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| Widerspruch Familiengericht |
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Geschrieben von: Butterfly2404 - 23-09-2013, 21:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
ich wollte für einen Bekannten einen Widerspruch formulieren. Es geht um das Sorgerecht bzw. Umgangsrecht. Gibt es da irgendwelche Beispiele, an denen ich mich orientieren kann. Hab zwar schon mal ein Widerspruch formuliert, aber nicht in dieser Angelegenheit.
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| Unterhaltsverhandlung: Vergleich möglich? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 22-09-2013, 15:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Moin,
gibt es die Möglichkeit bei gerichtlicher Unterhaltsverhandlung (TU/EU) einen Vergleich oder ein Angebot zu unterbreiten?
Gefordert werden ~700€. Wenn ich jetzt sage: Ich biete neben dem betitelten KU (DDT3) 250€ Unterhalt (Kombi TU/EU/BU - wie sie es benennen wollen) bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab da kein Unterhalt mehr wegen Erwerbsobliegenheit der KM?
Kann man das? Geht das? Oder gibs da nur "Friss oder stirb" die Berechnung und Ende?
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| Strafantrag gegen die Ex: Gefahren für mich? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 22-09-2013, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Moin,
so, die KM hat nun mit einem Ordnungsgeldantrag gegen mich wegen Verstoss gegen den gerichtlichen Umgangsvergleich (vööööllig haltlos, einfach nur dumm von ihr und der RAttin!) den offenen Krieg erklärt und kurz darauf mit einer EA auf EU/TU den Krieg auch begonnen.
Für mich gilt ab sofort: Keine Gespräche mehr, Umgang nur nach Gerichtsvergleich - Ende.
So. Nun ist der EA-Antrag sehr umfangreich von ihr beschrieben (sie armes Opfer - ich Schuld an Allem) und sie hat zu jedem Punkt wohl eine EV bei ihrer RAttin abgelegt (muss n echtes Bündel sein!). Nun werde ich natürlich mit Hilfe meines RA das alles probieren zu entkräften.
Sollte man da evtl. auch mal in Erwägung ziehen Antrag auf Prüfung nach §154 StGB zu stellen?
Was für Gefahren könnten mir drohen, außer das sie plötzlich mit nem 170er kommt (der auch völlig haltlos wäre...) [oder was anderes - also provokativ, damit sie ihren Unterhalt aufgrund eines Strafantrags verwirken könnte]
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| Schon wieder Auskunftspflicht? |
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Geschrieben von: Jessy - 21-09-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Im April 2012 haben wir dem JA vollumfänglich Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse meines Mannes gegeben. Die Nachfragerei zog sich eine ganze Weile, bis ca. September 2012. Da haben wir als letzten Stand mitgeteilt, dass mein Mann seinen Job verloren hat.
Nun hat die Beiständin wegen Namensänderung der Kids gewechselt. Die wollte dann auch gleich mal diesen Monat wissen, ob mein Mann noch arbeitslos sei. Kulanterweise haben wir mitgeteilt, dass er seit einiger Zeit Krankengeld erhält (mit Nachweis).
Nun sieht es aktuell so aus, dass mein Mann ab November wieder einen festen Job haben wird.
Das wirft einige Fragen auf:
1. Ist er verpflichtet, dies von selbst dem JA mitzuteilen, oder kann er abwarten, bis das JA wieder nachfragt?
2. Kann das JA rückwirkend eine Erhöhung des KU fordern, wenn wir die veränderten Verhältnisse nicht sofort von selbst mitteilen?
3. Ab wann würde eigentlich die Zwei-Jahres-Frist laufen - ab dem Zeitpunkt der letzten kompletten Auskunft (also Anfang 2012) oder dem Zeitpunkt der letzten Nachfrage (also September 2013)?
4. Auf welcher Basis könnte hier dann eine Neuberechnung stattfinden? Einzig auf Grund der einen Gehaltsabrechnung, die dann kommt? Oder müssen hier die letzten zwölf Monate herangezogen werden?
5. Dem JA bekannt ist, dass mein Mann bisher häufig Jobs mit einer Provisionsregelung hatte. Das wird wohl auch wieder so sein. Nun wurden wir in der Vergangenheit schonmal danach befragt, wie diese Provision sich denn vertraglich regle, denn die Provision wäre unabhängig von der tatsächlich erreichten Höhe zu 100 % dem KU zuzuschlagen, d.h. miteinzuberechnen. Kann das tatsächlich sein?
6. Mal angenommen wir teilen die Änderung jetzt gleich mit und das JA rechnet auf Basis der einzigen Verdienstabrechnung ohne Einbeziehung möglicher Provisionen einen neuen KU aus, den wir dann auch bezahlen. Zwei Jahre später möchten sie wieder Verdienstabrechnungen und sehen dabei, dass 80 % oder so der Provision ausbezahlt werden konnten - besteht hier ein "Nachforderungsrecht"?
Last but not least: Mein Mann hat sechs Monate Probezeit. Insofern werden wir allenfalls einen befristeten Titel erstellen lassen, bzw. der Beiständin anbieten, zunächst den höheren Betrag zu zahlen, den Titel aber erst nach Ablauf der Probezeit ändern zu lassen. Wie seht ihr die Chancen, damit durchzukommen?
Wir möchten einfach nicht einen höheren Titel absegnen, den wir dann vielleicht anfechten müssen, weil mein Mann die Probezeit nicht "übersteht".
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| Krasse Umgangsverweigerung |
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Geschrieben von: chuloralf - 21-09-2013, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo,
ich habe eine Frage - dazu eine Kurzbeschreibung meiner Situation (Stand 2013):
Ich habe mit einer Frau eine Tochter, die im Januar 2002 geboren wurde und die ich noch nie gesehen habe.
Ich hatte während einer Ehekrise mit der Frau im Mai 2001 Geschlechtsverkehr. Die KM hat das Kind nach der Geburt ihrem LG untergeschoben und ihn in der Geburtsurkunde als Vater eintragen lassen. Ca. 2 Monate nach der Geburt ging sie mich per RAin um Unterhalt an. Ich habe damals eine DNA-Analyse durchführen lassen und nach dem positiven Ergebnis KU bezahlt.
Ich habe seit kurz nach der Geburt eine Umgangsregelung angestrebt. Mein RA hat seinerzeit nach Einsicht der Geburtsurkunde eine Unterhaltsverpflichtung abgelehnt, ein Umgangsrecht war zu der Zeit ebenfalls hinfällig, weil ein anderer Vater in der Geburtsurkunde eingetragen war. Die KM hat dann acht Monate nach der Geburt die Vaterschaft des LG gerichtlich angefochten.
Ich war rechtskräftig der Vater, als das Kind 14 Monate alt war und zahle seither KU, auch rückwirkenden KU seit Geburt bis April 2003 an den LG, danach an die KM und im September 2003 7.700 € Betreuungsunterhalt für die KM. Die KM lebte angeblich bis mindestens Januar 2004 mit ihrem LG zusammen. Der Umgang mit dem Kind wird mir seit der Geburt verweigert.
Ich hatte ein Umgangsverfahren eingeleitet. Im Januar 2004 gab es einen Gerichtsbeschluss über eine Umgangsanbahnung und danach eine Umgangsregelung. Gegen den Gerichtsbeschluss hatte die KM beim OLG Karlsruhe Beschwerde eingelegt und Antrag auf PKH gestellt. Die PKH wurde im März 2004 abgelehnt die Beschwerde wurde immer wieder von der Gegenseite verschoben dann aber im Juni 2006 abschließend verhandelt mit gleichem Ergebnis wie in der ersten Instanz.
Ein Unterhaltsverfahren mit der KM war Juni 2004, ich sollte noch ca. 10.000 € bis Januar 2005 zahlen. Gegen diesen Beschluss legte ich beim OLG Beschwerde ein vor allem weil ich nicht für Betreuungsunterhalt in dieser Höhe leistungsfähig war. Das OLG blieb bestätigte im November 2005 das Urteil der ersten Instanz.
Der LG versuchte mich im März 2004 um „Betreuungsunterhalt“, Erstausstattung und Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 4.000 € anzugehen und hatte ein Verfahren eingeleitet um ca. 1.200 €. Ergebnis war, dass ich noch knapp 800 € für seine Anwaltskosten für die Vaterschaftsanfechtung an ihn zu zahlen hatte.
Ich hatte mir dann 2006 nach erfolgloser Umgangsanbahnung überlegt mit dem Umgang abzuwarten bis meine Tochter groß genug ist (ich dachte ca. 11 - 12 Jahre), daß ich mit Ihr selbst den Umgang vereinbaren kann.
Ende 2010 ging ein Schreiben der KM ein. Sie brauchte 3.500 € und schlug vor, diese mit dem KU zu verrechnen. Ich antworte in einem Brief, daß ich Ihr nicht in der von Ihr gewünschten Form helfen könne und erkundigte mich nach meiner Tochter. Ich dachte, das wäre eine echte Gelegenheit Kontakt zu Ihr aufzunehmen. Ich erhielt auf den Brief keine Antwort.
Im Mai 2013 versuchte ich über das Jugendamt wieder eine Umgangsanbahnung. Die KM gab an, daß meine Tochter bisher den „ehemaligen“ LG als ihren Vater kennt und sie psychologische Hilfe bei der Erziehungsberatungsstelle bräuchte um ihr die Wahrheit beizubringen. Dann erfuhr ich vom Jugendamt, daß die KM die Umgangsanbahnung abgebrochen hat. Gleichzeitig verlangte die KM von mir per RAin eine Verdienstauskunft wegen höherem KU (ich zahle KU nach Stufe 6 DT). Ich forderte über die Rain einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse meiner Tochter und weiterhin, daß die KM die Umgangsanbahnung wieder aufnimmt.
Ich selbst bin verheiratet, habe noch zwei Kinder (17+25).
Jetzt zu meinen Fragen: wie mache ich bezüglich Umgang sinnvoll weiter (wenn von der anderen Seite nichts zurückkommt, wovon ich ausgehe)?
An welches Gericht wende ich mich, Amtsgericht oder OLG (vom OLG war ja der letzte Beschluß)?
Ist das http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsverweigerung
"Einer Umgangsverweigerung trotz anderslautender richterlicher Entscheidung können Familiengerichte etwa durch Ausgestaltung des Umgangsrechtes gemeinsam mit der Jugendhilfe, durch Anordnung von betreutem Umgang oder durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers entgegenwirken."
mit dem Verfahrenspfleger bzw. der Jugendhilfe ein guter Weg?
Gruß
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| Einkommensangabe gegenüber dem Jugendamt |
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Geschrieben von: Daddy - 20-09-2013, 23:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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hallo zusammen,
hab da ein kleines problem und zwar mein sohn geht seit september auf eine erziehungsschule nun will das jugendamt einkommensnachweise von mir das ist klar aber auch von meiner frau die aber nur auf 400 euro beschäftigt ist was passiert wenn ich es nicht angebe können oder haben die das recht es zu überprüfen und wie sieht es mit eigenkapital aus.
danke euch imvoraus für nützliche antworten
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| KU Verdienstauskunft |
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Geschrieben von: chuloralf - 19-09-2013, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo.
Ich zahle KU nach DT 6 für meine 11jährige Tochter.
Es liegt ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung vor. Das Kind weiß nicht, daß ich sein Vater bin. Ich habe im Mai 2013 wieder mal eine Umgangsanbahnung initiiert. Diese Umgangsanbahnung wurde von der KM erst mitgemacht, d.h. Termin beim JA und Erzeihungsberatungsstelle (ohne Kind bisher), dann aber grundlos abgebrochen.
Die KM verlangte im August über RAin Einkommensnachweise.
Ich verweigerte bzw. verzögerte das bisher, weil ich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bzw. die Umgangsanbahnung erzwingen möchte.
Ich habe eine Frage: was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gerichtskosten (wie hoch sind die ungefähr für ein KU-Verfahren (ohne Anwalt)?).
Gruß
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| Sorgerecht Frankreich schlimme Sache! |
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Geschrieben von: Hanspeterpeterhans - 17-09-2013, 18:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Meine Tochter hatte einen französischen Freund, auch ein Kind zum Zeitpunkt der Trennung 20 Monate alt. Kind hat deutschen Pass und französischen, hat Wohnsitz in Frankreich und Deutschland, Kindergeld aus Deutschland. Ist in Frankreich geboren und hat sich auch mehr dort aufgehalten. Tochter hat wegen verbaler und körperlicher Gewalt die Wohnung für eine Auszeit verlassen und auch den KV informiert wo Sie ist usw( In ihrem Wohnsitz in Deutschland). KV hat die Beziehung beendet und Ihr damit die Rückkehr verwehrt und klagt nun auf die Herausgabe des Kindes.
Wir habe franz. Anwalt genommen, die Verhandlung ist vor dem Familiengericht in Südfrankreich Ende Oktober 13.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wer kann einen Rat geben, wie kann das ausgehen? Wir sind als Familie überfordert und können jede Art von Hilfe gebrauchen.Danke!
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| Eilt...............brauche dringend euren Rat!!!! |
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Geschrieben von: papi - 16-09-2013, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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hallo miteinander,
diese woche ist unser fg termin wegen ehewohnungszuweisung und abr antrag meiner ex, nun erreicht mich eine nachricht, das sie mit unserem kind zu ihren eltern gegangen ist und sie dort bleiben, ich könne unseren sohn am mittwoch aber wie üblich am nachmittag vom kindergarten abholen! do ist fg termin.
kann sie das einfach machen oder kann ich das als auszug aus der wohnung deuten, werde auf jeden fall meinen anwalt morgen früh gleich anrufen, wollte aber auch euch um rat bitten!!!!!
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