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Kindesunterhalt
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| Kontoeröffnung eines Minderjährigen |
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Geschrieben von: zwangszahler - 29-08-2013, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Ich habe ein Schreiben einer Bank bekommen, wo ich der Kontoeröffnung eines meiner Kinder zustimmen soll.
In dem Schreiben das ich abzeichnen soll, ist u.a. folgendes angekreuzt:
Bis zurVolljährigkeit des Minderjährigen sollen vertretungsberechtigt sein
jeder der gesetzlichen Vertreter allein; dies gilt auch für die Eröffnung weiterer Konten und Depots, für Verfügungen über Schließung sämtlicher bestehender und künftiger Konten und Depots des Kontoinhabers bei der Bank.
Das alleinige Vertretungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil widerrufen.....
Die von der Bank meinten es gäbe für mich kein Haftungsrisiko da es ein Guthabenkonto wäre,. Das o.a. stimmt mich aber etwas bedenklich. (Hier wiegelte die Bank auch ab)
Weiterhin frage ich mich wofür ein 14 jähriges Kind ein Girokonto benötigt und das andere Geschwisterteil nicht .
Habt ihr eine Idee?
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| Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 29-08-2013, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (93)
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Seit dem November 2012 unterliege ich wegen dem Unterhaltsvorschuss für unsere Kinder der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“, mit 20 Bewerbungen im Monat.
Ca. im Januar 2013 wurde mir vom Jugendamt versucht, zu unterstellen, ich würde „Massen-Blind-Bewerbungen“ praktizieren. Diese Anschuldigung konnte ich meinerseits entsprechend diktatorisch abwiegeln. Seitdem habe ich im dem Bezug Ruhe damit.
Da sich jedoch die Kosten für solche Massen an Bewerbungen aufaddieren, und wir nun mal allesamt keine „Geldscheisser“ haben, hatte ich vom zuständigen Jugendamt schriftlich verlangt, das sie mir meine „Hefter“ zurücksenden möchten (seit November 2012 bis heute), die mich schließlich auch Geld gekostet haben, und lediglich für die Bewerbungen und nicht für den Eigengebrauch des Jugendamtes angedacht seien.
Nach einer Weile bekam ich ein „nettes Schreiben“ vom zuständigen Jugendamt, indem man mir mitteilte, das ich mir diese „Hefter“ in der zuständigen Stadt ja abholen könne, und dann gleich die neuen Bewerbungsbemühungen einreichen könne.
Auf das Schreiben habe ich nicht reagiert, kein Handlungsbedarf meinerseits, zumal es eine Frechheit ist, das ich mir mein Eigentum noch abholen solle. Von den Kosten des Postweges zum Vergleich zu den Kosten der Bahngebühren ganz zu schweigen.
Ich habe weiterhin meine Bemühungen entsprechend dem Jugendamt zugesendet. Die Tage kam wieder eine Danksagung des Jugendamtes, mit dem zusätzlichen Vermerk, wegen der „Hefter“.
Ich habe mich dann mal mit der Dame vom Jugendamt telefonisch kurzgeschlossen, und ihr begreiflich gemacht, das ich es anhand einer Kostengegenüberstellung nicht einsehe, wegen der „Hefter“ extra zum Jugendamt in der Stadt X zu fahren. Ebenfalls habe ich die Dame nochmals darauf hingewiesen, dass es wesentlich günstiger sei, mir diese auf dem Postwege zukommen zu lassen.
Die Dame des Jugendamtes meinte darauf noch banal, es sei ihr nicht möglich, so viele „Hefter“ in einem durch die Poststelle des Jugendamtes zu bekommen, aber sie würde versuchen, es nun in Etappen zu zusenden.
Die Tage klingelt meine Postine bei mir, zweimal dicke Umschläge Kreisverwaltung, ich nahm sie in Empfang. Und was muss ich sehen oder eher feststellen? Die Dame vom Jugendamt hat mich in keinster Weise verstanden!
Ich wollte lediglich von denen die „Hefter“, die ich denen mit meinen Bewerbungsbemühungen zugesendet hatte – ABER leer! Was ich zugeschickt bekam, ließ mich erst einmal fassungslos sein, 4 Hefter mit den kompletten Bewerbungen, Listen usw. – einzig das Anschreiben, welches mal dabei lag, fehlte.
Heute kam dann der nächste Stapel von der Kreisverwaltung, ich gehe davon aus, der wird genauso aussehen. – Mir scheint beinahe, denen sind die Bewerbungsbemühungen wohl uninteressant (scheinbar werden nur Stichproben gesichtet, wenn überhaupt), ich würde diese nicht einfach zurücksenden, sondern im Grunde auch als „Beweismittel“ ansehen und entsprechend ad Akta legen.
Komisch, Komisch
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| Gibts Oberfamiliengericht ? |
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Geschrieben von: neuleben - 29-08-2013, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo !
Mal eine Frage:
Ein Bekannter ist mit den Entscheidungen des Gerichtes nicht einverstanden.
Er muss ordentlich für sein Engelchen blechen.
Kann man gegen so ein Urteil in Revison gehen ?
Gib es so was wie ein Oberfamiliengericht ?
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| Selbstbehalt Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: caesar13 - 29-08-2013, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo,
meine Geschichte ist irgendwie recht kompliziert und doch eigentlich ganz einfach. Im Grunde kann ichs in einigen Sätzen zusammenfassen:
Das Jobcenter trat bei meiner ALG II empfangenden Exfrau den Kindesunterhalt betreffend in Vorleistung, da ich eigentlich zu wenig verdiene, um Unterhalt zahlen zu können (960 € netto). Seit 3 Monaten zahle ich 100 € direkt an meine Exfrau - vorher sind laut Jobcenterberechnung 900 € Schulden angelaufen. Diese Schulden möchte das Jobcenter nun von mir wieder haben und hat nun sowohl eine Konto- wie auch eine Lohnpfändung beantragt, mit einem herabgesetzten Eigenbedarf von 850 €.
Geht das? Ich soll nun von diesen 850 € meine Miete (340 €), Strom (35 €), Telefon (20 €), Kindesunterhalt (100 €) sowie die Unterhaltung meines Autos, welches ich für den Weg zur Arbeit benötige (inkl. Sprit ca. 120 €) zahlen - von den 235 €, die dann noch bleiben, muss ich leben und soll die Papawochenenden finanzieren...
Was soll ich nun tun?
Danke,
Gruß
Caesar
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| Nachehelichen Unterhalt? trotz volltagsstelle ? |
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Geschrieben von: gebeuteltermann - 28-08-2013, 20:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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hallo,
ich konnte leider zu dem Thema wenig finden...wir lassen uns im 9 Jahr scheiden....Trennungsunterhalt zahle ich brav(mehr als 500). Nun wurde schon angekündigt das auch nachehelichen Unterhalt gefordert wird......Nochehefrau geht arbeiten verdient über 2000€ und begründet es damit das ich mehr verdiene. Mein Anwalt meint relativ trocken ich komme da nicht drumherum da ich zuviel verdiene....ich bekomme 1500 mehr.
Ist das wirklich so? und wie lange? Ein Kind ist da aber es lebt bei uns beiden........bin ich wirklich der Goldesel? Ich habe langsam echt lust einfach meinen Job zu schmeissen...warum arbeite ich 50 -60 Std wenn ich dann der Ex geben muß? Ich weiß ist nicht erlaubt und ist auch nicht ernst gemeint nur Ausdruck meiner Frustration.
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| Trennung, Kredit von privat damals und nun? |
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Geschrieben von: welldan - 28-08-2013, 20:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Wir haben uns getrennt, doch ein kredit von Privatpersonen läuft noch, was passiert jetzt? Wer zahlt? beide? Obwohl ich mit dem Grund, warum wir das Kredit genommen haben, nichts mehr zu tun habe? (Praxis Aufbau)
Danke.
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| Trennung, wie soll ich jetzt von meinem Gehalt leben? |
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Geschrieben von: naitsirhc - 28-08-2013, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Moin,
Ich bin 25 und habe einen 1jährigen Sohn. Nun haben ich und meine Freundin uns getrennt (nicht verheiratet). Erstmal habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung was auf mich zukommt, was Unterhalt angeht usw. Wir leben noch zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und haben das Sorgerecht beide. Nun muss ich zusehen, das ich eine neue Wohnung für mich finde. Allerdings verdiene ich nur etwa 1200€ netto, teilweise etwas mehr durch Spätzuschläge, aber eben nicht regelmäßig.
Soweit ich bis jetzt herausgefunden habe, müsste ich wohl 200~300€ Unterhalt zahlen oder? Bleiben mir also gerade einmal 900€ übrig von denen ich Miete, Nebenkosten, Versicherungen, ...zahlen müsste. Da ich hier in der Umgebung kaum eine Wohnung unter 500€ kalt finden werde, bleibt mir denke ich einfach so gut wie nichts über. (Möchte auch nicht gern zu weit weg ziehen, damit ich meinen Sohn regelmäßig sehen kann)
Meine Frage ist einfach, steht einem in einem solchen Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zur Verfügung? Ich habe noch nie irgendwas in Anspruch genommen, daher weiß ich leider überhaupt nicht bescheid, wo ich Hilfe bekommen könnte.
Und meine Freundin war bereits beim Jugendamt um sich dort beraten zu lassen, kann man so eine Trennung nicht ohne diese ganzen Ämter abwickeln?
Vielen dank im Voraus, Christian
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| Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend? |
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Geschrieben von: jessie17 - 27-08-2013, 19:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo, es handelt sich darum, vielleicht weiß jemand Rat? Wir sind mit dem RA nicht wirklich zufrieden..
Frau und Mann trennen sich. Am Anfang hat die Frau noch beide Kinder, nach ein paar Monaten ist der Sohn zu seinem Vater zurück. So haben beide Elternteile ein Kind. Sie einigen sich, daß keiner Unterhalt zahlt.
Einen Titel hat die Frau aber.
Inzwischen ist der Sohn schon 20 und die Tochter 15. Die Frau fordert nun rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt. Inzwischen ist klar, daß sie damals beim Jugendamt war. Es gab damals einen einmaligen Brief von denen, welchen der Mann nicht näher bewertete, da es ja die Vereinbarung zwischen denen gab, daß keiner Unterhalt zahlt. 2012 gab es dann wieder einen Schrieb vom Jugendamt. Die Frau selbst erwähnte bei persönlichen Telefonaten mit dem Mann nichts davon, obwohl er fragte, was es damit auf sich habe.
Und nun ist es soweit, daß ein REchtsanwalt ihrerseits auch eingeschaltet ist.
Wir wissen, daß es Urteile darüber gibt, daß man auch mit Titel den Unterhalt fürs Kind zeitnah einfordern muß.
Was kann der Mann tun?? Hat er nun eine Chance oder muß er zahlen, obwohl es nicht geht?
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| Barunterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Ex? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 27-08-2013, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Moin,
ich hab anscheinend was gaaaanz neues aufn Schirm, finde nämlich nix dazu.
Also ich, verheiratet, getrennt, Ex hat keine abgeschlossene Ausbildung, noch unter 25, fordert Unterhalt bla bla.
Nun kam am 13.7. ja Urteil des FG Köln das auch verheiratete Kinder weiterhin Kindergeldanspruch haben, was bei meiner Ex zutrifft. Also mitgeteilt sie soll ersma ihr KG ran schaffen, was als Einkommen gerechnet wird.
So und nun dacht ich mir so nach dem Urteil: Sind ihre Eltern ihr nicht barunterhaltspflichtig und ist dieser Unterhalt nicht vorranging dem EU/TU, weil er ja eig. auch vor der Ehe bereits bestand??? Muss sie nicht erstmal den einfordern, auch für die Zeit vor der Ehe???
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| nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA |
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Geschrieben von: A-Bär - 26-08-2013, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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hallo,
hab mal ne frage zum thema unterhalt/unterhaltsvorschuss und schulden beim JA bzw landratsamt
JA gibt ja fleißig immer wieder bekannt wie hoch der rückständige unterhalt ist - wenn die gut drauf sind sogar schon aufgedröselt in schulden bei der unterhaltsvorschussstelle und der differenz von vorschuss und titulierten unterhalt beim JA selbst.
ich gehe mal davon aus, dass die KM von anfang an den unterhaltsvorschuss bezogen hat bzw "rückwirkend" erhalten hat, da der unterhalt nie gezahlt wurde.
hat die KM eigentlich auch den VOLLEN betitelten unterhalt erhalten oder wird dieser vom JA erst dann ausgezahlt wenn der rückstand getilgt wird?
bin mal auf die antworten gespannt weil mir googel und die auflistungen vom JA nicht wirklich weiter geholfen haben
gruß
a-bär
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