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| Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 |
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Geschrieben von: die zweite frau - 02-12-2014, 21:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
mein Mann bekommt Erwerbsminderungsrente. Bei einem Selbstbehalt von 880,- € wäre offiziell nichts mehr zu zahlen.
Allerdings wissen wir alle, dass das so nicht klappen würde.
Dann packt das Jugendamt den Synergieeffekt aus und kürzt den Selbstbehalt um 10 %.
Dann könnte mein Mann die Umgangskosten geltend machen.( hohe Fahtkosten)
Das ist doch alles krank.
Da wir unsere Ruhe wollen, bleibt alles wie es ist. Nur keine schlafenden Hunde wecken.
bis neulich
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| Beglaubigte Kopie der Unterhaltsurkunde |
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Geschrieben von: i-wahn - 02-12-2014, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Habe einen neuen Titel erstellt. Das Original des alten Titels habe ich zurückbekommen. Die seinerzeit zusätzlich übergebene beglaubigte Kopie ist angeblich verlorengegangen. Ist das ein Problem? Kann man mit der beglaubigten Kopie irgendwas gegen mich anfangen?
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| KU-Beschluss - sofort pfändbar ? |
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Geschrieben von: GeckoMan - 01-12-2014, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
mir ist nun der Beschluss zur Festsetzung des KU in´s Haus geflattert. Werde sicher in Beschwerde gehen, da man aus Willkür meine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nicht anerkennt.
Nun beschäftigt mich aber folgende Frage: Kann KM mit dem Beschluss bereits pfänden lassen, wenn noch Beschwerdefrist läuft?
thx
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| Nachehelicher Unterhalt / Hartz 4 |
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Geschrieben von: Austriake - 30-11-2014, 19:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Eine Frage an die Experten:
es wurde lebenslänglicher nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt (OLG, keine Rechtsbeschwerde merh zugelassen) in einer Höhe, die der Unterhaltsberechtigten keine Existenz ermöglicht. Da sie sich als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik zu krank fühlt, um jemals wieder erwerbstätig werden zu können, wird die Unterhaltsberechtigte zum Überleben wohl ergänzende Leistungen nach ALG 2 beziehen müssen. Wobei sie derzeit eine Immobilie bewohnt, die ihr das OLG mit einem Wohnwert von 1.000.- € monatlich zugerechnet hat.
Nun meine Fragen hierzu:
1.So lange die Unterhaltsberechtigte im ehemals gemeinsamen Haus wohnt (und sich einer sinnvollen Verwertung wie z.B. Verkauf widersetzt), kann sie überhaupt Leistungen nach ALG 2 beziehen oder wird ihr die Behörde das Eigentum an der Immobilie, nach aktueller Schätzung 285.000.- € wert, zurechnen und ihr keine Leistungen zahlen, so lange die Immobilie nicht verwertet ist?
2. Wenn der Unterhaltspflichtige den nachehelichen Unterhalt von 500.- € nicht bezahlt (weil er z.B. kein eigenes Einkommen mehr erzielt), stockt dann die Behörde die Differenz zum ALG 2-Regelsatz auf? Verfolgt dann die Behörde ihrerseits den U-pflichtigen (so wie es die Unterhatsvorschusskasse tut) ? Kann die U-berechtigte ihre Forderungen gegenüber dem U-pflichtigen rechtswirksam abtreten an die Behörde mit dem Ziel (und Effekt), dass sie die vollen Leistungen nach ALG 2 erhält und die Behörde ihrerseits versucht, das Geld vom U-pflichtigen beizutreiben?
3. macht sich der U-pflichtige strafbar nach §170 StGB, wenn die Behörde den Unterhalt bezahlen muss, weil der U-pflichtige es nicht tut (obwohl er könnte) ?
Austriake
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| Jugendamt und Gericht, Folgen? |
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Geschrieben von: Loewenherz - 30-11-2014, 06:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo zusammen,
ich habe 2012 einen 5 Wöchigen Urlaub absolviert, weit weg von Deutschland. In dieser Zeit hat mir meine Ex offenbart das ich nun wohl doch der Vater ihres Kindes bin. Natürlich war ich erst mal ein wenig geschockt und habe den Kontakt abgebrochen für einige Zeit.
Im Februar 2013 entschied ich mich, für längere Zeit in mein Urlaubsland zurückzugehen weil mir die Arbeit und vieles andere in Deutschland nicht mehr gefallen hat.
Diese Entscheidung hatte nichts mit der Beschuldigung zu tun das ich nun der Vater ihres Kindes bin.
Der Fehler den ich wohl gemacht habe, ist sich wieder bei meiner Ex zu melden. Habe ihr das blaue vom Himmel erzählt, ich wäre in Vietnam von der Arbeit aus usw. Im August ´13 war ich dann zu einem 2 Wöchigem DE Aufenthalt zuhause und habe mich kurzerhand mit ihr und dem Kind getroffen (1 Jahr alt zu dem Zeitpunkt) so dass sie ein wenig ruhe gibt und mich nicht gleich beim Jugendamt anschwärzt. Auch wollte sie das ich einen Freiwilligen Vaterschafts Test mache. Hier habe ich immer wieder ausreden gehabt und gesagt keine Zeit, bin nicht da, usw.
Nun hat sie mich mal wieder bei meinem nicht aktiven FB account kontaktiert und mir gesagt was für ein diesen A…. ich bin und das ich mein eigenes Kind im stich lasse usw. Dazu hat sie mir 2 schreiben geschickt die sie bekommen hat vom Gericht, Auszüge folgen weiter unten.
Ich habe mich legal von DE auf eine Weltreise abgemeldet, wie lange, weiß ich nicht. Hier die Auszüge:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
…. betreten durch Landkreis xxx, Fachbereich Jugend, als Beistand
-Antragsteller-
1. ….
2. gem. § 1600 d BGB festzustellen, das die Antragstellerin von
Herrn xxx…
abstammt.
Begründug
Als Vater des Kindes wird Herr xxx in Anspruch genommen, da er der Kindesmutter innerhalb der gesetzlichen Empfägniszeit vom xx.xx.xx-xx.xx.xx beiwohnte.
Beweismittel
1. Zeugnis der Kindesmutter wird nachgereicht.
Der Antragsgegner war zur Urkundlichen Anerkennung nicht bereit.
Mit freundlichen Grüße
…."
Nächstes Schreiben:
"Amtsgericht xxxx
…
Termin zur Anhörung wird bestimmt auf xx.xx.xx
…
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Antragsschrift innerhalb von 2 Wochen.
Das persönliche erscheinen der Kindesmutter und Herrn xxx wird angeordnet.
….
Mit freundlichen Grüßen
…."
Und zum Schluss:
"Amtsgericht
Sehr geehrte Frau xxx,
in der Familiensache
betreffend Abstammungsangelegenheit von xxxx,
hat der Richter am Amtsgericht xxxx am xx.xx.xx folgende Verfügung getroffen:
- Der Termin vom xx.xx.xx wird aufgehoben -
….
Es wird darauf hingewiesen , dass der Beteiligte xxx derzeit nicht geladen werden kann, da er sich mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland aufhöht.
Mit freundlichen Grüßen,
….."
Ich kann nicht ausschließen das sie weiß wo ich im Moment noch bin, oder eben nicht.
Was sagen mir dieses Briefe nun genau, oder besser gesagt welche Folgen ziehen die nun mit sich?
Lieben dank schon mal
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| Quotelung Kindergartenbeitrag? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 27-11-2014, 17:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich bräuchte mal eine Einschätzung bezüglich des Kindergartenbeitrags.
KM verdient etwa 2000, KV verdient als Maler angeblich 1500 und zahlt nach DDT Stufe 1 für sein Kind, also 225€. Es ist strittig wer wieviel des Kindergartenbeitrags von 284€ (Ohne Essensgeld) bezahlen muss.
Wo kann ich da ein Gesetz o.ä. finden?
LG L3NNOX
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| Auskunft über Einkünfte |
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Geschrieben von: Angel - 27-11-2014, 08:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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So, nun ist es wieder so weit. Das Jugendamt will mal wieder die Einkünfte meines Mannes sehen. Allerdings befindet er sich wegen Burn Out gerade in der Klinik und Aufregung wäre Gift für seinen Krankheitsverlauf.
Außerdem hat er alle Gehaltsabrechnungen in seinem Spind auf der Arbeitsstelle, ich komm also gar nicht dran. Was nun? Dem Jugendamt schreiben, dass sie sich gedulden müssen?
Oder erst mal eine Gegenforderung, dass Auskunft zu erfolgen hat, ob das Kind die Schule mittlerweile beendet hat und in einer Lehre ist?
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| Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 25-11-2014, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Moin,
bald ist ja die Steuererklärung für 2014 dran.
Ab Ende Januar wird bei mir der TU per Lohnpfändung bezahlt. Laufender TU plus vier Monate aus 2013 als rückständige Schulden. 2013 wurde nichts gezahlt.
Insgesamt ~ 8.500€ dieses Jahr gezahlt (Schulden 2013 vollständig bezahlt).
Wie mache ich die am schlauesten geltend:
1. Sonderbelastung:
- Exe muss der Anlage U zustimmen
- ich muss alle Nachteile ausgleichen (ich weiß nicht, ob sie Bafög/ALG2 erhält, was dann niedriger sein könnte): Könnte nachteilig sein
- da Exe laut ihr kein Einkommen und hat Stkl. 2 sein müsste, sollte kaum eine Steuerlast auftreten, die ich ausgleichen müsste
- ist Exe dahingehend verpflichtet, Steuerklasse 2 anzunehmen um die Versteuerung gering zu halten?
- laut Steuerprogramm kann ich das nur für das laufende Jahr geltend machen, also jetzt nicht rückwirkend für 2014: Stimmt das?
2. Außergewöhnliche Belastung (Zuwendung Bedürftiger)
- keine Zustimmung notwendig
- laut Steuerprogramm muss ich das Einkommen des Bedürftigen mit angeben: Das ist mir unbekannt! Stimmt das? Wie soll ich vorgehen?
- Höchstbetrag wird ausgereizt, keine volle Geltendmachung möglich
- wenn ich richtig liege, muss ich dadurch aber keine Nachteile ausgleichen etc.
Vielen Dank für eure Tipps.
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| Info Wechselmodell Unterhaltsklage OLG Oldenburg |
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Geschrieben von: Ostfriese - 19-11-2014, 12:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hier zur Info an alle, da ich die entsprechenden Informationen / Urteile nicht gefunden habe.
Ich werde noch nicht das Aktenzeichen Veröffentlichen, da ich weiter Klagen erwarte und ich sonst nachteile befürchte.
Laut meinem Anwalt: Es ist ein Spruch vom OLG Oldenburg. Es findet also evt. keine Anwendung auf andere OLG statt.
Meine Frau hat Prozezzkostenhilfe zwecks Unterhaltsklage beantragt, dieses wurde abgelehnt.
Meine Ex bezieht ergänzende ALG II Leistungen.
Es wurde ein Wechselmodell vereinbart (Jugendamt).
Es wurde angeführt, das meine Frau 12 Std. im Monat, die Kinder mehr betreut als ich.
Entscheidung in Kurzform vom OLG Oldenburg
12 Std. sind unerheblich, es bleibt bei 50 / 50 (trotz 50,89% zu 49,11%)
Es muss ein Beistand bestellt werden (Dieses habe ich als Urteil noch nicht im Netz gefunden).
Unterhalt wurde trotzdem berechnet, hier die Besonderheit, das auch der "Selbstbehalt" (1000€) miteingeflossen wurde. Also 1290 € zu 950 € anrechnebares Einkommen macht 57,6 % zu 42,4 % des zu schuldenden KU. (Andere Berechnungen ziehen 1000€ vom anrechenbares Einkommen ab.)
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