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Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag
#1
hallo Leute,

Ich hab ein notariell abgeschlossene Ehevertrag. Den Ehevertrag würde bei meiner Fraus Familien Notar gemacht, 2 mal, ausdrücklich nach Ihren Wünsch, den einziger Teil der mir irgendetwas gebracht hat ist der Teil "Vereinbarung über den Kindesunterhalt":

„Die Beteiligten vereinbaren, dass für den Kindesunterhalt im Innenverhältnis ausschließlich Frau XXX aufzukommen hat, solange das Kind bei Frau XXX lebt. Insoweit stellt Frau XXX Herrn XXX im Innenverhältnis von jeder Unterhaltsverpflichtung frei“

Hierzu möchte ich auch sagen das meiner Ex-Frau nicht nur wesentlich mehr als ich verdient hat und tut, sondern ist auch Wohlhabend. Beim Wohlhabend meine ich das sie mehrere Wohnungen besitzt hier im DE und auch zwei Häuser und einen Wohnung in London auch. Sie ist liquid und hat keinerlei Finanzielle Problemen, im Gegensatz zu mir.

Ich, im Gegensatz zu meiner Ex-Frau, bin ein ganz normal Arbeitnehmer der Standard verdient – nicht über den durchschnitt und auch nicht unter den durchschnitt. Jetzt scheint aber genau das Problem zu sein weil meine Ex-Frau plötzlich scharf ist auf meinen kleinen 0,5 Kinderfreibetrag.

!??! hab ich mir gedacht, wieso das dann? Brief von meinen Finanzamt bekommen, dann meinen Exs Familien RA. Und das obwohl wir sind seit 2006 geschieden sind und ich immer den 0,5 Kinderfreibetrag gehabt habe!

Anscheinende ist Ihr Geld Ansammlung so groß geworden das es ihr jetzt Finanziell sinn macht den ganzen Kinderfreibetrag zu beantragen.

Nur folgendes: obwohl ich nie Kindesunterhalt an meiner Ex-Frau bezahlt habe zahle ich jede Wochen einen Freiwilligen summe direkt an meiner Tochter im Bar. Meiner Tochter besucht mich jeden Freitag und übernachtet bei mir, bzw. uns. Für mich ist das kein kleine summe auch (50,- EURO der Woche).

Zu meiner Frage: Kann meiner Ex-Frau einfach so jetzt meine hälfte der Kinderfreibetrag kassieren obwohl Sie mir selber von den Kindesunterhalt Freigestellt hat?

Grüß und vielen Dank im Voraus!
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#2
Es gab hier einmal einen Thread bezügl. des Kinderfreibetrages in dem ich die Auswirkung desselben beschrieb. Ich muss es aber erst raus suchen.

Bei Deinem Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag wahrscheinlich überhaupt nicht aus. Näheres könnte man erst bei Vorliegen der Zahlen sagen.

Inwiefern Du freiwillige Summen zahlst ist dir erst mal unbenommen. Ob die Klausel bei dieser Formulierung vor Gericht Bestand hätte, ist nicht genau zu sagen. Mir fehlt das Stichwort "Erfüllungsübernahme". Nichts desto Trotz legt es ja Deine Ex nicht darauf an und das ist gut so.

Weiterhin findest Du in der Urteilssammlung aber zur Beruhigung Urteile, aus denen hervor geht, dass der Barunterhalt wegfallen kann, wenn die Frau mehr als das Doppelte gegenüber des Unterhaltsverpflichteten verdient. Das dürfte hier der Fall sein.

Zu 99% und ohne jetzt die Zahlen zu kennen, kann man sagen, dass Du Ihr den Freibetrag ruhig geben kannst. Ich werde aber im Laufe des Abends bzw. morgen nochmal genau nachsehen.

Ansonsten ist alles in Butter ;-)
Würde der Ehevertrag so aussehen, dass Du soviel Geld hättest und Deine Ex so wenig, dann würde sie wahrscheinlich vor Gericht ziehen und der Richter das Ding wegen Sittenwidrigkeit und Übervorteilung in der Luft zerreißen ;-)
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#3
Wenn du nicht nachsweisbar Kindesunterhalt zahlst, kann der Kinderfreibetrag gegen deinen Willen auf die Ex übertragen werden. Statt der 50.- pro Woche in bar ohne Quittung solltest du lieber 225 EUR überweisen, das kommt auf dasselbe raus, aber du hast nachweisbar Unterhalt bezahlt.

Wenn sich der Kinderfreibetrag für deine Ex lohnt, für dich aber nicht, dann ist es durchaus sinnvoll, ihn ganz bei der Ex zu lassen.
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#4
ich will aber meinen Ex-Frau den kompletten Kinderfreibetrag nicht geben. Ich habe auch laufend kosten für meiner Tochter auch - und wanns nur ein paar Euro sind ist es mir wert. bis jetzt (seit 2012) hab ich die hälfte des Erziehungsfreibetrag und die hälfte den Kinderfreibetrag von FA erstattet bekommen. Jetzt will das FA das Geld zurück – nur weil ein reich Zicke das haben will? das ist mir ein paar hundert Euro insgesamt schätz ich mal. Meiner Frage war ob sie einfach so den gesamten Kinderfreibetrag auf sich selbst umschreiben lassen kann?

@P - meiner Tochter ist beweis genug das ich Kinderunterhalt in irgend eine Form bezahlt. Sie ist 15 und wir haben ein sehr gutes verhaltnis zu einander.

im übrigens ich habe meinen Ex gesagt das Sie den gesamten Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag ab Steuerjahr 2014 haben kann - nur das mann weist ich bin kein 'beastie'.

aber das Geld von FA aus 2012 und 2013 will ich nicht zurück zahlen. es kann nicht sein das sie das Kinderfreibetrag klauen kann!
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#5
Wenn das bei ihr so viel ausmacht, kann man ja darüber nachdenken, ob sie Dir die paar Euros ersetzt, die das FA jetzt haben will. Bei mir sind der Vorteil nur einzelne € im Monat, da es sich nur beim Soli auswirkt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
(30-06-2014, 16:33)foggybottom schrieb: aber das Geld von FA aus 2012 und 2013 will ich nicht zurück zahlen

Wieviel ist das denn?
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#7
paar hundert euros schätz ich. für beide jahren - für beide Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag zusammen
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#8
Es geht also nicht um einen tatsächlichen Steuerbescheid, sondern du vermutest, dass du aufgrund des Kinderfreibetrages nachzahlen musst. Hast du Nappos Beitrag gelesen? Sieh dir mal diese Grafik an: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreib...EStG_D.jpg
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#9
@P - sorry aber was hat die link mit meiner frage zu tun?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreib...EStG_D.jpg
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#10
Die Grafik zeigt, wie sich der Kinderfreibetrag steuerlich auswirkt. Du schreibst ja nicht, ob die Steuernachzahlung eine Vermutung von dir ist oder ob es tatsächlich eine wegen dem Freibetrag gab. Wenn du links der gleichfarbigen Schnittpunkte bist und die Ex rechts, dann wäre es durchaus sinnvoll, den Freibetrag ganz bei der Ex zu lassen.
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#11
wenn meiner ex-frau das Kinderfreibetrag rückwirkend bis zum 2012 beantragt (was ich gestern beschrieben hab) dann bedeutet das auch selbstverstandlich das ich geld as das FA zurück zahlen muss. insgesamt für 2012 und 2013 dürfte es ein paar hundert euro, was für mich recht viel ist.

es geht gar nicht ob 'es sinnvoll' ist meine halfte der Kinderfreibetrag bei meiner Ex-frau zu lassen ist oder nicht.

es geht darum das es ein ungleichbehandlung ist wenn

a) sie will keine kindesunterhalt und sorgt dafür das es in einem notariellen vertrag geregelt worden is und dann
b) nimmt - wegen a) - meine halfte der kinderfreibetrag weg und bei mir einen finanziellen schaden anrichtet

ist doch klar, oder?
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#12
Das hast das immer noch nicht gelesen. Dein halber Kinderfreibetrag verfällt unter normalen Umständen sowieso. Du kriegst ihn überhaupt nicht, weil dir -formal- das halbe Kindergeld zusteht. Du bekommst das freilich auch nicht in bar, sondern lässt es als Unterhalt umdeklariert bei der Ex, die es vermutlich auch überwiesen bekommt.

Man bekommt entweder den Freibetrag oder das Kindergeld. Nicht beides. Je nach dem, was mehr einbringt. Und bei normalen Einkommen bringt das Kindergeld immer mehr ein. Die Prüfung, nach der das stattfindet nennt sich Günstigerprüfung. Und die hat bei dir tatsächlich den Kinderfreibetrag dem Kindergeld vorgezogen?

Ich schreibe hier "normale Umstände", weil du kaum Informationen schreibst. Ich müsste eine mehrseitige Ausarbeitung machen, um alle Eventualitäten zu beschreiben. Besondere Umstände sind z.B. verschiedene Steuerländer für die beiden Eltern.
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#13
wir sind beide deutsche und leben in deutschland. sie hat bei mir tatsächlich den Kinderfreibetrag dem Kindergeld vorgezogen - nämlich weil sie wohlhabend ist. wie ich oben geschreiben habe. das heist - für sie bringt der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld.

Kindergeld habe ich nie bekommen. auch nicht die halfte wird mir angerechnet weil ich kein kindesunterhalt zahle. den staat findet es nicht zumutbar den kindergeld jeweils zur halfte an den Eltern zu zahlen. die wollen das gesamte Kindergeld nur an die eine Zahlen, nämlich den Mutter.

übrigens das Kindergeld wird bei Ihr nur verrechnet mit dem Kinderfreibetrag - das was hoher ist bekommt sie - in diesem fall der Kinderfreibetrag.

aber ich versteh was du meinst - ich habe einen anspruch auf die halfte des kindergeldes nur ich habe nie danach gestrebt. liegt auch nicht in meiner charakter.
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#14
@ Nappo - ok, jetzt versteh ich was du meintest beim "Erfüllungsübernahme". die "Erfüllungsübernahme" ist mit meinem verzichte auf zahlreiche finanziell wertvolle Sachen in den andern teilen den Ehevertrag abgegolten. das heist - in 7 von 8 teile der Ehevertrag hab ich auf etwas wertvolles verzichtet - und in nur einen teil von 8 steht „Die Beteiligten vereinbaren, dass für den Kindesunterhalt im Innenverhältnis ausschließlich Frau XXX aufzukommen hat, solange das Kind bei Frau XXX lebt. Insoweit stellt Frau XXX Herrn XXX im Innenverhältnis von jeder Unterhaltsverpflichtung frei“. also, wenn dieser einzige teil nicht wirksame wäre ist der ganze Ehevertrag nicht wirksam weil den gesamten Ehevertrag denn nur zur ihre Gunsten geht. Macht sinn?
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#15
nur mal ne unwissende Zwischenfrage: ist es nicht eh sittenwidrig auf Kindesunterhalt zu verzichten, der Vertrag, mindestens aber der Passus zum KU demnach unwirksam?
Oder geht das in diesem Fall weil die Ex wesentlich mehr Kohle hat als der TO?

Also so, wie ich das hier verstehe, dürfte die KM den TO nur freistellen, wenn er im Innenverhältnis etwas anderes dafür bezahlt (Rate gemeinsames Haus oder so)

http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/ki...unterhalt/

mmm
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#16
Jein.

Es ist zwar nicht sittenwidrig, gilt aber trotzdem als unmöglich.
Zumindest für die Zukunft.

Begründet wird das damit, dass der KU eben ein Anspruch des Kindes sei und deswegen niemand anderes darauf verzichten könne.

Was aber natürlich trotzdem geht ist dass man ihn einfach nicht fordert.
Man kann also durchaus verzichten, diesen Verzicht nur nicht Gerichtsfest in ein Stück Papier wickeln.

Was m.W.n. nach aber auch geht ist, dass man schriftlich vereinbart, für die KU-Verpflichtung des Anderen einzutreten.
Aber auch das ist natürlich ein dünnes Brett und hat im Ernstfall auch nur wenig Wert.
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#17
also dann darf sie logischerweise den kompletten Freibetrag nehmen weil wenn der TO dagegen vorgeht sagt das Gericht, er müsse sowieso Unterhalt zahlen, oder?

Also wenn die Exe läßt ihm den Freibetrag nicht freiwillig läßt isses Essig?

mmm
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#18
KM und TO? brauch ich hier ein Lexikon? punkt ist der Ehevertrag gilt. wurde auch schon darüber gestritten (obwohl sie selber die Formulierung verlangt hat und bezahlt hat) und für standhaft gefunden – und zweimal notariell auf Wunsch der Mutter, nicht ich. also - hier ist nichts sittenwidriges an den teil bezüglich den Kindesunterhalt. wie ich oben geschrieben habe ist die "Erfüllungsübernahme" erfühlt. sehe "Innenverhältnis etwas anderes dafür bezahlt" und genau das ist es.

@ beppo - richtig und falsch: "Begründet wird das damit, dass der KU eben ein Anspruch des Kindes sei und deswegen niemand anderes darauf verzichten könne."

die mutter verzichtet nicht auf die Kindesunterhalt im namen des kindes - nein, sie stellt mich frei für den fall das kind auf mich kommt und verlangt kindesunterhalt - was ich dann zahlen musste - und wiederum über die Mutter einklagen könnte.

also im link ist alles glasklar beschreiben:

"Es ist aber möglich, dass beispielsweise die Kindesmutter, bei der die Kinder leben, den Kindesvater von den Unterhaltszahlungen freistellt. Das heißt, dass sich die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater verpflichtet, ab Abschluss der Vereinbarung für den Barunterhalt des Kindes oder der Kinder selbst aufzukommen. Das ist so, als ob die Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater erklärt: „Ich bezahle in Zukunft für Dich den Kindesunterhalt an unsere gemeinsamen Kinder.“

Solche Freistellungsvereinbarungen werden gelegentlich abgeschlossen, wenn die Kindesmutter vom Kindesvater dafür etwas erhält, beispielsweise dessen Miteigentumsanteil am Haus, in dem auch die Kinder wohnen.

Dabei muss man aber beachten, dass diese Freistellungsvereinbarung nur zwischen den beiden Elternteilen wirksam ist. Gegenüber den Kindern entfaltet eine Freistellungsvereinbarung überhaupt keine Wirkung.

Das ist für jene Fälle interessant, in denen das Kind oder die Kinder nach Abschluss einer solchen Freistellungsvereinbarung aus irgendeinem Grund nicht mehr bei der Mutter und auch nicht bei dem Vater leben, dann können die Kinder nämlich auch ihren Unterhalt wieder von dem Vater verlangen und der Kindesvater müsste den Unterhalt auch bezahlen.

Er kann sich gegenüber den Kindern nicht auf die Freistellungsvereinbarung berufen. Er könnte dann lediglich von der Kindesmutter die Rückzahlung des von ihm an die Kinder gezahlten Unterhalts verlangen. Alternativ sollte für diesen Fall die Rückforderung des an die Mutter übertragenen Vermögensgegenstandes vorbehalten werden.

Eine Freistellungsvereinbarung abzuschließen, ist gesetzlich nicht verboten."
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#19
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6214
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5635
Und ganz besonders: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441
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#20
KM=Kindesmutter
TO=Threadopener=Themeneröffner Big Grin

Zitat:Solche Freistellungsvereinbarungen werden gelegentlich abgeschlossen, wenn die Kindesmutter vom Kindesvater dafür etwas erhält, beispielsweise dessen Miteigentumsanteil am Haus, in dem auch die Kinder wohnen.

richtig. Ich habe meinen eigenen link sehr wohl gelesen.
Nur lese ich in deinem Ausgangspost nichts davon, dass du irgendetwas anderes wie z.B. das Haus zahlst. Ich lese nur, dass sie wesentlich wohlhabender ist. Daher meine Frage.

Und es war tatsächlich nur eine Frage weil ich selber keine Ahnung von sowas habe. Blush

mmm
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#21
okay, kapiert

Ein betreuendes Elternteil darf nicht im Namen des von ihm betreuten Kindes auf Kindesunterhalt verzichten. Aber ein betreuender Elternteil darf den nicht betreuenden Elternteil von der Zahlung von Kindesunterhalt freistellen. Ehepartner können aber einen Vertrag frei gestalten, einen Kernbereich dürfen sie jedoch nicht antasten. Dazu gehören der Unterhalt für die Kinderbetreuung sowie die Versorgung im Alter und in der Krankheit. Der Verzicht auf Unterhalt darf nicht dazu führen, dass der Bedürftige Sozialleistungen beziehen muss.(Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden, wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr ordentlich versorgt werden kann. Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen hat.)

mmm
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#22
Du meinst sicher das Richtige. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man es so ausdrückt: Der betreuende Elternteil kann rechtswirksam erklären, dass er den Barunterhalt selbst übernimmt, den der nichtbetreuende Elternteil ansonsten bezahlen müsste.

"Freistellung" ist zu sehr auf den Pflichtigen ausgerichtet. Freistellung ist nicht Grund, sondern Folge. Ein Anderer erklärt, dass er selbst etwas übernimmt. Erst daraus folgt die Entpflichtung des Pflichtigen.
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#23
(01-07-2014, 17:48)mimamause schrieb: (Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden, wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr ordentlich versorgt werden kann. Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen hat.)

Falsch: Es kommt fast immer dann vor, wenn das Kind beim Vater ist.

Fälle wie von Dir beschrieben dürfte es in der BRD nicht einmal eine Handvoll geben.

Simon II
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#24
Na ja, ich verzichte gerade nicht, mein Sohn bekommt aber auch keinen Unterhalt von seiner Mutter. MMn kann die Entpflichtung des Pflichtigen durch den betreuenden Elternteil auch nur soweit und solange Bestand haben, als dieser auch tatsächlich entsprechend leisten kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
na ja - immerhin - es war ein interessante Austausch an Information - vielen dank an alle!
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