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| § 1687b |
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Geschrieben von: Avatar - 16-01-2015, 15:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forum,
ich habe mal zu oben genannten § eine Frage. Im Volksmund nennt man dies auch das "kleine Sorgerecht".
Im Gesetz steht es auch ziemlich eindeutig. Allein sorgeberechtigte Elternteile können das Sorgerecht dem Ehepartner übertragen.
Wie sieht dies bei der gemeinsamen Sorge aus.
Beispiel: meine EX heiratet neu und möchte meinem NEXT das Sorgerecht übertragen.
Wie sieht die Rechtspraxis aus? Geht dies überhaupt?
Im Netz wird gerne der Teil "allein sorgeberechtigten" vergessen. Kann zu Irritationen führen.
Danke euch
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| Schockierendes Erlebnis mit Jugendamt / noch neutral? |
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Geschrieben von: ibu400 - 14-01-2015, 13:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hatte heute Morgen ein schockierendes Erlebnis. Seit die Kindsmutter umgezogen ist und daher ein neues Jugendamt zuständig ist – habe ich den Verdacht ein Schwerverbrecher zu sein.
Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide usw. – danach dann immer Forderungen auf höheren Unterhalt usw. Rechtsanwalt blockt das aber immer wieder ab aber es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit bis das Jugendamt wie schon zu Anfangs vors Gericht zieht – nun muss das Jugendamt aber mal etwas für mich tun, ich brauch eine Aufstellung des geleisteten Unterhalts 2013 – hab die Dame also angerufen – musste nicht mal meine Aktennummer usw. sagen – sie wusste sofort bescheid und geht auch soweit in Ordnung – am Ende des Gesprächs sagte sie noch wortwörtlich – > sie muss ich mir auch noch mal vornehmen – der Unterhalt reicht noch nicht den sie zahlen – ich sagte dann das sie ja die Adresse meines Anwalts haben und das gerne mit ihm ausmachen können – die Damen dann -> ja ja bis bald und hat aufgelegt. … kann man eigentlich einen Antrag auf einen anderen Sachbearbeiter stellen? – denn scheinbar kann diese Person nicht mehr neutral beurteilen.
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| Plane Auszug nach ... |
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Geschrieben von: BöseNuss - 09-01-2015, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Meine Geschichte will ich hier nicht sehr groß beitretten zur Zeit.
Fakt ist das mich die Behörden fertig gemacht haben in 1,5 Jahren. Kind ist jetzt 2,5 Jahre. Kein kontakt mehr. Entfernung und die sitaution lässt es nicht mehr zu, geschweige von meinem gesundheitlichen zustand vorausgesetzt ich bleibe weiter hier.
Meine vorbereitung läuft dahin, good bye Deutschland zu sagen.
Vor ca. 10 Wochen habe ich eine Anzeige bekommen wegen Körperverletzung. Die besagte Person hat so wie ich Sie kenne bei der Polizei zur aussage gemacht das ich den Hasenfuss machen will.
Bis heute ist jedoch wegen der Anzeige nichts mehr eingetrofen. Ich vermute das ich besser ein Flughafen in DE meiden soll.
Bitte spamt den Thread nicht mit erfahrungen die einem nicht bekannt sind. LD Buch habe ich gelesen. Seit 2008 hat sich jedoch etwas geändert.
Frage: Einwohnermeldeamt abmelden aus DE Persönlich, oder per email aus dem Ausland, in meinem Fall?
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| Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr |
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Geschrieben von: Knecht - 08-01-2015, 12:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
allen noch ein ruhiges und erfolgreiches Jahr!
Ich wende mich wieder an Euch mit folgender Frage:
Meine Exfrau hatte bisher auf 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung als Nachtschicht gearbeitet.
Seit dem 1.1.2015 hat sie auf 25 Stunden erhöht.
Ich zahle seit dem 01.01.2013 einen Kindsunterhalt von 345€ und einen Trennungsunterhalt (bis 31.12.2015) von 450€.
Zum einen stellt sich mir weiterhin die Frage der nächtlichen Betreuung meiner 10 jährigen Tochter. Bisher hatte sie entweder meine Nachbarin (73 Jahre) bei sich oder sie schlief bei Eltern einer Schulkameradin.
Beide Konstellation nerven mich gewaltig. Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.
Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen, wohlweislich, dass ich auch seit der Gerichtsverhandlung und dem daraus resultierenden Beschluss vom 20 September 2013 zweimal in Folge eine Gehaltserhöhung erhalten habe, was im Ergebnis 600 € brutto ausmacht.
Ich gehe davon aus, dass Madame nach den verstrichenen zwei Jahren sowieso einen Gehaltsnachweis verlangen wird und dann die Karten neu gemischt werden. Ab Januar 2016 fällt der Trennungsunterhalt dann weg.
Gruß und Dank
Knecht
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| Ausziehen, laufende Kosten, gemeinsames Konto |
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Geschrieben von: hobbit - 07-01-2015, 13:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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Hallo, ich lebe in Trennung jedoch unter einem Dach. Außer mir meiner Frau wohnt noch unser 20-jähriger Sohn bei uns. Im Prinzip leben wir im gemeinsamen Haus als WG. Problem: Meine Frau macht Stress ohne Ende. Ich verdiene den Großteil des Geldes und möchte sie mit ihrem kleinen Einkommen nicht rausschmeißen. Meine Idee ist nun, dass ich ausziehe und die Kreditrate fürs Haus weiter bezahle. Dabei gehe ich davon aus, dass sie im gegenzug die laufenden Kosten selbst trägt, umlagen, strom wasser usw.
Hat jemand Erfahrung damit ... wäre so etwas denkbar und praktikabel ?
Dank Gruß
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