für Scheidungsfolgenvereinbarung
- Wo und wann muss man für die Zeit nach der Ehe die Wohnungszuweisung beantragen (sofern keine Einigkeit besteht) ?
Anstreben:
- Gütertrennung
- Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
- hälftige Betreung des Kindes (Zeitkonto, sollte über das hinweg etwa ausgeglichen sein)
- gemeinsames Sorgerecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Umgangsrecht (haben das beide automatisch ?)
- gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (haben das beide automatisch ?)
- von beiden Eltern für das Kind angestrebten Bildungsweg und Ausbildungsort (Stadt) fest halten
Nicht versuchen:
- kein Ausschluss von Ausgleich der Rentenanwartschaften ( das nicht mehr wirklich rechtssiicher in D ausschließbar und ansonsten unter Umständen der komplette Vertrag vom Gericht gekippt werden könnte)
- kein Versuch den Trennungsunterhalt ein zu schränken ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten warscheinlich der komplette Vertrag gegekippt wird)
- kein Versuch den Kindesunterhalt aus zu schließen ( da eh nicht rechtwirksam und ansonsten mit Sicherheit der komplette Vertrag gegekippt wird)
Was habe ich vergessen was man regeln muss, bzw. versuchen sollte zu regeln ?
Gruß
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| USA |
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Geschrieben von: zeitgenosse - 01-02-2015, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Also in keinem anderen Staat der Welt wird der Vater so penetrant und abgezockt, ausgegrenzt und kriminalisiert (ist er arbeitslos und kann die Alimente nicht zahlen, wandert er in den Knast!!) wie in den USA:
Baskerville hat darüber ein Buch mit dem Titel
The War Against Fathers, Marriage, and the Family (Hardcover)
geschrieben. Anbei eine Rezension aus Amazon.
This review is from: Taken Into Custody: The War Against Fathers, Marriage, and the Family (Hardcover)
This book is describes the reality. This is how it really happens when your wife files for divorce( and women file for divorce in 85% of cases) . Family courts in US are bigoted against men. Fathers are the ones who suffer the most. The mother withholds the children from visiting father and the courts do nothing about that. But if they can't afford to pay child support due to job loss the courts don't lower the child support payments and throw them in jail. Its so hard to comprehend how this injustice takes place in this democratic country. Guys who are about to get married or have children should really read this book and stay away from the scam that marriage has become. Women are always eager to file for divorce because its the guy who suffers both emotionally ( due to being separated from kids ) and financially. The way this book describes it is exactly how it happens in divorce courts. Thank you Professor Stephan Baskerville for writing this great book and informing us about the injustices that men suffer in family courts.
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| Die Ex hat wieder nen neuen: Wie damit umgehen? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 31-01-2015, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Moin,
wie ich erfahren habe und auch bei Facebook nachzulesen ist, scheint Exe mal wieder einen neuen zu haben (Frei nach Torfrock "und der letzte wird das wohl nicht sein...").
Aber sie scheint mit dem alten noch oder auch zusammen zu leben... vll führt sie auch zwei Beziehungen (das war ihre Forderung bei mir damals, woraufhin ich mich endgültig getrennt habe).
Frage mich, wie ich mich jetzt und zukünftig verhalten soll. Das Kind (3) tut mir unendlich leid unter solchen Umständen dort aufzuwachsen! Die Zukunft wird nicht besser werden!
Sollte ich es beim JA zu den Akten geben? Hatte bis jetzt keinen Kontakt zum JA, immer gemieden. Seit der Trennung vor 2 Jahren ist das jetzt der vierte (bekannte) Macker plus X unbekannte.
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| Scheidungsschule für Paare mit Kindern in Dänemark |
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Geschrieben von: p__ - 30-01-2015, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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In Dänemark soll eine Scheidungsschule eingeführt werden, wenn sich Paare mit Kindern scheiden lassen wollen: http://www.ksta.de/panorama/daenemark-sc...08268.html
"Die Eltern sollen lernen, Aggressionen abzubauen. Allein der Umstand, dass tief verfeindete Ex-Paare zusammen im Kurs sitzen – mit Anderen, denen es ähnlich geht – entschärfe oft vieles von dem, was zuvor von ihnen als unüberwindbare Probleme empfunden wurde. (...) Familienpsychologen sind sich einig, dass es kein Ziel der Scheidungsschule sei, einem Elternteil im Streit um die Kinder recht zu geben. Es gehe vielmehr darum, schlichtende Verständigung zu suchen und herauszufinden, was am besten für die Kinder ist. (...) Deshalb sollen die Söhne und Töchter separat Kinderpsychologen treffen. Psychologengespräche mit den Kindern und Scheidungsschule für die Eltern sollen noch vor einem Sorgerechtstreit stattfinden, der polarisiert und Aggressionsgefühle oft erheblich verschärft, fordert Mads Clausen von der Familienhilfsorganisation Mødrehjælpen."
Der südliche Nachbar setzt dagegen auf Gerichtsverfahren, Anwälte, hochqualifizierte (Vorsicht, Ironie) Jugendämter mit ihren genialen Stellungnahmen und derlei Werkzeuge.
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| Antrag auf erweitertes Umgangsrecht |
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Geschrieben von: Knecht - 29-01-2015, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (141)
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Hallo zusammen,
nach Monaten des Wartens und beobachten möchte ich jetzt für meine Tochter das erweiterte Umgangsrecht für mich beantragen.
Ausschlaggebend ist die mütterlich Dominanz und meines Erachtens der emotionale Missbrauch den mein Kind ausgesetzt ist. Hinzu kommt jetzt die vermehrten Übernachtungen meiner Tochter bei Bekannten, da ihre Mutter jetzt 25 Stunden statt 20 Stunden wöchentlich arbeitet. Im Durchschnitt sind das 9-10 Nächte im Monat. Von einer Kontinuität ist hier nicht mehr zu reden.
Fakt ist, der schulische Absturz und das geringe Selbstbewusstsein kann von mir so nicht mehr mitgetragen werden.
Ich versuche daher die Umgangszeiten per Beschluss maximal auszuweiten.
Bisher habe ich sie alle 14 Tage , freitags ab 17.30 Uhr- bis Sonntag 17.30 Uhr. Dazwischen darf ich sie nicht anrufen und ihr (laut Mutter) nicht begegnen und zuwinken. Meine Tochter selbst möchte dies auch nicht, da sonst Mama auf mich ja sauer wird uns es ja verboten hat!
Zum bisherigen Umgangsrecht gehört die Hälfte der Schulferien welche sich von Jahr zu Jahr dahingehend ändern, dass entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte dann mir gehört. Dieses Jahr bin ich mit der ersten Hälfte dran.
Damit ist der bisherige Umgang schnell dargestellt.
Jetzt ist es wie eingangs schon erwähnt genug. Ich versuche wie folgt meinen Antrag wie folgt auf dem Weg bringen.
Alle 14 Tage - Umgangsbeginn ab Donnerstag 17.30 Uhr bis Montag 7.30 Uhr.
In der umgangsfreien Woche z.B. jeweils Donnerstag Umgang von 16.00 Uhr - 19.00 Uhr.
Weihnachtsregelung 24.12. im Wechselturnus ab 2015 - Umgangszeiten entweder 8.00 Uhr - 15.30 Uhr, darauffolgendes Jahr 15.30 Uhr bis 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr.
Danach normale Ferienregelung wie bisher.
Zusätzlich:
Muttertag ab 08.00 Uhr bei ihr.
Vatertag ab 08.00 Uhr bei mir.
An meinem Geburtstag außerhalb meiner Umgangszeit. Von 15.30 Uhr - 19.00 Uhr bei mir.
Geburtstag der Mutter. Innerhalb meiner Umgangszeit von 15.30 Uhr- 19.00 Uhr bei Mutter.
Anderweitige Absprachen mit der Mutter werden nicht funktionieren.
Die Höhe der Unterhaltskosten bleibt so wie bisher bestehen. Das ist das Zuckerl für mein Anliegen.
Passt alles wunderbar auf eine DIN A 4 - Seite.
Langt das in meiner pragmatischen Denkensweise?
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| Nachehelicher Ehegattenunterhalt |
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Geschrieben von: hobbit - 24-01-2015, 06:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
meine Frau will sich nun nach 22 Ehejahren trennen. Ich habe mich bei einem Anwalt beraten lassen. Die Kinder sind erwachsen und studieren, ist klar, dass ich für sie Zahle. Meine Frau ist 47, Diplom Sozialpädagogin und arbeitet seit etwa 10 Jahren halbtags teilweise in der Sprachförderung aber auch als Kindergärtnerin. Der vorläufige Trennungsunterhalt ist klar, sie kann in dieser Zeit auf ihrer Halbtagsstelle bleiben. Nach der Scheidung müsse sie Vollzeit arbeiten. Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss? Ohne Befristung oder Absenkung? Also noch ca. 20 Jahre lang?
Ich bin wirklich fix und fertig. Das kann doch nicht sein!!!!!
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