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Pfändung ausserhalbEU möglich?
#1
Hallo, Mein Name ist Programm. Durch Zufall hab ich genau das gemacht, was viele wollen...bin ausgewandert wegen Unterhalt. Das Lustige am Traurigen ist, dass ich erst nach Auswanderung von Uunterhaltsforderung erfuhr. Glücklicherweise ist "mein" land nicht im UN abkommen von 1956. Es gibt auch keinen Beweis, dass ich der Vater bin. Meine Frage ist aber:bin Frührentner, darf und kann also nicht arbeiten. Kann mir mein bescheidener Besitz (z.B. Auto) oder Immobilie hier gepfändet werden, oder können die mich an D ausliefern? Stichwort Passentzug... Danke für die Antworten. PS bin neu hier, verzeiht, falls ich Fehler mache...Smile
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#2
Hallo Habsgemacht,
wenn Du die Suchfunktion verwendest bekommst Du alle Antworten. Wenn Dein Aufenthaltsort nicht bekannt ist, können sie Dich nicht pfänden. Wenn Du allerdings nach DE einreist, können sie Dich festhalten zur Aufenthaltsbestimmung. Mich hat bis jetzt noch niemand festgehalten bei der Einreise.
Du solltest vielleicht etwas mehr Angaben zu Deiner Situation machen um detailliertere Antworten zu bekommen.

Gruß

Pennfred
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#3
Im Ausland werden sie mE bei dir nichts pfänden können. Schon gar nicht wenn "dein" Zielland außerhalb der EU liegt. Ob sie etwas von deiner Rente abziehen können weiß ich nicht. Kriegst du das Geld aus Deutschland überwiesen?

Auslieferung nach D wegen Unterhalt habe ich noch nie gehört.
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#4
(04-10-2014, 00:31)Habsgemacht schrieb: bin ausgewandert wegen Unterhalt. Das Lustige am Traurigen ist, dass ich erst nach Auswanderung von Uunterhaltsforderung erfuhr.

Wie geht das, erst auswandern wegen Unterhalt und dann erst nach der Auswanderung von Unterhaltsforderungen erfahren? Um was geht es eigentlich, Kindesunterhalt? Bist du denn überhaupt schon zum rechtlichem Vater ernannt worden?
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#5
Erstmal Danke für die Antworten...
bei mir siehts so aus: beziehe Frührente aus D und lebe in Mittelamerika. Lebe seit 2 Jahren dort. Als ich auswanderte hatte ich kontakt mit einer Frau, die irgendwann per email schrieb, sie sei schwanger von mir. Mein Anwalt sagte"ist sicher nur spass von der-ignorieren". Jetzt,2 jahre später kam post vom JA. Brief ungeöffnet zurückgeschickt. Bin dann umgezogen. In D natürlich kein Vaterschaftstest gemacht. Droht da trotzdem Gefahr? Stichwort Passentzug? Rente pfänden geht eigentlich auch nicht, da nix bewiesen ist, oder? Habe da was hässliches gelesen, von wegen passentzug und abschiebehaft, da evtl. Paragraph 170 droht?
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#6
Braucht man für die juristisch relevante Feststellung der Vaterschaft Zugriff auf den möglichen Vater? Technisch müsste das doch auch mit Verwandten des möglichen Vaters gehen oder mit Genmaterial, das greifbar ist und von dem man unterstellt, dass es vom möglichen Vater sei.
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#7
Eigentlich ists mir egal, wenn sie mich "kriegen" der selbstbehalt ist fast so hoch wie die rente. Da bleiben denen vielleicht 50 euro. Mir ist nur wichtig zu wissen, dass einen hier im EU-ausland niemanden pfänden kann...wer weiss zu diesem Thema mehr?(pfändung im EU-ausland wg. Kindesunterhalt). Danke für brauchbare Antworten
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#8
Ohne Urteil läuft gar nichts. Das heißt, das Du machen und lassen kannst, was Du willst. Wenn bei mir Bettlerbriefe eingehen, wandern die direkt in den Papierkorb oder, im Falle von Einschreiben, gehen sie kostenpflichtig zurück.

Wie bereits geschrieben, hat möglicher Nachwuchs schon aufgrund der Angabe einer völlig unbekannten Mutter einen Anspruch die Vaterschaft testen zu lassen. Das setzt voraus, dass Du erreichbar bist. Und wenn nicht, kann man Dich eben zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben. Sobald dieser Schritt getan ist, und Du ermittelt wurdest, setzt sich dann die Maschinerie in Gang, um Deine Vaterschaft zu überprüfen. Am Ende steht ein 'Ja er ist es' oder 'Nein schade'. Wenn Du es sein solltest, wird irgendein Gericht, auch bei Deiner Abwesenheit, einen Kindesunterhalt festlegen. Eventuell lohnt es sich, an diesem Schritt mitzuwirken, um die Unterhaltshöhe zu reduzieren oder die Leistungsunfähigkeit nachzuweisen.

Am Ende gehts dann noch darum, Dir das betitelte Geld auch abzunehmen. Und hier dürftest Du Dich in Südamerika eigentlich bequem zurück lehnen. Da Rente eine Form von Einkommen ist, kann sie auch gepfändet werden. Hier gelten jedoch eigene Pfändungsgrenzen. In jedem Fall ist es gut, den eigenen Bedarf zum Überleben, gut zu dokumentieren, damit das Geld auch weiterhin ankommt - es darf beim Gepfändeten keine Sozialbedürftigkeit eintreten.

Die Pfändung im Ausland ist möglich, wenn sie durch einen Staatsvertrag ermöglicht wird und der betreffenden Staat kooperiert und die Kosten nicht ausufern und man alle Dokumente in die Sprache des Empfängerlandes übersetzen lässt und das Urteil entsprechend dem Titel anerkennen lässt und dann noch alle weiteren Regulatorien einhält --- das ist bereits in Spanien ein aufwändiges Unterfangen. In Südamerika etwas bei jemandem zu pfänden, von dem noch nicht einmal bekannt ist, ob er etwas hat, ist fast unmöglich.
https://t.me/GenderFukc
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#9
1. Wer hat Dich angeschrieben?
2. Was steht drin? Welche Forderungen?

Bis jetzt ist es ein munteres Ratespielchen. Ohne fundierte Basisinformationen geht es nicht.
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#10
(04-10-2014, 17:51)Habsgemacht schrieb: Mir ist nur wichtig zu wissen, dass einen hier im EU-ausland niemanden pfänden kann

Das interessiert in deinem Fall nur niemand. Wenn du zur Vaterschaft und Unterhalt verurteilt wirst, wird man den Betrag direkt von deiner Rente abzweigen. Nix Ausland: Dein Geld kommt aus Deutschland und wird es gar nicht erst verlassen. Das mit dem Selbstbehalt ist ein Märchen, den Mindestunterhalt zu verlangen und abzuzweigen wird kein Problem sein. Eine echte Grenze gibt es da nicht. Wenn, dann müsstest du dich erfolgreich wehren. Gerichtsstand ist Deutschland am Ort des Kindes.
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#11
Es gibt keinen Titel ohne Vaterschaftsanerkennung oder Gentest. Damit besteht auch keine Forderung. Vaterschaftstest würde über die Botschaft laufen.
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#12
Jetzt (noch?) nicht. Aber er fragte ja nicht nach dem Weg in die rechtliche Vaterschaft, sondern nach den Folgen, wenn die Unterhaltsforderungen danach kommen und eine Pfändung droht.
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#13
Ohne den von mir beschriebenen Weg kann noch keine Forderung bestehen. Genau diesen Fall habe ich selbst mit dem zweiten Kind gehabt.
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#14
(04-10-2014, 19:05)p schrieb: Wenn, dann müsstest du dich erfolgreich wehren. Gerichtsstand ist Deutschland am Ort des Kindes.

Das ist allerdings ein Punkt, den man beachten sollte. Notfalls kann man auch aus dem Ausland heraus einen Anwalt beauftragen, den Forderungen entgegen zu treten, damit von der Rente noch etwas übrig bleibt.
https://t.me/GenderFukc
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#15
Völlig falsch. Normalerweise schreibt das Gericht, dass man der Vater sei. Dagegen legt man Widerspruch ein. Dann gibt es den Beschluss des Abstammungstest und dieser Vorgang geht zur Botschaft. Die Botschaft organisiert die Speichelentnahme bei ihrem Vertrauensarzt und die zwei Proben werden nach Deutschland geschickt und der Gentest durchgeführt.

Bis zu diesem Zeitpunkt braucht man keinen Anwalt.

Da muss auch nicht geraten werden, denn ich habe dieses ganze Verfahren in Thailand erlebt.

Da "Habsgemacht" sich nicht klar artikulieren kann, ist ihm so oder so kaum zu helfen.
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#16
Hallo Leuds, danke für die Antworten soweit...
Um Leutnant Dino gerecht zu werden, hier (nochmals) weitere Angaben.
Bin vor einiger Zeit ausgewandert nach Mittelamerika. Das Land, in dem ich lebe, hat das Haager Abkommen nicht unterzeichnet (lt, Liste bei Wikipedia).
Schon ausgewandert, bekam ich Nachricht von Vertrauensperson, dass eine Frau (Urlaubsf**k) eine aussergerichtliche Vaterschaftsanerkennung von mir fordert. Mein Anwalt hielt das für Spass, und riet mir, nix zu machen. Jetzt, nach 2 Jahren, werde ich vom Jugendamt angeschrieben, Adresse wurde über Rentenversicherung ermittelt. Brief unangetastet zurückgehen lassen. Hab den bei der Post abgegeben. Was die damit machen, ist mir egal. Anwalt in D sagt, nix machen, warten. Meine Frage nur: kann mich Deutsche Botschaft zwingen zum Test?
Habe im internet eine Seite mit Berechtigungen der Deutschen Botschaft in den verschiedenen Ländern gefunden. Bei meinem Land heisst es "zwanglose Befragung möglich".
Nur das Thema Passentzug macht mir Sorgen. Nicht, dass ich ausreisen wollte, habe gelesen, dass vielen Zielländern es nicht passt, wenn einer ohne Dt. Pass dort lebt. Dann droht evtl.Abschiebehaft und Ausweisung. Habe aber dort gültige Papiere.
Dt. Anwalt sagt, Selbstbehalt muss mir bleiben. Sollen sie eben die paar Euronen sich holen. Nur mein Häuschen hier macht mir Sorgen. Hab keine Vertrauensperson, auf die ich umschreiben kann.
Hoffe, Ihr wisst jetzt mehr, und könnt mir gute Tipps geben. Danke im Voraus...

Ach ja, eins noch... wie kriege ich mit, was die in Deutschland so treiben? Anwalt will keine schlafenden Hunde wecken (gegenseite hätte sonst mit ihm eine zustellfähige Anschrift). Problem:Anwalt meines Vertrauens ist in anderem Landkreis, wie die vermeintliche Mutter

Des Weiteren sagt der Anwalt in D., dass ich meine Unschuld nicht beweisen muss, und auch bei der Ermittlung der Vaterschaft keine Mitwirkungspflicht habe...
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#17
(04-10-2014, 15:59)Habsgemacht schrieb: Erstmal Danke für die Antworten...
bei mir siehts so aus: beziehe Frührente aus D und lebe in Mittelamerika.

Ich weiß zwar nicht, wie Du das machst, aber eine Erwerbsminderungsrente kann gekürzt werden, wenn Du dauerhaft im Ausland lebst.

Wenn Du also treu und brav Deinen dauerhaften Auslandsaufenthalt bei der Rentenversicherung angegeben hast, wird vorher schon mal die Rentenversicherung nachschauen, ob Dir die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt zusteht. Da kann es durchaus passieren, dass Du schon so weniger als das, in Deutschland notwendige, Existenzminimum hast,

Hast Du (zumindest postalisch) eine Wohnadresse in Deutschland, passiert in dieser natürlich Richtung nichts

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#18
Die Botschaft kann Dich durchaus zum Vaterschaftstest zwingen. Die Möglichkeiten der Botschaft sind vielfältig.

Du kannst nur abwarten. Gerichtspost würde ich lesen und nicht zurück gehen lassen.

Passentzug etc droht jetzt noch nicht. Das kann erst dann kommen, wenn Du den ausgeurteilten Unterhalt auf Dauer nicht zahlst.

Jetzt kannst Du nur abwarten. Vielleicht kommt nichts und alles war heisse Lufft.
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#19
(05-10-2014, 10:36)Leutnant Dino schrieb: Jetzt kannst Du nur abwarten. Vielleicht kommt nichts und alles war heisse Lufft.

Ich sehe das so.

Der potentielle Vater ist in der Beweispflicht, dass er nicht der Vater ist, wenn ein Familiengericht sagt, er ist der Vater. Dabei kann es sich einfach auf die Aussage der Mutter berufen.

Im Zivilrecht, dazu gehört nun mal auch das Familienrecht, ist man in der Beweispflicht.

Anders als in einem Strafverfahren, wo normalerweise die Staatsanwaltschaft eine Straftat beweisen muss, damit der Angeklagte auch verurteilt werden kann.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#20
(05-10-2014, 11:42)Camper1955 schrieb: Der potentielle Vater ist in der Beweispflicht, dass er nicht der Vater ist, wenn ein Familiengericht sagt, er ist der Vater. Dabei kann es sich einfach auf die Aussage der Mutter berufen.

Behaupten ja und deswegen Widerspruch einlegen. Dann kommt es automatisch zum Test. Easy Big Grin Ich habe den Vaterschaftstest in Thailand knapp 4 Jahre strecken können, aber dann war meine Munition verballert
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#21
Da habe ich doch glatt einen schönen Artikel http://www.das-maennermagazin.com/blog/k...rschreiben

Wer das Männermagazin liest, weiss einfach mehr
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#22
Was ist, wenn schon Genmaterial des möglichen Vaters vorhanden ist? Es gibt einige Leute, zB von solchen, die bei der Spurensicherung arbeiten, von denen Genmaterial vorliegt, und die bestätigt haben, dass es ihr Genmaterial sei. Darf das schon zur Vaterschaftsfeststellung verwendet werden? Falls nicht, was ist zur Zeit die Begründung dafür?
(05-10-2014, 12:35)Leutnant Dino schrieb: Behaupten ja und deswegen Widerspruch einlegen. Dann kommt es automatisch zum Test.
Und was ist, wenn der, gegen den so etwas behauptet wird, nicht reagiert? Wird das als Zustimmung gewertet?
Wenn wir schon so weit sind, dann gibt es auch keinen Grund mehr, vorhandenes bestätigtes Genmaterial, nicht zu verwenden.
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#23
@DNO
Fragen, die zur Aufklärung beitragen sind gut. Alles andere gehört in die Quasselecke oder Selbsthilfegruppe.
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#24
@Leutnant Dino
Ok. Du sagst ihm, dass er es ein paar Jahre verschleppen kann. Aber er hat ja den Brief vom JA ungeöffnet zurückgeschickt. Was wird daraus? Er hat keinen Widerspruch eingelegt. Wird das als Zustimmung gewertet? Hat er dadurch eine Gelegenheit verpasst, das Verfahren bis zu seiner Verurteiung zu verlangsamen? Kann das zur Folge haben, dass schneller von seiner Rente gepfändet wird?
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#25
Hallo, das mit der Rente ist so:ich erhalte die Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichem Grund. Dies bessert sich lt. Amtsarzt nicht mehr. Deshalb wird die Rente nicht gekürzt, obwohl ich im Ausland lebe.
Ich werde, wie Ihr sagt, mal abwarten. Die Schwierigkeit besteht nun darin, dass ich nicht mitkriege, was die in Deutschland gegen mich aushecken. Hat da jemand nen Tipp. Mein Anwalt sagt, er kann nicht nachforschen, sonst haben die gleich ne zustellfähige Adresse.
Wie will die Botschaft mich zu etwas zwingen? Lt. Internet hat sie in meinem Land nur das Recht, mich zwanglos zu befragen.
Des Weiteren heisst es lt.Internet "Die Beweispflicht liegt beim Kläger, der Beklagte muss keine Unschuld beweisen und hat keine Mitwirkungspflicht"
Das mit der Pfändung der Rente wär mir Wurst, das der Selbstbehalt fast so hoch wie die Rente selbst ist.
Will halt vermeiden, dass die mir meine Hütte (normales kleines Haus) wegnehmen...

Das Männermagazin ist gut geschrieben, danke für den Link. Interessant wäre es, ob Leutnant Dino mir da Tipps geben kann. Gerne auch in einer PN.
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