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Benötige mal Rat zum Volljährigenunterhalt |
Geschrieben von: Roger1970 - 04-08-2013, 21:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo liebe Forengemeinde,
Evtl. könnt Ihr mir eine Info geben, wieviel Unterhalt ich meinem nun 18 Jahre gewordenen Sohn zahlen muß und ob das Jugendamt meine Einkünfte weiterhin hinterfragen darf?
Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet und sucht nun nach einer Lehrstelle. Meine Ex ist mit einem anderen Mann verheiratet (war aber nie mit mir verheiratet gewesen) sie führt ab und an Gelegenheitsjobs aus. Wieviel Einkünfte sie hat weiß ich nicht. Ich habe bisher 370,-€ gezahlt und habe 2,1tsd. netto. Hatte gelesen, dass ab Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit für den Unterhalt haften. Ich habe die Zahlungen mit dem letzten Monat eingestellt und das meinem Sohn auch schriftlich mitgeteilt. Nun ist er zum JA gegangen und diese fordern meine Einkommensnachweise - dürfen die das? Muß ich diesen Nachweis für eine Neuberechnung erbringen? Verstehe ich nicht... Ich hatte angenommen dass mein Sohn mir jetzt ersteinmal nachweisen muß, dass er bedürftig ist?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Roger
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Ergebnis Vaterschaftstest |
Geschrieben von: Tigerfisch - 04-08-2013, 18:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hi,
ich habe eine kurze Frage. Darf die Mutti das Ergebnis eines von mir gemachten Vaterschaftstest komplett, also mit allen Angaben zu den untersuchten Genorten weitergeben? Der Vaterschaftstest wurde offiziell mit der Einwilligung der Mutti durchgeführt. Sie hat sich allerdings keine Probe abnehmen lassen. Ich glaube die Mutti darf nur das Ergebnis: "Vaterschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von X% nachgewiesen" weitergeben. Die Genetische Information ist durch das Gendiagnostikgesetz geschützt so weit ich weiß. Was wisst Ihr denn hierüber?
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Borderline?!? bei der Freundin meines Sohnes |
Geschrieben von: Thymiane - 04-08-2013, 16:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
nachdem ich fast die ganze Nacht damit verbrachte, in diesem Forum herumzublättern, kam der alte Verdacht wieder hoch, dass die Freundin meines Sohnes ebenfalls an Borderline erkrankt ist.
Er lernte das Mädchen (im Folgenden V. genannt) vor 2 1/2 Jahren bei einer Grillparty kennen. Ich war dabei, weil die Party von meiner Freundin ausgestattet wurde. Diese war wiederum eine Kollegin meines Sohnes. Nicht, dass hier jemand denkt: Die Mutter war immer dabei.
Die Initiative ging von dem Mädchen aus. Mein Sohn (im Folgenden B. genannt) ist ein "gebranntes Kind" und sehr vorsichtig, was neue Beziehungen angeht. Bereits auf der Heimfahrt bombardierte sie ihn förmlich mit scheinbar unverfänglichen SMS, was ja nix Schlimmes ist. Bereits am nächsten Tag besuchte er sie in ihrer Wohnung und teilte mir mit, er würde auch dort übernachten. In dieser Nacht fanden gegenseitige Gespräche über vergangene Beziehungen statt. Es stellte sich heraus, dass beide bei ihren letzten Partnern ins "Klo" gegriffen hatten und B. freute sich, dass er sich so gut mit V. unterhalten konnte.
Nach einer Woche, in der B. nur noch bei V. übernachtete, eröffnete er mir, sie wolle, dass er zu ihr zieht und fragte mich, was ich dazu sagen würde. Ich sagte nix, denn B. war zu diesem Zeitpunkt bereits 26 Jahre alt. Als erfahrene Mutter weiss man, wann man besser schweigen sollte.
Die Hölle begann!!! V. verlangte von meinem Sohn, dass er mehrmals am Tag ihre Mutter anrufen solle, um von seinem Tagesablauf zu berichten. Diese wolle schließlich an ihrem gemeinsamen Leben teilhaben. Tagsüber kamen ständig Kontrollanrufe von V. . Sie wollte wissen, was er gerade macht, ob er schon gesaugt, die Küche aufgeräumt, Wäsche gewaschen oder andere Hausarbeiten erledigt hätte und fragte unaufhaltsam, ob er sie noch liebt. Hatte er eine Hausaufgabe nicht zu ihrer Zufriedenheit erledigt, bombardierte sie ihn mit lautstarken Vorwürfen, sobald er von der Arbeit nach Hause kam.
Im ersten halben Jahr bekam ich mindestens einmal in der Woche Hilfeschreie meines Sohnes mit dem Ergebnis, dass er wieder "nach Hause" wolle. Meist hörte ich nur zu, versuchte zu erklären, dass man sich erst aneinander gewöhnen müsse und er solle erstmal drüber schlafen, ehe er eine Entscheidung trifft. Ich sah seine Situation aus der Perspektive des Hotels "Mama". So bequem war es für ihn jetzt nicht mehr.
Alarmierend wurde es für mich erst, als diese Streitigkeiten überhaupt kein Ende mehr nahmen. Ich suchte im Internet nach bestimmten Verhaltensmustern und stieß auf "Borderline". Mehrere Erfahrungsberichte druckte ich aus und gab sie B. zum lesen. Er war tief versunken, obwohl er eigentlich ungern liest, gleichzeitig total betroffen. Es sei, als würde er einen Bericht über die Beziehung mit V. lesen, meinte er. Von absoluter Kontrolle war die Rede, von Zerstörung des Freundeskreises, völliger Abschottung gegenüber der Familie, zwanghafter Kaufsucht, Glorifizierung des Partners mit folgender Beschimpfung, Handgreiflichkeiten bei der Androhung von Konsequenzen (Auszug, Verlassen des Zimmers), mutwillige Zerstörung von Eigentum des Partners.
B. machte sich ernsthafte Gedanken über den Zustand seiner Freundin. Ich weiss nicht, wie oft ich in den vergangenen zwei Jahren den Satz hörte: "Wir haben nochmal geredet und wollen es ein letztes Mal versuchen." Er hat versucht, sich mit ihr zu einigen, ihr vorzuschlagen, nach einer räumlichen Trennung dennoch Freunde zu bleiben. Für V. gibt es nur "Schwarz" oder "Weiß". Entweder ganz oder gar nicht. Er kann sich einigermaßen vorstellen, was ihm nach einer Trennung blühen würde, denn an ihren Exfreunden ließ sie auch kein gutes Haar. Von Vergewaltigung war die Rede, von Weicheiern und Mamasöhnchen.
Vor vier Wochen hat er zuletzt sein Auto mit seinen Siebensachen vollgepackt und startete einen Ausbruchsversuch. Heulend und bettelnd verstand V. es wieder, ihn daran zu hindern.
Ich möchte es möglichst vermeiden, aktiv in diese Situation einzugreifen. Doch als Mutter mache ich mir natürlich Sorgen. Mein Sohn tut mir unendlich leid, weil er nicht weiß, wie er da raus kommen soll. Nun verlor er auch noch seine Arbeit, weil man seinen Zeitvertrag nicht verlängern wollte. Ich kann mir gut vorstellen, dass er sich kaum noch richtig konzentrieren konnte, weil er immer daran denken musste, was ihm zu Hause wieder blüht: "Wo kommst Du denn jetzt her......... Wieso machst Du immer so viel Überstunden...... such Dir lieber was anderes...."
Als ich B. anfangs vorschlug, mit V. über seinen und meinen Verdacht zu sprechen, damit sie evtl. in eine Therapie einwilligt, fühlte er sich noch stark und sagte: "Ich bin ihr Therapeut. Das kriege ich schon geregelt." Inzwischen ist er fertig mit der Welt. Seine übertriebene Fröhlichkeit nehme ich ihm nicht mehr ab und auch nicht den den Satz: "Wir wollen es nochmal miteinander versuchen." Ich habe Angst, dass er sich an die Situation gewöhnt und zu ihrem "Co." wird, ich bin rat- und hilflos, weil ich nicht weiss, wie ich ihm helfen kann.
Vielleicht regelt sich ja auch alles von selbst. V. ist nämlich sehr anspruchsvoll und wird es schwer ertragen, dass ihr arbeitsloser Freund ihr nichts mehr bieten kann. B. versucht zwar auf Hochtouren, einen neuen Job zu finden. Doch wenn es ein paar Wochen dauert, was ja nicht in seiner Macht liegt, wird sie ihn noch mehr kritisieren. Sie ist nämlich keine Frau für die "schlechten Zeiten". Das hält sie nicht lange aus.
Hat jemand einen Tipp? Nach den Erfahrungsberichten, die ich bisher gelesen habe, wohl eher nicht. Dass ich V. nicht aus ihrer misslichen Situation befreien kann, ist mir schon klar. Wenn man selbst nicht weiss, was mit einem los ist, kann man sich auch nicht helfen lassen. Aber es muss doch wenigstens einen Weg geben, B. zu überzeugen, dass er allein besser dran ist. Nur wie, ohne belehrend daher zu kommen?
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Luxusproblem bei Kindesunterhalt |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 04-08-2013, 03:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit meinem
Arbeitgeber. Mein Firmenwagen hat im nächsten Sommer den 4-Jahresturnus erreicht und kann dann gegen ein anderes Modell ausgetauscht werden. Hier könnte ich auf einen 7-Sitzer optieren und darin meinen Kindergarten unterbringen, den ich derzeit noch mit Doppelfahrten in einen kleinen 4-Sitzer zum umgangsbedingten Wohnortwechsel quetschen muß. Die Gegenseite hätte ja auch gerne, wie sie dem Gericht mitgeteilt hat, das ich ein grösseres Auto für die Umgangswahrnehmung anschaffe, oder unterhaltsrechtlich so behandelt werden sollte, als hätte ich dieses.
Durch die Inanspruchnahme des grösseren Fahrzeugs führt das
ja wieder zu einem höheren fiktiven Einkommen und wegen der Steuerlast zu wohl auch zu einem geringeren Auszahlungsbetrag, ich schätze, so um
die 100 Euro.
Rein spekulativ könnte ich danach dann wieder zu höherem KU
verdonnert werden.
Hierzu habe ich ein interessantes und jüngeres Urteil des hiesigen OLG dazu gefunden, Randziffer 60.
http://openjur.de/u/601761.html
Vielleicht wäre das ja nicht so schlimm, wenn man den dann neu
entstandenen Titel sozialrechtlich kompensieren könnte. Ansätze dazu liefert u. a. ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Dresden zur Einkommensberechnung eines Firmenwagens aus 2010. Dort wird die geldwerte Nutzung eines Dienstwagens auf den Mobilitätsanteil des Regelsatzes beschränkt. Hinzu kommt die Absetzung des titulierten Unterhaltsbetrages. Weiter stellt sich mir aber die Frage, ob die Inanspruchnahme eines teureren Firmenfahrzeugs nicht sozialrechtlich die Herbeiführung von weiterer Hilfebedürftigkeit über die Neutitulierung zu dem erhöhten geldwerten Vorteil durch eben dieses neue Fahrzeug ist.
Vielleicht muß mich das aber auch gar nicht interessieren, weil ja zum
einen der Grundsicherungsträger das Zustandekommen der titulierten Unterhaltsverpflichtung ja gar nicht zu prüfen hat. Zum anderen falle ich
bereits heute wegen des bestehenden Titels der Grundsicherung zur Last.
Da tut sich die Frage auf, ob eine höhere Titulierung über das fiktive Einkommen nicht auch rein unterhaltsrechtlich wieder nur zu einer Ausweitung der Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Absetzbeträgen führen würde und somit ja gem. jüngster BGH-Rechtsprechung nicht statthaft wäre.
Ich meine aber auch einmal gelesen zu haben, das sich Absetzung lediglich auf die Titel beschränkt, die vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen
entstanden sind. Das würde wiederum bedeuten, das ein erhöhter Zahlbetrag für den Unterhalt allein mein Problem wäre.
Naja, ggf. könnte man mich ein Amtsgericht ja auch dazu verurteilen, einen Job zu suchen, bei dem ich keinen Firmenwagen fahren muß damit
mehr Geld für den Unterhalt bleibt und die Inanspruchnahme des Fahrzeuges eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit darstellt. Mit der Freizügigkeit der Wohnortwahl
in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit soll es ja nicht so weit her sein.
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Dringende Frage zu Pfändung, KU & Insolvenz |
Geschrieben von: Jessy - 03-08-2013, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle
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Hi Jungs,
ich hab da mal ne Frage:
Mein Mann geht zum 01.10.2013 in die Privatinsolvenz, das steht inzwischen fest.
Nun geht uns gerade der [Unterschreitung des Mindestniveaus] finanziell ziemlich auf Grundeis. Die Unterhaltsbeiträge für drei Kinder belaufen sich insgesamt auf 790 € derzeit, dazu kommen ca. 500 € für Umgangskosten.
Obwohl wir beide verdienen, reicht das Geld an allen Ecken und Enden nicht (wir kommen aber irgendwie doch über die Runden). Aufstocken können wir glaube ich nicht, da wir in der Summe knapp zuviel verdienen. Das grundsätzliche Problem sind die Kosten für`s Auto, auf das wir aber unmöglich verzichten können.
Aktuelles Problem daher: Wir wohnen am [Unterschreitung des Mindestniveaus] der Welt, und sind auf ein Auto angewiesen. Eben jenes, inzwischen 22 Jahre altes, Töftöff steht nun kurz vor dem Kollaps.
Ohne Auto --> kein Job, und vor allem kein Umgang (das eine Kind wohnt 30 km weg, die anderen beiden 350 km).
Wenn also nun der schlimmste Fall eintritt und wir nächsten Monat ein "neues" Auto brauchen (so Gott will kommt meine Steuerrückerstattung bald rein, dann löst sich das Problem auch so), können wir unmöglich den Kindesunterhalt leisten, zumindest nicht vollständig.
Bei der einen KM ist das auch kein Problem, sie verzichtet für den einen Monat auf den KU, falls es notwendig werden sollte (obwohl sie es selbst nicht üppig hat).
Bei der anderen KM haben wir die bissige Beistandschaft am Hals.
Hier hab ich mal folgendes Gedankenspiel gemacht: Wir zahlen ohne Erklärung einfach mal keinen KU für September (die Kids werden deswegen nicht am Hungertuch nagen, keine Sorge). Bis die Zahlungserinnerung eintrudelt, vergehen 7-14 Tage. Wir reagieren erst in der dritten Septemberwoche und erklären, warum und weshalb in diesem Monat kein KU gezahlt werden kann, dass es aber ab nächstem Monat wieder (wie bisher auch) reibungslos laufen wird. Die Beiständin wird daraufhin pfänden lassen.
Bis dahin sollte aber der 01.10. sein und die Insolvenz geht los - da sollte dann doch auch die KU-Schuld für September mit erfasst werden.
Nach eurer Erfahrung - kann das klappen?
Oder haben wir dann wegen dem einen Monat nen 170er an der Backe? Oder wird die Pfändung so schnell anlaufen, dass sie uns noch im September (das ohnehin schon leere) Bankkonto abräumen?
Insgesamt ne scheiß Situation, und es geht auch echt nicht ums "wollen", vielmehr ums "können" - aber ohne Auto sehen wir die Kinder nicht mehr, was der einen KM sicherlich Freudentränen in die Augen treiben würde...
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Nachzahlung von Kindesunterhalt, trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege |
Geschrieben von: pfla_nze - 01-08-2013, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo an alle die hier aktiv sind,
ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich mir bei Tante Google nicht beantworten konnte.
Aber zuerst mal zu mir.
Ich bin seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, habe 2 Kinder 12 und 20 Jahre und der Scheidungsantrag ist seit 3 Jahren gestellt.
Dazu muss man sagen, dass meine Frau alle Möglichkeiten nutzt die Scheidung zu verzögern. Was ihr auch mit sehr viel Erfolg gelingt.
Unter anderem hat sie erkannt, dass Unterhaltsklagen (Kindesunterhalt) im Verbund mit der Scheidung ein probates Mittel sind, die ganze Sache zu verzögern.
Folgende Ausgangssituation.
Wie oben schon erwähnt spielt meine Frau auf Verzögerung.
Fürs Verständnis:
Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.
Deutschland und seine Richter! Es hat ewig gedauert bis die ganze Sache entschieden war und der nächste Scheidungsstermin angesetzt wurde.
Man ahnt es! Bei diesem neuerlichen Termin bei dem die Scheidung hätte ausgesprochen werden können, wurde dann ein Unterhaltsklage für meinen älteren Sohn im Verbund mit der Scheidung anhängig gemacht.
So und jetzt endlich mal zum Kern :-)
Mein Sohn (20 Jahre) hatte im Jahr 2011/2012 massive Probleme in der Schule, die wohl zum Teil aus gesundheitlichen Gründen sowie aus massiver Unlust entstanden sind.
Nach dem er eine Genehmigung erhalten hat das Schuljahr zu wiederholen, hat er die erste entscheidende Arbeit nach den Sommerferien mit 0 Punkten abgegeben.
Das hat ihn dann wohl dazu veranlasst die Ausbildung am Gymnasium zu beenden.
Als ich davon erfahren habe, habe ich meine Unterhaltszahlungen ( NICHT TITULIERT) erst mal eingestellt und Auskunft über seine weiteren schulischen Aktivitäten und Absichten von meiner Anwältin erfragen lassen.
Lange habe ich nichts gehört. Woraufhin ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe.
Dann kam im November 2012 eine lapidares Schreiben seines Anwaltes in dem ich darüber informiert wurde dass er das Gymnasium beendet hat und er seine Ausbildung auf einer anderen Schule fortsetzen werde.
Die Abmeldebescheinung vom Gymnasium, sowie die Anmeldebescheinigung der neuen Schule würde ich kurzfristig erhalten.
Tja. Ich habe keine der Bescheinigungen erhalten, bis gestern.
Gestern war der Gerichtstermin in dem die Unterhaltsklage meines Sohnes gegen mich verhandelt wurde.
Und man glaubt es nicht. Ganz zu Beginn der Verhandlung wurde meiner Anwältin und mir die Anmeldebescheinigung der neuen Schule vorgelegt.
Ausgestellt am 12.12.2012
Der interessierte Leser der bis hier durchgehalten hat wird sich denken können was passiert ist.
Mein Sohn und sein Anwalt fordern den Unterhalt für die 9 Monate die ich keinen gezahlt habe nach.
Meine Anwältin hat dann zwar eingeworfen, dass es bei meinem Sohn ja wohl keinen Bedarf an Unterhaltszahlungen gegeben haben kann, wenn er sich 9 Monate Zeit für die Vorlage der Bescheinigung Zeit lassen könne.
Der Anspruch sei damit verwirkt, klar dass das mein Sohn und sein Anwalt anders sehen.
Ich befürchte aber, dass sie mit der Argumentation nicht durchkommen wird.
Weiß hier zufällig jemand wie solche Dinge gehandhabt werden?
Ein Link zu einem Urteil oder ähnliches würde mir wirklich helfen.
Danke für die Geduld beim Lesen und Tipps.
pfla_nze
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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? |
Geschrieben von: wackelpudding - 31-07-2013, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Als mein Sohn zu mir in die Osterferien kam, konnte er ja gar nichts mitnehmen. Er hatte dann seine Mutter telefonisch und per sms darum gebeten, ihm
-Portemonaie mit ca. 360,00 €
- Nitendo mit Spielen und Ladekabel
-Computerspiele
-Lederfußball
nachzusenden, was sie nicht tat. Nachdem er nun bei mir geblieben ist und inzwischen hier ja auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, haben er und ich sie noch mehrmals um diese Dinge gebeten - bisher ohne Reaktion.
Könnte ich nun für ihn auf Herausgabe klagen? Wie genau müßten ggf. die Dinge bezeichnet sein? Reicht für das einzelne Teil Glaubhaftmachung oder müsste es belegt werden? Könnte ein Kind eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Wäre das FG zuständig? An seinem jetzigen oder seinem früheren Wohnort?
Die o. g. Sachen stehen exemplarisch für viele weitere seiner Sachen, die sich in der Wohnung seiner Mutter befinden und die er auch gerne hätte.
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Ratenzahlung Justizkasse / Wie hoch? |
Geschrieben von: Absurdistan - 30-07-2013, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo, mein Anwalt hat mich angerufen und meinte die Justizkasse bietet 50 Euro Ratenzahlung an. Hab eh noch 3 Ratenzahlungen zw. 15 und 30 Euro die nächsten 3 Jahre wegen Umgang. 50 Euro geht in keinem Fall. Könnte auch sein das noch 1000 Euro nächste Woche dazu kommen und wer weiß wie das Sorgerechtsverfahren weiter geht.
Anwalt fragte wieviel ich denn zahlen kann. Theoretisch nix. Kann man 5 Euro anbieten? Was machen die mit?
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Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt |
Geschrieben von: Vaterherz101 - 29-07-2013, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Nun es gäbe viel zu berichten, bin seit 04.08.2012 auf unglückliche Art und weise von meinen beiden Kindern zwei Jungs 09/2009 und 02/2012 getrennt worden. Die Mutter hat selbst eigentlich noch zwei Kinder. Ihre Tochter lebt seit über 8 Jahren bei der Oma - warum ? Keine Ahnung ! Die Tochter wurde 11/2002 geboren und ist nun 10. Ihr Sohn ist 11/2003 geboren ist 9 und war bereits einmal für eine Jahr in Obhut 2007 bis 2008.
Nun 12/2008 kurz nach dem der Junge von Ihr in Obhut genommen wurde habe ich die Frau und Mutter meiner Kinder kennengelernt und wohl erstmal auch aus der schlimmsten Situation gerettet.
Ob es im nachhinein einer meiner grössten Fehler war dieser Frau mein absolutes Vertrauen zu schenken - nun vor dieser Frage stehe ich seit der Trennung in einem Kurzurlaub hier in Bayern. Wir haben die totkranke Oma besucht und ihre Tochter die hier seit über 8 Jahren bei der Oma lebt (Regensburg) besucht. Es waren in 4 Jahren sehr wenige besuche bei der Tochter, da die Mutter in Rheinland-Pfalz wohnte. Nun ich verlor meinen Job kurz nach Beginn der Beziehung und kam auch mit der ganzen Situation eigentlich nicht wirklich mehr klar. Einerseits hatte ich eine für mich tolle Frau kennengelernt die mit mir nun zwei ganz tolle Kinder hat - andererseits verstehe ich ihre gesamte Lebensauffassung nicht mehr.
Sehr kompliziert alles !
Nun Fakt ist Sie ist im Urlaub bei gemeinsamer elterlicher Sorge einfach hiergeblieben und hat mit einem Grund alles in Rheinland-Pfalz stehen gelassen und hier über ihre Verwandten ein neues Leben angefangen. Nun Sie hat nie eine Job gelernt und ist 32 Jahre (vier Kinder - zwei davon sehen ihre Väter garnicht mehr).
Ich habe dann versucht meine Kinder zu mir zurück zu holen nach Rheinland-Pfalz da wir dort erst kurz vorher in ein Haus umgezogen waren bevor wir dann in Urlaub gefahren sind für eigentlich nur ein paar Tage.
Nun ihre Hunde (drei grosse Hund - etwa alle so 50 kg schwer - grösse Schäferhund) hat sie natürlich mitgenommen - ihre Katzen ging ja nicht.
Nun das nahm Sie wohl alles in Kauf für ein neues ALG II LEBEN mit drei KINDERN hier in Bayern. Sie fand nach drei Monaten bei Ihrem Stiefvater der Sie geduldet aufgenommen hatte - dann eine Vermieterin bei der Sie jetzt in einer drei Zimmerwohnung wohnen darf bis auf weiteres jeweils befristet für ein halbes Jahr ?
Ich bin dann um meine Kinder überhaupt sehen zu können im ersten angesetzten Umgang hier nach Regensburg gefahren und habe zum Glück direkt auch einen Arbeitsvertrag am selben Wochenende unterschreiben können und hab dann 6 Monate auch in einer Wohnung auf Zeit 650 Euro gezahlt um hierbleiben zu können.
Die Umgänge fanden dann durch eine Umstellung alle 14 Tage statt anfangs nur ich und die Kinder Samstags und Sonntags für 4 und 3 Stunden.
Für mich schon die Hölle auf Erden, da ich meine Kinder in dem Alter jeden Tag gesehen hatte und eine sehr sehr starke Bindunge zu beiden aufgebaut habe.
Nun von Oktober 2012 bis Ende Dezember 2012 habe ich halt gearbeitet und auf meine Kinder gewartet im 14 tägigen Abstand - die waren noch keine 3 und auch nur 6 Monate alt.
Erst im März 2013 habe ich erfahren das auch mein kleinster nicht bei der Mutter gewohnt hat sondern bei der Oma - nun das kam raus als die Oma sich beim dann neu zuständigen Jugendamt offenbart hatte.
Das Jugendamt entschied dann das ich meine Kinder in dem jungen Alter jede Woche sehen muss und ich habe von März an bis heute regelmässigen leider auch betreuten Umgang - was in meiner schweren Situation kein Nachteil sein soll.
Der Umgang wurde bis Ende Juli befriistet und soll jetzt auch ausgeweitet werden nach dem ich einen Krankenhausaufenthalt von Januar bis März hatte.
Bei ihr lebt mein kleinster Junge mittlerweile 17 Monate alt - mein ältester Sohn (wird im Dezember 4 Jahre alt ) ihr Sohn wird im November 10 Jahre alt und ihre Hunde.
In der Zeit von November bis heute gab es diverse Vorkommnisse wie der Verdacht des Bindungsverlustes meines jüngsten Sohnes an die Mutter und eine Kindswohlgefährdungsanzeige im Bezug zu ihrem ältesten Sohn mal wieder.
In den vier Jahren Beziehung vorher gab es sowas alles nicht. Ihr wurde damals per Gericht eine ständige Familienhilfe auferlegt, da Sie erhebliche Erziehungskompetenzmängel vorweist.
Das Jugendamt sieht in meiner Person als Vater eine starke Rolle auch die Bindung zu meinen Kinder ist nachweislich durch den betreuten Umgang jetzt noch mehr bekräftigt worden als zuvor. Das Jugendamt möchte jetzt den Umgang ausweiten und fragt mich wieviel Zeit ich für die Kinder trotz der Arbeit von Mo bis Fr. noch habe. Ich sagte das ich sogar darüber nachdenke das alleinige Sorgerecht irgendwann zu beantragen, da meine Kinder einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind.
Ihr Sohn hat leider keinen Kontakt mehr zu mir da Sie dies absolut unterbindet. Der Junge hat von seiner Mutter den ADHS - Stempel bekommen ohne das es jemals nachgewiesen worden ist. Sie macht mit dem Jungen keine Hausaufgaben weil sie damit überfordert ist.
Selbst ihre Hunde sind von 24 Stunden - 23 Stunden in der kleinen Wohnung.
Nun es geht mir in erster Linie darum alles wirklich alles für meine kleinen Kinder zu tun, damit Sie nicht in dem ALG II zustand bleiben müssen, da die Mutter mit 32 jetzt auch noch beim Jugendamt geäussert hat aufgrund Ihres schiefen Rückens die Teilzeitrente beantragen zu wollen.
Man muss dazu anmerken das das Jugendamt auch weiss das die Mutter zumindest einmal regelmässig ins Trampolintraining geht (Jugendturngruppe für 12 bis 18 jährige) nun Sie kennt den Trainer aus Jugendzeiten als Sie damals leistungsmässig Trampolin geturnt hat !
Ich weiss nur das es jetzt im August endlich ein Planhilfegespräch geben wird mit der Familienhilfe, der Umgangsbegleitung und der Mutter sowie mir als Vater !!
Ich habe leider auch nur ein kleines Zimmer hier in Regensburg da ich zwar 1500 netto verdiene aber der Unterhalt mir lediglich nur 1000 Euro zum leben lässt.
Nun ich musste mir hier von der Zahnbürste bis Handtuch alles mehr oder weniger neu anschaffen und kann hier einigermassen gut leben.
Ob ich meine Kinder jetzt im Umgang an jedem Wochenende sehen kann das weiss ich nicht genau - auf jeden Fall möchte ich das mein ältester Sohn bei mir übernachten soll - zumal er das auch schon mehrfach selbst geäussert hat.
Die Mutter hält sich strikt nur an den Umgangszeitraum von drei Stunden in der Woche. Für Anrufe hat Sie keine Zeit. Nun ich finde das schon eine Schweinerei an sich und das Jugendamt schaut einfach nur zu - sagte aber der Umgang soll auf jeden Fall ausgeweitet werden. Nun was das genau heisst weiss ich nicht.
Meine Rechtsanwältin sagte mir das ich meine Kinder von Samstags 9:00 Uhr bis Sonntags 16:00 Uhr sehen kann - und zwar zur Entlastung usw. jedes Wochenende sorgar damit die Bindunge zu meinen Kinder absolut bestehen bleiben kann.
Meine Rechtsanwältin möchte sogar sofort einen ANTRAG auf FESTSTELLUNG der Umgangszeiten beantragen wenn dem vom Jugendamt und der Mutter nicht stattgebeben wird - weil schon zuviel Zeit vergeudet worden ist.
Selbst das Informationsrecht unterwandert die Mutter absolut und in ihre Wohnung wo auch die Kinder leben darf ich nicht - weil Ihre Vermieterin mir Grundstücksverbot erteilte - obwohl Sie mich überhaupt nicht kennt.
Es gibt auch keine schriftliche Äusserung dazu.
Nun all das zeigt ganz klar das die Mutter mir die Kinder entfremden möchte - hier hat das Jugendamt auch keine Gewalt darüber. WAS SOLL ICH TUN ?
Ich denke ich bin jetzt schon der grosse Verlierer da ich zulasse das soetwas einfach so passiert. Ich habe elterliche Sorge jedoch was zur Zeit abläuft kann ich nicht mehr dulden.
Ja auch wenn die Mutter einen neuen Freund vieleicht verheimlichen will da Sie ja ALG II bezieht - weiss Sie das wenn jemand anderes meine Kinder längener sieht als ich als Vater - bzw. der Umgang nicht massiv erweitert wird ich meine Konsequenzen ziehen werde und dann ihre insgesamt VIER Kinder keine VÄTER mehr haben werden.
Ja zahlen werde ich wie immer meinen Unterhalt das ist meine Pflicht - das Geld steckt die Mutter eh in Ihre Hunde und in Ihren VOLVO 850 mit 144 PS und 2,5 Liter Hubraum. Neue Lackierungen - Graffities etc. Ich will nicht mehr zusehen wie meine Kinder langsam vor die Hunde gehen im warsten Sinne des Wortes.
Eigentlich könnte ich diese Zeilen auch noch mal an das zuständige Jugendamt schicken.
Ich werden Bayern wohl verlassen müssen um dem Elend seinen Lauf zu lassen. Leider - nur meine Kinder werden die vier Jahre bzw. 17 Monate einen VATER gehabt haben der wirklich alles versucht hat für die beiden dazusein. !!!
Liebe Grüsse
Vaterherz
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