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| Schockierendes Erlebnis mit Jugendamt / noch neutral? |
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Geschrieben von: ibu400 - 14-01-2015, 13:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hatte heute Morgen ein schockierendes Erlebnis. Seit die Kindsmutter umgezogen ist und daher ein neues Jugendamt zuständig ist – habe ich den Verdacht ein Schwerverbrecher zu sein.
Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide usw. – danach dann immer Forderungen auf höheren Unterhalt usw. Rechtsanwalt blockt das aber immer wieder ab aber es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit bis das Jugendamt wie schon zu Anfangs vors Gericht zieht – nun muss das Jugendamt aber mal etwas für mich tun, ich brauch eine Aufstellung des geleisteten Unterhalts 2013 – hab die Dame also angerufen – musste nicht mal meine Aktennummer usw. sagen – sie wusste sofort bescheid und geht auch soweit in Ordnung – am Ende des Gesprächs sagte sie noch wortwörtlich – > sie muss ich mir auch noch mal vornehmen – der Unterhalt reicht noch nicht den sie zahlen – ich sagte dann das sie ja die Adresse meines Anwalts haben und das gerne mit ihm ausmachen können – die Damen dann -> ja ja bis bald und hat aufgelegt. … kann man eigentlich einen Antrag auf einen anderen Sachbearbeiter stellen? – denn scheinbar kann diese Person nicht mehr neutral beurteilen.
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| Plane Auszug nach ... |
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Geschrieben von: BöseNuss - 09-01-2015, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Meine Geschichte will ich hier nicht sehr groß beitretten zur Zeit.
Fakt ist das mich die Behörden fertig gemacht haben in 1,5 Jahren. Kind ist jetzt 2,5 Jahre. Kein kontakt mehr. Entfernung und die sitaution lässt es nicht mehr zu, geschweige von meinem gesundheitlichen zustand vorausgesetzt ich bleibe weiter hier.
Meine vorbereitung läuft dahin, good bye Deutschland zu sagen.
Vor ca. 10 Wochen habe ich eine Anzeige bekommen wegen Körperverletzung. Die besagte Person hat so wie ich Sie kenne bei der Polizei zur aussage gemacht das ich den Hasenfuss machen will.
Bis heute ist jedoch wegen der Anzeige nichts mehr eingetrofen. Ich vermute das ich besser ein Flughafen in DE meiden soll.
Bitte spamt den Thread nicht mit erfahrungen die einem nicht bekannt sind. LD Buch habe ich gelesen. Seit 2008 hat sich jedoch etwas geändert.
Frage: Einwohnermeldeamt abmelden aus DE Persönlich, oder per email aus dem Ausland, in meinem Fall?
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| Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr |
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Geschrieben von: Knecht - 08-01-2015, 12:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
allen noch ein ruhiges und erfolgreiches Jahr!
Ich wende mich wieder an Euch mit folgender Frage:
Meine Exfrau hatte bisher auf 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung als Nachtschicht gearbeitet.
Seit dem 1.1.2015 hat sie auf 25 Stunden erhöht.
Ich zahle seit dem 01.01.2013 einen Kindsunterhalt von 345€ und einen Trennungsunterhalt (bis 31.12.2015) von 450€.
Zum einen stellt sich mir weiterhin die Frage der nächtlichen Betreuung meiner 10 jährigen Tochter. Bisher hatte sie entweder meine Nachbarin (73 Jahre) bei sich oder sie schlief bei Eltern einer Schulkameradin.
Beide Konstellation nerven mich gewaltig. Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.
Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen, wohlweislich, dass ich auch seit der Gerichtsverhandlung und dem daraus resultierenden Beschluss vom 20 September 2013 zweimal in Folge eine Gehaltserhöhung erhalten habe, was im Ergebnis 600 € brutto ausmacht.
Ich gehe davon aus, dass Madame nach den verstrichenen zwei Jahren sowieso einen Gehaltsnachweis verlangen wird und dann die Karten neu gemischt werden. Ab Januar 2016 fällt der Trennungsunterhalt dann weg.
Gruß und Dank
Knecht
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| Ausziehen, laufende Kosten, gemeinsames Konto |
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Geschrieben von: hobbit - 07-01-2015, 13:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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Hallo, ich lebe in Trennung jedoch unter einem Dach. Außer mir meiner Frau wohnt noch unser 20-jähriger Sohn bei uns. Im Prinzip leben wir im gemeinsamen Haus als WG. Problem: Meine Frau macht Stress ohne Ende. Ich verdiene den Großteil des Geldes und möchte sie mit ihrem kleinen Einkommen nicht rausschmeißen. Meine Idee ist nun, dass ich ausziehe und die Kreditrate fürs Haus weiter bezahle. Dabei gehe ich davon aus, dass sie im gegenzug die laufenden Kosten selbst trägt, umlagen, strom wasser usw.
Hat jemand Erfahrung damit ... wäre so etwas denkbar und praktikabel ?
Dank Gruß
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| Unterhalt für 12-jähriges Kind |
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Geschrieben von: ArJa - 07-01-2015, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen.
Ich hab mal eine Frage zur Unterhaltsneuberechnung an die KU-Experten.
Mein ( einziges ) Kind wird im April 12 Jahre alt; z.Zt. zahle ich an Exe mtl. 345 ( bis zum 18. Lj. titulierte ) Euro Kindesunterhalt.
Normalerweise wird KU ja ab dem 12. Lebensjahr erhöht; da meine Exe aber mein Kind gegen mich manipuliert hat und das Kind seit der
Trennung 2011 nicht ein einziges Mal bei mir übernachtet hat und noch nicht einmal mit mir in Urlaub gefahren ist, habe ich nur
wenig Lust, den KU zu erhöhen getreu dem Motto: Für minimalen Umgang gibt’s auch nur minimalen Unterhalt !
Das ganze Umgangstheater ist bis zum OLG hochdekliniert worden und das Thema Umgang ist durch.
Seinerzeit bei der UH Berechnung und dem UH Urteil wurde mein mtl. Einkommen von ca. 3000 € netto plus mein damaliges
Nebeneinkommen von 400 € zugrunde gelegt, abzgl. einiger Altkreditverträge + Privat KV kam eben der o.g. KU Betrag
zusammen, den ich auch durchgehend immer komplett überwiesen habe.
Zwischenzeitlich hat sich mein Einkommen allerdings deutlich reduziert .
- so ist mein Nebeneinkommen von 400 € ab Mai 14 ersatzlos weggefallen ( ich habe danach keine Abänderungsklage gestellt und KU weiter unverändert überwiesen )
- durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlags sind nach der Scheidung weitere 70 € weniger in der Kasse
- ich musste zur Finanzierung der Scheidungskosten einen weiteren Kredit aufnehmen, den ich mit mtl. 200 € bediene
- ab 01.01.15 wurde ja der Selbstbehalt erhöht.
Wie ich meine Exe kenne, wird sie nur darauf lauern, mich erneut vor Gericht zu zerren um höheren KU einzuklagen.
a) habe ich absolut keinen Bock auf ein erneutes Gerichtsverfahren ( weil ich im Gegensatz zur Exe keine PKH bekomme und wieder mal den Anwalt zahlen darf )
und würde sie b ) daher gern davon überzeugen, dass aufgrund des reduzierten Einkommens keine Unterhaltserhöhung in Betracht kommt.
Die 345 € KU würde ich allerdings weiterzahlen, eine Lohnpfändung des titulierten KU kann ich mir beruflich in meinem Job nicht leisten.
Wie seht Ihr den Fall ?
Gruß
ArJa
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| Briefe von Kindern |
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Geschrieben von: Dzombo - 07-01-2015, 02:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Im Jahr 2006 erreichte mich ein Brief meines erstgeborenen Sohnes. Es ist der einzige Kontakt zwischen mir und meinem Sohn überhaupt. Und er fand auch nur statt, weil ich im Zuge anstehender Privatinsolvenz meine KU-Zahlung abzuklären hatte. Meinem Sohn stand zu dem Zeitpunkt kein KU mehr zu. Solchen erhielt er aber auf Grund eines Pfändungsbeschlusses noch immer regelmäßig überwiesen. Die KM weigerte sich, die Pfändung aufheben zu lassen. Ich musste einen Anwalt einschalten und es kam zur Klage gegen meinen Sohn wegen Aufhebung der KU-Pfändung.
In dem Zusammenhang und mit davor bis rückwirkend zur Geburt durch die KM festgelegten Kontaktverbot zwischen mir und meinem Sohn erhielt ich am 10.04.2006 von meinem erstgeborenen Sohn über meinen Anwalt den folgenden Brief meines Sohnes.
Zitat:Überschrift mein Name,
es ist wirklich ein starkes Stück was Sie sich mit dieser Klage geleistet haben. Eigentlich müssten Sie sich schämen eine Klage gegen den eigenen Sohn einzureichen. Sie wissen ganz genau, daß Sie nicht zu viel Unterhalt gezahlt an mich gezahlt haben. Laut des Schreibens von Frau Rechtsanwältin Xxxxxxx ging es um viel höhere Summen. Die gezahlten xxxxx waren nur ein Teil des festgelegten Regel Satzes.
Aber ich habe keine Lust mehr mich weiter über Anwälte mit Ihnen zu streiten. Für mich ist diese Klage Xxxx/Xxxxx der traurige Höhepunkt einer Vater-Sohn-Beziehung, die es nie gegeben hat und nie geben wird.
Mit freundlichem Gruß
Kindsname
Geiler Text. Oder?
Ich hatte keine Beziehung zu meinem Sohn, weil so eine nie zugelassen wurde. Und ich hatte wegen der Klage keine Wahl. Ich war finanziell bankrott und musste Privatinsolvenz anmelden. Dafür war es erforderlich, daß die KM durch einfache Erklärung die KU-Pfändung aufheben ließ. Das zutun verweigerte sie aber. Sie wollte länger als berechtigt für unseren Sohn KU gezahlt bekommen haben von mir. Und das in utopischer Forderungshöhe. So was läßt Insolvenzrecht nicht zu. Ich hatte ergo keine Wahl und musste mir die Aufhebung zur KU-Pfändung einklagen.
Egal. Interessant ist noch der Brief der KM an mich vom 21.03.2005.Er ist der Höhepunkt jahrelanger, postalisch er Schimpfkanonaden seitens der KM gegen mich mit immer dem gle
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| Neuer Job und Neuberechnung von Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 06-01-2015, 20:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin,
ich habe ein Angebot für eine Stelle ab 1.3.
Mein KU-Titel läuft zum 30.04. aus. Es wird also alsbald eine Neuberechnung der Gegenseite stattfinden (in der Hoffnung mehr zu bekommen).
Bei dem neuen Job steigt mein Grundgehalt, allerdings verliere ich div. steuerfreie Zuschläge für Schichtdienst. Unterm Strich habe ich, mit einem eingetragenen Steuerfreibetrag, dasselbe Netto.
Allerdings ist die neue Stelle 80km weit weg. Laut den Unterhaltsrichtlinien meines örtlichen OLG, was bei vielen ähnlich sein wird, kann ich ja Arbeitsaufwendungen in Abzug bringen.
Dort steht 5%, maximal 150€ - außer die Aufwendungen sind deutlich höher. Fahrtkosten werden nach gesamter Strecke berechnet, ab 30km mit 0,20€/km.
Komme auf ~579€ anrechenbare Fahrtkosten. Damit rutsche ich natürlich recht tief. Werden jetzt noch, wie bei erster Berechnung, andere Sachen berücksichtigt, rutsche ich unter 1500€ netto und damit auf Mindestunterhalt von 225€.
Aktuell zahle ich 257€ (Stufe 3).
Die neue Stelle baut auf meinen höheren Abschluss auf, den ich vier Jahre neben dem Job für sehr viel Geld erworben habe. Da ich in meiner jetzigen Facharbeiter-Position gehaltstechnisch am Ende angelangt bin und in der neuen Firma natürlich wieder von vorne anfange, allerdings mit zukünftigen Gehaltssteigerungen, ist mir die Stelle wichtig und insgesamt für die Zukunft ja auch sinnvoll. Will den Abschluss ja auch nicht in Gulli werfen.
Das Argument, das man sich bei hohen Fahrtkosten eine Wohnung am Dienstort suchen muss, wird schwer. Der Mietspiegel hier liegt bei 4,75€/m² und am Dienstort bei 11,50€/m²! Werde dort kaum eine bezahlbare Wohnung mit Kinderzimmer finden.
Wie seht ihr die Chancen, das ich mit einem neuen Titel niedriger gestuft werde bzw. die Gegenseite das akzeptiert/akzeptieren muss?
Da ich den Mindestunterhalt zahlen kann, sollte die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" ja nicht direkt greifen.
PS.: Vorteil von der Stelle ist auch, dass ich das Kind nach Feierabend direkt abholen kann aufm Heimweg und, wenn die Mutter mitspielt, es auch nach dem Umgangswochenende direkt in den Kiga bringen kann.
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| PAS und Beistandschaft |
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Geschrieben von: Nappo - 06-01-2015, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Gestern nachmittag war die Beiständin bei meinen Töchtern. Da die Beiständin am Donnerstag zu mir kommt, passt es natürlich gerade, mir folgende E-Mail zu senden:
Hallo!
Aus Höflichkeit bedanken wir uns für die Weihnachtsgeschenke, wollten dir aber auch sagen, dass es schöner gewesen wäre wenn du sie uns persönlich überreicht hättest.
Du brauchst keine Antwort zu schreiben, da wir momentan weiterhin keinen Kontakt wollen.
X & Y
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