Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.734
» Neuestes Mitglied: MichaelCes
» Foren-Themen: 8.191
» Foren-Beiträge: 151.181

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: IPAD3000
Vor 8 Stunden
» Antworten: 8
» Ansichten: 161
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 10 Stunden
» Antworten: 63
» Ansichten: 7.969
Verhütung für Männer: Neu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
13-08-2025, 00:17
» Antworten: 88
» Ansichten: 109.734
FamG Köln: Kein Wechselmo...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: Alimen T
11-08-2025, 07:46
» Antworten: 3
» Ansichten: 262
Geschichte einer Entfremd...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
10-08-2025, 14:12
» Antworten: 4
» Ansichten: 370
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
09-08-2025, 13:45
» Antworten: 116
» Ansichten: 18.229
Getrennte Eltern: Bei Pap...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
08-08-2025, 16:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 378
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
08-08-2025, 02:39
» Antworten: 4
» Ansichten: 469
Unterhaltsberechnung: Ber...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
07-08-2025, 13:09
» Antworten: 4
» Ansichten: 531
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: väterchen_frust
07-08-2025, 08:52
» Antworten: 47
» Ansichten: 4.381

 
Smile Kindesunterhaltspflicht bei Leistungsunfähigkeit wegen Studium
Geschrieben von: Richard - 02-10-2014, 11:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo ihr alle ,

ich habe eine recht schwierige Situation habe im Internet schon vieles gelesen aber dennoch keine Antwort gefunden ich hoffe hier kann mir geholfen werden. Schonmal einen Dank für eure Bemühungen

Also folgendes :

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie hat ein Kind im Alter von 2 Monaten von mir und verlangt Kindesunterhalt von mir .

Ich studiere derzeit aber und werde auch noch die nächsten 4 Jahre studieren und habe somit kein Einkommen.
Eine Ausbildung habe ich auch nicht sprich ich habe direkt nach dem Abitur mit dem Studium begonnen.

Meine Frage lautet nun:

Gelte ich nun als nicht leistungsfähig ? ein fiktives einkommen kann bei mir nicht erhoben werden weil ich keine ausbildung habe und würde ich einen nebenjob annehmen würde ich nicht über die Selbstbehalt von 800 Euro kommen oder liege ich da falsch ( bin student da kann ich nur einen 450 Euro Minijob aufnehmen) ? Kann das Jugendamt mir vorschreiben mein Studium abzubrechen und das ich dann eine unqualifizierte Arbeit aufnehme nur um den Kindesunterhalt decken zu können ? Wie sieht das mit dem Unterhaltsvorschuss aus welchen meine Ex Freundin dann höchstwahrschienlich erhält muss ich diesen zurückzahlen ( wenn ich in zukunft arbeite ) obwohl ich zurzeit nicht leistungsfähig bin ????

Vielen dank hoffe es finden sich antworten auf meine Fragen

Drucke diesen Beitrag

  Doppelresidenzmodell schmackhaft machen
Geschrieben von: jim-knopf - 01-10-2014, 10:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen,

ich bin schon seit längerer Zeit passiver und begeisterter Mitleser dieses Forums und bitte euch nun aktiv um Rat.

Kurz die Fakten zu meiner Situation:

  • Trennung 2012, nicht verheiratet, geteiltes Sorgerecht, Vaterschaft anerkannt
  • 1 Sohn, 4 Jahre
  • Unterhalt: nach DD-Tabelle Stufe 1
  • Umgang: im Verhältnis von ca 38:62 mit Urlaub und jährlichem Wechsel von Feiertagen
  • Elternvereinbarung: in Eigenregie erstellt und vorhanden
  • Kommunikation: kühl, sachlich, bei strittigen Themen bisweilen ein hochemotionales Mienenfeld
  • Wohnsituation: gleiche Stadt, Wohnungen sind 1km voneinander entfernt

Eins vorweg: mir ist durchaus bewußt, dass ich mich diesem recht großzügigen bemessenen Residenzmodell im Vergleich zu anderen Vätern glücklich schätzen kann.
Trotzdem strebe ich aus verschiedenen Gründen ein möglichst paritätisches Wechselmodell an.
Hauptgrund ist meiner Meinung nach der suboptimale Wechselrhythmus meines Sohnes. Da wir einen recht komplizierten 3-wöchigen Rhythmus praktizieren wechselt er in ungünstigen Monaten bis zu 8x. Das liegt daran, dass sich der Rhythmus hauptsächlich am "Bedarf" seiner Mutter orientiert.
Ich hatte Anfangs noch die Hoffnung, dass sich durch flexible Gestaltung des Rhythmus' eine 50/50 Verteilung einstellt. Allerdings hat sich gezeigt, dass seine Mutter die gemeinsam getroffene Regelung bisweilen recht flexibel handhabt, mir aber im Gegenzug keinerlei Entgegenkommen zeigt. Die Begründungen sind klassisch: "Lebensmittelpunkt, geregelter und ruhiger Alltag, ich solle froh sein, soviel Umgang zu haben, bla blubb".
Beim Thema Doppelresidenzmodell und 50/50 Verteilung kommt keine Reaktion. Ihre Lieblingsmethode um zu sagen: "Nein, das will ich nicht!"

Wie kann ich ihr nun eine 50/50 Verteilung schmackhaft OHNE dabei den Umfang meines aktuellen Umgangs aufs Spiel zu setzen? Ich denke es besteht eine realistische Gefahr, dass sie mir in einer Diskussion um ein Doppelresidenzmodell aus einer Laune heraus den aktuellen Umgang kürzt. Um den dann zu sichern bleibt mir nur der Gang zum Familiengericht, wo die Gefahr doch recht hoch ist, dass ich mit weniger raus gehe als ich jetzt hab.

Habt jetzt schon Dank für Hinweise und Tipps!

jim-knopf

Drucke diesen Beitrag

  Titulierung 10 % unter max.
Geschrieben von: i-wahn - 30-09-2014, 17:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Noch habe ich einen statischen Titel mit Stufe 7. Nach Auskunftsersuchen wird sich die Höherstufung auf Stufe 10 kaum vermeiden lassen. Parallel wird ein dynamischer Titel gefordert.

Meine Idee: Anpassung auf Stufe 8 (ein paar Argumente gibt es, würde ich vor Gericht aber sicher verlieren) und dynamisierung.

Liege damit ziemlich genau 10 % unter der Stufe 10. Allerdings nur ohne Kindergeldabzug (508 € - 10 % = 457,20 €). Tabellenbetrag der Stufe 8 vor Kindergelabzug sind 457 €. Wenn ich die tatsächlichen Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes betrachte, liege ich mehr als 10 % daneben (416 € - 10 % = 374,40 €). Tabellenzahlbetrag sind 365 €.

Habe ich damit eine Chance? Oder ist das von vorneherein sinnlos?

Drucke diesen Beitrag

  Kind nach Umgang krank, Mutter beschwert sich
Geschrieben von: Sixteen Tons - 29-09-2014, 22:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Zur Abwechslung mal etwas vielleicht Banales.

Nachdem ich gestern meine Kinderschar nach einem gemeinsamen
Wochenende wieder in die Obhut der Mutter brachte, erreichte mich
heute eine SMS, das eine meiner Töchter wieder fiebert (vorher zuletzt am vergangenen Donnerstag abend). Meiner Verantwortung gegenüber den Kindern würde ich nicht gerecht. Ich hätte unsere Tochter nicht warm genug bekleidet. Nun muß ich sagen, das wir hier über das Wochenden bis in die Abendstunden 25 Grad Celsius bei Windstille hatten und ich keinen Anlass sah, die frisch Genesene buchstäblich in Watte zu packen. Unter diesen optimalen Wetterbedingungen war ich der Ansicht, das auch etwas Frischluft nicht schaden könnte und wir hielten uns auch tagsüber einige Zeit draußen auf.
Selber denke ich, das der "Rückfall" eher auf einen gewissen Pegel an
Aufregung einhergeht, wenn die Kinder zu mir stoßen und wieder das ganze Sonntags retour. Vielleicht wäre es tatsächlich besser gewesen, wenn meine Tochter noch weiter das im mütterlichen Haushalt das Bett gehütet hätte, statt sich in ein Wochende mit Trubel zu stürzen. In meinem Haushalt gibt es die Kinder eben kompakt, während sie in der mütterlichen Wohnung während des Alltags weniger Berührungspunkte miteinander haben durch Schule, Kindergarten, Wahrnehmung von Freizeitangeboten, Treffen mit Freunden, etc.
Die Frage lautet nun, ob ich der Mutter nun zutiefst betroffen bestätigen soll, das ich ein verantwortungsloser Vater bin? Oder soll ich gar nichts machen (wäre m. E. die richtige Option) oder irgend etwas dazwischen? Denn manchmal frage ich mich, ob ich dort nicht sogar für schlechtes Wetter verantwortlich bin. Ich habe häufig nur die Wahl zwischen einem Monolog oder einer Eskalation, dazwischen gibt es nur sehr wenige und feine Abstufungen. Die Elternebene funktioniert im Prinzip nur dann gut, wenn es bei Muttern auch gerade gut läuft. Weil das Kind jetzt krank ist, läuft es bei der Mutter natürlich auch nicht gut, weil die Mutter dann auch "gehandicapt" ist.

Drucke diesen Beitrag

  Konto eröffnen ohne Wohnsitz
Geschrieben von: Der Haus-Atm - 29-09-2014, 08:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hallo Forumgemeinde,

Ich bin auf der Suche nach einer diskreten Bank in Europa, die keine feste Wohnanschrift verlangt (denn ich bin momentan ohne feste Wohnsitz in der EU). Als ich mich in Deutschland abgemeldet habe, habe ich eine asiatische Anschrift angegeben. Die hilft mir aber nichts, wenn ich ein Konto eröffnen will. Deutschland kommt nicht in Frage da meine Schuffa sehr belastest ist und ich noch offene USchulden habe, die ich aber leider nicht begleichen kann - wobei ich langfristig sie schon begleichen werde, auch wenn ungern.
Neulich habe ich einen Job-Angebot in Skandinavien, aber der AG kann/will mich nicht in bar zahlen und beharrt auf ein Konto in Europa.

Ich tendiere zu einer der folgenden Länder:

-Zypern
-Schweiz (Postbank?)
-Österreich
-UK (London)
-Spanien.

In Spanien wäre vielleicht das Problem, dass ich die Sprache nicht kann. Auf Zypern gehe ich davon aus, dass sie Englisch verstehen. Mein deutscher Pass ist zwar noch einigen Jahren gültig, aber nach Möglichkeit möchte ich gar nicht hinfliegen (wo das Konto eröffnet werden soll), sondern alles per Post machen.
Gibt es von euch irgendwelche Vorschläge?

Kurz zu mir: nachdem meine Frau mich verlassen hat (und die Kinder mitgenommen hat) wurde ich zum Geldautomat der Familie degradiert (Haus-Atm). Nach der Scheidung begann sie dann mit der PAS-Strategie und danach waren die Kinder auch dann endgültig entfremdet. Aber darum geht es hier gar nicht. Es geht momentan nur um die Kontoeröffnung.
Ich hatte die Nase voll und habe Deutschland verlassen (deutscher Pass ist noch gültig) und bin nach Asien ausgewandert.
Danke , der menschliche ATM.

Drucke diesen Beitrag

  Geschenkeübergabe am Geburtstag, wie verhalten?
Geschrieben von: bio - 28-09-2014, 13:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo Leute

Ich habe ein Situation mit der Mutter meiner Tochter erlebt, zu der ich Eure Meinung

Trotz der Schwierigkeiten bei der Umgangsgestaltung - es waren mehrere Verfahren nötig, um Umgang zu regeln - und der ansonsten schwierigen Kommunikation, schaffen wir es doch, jährlich gemeinsam den Kindergeburtstag auszurichten. Er findet meistens in einer Örtlichkeit wie Zoo oder sonstigen Spielhäusern statt. Unser Kind findet das auch Prima.
Für mich ist es auch eine Gelegenheit die Interaktion zwischen beiden zu beobachten, sonst bekommt ja wenig mit. Und die Feiern verliefen bislang auch friedlich.

Bis dieses Jahr. Am Ende, als ich mit den anderen Kindern zum Elternabholplatz wollte (mit der Str.Bahn), trat meine Ex an mich heran und fordert recht barsch die Geschenke aus meiner Tasche. Ich hatte 2 Teile (Hörbuch, Puzzle) in einer stabilen Tasche auf einer Bank stehen, ein Buch in meinem Rucksack auf dem Rücken. Ohne eigentlich abzuwarten, fing sie an, in meiner Tasche zu wühlen und nahm CDs und Puzzle an sich. Als sie anfing auch noch meine Mitbringsel zu greifen, hab ich sie auf ABstand gehalten. Sie reagierte völlig erbost und murmelte was von "die Geschenk gehören mir, du hast unser Kind nur jedes 2.WE" und "ich schlag Dich".

Dann nahm sie unser Kind und ging beiseite. Ich sah, wie sie auf es einredete. Dann kam Kind zurück und fragte nach dem Buch. Ich habe gesagt, dass ich es erstmal mit nach hause nehme. Mutter kam zurück und forderte das Buch. Dann wollte sie eine Videoaufnahme machen. Als sie anfing hab ich in die Kamera gesagt, dass ich damit einverstanden bin. Dann machte sie die Kamera wieder aus. Schließlich beschimpfte sie mich als schlechten Vater und wollte mehrfach von unserem Kind wissen, ob es Angst vor mir hätte. Ich lächelte unserem Kind zu und gab ihm einen Luftkuss und verabschiedete mich. Kind winkte zurück, dann sind Mutter und Kind unter Beschimpfungen (auf Englisch "shame on you as father " usw.) davongetrabt. Ich bin dann mit den anderen Kinder mit der Bahn los.

Schade, dass ein ansonsten ordentlicher Geburtstag so ausarten musste, wegen einer Kleinigkeit. Leider zeigt das, dass ihre Haltung unverändert ist und die Suche nach Indizien für eine problematische Vater-Kind-Beziehung immer noch ein Thema für sie ist.

Mein Bauchgefühl sagt mir, ich solle es zumindest an irgendeiner Stelle thematisieren. Was meint ihr?

Drucke diesen Beitrag

  JA fordert Verdienstbescheinigungen vom AG obwohl Lohnabrechnungen vorliegen
Geschrieben von: Steffen - 25-09-2014, 12:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,
ich bin gerade erst per Suche auf euer richtig gutes Forum gestoßen, schade dass ich euch vorher nicht kannte. Und muss euch direkt mit einer Frage nerven. ;-)

Wie alle zwei Jahre verlangt das JA meine Verdienste offen zu legen. Ich habe jetzt meinen letzten Steuerbescheid und alle Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate übersandt.
Gerade bekomme ich einen Anruf der Personalabteilung, dass vom JA eine auszufüllende Verdienstbescheinigung eingegangen ist.

Wozu soll ich mir die Mühe machen, die Verdienstbescheinigungen zu übersenden, wenn die gleichen Daten sowieso abgefragt werden.
Ich persönlich finde so eine Frechheit und möchte eigentlich nur wissen, ob es bei euch auch so abläuft.

MfG

Drucke diesen Beitrag

  Trennung in der Ausbildung
Geschrieben von: VinKu - 24-09-2014, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

zur meiner Situation:

ich habe eine kleine Tochter 3 Jahre Alt und ich ziehe zum 1.10 aus. Wie sieht es denn jetzt mit dem Unterhalt aus ? Laut DT muss ich ja 317 € - 1/2 Kindergeld = 220€ zahlen. Ich habe eine Ausbildungsvergütung von 500€ netto. Ich ziehe zum 1.10 zu meinen Eltern bis zur ende meiner Ausbildung ( 06.2015 ). Nach der Ausbildung werde ich übernommen und verdiene dann ca. 1150€ netto. Wenn ich dann auf eigenen Fuß stehen will und eigene Wohnung suche und die noch einrichten will ( möbel , teller, sofa, bett, und und und ) dann weiß ich jetzt ganz ehrlich nicht wie das noch mit dem Unterhalt laufen soll. Habt ihr paar tipps für mich ? Meine EX-Freundin sagte schon zu mir das wenn ich nicht zahlen kann dann geht Sie vors Gericht. Ich bin echt am Ende und weiß echt nicht weiter. Ich sehe mein Kind jedes 2te Wochenende und 1-2 mal in der Woche. Meine EX-Freundin wohnt mit dem Kind bei Ihren Eltern da sie ein Eigenes großes Haus besitzen. Dazu bezieht Sie Wohngeld obwohl Sie ja keine Miete an Ihre Eltern Zahlt.
Kann ich als Unterhaltzahler irgendwelche Hilfe vom Staat beantragen?
Mir geht es beschissen mit der Situation , Freundin hat mich Betrogen , Kann mein Kind nicht Täglich sehen, dazu noch das Finanzielle ich weiß garnicht weiter.

Habt ihr ein paar Tipps ??? Bin für jeden Tipp dankbar !!!

Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
Geschrieben von: Sixteen Tons - 24-09-2014, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Tach Zusammen,

meine Ex hat mich gebeten, den KU temporär auf das Konto
ihres Vaters zu zahlen mit dem Verwendungszweck
"Unterhaltsabtretung für Miete/Nebenkosten".

Ex würde derzeit zu einer anderen Bank wechseln.
Tatsächlich gehe ich mal davon aus, das eine Pfändung auf ihrem
aktuellen Konto klebt, ansonsten sehe ich in dem o. a. Verwendungszweck auch keinen Sinn. Würde sie natürlich nicht
zugeben.

Frage ist, ob ich den Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leiste, wenn ich so vorgehe, wie sie nun darum gebeten hat. Normalerweise lautet bei mir der Überweisungstext "Kindesunterhalt Monat/Jahr für Name1,Name2 usw.".

Das ich wieder deswegen blöde Fragen vom JC wegen Aufstockung meinerseits haben werde, weiß ich jetzt schon.

Ich habe mir überlegt, mir zusätzlich von Ex schriftlich bestätigen zu lassen, das die Ex den KU auch erhalten hat.

Wie ist die Rechtslage?

Drucke diesen Beitrag

  Kontaktabbruch erwünscht
Geschrieben von: resistance01 - 23-09-2014, 10:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (88)

So, mir reicht es jetzt! Mein Sohn (11 J.) ist mittlerweile dermaßen von der KM gerhingewaschen, dass er an der Schule herumläuft und berichtet, er würde von mir verprügelt, er erhielte bei mir nichts zu essen u.ä. Dinge, die in den Bereich Kindeswohlgefährdung gehören.

Diese Lügen haben denn auch dazu geführt, dass die Schule Gefährdungsanzeige beim JA gestellt hat, so dass ich jetzt dafür sorgen muss, dass diese Vorwürfe aus der Welt kommen, wenn mein Ruf nicht dauerhaft geschädigt werden soll.

Mein Sohn ist ein Lehrbuchfall von PAS. Ich werde nur noch abgelehnt, beschimpft, belogen etc., die KM wird glorifiziert, ohne dass dazu der geringste Anlass bestünde. Sämtliche Rationalisierungsversuche scheitern, das Kind wirkt wie emotional von mir abgekapselt. Sämtlichen Dritten gegenüber wird Hass auf mich zum Ausdruck gebacht. Das alles, obwohl ich derjenige bin, der dem Jungen auf allen Ebenenen richtig etwas bietet.

Es hat absolut keinen Sinn mehr, den Kontakt aufrecht zu erhalten. Es ist für alle nur noch frustrierend. Ich hoffe, in ein paar Jahren bildet sich mein Sohn eine eigene Meinung, und wir können uns wieder positiv begegnen.

Leider hat jetzt die KM gewonnen, aber gegen diese massive Manipulation lässt sich nichts ausrichten, zumal ich auch keine Fachkräfte (Psychologen o.ä.) einschalten kann, weil die Mutter das Recht der Gesundheitsfürsorge zur alleinigen Ausübung übertragen bekommen hat und alles blockt, was zur Auflösung der von ihr induzierten Psychose führen könnte.

Meine Frage: In meinem letzten Umgangsbeschluss steht "ist berechtigt und verpflichtet" so und so Umgang zu haben. Muss ich jetzt auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht stellen, wenn ich keinen Umgang mehr haben will, oder wie läuft das?

Drucke diesen Beitrag