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| Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig |
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Geschrieben von: Arminius - 27-02-2015, 12:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Gemeinde,
vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Sollte die KM auf den Gedanken kommen nach 850 d zpo ( Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen) zu Pfänden und der KV nicht mit dem Betrag einverstanden sein, den die Rechtspfleger eingetragen haben welches Gericht ist f. den Widerspruch ggf. Verfahren zuständig ?
Das AG am Wohnsitz des Kindes oder das AG am Wohnsitz des Kindesvaters ?
Kann man überhaupt gegen den festgesetzten Betrag klagen ?
Sollte jemand Erfahrung haben oder es schon einen Thread geben würde ich mich über ein kurzes Statement freuen.
Lg
Arminius
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| Kindesunterhalt und neue Partnerin |
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Geschrieben von: Schnabelhalter - 27-02-2015, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Morgen zusammen,
ich brauche da mal einen Rat, was ich für Möglichkeiten habe, es geht um Finanzen, aber nicht nur.
Ich habe mir gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen lassen, was der KM jetzt noch mehr Aufwind für ihr krankes Verhalten gibt. Da kann man nichts mehr machen, ich bin beschissen beraten worden, der Anwalt war eine Pfeife, hätte ich auch alleine hingehen können. Sie hat vorher schon gemacht was sie will und jetzt hat sie quasi den offiziellen Segen dazu, fehlt nur noch das alleinige Sorgerecht.
Doch erstmal kurz zu den Grundlagen:
11/2007 Geburt unseres Sohnes
10/2010 Auszug der KM mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung „wegen Wiederaufnahme ihrer Arbeit“ – 150km von der gewohnten Umgebung entfernt – ich konnte da nichts dagegen unternehmen, ich hatte arbeitsbedingt nicht die Möglichkeit alleine eine durchgehende Betreuung sicherzustellen. Zwei Monate später dann offizielle Trennung.
05/2013 Rechtsgültige Scheidung, Nachehelicher Unterhalt befristet bis Einschulung
11/2014 Verhandlung um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich. Ich verliere den Prozess, nachdem JA und gerichtlich bestellter Beistand empfehlen das Kind bei der Mutter zu belassen. Als einziger und oberster Grund wird hierfür das Kontinuitätsprinzip angegeben, weil alle anderen Argumente für mich gesprochen hätten. Entscheidung des Gerichts dann wie erwartet, alle Kosten zu meinen Lasten – gesamt 1.940,- €.
So blute ich langsam finanziell langsam aus, seitdem ich versucht habe meinen Sohn zu mir zu bekommen, lehnt es die KM ab an den Umgangswochenenden eine von den beiden Strecken zu fahren, was wir in 2011 im Rahmen einer Elternvereinbarung beim JA gemeinsam so festgelegt hatten. Ich will den Umgang, also kann ich auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, das wären zu den 309,- Euro Unterhalt nochmal 150,- Euro rein für Benzin ohne Verschleiß (1200km/Monat). Von den weiteren Kosten für Essen, Urlaub und sonstige Unternehmungen will ich garnicht reden, aber im Prinzip ist es so, daß mehr als ¼ meines Nettoeinkommens für den Umgang draufgehen.
Auf der anderen Seite kam nun vor zwei Jahren eine neue Liebe ins Spiel. Wir sind vor einem Jahr zusammengezogen, sie hat drei Kinder mitgebracht. Sie bekommt Kindergeld und verdient ca. 600 Euro im Monat, das war’s. Ich zahle Miete/Nebenkosten und was sonst noch fehlt. Anders als in meinem Fall, kommt vom Vater ihrer Kinder kein Geldregen, er ist Pole und lebt auch dort, mit entsprechend niedrigem Einkommen. Aus dem Verkauf einer Immobilie hat er einen sechsstelligen Betrag erlöst, den er komplett beiseite geschafft hat, hätte ich auch gemacht. Er macht sich bei den Kindern beliebt mit Geschenken (Laptop, Motorrad, IPhone…), aber für die undankbaren Dinge wie Kleidung oder Essen zahlt er nichts. Es gibt für einen 180,- Unterhaltsvorschuß, alles andere meine Partnerin bzw. ich.
Jetzt zu meinen Fragen:
- ich überlege, ob ich meinen Kindesunterhalt neu berechnen lassen kann. Zum einen bewege ich mich mit meinem augenblicklichen Einkommen relativ nahe an der nächstniedrigeren Klasse (Düsseldorfer Tabelle), zum anderen frage ich mich, ob es sich immer nach dieser scheinbar allgemeingültigen Tabelle richten muss oder ob auch besondere Einzelumstände zu würdigen sind, zum Beispiel die Fahrtkosten oder meine Lebenssituation?
- spielt es bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts für meinen Sohn irgendeine Rolle, daß ich mich selbst sozusagen unterhaltspflichtig für eine Frau und drei Kinder gemacht habe? Meine Partnerin hat dadurch, daß sie mit mir zusammenlebt, nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, weil wir in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Alle bedienen sich von mir gewollt und ungewollt an meinem Einkommen, nicht zuletzt auch Vater Staat, der all diese Regeln gegen mich erfunden hat und mich schön Lohnsteuerklasse 1 schmücken lässt. Klasse 3 ist ja nur homosexuellen Bedarfgemeinschaften vorbehalten oder gibt es da eine andere Möglichkeit als Heiraten?
- wie funktioniert überhaupt eine Unterhaltsanpassung? muss ich mit meinen Lohnabrechnungen zum Jugendamt hin? oder wird da wieder ein Gericht bemüht werden?
- wieviele Lohnabrechnungen werden herangezogen für die Berechnung des Unterhalts?
- bleibt die Unterhaltshöhe solange konstant, wenn einmal festgelegt, bis die KM mir das nächste Mal die Hosen runterziehen läßt?
- bin ich verpflichtet Einkommensänderungen anzuzeigen? habe hier gelesen, daß frühestens nach zwei Jahren wieder nachgefragt werden darf, ob mein Gehalt sich verdoppelt oder verdreifacht hat. Gibt es in dem Zusammenhang eine Nachzahlungspflicht?
- noch eine Frage zu dem gerade gelaufenen Gerichtsverfahren: das Verfahren ist sicherlich beschissen für mich gelaufen, da hätte ich im nach hinein einiges anders gemacht. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern, die Einspruchsfrist ist abgelaufen, jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ins Haus. Ist es normal, daß ich zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch 600 Euro für einen Beistand schmücken muß, den ich garnicht bestellt habe?
Tja, das war’s erstmal. Wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann, ich bin für jeden Hinweis und auch sonstige Anregungen dankbar.
Gruß
Stefan
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| Datenschutz |
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Geschrieben von: JonDon - 26-02-2015, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Alle erfahrungen zum Datenschutz können gerne hier gepostet werden.
Meine erfahrung
1. Umgezogen, bei der Gemeinde Wohnsitz angemeldet.
2. Krankenkasse sendet mir neue "Kundenkarte"
3. Bei der Hausbank neue EC Karte bestellt, da alte defekt. Adresse nicht mitgeteilt. Bank Sendet EC Karte an neue Adresse.
Woher bekommen Sie diese Informationen?
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| Volljährigen-Unterhaltsberechnung |
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Geschrieben von: StefanN - 25-02-2015, 00:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen!
Meine Tochter ist nun 18 geworden, worüber ich mich sehr freue (ja echt).
Hab sie aufgefordert, dass sie den Unterhalt neu berechnen lassen muss.
Sie hat sich auch beim Jugendamt beraten lassen und der bisherige Beistand wird die Berechnung machen. Meine Frau hat ihre Gehaltsabrechnungen schon vorgelegt.
Nun habe ich zwei Fragen:
Für die Berechnung wird meine Dezember-Abrechnung mit den Jahreswerten erwartet.
Nun ist es so, dass bei mir vom Brutto einmal ein Betrag für eine Altersvorsorge abgeht und ein weiterer für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wurde vom Arbeitgeber angeboten und hat gewisse steuerliche Vorteile. Am Ende der Abrechnung steht dann das gesetzliche Netto, abzüglich der beiden Beträge, wodurch sich mein Auszahlungsbetrag ergibt. Also das Geld, das ich tatsächlich zur Verfügung habe. Bei den bisherigen Unterhaltsberechnungen wurde bisher nur mein Nettobetrag berücksichtigt, nicht mein niedriger Auszahlungsbetrag.
Ist das richtig so?
Meine Frau hatte bisher nur Halbtags gearbeitet und vor ein paar Monaten auf ganztags aufgestockt.
Da sie sicherlich ihren Jahreswert angegeben hat, wird der Durchschnittswert geringer sein, als das was sie jetzt verdient.
Kann ich erwarten, dass für die Berechnung ihr nun höherer Monatslohn eingesetzt wird?
Ich freue mich schon auf eure Antworten und
Grüße vom Stefan
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| Gerichtskosten |
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Geschrieben von: chuloralf - 24-02-2015, 19:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung von Gerichtskosten.
Ich hatte ein Verfahren wegen KU, das ich verloren habe.
Gegenstandswert war 8.760 €. Allerdings verstehe ich nicht ganz wie die auf einen derart hohen Gegenstandswert kommen. Ich hatte einen guten Teil des KU vorher tituliert.
Ich habe eine Rechnung über 666 € Gerichtskosten bekommen.
Wie wird das berechnet? Mit den diversen Verfahrenskostenrechnern die es im Internet zu finden gibt, komme ich auf die Schnelle nicht klar.
Ist das in den letzten Jahren teurer geworden?
Gruß
g
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| Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage |
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Geschrieben von: Panum - 23-02-2015, 00:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich komme hier zu paar hilfreichen Antworten.
Kurz zu mir, ich bin 35 Jahre, habe eine 3 jährige Tochter. Mit der KM bin ich schon vor der Geburt nicht mehr zusammen gewesen. Wir haben uns aber immer gut verstanden. Das ging ein Jahr echt gut. Bis dann eine neue Frau in mein Leben trat.
Habe mir, so dumm ich bin, ein Jahr den Umgang mit meiner Tochter verbieten lassen, sofern meine Freundin zu Besuch war. Dementsprechend habe ich meine Tochter sehr selten gesehen.
Seit nun einem halben Jahr lasse ich es mir nicht mehr verbieten und kämpfe um das Recht auf Umgang mit meiner Tochter.
Leider hab auch ich den Weg des JA gewählt und habe nun zumindest alle 14 Tage meine Tochter von Sa Mittag bis Sonntag Mittag und jeden Dienstag hole ich sie vom Kiga ab und habe sie für 3std.
Natürlich ist mir das nicht genug und im Juni soll erneut "verhandelt" werden.
Die KM hat das alleinige Sorgerecht.
Nun ist mir Freitag ein Formular zur U-Prüfung ins Haus geflattert. Eine Gehaltsabrechnung hatte ich damals schon beim JA abgegeben um einmal zu beweisen das ich richtigen Unterhalt bezahle...
Trotzdem kommt jetzt dieses Formular nach Haus.
meine Frage an Euch. Sollte ich das ohne Murren ausfüllen (inkl. aller Angaben wie Weihnachtsgeld, Kapitalvermögen etc) oder kann ich das irgendwie umgehen!?
Habt ihr Tipps für mich was ich beachten soll?
zusätzlich würde ich sehr gern das geteilte Sorgerecht beantragen und würde diesbezüglich auch gerne wissen wie groß da meine Erfolgschancen sind und ob man dort auch speziell etwas beachten sollte bzw wie genau man da vor geht.
Grüße
Christoph
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| Fragen Unterhalt |
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Geschrieben von: Depressiv - 21-02-2015, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich habe zwei Kinder. Das erste ist jetzt 8 Jahre alt. Ich zahle regelmässig 272 Euro Unterhalt an Mama A. (Beistandschaft ist eingerichtet) Kein Titel!
Ich habe jetzt noch ein Kind unehelich bekommen von Mama B. Dieses ist 3 Wochen alt.
Für das zweite Kind zahle ich noch keinen Unterhalt. Meine Leistungsfähigkeit ist maximal 272 Euro für beide Kinder.
Meine Fragen:
1. Wie teilt sich der Betrag von 272 Euro auf die beiden Kinder auf?
2. Kann das Jugendamt die Mutter B dazu zwingen eine Beistandschaft einzurichten? Ich verstehe mich mit der Mutter gut. Ihr gehen jetzt allerdings Schreiben vom Jugendamt zu, dass sie eine Beistandschaft einrichten MUSS!
Zur Zeit wird Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Viele Grüsse
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| Jugendamts Zuständigkeit |
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Geschrieben von: Petrus - 21-02-2015, 06:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Ich stehe noch in Streit mit meinem örtlichen Jugendamt. Kind ist bekanntermaßen im aussereuropäischen Ausland. Woraus leitet sich die örtliche Zuständigkeit in Umgangsangelegenheiten ab?
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