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Doppelt abkassiert!
#1
Hallo zusammen.folgender zustand. Zahle Betreuungsunterhalt für meine ex wegen ADHS Kind.kann ja net mehr arbeiten als 50%.kommt im Sommer in die Schule.eingestellt auf medis.sie ist schwanger von ihrem neuen bzw jetzt auch der ex.Geburtstermin 12.1014.da wohl jetzt gross Krieg herrscht zwischen ihr und dem Vater des neuen Kindes wird einiges ausgeplaudert.er hat die ganze Zeit bei ihr gewohnt ohne seine Wohnung aufzugeben und hat in seine Wohnung seinen Bruder wohnen lassen.meine ex hat also doppelt kassiert!!!kann man da was machen?wenn das Kind auf der Welt ist klage ich sowieso sofort bzw wenn mein kleiner in der Schule ist.so zumindest rät mir das meine Anwältin. Was meint ihr?
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#2
Wieso hat sie doppelt kassiert? Sie hat nur einmal kassiert und zwar bei dir. Grundsätzlich hättest du auf Abänderung klagen können, wenn dir bekannt war, dass sie eine Beziehung führt. Inwieweit das rückwirkend möglich ist, habe ich gerade nicht parat.
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#3
Ganz einfach.sie hat ja von ihm auch was bekommen zum Lebensunterhalt.eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht nach zwei Jahren. Aussage meiner Anwältin!
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#4
(15-07-2014, 13:12)Mongobill schrieb: Ganz einfach.sie hat ja von ihm auch was bekommen zum Lebensunterhalt.

Unterm Strich hat das mit dir nur insofern etwas zu tun, als dass du auf Abänderung hättest klagen können. Hast du aber nicht.

(15-07-2014, 13:12)Mongobill schrieb: eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht nach zwei Jahren. Aussage meiner Anwältin!

Das ist nun eine sehr oberflächliche und veraltete Faustregel, die in diversen Beschlüssen schon lange widerlegt oder sozusagen nach unten korrigiert wurde.
Du solltest das zum Anlass nehmen, die Kompetenz und die Loyalität deiner Anwältin dir gegenüber sorgfältig zu prüfen.
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#5
Muss mich ja auf meine Anwältin verlassen können. Oder?ja und jetzt?da sie getrennt sind hab ich da gelieten?ist doch zum kotzen.meine Anwältin kommt mir die ganze Zeit schon so komisch vor.
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#6
Na klar, viel Spaß bei der Beweisführung für deine Behauptungen.

Er kann nämlich genauso gut behaupten, dass er mit seinem Bruder sehr wohl in seiner eigenen Wohnung gelebt hat und nur zu Besuch bei deiner Exe war. Genauso könnte der Bruder nur zu Besuch gewesen sein. Zumindest ein Protokoll wer wo übernachtet hat, sowie belastbare Aussagen könnten deine Behauptungen stützen. Hast du sicher nicht.

Und da es sich scheinbar herausgestellt hat, dass sich die neue Lebensgemeinschaft nicht verfestigt hat, wird der Anwaltschaft deiner Ex sicher noch das eine oder andere Argument einfallen, dass du weiter für sie Betreuungsunterhalt abdrücken darfst, sofern der neue Papa nicht leistungsfähig ist.

Eine "verfestigte" Lebensgemeinschaft ist nicht mal eben so zu beweisen. Sicher die Meldeadresse, gemeinsame Wohnung (Mietvertrag) sind belastbare Indizien. Aber was ist, wenn der neue nur eine dauerhafte F***bekanntschaft war? War er stets auf Familienevents deiner Ex anwesend?
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#7
Wenn du dich auf jemanden verlässt, der dir komisch vorkommt...gut, den Kommentar spare ich mir jetzt. Nach meinen zugegebenermaßen nicht sehr profunden Kenntnissen, was deine Konstellation betrifft, ist rückwirkend nichts mehr zu machen. Das hast du einfach verpennt und zwei Damen, deine Anwältin und deine Ex, nutzlos mit Geld gefüttert.

Es bestünde vielleicht die Möglichkeit deine Anwältin in Regress zu nehmen. Da musst du aber auch erst einmal einen Anwalt finden, der so etwas durchzieht. Aber wie ich höre soll es genug notleidende Anwälte geben, die aus purer Verzweiflung alles machen.

@Mitglied

Da gibt es einige Möglichkeiten, zumal im Zeitalter von Facebook alles Mögliche an Informationen und Fotos wahllos herausgehauen wird. Ein Foto mit dem Neuen bei einem Ausflug im Vergnügungspark, reicht um die Behauptung einer rein sexuellen Beziehung zu widerlegen. Das spielt hier allerdings, so meine ich, keine Rolle mehr, weil verpennt.
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#8
Was wäre wenn ich eine schriftliche Bestätigung bzw ihren ex als Zeuge hätte?der genau das bestätigt was ich dargestellt habe!wie gesagt er hat einen Hals auf sie.sie wird ihn auch abziehen die nächsten drei jahre
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#9
Vergiss es. Da kommt nichts dabei raus.
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#10
Das mit dem Facebook ist eine mögliche Quelle, aber Tatsache ist doch: es wurde nichts gemacht, keine Titeländerung gefordert, dadurch sind Ansprüche in der Vergangenheit ausgeschlossen. Jetzt stellt sich gerade heraus (ob nun wahr oder unwahr - vielleicht verbreitet das der neue nur, damit die Exe weiter Kasse machen kann) dass die neue Beziehung, sofern sie überhaupt vertieft war, eh auseinander geht.
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#11
(15-07-2014, 13:36)MitGlied schrieb: aber Tatsache ist doch: es wurde nichts gemacht, keine Titeländerung gefordert, dadurch sind Ansprüche in der Vergangenheit ausgeschlossen.

Das sehe ich auf den ersten Blick genauso. Um das zu klären hat er ja eine Anwältin.Big Grin

Eigentlich bleibt nur noch darüber zu streiten, wer der größere Depp ist. Der TO oder der neue Ex.
Auf jeden Fall sollte der TO die Möglichkeit einer Abänderungsklage durch seine Anwältin nun einmal ernsthaft prüfen lassen.Big Grin
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#12
(15-07-2014, 13:34)Mongobill schrieb: wie gesagt er hat einen Hals auf sie.sie wird ihn auch abziehen die nächsten drei jahre

Ach ja? Kennst du ihn? Sind diese Aussagen zuverlässig oder nur warme Luft?
Er bestätigt dir, dass er 2 Jahre zusammengelebt hat, danach gings in die Brüche...
Willst du dann die mittellose Mutti auf Rückzahlung verklagen?

Dann hast du eigene Anwaltskosten, musst die Gerichtskosten vorstrecken, was raus kommt ist ungewiss und hinterher kannst du nicht mal erfolgreich vollstrecken.
Ich stell mir Befriedigung anders vor.

Ich würde mich jetzt mal eher auf die Zukunft konzentrieren. Die Madam ist schwanger. Der Neue muss ran, vielleicht ist er leistungsfähig genug, so dass du aus dem BU rauskommst. Bzw. in jedem Fall ist eine Minderung möglich, daher solltest du bereits vor der Geburt die entsprechende Forderung auf Änderung beweissicher bei Madam anmelden.
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#13
Also keine Chance irgendwas daraus zu machen?

Will nix zurück.möchte jediglich irgendwann den betreuungsunterhalt los werden. Der ist ungerechtfertigt!

Kann mich nicht hinstellen und kassieren weil ich behaupte nicht mehr arbeiten zu können und dann Kinder in die Welt setzten

Mittellos?du hast ja keine Ahnung was die kassiert. Hat mittlerweile das zweite neue auto innerhalb von zwei Jahren und und und
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#14
Doch du kannst schon etwas machen. Die Fackel und die Ehre Unterhalt zu zahlen geht nun (zumindest anteilig) an den neuen Vater über. Also auf Abänderung klagen. Die Unterhaltspflicht des neuen setzt sechs Wochen vor der Geburt ein. Das kannst du dir rot im Kalender markieren. Ich würde dir raten - ehrlich und nicht böse gemeint - das nicht wieder zu verdödeln.
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#15
Danke für den tip und keine sorge.das werde ich nicht verpassen!
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#16
Aber freu dich nicht zu früh. Das Ganze bemisst sich auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Neuen und dem Betreuungsaufwand der Kinder. Zumindest bei letzterem dürftest du mit deinem "ADHS-Kind" weiterhin vorne liegen. Aber für ein paar Taler weniger stehen die Aussichten ganz gut.
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#17
Alles ein Witz wenn ich das so lese.so wie ich das bisher weiss zahlt er schon für zwei Kinder.da wird net viel zu holen sein
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#18
Das ist natürlich ärgerlich. In dem Fall solltest du darauf hoffen, dass die beiden Herzchen wieder zueinanderfinden oder die Dame alsbald, was wie wir ja wissen nicht unwahrscheinlich ist, den nächsten Deppen findet. Auf jeden Fall solltest du in Zukunft diesbezüglich etwas entschlossener handeln.
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#19
Wenn der Neue leistungsfähig ist (was ich bei bereits 2 Kindern und ab demnächst einem 3ten Kind bezweifeln würde), dann hat er bei einem Neugeborenen Kind schon den größeren Anteil beim "Schadenersatz" zu tragen.

Gerade der Umstand, dass dein Kind jetzt in die Schule kommt, sollte schon eine deutliche Änderung sein, die eine Überprüfung/Neuberechnung des BU rechtfertigt.
Musst du eigentlich den vollen Satz, also rd. 770€ zahlen oder bist du selbst zum Mangelfall geworden?
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#20
Zu berücksichtigen ist auch die Anzahl der Kinder. Und zwei von dreien sind vom TO. Probieren kann man es ja. Einfach mal einen Antrag auf VKH stellen, sofern du diesbzgl. bedürftig bist.
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#21
Bin kein mangelfall.verdiene dank Schicht genug.zahle momentan 336 Euro.sie hat ja auch Einkünfte. 1200 selbst verdient. 582 Euro für die Kinder und 368 kigageld plus halt die 336 Euro unterhält.arbeitet 50%.mehr aber kann sie ja nicht laut ihre Aussage wegen ADHS kind.am Ende bin ich den Vergleich eingegangen was auch der groesste Fehler von mir war.habe am Anfang über 600eiro für sie bezahlt.habe einen Vergleich geschlossen der den unterhalt alle 5 monate herabsetzt bis 336 Euro.da steh ich nun.
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#22
Morgen. Breuchte noch einen Rat.habe noch Altlasten in Form von altkrediten zu bezahlen.die sind ja in die Unterhalts berechnungen mit eingeflossen. Demnächst leuft da was aus davon.ab September will ich ja eine abaenderungsklage starten.da wird auch der Herr Richter wissen was weg fällt.macht es Sinn zB mir ein neues auto anzuschaffen oder den Kredit auszuweiden oder auch alles zusammen zu legen und die ratenhoehe bei zu behalten. Habe nämlich den Verdacht das er bei ihr wie beim letzten mal ihre autorate anerkennt und ich stehe leer da.meine ra meinte auch ob ich nicht ein neues auto breuchte.was meint ihr?Erfahrungen?
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#23
Alles, was dein Netto verringert macht Sinn, alle "anrechenbaren" Ausgaben machen Sinn.
Möglichkeiten: Eintreten/Austreten in eine Kirche.
Wenn das Auto beruflich notwendig ist, dann macht es absolut Sinn, sich da zu belasten.

Wenn du finanziell einen langen Atem hast, kannst du auch deine Arbeitszeit reduzieren, denn niemand kann dich verpflichten für Betreuungsunterhalt leistungsfähig zu sein, das geht nur bei KU. Allerdings ist das Problem dabei, dass du erst mal 1 Jahr weiterzahlen musst und dann erst abändern lassen darfst, weil sich ja dein Einkommen verringert hat.
Dies macht Sinn, wenn du keine andere Aussicht mehr hast aus dem BU rauszukommen, weil deiner Ex immer neue kindsbezogene Erschwernisse einfallen.

Und wenn der BU einmal auf 0 gesenkt wurde und du 2 Jahre später wieder voll arbeitest sind die Hürden für deine Ex um wieder an BU zu kommen deutlich höher.
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#24
Versteh ich das richtig. Könnte die Kredite in einen fassen und dabei die jetzigen Belastungshoehe beibehalten um das ganze wieder länger zu strecken?könnte da der richter nicht eine Art Absicht sehen um den bu zu drücken?und ihr meint ich könne von der Schicht runter um bu einzusparen. Das ist doch aber auch pure Absicht.was sagt da der Richter?komisch ist das. Meine Anwältin davon nix erwähnt hat das ich den bu nicht so schuldig bin das ich auf Schicht bleiben muss.heißt also meine ex kann alle zwei Jahre neues auto kaufen und die raten anrechnen lassen?
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#25
(16-07-2014, 13:21)MitGlied schrieb: ....denn niemand kann dich verpflichten für Betreuungsunterhalt leistungsfähig zu sein, das geht nur bei KU.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Du meinst, die Annahme von fiktivem Einkommen ist nur üblich / zulässig, wenn es um Kindesunterhalt geht?

In meinem Fall ist es so, dass der Kindesunterhalt für das jüngste Kind fats zeitgleich endet mit der Rechtskraft der Scheidung und dem Beginn der Verpflichtung, nachehelichen Unterhalt zu zahlen.
Das würde ja dann bedeuten, dass ich meinen Arbeitsvertrag auf 50% reduzieren könnte, damit Exe auch nur noch einen Bruchteil des nachehelichen Unterhalts bekommt?
Ich habe das bislang nicht für möglich gehalten, eben wegen der Einkommensfiktion - der Richter wird schlichtweg annehmen, dass ich das Doppelte verdienen (und damit meiner Unterhaltspflicht nachkommen) könnte und eine entsprechende Entscheidung fällen.

Wenn es hierzu Quellen gibt, Urteile usw. - immer gerne her damit!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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