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		Hallo zusammen
Darf die  Anwaltskanzlei meiner Ex auch meinen Sohn ( der in einem Manat 18 wird) in Unterhaltsangelegenheiten vertreten ?
( so wurde es im letzten Brief ihrer Anwältin angekündigt)
Oder besteht dann diese sogenannte "Interessenkollision?
Wenn ja- kann ich dieser Kanzlei dann daraus "einen Strick drehen" ?
Danke und Gruß
Bernd
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Siehe Beitrag #29 im Thread "Rückübertragung Sorgerecht".
Alternativ dazu das hier vielleicht: 
http://www.rakcelle.de/pdf/Interessenkol...sollte.pdf
	
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke !
der Beitrag #44 sagt allerdings alles...  :-(
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (25-07-2014, 04:45)elmandingo schrieb:  Darf die  Anwaltskanzlei meiner Ex auch meinen Sohn ( der in einem Manat 18 wird) in Unterhaltsangelegenheiten vertreten ?
...
Oder besteht dann diese sogenannte "Interessenkollision?
Wenn der Sohn 18 wird, hat er Ansprüche gegen beide Eltern. Ein Anwalt der vorher die Mutti vertreten hat, müsste dann beide streitenden Parteien, Mutter und Sohn, vertreten. Das darf er auf keinen Fall.
Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass die Mutter geschont werden soll und der weiter unterhaltspflichtige Vater ausgenommen werden soll. Das ist ein Thema für die zuständige Anwaltskammer.
	
 
	
	
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