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| Doppelwohnsitz |
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Geschrieben von: Jessy - 06-09-2013, 12:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi zusammen,
mal weg von unserem weithin bekannten Fall, hin zum anderen Kind.
Vorweg: Alles bestens. ;-)
Mein Mann hatte diese Woche eins der regelmäßigen Gespräche mit der KM (Erziehungsbesprechung und Elternbeziehungspflege). Dabei teilte er auch mit, er würde die Kleine gerne bei uns ebenfalls mit Hauptwohnsitz melden. KM ist einverstanden.
Wir haben zwar die Kleine "nur" 10 Tage im Monat (plus Ferien, usw.), da sie aber von der KM auch nur morgens und abends betreut wird und ansonsten den ganzen Tag in de Kita und bei den Großeltern verbringt, sind wir der Ansicht, dass sie prozentual gesehen bei uns ebenso viel Zeit verbringt wie bei der KM. Natürlich hat die Anmeldung des zweiten Wohnsitzes keinen "echten" rationalen Grund, ist mehr eine emotionale Sache, nachdem wir ja wegen der anderen KM und deren Zicken gebrannte Kinder sind.
Aber nun zum Thema:
Wir maschieren also gestern ins Einwohnermeldeamt mit der Vaterschaftsanerkenntnis, der Urkunde zur gemeinsamen Sorge und der Geburtsurkunde der Kleinen und legen das zusammen mit unserem Ansinnen vor.
Die Sachbearbeiterin studiert einige Minuten die Unterlagen, dann entspann sich folgender Dialog:
SB: "Da brauche ich aber noch eine handschriftliche (!) Zustimmung der KM und eine Kopie von deren Personalausweis!"
KV: "Das glaube ich nicht. Ich bin mitsorgeberechtigt. Ich will mein Kind nicht ab- oder ummelden, sondern nur mit zweitem Wohnsitz anmelden."
SB: "Trotzdem brauche ich die Zustimmung der Mutter."
KV: "Warum?"
SB: "Weil sie nur gemeinsam entscheiden dürfen."
Ich: "Wenn jetzt hier eine Mutter reinkommen würde, und wollte ihr Kind wegen Umzuges neu anmelden, würden sie dann auch nach der schriftlichen Zustimmung des Vaters fragen....!?!"
SB, verblüfft: "Naja, wir haben ja auch unsere Schulungen, und ich brauche hier die Zustimmung der Mutter. Auf der Urkunde für das geS steht ja nichts über das ABR."
KV: "Wir haben gemeinsame Sorge, also auch gemeinsames ABR."
SB: "Nein, da hat ja das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das Kind heißt ja auch nicht wie Sie."
KV: "Was hat denn das damit zu tun? Ich habe die gemeinsame Sorge und bin damit entscheidungsbefugt."
SB: "Ich brauche trotzdem die Zustimmung der Mutter!"
KV: "In welcher Vorschrift steht das?"
SB: "Ja... Hm... ich brauche die Zustimmung der Mutter!"
......
Fazit: Wir kommen nächste Woche wieder mit der schriftlichen Einverständnis der KM (die war echt fuchsteufelswild, nachdem wir ihr das erzählt hatten, die hat gleich ihre Bekannte vom JA beim Meldeamt anrufen lassen und die SB zur Sau machen lassen... hat aber nur bedingt genutzt, da die SB zwar zugegeben hat, dass sie keine Vorschrift kennt, die besagt, dass nur beide Elternteil das Kind irgendwie melden dürfen, aber sie beharrt trotzdem darauf...). Allerdings waren wir not amused über die wirren, sachfremden Vorträge der dummen SB-Pute.
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Frage: Das Thema gab`s ja schon gelegentlich im Forum. Allerdings (soweit mich das Querlesen erleuchtet hat) im Wesentlichen nur mit "Meinungen" und "Erfolgserlebnissen".
Kennt irgendjemand eine rechtliche Grundlage oder eine wie auch immer geartete Verwaltungsvorschrift, die sich exakt mit dem Thema auseinandersetzt?
Ich würde der SB wirklich wirklich liebend gerne ihre Schikane um die Ohren hauen....
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| Vermuteter Samenraub durch Ex-Freundin |
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Geschrieben von: valanski - 06-09-2013, 08:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo leute ich bin 25 und habe ein großes problem
ich habe mich vor kurzen von meiner partnerin getrennt nur das was komisch ist
sie war vor mit mit einer 14 jährige n jungen dame zusammen nun ist sie mit mir zusammen gekommen und schwanger geworden und vor kurzen gingen wir getrennte wege und sie ging zu ihrer ex zuruck nun stelkt sich mir die frage war es ausnutzung um schwanger zu werden durch meine samen also samen raub oder nichtbund wie schaffe ich das ich das kind bekomme da sie nur unterwegs ist kaum mit geld umgehen kann und dan noch das sie mit ihrgend welchen jugentlichen abhängt die saufen ware schön von euch was zu hören
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| Frau will einfach nicht arbeiten - Sozialbetrug? |
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Geschrieben von: TSV 1860 Muenchen - 05-09-2013, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Servus Forengemeinde,
eine entfernte Bekannte ist bei einem Freund von mir eingezogen, dabei ergibt sich folgender Sachverhalt:
- 44-jährige Frau zieht bei einem Typen in dessen 3-Zimmer Wohnung ein
- Frau wohnt mittlerweile seit mehr als 5 Jahren bei ihm
- sie ist seit mehr als 10 Jahren arbeitlos, im ganzen Leben nur 5 Jahre gearbeitet
- sie war nie verheiratet, ebenso keine Kinder
- sie erhält seit 10 Jahren ca. 380 € vom Steuerzahler
- b. Versuch Whngld. zu beantragen, kam Besuch vom Amt, Zutritt wrd. verweigert
- beide gaben Eidesstattliche Vers. ab, keine Beziehung zu führen
- beide schlafen im selben Bett (ob mit Action oder nicht, weiß ich net)
Besagter Freund bat mich nun wegen einem anderen Punkt um Hilfe, bevor ich da jedoch ansetzen kann meine Frage an Euch. Was mich bei dieser Konstellation wundert, ist die Tatsache, dass die Madame einfach so 380 Euronen bekommt?
Ich meine, sie bemüht sich weder um einen Job und wohnt bei einem Typen seit so langer Zeit. Mein Verständnis ist, daß sie eigentlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Stichworte wäre hier Bedarfsgemeinschaft und/oder eheaehnliche Beziehung. Meiner Meinung nach liegt hier Sozialbetrug vor. Was meint Ihr bzw. wer hat Kennntnisse oder Erfahrungen mit sowas?
Besten Dank & VG aus dem Süden,
Der 60er
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| Datenschutz Jugendamt |
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Geschrieben von: ivaldi - 05-09-2013, 12:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
darf das Jugendamt das Einkommen von meiner Lebenspartnerin der Mutter meines Kindes offen legen ? Sprich das sagen was meine Partnerin aktuell verdient ?
Danke für die schnelle Hilfe
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| Tochter in Jugendhilfemaßnahme |
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Geschrieben von: Ponyfriend - 04-09-2013, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Meine Tochter kommt demnächst in eine Jugendhilfemaßnahme.
Die Abwicklung läuft über die wirtschaftliche Jugendhile, d.h.beide Eltern werden vom JA zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Meine Frage: Was ist mit dem Unterhalt? Laut dem JA hat sich das Thema dann erledigt. Keiner kann mehr vom anderen Unterhalt fordern.
Hat jemand von euch dazu Erkenntnisse?
Frage auch deshalb, weil meine Tochter erklärt hat, dass sie danach nicht mehr zur KM zurückmöchte.
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| IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst |
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Geschrieben von: suppenkasper - 03-09-2013, 15:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo zusammen,
bin ganz neu hier und brauche dringend Hilfe - seit 4 Jahren habe ich nur noch über Anwalt Kontakt zu meiner Tochter (20 Jahre, diese Jahr Abi gemacht), habe immer Unterhalt gezahlt, ca. 80%, KM verdient viel weniger und hat 2 neue Kinder (10+8 Jahre). Habe im Juni meiner Tochter eine mail geschrieben, sie soll daran denken, dass sich jetzt nach dem Abi wieder was ändert und sie soll doch Bescheid geben. Keine Reaktion bis zum 3.8. wo sie plötzlich einen Termin mit mir will. Da ich beruflich weg war blieb in der Woche nur ein Termin, den ich ihr mitteilte und sie zu meinem Arbeitsort bestellte - sie hätte 1 Std. Anfahrtsweg gehabt. Antwort: ist mir zu weit, keine Zeit. Ich schreibe zurück: ok, dann sehen wir uns nach deinem Urlaub; sie schreibt dann am 7.8.: Sie fahre nicht in Urlaub, sondern mache in freiw. soziales Jahr in Bolivien, Abflug: 12.8. - ok...ich hatte den Unterhalt per 1.8. eingestellt, um überhaupt eine Kommunikation zu erhalten. Jetzt Anwaltspost mit dem Begehren von Unterhalt (über 600 Euro, weil sie angeblich dort fürs Arbeiten sogar noch fast 400 Euro bezahlen muss und nur 100 Euro Taschengeld bekäme) + Flugkosten + Visa 1600 Euro - insgesamt wären das für 1 Jahr über 10 Tausend Euro...
Mein Anwalt hat nun zurückgewiesen, er beruft sich aber überhaupt nicht auf die so späte Information sondern nur auf Wendl-Staudigl 8. Aufl. 2011 - meine Frage: reicht das aus? Muss ich das Ganze bezahlen, war ja null über die Pläne informiert? Kann/muss mein Anwalt nicht auf Verwirkungstatbestand gehen? - denn die gehen mit Sicherheit vor Gericht. (ich kenne die Urteile Naumburg/Celle) - bitte um Hilfe, vielen Dank im voraus!
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| Trennung - Frau noch im Grundbuch |
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Geschrieben von: jessie17 - 30-08-2013, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?
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| Kontoeröffnung eines Minderjährigen |
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Geschrieben von: zwangszahler - 29-08-2013, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Ich habe ein Schreiben einer Bank bekommen, wo ich der Kontoeröffnung eines meiner Kinder zustimmen soll.
In dem Schreiben das ich abzeichnen soll, ist u.a. folgendes angekreuzt:
Bis zurVolljährigkeit des Minderjährigen sollen vertretungsberechtigt sein
jeder der gesetzlichen Vertreter allein; dies gilt auch für die Eröffnung weiterer Konten und Depots, für Verfügungen über Schließung sämtlicher bestehender und künftiger Konten und Depots des Kontoinhabers bei der Bank.
Das alleinige Vertretungsrecht eines Elternteils kann der andere Elternteil widerrufen.....
Die von der Bank meinten es gäbe für mich kein Haftungsrisiko da es ein Guthabenkonto wäre,. Das o.a. stimmt mich aber etwas bedenklich. (Hier wiegelte die Bank auch ab)
Weiterhin frage ich mich wofür ein 14 jähriges Kind ein Girokonto benötigt und das andere Geschwisterteil nicht .
Habt ihr eine Idee?
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| Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 29-08-2013, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (93)
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Seit dem November 2012 unterliege ich wegen dem Unterhaltsvorschuss für unsere Kinder der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“, mit 20 Bewerbungen im Monat.
Ca. im Januar 2013 wurde mir vom Jugendamt versucht, zu unterstellen, ich würde „Massen-Blind-Bewerbungen“ praktizieren. Diese Anschuldigung konnte ich meinerseits entsprechend diktatorisch abwiegeln. Seitdem habe ich im dem Bezug Ruhe damit.
Da sich jedoch die Kosten für solche Massen an Bewerbungen aufaddieren, und wir nun mal allesamt keine „Geldscheisser“ haben, hatte ich vom zuständigen Jugendamt schriftlich verlangt, das sie mir meine „Hefter“ zurücksenden möchten (seit November 2012 bis heute), die mich schließlich auch Geld gekostet haben, und lediglich für die Bewerbungen und nicht für den Eigengebrauch des Jugendamtes angedacht seien.
Nach einer Weile bekam ich ein „nettes Schreiben“ vom zuständigen Jugendamt, indem man mir mitteilte, das ich mir diese „Hefter“ in der zuständigen Stadt ja abholen könne, und dann gleich die neuen Bewerbungsbemühungen einreichen könne.
Auf das Schreiben habe ich nicht reagiert, kein Handlungsbedarf meinerseits, zumal es eine Frechheit ist, das ich mir mein Eigentum noch abholen solle. Von den Kosten des Postweges zum Vergleich zu den Kosten der Bahngebühren ganz zu schweigen.
Ich habe weiterhin meine Bemühungen entsprechend dem Jugendamt zugesendet. Die Tage kam wieder eine Danksagung des Jugendamtes, mit dem zusätzlichen Vermerk, wegen der „Hefter“.
Ich habe mich dann mal mit der Dame vom Jugendamt telefonisch kurzgeschlossen, und ihr begreiflich gemacht, das ich es anhand einer Kostengegenüberstellung nicht einsehe, wegen der „Hefter“ extra zum Jugendamt in der Stadt X zu fahren. Ebenfalls habe ich die Dame nochmals darauf hingewiesen, dass es wesentlich günstiger sei, mir diese auf dem Postwege zukommen zu lassen.
Die Dame des Jugendamtes meinte darauf noch banal, es sei ihr nicht möglich, so viele „Hefter“ in einem durch die Poststelle des Jugendamtes zu bekommen, aber sie würde versuchen, es nun in Etappen zu zusenden.
Die Tage klingelt meine Postine bei mir, zweimal dicke Umschläge Kreisverwaltung, ich nahm sie in Empfang. Und was muss ich sehen oder eher feststellen? Die Dame vom Jugendamt hat mich in keinster Weise verstanden!
Ich wollte lediglich von denen die „Hefter“, die ich denen mit meinen Bewerbungsbemühungen zugesendet hatte – ABER leer! Was ich zugeschickt bekam, ließ mich erst einmal fassungslos sein, 4 Hefter mit den kompletten Bewerbungen, Listen usw. – einzig das Anschreiben, welches mal dabei lag, fehlte.
Heute kam dann der nächste Stapel von der Kreisverwaltung, ich gehe davon aus, der wird genauso aussehen. – Mir scheint beinahe, denen sind die Bewerbungsbemühungen wohl uninteressant (scheinbar werden nur Stichproben gesichtet, wenn überhaupt), ich würde diese nicht einfach zurücksenden, sondern im Grunde auch als „Beweismittel“ ansehen und entsprechend ad Akta legen.
Komisch, Komisch
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