Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt für angehende Studentin
#1
Liebes Forum,

benötige mal wieder Euer fachkundiges Wissen und Erfahrung.

Töchterlein hat Ihr Abi in der Tasche und bereits einen Studienplatz.
Ofiziell hat meine Tochter mir gegenüber nichts gesagt, rein gar nichts.
Alles was ich nun hier schreibe, weiss ich aus inofiziellen Quellen:

Da es sich um eine private Hochschule handelt, kostet diese monatlich 400 Euro, plus Wohnung.
Es soll sich wohl um ein duales Studium handeln, bei dem sie eine Ausbildungsvergütung erhält.
Anders kann ich es mir auch nicht erklären wie sie es finanzieren will.
Nun hätte ich natürlich gerne Auskunft von ihr, wie sie das alles finanzieren will und auch sämtliche Auskünfte rund ums Studium ( Studienzeit usw. )
Auch habe ich noch nichts vom BAFÖG Amt gehört, sollte es wider Erwarten doch kein duales Studium sein.

Zu welchen Auskünften ist sie mir gegenüber verpflichtet wenn sie weiterhin Unterhalt begehrt?
Sie wird natürlich auch noch zukünftig Barunterhalt von mir fordern.
Doch dazu benötige ich doch irgendwelche Eckdaten???

Wenn sie mir diese Auskünfte verweigert, kann ich den Unterhalt einstellen im Bezug auf ihre Auskunftspflicht der sie dann nicht nachkommt?
Hat sie nicht mir gegenüber eine Bringpflicht?

Hat jemand Tipps für mich, welche Auskünfte ich einfordern kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Zitieren
#2
Solange sie keinen Unterhalt von Dir fordert, ist sie Dir gegenüber zu keiner Auskunft verpflichtet.

Im Internet gibt es mit Sicherheit Informationen über dieses duale Studium und da kannst Du auch sehen, wie hoch ihre Ausbildungsvergütung ist (Bruttolohn minus Steuerklasse I minus 90 EUR pauschaler Ausbildungsaufwand ergibt Nettoeinkommen).

Evt. liegt das Nettoeinkommen über dem ihr gesetzlich eingeräumten Bedarf, so daß Du gar nicht zahlungspflichtig bist.

Simon II
Zitieren
#3
Hat sie denn überhaupt Unterhalt gefordert?

Zahlst Du derzeit überhaupt noch Unterhalt, wenn ja, warum?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#4
Klar zahle ich derzeit Unterhalt, da sie bis vor einigen Wochen
noch Schülerin war.
Anscheinend meint sie, ich zahle nun die bisherigen 329,00 Euro
ohne murren durch ihr Studium, ohne irgendwelche Nachweise Ihrerseits.
Muss sie denn von sich aus jetzt erneut Unterhalt fordern oder läuft das so stillschweigend
weiter, von der Schule bis durchs Studium?

Wie eingangs geschrieben weiss ich das nur aus inofiziellen Quellen,
nicht von Ihr.
Welche Auskünfte muss sie mir denn von sich aus geben?
Habe weder eine Immatrikulationsbescheinigung noch sonst was.
Rein theoretisch könnte sie auch sonst was machen.

Kein Nachweis, keine Kohle. Ist doch richtig, oder?
Zitieren
#5
(05-08-2014, 18:45)masku schrieb: Kein Nachweis, keine Kohle. Ist doch richtig, oder?
Im Grunde schon. Existiert ein Titel? Wenn ja, dann kann sie davon ausgehen,
dass Du weiterzahlst.
Zitieren
#6
(05-08-2014, 18:45)masku schrieb: Muss sie denn von sich aus jetzt erneut Unterhalt fordern oder läuft das so stillschweigend
weiter, von der Schule bis durchs Studium?

Das kommt darauf an, ob, und wenn ja, was für einen Titel Du hast.

Kein KU-Titel: SOFORT Unterhalt stoppen! Madame muß KU selbst einfordern.

KU-Titel mit Befristung bis zum 18. Lebensjahr: dito.

KU-Titel unbefristet: SOFORT Rückgabe des Titels verlangen und notfalls auf Rückgabe klagen (siehe hier: KU bei Kind volljährig).

Auf welches Konto zahlst Du den KU? Auf das der Mutter oder das der Tochter?

Simon II
Zitieren
#7
Ein Titel besteht zum Glück seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr,
den habe ich weggeklagt und den musste sie herausgeben.

Dann stelle ich also die Zahlungen ein, lehne mich zurück
und warte bis sie von sich aus ankommt und mir die Unterlagen vorlegt
die ihre Unterhaltsberechtigung ausweist?
Hört sich nicht schlecht an.
Seit dem 18. Lebensjahr zahle ich auf das Konto der Tochter.

Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann?
Zitieren
#8
Also ich würde diesen Gezeitenwechsel immer dafür nutzen, eine Brücke zu bauen.
Zumindest den Versuch starten.

Gerade wenn es aktuell keine rechtliche Verpflichtung für eine Unterhaltszahlung gibt, würde ich ihr vorschlagen, sich mal zusammen zu setzen um über ihre Zukunft zu sprechen und wie du sie dabei unterstützen kannst.

Wenn es nicht funktioniert, hast du nix verloren aber evtl. führt es dazu, dass ihr wieder zusammen kommt.
Zitieren
#9
(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Ein Titel besteht zum Glück seit dem 18. Lebensjahr nicht mehr,
den habe ich weggeklagt und den musste sie herausgeben.

Prima!

(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Dann stelle ich also die Zahlungen ein, lehne mich zurück und warte bis sie von sich aus ankommt und mir die Unterlagen vorlegt die ihre Unterhaltsberechtigung ausweist?

Genau!

(05-08-2014, 19:46)masku schrieb: Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich berufen kann?

Lies doch einfach mal die Trennungsfaq:

Lies selber!

Simon II
Zitieren
#10
Super, vielen Dank.
Die Trennungsfaq hab ich im Vorfeld schon gelesen.
Nur leider steht dort nichts über "nicht privilegierte" Volljährige
die ein Studium anstreben oder bereits ausüben.

Wenn sie denn Unterhalt einfordert,
welche Unterlagen muss sie mir zur Verfügung stellen?

Und ist es richtig, dass eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Eltern
mit Ende der schulischen Ausbildung (Beginn des Studiums) erlischt?
Wenn ein Elternteil aufgrund eines Halbtagsjobs nicht zahlungsfähig ist,
kann ihr kein fiktives Einkommen oder sonstiges angerechnet werden?
Zitieren
#11
(05-08-2014, 20:12)masku schrieb: Und ist es richtig, dass eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Eltern
mit Ende der schulischen Ausbildung (Beginn des Studiums) erlischt?
Nein! Eine Ausbildung oder/und ein Studium können sich Kinder schon leisten!
Zitieren
#12
(05-08-2014, 20:12)masku schrieb: Wenn sie denn Unterhalt einfordert, welche Unterlagen muss sie mir zur Verfügung stellen?

- Ausbildungsnachweis,
- eigenes Einkommen,
- eigene Vermögensverhältnisse,
- Einkommen und Vermögensverhältnisse der Mutter

Fehlt noch etwas?

Ich würde jetzt erstmal die Zahlung stoppen. Dann kommt mit einiger Sicherheit eine Reaktion der Tochter. Diese Reaktion würde ich dazu nutzen (da hat Beppo völlig recht), um zu versuchen, mit ihr ins Gespräch zu kommen und eine außergerichtliche Lösung zu finden, mit der beide leben können.

Simon II
Zitieren
#13
Aus Gründen der Fairness würde ich die Zahlungseinstellung ankündigen.
Falls du einfach die Zahlung einstellst, besteht die Gefahr, dass sie erst mal blank da steht und gleich zum Sozialamt geht und dort offene Türen einrennt und die gesamte Helferindustrie auf dich ansetzt.

Wenn du es ankündigst kann das auch passieren, aber vielleicht kommt es auch zu Verhandlungen.
Zitieren
#14
Versuche es vorher.
Schlage ihr vor euch an einen Tisch zu setzen.
Wenn sie ätzend zu dir ist, kannst du die Zahlung immer noch einstellen.
Auf einen Monat mehr oder weniger sollte es da nicht mehr ankommen.
Zitieren
#15
Ich würde die Beine ganz ruhig halten und keinen Mucks von mir geben.

Mein ältester Sohn hat damals auch ein duales Studium gemacht.
Da er Geld bekommt, gibt es da natürlich keinen Unterhalt mehr.
Mit Bafög hat das rein gar nichts zu tun, weil die Firma zahlt.
Danke Gott dafür, wenn sie so einen Studienplatz hat.....................
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#16
Wenn man seine Kinder sch.. findet und sie nie mehr wieder sehen will, ist das natürlich der bessere Weg.
Zitieren
#17
Was heisst hier "der bessere Weg" wenn man seine Kinder nie mehr sehen will?

Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr seit ihrem siebten Lebensjahr.
Natürlich danke ich Gott dafür, wenn sie solch einen Studienplatz hat!

Aber was soll ich tun?

Füße still halten und Kohle einfrieren bis sie von selbst kommt und Unterhalt einfordert?
Oder ihr einen Brief schreiben und Fakten fordern was sie denn nun vor hat
und Bescheinigungen anfordern?
Wie gesagt, offiziell weiß ich rein gar nichts, bin total unwissend.
Zitieren
#18
(06-08-2014, 22:16)masku schrieb: Wie gesagt, offiziell weiß ich rein gar nichts, bin total unwissend.

Wenn Du offiziell nichts weißt und außerdem den Titel einkassiert hast, so stellst Du jetzt die Zahlung ein und wartest, was passiert.

Wenn Du ihre Adresse hast, würde ich einen halbwegs höflichen Zweizeiler schreiben, daß Du die Zahlung einstellst, da der Titel ausgelaufen ist.

(vielleicht ist es auch besser, es gar nicht zu begründen)

Simon II
Zitieren
#19
Offiziell weiß ich nichts, hab´s nur über Dritte gehört.
Und aus der Vergangenheit hab ich gelernt,
dass es nichts bringt sie zu versuchen an einen Tisch zu bekommen.

Sie blockt ab und kommt sofort mit Anwalt und Prozess, weil sie weiß das sie
Prozesskostenhilfe gewährt bekommt und ich im Nachhinein alles zahlen darf.

Ich verkneife mir an dieser Stelle Äusserungen über das deutsche Unterhaltsrecht!
Nur in Deutschland kennt man den Begriff "Volljährigenunterhalt"!
Zitieren
#20
(06-08-2014, 22:48)masku schrieb: Offiziell weiß ich nichts, hab´s nur über Dritte gehört.
Und aus der Vergangenheit hab ich gelernt,
dass es nichts bringt sie zu versuchen an einen Tisch zu bekommen.

Was ich nicht verstehe: Wieso zahlst Du überhaupt noch?

Mit Rückgabe des Titels hätte ich in einer solchen Situation jegliche Zahlung eingestellt.

Simon II
Zitieren
#21
Wieso ich zahle?
Weil ich vom Gericht dazu verdonnert wurde.
Habe nach Rückgabe des Titels vor 2 Jahren die Zahlungen eingestellt,
da ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind
und ich die Zahlungsfähigkeit der KM feststellen lassen wollte.
Dabei kam der Richter zu der Erkenntnis, dass die KM mit einem Dreivierteljob
und 1.400 € netto, Wohneigentum und Familienunterhalt von ihrem Mann
NICHT leistungsfähig sei und ich weiterhin alleine den kompletten Barunterhalt zu zahlen habe.
Auch sei ihr nicht zuzumuten, ganztags zu arbeiten und sie müsse sich auch kein
fiktives Einkommen anrechnen lassen.
Nach der Verhandlung hab ich dem Richter ein paar passende Worte gesagt und er hat mich des Gerichtes verwiesen.
Für´s OLG hat mir leider die Kohle gefehlt...
Das aber nur am Rande.

Da die schulische Ausbildung nun zu Ende ist und es ans Studium geht
- also eine Ausbildung ansteht - stelle ich die Zahlungen ein, lehne mich zurück
und warte ab was passiert.
Schliesslich fängt eine neue Lebenssituation an.
Zitieren
#22
(07-08-2014, 11:44)masku schrieb: Wieso ich zahle?
Weil ich vom Gericht dazu verdonnert wurde.

Na, dann besteht ja doch ein Titel.

Dann solltest Du aber genau den Wortlaut des Beschlusses überprüfen. Zielt er auf eine zeitliche Begrenzung ab? Ansonsten kann Eure Tochter daraus vollstrecken.
Zitieren
#23
Genau das ist der nächste Schritt den ich machen muss.
Im Urteil steht nichts von " kann vollstreckt werden" oder ähnlichem.


Werde mal den genauen Wortlaut heute abend hier posten,
dann könnt ihr ja mal schauen.
Ebenso werde ich nächste Woche diesbezüglich meinen Anwalt kontaktieren.
Zitieren
#24
(07-08-2014, 12:15)masku schrieb: Im Urteil steht nichts von " kann vollstreckt werden" oder ähnlichem.

Muss es auch nicht, denn ein Gerichtsurteil stellt ab Rechtskraft per se einen vollstreckbaren Titel dar.
Zitieren
#25
Ok, dass wusste ich nicht :-(

Dann sollte ich schleunigst eine Abänderungsklage anstreben,
nachdem ich alle relevanten Unterlagen von meiner Tochter habe.

Am besten lass ich den Anwalt ihr einen Brief schreiben, auf diesen regiert sie zumindest.
Meine landen ignoriert im Müll.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste