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  unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
Geschrieben von: bolinhas - 18-07-2013, 09:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo,
bin neu in diesem Forum und hoffe das mir jemand helfen kann.

Ich bin spanischer Staatsbürger und lebe in Spanien. Habe immer in Spanien gearbeitet und erhalte hier meine Rente. Meine deutsche Ehefrau hat sich von mir vor 36 Jahren getrennt und ist zurück nach Deutschland. Sie hat in Deutschland immer gearbeitet angestellt und selbstständig. Wir haben ein Abkommen beim Rae in Spanien getroffen das keiner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Da die Rente meiner Frau sehr gering ausfiel habe ich sie hin und wieder mit Geld unterstützt wozu ich nie verpflichtet war. Nun hat die Krise in Spanien auch mein Geldbeutel getroffen und habe keine Zahlungen mehr geleistet.

Auf Empfehlung hat meine Frau Grundsicherung beantragt der auch stattgegeben wurde da ihre deutsche Rente zu gering ist.
Letzte Woche erhielt ich ein Schreiben aus Deutschland ("Amt für soziales und senioren" Unterhaltsheranziehung) von der Stadt in der meine Frau lebt wo ich aufgefordert werde Auskunft über meine Vermögensverhältnisse Rente, Miete etc. zu geben .
Da ich keine schlechte Rente erhalte befürchte ich das der deutsche Staat versucht an mein Geld zu kommen.
Meine Frage : wie muss ich reagieren, bin ich zur Auskunft verpflichtet oder kann ich den Brief in den Mülleimer werfen.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank.

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  vorzeitiger Schulschluss ...
Geschrieben von: Ibykus - 17-07-2013, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Das hatte wir ja alles schon.
Damals erhielt ich eine Anzeige wegen Kindesentzug und noch im Wegfahren begegnete ich dem Polizeifahrzeug ....
Damals war mein Kind noch in der Grundschule.

Heute, am Ende des 6. Schuljahres (die Kinder werden in Bussen quer durch Deutschland zur Schule gekarrt) hatte meine Tochter wieder einmal früher Schulschluss. Die Situation gab's schon des öfteren, wovon die Mutter aber nichts weiß....

Und ganz selbstverständlich rief sie ihren Vater an, damit er sie früher vom Busbahnhof abholt - Umgangstag ist mittwochs ja sowieso. Aber lt. Beschluss erst ab 16:00h.
Nachdem ich Töchterlein also gg 13:00h abgeholt hatte, klingelt nun das Telefon: Meine Tochter müsse in solchen Fällen erst ihre Mutter fragen - sie solle jaaa! pünktlich wieder zu Hause sein, sonst ... Stress!

Nun ja - ich hatte dazwischen gerufen, sie (Töchterlein) solle einfach auflegen und sich den Tag nicht verderben lassen. Sie rechtfertigte sich aber, indem sie Ihre Mutter darauf hinwies, es wäre doch besser, sie würde bei Papa ordentlich zu Mittag essen, als zu Hause alleine zu sein (denn die KM arbeitet auswärts und kommt zurück, wenn ich meine Tochter schon längst [*hust* jedenfalls meistens Wink ] wieder nach Hause gebracht habe.

Heute wird die KM wohl "überpünktlich" sein.
Und morgen wird sie wohl ihren RA "Borkenkäfer" einschalten.

Was könnte der mir wohl vorwerfen?

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  Vergewaltigungsvorwurf
Geschrieben von: Innocent - 17-07-2013, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

Hallo liebes Trennungsfaq-Forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich momentan mit den Nerven am Ende bin.

Zur Situation:

Meine Ex und ich leben seit Monaten getrennt. Bereits zu unsrer Trennung war sie schwanger (das war aber nicht der Grund, sondern ihr borderline-mäßiges Verhalten). Auf Unterhaltszahlungen bin ich eingerichtet, darüber mag ich nicht diskutieren.

Das Problem ist der Brief, der heute auf meinem Tisch landete: Vorladung zur Polizei wegen Strafanzeige. Grund: angebliche Vergewaltigung meiner Ex.

Ich schätze, dass sie damit im Streit um die Kinder einen Vorteil gewinnen will. Aber was kommt jetzt auf MICH zu?

Wer ist in der Beweispflicht bei solch einem Vorwurf? Was kann da überhaupt der Beweis sein? Das Kind (unser Kind???)? Der letzte Kontakt und GV liegt mehrere Monate zurück.

Wie soll ich mit dieser Situation umgehen? Wie hoch ist die Chance, da ohne Strafe herauszukommen? Ich betone, jeglicher Sexualkontakt damals war von beiden Seiten gewollt! Aber wenn ich von "Beweislastumkehr" bei solchen Verbrechen lese, wird mir schlecht...

Grüssle und danke schon mal...

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  Unterhalt vom Ausland
Geschrieben von: companion - 16-07-2013, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,
ich selbst bin Vater eines 13 jährigen Kindes und bin leider auch sehr früh Vater und gleichzeit Geldautomat geworden. Kontakt zum Kind gibts es durch Mutter und Helferindustrie schon seit 8 Jahren nicht mehr aber dafür eine Beurkundung und die volle Schikane. Auf Grund der Sachlage und da ich mich letztens im JA informiert habe und erfahren habe das der KU für das nächste Jahr mal wieder steigen soll habe ich die Nase gestrichen voll hier..ich halte es hier einfach nicht mehr aus... Arbeitsangebote aus dem Ausland liegen bereits vor und stellt auf Dauer auch weniger ein Problem da... (Hotelbetriebswirt und spreche Englisch und Spanisch). Den KU würde ich bis zum 18 J. weiter bezahlen aber danach sollte die Sache ihr Ende finden. Sorgen bereitet mir das ich evt. alle 1-2 Jahre einmal nach Deutschland muß aus anderen Gründen.
Wie verhält es sich...
- Wenn das Kind mit 18j dann immer noch priviligiert ist....droht dann immer noch Wohnort ermittlung, Reisepass und Pfändung?
- Was passiert wenn ich denn Unterhalt schon vorher auf eine angebrachte Summme von ca. 250€ senke und über Person B in D. bezahle?

Schönen Gruß

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  Exe ruft ohne Grund die Polizei.
Geschrieben von: PapaBalu - 14-07-2013, 11:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Nach der Trennung kommt Exe mit dem gemeinsamen Kind zurück in die gemeinsame Wohnung, um ihre Sachen abzuholen. Aufgrund einiger Vorfälle in der Vergangenheit habe ich drei Freunde hinzugebeten. Exe ist nicht gut drauf, da ich immer noch auf Umgang bestehe und die Zuweisung der Wohnung nicht erfolgreich war. Als sie fertig ist mit packen ruft sie ohne Grund die Polizei. Als die Polizei eintrifft erfahre ich von denen den Grund des Anrufs. Der Vater, also ich, würde das Kind nicht rausrücken. Da das aber offensichtlich nicht der Fall war, war für die Polizei die Sache erledigt. Im Gespräch erfuhr ich, dass die Polizei sich vorher beim Jugendamt gemeldet hat und dort hinterlegt ist: Vater rückt Kind nicht raus. Exe hat das natürlich wie immer geschickt auf einem Freitagnachmittag gemacht, sodass ich beim Jugendamt keinen mehr erreichte. Die Zeugen haben/werden den Vorfall dem JA melden. Ich natürlich auch. Es gab in der Verganheit schon öfters haltlose Unterstellungen meiner Exe um vermeintliche Tatsachen zu schaffen. Das JA glaubt ihr leider zu oft. Das Umgangsverfahren steht noch aus. Sollte ich sie anzeigen oder kann das von einem Richter in dem noch ausstehendem Verfahren negativ bewertet werden? Des weiteren bin ich um jeden Tipp froh, den ich wieder von euch bekommen kann.

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  Selbstanzeigenflut von Deutschen mit Konto in Österreich
Geschrieben von: tumi - 12-07-2013, 20:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Zitat:
"
Das Bankengeheimnis zwischen den Geldhäusern und ihren ausländischen Kunden wankt nicht nur – es soll ganz aufgehoben werden.

"
http://www.focus.de/finanzen/steuern/flu...42040.html

Tja, so schnell kann man ein Grundgesetz kippen.

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  Gerichtsvollzieher kommt
Geschrieben von: gegen-das-system - 12-07-2013, 20:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi,

so sieht es aus:

- ich bin Vater
- ich bin alleinerziehend
- ich bekomme keinen Unterhalt
- das Jugendamt ist mein Feind
- das Jugendamt schickt den Gerichtsvollzieher
- das Jugendamt will Geld ...
- zur Mutter geht der Gerichtsvollzieher absolut identisch

Nach meinem Verständnis der Dinge muss der Gerichtsvollzieher beim betreten der Wohnung spontan an Deutschland 1946, Somalia und Katastrophenhilfe des Roten Kreuzes denken.

Ganz so extrem klappt es leider nicht.

Wie sind eure Erfahrungen und Tipps zum Thema Gerichtsvollzieher ?

Was darf einen Kuckuck bekommen und was darf keinen Kuckuck bekommen ?

Wie tief taucht der Gerichtsvollzieher in die Mülltonne um meine Goldbarren zu finden ?

Leider habe ich gerade 1.000,00 Euro Schulden.
Die Schulden werden leider auch nicht weniger werden ...

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  Unterhaltsoptimierung
Geschrieben von: JohnDoe - 11-07-2013, 18:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo !

Bin ganz neu hier angemeldet aber eigentlich lese ich hier schon etwas länger und öfter ... Schön zu wissen das es bei anderen auch so ist und das man nicht alleine ist . !

Zu meinem Fall : Ich bin zahlender Vater von zwei Kindern ( eins davon ist zu 100 % behindert ) . Die Schule für unser behindertes Kind geht von ca 8 bis 16:00 h ..

Alles soweit gut bis auf meine Exe die sich damit brüstet nie wieder arbeiten gehen zu wollen und dauerhaft den nachehelichen Betreungsunterhalt kassieren will . Unterstützt wird sie durch eine willige Helferindustrie und die Arge .

Leider will die Arge auch nicht soviel zahlen und ist stets bemüht mich in meinen Geldleistungen an meine Ex richtig zu maximieren .

Zum Dank weil ich ein so guter Vater bin zieht meine Exe an den anderen teil von Deutschland .

Ich habe vor zum Zweck der Unterhaltsmaximierung eine UG zu gründen und mir dann ein geringeres Gehalt auszahlen zu lassen ( werd mich selber dort anstellen ) ! Die Arge kann natürlich dann natürlich ihren Teil davon abhaben . Geht das überhaupt oder kann man mir aus irgendeiner Seite daraus einen Nachteil entstehen lassen ?

Besten Dank im vorraus

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  § 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
Geschrieben von: ArJa - 11-07-2013, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen.

Habe in 2 Wochen meinen 2. Scheidungstermin; bis gestern schien soweit alles geklärt, da ruft mich meine Exe an und sagt nach der neuesten Rechtsprechung ab 01.03.13 müßte ich ihr weiterhin nachehelichen Unterhalt zahlen. Hab mich mal ein bißchen eingelesen und bin mir unsicher , wo bei ihr die ehebedingten Nachteile liegen sollen, andererseits war die Ehedauer zweifellos als lange Ehezeit einzuordnen.

Daher folgende Daten:

- Heirat 1993 ( Zugewinngemeinschaft, ich Idiot )

- Exe war bis zur Geburt unseres Kindes 2003 vollschichtig in ihrem Ausbildungsberuf als Kauffrau beschäftigt.
Sämtliche Weiterbildungsmöglichkeiten hat sie während dieser Zeit aus Faulheit und Bequemlichkeit ausgeschlagen, sondern ist intern
eine Position höhergerückt.

- Elternzeit 2003 - 2006 haben wir ausschließlich von meinem Einkommen gelebt.

- seit 2006 ist Exe wieder auf der gleichen Position tätig wie vor 2003, nur statt 39 jetzt 30 Std. wchtl.

- Beim letzten Scheidungstermin hat sie kundgetan, dass sie ab August 2013 wieder vollschichtig arbeiten kann und wird , aber das war vor der gesetzlichen
Neuregelung.

Wie seht Ihr das ? Könnte sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend machen, auch wenn sie weiterhin nur noch Teilzeit arbeitet ( obwohl sie vollschichtig arbeiten könnte, Kind geht ab September aufs Ganztagsgymnasium ) ?

Gruß
ArJa

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  Diskussion zu: eine Story wie aus einem Horrofilm(-drehbuch)
Geschrieben von: holterdipolter - 10-07-2013, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

[Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7791]

Servus,

ich weiß jetzt im Augenblick die Quelle nicht mehr, hatte mich vor Jahren mal damit befasst.

Der Author der Seite borderlinezoon.org war angeblich Opfer seiner zwei Exen und des Staates.

Seine zwei psychisch gestörten Exen hatten sich zusammengetan und ihn per Falschbeschuldigungen für Jahre mit Staatshilfe hinter Gitter gebracht.

Im Gefängnis studierte er dann Psychologie und rief die fantastische Seite ins Leben, um anderen zu helfen und das eigene Schicksal zu verarbeiten.

Vor Jahren schon ist er verstorben, und wenn man sich in der Seite ein bisschen einliest kann man davon ausgehen, dass das ein ganz besonders genialer Mensch gewesen sein muss.

Die schlimmsten Übel auf dieser Kugel werden meiner Meinung nach zu oft ausgerechnet den besonders hilfsbereiten Menschen von stark gestörten Persönlichkeiten (auch gestörten Staatsapparaten) angetan.

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