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  Kinder werden 18 Jahre Unterhalt
Geschrieben von: Zahlknecht - 30-08-2014, 07:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,
wie ist das ich wurde vor einigen Jahren vom FamG zu Unterhaltsleistung zu je 150,-€ an meine beiden Töchtern Tituliert .Beide werde jetzt am 6 Dez.
18 Jahre
Eine Tochter wohnt schon lange nicht mehr bei der Mutter ist mit 15 J Ausgezogen lebt beim Freund.KU aufs Konto meine Tochter überwiesen .

Die Zweite Tochter Lebt bei der Mutter.KU an die KM überwiesen .

Wenn die Zweite Tochter am 6.12.14. 18 J. wird muss ich den vollen KU für den Dez. an die KM weiter zahlen, oder anteilsmäßig.
Wenn die zweite Tochter mir keine Kontodaten nennt,wie Verhalte ich mich?

Ich wurde damals in Verzug gesetzt wegen zu gerinnenden KU Zahlung von ca. 12,000€ geht dieser Beschluss mit 18 J auch an die Kinder über?


LG Zahlknecht

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  KM möchte später Elternunterhalt abzocken
Geschrieben von: gegen-das-system - 26-08-2014, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Forum,

Kind lebt bei mir (Vater).
Die KM ist angeblich nicht gesund und zahlt Null Unterhalt.
Da sie politisch sehr gut vernetzt ist, darf sie das auch so handhaben.

Die KM plant, sobald Kind Geld verdient, Elternunterhalt von Kind zu bekommen.
Da sie angeblich sehr krank ist, hat sie reale Chancen.
Antrag hat sie irgendwann mal gestellt.

Wie schütze ich als Vater das Kind aussergerichtlich vor solch einer Belastung ?

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  Teilungsversteigerung, Insolvenz
Geschrieben von: Sonne - 26-08-2014, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Teilungsversteigerung in der Privatinsolvenz:

Die Faken sind folgende:

Erwerb Eigenheim jeweils zur Hälfte, Trennung Anfang 2012, Ehemann ist ausgezogen, zwei gemeinsame Kinder (10 und 13 J.) wohnen mit mir im Eigenheim, ich bezahle Zinsen und Tilgung alleine, ich bezahle gemeinsame Schulden alleine.

Ehemann hat Ende 2012 Privatinsolvenz angemeldet, war vor Trennung und Insolvenz selbständig, dann Hartz 4, zwischendurch 10 Monate gearbeitet, jetzt wieder arbeitslos und Hartz 4. Bezahlt keinen Unterhalt für die Kinder. Ich beziehe zur Zeit UHV für das jüngere Kind.

Das Haus ist letztes Jahr begutachtet und auf 130.000 € geschätzt worden. Restschulden bestehen in Höhe von 110.000 €. Der Insolvenzverwalter fordert nun 10.000 € als Ausgleichzahlung und weitere 5.000 € pauschal für Hausratsgegenstände. Ansonsten werde die Teilungsversteigerung eingeleitet...

Bisher war es mir gerade so möglich, das Haus zu halten, da der Abtrag in Höhe einer vergleichbaren Miete liegt.

Was tun, um den Schaden möglichst gering zu halten???

Lg Sonne

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  Auskunftspflicht der KM
Geschrieben von: Blumentopferde - 25-08-2014, 20:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Ich hab mal ne Frage zu ner anderen Baustelle.

Es gibt ja die theoretische Auskunftspflicht der KM.
Wie schaut das in der Praxis aus?

Ich bekomm nichts, absolut nichts an Infos über die Kinder.
Von meiner grossen hab ich nach Jahren kleine Infobrocken über ne grössere Zahnbehandlung und Auslandsaufenthalte und jetzt über einen KH-Aufenthalt. Leider nix konkretes.
Zeugnisse Fehlanzeige.

Wie schaut das bei Euch aus und wie kann mann wirklich was bewegen (zumindest was die Infos betrifft)

BTE

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  Pfändung R
Geschrieben von: JonDon - 15-08-2014, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

In der Gehaltsabrechnung steht "Pfändung Rest" 332,47 €

Zur Damalige Zeit sind 4000 € Schulden gewesen. Diese sind damals sofort beglichen worden.

Wie bekommt man diese 332,47 € auch noch weg aus der Gehaltsabrechnung ?

Die 332,47 € sind zur damalige Zeit auch durch dritte beglichen worden.

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  Unterhalt 18 / erwerbsunfähig
Geschrieben von: alex1996 - 13-08-2014, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen

Da Sohnemann diesen Monat 18 wird, ( wohnt bei mutter ) sind ja beide Eltern unterhaltspflichtig.
lt einem Anwaltsschreiben vom Juli ist meine Ex erwerbsunfähig und bezieht ein Übergangsgeld von "nur" 1243€/Monat.

Kann ich für die eigene Berechnung von Ihr ein ärztliches Attest ihrer Erwerbsunfähigkeit verlangen ?


Danke und Gruß
Bernd

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Exclamation Umgangserweiterung, Umgangsvereinbarung eingereicht, Mutter dreht durch
Geschrieben von: HansWurst - 11-08-2014, 17:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Auch wenn es bis dato nicht so super lief mit dem Umgang, so lief es doch wenigstens. Jetzt scheint die Mutter aber komplett schweres Geschütz aufzufahren und versucht hier eine Entfremdung zum Vater zu forcieren, da ihr neuer Lebensgefährte vermutlich nun meine Rolle übernehmen soll. Da ich in der Angelegenheit nicht sehr fit bin, möchte ich euch bitten, mir ein wenig unter die Arme zu greifen. Wie sollte ich nun vorgehen?

Bisher hatten die Mutter und ich eine mündliche Absprache über den Umgang mit unserer nun 6.5 Jahre alten Tochter. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, weil "die Kommunikation" gestört ist. Dabei konnte ich nachweisen, dass die Mutter seit nun 6 Jahren Kommunikation boykottiert und sich auch weigert an geführten Gesprächen teilzunehmen.

Im Sorgerechtsverfahren hat die Mutter selbst geschrieben, dass wir vereinbart hätten, dass der Umgang jedes 2. WE stattfindet und zwar jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 17:30 (ohne Übernachtung). Gerne hätte ich mir mehr gewünscht, aber dies war das einzige, was die Mutter zugelassen hat. Auch ändert die Mutter hier nach Gusto die Termine, so wie es ihr gerade passt.
Von einem Tag auf den anderen teilte die Mutter mir nun mit, dass sie für 6 Wochen mit der Tochter in den Urlaub fahren würde und somit der Umgang für genau diese Zeit ausfallen müsse. Diskussionen, oder Ausgleich für die Ausfälle gibt es nicht. Dieser Urlaub sollte dann auch mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten stattfinden.
Da mir diese Umgangsregelung nicht ausreichte und auch sonst gerne von der Mutter nach ihrem Gusto verändert wurde, habe ich eine Umgangsvereinbarung inkl. Anschreiben erstellt und ihr gestern zukommen lassen. Anschreiben + vorgeschlagener Umgangsvereinbarung habe ich diesem Beitrag beigefügt.

Prompt kam heute folgende Antwort:

Zitat:"Hallo Immerschlecht,
aufgrund des neuen Lebensabschnittes von Melanie und der damit verbundenen Umstellungen und Herausforderungen für Melanie, setze ich den nächsten Umgangstermin auf den 13. und 14. September in der Zeit von 12:00 bis 17:30 Uhr. Melanie sollte sich voll und ganz auf die Schuleingangsphase konzentrieren können und die neue Rythmisierung und Aufgabenprofile in ihren Leben frei und ungestört entdecken und meistern dürfen.
Einen Umgangstermin vor dem oben genannten Wochenende lehne ich im Sinne Melanies ab, diese Entscheidung bedarf keiner weiteren Diskussion.
Gruß
Xanthippe"

Nachdem die Tochter nun also wegen ihres (und des Urlaubs mir ihrer Oma) 6 Wochen lang keinen Umgang haben durfte, soll sie erneut für einen Monat keinen Kontakt zum Vater haben dürfen. Hier scheint die Mutter stark eine Entfremdung zu forcieren.

Wie gehe ich nun am besten vor?

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  Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind
Geschrieben von: zeitgenosse - 07-08-2014, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hi,

ich bin auf der Suche nach Leidensgenossen, die sich mit dem Schweizer Recht auskennen. Bin Deutscher, habe mich aber leider damals auf eine Scheidung hier in der CH eingelassen. (Hätte ich dieses Forum mal früher gekannt Sad ) Also kennt jemand vielleicht ein Forum, nicht irgendeine vornehmlich an Selbstdarstellung interessierte Männervereins-VeV-Seite, in der Ch, wo ähnlich fundiert gearbeitet wird wie hier?

Oder falls mir da niemand weiterhelfen kann, und wir einmal davon ausgehen, dass die Schweizer Gerichte ähnlich wie die Deutschen argumentieren, wenn es um die Gemeinsame Sorge geht: Wie wirkt sich auf das Aussprechen der GS ein (von der Kindsmutter mit herbeigeführter) Kontaktabbruch aus? Also der Richter befragt den Sohn, der sagt, der Papi macht die Mami immer so schlecht oder, oder ... ? Sagen die Richter nun, bei GS ist wegen diesem Kontaktabbruch das Kindswohl gefährdet, und falls ja, wie wird da argumentiert?

Wäre klasse, wenn mir vielleicht weitergeholfen werden könnte.

Gruss zeitgenosse

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  Schulkosten + GBS Gebühr (Ganztagsschule)
Geschrieben von: VaterMorgana - 07-08-2014, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Folgender Kurzfassung meiner Situation:

seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage

Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.

Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf

Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.

Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.

2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.



Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.

Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.

Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.

Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.

Danke.

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Wink Hauptschulabschluss mit 18 und keine Ausbildung in Sicht
Geschrieben von: Zahlmeister - 06-08-2014, 22:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Muss hier einen neuen thread aufmachen....mir scheint dass für dieses Thema fast schon ein eigenes Forum zu füllen wäre...

Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).

Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.

Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.

Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...

Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).

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