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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#1
Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
  • Es geht um Unterhalt von 2013 bis August 2025, insgesamt ca. 34.000 €.
  • In dieser Zeit gab es keinen Unterhaltstitel.
  • Ich war durchgehend selbstständig, mein Einkommen lag aber immer unter dem Selbstbehalt. Ich musste die ganze Zeit aufstocken (erst Hartz IV, jetzt Bürgergeld) und habe nachweislich vom Existenzminimum gelebt – und lebe teilweise immer noch davon.

Nun hat das Jugendamt beim Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt, und ich habe ein Formular bekommen, in dem ich Einwände erheben kann. Ich weiß aber nicht, wie ich darauf reagieren soll, ohne etwas falsch zu machen, was mir später schadet.

Meine Fragen:
  1. Kann der rückständige Unterhalt (2013–2025) überhaupt noch festgesetzt oder eingefordert werden, obwohl es bislang keinen Titel gibt und ich nachweislich nicht leistungsfähig war, da mein Einkommen stets unter dem Selbstbehalt lag, ich vom Existenzminimum gelebt habe und durchgehend auf Leistungen wie Hartz IV bzw. Bürgergeld angewiesen war (und auch heute noch bin)?

  2. Greift die Einrede der Verjährung (alles älter als 3 Jahre), oder nicht, da bisher kein Titel bestand?

  3. Wie sollte ich jetzt am besten auf den Antrag auf Festsetzung vom Gericht reagieren, damit mir keine Nachteile entstehen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen – ich bin gerade wirklich ratlos.
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#2
Willkommen im Forum
Also Peter hat was ähnliches hier
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221823
geschrieben.

Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl
möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen .

Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt .
Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten
dass du die Forderung nicht anerkennst.

Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen
wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel)
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#3
Gefordert werden kann grundsätzlich ab Inverzugsetzung. Hatten wir eben im Nachbarthread. Siehe z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid221819

Wenn du zwar Inverzuggesetzt wurdest, aber Ansprüche dann jahrelang nicht verfolgt würden, greift eventuell Verwirkung. Und: Unterhaltsforderungen, die nicht tituliert sind, verjähren regelmäßig nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Demnach wäre alles vor 2021 sowieso verjährt.

Unterhalt ist sowieso nur geschuldet, wenn du leistungsfähig bist. Wenn dein Einkommen nachweislich unter dem Selbstbehalt lag und du durchgehend Bürgergeld/Hartz IV beziehen musstest, warst du objektiv nicht leistungsfähig. Die Gegenseite muss dir dann erst über fiktives Einkommen Versäumnisse unterschieben, das geht im vereinfachten Verfahren nicht, das du gerade offenbar am Hals hast. Oder ist das eine normale Klage? Dann brauchst du sofort einen Anwalt. Anwaltspflicht. Leg dir dann schon mal Nachweise über Einkommen, Bürgergeld/Hartz IV-Bescheide, Steuerbescheide usw. parat. Auf das Formular unbedingt fristgerecht reagieren, sonst droht ein Versäumnisbeschluss. Der Anwalt wird auch Einrede der Verjährung für alle Ansprüche vor 2021 erheben, wenn die Inverzugsetzung schon länger her ist.
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#4
Sogar mit Titel gibt es Verjährungsfristen:




Ich gebe zu, 
Es ist etwas anstrengend der zu zuhören aber die Tips scheinen zu stimmen.
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#5
Danke vorerst für die bisherigen Antworten.

Zur Ergänzung: In meinem Fall handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren.

Parallel dazu hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes direkt an mich gewandt und möchte Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen. Ich habe ihr aber bereits erklärt, dass ich seit Jahren ernsthaft versuche, meinen Lebensunterhalt über meine Selbstständigkeit zu bestreiten. Ich arbeite täglich oft 10 Stunden und mehr, dennoch sind meine Einnahmen so gering, dass ich weiterhin unter dem Selbstbehalt liege. Aus diesem Grund konnte ich bislang auch den beantragten Mindestunterhalt nicht zahlen.

Das Jugendamt hatte mich bis 2022 regelmäßig zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert, und ich habe dabei stets alle Unterlagen (Einnahmen, Bescheide etc.) vollständig und transparent vorgelegt. Danach war fast 3 Jahre lang (2 Jahre und 11 Monate) Funkstille, bis vor kurzem das aktuelle Schreiben kam.

Darin wird mir nun mit erweiterter Erwerbsobliegenheit, vorsätzlicher Pflichtverletzung und angeblicher Leistungsfähigkeit gedroht – obwohl ich meine Einkommenssituation immer offengelegt habe und nachweislich weiterhin unter dem Selbstbehalt bin.

Ein paar Tage später kam dann auch das Schreiben vom Amtsgericht, dass die Stadt bzw. das Jugendamt einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt hat. In diesem Schreiben wurde mir die Möglichkeit gegeben, Einwände zu erheben. Dort ist auch ein Betrag von ca. 34000 € angegeben (von 2013 - jetzt).

Lieber zum Anwalt gehen? Wann gilt Verjährung und wann Verwirkung? Was ist der Unterschied?
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