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Frage zum Unterhalt, Schichtdienst
#1
Mahlzeit,
Ich mach es mal kurz und hoffe ihr könnt mir helfen.

Bankkonto (P-Konto) und Lohn werden bereits gepfändet (Steuerschulden etc.)

Schichtarbeit -> Nachtzulagen sind Pfändungsfrei. 
Frage: auch beim Unterhalt?

Grundgehalt nur 2500€ Stkl 1

Desweitern ist meine Ex direkt abgehauen (wohnt jetzt bei ihrer Mutter) und hat sich auch umgemeldet.
Wie sieht es mit der Miete aus? Eigentlich wurde die Wohnung nur zusammen angemietet , weil ich mit Ihr Elterngeld und Kindergeld gerechnet habe(wie oben schon geschrieben bin ich Verschuldet).
Ich hätte sonst keine größere Wohnung zugesagt bzw. meine Alte behalten.
Frage: wie sieht es mit anteilige Miete etc. aus?.

Die Trennung war ein Tag vor mein Geburtstag und ist 2 Monate her.
Kind (August erst geboren)seitdem nicht mehr gesehen und natürlich war das JA keine Hilfe, weil Mutter „Nein“ sagte.
Hab nach dem ganzen lesen entschieden (Rechtsschutz erst in paar Monate zwecks Familienrecht wirksam) nicht vor Gericht zugehen.
Die Beratung bei einer Anwältin hat 200€ gekostet und im Prinzip wurde gesagt , dass ich zum JA gehen soll und danach Klagen.
Anzeige wegen Körperverletzung wurde gestellt und sie hat eine Wochen später eine Einstweilige Verfügung beantragt.
Info: An den Tag und Zeitpunkt war ich nicht Zuhause(alles nachweisbar), also wird alles in Sand verlaufen. 
Anzeige wird als Grund genommen , mir mein Kind vorzuenthalten.
JA Stadt 1 brauchte ein Monat um so sehen, dass JA 1 nicht mehr zuständig ist , wegen der Ummeldung der Ex.
JA 2 hat immerhin nur 2 Wochen gebraucht um ein Treffen zwecks meiner Kindertage zu organisieren. 
Das Treffen kam auch zustande, aber die Ex hat einfach „Nein“ gesagt (ich hätte alles akzeptiert, Hauptsache mein Kind wieder sehen) auch zu den Vorschlägen der JA Mitarbeiterin.
Das einzige was sie gemacht hat , war zu erzählen wie scheisse ich bin Big Grin 
Und hat immer die Anzeige erwähnt und gesagt das sie deswegen Angst um mein Kind hat.
Habe Sorgerecht.

Allgemein: Unterhalt Ja oder nein und wenn Ja wieviel? Hab ja kaum was nur wenn ich Nachtsichten schiebe (muss ich die den JA angeben?).
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#2
Willkommen im Forum. War ja ein kurzes Vergnügen. Vor einem halben Jahr Geburt, vor zwei Monaten Trennung, dann Falschanzeige und totale Blockade. Vater sein ist nicht einfach...

1. Nachtzulagen sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO. Damit sind sie nicht nur bei normaler Pfändung nach §850c, sondern auch bei Pfändungen von Unterhaltsschulden nach §850d ZPO pfändungsfrei. Aber nur, solange die Nachtschichtzuschläge steuerfrei im Sinne des § 3b EStG gewährt werden.

2. Bei der Miete, was ist denn das für ein Mietvertrag? Haben beide unterschrieben? Kommt sie da laut Mietvertrag so einfach einseitig heraus? Seid ihr verheiratet?

3. Rechtsschutzversicherung zahlt bestenfalls eine Erstberatung. Gerichtsverfahren im Familienrecht zahlt sie nicht. Du hast durch zuwarten Zeit verloren, du musst sofort klagen wenn die Ex blockiert, spätestens wenn der Jugendamtstermin nicht bringt. Für Klage auf eine Umgangsregelung benötigst du keinen Anwalt. Bei Unterhalt ist ein Anwalt Pflicht.

4. Unterhalt ja, aber erst nach Aufforderung. Für das Kind Kindesunterhalt und für die Ex Betreuungsunterhalt. Bei Nachtzuschlägen hängts davon ab, ob Nacht- bzw. Wochenendarbeit in diesem Beruf normal sind (z.B. als Polizist, Krankenpfleger usw.). Falls ja, werden die Zuschläge voll mitgerechnet. Addieren sich zum sonstigen Einkommen der letzten 12 Monate.
Ist die Zusatzarbeit aber nicht zwingend, sondern freiwillig, dann werden solche Zuschläge nur zu 2/3 dem Einkommen hinzugerechnet. Freiwillige Zusatzdienste kannst du jederzeit einstellen. Anders sieht es im Mangelfall aus. Wenn du den Mindesunterhalt nicht zahlen kannst, wird dir alles weggeklaut, was greifbar ist.
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#3
Danke für die schnelle Antwort!

Deine Geschichte und noch eine andere , waren die Hauptgründe warum ich mich entschieden habe nicht vor Gericht zu gehen.
Und allgemein alles etwas entspannter zu sehen, also danke!!!
Ohne Detlef (welche zum Glück wieder Videos macht) wäre ich nie hier hin gekommen und glaubt mir ich bin so dankbar.

Ja leider hat es nicht lange gedauert, am Anfang war sie eine komplett andere Person , seit der Schwangerschaft öfters einfach abgehauen (gesagt wurde zur Mutter) und dann nach paar Tagen oder Wochen wieder gekommen. Das habe ich halt wegen meiner zu dem Zeitpunkt noch ungeborene Tochter so mit gemacht. (Meine Eltern sind seit 34 Jahren Verheiratet und noch länger zusammen, also kannte ich sowas alles nicht und wurde auch so erzogen „alles für die Kinder“ egal was für Probleme man als Eltern untereinander hat)
Die ersten Monate waren ruhig , bis sie aus heiterem Himmel mir Vorwürfe machte.
Es wurde immer schlimmer , aber es war mir egal hab gearbeitet und war danach so gut wie möglich für die kleine da. November war sie öfters bei der Mutter und hat da auch mit der kleinen übernachtet (manchmal wusste ich nicht davon und als ich fragte hieß es „habe ich doch gesagt“). Hab schon gemerkt das iwas bald passiert bzw. die Trennung. Aber hätte nie gedacht , dass es auf so eine abgekochte und durchgeplante Art passiert. Es kam raus das sie schon vor der Trennung mit dem JA1 in Verbindung war, über die Caritas.

Bei der Wohnung, besteht ein normaler Mietvertrag. Die Wohnungsgesellschaft hat ihr auch schon mitgeteilt (die Antwort von der WG wurde mir ebenfalls geschickt) ,dass sie den Vertrag nicht einseitig Kündigen könnte , seitdem weiß ich das sie versucht hat die Wohnung zu kündigen.

Umgemeldet wie sie es gemacht hat , kann ich nur schätzen.
Ich denke weil ihr perso abgelaufen war. (Hab ihr in der Beziehung, ein Termin bei der Stadt gemacht , weil sie zu faul war)

Nachtschicht , bzw. Ich arbeite als Platzmeister(früher Kurbler genannt) im Schichtdienst. Früh, Mittag, Spät.
Da ja mein Lohn gepfändet ist , bekomme ich trotzdem meine Nachtzulagen.

Gestern kam ein Brief von der Stadt bzw. JA an, zwecks Unterhaltsvorschuss.
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#4
Hallo...
Aus eigener Erfahrung mit den Zulagen..
Die Zulagen dürfen das sogenannte übliche Berechnungskriterium nicht überschreiten..sprich nicht mehr als 20 Prozent vom Netto Lohn ausmachen.
.Alles was darüber hinausgeht kann von einem Anwalt,
Der sich damit auskennt, eventuell angegriffen werden..
War bei mir vor Jahren so...
Trifft in deinem Fall vielleicht nicht zu..aber es gibt ja Leute, die  nur noch Nachtschicht machen...

Gruß Bumpi
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#5
(03-02-2024, 09:00)Bumpi schrieb: Hallo...
Aus eigener Erfahrung mit den Zulagen..
Die Zulagen dürfen das sogenannte übliche Berechnungskriterium nicht überschreiten..sprich nicht mehr als 20 Prozent vom Netto Lohn ausmachen.
.Alles was darüber hinausgeht kann von einem Anwalt,
Der sich damit auskennt, eventuell angegriffen werden..
War bei mir vor Jahren so...
Trifft in deinem Fall vielleicht nicht zu..aber es gibt ja Leute, die  nur noch Nachtschicht machen...

Gruß Bumpi

Danke dir, ja das mit dem 20% ist gut zu wissen.
Hab auch viele Nachtschichten gemacht , die würde ich jetzt sein lassen.
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#6
(03-02-2024, 01:44)Gabel123 schrieb: Deine Geschichte und noch eine andere , waren die Hauptgründe warum ich mich entschieden habe nicht vor Gericht zu gehen.

Weil oft eine sinnlose aber teure Dauerbeschäftigung draus wird. Am sinnvollsten ist noch, ganz am Anfang damit einen Schuss abzugeben. Sehr früh, sehr konsequent. Wird das aus den allseits bekannten Gründen nichts, dann bringt es nichts, diesen Weg weiterhin zu versuchen.

Bei der Vorgeschichte wäre auch ein Vaterschaftstest zu empfehlen. Diese Damen werden selten zu einer ganz anderen Person. Vielmehr haben sie sich zu guten Zeiten etwas besser unter Kontrolle und im Zuge von Stress, Geburt, Baby schaffen sie es nicht mehr, sich im Griff zu halten. Was du dann erlebst, ist nicht eine ganz andere Person, sondern eine Person deren glatter Anstrich abgeschliffen ist und die Formen drunter besser sichtbar werden.

Die Miete: In einem gemeinsamen Mietvertrag haften die Mieter gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann sich also aussuchen, bei wem er die Gesamtmiete kassiert. Du, also der verbleibende Mieter der alles zahlt hat dann einen Anspruch gegenüber dem ehemaligen Mitmieter. § 426 Abs. 2 BGB. Den solltest du geltend machen, er ist in der Praxis zeitlich begrenzt, meist drei Monate. Wenn du die Wohnung nicht allein halten kannst, wird ausserdem ein Umzug unumgänglich, du musst dir eine neue Wohnung suchen oder du machst eine WG auf oder holst dir eine reiche Frau in die Wohnung, hast eh nichts mehr zu verlieren :-)

Deine anderen Schulden, was ist da zu machen? Wie hoch, warum?
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#7
Wirklich vielen Dank für die Hilfe!!!

Bei den Schulden handelt es sich , grundsätzlich um Lohn/- Gewerbesteuern.
Leider konnte ich die nur langsam , abzahlen (Zinzen etc. ), deswegen war eigentlich im Januar eine Insolvenz geplant, die sich jetzt wegen den Umständen verschoben hat. (Insolvenz-Berate kosten direkt Geld, Kostenlose Schuldenberate bzw. Antrag auf übernahmen der Kosten , wurde abgelehnt. Es wurde mir gesagt , da ich kein Notfall bin)
Ich habe aber hier schon ein frischen Beitrag gefunden und würde die Insolvenz , dann erst in 18 Jahren machen.

Vaterschaftstest wollte ich eigentlich nach der Geburt (weil die Stimmungsschwankungen komisch waren)machen, leider war ich auf Wolke 7 wo die kleine kam und hab mich um alles gekümmert, aber nicht darum :/
Wie sollte ich jetzt vor gehen? Da mir ja der Umgang seit der Trennung untersagt wird.
Hab

Zwecks Miete, muss ich ein Anwalt beauftragen oder kann ich es iwie alleine regeln?
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#8
Insolvenz in 18 Jahren... ich würde mir keine Nachtschichten mehr antun, sondern Teilzeit 70% aus gesundheitlichen Gründen und für den Unterhalt aufstocken.

Für den Vaterschaftstest brauchst du natürlich Zugang zum Kind, wenn du das nicht gerichtlich angehen willst. Deshalb würde ich erst einmal Umgang anstreben.

Ein Anwalt ist nicht Pflicht bei einer Klage auf den Mietanteil. Ich weiss nicht, wie gut deine Kenntnisse und deine Erfahrung auf diesem Gebiet ist, wenn es vor Gericht geht könnte ein Anwalt hilfreich sein. Vorgerichtlich weniger.
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#9
Danke dir!
Werde ich alles so umsetzen.

Zwecks Vaterschaftstest, müsste ich ja vor Gericht , wenn alle Stricke reißen und die KM ihre Schiene so weiter fährt.

Bin ja immer noch Rechtschutz versichert, also werde ich lieber zwecks Miete ein Anwalt aufsuchen (auch wenn ich von den Wesen nichts halte).
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#10
(03-02-2024, 22:46)Gabel123 schrieb: Zwecks Vaterschaftstest, müsste ich ja vor Gericht , wenn alle Stricke reißen und die KM ihre Schiene so weiter fährt.

Ich würde zum Vaterschaftstest erstmal die einfachere Variante wählen - DNA-Abgleich zwischen dir und dem Kind. Es gibt Institute in Österreich (www.delphitest.at), die machen das für ca. 100.-€. Haarlocke von dir und vom Kind hinschicken und Ergebnis abwarten. Wenn dieser DNA-Abgleich ergibt, dass Du zu 99% der Vater bist, dann hast du Gewißheit und brauchst nichts weiter in dieser Sache zu unternehmen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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