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Was kann noch kommen? |
Geschrieben von: kuwals - 29-07-2013, 16:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo Leute, hab heute ein ziemlich heftiges Gespräch mit meine Exe gehabt. Von ihre Seite kammen nur Drohungen "das würst du noch bereuen" usw. Was meint ihr was evtl noch kommen kann? Die exen sind erfinderisch! Wie gesagt, ich wohne in EU Ausland und bezahle KU mindestbeitrag !
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Hausdurchsuchung, Beschwerde, Einstellung, Entschädigungsbeschluss |
Geschrieben von: Schlumpf - 28-07-2013, 07:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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hi Kollegen,
in meiner Sorgerechtssache, den Umgang unseres Kindes zu mir zur beschneiden, ist meine liebe Exfreundin sehr phantasiereich und hat
bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, ich wäre mit Nachschlüsseln in ihre Wohnung (bandenmäßig und mit Waffengewalt) eingedrungen und hätte einen Stoffhasen und eine Hdy-Karte gestohlen.
Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit 4 Beamten. Sie waren zuvorkommend und diskret und haben mir einige Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.
Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich einen
Entschädigungsanspruch wegen der Hausdurchsuchung geltend machen könne.
Jenes habe ich fristgemäß angemeldet und erhalte heute einen Gerichsbeschluss, (mit freundlichen Grüßen),
"......Zitat..
In dem ehemaligen Ermittlungsverfahren gegen...
wegen Einbruchdiebstahls wid die Entschädigungspflicht wegen der aufgrund der erlittenen Strafverflgungsmaßnahme aufgrund des Durchsuchnungs- und Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts ..
vom ....erfolgten Durchsuchung dem Grunde nach festgestellt.
Gründe......
.....Die Festsetzung des Umfanges der Entschädigungspflicht bleibt dem
Festsetzungsverfahren vorbehalten.
Zitat Ende.
Ich möchte die Entschädigung so hoch es geht ausfallen lassen und werde die entsprechende Summe eines hier örtlich ansässigen
Kinderprojektes unmittelbar durch die Landeskasse überweisen lassen.
Kennt Ihr vergleichbare Fälle, in denen hohe Summen bezahlt werden mussten ?
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Unterhaltspflichtverletzung trotz Angebot |
Geschrieben von: Arminius - 26-07-2013, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo
vielen Dank erstmal für dieses Forum !
Folgendes Problem:
Abänderungsklage eingereicht die natürlich Verloren ! (Fiktives Einkommen).
Hintergrund: Arbeitslos geworden Frau verdient genug Geld für unsere kleine Familie habe deswegen keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.
Während der Verhandlung habe ich der Kindesmutter 200 Euro Angeboten die von der RA der Kindesmutter und von der Richterin auch befürwortet wurden die Kindesmutter hat sich aber Quergestellt. Deswegen keine gütliche Einigung.
Es flatterte ein Brief der hiesigen Polizeibehörde bzgl. § 170 in meinen Briefkasten.
Hier meine Fragen:
Kann die Kindesmutter mich überhaupt Anzeigen wenn ich (meine Frau) ihr ein Angebot gemacht habe das über den Unterhaltsvorschuss liegt obwohl ich gar nicht Leistungsfähig war und trotzdem einen Betrag Angeboten habe.
Hat jemand Erfahrung wie die Staatsanwaltschaft sowas sieht?
Muss aber gestehen ist schon ein paar Monate her und ich habe bisher von der STA nichts gehört.
Lg
Arminius
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VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? |
Geschrieben von: Jessy - 26-07-2013, 14:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Steinigt mich bitte nicht, falls die Antwort bereits im Forum zu finden ist, aber ich brauche sie schnell und hab gerade keine Zeit zu suchen:
Wenn in einer Sache Anwaltszwang herrscht, muss man dann bereits den VKH-Antrag per Anwalt schicken, oder kann man den noch selbst stellen?
Kann die Sache an sich per Antrag aufgeschoben werden, bis über die VKH entschieden ist?
Geht konkret um ein Verfahren, das wir vermutlich führen möchten, wenn wir VKH bekommen (und das wir im Umkehrschluss nicht führen möchten, wenn wir keine bekommen).
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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung |
Geschrieben von: Knecht - 25-07-2013, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (136)
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So, dann wäre es mal wieder soweit.
Meine Noch- Frau ist der Meinung dass, Originaltext des gegnerischen Schreibens: ".....aus Sicht meiner Mandantin zeigt sich immer deutlicher, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater von diesem missbraucht wird und im Ergebniss dazu führt dass (Name des Kindes) in ihrer Entwicklung irreberable Schaden nimmt.So wird beispielsweise dem Kind suggeriert, sobald es 14 Jahre alt sei, könne es zum Vater umziehen etc.
Unter den gegebenen Umständen fühlt sich meine Mandantin im Interesse des Kindeswohles an die Umgangsregelung wie sie im Dezember vergangenen Jahres getroffen wurde nicht mehr gebunden."
Das heißt- das bevorstehende WE ist ad acta zu legen, die bevorstehenden Ferien welche ich drei Wochen zusammen einschließlich Urlaub am Meer geplant habe sind hinfällig.
Zu meiner Rechtfertigung muss ich hinzufügen, dass es aus dem Kontext wie so oft gerissen wurde, dass ich gegenüber unserem Kind suggeriert hätte, dass sie mit 14.Jahren bei mir leben würde.
De facto habe ich darauf mit genau diesem Satz nur eben altersgemäß unserem Kind dargelegt, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, wenn Mama wiederholt ihr erklärt , dass man in 2-3 Jahren in ein anderes Bundesland ziehen werde weil Kind ja kein Dorfesel werden solle?!
In Absprache mit meinem Anwalt werde ich, falls tatsächlich unser Kind nicht an der Tür morgen Punkt 17. 00 Uhr erscheint, per Mail an ihn schreiben und er schreibt unmittelbar das Gericht an.
Seines Erachtens stehen jetzt drei Optionen zu Verfügung.
1. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (eher nicht)
2. Unterhalt wird gekürzt oder ausgesetzt.
3. Sorgerecht wird mir anhand der Historie der Ereignisse alleine übertragen.
Sollte ich noch Schadenersatz einfordern, da die Buchung der Ferienunterkunft hinfällig ist?
Kann ich ausser warten noch was machen was bisher noch nicht bedacht wurde.
Und wird es in diesem Eilverfahren auch evtl. zu einer Ausweitung meiner bisherigen Umgangrechte führen.
Grüße und meinen herzlichen Dank schon jetzt für die hilfreichen Antworten.
Knecht
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Wechselmodell |
Geschrieben von: Empress - 23-07-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo.
Ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu in diesem Forum bin.
Ich bin männlich 35 Jahre alt und lebe in BaWü. Ich bin seit 2,5 Jahren getrenntlebend unverheiratet und habe ein 6 Jähriges Kind. Vaterschaft ist anerkannt und das Sorgerecht hab ich zur Hälfte.
Unterhaltstitel ist noch keiner vorhanden wird aber von meiner Ex angestrebt über Beistandschaft. Gründe für diesen Schritt gibt es eigentlich keine, da ich den Unterhalt und die Betreungskosten für den Kindergarten abzüglich Essengeld immer pünktlich bezahlt habe.
Meinen Sohn unterstütze ich mit Barunterhaltszahlung und persönlicher Betreuung Montags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in den Wochen wenn ich kein Wochenende mit dem Kind habe. In der Woche in der ich am Wochenende betreuen darf, verbringe ich montags die Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit ihm und von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Diese Betreuung findet seit der räumlichen Trennung zur KM statt. Dies resultiert aus der überwiegend von mir, während der Partnerschaft ausgeführten Betreuung des Kindes (KM musste sehr oft bis abend arbeiten).
Um der Betreuungssituation gerecht zu werden, habe ich mir nach der Trennung eine Wohnung gesucht, welche groß genug ist, ein Kinderzimmer einzurichten. Die Entfernung zur Wohnung der KM beträgt 3Km. Zum Kind habe ich, meiner Meinung nach ein sehr gutes Verhältnis, und auch meine neue Lebenspartnerin (wohnt nicht bei mir) wird sehr akzeptiert. Manchmal könnte der Eindruck entstehen mein Sohn mag meine neue Freundin mehr als mich ;-).
Nun, nachdem sich das Jugendamt mit mir beschäftigt, habe ich auch angefangen über Lösungen nachzudenken, die dem Kindswohl entsprechen und die mich finanziell auch besser stellen ( Mietkosten und Fahrtkosten und Verpflegungskosten u.s.w. fallen in höherem Maße an als bei Mindestbetreuung jedes 2. Wochenende).
Ich bin dann auf dieses Wechselmodell gestoßen und habe bei genauerer Recherche gemerkt das ich die meisten Kriterien die berücksichtigt werden, schon seit 2,5 Jahren erfülle.
Jetzt meine Fragen.
1. Welche Schritte sollte ich unternehmen um ein Wechselmodell durchsetzen zu können.
2. Ist es von Nachteil einen Titel zu unterschreiben ( Titulierungsfrist bis Ende August)
3. wenn 2. mit ja zu beantworten wäre, wie kann ich mehr Zeit bis zur Titulierung herausschlagen um das Wechselmodell etablieren zu können.
Vielen Dank erstmal fürs aufmerksame lesen. Ich hoffe es ist nicht zu viel Text.
Mit freundlichen Grüßen
Empress.
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Unterhaltsberechtigte Ehefrau wechselt von Arbeits- in Ausbildungsverhältnis. |
Geschrieben von: bigfellow - 22-07-2013, 08:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Meine erste Frage hier im Forum, hoffe, ich ordne diese hier richtig ein.
Worum geht es:
Meine (noch) Frau (wir leben getrennt, Scheidungsantrag ist von mir gestellt) hat bislang halbtags gearbeitet und ist nun in ein Ausbildungsverhältnis gewechselt. Konkret arbeitet sie wohl (es gibt dazu keine konkreten Auskünfte von ihr, weil sie generell ihrer Auskunftspflicht, was ihr Einkommen angeht, nicht nachkommt) als Erzieherin mit einer berufsbegleitenden Ausbildung. Dabei trägt sie die Schul- bzw. Ausbildungskosten selbst.
Letztendlich wird dadurch ihr Einkommen wohl unverändert bleiben.
Meine Frage: Muß ich akzeptieren, daß meine Frau, anstatt sich eine Vollzeitstelle zu suchen, eine Ausbildung aufnimmt?
Und, wenn dem so ist, könnte ich das nicht für mich auch in Anspruch nehmen?
Mein Arbeitsplatz wird nämlich zum Jahresende (wg. Standortaufgabe meines derzeitigen Arbeitgebers) wegfallen, und ich würde eigentlich gerne eine neue Ausbildung / Studium aufnehmen....
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Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft |
Geschrieben von: fehs - 22-07-2013, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Ist folgendes wirklich rechtmäßig und es gibt keine Möglichkeit dagegen etwas zu tun ?
- Die Frau hat bei der Heirat (Zugewinngemeinschaft) ein Sparbuch mit hohem Guthaben das sie dem Mann verschweigt.
- Der Mann setzt sein gesamtes Vermögen das er vor der Ehe hatte für gemeinsame Investitionen ein (Haus, Urlaube, Auto ....)
- Bei Scheidung belegt sie erstmalig ihr Anfangsvermögen (Sparbuch) und teilt mit dass dieses Sparbuch nicht mehr existiert..
Somit hatte die Frau ein nettes Anfangsvermögen das zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr da ist. Wohin das Geld verschwunden ist interessiert keinen.
Das Anfangsvermögen der Frau wird auch noch über die Ehezeit indexiert und verringert ihren Zugewinn.
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Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? |
Geschrieben von: fehs - 21-07-2013, 13:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Nach den Ausführungen meines Anwalts kann für Altersvorsorge auch die Tilgung einer selbstbewohnten Eigentunswohnung geltend gemacht werden wenn.
Es kann ein Betag von 24% des Brutto das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt geltend gemacht werden (wenn die Eigentumswhg. als Altersvorsorge dient).
Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist ?
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