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Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten
#1
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin neu hier und grüße daher zunächst mal alle. Kurz zu mir: Unterhaltspflicht für zwei Kinder 12 und 16 Jahre (tituliert Stufe 2 der DT). Gemeinsame Sorge. Zuständig JA Rostock und Leitlinien des OLG Rostock.

Da die Mutter eine Beistandschaft beim JA hat und mal dort angeklingelt hat wegen Einkommensprüfung (mehr als 2 Jahre waren rum) bekam ich wieder mal einen "Ermittlungsbogen" zugesandt. Dachte immer, ermitteln tut nur die Kripo und die Staatsanwaltschaft...

Ich habe gemäß den Richtlinien mein Einkommen bereinigt. Hatte auch einen anwaltliche Beratung deswegen. Leider gibt meine Rechtsschutzversicherung nicht mehr her, aber ich glaube man kann Unterhaltssachen gar nicht versichern oder?

Jedenfalls habe ich Kosten für ein Arbeitszimmer und Fortbildungskosten geltend machen wollen. Ich studiere nebenbei an der Fernuni Hagen. Steuerlich wurde alles anerkannt. Das JA will mir die Kosten nun nicht anrechnen. Das das steuerlich bereinigte Einkommen nicht gleich dem Einkommen für den Unterhalt ist, weiß ich. Bin aber trotzdem der Meinung, dass es sich hier um konkrete berufliche Aufwendungen handelt. Zumal das Studium nach erfolgreichem Abschluß mich berechtigt, in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen (bin Beamter - ist zwar schön, aber unterhaltsrechtlich Mist, weil man das gläserne Portemonnaie hat).

Kann mir jemand weiterhelfen? Anwalt müsste ich jetzt selbst bezahlen. Ist auch dringend, weil mir die Berechnung ins Haus gekommen ist und ich nun darauf reagieren muss. Hilfreich wäre auch, wenn mir jemand verbindlich sagen könnte, dass diese KOsten tatsächlich nicht angerechnet werden können. Ideal wäre ein Aktenzeichen zu einem hierzu ergangenen Urteil oder Ähnliches.

Ich soll jetzt von Stufe 2 auf Stufe 4. Zuzüglich der Besuchsfahrten (Bonn - Rostock), Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Urlaub etc. komme ich durchschnittlich dann auf 1000,-€ im Monat - das kann ich nicht mehr zahlen. Meiner jetzigen Partnerin habe ich den Kinderwunsch schon "verweigert", weil wir dann während der Elternzeit am Hartz IV - Niveau kratzen...

Ich hoffe ich könnt mir weiterhelfen und entschuldigt bitte, dass ich noch nicht ausführlich im Forum nach dem Problem gesucht habe sondern gleich ein neues Thema eröffne.

Grüße
Mathias
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#2
Moin,

ich glaube jeder würde zunächst abraten davon, den "Ermittlungsbogen" auszufüllen.

Zum Unterhalt selbst, kann ich nicht viel sagen. Es sind wohl die Leitlinien des zuständigen OLGs maßgeblich.
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#3
Deine Fortbildung ist tatsächlich eher dein Problem. Davon kannst du nix geltend machen.

Aber liefer mal ein paar konkrete Zahlen, dann kann man dir auch konkreter helfen.
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#4
Fortbildung ist Privatsache, schliesslich hast du bereits einen Beruf und Arbeit. Was du noch probieren kannst, ist den Steuer"vorteil" aus der Fortbildung aus dem unterhaltsrelevanten Einkommen herauszunehmen. Das wird aber nicht viel bringen.

Urlaub und Geschenke, die Geld kosten sind für weitaus die meisten Unterhaltspflichtigen reiner Luxus. Sofern die Mutter auch was verdient, wird sie ab Kindesalter 18 ebenfalls mit unterhaltspflichtig, deine Fortbildung wird auch nicht ewig dauern. Vielleicht ist eine Durststrecke von zwei Jahren zu machen.

Zitat:Meiner jetzigen Partnerin habe ich den Kinderwunsch schon "verweigert"

Sofern du so grosse Lust hast, nochmal 25 Jahre unterhaltspflichtig zu sein, wäre ein weiteres Kind machbar. Ihr könnt ein Jahr Elterngeld kassieren und anschliessend kann sie wieder in ihrem Beruf arbeiten, das Geld selber verdienen. Du wirst sicher nicht den Riesenfehler gemacht haben, dir eine Partnerin ohne eigenes tragfähiges Einkommen ans Bein gebunden zu haben.
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#5
Selbstbehalte unterscheiden niemals nach Art des Arbeitsverhältnisses. Entweder berufstätig oder nicht.
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#6
Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Tenor geht also dahin, dass Fortbildungskosten und Arbeitszimmer(?) nicht anerkannt werden. Ich vergaß zu erwähnen das Arbeitsmittel auch nicht anerkannt wurden (110€ / Jahr)

@ beppo: konkret hatte ich mein Einkommen gemäß den Leitlinien OLG Rostock bereinigt um: PKV, gefahrene km Wohnung-Arbeitsstätte, Altersorsorge 4% (Versicherung und Immobilienfinanzierung (nicht selbst bewohnt - Ferienhaus)), VL, Arbeitszimmer und Fortbildungskosten. Ich kam auf 2245€ also Stufe 3, JA kam nun ohne AZ und Fortbildung auf 2425€ also Stufe 4. Mein Ziel ist Stufe 3. DIe STufen in 400€ Schritten sind ja völlig idiotisch - dazwischen liegen Welten oder ein voller Kühlschrank in der letzten Monatswoche...

@ p: der Steuervorteil scheint tatsächlich nicht rausgerechnet zu sein - AZ und Fortbildung und Arbeitsmittel ca.2160€, Steuererstattung hieraus ca.700€. Da die Differenz zwischen meiner und der JA-Berechnung 180€ (*12 = 2160€) beträgt, ist das genau der Betrag von AZ, Fortbildung und Arbeitsmittel. Die angerechnete Steuererstattung ist aber incl. der geltend gemachten Kosten... Man erkennt also die Kosten nicht an, erhöht aber das Einkommen aus deren Steuererstattung. Ich habe eh das Gefühl, dass das JA gar nicht weiß, was sie da rechnen. Trotz Aufforderung habe ich wieder keine konkrete AUfstellung der Berechnung bekommen. Man kriegt einfach einen Betrag genannt und fertig.

Unabhängig davon würde der Abzug der Steuererstattung nicht reichen, da ich ein "Zuviel" von 125€ habe. 700/12=58,33€, es fehlen mir also noch ca.67€ um auf Stufe 3 zu kommen. Ich werd bald verrückt, so knapp in die nächste Stufe zu rauschen! Jetzt könnte manch einer argumentieren "ach, die 50€...", aber es sind ständig mal 50 oder 70 €. In 2010 die aberwitzige Erhöhung der DT um durchschnittlich 13 %, jetzt im September neue Alterstufe des 12 Jährigen. Dazu kam, dass Mama in 2010 bei einem öffentlichen AG angeheuert hat mit der Folge, dass mir ersatzlos 200€ brutto Kinderzuschlag fehlen, weil sie den jetzt vorrangig bekommt (sogenannte Konkurrenzregelung in Abhängigkeit des tatsächlichen KiGe-Bezugs). Und da die 200€ weniger als 10% meines Einkommens sind, brauch ich die Titel gar nicht erst abändern zu wollen.

Achja, ich habe nicht den Riesenfehler gemacht, mir eine Partnerin ohne eigenes Einkommen ans Bein zu binden - sie ist aus selben Hause in derselben Besoldungsgruppe Wink

@ raid: wie p schon geschrieben hat wird da nicht unterschieden, gleiche Selbstbehalte - und da diese für mich HartzIV-Niveau sind (vor allem in so hochpreisigen Regionen wie BN-K-D, Rhein Main, München etc.), kommts quasi aufs selbe raus

@ all: wie seht ihr das eigentlich mit der Düsseldorfer Tabelle? da dürfte in 2014 wohl was scheppern oder? glaube nicht, dass das vierte Jahr in Folge ne Nullrunde ansteht...

Noch eine konkrete Frage: kann man die Unterhaltspflicht befristet titulieren lassen? Habe momentan Titel ohne Befristung und will die nun, wenn ich mich mit dem JA über die Stufe geeinigt habe, auf das 18 Lj. befristen lassen. Sonst holt sich das Kind einen Titel wenn es 18 wird und die Mama hat auch noch einen....Exclamation
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#7
Moin,

Natürlich geht eine Befristung. Nutz mal die Suchfunktion...
Falls dir das hier im Forum zu mühselig ist, die relevanten Dinge herauszufiltern, google nach “Familienrecht Allgäu“ - eine Seite, die wie ich finde, sehr klar und auf den Punkt strukturiert ist.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Ich habe eh das Gefühl, dass das JA gar nicht weiß, was sie da rechnen. Trotz Aufforderung habe ich wieder keine konkrete AUfstellung der Berechnung bekommen. Man kriegt einfach einen Betrag genannt und fertig.

Die im Jugendamt wissen durchaus, was sie tun. Nämlich das Maximum aus dir herauszuholen. Du hast als Unterhaltspflichtiger auch keinerlei Recht, über irgendetwas informiert oder aufgeklärt zu werden. Du kannst zahlen oder nicht zahlen, dann verklagen sie dich halt ohne zu zögern. Kostet die nichts. Aber dich eine ganze Menge, vor allem seit die Anwaltspflicht dafür eingeführt wurde. Das wissen sie genau. Ausserdem kennen sie ihre Chancen, sie kennen die zuständigen Richter, die gegnerischen Anwälte. Du kennst nichts und niemand.

Wenn du dazu aufgefordert wirst, tituliere den unstrittigen Betrag. Rechne dazu aus, welcher Betrag in einem eventuellem Gerichtsverfahren Chancen hat. Strittig ist dann nur die Differenz zwischen dem was du zahlst und dem was die wollen. Der Streitwert und die Kosten sind damit viel niedriger.

(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Achja, ich habe nicht den Riesenfehler gemacht, mir eine Partnerin ohne eigenes Einkommen ans Bein zu binden - sie ist aus selben Hause in derselben Besoldungsgruppe Wink

Gut gemacht. Dann ist ein weiteres Kind ohne weiteres finanzierbar. Sie kriegt ein Jahr den vollen Satz Elterngeld, nach einem Jahr kann das Kind wenigstens teilweise fremdbetreut werden und sie kann Teilzeit mit steigender Stundenzahl arbeiten. Genau das, was unsere Politiker als das Paradies darstellen, das alle Familien so dringend wollen.

(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: wie seht ihr das eigentlich mit der Düsseldorfer Tabelle? da dürfte in 2014 wohl was scheppern oder? glaube nicht, dass das vierte Jahr in Folge ne Nullrunde ansteht...

Wieso Nullrunde? Du bist auf einen der miesten Tricks reingefallen, die dieses Pack von Richtern erfolgreich im gesprochenen Unterhaltsrecht verankert hat. Die Düsseldorfer Tabelle ergibt sowieso ständig steigenden Unterhalt, weil sie nach Einkommensgruppen geht. Sie ist eine Stufentabelle, abhängig vom Einkommen. Alle Einkommenssteigerungen (letztes Jahr über 2% glaub ich) schlagen also ebenso auf den Unterhalt durch. Die Tabelle hat bereits eine eingebaute Erhöhung!

Wenn nun zusätzlich die Unterhaltssätze erhöht werden, ist das eine weitere Erhöhung auf die eingebaute Erhöhung obendrauf. Das ist so, wie wenn die Steuern nicht nur wegen der kalten Progression erhöht werden, sondern zusätzlich durch Erhöhung der Sätze. In den meisten anderen Ländern gelten feste Einkommenprozente. Beispiel Unterhalt fürs erste Kind: 15% des Nettoeinkommens. Die Düsseldorfer Tabelle schafft nun das Kunststück, dass Unterhalt in Deutschland stetig von Erhöhung zu Erhöhung klettert: von beispielsweise 17 auf 18, 19, 20% des Einkommens. Sie drücken es in Deutschland nur lieber in diskreten Stufen statt Prozentsätzen aus, weil sich damit alles etwas leichter verschleiern lässt und das Juristenpersonal schon mit den vier Grundrechenarten hoffnungslos überfordert ist und Prozentrechnung allerhöchstens für die Berechnung eines fetten Honorars drankommt.

Und ja, wenn die Kinderfreibeträge erhöht werden, wird auch die DD erhöht. Das steht realistisch für nächstes Jahr zu befürchten. Die Höhe lässt sich aber nicht abschätzen, es gibt einige Threads dazu wie die genaue Berechnung stattfindet. Da aber keine Basiszahlen bekannt sind, sind auch keine Unterhaltshöhen zu erraten.

(15-09-2013, 23:56)matzer71 schrieb: Noch eine konkrete Frage: kann man die Unterhaltspflicht befristet titulieren lassen?

Ja, siehe faq. Noch besser: Nur dann titulieren, wenn explizit dazu aufgefordert wird oder bevor es vor Gericht geht.
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#9
Ja, bei weiter steigenden Unterhaltsprozentsätzen ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Unterhalt die 100% Marke des Einkommens übersteigt!
Es ist ja heute schon so, dass der reine Mindestunterhalt für die "Standardannahme" von 2 Kindern über 12 bei unter 1.500,-€ sofort in einen Mangelfall führt.
Ab 1.501,- sogar noch tiefer.
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#10
Zitat:Wenn du dazu aufgefordert wirst, tituliere den unstrittigen Betrag. Rechne dazu aus, welcher Betrag in einem eventuellem Gerichtsverfahren Chancen hat. Strittig ist dann nur die Differenz zwischen dem was du zahlst und dem was die wollen. Der Streitwert und die Kosten sind damit viel niedriger.
Sehr guter Hinweis! Das mit der Anwaltspflicht weiß ich. Habe nur wegen des Streitwerts gescheut "es drauf ankommen zu lassen". Wenn der jedoch nur noch in Höhe der Differenz besteht, sieht die Sache anders aus...

Zitat:Du kannst zahlen oder nicht zahlen, dann verklagen sie dich halt ohne zu zögern.

Die Mama hat beim JA eine Beistandschaft für die Kinder. Wer würde mich eigentlich verklagen für den Fall, dass ich nicht das titulieren lasse, was das JA will? Die Mutter (?) oder das JA im Auftrag der Mutter (?) oder das JA selbständig ohne Wissen der Mutter? Letzte Option glaube ich eigentlich nicht, da auch die Einkommensprüfung nach 5 Jahren aufgrund Veranlassung der Mutter stattfand. Das JA hätte doch bestimmt nach Ablauf der zwei Jahre gemäß § 1605 Abs.2 BGB was unternommen...

Zitat:Die Düsseldorfer Tabelle ergibt sowieso ständig steigenden Unterhalt, weil sie nach Einkommensgruppen geht. Sie ist eine Stufentabelle, abhängig vom Einkommen. Alle Einkommenssteigerungen (letztes Jahr über 2% glaub ich) schlagen also ebenso auf den Unterhalt durch.

Hm, da kann ich nur bedingt zustimmen. Einkommensteigerungen schlagen m.E. doch "nur" durch, wenn man damit die nächste Stufe erreicht. Die Stufen liegen 400€ auseinander. Bei mir würden 2% mehr Einkommen (netto) ca. 50€ ausmachen. Je nach Differenz zur nächsthöheren Stufe könnte es bei mir also bis zu 8 Jahre dauern, um in die nächste Stufe zu kommen. Und erfahren tut die Gehaltserhöhung das JA / die Mutter doch erst nach erneuter Einkommensprüfung.
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#11
Das Jugendamt verhält sich wie ein Anwalt der Mutter, handelt aber noch de facto noch selbständiger.

Zitat:Hm, da kann ich nur bedingt zustimmen. Einkommensteigerungen schlagen m.E. doch "nur" durch, wenn man damit die nächste Stufe erreicht.

Mathelehrer bist du jedenfalls eindeutig nicht :-) Jede Lohnerhöhung bringt einige Unterhaltspflichtige über die nächste Schwelle, wie gross die Sprünge der Unterhaltssätze dann sind weisst du ja. Der Unterschied zu einem festen Lohnprozentsatz liegt nur in der diskreten Unterhaltslinie, sie sieht gestuft statt kontinuierlich aus, diskret eben. Statistisch bringt das im Schnitt für die Gesamtheit der Pflichtigen aber exakt dasselbe Ergebnis wie ein Prozentsatz.

Die Einkommensprüfung ist Standard, Jugendämter machen die in der Regel alle zwei Jahre.
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#12
Und wenn man die nächste Stufe erreicht, kann 1,-€ mehr Netto 40,-€ mehr Unterhalt bedeuten.
Pro Kind!
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#13
Zitat:Das Jugendamt verhält sich wie ein Anwalt der Mutter, handelt aber noch de facto noch selbständiger.

Ja durch die Beistandsschaft ist das JA quasi wie ihr Anwalt, aber verklagen die mich wirklich eigenständig (auch ohne Wissen/Einverständnis der Mutter) oder nur auf "Anweisung" der Mutter?


Zitat:Die Einkommensprüfung ist Standard, Jugendämter machen die in der Regel alle zwei Jahre.

Dann schein ich ja richtig "Glück" gehabt zu haben. Ich wurde 5 Jahre in Ruhe gelassen, erst nach einem Anruf der Mutter beim JA wurden die wieder tätig.
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