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fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten
#1
hi,

jetzt muss ich auch mal fragen. Mein Großer hat heute das Zeugnis zur mittleren Reife ausgehändigt bekommen. Er ist gerade erst 15 geworden (1 Jahr früher eingeschult), wird also voraussichtlich beim Erwerb des Abis grad 17 geworden sein.

Wie sieht es da aus mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber dem KV (also nach dem Abi)? Richtet der sich nach Abschluss oder nach Volljährigkeit? Und bin ich ab Abi oder Volljährigkeit barunterhaltspflichtig?

Junior überlegte gestern dann (leider ein wenig zu laut Big Grin), nach dem Abi erstmal 1 Jahre "Erholungspause" machen zu wollen (hä??? Wovon????).

Ich hab ihm erstmal vermittelt, dass ich "den-[Unterschreitung des Mindestniveaus]-vorm-Rechner-plattsitzen" nicht finanzieren werde. Nur, um da gleich keine Illusionen aufkommen zu lassen.
Wenn er ne Pause braucht vorm Studium soll er halt ein FsJ machen oder als AuPair in die Welt gehen. Das würde ich auch finanziell unterstützen.

Müßte ich ihn finanzieren, wenn er ein Jahr lang faul auf der Couch liegt?

Ich denke, dass ist noch nicht ganz ernst gemeint von ihm und bis dahin fließt auch noch viel Wasser die Spree runter aber wie wäre das Unterhaltsrechtlich?

Wohnen wollen würde er sicherlich weiterhin hier.
Kann ich ihn wenigstens zu nem Nebenjob nötigen, wenn er nicht mit grad 17 ein Studium beginnen will?

Ich denke zwar, dass die Grundsteine in seinem Kopf richtig gelegt wurde und er das nicht wirklich vorhat aber das mal durchzuspielen in Gedanken kann ja nicht doof sein Big Grin

mmm
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#2
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig

Wär vielleicht mal ganz gut, wenn man hier auch mal liest, anstatt nur herumzulungern.Wink
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#3
Hier

http://www.dijuf.de/DIJuF-Themengutachten.html

gibt´s auch was Feines zum ´runterladen: "Anspruch auf Ausbildungsunterhalt und Obliegenheiten des Kindes". Nicht nur Punkt 3. behandelt Minderjährige.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Er ist noch nicht volljährig.
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#5
Zitat:Wär vielleicht mal ganz gut, wenn man hier auch mal liest, anstatt nur herumzulungern.

ja, iglu, du kleiner, gewitzter Schlaumeier. Wer lesen kann ist auch hier klar im Vorteil, nech?
wp und beppo scheinen es zu können Wink

Also scheint so zu sein, ihn als Minderjährigen auch eine Erwerbs (-studier)obliegenheit trifft und Gammeln über längere Zeiträume nicht finanziert werden muss.

mmm
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#6
Ja, auch wenn dein Kind dann noch nicht volljährig ist, unterliegt es trotzdem der allgemeinen Schulpflicht, nech?

Insofern kommt es aufs selbe hinaus oder deine Frage ist per se schon völlig unsinnig. Such es dir aus! Wobei die Schulpflicht nach Bundesländern durchaus variiert. Da sollte oder könnte man sich schlau machen. In den meisten Fällen reicht sie ohnehin bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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#7
hä? Klar, allgemeine Schulpflicht...

Ja, aber was soll er denn noch mehr machen als Abi? Und das hat er zum 17ten Geburtstag in der Tasche.
Also kann ich dann verlangen, dass er wie ein Realschüler (der ja mit 16 "fertig" ist) eine Ausbildung beginnt, sich auf sein Studium stürzt oder sonstwie jobbt?

Und dass er nach dem Abi 2-3 Monate Pause macht ist ja kein Thema....er äußerte nur die nette Idee, bis zu seinem 18ten Geburtstag eine solche zu machen

mmm
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#8
Dein Kind ist Schulpflichtig oder es gilt das hier:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig

Auf die Frage ob dein Kind auch noch nach Abschluss des Abiturs schulpflichtig ist, findest du hier eine erste Orientierung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflich....C3.A4nder

Den einschlägigen Paragraphen findest du hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1602.html
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#9
es kann aber doch nicht mehr schulpflichtig sein, ist aber noch nicht volljährig
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#10
(08-07-2014, 17:54)mimamause schrieb: es kann aber doch nicht mehr schulpflichtig sein,
Natürlich kann das Kind noch schulpflichtig sein, jedenfalls in einigen Bundesländern und jedenfalls grundsätzlich. Wenn du den Link geklickt hättest, wüsstest du das.

(08-07-2014, 17:54)mimamause schrieb: ist aber noch nicht volljährig

Volljährigkeit ist rechtlich nicht das entscheidende Kriterium. Wie du in dem Gesetzestext, den ich verlinkt habe, hättest nachlesen können.
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#11
Iglu, bei aller Liebe, was soll nach dem Abi noch kommen um eine Schulpflichtigkeit zu begründen.

Aber lass sein...
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#12
Die Frage kannst du an den Gesetzgeber richten. Du kannst auch genauso gut Fragen, was eine Schulpflicht nach dem Real- oder Hauptschulabschluss begründet. Vielleicht ist die Schulpflicht in deinem Bundesland auch schon erfüllt. Aber da du das offensichtlich dann doch nicht so genau wissen willst und es dir ersparst einmal kurz nachzulesen, ist die Sache wohl auch nicht so wichtig, nicht wahr?

Ich lass es gerne sein. Aber frag doch nicht, wenn du die Antworten nicht hören oder lesen willst. Oder ist das wieder so ein Thread, um die dummen Männer zu beschäftigen?
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#13
Wie kann denn jemand bitte schoen schulpflichtig sein nachdem er den hoechst moeglichen Schulabschluss (Abitur) gemacht hat???!!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
(08-07-2014, 16:19)mimamause schrieb: Müßte ich ihn finanzieren, wenn er ein Jahr lang faul auf der Couch liegt?

Nein. Der Vater auch nicht. Auch für Minderjährige gilt, dass sie rumhängen dürfen, aber nicht auf Kosten von Dritten. Entweder Schule oder Ausbildung, dann besteht ein Unterhaltsanspruch. Sonst nicht. Man könnte höchstens über eine kurze Orientierungsphase reden aber sicher nicht über ein volles Jahr.

Lass ihn doch. Hat mein Bruder auch ein Jahr lang gemacht. Die Eltern haben sich den Stress gespart, ihn in Ruhe gelassen, aber Geld gab es keinen Kreuzer. Der Knabe ist heute Sozialpädagoge in einem Jugendamt :-)
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#15
Iglu, schulpflichtig ist man meiner Meinung nach nur 9 Jahre.
Auch wenn du bis dahin gar keinen Abschluss hast, ist der Schulpflicht Genüge getan.
Eine Schulpflicht nach der Hauptschule gibt es also auch nur, wenn man eine Klasse übersprungen hat. Smile

Und ich bin auch der Meinung, dass auch für Minderjährige eine Unterhaltspflicht nur solange besteht, wie sie in der Ausbildung sind.
Bin da allerdings nicht ganz sicher.
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#16
(08-07-2014, 18:47)beppo schrieb: Iglu, schulpflichtig ist man meiner Meinung nach nur 9 Jahre.

Boah, wollt ihr mich jetzt absichtlich auf die Palme treiben oder seid ihr alle kollektiv zu faul den Link anzuklicken?
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#17
p,

heißt das dann konkret, dass der Vater keinen KU mehr zahlen muss und ich die Betreuung (und die Unterhaltskosten) nicht sicherstellen muss im Falle von Extrem-Couching über 1 Jahr?
Läuft ja dann auf rausschmeissen raus?
Ich mein, ich würde das nicht tun (also ihn nicht mehr verpflegen oder gar rausschmeissen) und KV würde sicherlich weiterzahlen (naja, auch nicht jahrelang)
Wie soll man das in der Praxis handhaben?

Was kann ich ihm sagen, sollte er wieder mit dieser lustigen Idee ankommen (und diskussionsresistent sein).

Also ich hätte gerne ne Antwort wie: klar kannst du 1 Jahr faulenzen aber dann schau bitte wie du klarkommst/Unterhalt bereitstellen kannst, würdest du hier wohnen und essen wollen etcpp

Und nein, es geht nicht um 2-4 Monate nachdenken und orientieren Cool

mmm

Zitat:Der Knabe ist heute Sozialpädagoge in einem Jugendamt :-)

ist das nun gut? Big Grin
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#18
aha...und was macht der Junior dann das Jahr nach dem Abitur?
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#19
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: Läuft ja dann auf rausschmeissen raus?
Ich mein, ich würde das nicht tun (also ihn nicht mehr verpflegen oder gar rausschmeissen) und KV würde sicherlich weiterzahlen (naja, auch nicht jahrelang)
Wie soll man das in der Praxis handhaben?
Hat zwar jetzt nicht so viel mit der Rechtslage zu tun, aber die Mutter meiner ältesten Tochter hat die Jüngere, damals 16, glaube ich, auch an die Luft gesetzt, bzw. ihrem Vater vor die Tür gekippt.

Sie hat wohl in der Zeit ein bisschen viel Sch. gebaut.

Kann ich nicht beurteilen, kenne sie aus der Zeit nicht und davor war sie immer sehr angenehm aber meine Tochter, damals 18 hat mir das bestätigt, dass L. im Moment etwas kompliziert sei.
Natürlich ist es immer etwas heikel, sein eigenes Kind raus zu werfen und bei Minderjährigen ist es auch schlicht verboten aber verkehrt finde ich es nicht. Zumindest Volljährige sind so etwas wie ein Gast im eigenen Haus und Gäste kann man auch raus werfen, wenn sie sich nicht benehmen.
Die Vorstufe davon ist sicherlich die Einstellung der Versorgung mit sauberer Wäsche, sauberem Zimmer, Geld und letztlich Nahrung, wenn Kind nicht bereit ist, auch nur das Geringste zum eigenen Leben und dem anderen beizutragen. Auch meine Älteste selbst, eigentlich recht gut geraten, hat es verbaselt sich rechtzeitig um eine Ausbildung nach dem Abi zu bemühen und dann auch noch verbaselt, etwas anderes sinnvolles zu tun, wie z.B. einen Auslandsaufenthalt oder FSJ zu organisieren.

Ich habe ihr dann gesagt, dass ich das schade finde, dass aber ihre Sache sei, ich ihr nur bis zu Ihrer Ausbildung keinen Unterhalt mehr bezahlen werde, da sie ja nun genug Zeit hat, eigenes Geld in einer Frittenbraterei zu verdienen. Das hat sie dann auch gemacht.

Quintessenz: Man muss den "Kindern" in diesem Alter gar keine Vorschriften machen, sondern sie nur die Konsequenzen spüren lassen.
Das Verhältnis von Mutter und der Jüngeren hat sich übrigens wieder gebessert und sie besuchen sich oft. Wieder eingezogen ist sie nicht mehr.

Wie lange ist deiner denn noch 17?
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#20
Links kannst du dir sparen, die liest sie sowieso nicht. Sie zieht es vor, in blanker Unwissenheit und Faulheit renitent gegen jede Antwort anzuzetern, die ihr nicht passt.Big Grin
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#21
hallo beppo,
meiner ist gerade 15 geworden und ich halte gerade das Zeugnis der mittleren Reife in den Händen.
Er wird zum Zeitpunkt der Abiturprüfungen gerade 17 werden.

Wir sind meist ein ziemlich gutes Team, nur gibt es in punkto Faulheit und Verpeiltheit schon einige Streitthemen.

Er läßt sich momentan auch noch viel von mir sagen, so dass ich ihm bei dieser Überlegung (gammeln bist der Arzt kommt) schon gleich jetzt sagen könnte, wie es sich rechtlich verhält und was ich dann zu tragen bereit wäre.
Ich mag da keine Schwachheiten aufkommen lassen.

Und ich möchte viel lieber, dass er sich jetzt von einer klaren Ansage beeindrucken läßt als dass ich ihn dann wirklich rauswerfen müßte.

Junior ist jetzt übrigens 4 Wochen zur Reha, hat seine Dreckwäsche zum waschen nicht rausgelegt vorher und wird nun nach 2 Wochen waschen lernen müssen....oder stinken...ist blöd, bei 15-jährigen Mädels in der Gruppe Big Grin

mmm
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#22
(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: heißt das dann konkret, dass der Vater keinen KU mehr zahlen muss und ich die Betreuung (und die Unterhaltskosten) nicht sicherstellen muss im Falle von Extrem-Couching über 1 Jahr?

Wenn du ihn rauswirfst, kann er bis 18 in einer Wohngruppe des Jugendamts untergebracht werden und die werden dann versuchen (egal wie die Aussichten sind), euch wegen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Dort wird er allerdings kaum mit "ein Jahr Pause" durchkommen.

Wenn er bleibt und rumhängt, muss der Vater auch nichts mehr zahlen.

Die Schulpflichtdiskussion ist witzlos. Das ist eine andere Sache, die nichts mit dem Unterhaltsanspruch zu tun hat. Wer nichts tut, kriegt nichts. Wer in Ausbildung ist, kriegt was. Zudem sind Pauschalaussagen noch witzloser, denn Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, die Bildungshoheit liegt seit Staatsgründung vor ~65 Jahren bei den Ländern. Diskutiert das in einem eigenen Thread.

(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: Wie soll man das in der Praxis handhaben?

Einfach die Tatsachen mitteilen, ohne Drohung.

(08-07-2014, 19:00)mimamause schrieb: ist das nun gut? Big Grin

Ich habe noch mehr Verwandtschaft in Berufen, die ich kritisch sehe, höflich gesagt. Ich versuche, das nach Kräften auszugleichen :-)
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#23
(08-07-2014, 21:10)p schrieb: Die Schulpflichtdiskussion ist witzlos. Das ist eine andere Sache, die nichts mit dem Unterhaltsanspruch zu tun hat.

Natürlich hat es das. Wenn er schulpflichtig ist, hat er auch einen Anspruch auf Unterhalt. Außerdem besteht dann gar nicht die Möglichkeit ein Jahr lang nichts zu tun.

(08-07-2014, 21:10)p schrieb: Zudem sind Pauschalaussagen noch witzloser, denn Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, die Bildungshoheit liegt seit Staatsgründung vor ~65 Jahren bei den Ländern.

So weit waren wir schon.
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#24
(09-07-2014, 09:46)raid schrieb: Das nenne ich einen wahren Erfolg einer Alleinerziehenden.

Was sollen solche provokative Spitzen? Das Kind darf ruhig von einem freien Jahr träumen. Das könnte der Wunsch nach einem neuen Gleis sein statt sofort wieder in eine Ausbildungmühle gestopft zu werden. Ein soziales Jahr, WWoof oder so etwas wäre vielleicht eine gute Idee.
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#25
(09-07-2014, 09:03)the notorious iglu schrieb: Wenn er schulpflichtig ist, hat er auch einen Anspruch auf Unterhalt.

Nein!
Der Unterhaltsanspruch resultiert nicht aus der Schulpflicht sondern aus dem tatsächlichen Schulbesuch!

Ich frage mich, warum hier wieder eine einfache Frage verrechtlicht wird. mmm sollte sich selbst klar machen, welche Ziele sie in Bezug auf ihren Sohn hat. Diese gilt es zu präsentieren, eventuell durchzusetzen. Wenn Jun. dann meint, er hätte Rechte, die er einklagen könnte, ist es Zeit sich darüber Gedanken zu machen.

Bei meinem Jun. wäre meine Mindestforderung, ein FSJ zu machen. Sonst muß er halt sehen, wo er bleibt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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